Von Lana Iliev – aktualisiert am 10.11.2022
Sie erhalten eine Erbschaft oder Ihr Festgeld läuft aus und plötzlich stehen Sie mit 20.000 € da, die Sie gerne anlegen
möchten. Dabei sind einfache Spareinlagen wie Tagesgeld oder Festgeld derzeit aufgrund der allgemein niedrigen Zinsen
keine gute Geldanlage-Option. Es bleibt die Börse: Ob Wertpapiere, Fonds oder ETF – hier können Anleger
Geld investieren und
hohe Renditen erzielen. Doch die Wertschwankungen von
Aktien und Aktienfonds sind vielen Anlegern nicht geheuer. Warum also nicht in den
Sachwert Immobilien investieren? Mit den
Immobilien-Anlagemöglichkeiten, die Ihnen über
BERGFÜRST angeboten werden, erhalten Sie
regelmäßig eine feste Verzinsung von 5,0 % bis 7,0 % pro Jahr auf Ihre Geldanlage. Anders als an der Börse ist
ihr Depot und das Investieren in aktuelle Projekte auf BERGFÜRST komplett kostenlos. Testen Sie BERGFÜRST kostenlos und
unverbindlich mit
10 € Startguthaben.
In der Vergangenheit schrieb das Kleinanlegerschutzgesetz für Anleger auf BERGFÜRST eine Zeichnungsgrenze von
10.000 € pro Projekt vor. Im Juli 2019 wurde diese Zeichnungsgrenze durch eine
Gesetzesänderung auf 25.000 € erhöht. Somit
ist es inzwischen möglich, die Summe von 20.000 € auf einen Schlag in ein neues BERGFÜRST-Projekt zu
investieren. Investieren Sie jedoch insgesamt nicht mehr als 20.000 €, sollten Sie diese dennoch auf
unterschiedliche Projekte verteilten. So diversifizieren Sie Ihre Geldanlage und
streuen Risiken. Seriöse Anlageexperten empfehlen
stets zu einer Vermögensverteilung auf mehrere Anlageprodukte.
Geldanlagen sollten immer ausreichend diversifiziert sein, um Risiken zu streuen und eventuelle Ausfälle ausgleichen zu
können. Auch beim Crowdinvesting in Immobilien bietet
sich eine solche Diversifikation an. Auf BERGFÜRST können Sie problemlos zeitgleich in mehrere Projekte investieren.
Bei 20.000 € Investitionsvolumen wären das circa 2.800 € pro Projekt. Sie können natürlich noch weiter
diversifizieren und 2.500 € auf acht oder 2.000 € auf zehn Projekte verteilen. Durch eine solche Aufteilung des
gesamten Investitionsvolumens könnte ein Ausfall gegebenenfalls durch die hohen Zinserträge zwischen 5,0 % und
7,0 % aus den anderen Projekten kompensiert werden.
Anleger haben auf BERGFÜRST die Wahl: Entweder sie investieren zum Startpunkt einer neuen Anlagemöglichkeit oder zu
einem späteren Zeitpunkt über den Sekundärmarkt („Handelsplatz“).
Auf der Online-Plattform erscheinen regelmäßig neue Immobilien-Projekte, in die investiert werden kann. Die Anleger
erhalten detaillierte Informationen über das jeweilige Projekt und den Initiator, sowie zu den Konditionen wie
Verzinsung und Laufzeit der Geldanlage. Über neue Projekte wird am ersten Tag der Anlagemöglichkeit per E-Mail und auf
der Plattform informiert. Die Immobilien-Projekte durchlaufen dann eine Zeichnungsphase (Investitionsphase auf dem
Primärmarkt), welche in der Regel einige Stunden bis hin zu wenigen Tagen dauert. Wie lange Beteiligungen einer neuen
Anlagemöglichkeit verfügbar sind, hängt dabei von der Projektart und dem Finanzierungsvolumen ab. Möchten Sie
rechtzeitig über den Start neuer Anlagemöglichkeiten informiert werden, abonnieren Sie den BERGFÜRST-Newsletter nachdem
Sie sich bei BERGFÜRST registriert haben.
Haben Sie die Zeichnungsphase verpasst oder möchten Sie einfach schnell verschiedene Beteiligungen erwerben? Kein
Problem! BERGFÜRST bietet als einziger Anbieter einen Sekundärmarkt, auf dem alle Immobilienprojekte veräußert oder
erworben werden können, an. Jedes Projekt hat dabei einen eigenen Sekundärmarkt, auf dem sämtliche Beteiligungen
gelistet sind, die derzeit zum Verkauf stehen. Verkaufsangebote lassen sich dabei entweder komplett oder nur in Teilen
erwerben. Auf dem Sekundärmarkt können Sie Angebote erwerben bis Sie Ihr individuelles Wunschvolumen erreicht haben. Für
den gesamten Kauf wird eine Gebühr von 10 € erhoben. Umgekehrt ist es Ihnen natürlich auch jederzeit möglich die
eigenen Beteiligungen über den Sekundärmarkt anzubieten.
Renditen, die Sie mit von BERGFÜRST vermittelten Anlagemöglichkeiten erwirtschaften, unterliegen der Abgeltungssteuer
sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer. Jedem Anleger steht dabei ein jährlicher Freibetrag (Sparerpauschbetrag) zu, der
sich über die Steuererklärung im Folgejahr zurückfordern lässt. Bei BERGFÜRST können Sie einen Freistellungsauftrag
einrichten. So werden Zinsen innerhalb des steuerlichen Freibetrags nicht von Ihren Gewinnen abgezogen und Sie ersparen
sich die aufwendige und zeitverzögerte Rückführung über das Finanzamt.
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