A. Allgemeine Geschäfts­bedingungen der BERGFÜRST AG*

I | Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für Besuche und die Inanspruchnahme der Dienste der Webseite www.bergfuerst.com und aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains oder Apps (nachfolgend Plattform) sowie für alle sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der BERGFÜRST AG, Schumannstraße 18, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend BERGFÜRST) und den Nutzern, soweit sich nichts anderes aus zwischen BERGFÜRST und dem jeweiligen Nutzer oder einem sonstigen Dritten getroffenen Vereinbarungen ergibt. Die von BERGFÜRST geschuldeten Leistungen können auch von einem mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere Tochterunternehmen, erbracht werden.

II | Definitionen

Für Zwecke dieser AGB gelten je nach Anlageprodukt die Definitionen in Art. 2 der Verordnung (EU) 2020/1503 bzw. des § 1 VermAnlG, soweit nicht nachfolgend in diesen AGB abweichend definiert:

  1. Die BERGFÜRST betreibt:
    1. eine Schwarmfinanzierungsplattform im Sinne Artikel 2 Abs. 1 lit. d) Verordnung (EU) 2020/1503, auf der Anleger im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. i) der Verordnung (EU) 2020/1503 die Möglichkeit erhalten, Kredite im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) 2020/1503, im Folgenden auch „Anlage“ genannt, einem Projektträger im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. h) Verordnung (EU) 2020/1503 zur Verfügung zu stellen, sowie
    2. eine Vermittlungsplattform für An- und Verkaufsverträge, Verwahrungsverträge und die Beauftragung der Ein- und Auslieferung von Edelmetallen.
  2. Nutzer sind alle Besucher der Plattform von BERGFÜRST, unabhängig davon, ob sie registriert sind.
  3. Registrierte Nutzer sind alle Nutzer, die den Registrierungsprozess auf der Plattform von BERGFÜRST absolviert haben und bei BERGFÜRST als registrierter Nutzer gespeichert sind. Ein registrierter Nutzer steht mit BERGFÜRST in ständiger Geschäftsbeziehung über die Vermittlungsdienstleistung, hat BERGFÜRST als Empfangsvertreter für Post bevollmächtigt und kann über sein passwortgeschütztes Postfach mit Projektträgern oder Edelmetallverkäufern auf der Plattform kommunizieren, insbesondere Kreditangebote oder Zeichnungen abgeben oder Angebote für den Kauf oder Verkauf von Edelmetallen, die auf der Plattform öffentlich angeboten werden, abgeben.
  4. Anleger oder Gläubiger sind solche registrierten Nutzer, die mindestens eine Anlage im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) 2020/1503 im Rahmen eines öffentlichen Angebotes in der Primärplatzierung erworben haben oder Edelmetalle durch Vermittlung der Plattform erworben haben.
  5. Projektträger im Sinne von Art. 2 Abs. 1 lit. h) der Verordnung (EU) 2020/1503 sind juristische Personen, deren Schwarmfinanzierungsangebot öffentlich auf der Plattform von BERGFÜRST angeboten wird. Sie werden auch als Emittent des Schwarmfinanzierungsangebotes bezeichnet. Diese Projektträger sind Kreditnehmer der Anleger.
  6. Edelmetallverkäufer sind Vertragspartner der Anleger über Kauf und Verwahrung von Edelmetallen.
  7. Die Plattform erbringt auch die Schwarmfinanzierungsdienstleistung im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. a), i) Verordnung (EU) 2020/1503 durch Zusammenführung von Geschäftsfinanzierungsinteressen von Anlegern und Projektträgern mit Hilfe einer Schwarmfinanzierungsplattform zur Vermittlung von Krediten (Anlagen).
  8. BERGFÜRST betreibt als Schwarmfinanzierungsplattform zudem ein Forum im Sinne von Art. 25 Verordnung (EU) 2020/1503 in Form eines Annoncen-Systems als Sekundärmarkt für Anlagen, die ursprünglich über die Plattform vermittelt wurden, auf dem Anleger Kontakt mit anderen Anlegern aufnehmen können, um mit diesen direkte Verträge über den Kauf und Verkauf von Anlagen abzuschließen.
  9. BERGFÜRST führt im eigenen Namen und Interesse ein Anlegerregister zu jeder Anlage oder vermittelten Werten (Edelmetalle) und erbringt auf dieser Grundlage verschiedene Verwaltungsaufgaben, die zur Übertragung der Anlagen, dem Eigentumsnachweis, der Zinsabrechnung und der Abführung von Steuern notwendig sind.
  10. Schwarmfinanzierungsinstrumente bzw. Schwarmfinanzierungsanlagen, im Folgenden auch „Anlagen“, sind solche im Sinne von Art. 2 Verordnung (EU) 2020/1503. Auf der Plattform von BERGFÜRST werden nur Kredite als Schwarmfinanzierungsanlagen vermittelt.

