Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für Besuche und die Inanspruchnahme der Dienste der Webseite www.bergfuerst.com und aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains oder Apps (nachfolgend BERGFÜRST-Plattform) sowie für alle sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der BERGFÜRST AG, Schumannstraße 18, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend BERGFÜRST) und den Nutzern, soweit sich nichts anderes aus zwischen BERGFÜRST und dem jeweiligen Nutzer oder einem sonstigem Dritten getroffenen Vereinbarungen ergibt. Die von BERGFÜRST geschuldeten Leistungen können auch von einem mit ihm verbundenen Unternehmen, insbesondere Tochterunternehmen, erbracht werden.
Für Zwecke dieser AGB gelten neben den im Text definierten Begriffen die folgenden Definitionen:
Mit der erfolgreichen Registrierung auf der BERGFÜRST-Plattform kommt ein Vertragsverhältnis zwischen BERGFÜRST AG, Schumannstraße 18, 10117 Berlin und den registrierten Nutzern der Plattform gemäß diesen AGB über die Nutzung der Plattform zustande („Plattformnutzungsvertrag“). Das Rechtsverhältnis zwischen BERGFÜRST AG, Schumannstraße 18, 10117 Berlin und den Nutzern der Plattform richtet sich nach den folgenden Bestimmungen dieser AGB, auch für das vorvertragliche Verhältnis bis zum Abschluss der Registrierung.
BERGFÜRST sendet registrierten Nutzern zur Inanspruchnahme verschiedener Dienste und zur Absicherung sensibler Daten Transaktionsnummern (TAN) per SMS auf ihr mobiles Endgerät, die zur Bestätigung des jeweiligen Prozesses auf der BERGFÜRST-Plattform eingetragen werden müssen. Es ist unzulässig und immer ein Hinweis auf betrügerische Handlungen:
Zur Stärkung des Anlegerschutzes und um Missverständnissen über telefonisch oder elektronisch getroffene Vereinbarungen vorzubeugen, ist BERGFÜRST gesetzlich verpflichtet, alle Telefongespräche und elektronische Kommunikation mit Bezug auf die Vermittlung von Vermögensanlagen aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen dienen als Beweismittel für BERGFÜRST und werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt. Sollte der Anleger mit einer Aufzeichnung nicht einverstanden sein, so darf keine telefonische Anlagevermittlung durch BERGFÜRST erfolgen. Der Anleger kann von BERGFÜRST bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist einmalig eine Kopie der telefonischen oder sonstigen elektronischen Aufzeichnungen beantragen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die telefonische oder elektronische Kommunikation stattgefunden hat. Die Anfrage ist schriftlich an BERGFÜRST zu stellen und muss eine Identifizierung des Anlegers und das Datum oder den Zeitraum der Aufzeichnung mit einer Genauigkeit von 1 Woche angeben. Es wird eine Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen für die Bereitstellung der Aufzeichnungskopien vereinbart. Für die Bereitstellung der Kopien kann BERGFÜRST die Erstattung der nachweislich entstandenen Auslagen verlangen.
Der registrierte Nutzer ist für die Nutzung seines BERGFÜRST-Accounts selbst verantwortlich und hat die Geheimhaltung seines Passworts sicherzustellen.
Stellt der registrierte Nutzer
hat der Teilnehmer BERGFÜRST hierüber unverzüglich zu unterrichten („Sperranzeige“).
BERGFÜRST wird auf Veranlassung des registrierten Nutzers seinen Account sofort sperren, sodass neben BERGFÜRST und von BERGFÜRST autorisierten Personen kein Dritter Zugang zu diesem Account hat. BERGFÜRST darf den Account eines registrierten Nutzers ohne dessen Veranlassung sperren, wenn
BERGFÜRST wird eine Sperre aufheben, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind, und den Nutzer darüber umgehend informieren, und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Nutzer die Stammdaten und insbesondere das Passwort austauschen, soweit dies zur Sicherung des Accounts nötig ist.
BERGFÜRST ist berechtigt, einen Nutzer ohne Angabe von Gründen vom Erwerb weiterer über die BERGFÜRST-Plattform angebotener Vermögensanlagen auszuschließen. Dies beeinträchtigt nicht die Möglichkeit des Nutzers, bestehende Positionen regulär im Rahmen von Angebot und Nachfrage auf dem Sekundärmarkt zu veräußern.