III | Registrierung als Nutzer/Postfächer

  1. Für die aktive Nutzung der Plattform über einen Browser oder eine App müssen die Nutzer den Registrierungsprozess durchlaufen und verschiedene wahrheitsgemäße Angaben machen.
  2. Natürlichen Personen ist die Registrierung nur gestattet, wenn sie mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Juristische Personen oder sonstige rechtsfähige oder teilrechtsfähige Vermögensmassen dürfen nur durch ihre vertretungsberechtigten Personen registriert werden.
  3. Jede Anonymisierung ist untersagt. Die Registrierung erfolgt unter Verwendung des vollständigen Vor- und Nachnamens oder des Firmennamens, wie sich diese auf öffentlichen Dokumenten zur Legitimation ergeben, und unter Angabe einer E-Mail-Adresse. Zur Vervollständigung der Kundendaten werden weiterhin die Postadresse, eine Telefonnummer und eine Kontoverbindung benötigt. Mehrfachregistrierungen sind nicht gestattet.
  4. Ein Rechtsanspruch auf Registrierung besteht nicht. BERGFÜRST kann im freien Ermessen die Registrierung ohne Angabe von Gründen verweigern sowie unter Beachtung von Kap. VII der AGB den Plattformnutzungsvertrag kündigen.
  5. Nutzer/Anleger dürfen keine US-Personen sein. Angebote, die auf der Plattform angeboten werden, dürfen weder in den USA noch an bzw. für Rechnung einer US-Person angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Für diese Zwecke ist eine US-Person definiert wie in der Regulation S des Wertpapiergesetzes, im Commodity Exchange Act und im Internal Revenue Code von 1986 in seiner jeweils geltenden Fassung im Sinne der Interpretation gemäß dem US Foreign Account Tax Compliance Act 2010 („FATCA“) bzw. dem korrespondierenden zwischenstaatlichen Abkommen mit den USA (IGA) in Verbindung mit dem FATCA-Gesetz und § 117c Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung FATCA-USA-Umsetzungsverordnung vom 23. Juli 2014 (BGBl. I S. 1222), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000) geändert worden ist. Dies gilt sinngemäß für Personen aus und für Angebote in den Staaten Kanada, Australien und Japan. Der Nutzer versichert hiermit als selbstständige Garantie keine US-Person im vorgenannten Sinne zu sein.
  6. Jeder registrierte Nutzer darf die Plattform nur auf eigene Rechnung nutzen. Die Registrierung ist höchstpersönlich und darf nicht übertragen werden.
  7. Nach der Registrierung auf der Plattform wird durch BERGFÜRST eine E-Mail zur Authentifizierung an die durch den Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Durch die Bestätigung des Aktivierungslinks in der E-Mail wird die Registrierung abgeschlossen und die Akzeptanz dieser AGB und der Erhalt dieser AGB, der Widerrufsbelehrung und der Verbraucherinformationen als PDF-Datei in der Anlage zur E-Mail als dauerhaften Datenträger bestätigt.
  8. Um einen reibungslosen und rechtssicheren Betrieb der Plattform zu gewährleisten, verpflichtet sich der Nutzer, ausschließlich über die Plattform von BERGFÜRST mit dem Projektträger oder Edelmetallverkäufer oder Verkäufer oder anderen Anlegern in Kontakt zu treten.
  9. Dazu muss er sein Postfach und die Nachrichtenfunktionen auf der Plattform von BERGFÜRST nutzen oder sich an den Nutzer-Support wenden. Für jede Kontaktaufnahme muss ein berechtigtes Interesse bezogen auf die Anlage des Anlegers bestehen. Für jeden Verstoß des Nutzers gegen diese Regelungen wird eine Vertragsstrafe von 500,- EUR fällig, sofern der Nutzer nicht einen geringeren oder BERGFÜRST nicht einen höheren Schaden nachweisen kann.
  10. BERGFÜRST richtet für jeden registrierten Nutzer ein privates und passwortgeschütztes Postfach ein, auf das nur der Nutzer Zugriff hat. Der Nutzer bestellt die BERGFÜRST hiermit unwiderruflich für die Dauer der Nutzung der Plattform zum Post-Empfangsvertreter des Anlegers und bevollmächtigt hiermit die BERGFÜRST ausdrücklich zum rechtswirksamen Empfang von Dokumenten und Erklärungen im Postfach des Anlegers, welche die Kommunikation zu Vermögensanlagen, Schwarmfinanzierungsanlagen oder Edelmetall An- und Verkäufen betreffen, die auf der Plattform vermittelt werden und die nicht einem gesetzlichen Schriftformerfordernis nach § 126 BGB unterliegen.
  11. Mit dem Eingang des jeweiligen Dokuments in dem Postfach des Nutzerkontos wird dieses Dokument rechtswirksam und im Zeitpunkt des Eingangs zugestellt. Die Bevollmächtigung kann widerrufen werden, indem das Nutzerkonto deaktiviert wird. Auch der Nutzer kann sich auf die rechtswirksame Zustellung über die Plattform als Empfangsvertreter auf der Projektträger- oder Edelmetallverkäuferseite (z. B. für Widerrufserklärungen oder bei Verkäufen) verlassen.
  12. Die Anmeldung unter Angabe unrichtiger Daten ist unzulässig und kann zur Sperrung des Nutzeraccounts führen. BERGFÜRST behält sich das Recht vor, Registrierungen, die mit Einmal-E-Mail-Adressen bzw. „temporären Adressen“ (sog. „Wegwerf-E-Mail-Adressen“) erstellt wurden sowie Registrierungen, die innerhalb von 96 Stunden nach der Erstellung nicht aktiviert wurden, ohne vorherige Ankündigung zu löschen.
  13. Registrierte Nutzer der Plattform sind verpflichtet, während der Dauer ihrer Registrierung die im Rahmen der Registrierung getätigten Angaben stets aktuell zu halten. Insbesondere die Anleger sind verpflichtet, unverzüglich jede Änderung ihres Namens, ihrer Anschrift, ihrer E-Mail-Adresse, ihrer Bankverbindung und, soweit in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, ihrer Steueridentifikationsnummer und des Kirchensteuermerkmals mitzuteilen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Darüber hinaus sind nach Aufforderung durch die Plattform die Auskunftspflichten nach § 11 Abs. 6 GwG zu erfüllen.
  14. Nutzer legen sich für den Zugriff auf den Nutzeraccount ein Passwort an. Nutzer der Plattform sind verpflichtet, dieses Passwort keinem Dritten zugänglich zu machen.
  15. Sobald der registrierte Nutzer durch den Kauf einer Anlage seinen Status in einen Anleger gewechselt hat, ist der Anleger verpflichtet, sich zu identifizieren bzw. zu legitimieren gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) und den Geldwäscherichtlinien der BERGFÜRST. BERGFÜRST wird den Nutzer auffordern, die notwendigen Schritte durchzuführen.
  16. Um einen reibungslosen und rechtssicheren Betrieb der Plattform zu gewährleisten, verpflichtet sich der Nutzer, ausschließlich über die Plattform von BERGFÜRST mit Projektträgern, Emittenten oder anderen Anlegern in Kontakt zu treten. Dazu muss er sein Postfach und die Nachrichtenfunktionen auf der Plattform nutzen oder sich an den Nutzer-Support wenden. Für jede Kontaktaufnahme muss ein berechtigtes Interesse bezogen auf die Anlage des Anlegers bestehen. Für jeden Verstoß des Nutzers gegen diese Regelungen wird eine Vertragsstrafe von 500,- EUR fällig, sofern der Nutzer nicht einen geringeren oder BERGFÜRST nicht einen höheren Schaden nachweisen kann.
  17. Jegliche Art von Kommentaren, Informationen und Dokumenten, die über die Plattform versendet werden, dürfen nicht gegen geltende Gesetze verstoßen oder anderweitig unangemessen sein, insbesondere rassistischen, pornographischen, beleidigenden oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalt aufweisen. Für jeden Verstoß des Nutzers gegen diese Regelungen wird eine Vertragsstrafe von 500,- EUR fällig, sofern der Nutzer nicht einen geringeren oder die BERGFÜRST nicht einen höheren Schaden nachweisen kann.

IV | Vertragliche Geltungsbereiche

Mit der Nutzung oder erfolgreichen Registrierung auf der Plattform von BERGFÜRST kommen verschiedene Vertragsverhältnisse zur Vermittlung und über die Plattformnutzung zwischen BERGFÜRST AG, Schumannstraße 18, 10117 Berlin und den Nutzern der Plattform gemäß diesen AGB zustande:

1. Plattformnutzungsvertrag

Mit jeder Nutzung der Plattform von BERGFÜRST werden diese AGB zur Vertragsgrundlage für die Nutzung der Plattform. Das Rechtsverhältnis zwischen BERGFÜRST AG, Schumannstraße 18, 10117 Berlin und den Nutzern der Plattform richtet sich nach den folgenden Bestimmungen dieser AGB, auch für das vorvertragliche Verhältnis bis zum Abschluss der Registrierung. Diese vertraglichen Regelungen können als Regelungen des Handelsplatzes auch Einfluss auf die Vertragspartner der Nutzer haben, weil sich die Nutzer und deren Vertragspartner darauf einstellen, dass sich alle Nutzer der Plattform als Handelsplatz an die vertraglichen Regelungen der Plattform halten werden.

2. Schwarmfinanzierungsdienstleistung

a) Informationsbereitstellung zu Schwarmfinanzierungsangeboten

  1. Auf der Plattform von BERGFÜRST werden die von den Projektträgern bereitgestellten Informationen zu deren jeweiligem Angebot für die Nutzer bereitgestellt.
  2. Es ist die Verantwortung der Projektträger, die für die Anleger relevanten Informationen zum Angebot richtig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
  3. BERGFÜRST erfüllt die aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen insbesondere aus Art. 5 und 19 der Verordnung (EU) 2020/1503 bis zum Abschluss des Schwarmfinanzierungsangebotes.
  4. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zugänglich gemachten Informationen während der Laufzeit des Angebotes (nach Abschluss des Schwarmfinanzierungsangebotes auf der Plattform) ist ausschließlich der Projektträger verantwortlich.

b) Keine Beratung/Ausschluss Informationsüberprüfung/keine Einlagensicherung

  1. BERGFÜRST erbringt auf der Plattform keinerlei Anlageberatung. Es werden nur Ausführungsgeschäfte vermittelt (Execution Only).
  2. Die technische Bereitstellung von Informationen auf der Plattform durch BERGFÜRST und die Vermittlung der Anlagen über die Plattform stellen keine Empfehlung oder Anlageberatung sowie keine Rechts- oder Steuerberatung durch BERGFÜRST dar. BERGFÜRST erbringt nur Schwarmfinanzierungsdienstleistungen im Sinne der Verordnung (EU) 2020/1503.
  3. WARNHINWEIS!

  4. Insbesondere wird durch BERGFÜRST nicht geprüft, ob und inwieweit die Angaben zu den Schwarmfinanzierungsangeboten zutreffend sind und ob ein Kauf einer Anlage aus einem Schwarmfinanzierungsangebot für den Anleger wirtschaftlich sinnvoll ist. Der Anleger muss die Angaben zum Schwarmfinanzierungsprojekt selber auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Ungeachtet der Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen als Schwarmfinanzierungsdienstleister wird kein zivilrechtlicher Auskunftsvertrag zwischen dem Schwarmfinanzierungsdienstleister und dem Anleger geschlossen. Eine Plausibilitätsprüfung der Angaben über den Projektträger, die Emission selbst oder eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des finanzierten Projekts durch BERGFÜRST findet nicht im Vertragsverhältnis für den Anleger statt. BERGFÜRST steht nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ein.
  5. Die Anlageentscheidung muss der Anleger eigenverantwortlich und ggf. unter Nutzung von Anlageberatern oder Rechtsanwälten treffen. Die aufsichtsrechtliche Pflicht zur unentgeltlichen Bereitstellung eines Tools zur Ermittlung verkraftbarer Verluste für den Anleger, begründet keine vertragliche Haftung der Plattform bei Nutzung dieses Tools.
  6. Der Nutzer sollte die jeweiligen Angebotsunterlagen und die allgemeinen und besonderen Risikohinweise in dem Kreditvertrag sorgfältig prüfen und diese vor der Zeichnung in wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht durch Rechtsberater prüfen lassen.
  7. WARNHINWEIS!

  8. Es besteht das Risiko, dass die Gewährung von Krediten durch den Anleger an Schwarmfinanzierungsprojektträger nicht als Verbrauchervertrag behandelt wird.
  9. Gesetzlicher WARNHINWEIS!

  10. Die Schwarmfinanzierungsdienstleistungen sind nicht durch die gemäß der Richtlinie 2014/49/EU geschaffenen Einlagensicherungssysteme geschützt. Übertragbare Wertpapiere oder für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassene Instrumente, die über die Schwarmfinanzierungsplattform erworben wurden, sind nicht durch die gemäß der Richtlinie 97/9/EG geschaffenen Anlegerentschädigungssysteme geschützt.

c) Ablauf der Anschaffung im Rahmen des Schwarmfinanzierungsangebotes nach der Verordnung (EU) 2020/1503

Wenn der registrierte Nutzer Interesse an dem Erwerb einer Anlage aus einem Schwarmfinanzierungsangebot im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. f) der Verordnung (EU) 2020/1503 eines bestimmten Projektträgers hat, ist folgender Ablauf für die Vermittlung durch BERGFÜRST vereinbart:

  1. Sofern der registrierte Nutzer sich umfassend zum Schwarmfinanzierungsangebot informiert hat, kann er während der öffentlichen Angebotsphase eines Schwarmfinanzierungsangebotes über die Plattform von BERGFÜRST durch Betätigen der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche in seinem Nutzeraccount ein Angebot oder Zeichnung in von ihm gewählter Nennbetragshöhe (Mindestbetrag 10 EUR oder ein Vielfaches davon) in der Währung Euro („EUR“) für einen gewünschten Vertragsabschluss über die angebotene Schwarmfinanzierungsanlage des Projektträgers abgeben. Die Abgabe eines verbindlichen Kreditangebotes erfordert, dass der Nutzer auf der Plattform das für die Zeichnung vorgegebene Formular ausfüllt, die Angaben zur Angemessenheitsprüfung (Kenntnisprüfung) wahrheitsgemäß beantwortet (sofern er diese Angaben abgibt) und mindestens den „Kreditvertrag“ einschl. der Widerrufsbelehrung und das „Anlagebasisinformationsblatt“ lokal abspeichert (Download) und sodann die Schaltfläche „Verbindlich zeichnen“ am Ende des Formulars anklickt. Damit gibt der registrierte Nutzer ein rechtsverbindliches Angebot zur Bereitstellung eines Kredites an den Projektträger nach Maßgabe der von dem Anleger im Formular bestätigten Verträge und Risikohinweise gegenüber BERGFÜRST als Empfangsvertreter des Projektträgers ab. Der Anleger verzichtet auf eine gesonderte Annahmeerklärung für den Vertragsschluss.
  2. BERGFÜRST hat das verbindliche Kreditangebot unmittelbar an den Projektträger weitergeleitet. Der Projektträger wird das Angebot des Anlegers unmittelbar annehmen.
  3. Nach Eingang dieses Kreditangebotes versendet der Projektträger nur zu Dokumentationszwecken eine Annahmebestätigung für das Angebot über die Plattform durch eine entsprechende Mitteilung in das elektronische Postfach des Anlegers auf der Plattform. Darin wird der Eingang des Kreditangebotes und der Vertragsabschluss bestätigt. Weiterhin wird in dieser Mitteilung zur Überweisung des Anlagebetrages auf das mitgeteilte Zahlungskonto des Projektträgers aufgefordert. Die Bindungswirkung des geschlossenen Vertrages steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Anlagebetrag drei Tage nach dem der Vertrag bindend wurde und die Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Ende der vorvertraglichen Bedenkzeit verstrichen ist, nicht auf dem vereinbarten Empfängerkonto eingegangen ist. Diese auflösende Bedingung gilt nicht für Kreditangebote von Kapitalgesellschaften und institutionellen Anlegern. Eine gesonderte Bestätigung zur auflösenden Bedingung erfolgt nur, soweit die auflösende Bedingung aufgrund der Nichtzahlung eintreten sollte.
  4. Die Regelungen zur Anlage und deren Konditionen ergeben sich abschließend aus dem Kreditvertrag, dem Anlagebasisinformationsblatt und den allgemeinen Risikohinweisen. Diese Dokumente werden im Rahmen des Zeichnungsprozesses per E-Mail, als automatischer Download und zusätzlich durch eine elektronische Nachricht im passwortgeschützten Nutzeraccount bereitgestellt und stehen damit auf einem dauerhaften Datenträger (PDF-Dateien) des Anlegers zur Verfügung.
  5. BERGFÜRST wird in keinem Fall Vertragspartner, sondern vermittelt nur das Geschäft über das Schwarmfinanzierungsangebot.
  6. Der Projektträger wird nach Erhalt des Anlagebetrages prüfen, ob die vorvertragliche Bedenkzeit von 4 Kalendertagen gem. Artikel 22 der Verordnung (EU) 2020/1503 und die eingeräumte 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen sind und bestätigt den Zinsbeginn für die Zinsen durch eine elektronische Nachricht im Postfach des registrierten Nutzers auf der Plattform. Einer weiteren Bestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Bestätigung des Vertragsschlusses über die bereits erklärte Annahmebestätigung des Projektträgers hinaus bedarf es nicht. Wirtschaftlich und rechtlich wird der Anleger Vertragspartner des Projektträgers und trägt alle Risiken der Anlage, hier in Form eines Kredites, den er dem Projektträger gewährt.
  7. Zahlungen werden ausschließlich über das Konto des Projektträgers abgewickelt.

d) Mitwirkungspflicht im Kreditangebotsprozess/Angemessenheitsprüfung (Kenntnisprüfung)

  1. Der Anleger muss im Rahmen des Kreditangebotsprozesses verschiedene Angaben für die gesetzlich vorgeschriebene Angemessenheitsprüfung (Kenntnisprüfung) wahrheitsgemäß machen, sofern er diese Angaben abgibt. Die Angaben betreffen seine Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzanlagen, soweit diese Informationen erforderlich sind, um die Angemessenheit der Finanzanlage für den Anleger beurteilen zu können. Es liegt im Interesse des registrierten Nutzers, die Fragen zum Zweck der Angemessenheitsbeurteilung richtig und vollständig zu beantworten.
  2. BERGFÜRST ist gesetzlich verpflichtet, zu bewerten, ob und welche angebotenen Schwarmfinanzierungsdienstleistungen geeignet sind, einschließlich Einzelheiten zu Informationen, die von nicht kundigen Anlegern gemäß Artikel 21 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2020/1503 über ihre Erfahrung, Anlageziele, finanzielle Situation und ihr grundlegendes Verständnis der Risiken angefordert werden, die mit Anlagen im Allgemeinen und mit den auf der Plattform angebotenen Anlagearten im Besonderen verbunden sind. Bevor die registrierten Nutzer als potenziell nicht kundige Anleger uneingeschränkten Zugang zu den auf der Plattform angebotenen Schwarmfinanzierungsangeboten erhalten, werden daher Informationen zu ihren Erfahrungen und Kenntnissen im Umgang mit Finanzanlagen abgefragt.
  3. Auf Grundlage dieser Angaben ermittelt BERGFÜRST, ob die potenziellen nicht kundigen Anleger über ausreichend Kenntnisse, Fähigkeiten und Berufserfahrungen verfügen und ob die angebotene Schwarmfinanzierungsanlage für sie grundsätzlich geeignet ist. Im Fall dass keine Beurteilung vorgenommen werden kann (z.B. weil die erbetenen Informationen nicht bereitstellt oder die bereitgestellten Informationen nicht ausreichend sind, um eine Angemessenheitsbeurteilung durchzuführen oder für den Fall, dass die Bewertung ergibt, dass die gewählte Anlage nicht angemessen ist, wird die Plattform einen Risikohinweis erteilen, um Sie zu warnen. Sie können dann innerhalb der gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen auf eigenes Risiko zeichnen. Zeichnungen über den gesetzlich zulässigen Schwellwerten werden verhindert, um Sie vor nicht tragbaren Risiken zu schützen.

3. Vermittlung von Kaufverträgen über Edelmetalle

a) Informationsbereitstellung zu Edelmetallen

  1. Auf der Plattform von BERGFÜRST werden die vom Verkäufer der Edelmetalle bereitgestellten Informationen zu den Edelmetallangeboten für die Nutzer bereitgestellt.
  2. Es ist die Verantwortung des Edelmetallverkäufers, die für die Nutzer/Anleger relevanten Informationen richtig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
  3. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zugänglich gemachten Informationen (Kurse/Preise) ist ausschließlich der Edelmetallverkäufer verantwortlich.

b) Keine Beratung/Ausschluss Informationsüberprüfung/keine Einlagensicherung

    WARNHINWEIS!