Der Nutzer/Anleger verpflichtet sich stets, eine aktuelle, gültige Kontoverbindung auf der BERGFÜRST-Plattform in seinen Einstellungen vorzuhalten. Zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt für Ansprüche aus der Vermögensanlage wird der Emittent den auszuzahlenden Betrag auf diese Kontoverbindung überweisen. Zu diesem Zweck werden die Zahlungsinformationen an den Emittenten übermittelt, damit dessen Kreditinstitut die Zahlung an den Anleger ausführen kann. Sollte der Nutzer/Anleger keine oder eine fehlerhafte Kontoverbindung hinterlegt haben, so wird der BERGFÜRST den Anleger innerhalb eines Monats nach Kenntnissetzung der fehlerhaften Kontoverbindung, bis zu drei Mal elektronisch kontaktieren und zur Aktualisierung seiner Daten auffordern.
Sollte es trotz der Aufforderungen nicht möglich sein, eine entsprechende Zahlung an den Nutzer/Anleger durchzuführen, so hat der Emittent die Möglichkeit, nicht auszahlbare (Teil-) Beträge unverzinst bei der am Sitz des Emittenten zuständigen Hinterlegungsstelle für den Anleger unter Verzicht auf das Rückrahmerecht zu hinterlegen oder den geschuldeten Betrag auf ein Treuhandkonto mit schuldbefreiender Wirkung zu zahlen. Der Anleger erwirbt dann einen Anspruch gegen den Sicherheitentreuhänder auf Auszahlung des hinterlegten Betrages. Dieser Anspruch verjährt gemäß § 195 BGB.
BERGFÜRST behält sich im Weiteren vor, zum Zweck der Kontaktaufnahme mit dem Anleger kostenpflichtige Dienstleistungen zu beauftragen. Die anfallen Aufwendungen muss der Nutzer/Anleger tragen.
Für Mitteilungen an die Anleger bedient sich BERGFÜRST des internen Postfachs sowie externer Telekommunikationsmittel, insbesondere E-Mails und E-Mail-Dienste.
BERGFÜRST erteilt dem Anleger einmal jährlich eine Mitteilung über seinen sich aus den jeweiligen Registern der Emittenten ergebenden Bestand an Vermögensanlagen als Nachricht in sein persönliches Postfach.
Der Anleger hat sämtliche Mitteilungen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen BERGFÜRST unverzüglich mitzuteilen.
Soweit der registrierte Nutzer auf der BERGFÜRST-Plattform Daten in seinem Profil hinterlegt, ist BERGFÜRST berechtigt, diese Daten zu verwenden und Emittenten sowie deren Dienstleistern zur Verfügung zu stellen, damit Auszahlungen aus den Vermögensanlagen (z. B. Zinsen, Darlehensrückzahlungen) an die Anleger erfolgen können und damit die entsprechenden Anmeldungen, insbesondere hinsichtlich Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, von dem Steuerverpflichteten bzw. von dessen Dienstleister bei den hierfür zuständigen Stellen vorgenommen werden können (berechtigtes Interesse). Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, den Vor- und Nachnamen des Anlegers, den Wert der Vermögensanlagen, die Bankverbindung, das Kirchensteuermerkmal und die Steueridentifikationsnummer des Anlegers.
Der Anleger erklärt sich damit einverstanden, dass BERGFÜRST sowie die Emittenten bzw. deren Dienstleister beim Bundeszentralamt für Steuern sowie bei jeder weiteren hierfür zuständigen Stelle die Kirchensteuermerkmale des Anlegers abfragen und damit ggf. die Kirchensteuer für den Anleger abgeführt werden kann. Der Anleger kann der Herausgabe seiner Daten durch das Bundeszentralamt für Steuern widersprechen. Hierfür muss der Anleger gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk erteilen. Ein einmal erteilter Sperrvermerk bleibt bis auf einen schriftlichen Widerruf bestehen. Ohne Nachweis eines berechtigten Interesses werden keine Daten an Dritte, insbesondere den Emittent herausgegeben.
BERGFÜRST erhält im Zusammenhang mit der Emission von den Emittenten umsatzabhängige Vergütungen für Vermittlungsleistungen. Sie werden von den Emittenten als einmalige oder auch laufende, umsatzabhängige Vergütung an BERGFÜRST geleistet. Die Höhe der einmaligen Vergütung beträgt bis zu 10 % des Emissions- bzw. Platzierungsvolumens zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Einzelheiten zur Vergütung werden in den Dokumenten zur jeweiligen Emission auf der BERGFÜRST-Plattform durch den Emittenten bekannt gegeben. Zusätzlich teilt BERGFÜRST dem Anleger Einzelheiten zu den Vergütungen auf Nachfrage mit.
Revision 4
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.