  1. Insbesondere wird durch BERGFÜRST nicht geprüft, ob und inwieweit die Angaben zu den Edelmetallangeboten zutreffend sind und ob ein Kauf von Edelmetallen für den Anleger wirtschaftlich sinnvoll ist. Der Anleger muss die Angaben des Edelmetallverkäufers auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Es wird kein zivilrechtlicher Auskunftsvertrag zwischen der Plattform (BERGFÜRST) und dem Anleger geschlossen. Eine Plausibilitätsprüfung der Angaben über den Edelmetallkaufvertrag oder die Verwahrung und Auslieferung oder eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch BERGFÜRST findet nicht statt. BERGFÜRST steht nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ein.
  2. Die Anlageentscheidung muss der Anleger eigenverantwortlich und ggf. unter Nutzung von Anlageberatern oder Rechtsanwälten treffen.
  3. WARNHINWEIS!

  4. Der Erwerb von Edelmetallen und deren Verwahrung durch den Verkäufer ist nicht durch die gemäß der Richtlinie 2014/49/EU geschaffenen Einlagensicherungssysteme geschützt. Edelmetalle, deren Kauf über die Plattform vermittelt wurden, sind nicht durch die gemäß der Richtlinie 97/9/EG geschaffenen Anlegerentschädigungssysteme geschützt.

c) Bestellung von Edelmetallkaufverträgen/Verwahrungsverträgen

Wenn der registrierte Nutzer Interesse an dem Erwerb von Edelmetallen hat, ist folgender Ablauf für die Vermittlung durch BERGFÜRST vereinbart:

  1. Sofern der registrierte Nutzer sich informiert hat, kann er über die Plattform von BERGFÜRST durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche in seinem Nutzeraccount einen Kaufantrag (auch „Angebot“ oder „Bestellung“ genannt) abgeben. Ferner wählt der registrierte Nutzer ein Ziel der beabsichtigten Goldmenge und die geplante Höhe der monatlichen Kaufpreiszahlungen und eine feste Laufzeit aus. Der Kauf mit oder ohne Teilzahlung und den Abschluss eines befristeten Verwahrungsvertrages mit dem Verkäufer der Edelmetalle über die definierte Menge an Edelmetall erfolgt gemäß den AGB und Preisbedingungen des Edelmetallhändlers. Diese sind hier abrufbar: https://de.bergfuerst.com/files/target/gold/dokumente/Gold_Plan_AGB_Hafner.pdf.
  2. Die Abgabe eines verbindlichen Kaufantrages erfordert, dass der Nutzer das auf der Plattform vorgegebene Formular ausfüllt und mindestens die „Geschäftsbedingungen des Verkäufers“ einschl. der Widerrufsbelehrung lokal abspeichert (Download) und sodann die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ am Ende des Formulars anklickt. Damit gibt der registrierte Nutzer ein rechtsverbindliches Angebot zum Kauf und der befristeten Verwahrung der definierten Menge von Edelmetall an den Verkäufer nach Maßgabe der von dem Anleger im Formular bestätigten Geschäftsbedingungen des Verkäufers gegenüber BERGFÜRST als Empfangsvertreter des Verkäufers ab. Der Anleger verzichtet auf eine gesonderte Annahmeerklärung für den Vertragsschluss.
  3. BERGFÜRST hat den verbindlichen Kaufantrag (Angebot) unmittelbar an den Edelmetallverkäufer weitergeleitet. Der Edelmetallverkäufer wird das Angebot des Anlegers unmittelbar annehmen.
  4. Nach Eingang dieses verbindlichen Kaufantrages versendet der Edelmetallverkäufer nur zu Dokumentationszwecken eine Annahmebestätigung über die Plattform durch eine entsprechende Mitteilung in Textform, die in das elektronische Postfach des Anlegers auf der Plattform versendet wird. Weiterhin wird in dieser Mitteilung zur Überweisung des Kaufpreises oder der Teilzahlungsbeträge auf das mitgeteilte Konto des Edelmetallverkäufers aufgefordert.
  5. BERGFÜRST wird in keinem Fall Vertragspartner, sondern vermittelt nur das Geschäft über den Erwerb des Edelmetalls vom Edelmetallverkäufer.
  6. Die Regelungen und Abläufe zum Vertragsschluss gelten sinngemäß auch im Falle des Rückverkaufs von Edelmetallen an den Verkäufer oder für die Beauftragung einer Auslieferung von bereits erworbenem Edelmetall.
  7. Zahlungen werden ausschließlich unter Zwischenschaltung eines externen Zahlungsdienstleisters abgewickelt und sind auf das Konto des Edelmetallverkäufers zu zahlen.
  8. Der Edelmetallverkäufer führt für den Tarif „Gold-Plan“ ein eigenes, von sonstigen Goldbeständen getrenntes Sammellager im Sinne von § 469 HGB nach folgender Maßgabe: Der Goldbestand im Sammellager („Sammel-Bestand“) entspricht immer mindestens der Summe aller den Kunden des Tarifs „Gold-Plan“ in Ihren Gold-Plan-Konten gutgeschriebenen Goldbeständen (eventuelle Überbestände stehen im Miteigentum des Edelmetallhändlers). Im Rahmen der Verträge zwischen Edelmetallhändler und registriertem Nutzer stimmt der registrierte Nutzer zu, dass dem jeweiligen Kunden des Tarifs „Gold-Plan“ die ihm zustehende Menge aus den Sammelbeständen entsprechend dessen Auslieferungsbestellungen und/oder Goldverkäufen entnommen werden können, ohne eine gesonderte Zustimmung der anderen Beteiligten. Das Sammellager für den Tarif „Gold-Plan“ wird nach der Wahl des Edelmetallhändlers entweder bei diesem und/oder in einem von ihm ausgewählten Hochsicherheitslager innerhalb von Deutschland unterhalten. Der Sammelbestand des Tarifs „Gold-Plan“ wird mindestens im branchenüblichen Umfang zum jeweiligen Gesamtwert des Sammelbestands gegen Verlust und Beschädigung versichert. Mit Abschluss des Vertrags über den Tarif „Gold-Plan“ erklärt sich der registrierte Nutzer ausdrücklich mit dieser Form der Sammelverwahrung einverstanden. Die gesetzlichen Regelungen zur Bruchteilsgemeinschaft (§§ 742 ff. BGB) werden nach Maßgabe von § 469 HGB und den AGB des Edelmetallhändlers abgeändert. Die Verwaltung der Sammelverwahrung erfolgt unter Ausschluss der §§ 744, 745 BGB. Insbesondere wird, um die Kontinuität der Sammelverwahrung für alle Kunden des Tarifs „Gold-Plan“ sicherzustellen, das Recht zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft dauerhaft ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Erbfall. Die Aufhebung aus wichtigem Grund kann dagegen gleichwohl verlangt werden, dann auch ohne Einhaltung einer Frist gem. § 749 Abs.2 und 3 BGB.
  9. Das Eigentum wird als Miteigentumsanteil an dem Sammelbestand entsprechend Ihren Käufen eingeräumt. Bereits mit Abschluss des Vertrags über den Tarif „Gold-Plan“ stimmen die registrierten Nutzer als Käufer und der Edelmetallhändler als Verkäufer dem Eigentumsübergang auf den Käufer entsprechend den jeweils gutgeschriebenen Goldkäufen zu und erklären die Einigung über den Eigentumsübergang. Auf den Zugang einer gesonderten Annahmeerklärung wird wechselseitig verzichtet. Dem Käufer wird zur Erfüllung des Kaufvertrages mittelbarer Besitz an der jeweiligen Goldmenge eingeräumt, die der Verkäufer als sog. Besitzmittler verwahrt.
  10. Die Verwahrung des Goldbestands (in Sammelverwahrung) erfolgen ausschließlich zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Käufe, Verkäufe und Auslieferungen im Rahmen der Vereinbarungen. Für die Kontenführung und die Verwahrung fallen keine zusätzlichen Entgelte an. Die Angaben auf der Plattform von BERGFÜRST sind rein informatorisch; bei Buchungs- oder Anzeigefehlern sind immer die tatsächlich durchgeführten Käufe, Verkäufe und Auslieferungen maßgebend.

4. Verwaltung von Werten für Anleger

Die Kreditbuchhaltung bzw. das Führen des Anlegerregisters und die Edelmetallbestandsbuchhaltung erfolgt nicht als Dienstleistung für die Nutzer/Anleger, sondern im Eigeninteresse der Plattform und zur Erfüllung eigener steuerlicher Pflichten. Die unentgeltliche Bereitstellung von Informationen aus diesen Registern und Buchhaltungsdaten begründet keine vertraglichen Ansprüche der Nutzer/Anleger oder des Verkäufers gegen die Plattform auf Auskunft oder Rechenschaft. Es gelten im Übrigen nur diese AGB:

  1. Die über BERGFÜRST angebotenen Schwarmfinanzierungsangebote werden nicht verbrieft. BERGFÜRST führt ein Anlegerregister für jede Anlage, indem sämtliche Gläubiger der Anlage mit dem Gesamtbetrag der ihnen zustehenden Forderung sowie ihren Identifikationsmerkmalen verzeichnet sind. Das Anlegerregister stellt sicher, dass der Anleger bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse sein Eigentum gegenüber dem Projektträger bzw. dem Emittenten oder Edelmetallhändler innerhalb der vereinbarten Laufzeiten einfach nachweisen kann.
  2. Für einen Anleger, der die Anlage im Forum oder Sekundärmarkt erworben hat und deren Gläubigerschaft sich nicht aus der Anzeige der BERGFÜRST im Sinne des § 409 BGB ergibt, erstellt BERGFÜRST in Vertretung des jeweiligen verkaufenden Anlegers (Zedenten) eine Urkunde über die weitere Abtretung der Forderung, die den Zessionar (kaufender Anleger) gemäß dem Anlegerregister ausweist und übermittelt diese nach Anforderung durch den Projektträger oder Emittenten an diesen.
  3. Der Anleger bevollmächtigt hiermit BERGFÜRST unwiderruflich für die Dauer des Eigentums an einer Anlage, die auf BERGFÜRST öffentlich angeboten wurde, unabhängig davon ob der Anleger diese im Rahmen eines öffentlichen Angebotes auf der Plattform oder nach Veröffentlichung im Forum außerhalb der Plattform erworben hat (Sekundärmarkt), im Namen des Anlegers Urkunden über das Eigentum der Anlage gemäß dem Anlegerregister im Sinne der §§ 409 Abs. 1, 410 Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber dem Projektträger bzw. Emittenten formgerecht auszustellen.
  4. Hinweis auf POSTVOLLMACHT:

  5. Der Nutzer bestellt BERGFÜRST hiermit unwiderruflich für die Dauer des Eigentums an einer auf BERGFÜRST im Anlegerregister registrierten Anlage zum Empfangsvertreter des Anlegers für die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts des Projektträgers bzw. Emittenten im Sinne des § 410 Abs. 1 Satz 1 BGB und bevollmächtigt hiermit BERGFÜRST ausdrücklich zum rechtswirksamen Empfang von Dokumenten und Erklärungen im Postfach des Anlegers, welche die Kommunikation mit Bezug auf die Anlagen, die auf der Plattform von BERGFÜRST vermittelt werden und die nicht einem gesetzlichen Schriftformerfordernis nach § 126 BGB unterliegen. Mit dem Eingang des jeweiligen Dokuments in dem Postfach des Nutzeraccounts wird dieses Dokument rechtswirksam zu dem Zeitpunkt des Eingangs an den Nutzer/Anleger zugestellt. Die Bevollmächtigung kann der Anleger widerrufen, indem er seinen Nutzeraccount deaktiviert.
  6. Nach Ablauf der Laufzeit und der Einstellung des Forums, stellt BERGFÜRST einen finalen Eigentumsnachweis bereit und beendet die Kreditbuchhaltung bzw. das Führen des Anlegerregisters.

5. Forum und Verkaufsinserate für Anlagen (Sekundärmarkt)

  1. Die Plattform von BERGFÜRST ermöglicht es den Anlegern nach Abschluss des öffentlichen Angebotes und bis zum Ende der Laufzeit eine Verkaufsabsicht (Inserat oder Annonce) für eine erworbene Anlage zu veröffentlichen (Schwarzes-Brett-Funktion auf dem Forum, auch „Sekundärmarkt“ genannt). Der Anleger kann den Angebotspreis und den Mindestabnahmebetrag festlegen.
  2. Registrierte Nutzer auf der Plattform von BERGFÜRST können ihr Interesse an der im Inserat angebotenen Anlage bekunden. Dazu betätigen sie einen Schalter auf der Plattform neben dem Inserat. Daraufhin wird der Ersteller des Verkaufsinserats über den Kaufinteressenten informiert (Nachweis).
  3. Das Verkaufsinserat auf der Plattform von BERGFÜRST stellt dabei eine bloße „invitatio ad offerendum“ (Aufforderung zur Angebotsabgabe) und das Kaufinteresse auf der Plattform eine bloße Interessenbekundung dar.
  4. Der Abschluss des Kaufvertrages über die Anlage und die Bezahlung erfolgt zwischen den Kontrahenten ohne Einschaltung der Plattform. BERGFÜRST nimmt selbst auch keine Zahlungen entgegen und leitet diese nicht weiter.
  5. Damit der Ersteller des Verkaufsinserats den Kaufvertrag erfüllen und die Anlage liefern kann, muss dieser den erfolgten Verkauf und den Zahlungseingang in seinem Nutzeraccount auf der Plattform von BERGFÜRST melden und eine Umschreibung im Anlegerregister veranlassen. Die dingliche Übertragbarkeit der Anlage ist gemäß den Kreditbedingungen eingeschränkt. Eine wirksame Abtretung ist nur durch Eintragung der Abtretung im Anlegerregister und unter Einschaltung der Plattform und nur innerhalb der Laufzeit der Anlage möglich. Diese Beschränkung der Abtretbarkeit der Anlagen ist notwendig, um eine lückenlose Richtigkeit des Anlegerregisters zum Schutz aller Anleger und des Projektträgers bzw. Emittenten zu gewährleisten. BERGFÜRST nimmt selbst keine Zahlungen entgegen und leitet keine Zahlungen weiter.
  6. BERGFÜRST ist ermächtigt, gegenüber dem Inserierenden und Kaufinteressenten alle Handlungen vorzunehmen, Erklärungen abzugeben und Daten mitzuteilen, die zur Austragung/Eintragung im Anlegerregister und/oder zur Erlangung von Zustimmungen der Beteiligten zur wirksamen Übertragung der jeweiligen Anlage erforderlich sind. BERGFÜRST ist berechtigt, Korrekturen im Anlegerregister vorzunehmen oder Einträge dokumentiert zu streichen, um die Richtigkeit der Eigentumsverhältnisse jederzeit nachweisen zu können.
  7. BERGFÜRST ist ermächtigt, das Forum (Sekundärmarkt) der Anlagen auf der Plattform jederzeit auszusetzen bzw. einzustellen. Ohne besondere Ankündigung wird das Forum (Sekundärmarkt) von Anlagen rund drei Wochen vor einer fälligen Zinszahlung, einer Sondertilgung oder einer Rückzahlung einer Anlage ausgesetzt. Mit dem Wirksamwerden der Aussetzung sind neue Kaufinteressen unzulässig und dinglich nicht vollständig abgeschlossene Vorgänge (Umschreibung im Anlegerregister auf den Kaufinteressenten ist nicht abgeschlossen) werden spätestens 1 Woche nach Beginn der Aussetzung des Handels rückabgewickelt. Die Rückabwicklung noch nicht abgeschlossener Transaktionen im Sekundärmarkt zwischen einem Verkäufer und einem Käufer ist insbesondere angezeigt, wenn:
    1. der Kaufinteressent den fälligen Betrag nicht bis spätestens 1 Woche nach Beginn der Aussetzung an den Ersteller des Verkaufsinserats überweist und letzterer dies gegenüber BERGFÜRST mit dem Antrag auf Umschreibung der Anlage (Abtretung) angezeigt hat oder
    2. sich der Ersteller des Verkaufsinserats und der Kaufinteressent nach Anzeige der Aussetzung darauf einigen, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  8. BERGFÜRST weist darauf hin, dass ggf. Steuern und Steuergutschriften aus Kursgewinnen und Kursverlusten oder Zinsen anfallen können, die der registrierte Nutzer/Anleger durch die Veräußerung oder den Erwerb von Anlagen außerhalb der Plattform (Sekundärmarkt/Forum) realisiert hat. BERGFÜRST empfiehlt einen steuerlichen Berater in diesem Zusammenhang hinzuzuziehen. BERGFÜRST erbringt keinerlei rechtliche und steuerliche Beratung.
  9. Das Forum (Sekundärmarkt) wird mit Rückzahlung der Anlage, d.h. aller Kredite des Schwarmfinanzierungsangebotes beendet, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats nach Ablauf der gemäß Kreditvertrag vereinbarten Laufzeit (Laufzeitende des Kredites) wird das Forum auf der Plattform beendet und eingestellt.
  10. Aufgrund aufsichtsrechtlicher Änderungen oder im Falle der Insolvenz oder sonstigen Auflösung des Kreditnehmers kann das Forum auch vor Ablauf der Laufzeit ausgesetzt oder geschlossen werden, sodass eine Abtretung der Kreditforderung an Dritte nicht mehr möglich ist.

V | Unentgeltlichkeit/Gewährleistung/Verfügbarkeit

  1. Die Nutzung der Plattform von BERGFÜRST ist für Nutzer/Anleger unentgeltlich.
  2. BERGFÜRST bestimmt die Funktionen der Plattform sowie deren Ausgestaltung. BERGFÜRST vereinbart mit den Nutzern keine bestimmte Beschaffenheit und die Nutzer haben keinen Anspruch darauf, dass die Plattform bestimmte Funktionen hat oder diese in bestimmter Weise ausgestaltet sind. Davon ausgenommen ist die rechtlich verbindliche Zusage der BERGFÜRST, dass die passwortgeschützten Postfächer die darin abgelegten Daten und Informationen dauerhaft speichern, mindestens bis die Vermögensanlage oder Schwarmfinanzierungsanlage ordnungsgemäß zurückgeführt sind oder Ansprüche aus den Edelmetallkäufen erfüllt oder verjährt sind.
  3. BERGFÜRST wird die Plattform mit angemessener Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten zur Verfügung stellen. BERGFÜRST gibt keine sonstigen Versprechen oder Zusicherungen im Hinblick auf die Plattform oder die Dienste ab und gewährleistet insbesondere nicht, dass:
    • die Nutzung der Plattform ohne Unterbrechung möglich oder fehlerfrei sein wird,
    • die Plattform frei von sicherheitsrelevanten Störungen sein wird,
    • das Angebot der Plattform oder der Projektträger zukünftig aufgrund rechtlicher Vorgaben weiterhin zulässig ist, oder nicht geändert oder eingestellt werden muss.
  4. BERGFÜRST hat aufgrund der Unentgeltlichkeit der Plattformnutzung für den Nutzer das Recht, die Angebote und Leistungen der Plattform jederzeit zu reduzieren, zu erweitern oder auf andere Art zu ändern. Die Änderung darf ohne vorherige Ankündigung erfolgen, wenn dies aus wichtigem Grund erforderlich wird. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen zur Erfüllung von rechtlichen Anforderungen oder zur Abstellung behördlicher Beanstandungen notwendig sind. Davon ausgenommen ist die Pflicht zur dauerhaften Bereitstellung der Postfächer im Rahmen der Vereinbarungen.
  5. Für die Teilnahme am Sekundärmarkt (Forum) und die damit zusammenhängenden Eintragungen im Anlegerregister erhebt BERGFÜRST jeweils Inserats- und Registergebühren nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis.
  6. Für Leistungen, die im Auftrag des Nutzers/Anlegers oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, sowie für einen Anspruch von BERGFÜRST auf Ersatz von Aufwendungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere haben die Anleger auf Nachweis die Bankgebühren für Rücklastschriften an BERGFÜRST zu erstatten.
  7. Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht. BERGFÜRST ist bestrebt, im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten. Insbesondere Wartung, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereiches von BERGFÜRST können zur vorübergehenden Einschränkung oder Einstellung der Leistungen und der Erreichbarkeit der Plattform führen. Die Zugänglichkeit der Plattform hängt auch von der eigenen technischen Ausstattung der Nutzer sowie von der Qualität der Datenverbindung über das Internet ab.
  8. Unter Umständen kann es aus technischen Gründen zu Datenverlusten kommen. BERGFÜRST übernimmt hierbei keine Gewähr für die Verfügbarkeit der Daten oder eine Haftung für Datenverluste. Der Nutzer ist verpflichtet, sich Kopien oder Ausdrucke aller Schwarmfinanzierungsangebotsunterlagen und Verträge zu fertigen, und sich diese insbesondere zu downloaden.

VI | Weitere Bedingungen für registrierte Nutzer

TAN-Verfahren

BERGFÜRST sendet registrierten Nutzern zur Inanspruchnahme verschiedener Dienste und zur Absicherung sensibler Daten Transaktionsnummern (TAN) per SMS auf ihr mobiles Endgerät, die zur Bestätigung des jeweiligen Prozesses auf der Plattform eingetragen werden müssen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch Kosten beim Telekommunikationsanbieter anfallen.

Telefonaufzeichnungen

Zur Stärkung des Anlegerschutzes und um Missverständnisse über telefonisch oder elektronisch getroffene Vereinbarungen vorzubeugen, ist BERGFÜRST gesetzlich verpflichtet, alle Telefongespräche und elektronische Kommunikation mit Bezug auf die Vermittlung von öffentlichen Angeboten aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen dienen als Beweismittel für BERGFÜRST und werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt. Sollte der Anleger mit einer Aufzeichnung nicht einverstanden sein, so darf kein telefonischer Support durch BERGFÜRST erfolgen. Der Anleger kann von BERGFÜRST bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist einmalig eine Kopie der telefonischen oder sonstigen elektronischen Aufzeichnungen beantragen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die telefonische oder elektronische Kommunikation stattgefunden hat. Die Anfrage ist schriftlich an BERGFÜRST zu stellen und muss eine Identifizierung des Anlegers und das Datum oder den Zeitraum der Aufzeichnung mit einer Genauigkeit von 1 Woche angeben. Es wird eine Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen für die Bereitstellung der Aufzeichnungskopien vereinbart. Für die Bereitstellung der Kopien kann BERGFÜRST die Erstattung der nachweislich entstandenen Auslagen verlangen.

Geheimhaltung, Sperranzeige und sonstige Einschränkungen für den Nutzer

Der registrierte Nutzer ist für die Nutzung seines BERGFÜRST-Accounts selbst verantwortlich und hat die Geheimhaltung seines Passworts sicherzustellen.

Stellt der registrierte Nutzer

  • den Verlust oder den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Passworts oder
  • eine sonstige unberechtigte Nutzung seiner Stammdaten durch Dritte oder
  • keine Übereinstimmung der von BERGFÜRST dem Anleger angezeigten Transaktionsdaten (z. B. TAN) mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten fest,

hat der registrierte Nutzer BERGFÜRST hierüber unverzüglich zu unterrichten („Sperranzeige“).

BERGFÜRST wird auf Veranlassung des registrierten Nutzers seinen Account unverzüglich sperren, sodass neben BERGFÜRST und von BERGFÜRST autorisierte Personen kein Dritter Zugang zu diesem Nutzeraccount hat. BERGFÜRST darf den Account eines registrierten Nutzers ohne dessen Veranlassung sperren, wenn

  • BERGFÜRST berechtigt ist, den Plattformnutzungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen oder
  • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Stammdaten, insbesondere des Passworts, dies rechtfertigen oder
  • der begründete Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen bzw. missbräuchlichen Verwendung der Stammdaten besteht, insbesondere um eine nach dem GwG erforderliche Identifizierung eines registrierten Nutzers zu erschweren oder um dessen Identität zu verschleiern. BERGFÜRST wird dem registrierten Nutzer auf Nachfrage die hierfür maßgeblichen Gründe mitteilen.

BERGFÜRST wird eine Sperre aufheben, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind und ggf. in Abstimmung mit dem Nutzer die Stammdaten und insbesondere das Passwort austauschen, soweit dies zur Sicherung des Nutzeraccounts nötig ist.

BERGFÜRST ist berechtigt, einen registrierten Nutzer ohne Angabe von Gründen vom Erwerb weiterer über die Plattform angebotener Schwarmfinanzierungsangebote auszuschließen. Dies beeinträchtigt nicht die Möglichkeit des registrierten Nutzers/Anlegers, bestehende Anlagen regulär im Rahmen von Angebot und Nachfrage auf dem Sekundärmarkt (Forum) zu veräußern oder auf sein Postfach zuzugreifen.

Zahlungsinformationen an den Projektträger/Emittenten

Der registrierte Nutzer/Anleger verpflichtet sich stets, eine aktuelle, gültige Kontoverbindung auf der Plattform von BERGFÜRST in seinen Einstellungen vorzuhalten. Zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt für Ansprüche aus der Anlage wird der Projektträger bzw. der Emittent den auszuzahlenden Betrag auf diese Kontoverbindung überweisen. Zu diesem Zweck werden die Zahlungsinformationen bereits rund zwei Wochen vor dem Zahlungszeitpunkt an den Projektträger bzw. Emittenten übermittelt, damit dessen Kreditinstitut die Zahlung an den Anleger fristgerecht ausführen kann. Sollte der Anleger keine oder eine fehlerhafte Kontoverbindung hinterlegt haben, wird BERGFÜRST den Anleger nach Kenntnissetzung der fehlerhaften Kontoverbindung kontaktieren und zur Aktualisierung seiner Daten auffordern.

Sollte es trotz der Aufforderungen nicht möglich sein, eine entsprechende Zahlung an den Anleger durchzuführen oder verhindert eine geldwäscherechtlichen Auszahlungssperre die Auszahlung, hat der Projektträger bzw. Emittent die Möglichkeit, nicht auszahlbare (Teil-)Beträge unverzinst bei der am Sitz des Projektträgers bzw. Emittenten zuständigen Hinterlegungsstelle für den Anleger unter Verzicht auf das Rücknahmerecht zu hinterlegen.

BERGFÜRST behält sich im Weiteren vor, zum Zweck der Kontaktaufnahme mit dem Anleger kostenpflichtige Dienstleistungen zu beauftragen. Die anfallenden Aufwendungen muss der Anleger tragen. Die Kostensätze sind im Preis- und Leistungsverzeichnis einzusehen.

Kontroll- und Prüfungspflichten des Anlegers

Für Mitteilungen an die Anleger bedient sich BERGFÜRST des internen Postfachs sowie externer Telekommunikationsmittel, insbesondere E-Mails und E-Mail-Dienste.

BERGFÜRST erteilt dem Anleger einmal jährlich eine Mitteilung über seinen sich aus den jeweiligen Anlegerregistern ergebenden Bestand an Anlagen als Nachricht in sein persönliches Postfach.

Der Anleger hat sämtliche Mitteilungen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen BERGFÜRST unverzüglich mitzuteilen.

Profildaten und Steuern

Soweit der registrierte Nutzer auf der Plattform Daten in seinem Profil hinterlegt, ist BERGFÜRST berechtigt, diese Daten zu verwenden und Projektträgern bzw. Emittenten sowie deren Dienstleistern zur Verfügung zu stellen, damit Auszahlungen aus den Anlagen (z. B. Zinsen, Rückzahlungen) an die Anleger erfolgen können und damit die entsprechenden Anmeldungen, insbesondere hinsichtlich Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, von dem Steuerverpflichteten bzw. von dessen Dienstleister bei den hierfür zuständigen Stellen vorgenommen werden können (berechtigtes Interesse). Dies betrifft insbesondere jedoch nicht ausschließlich den Vor- und Nachnamen des Anlegers, den Wert der Anlage, die Bankverbindung, das Kirchensteuermerkmal und die Steueridentifikationsnummer des Anlegers.

Der Anleger erklärt sich damit einverstanden, dass BERGFÜRST sowie die Projektträger bzw. Emittenten bzw. deren Dienstleister beim Bundeszentralamt für Steuern sowie bei jeder weiteren hierfür zuständigen Stelle die Kirchensteuermerkmale des Anlegers abfragen und damit ggf. die Kirchensteuer für den Anleger abgeführt werden kann. Der Anleger kann der Herausgabe seiner Daten durch das Bundeszentralamt für Steuern widersprechen. Hierfür muss der Anleger gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk erteilen. Ein einmal erteilter Sperrvermerk bleibt bis auf einen schriftlichen Widerruf bestehen. Ohne Nachweis eines berechtigten Interesses werden keine Daten an Dritte, insbesondere nicht an Projektträger/Emittenten, herausgegeben.

VII | Laufzeit und Kündigung

  1. Der Plattformnutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Plattformnutzungsvertrag kann jederzeit fristlos von BERGFÜRST und dem registrierten Nutzer gekündigt werden, wenn:
    • keine Anlagen oder Werte im Register verwaltet werden,
    • keine ausstehenden Lastschriften für die Inserats- oder Registergebühren bestehen,
    • keine offenen Vorgänge auf dem Sekundärmarkt bestehen,
    • keine ausstehenden Zinszahlungen mehr zu erwarten sind,
    • keine offenen Zahlungen auf einem Treuhandkonto bestehen,
    • keine offenen Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern bestehen.

    Für die Beendigung der Registrierung und damit des Nutzungsvertrages kann der Anleger eine Kündigung via E-Mail an [email protected] schreiben oder die Funktion „Account kündigen“ auf der Plattform von BERGFÜRST in seinen persönlichen Einstellungen verwenden.

  3. Soweit der Anleger noch eine Anlage in seinem Bestand hat, besteht der Plattformnutzungsvertrag bis zum Verkauf oder der Rückzahlung oder der Ausbuchung wegen Uneinbringlichkeit der letzten Anlage fort.
  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

VIII | Kommunikation und Auskünfte

  1. Anfragen und Fragen, die Nutzer an BERGFÜRST richten, dürfen an Projektträger bzw. Emittenten oder Edelmetallverkäufer zur Beantwortung weitergeleitet werden.

IX | Haftungsbeschränkung und Haftungsfreistellung

  1. Ansprüche des Nutzers/Anlegers auf Schadensersatz gegenüber BERGFÜRST sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – zu den nachfolgenden Bedingungen und Ausnahmen ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers/Anlegers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BERGFÜRST, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Anleger vertraut hat und vertrauen durfte.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BERGFÜRST nur auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Parteien vereinbaren bei Vermögensschäden, das ein Betrag in Höhe von bis zu maximal EUR 2.000.000,- je Schadensfall als vertragstypisch, vorhersehbar gilt und die Haftung auf diesen Betrag beschränkt wird, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Projektträgers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BERGFÜRST, wenn Ansprüche gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Gesetzliche Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
  5. In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, aufsichtsrechtlicher Änderungen oder Produkt-Interventionen durch zuständige Behörden, rechtmäßigen Aussperrungen, überregionalen Stromausfällen von mehr als 3 Tagen, Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen des Internets, die es technisch verhindern, dass die Server über mehr als 2 Tage erreicht werden können, Seuchen wie Epidemien und Pandemien, soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Leistungspflicht befreit.

X | Vertrauliche Informationen

  1. Registrierte Nutzer dürfen vertrauliche Informationen, die zum Zwecke ihrer Anlageentscheidung (Bilanzen, Sicherheiten, Verträge etc.) oder zur laufenden Überwachung ihrer Anlage bereitgestellt worden sind, nur selbst nutzen, jedoch in keiner Art oder Form an Dritte oder andere Anleger oder deren Vertretungen oder Vereine weitergegeben, diese verbreiten oder sonst veröffentlichen, es sei denn BERGFÜRST erteilt seine schriftliche Zustimmung.
  2. Vertrauliche Informationen sind alle Unterlagen, Informationen und Daten, die ausschließlich registrierten Nutzern zugänglich sind.
  3. Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die
    • registrierten Nutzern von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt wurden oder
    • bereits offenkundig sind oder
    • von BERGFÜRST zur Weitergabe oder Bekanntmachung freigegeben oder veröffentlicht worden sind.
  4. BERGFÜRST kann für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung eine Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe durch das zuständige Gericht überprüft wird.

XI | Kommunikation und Netiquette

  1. Die auf der Plattform veröffentlichten Fragen der Nutzer und Antworten der Projektträger werden von BERGFÜRST grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von BERGFÜRST dar.
  2. BERGFÜRST ist ein freundlicher, sachlicher und fairer Umgangston wichtig. Nutzer sind verpflichtet, Rechtsverstöße, Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, ruf- oder geschäftsschädigende Äußerungen, sittenwidrige Ausdrücke oder persönliche Angriffe gegen andere Nutzer, Moderatoren, Mitarbeiter von BERGFÜRST oder Dritte sowie Inhalte mit werbendem oder kommerziellem Charakter zu unterlassen.
  3. BERGFÜRST behält sich das Recht vor, Fragen an den Projektträger nicht zu veröffentlichen, zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen und für deren Verfasser die Nutzung der Plattform zu beschränken oder diesen ganz auszuschließen.
  4. Der registrierte Nutzer stellt BERGFÜRST von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber BERGFÜRST wegen einer Pflicht- oder Rechtsverletzung des Nutzers geltend machen, es sei denn, der registrierte Nutzer hat die Verletzung nicht zu vertreten. Zu erstatten sind insbesondere auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung (insbes. Anwaltskosten) seitens BERGFÜRST.

XII | Urheberrechtshinweis

  1. Das Abrufen, Kopieren und Abspeichern der Webseiten der Plattform von BERGFÜRST, deren Inhalten oder der mit den Darstellungswerkzeugen generierten oder angezeigten Ergebnisse, im Ganzen oder in Teilen, darf allein zum privaten, nicht kommerziellen Gebrauch vorgenommen werden. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden.
  2. Die Einrichtung eines Hyper- und eines Inline-Links von anderen Webseiten auf eine der zu diesem Online-Angebot gehörenden Webseiten, ohne vorherige Zustimmung von BERGFÜRST, wird ausdrücklich untersagt. Insbesondere ist es unzulässig, die zu diesem Online-Angebot gehörenden Webseiten oder deren Inhalte mittels eines Hyperlinks in einem Teilfenster (Frame) einzubinden oder darzustellen.
  3. Alle nicht nach den Ziffern 1 und 2 erlaubten Handlungen bedürfen der Zustimmung durch BERGFÜRST.

XIII | Einräumung von Nutzungsrechten durch die Nutzer

  1. Mit dem Einstellen von Inhalten auf der Plattform räumt der Nutzer BERGFÜRST ein unwiderrufliches einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an diesen Inhalten zur Online- (z. B. über Internet) und/oder mobilen (z. B. über Smartphone, Tablet) Nutzung einschließlich des Rechts ein, die Inhalte zu speichern, anzupassen, zu ändern, auf jedwedem Medium zu kopieren und öffentlich wiederzugeben.
  2. Insbesondere erhält BERGFÜRST das Nutzungsrecht, die Inhalte des Nutzers in Print-Publikationen (z. B. €uro, €uro am Sonntag) zur Werbung für mit BERGFÜRST verbundene Unternehmen (siehe §§ 15 ff. AktG) sowie für die Plattform (z. B. in Print-, TV- oder Radioanzeigen) zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.
  3. Ein Anspruch des Nutzers auf nachträgliche Löschung der von ihm eingestellten Inhalte besteht nur, soweit dies datenschutzrechtlich geboten ist.

XIV | Schlussbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Rechtsverhältnis zwischen BERGFÜRST und den Nutzern der Plattform unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Nutzer/Anleger Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ist, genießt er außerdem Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaates gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I VO).
  2. Es wird, soweit gesetzlich zulässig, die nicht-ausschließliche Gerichtsbarkeit der Gerichte im Land Berlin (Deutschland) vereinbart. Dies bedeutet, dass ein Nutzer/Anleger der Verbraucher ist, seine Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die sich aus verbraucherschützenden Normen ergeben, wahlweise sowohl in Deutschland als auch in dem EU-Mitgliedstaat einreichen kann, in dem er seinen Wohnsitz hat.
  3. Ist der Nutzer/Anleger (Gläubiger) Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Berlin, Deutschland. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
  4. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Schriftform gleichgestellt sind Erklärungen in Textform gemäß § 127 BGB die per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden: [email protected]
  5. BERGFÜRST ist gesetzlich nicht verpflichtet und bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  6. Erfüllungsort für die von BERGFÜRST erbrachten Leistungen ist Berlin.
  7. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und sonstigen Vereinbarungen, die der Nutzer/Anleger im Rahmen der von BERGFÜRST vermittelten Finanzinstrumente bzw. Schwarmfinanzierungsangebote schließt, haben diese anderen Vereinbarungen Vorrang.

Stand: V/2025

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

B. Anlage: Widerrufsbelehrung (Vermittlungsvertrag)

Ihnen steht ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB für den Vermittlungsvertrag in Bezug auf Schwarmfinanzierungsangebote oder Edelmetallkaufverträge zu. Ihr Widerruf kann ohne Bezugnahme auf ein spezifisches Widerrufsrecht erfolgen und hat jeweils zur Folge, dass Sie nicht mehr an den Vermittlungsvertrag gebunden sind.

A. Hinweis auf das Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB

Widerrufsbelehrung

Abschnitt 1

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

BERGFÜRST AG
Schumannstraße 18
10117 Berlin

Bitte nutzen Sie folgende E-Mail-Adresse:
[email protected]

Um Ihnen den Widerruf zu erleichtern, können Sie die Widerrufserklärung auch elektronisch auf der Schwarmfinanzierungsplattform an die BERGFÜRST AG über eine elektronische Widerrufsfunktion senden. Mit Absendung einer E-Mail an die BERGFÜRST AG oder dem Betätigen der elektronischen Widerrufsfunktion haben Sie die Frist gewahrt.

Abschnitt 2

Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen.

Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:

Angaben zu Art. 246b Nr. 1 EGBGB

Der Unternehmer, mit dem der Verbraucher den Vertrag abschließt, ist:

BERGFÜRST AG
Schumannstraße 18
10117 Berlin
Gesetzliche Vertreter
Vorstand: Dr. Guido Sandler (Vorsitzender), Robert Koch, Djama Sümenich
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Oliver Pabst

Kontakt
Telefon 030 609895220
Fax 030 609895229
E-Mail [email protected]

Register
Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Handelsregisternummer HRB 139567 B
USt-Id. DE 281 642 854

Angaben zu Art. 246b Nr. 2 EGBGB

Gegenstand der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ist die Vermittlung von Vermögensanlagen im Sinne des VermAnlG, das Angebot von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen und die Vermittlung von Edelmetallkaufverträgen.

Status (Internet-Dienstleistungsplattform § 2a Abs. 3 VermAnlG)
Eingetragener Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO.
Registernummer: D-F-107-9DDG-20

Erlaubnisbehörde
Bezirksamt Mitte von Berlin, Ordnungs- und Gewerbeamt, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin

Registrierungsbehörde
Industrie- und Handelskammer zu Berlin, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
Zu überprüfen im Vermittlerregister unter:
https://www.vermittlerregister.info/recherche

Status Schwarmfinanzierungsplattform
Die BERGFÜRST AG verfügt über eine Erlaubnis als Schwarmfinanzierungsdienstleister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß Art. 12 der Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister („SF-VO“ oder auch „ECSP-VO“) im Hinblick auf die Vermittlung von Krediten (Art. 2 Abs. 1 lit. a) sublit. i) SF-VO).

Registernummer: 48448

Erlaubnisbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
https://www.bafin.de

Registrierungsbehörde
European Securities and Markets Authority (ESMA):
201-203 rue de Bercy
CS 80910
75589 Paris Cedex 12
Frankreich
https://www.esma.europa.eu

Für die Vermittlung von Edelmetallkaufverträgen besteht keine Erlaubnispflicht.

Angaben zu Art. 246b Nr. 3 EGBGB

Ein Vertreter des Unternehmers ist nicht bestellt.

Angaben zu Art. 246b Nr. 4 EGBGB

Name und Sitz
BERGFÜRST AG
Schumannstraße 18, 10117 Berlin
Gesetzliche Vertreter
Vorstand: Dr. Guido Sandler (Vorsitzender), Robert Koch, Djama Sümenich; Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Oliver Pabst

Angaben zu Art. 246b Nr. 5 EGBGB

5.1 Wesentliche Merkmale der Dienstleistung

5.1.1 Schwarmfinanzierungsdienstleistung (Vermittlung)
Der Unternehmer vermittelt dem Nutzer/Anleger Kreditverträge für Schwarmfinanzierungsprojekte gemäß der Verordnung (EU) 2020/1503, bei denen der Nutzer/Anleger Kreditgeber ist.

5.1.2 Vermittlung Edelmetallkaufverträge
Der Unternehmer vermittelt dem Nutzer/Anleger Verträge zum Kauf oder Verkauf und zur Verwahrung und/oder Auslieferung von Edelmetallen.

5.2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertragsschluss mit der Plattform kommt wie folgt zustande. Der Nutzer gibt auf der Plattform elektronisch durch Absenden eines Formulars sein Angebot zum Abschluss des Plattformnutzungsvertrages und des Vermittlungsvertrages ab (Registrierung). Der Nutzer verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Aus Gründen der Dokumentation wird der Unternehmer nach der Registrierung auf der Plattform eine E-Mail zur Authentifizierung an die durch den Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse versenden. Durch die Bestätigung des Aktivierungslinks in der E-Mail wird die Registrierung abgeschlossen und die Akzeptanz der AGB und der Erhalt der AGB und der Widerrufsbelehrung als PDF-Datei, in der Anlage zur E-Mail, als dauerhaftem Datenträger bestätigt. Damit ist der Vertrag geschlossen.

Angaben zu Art. 246b Nr. 6 EGBGB

Für die Vermittlung der Verträge entstehen dem Nutzer/Anleger über den Anlagebetrag oder Kaufpreis hinaus keine Kosten durch die Plattform, wie z. B. Aufgelder.

Die Nutzung der Plattform ist gemäß dem Plattformnutzungsvertrag für den Nutzer/Anleger unentgeltlich.

Nur für die Transaktionen im Sekundärmarkt (Forum) und die damit zusammenhängenden Leistungen, d. h. die Eintragung des Käufers in das Anlegerregister und die Inseratsgebühr des Verkäufers werden je Transaktion pauschale Gebühren gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis erhoben. Für die Eintragung eines Käufers in das Anlegerregister beträgt die Gebühr regelmäßig EUR 10,00. Die Inseratsgebühr für die Veröffentlichung einer Verkaufsabsicht durch den Verkäufer beträgt EUR 10,00. Die Inseratsgebühr wird nur im Fall des erfolgreichen (ersten Teil-) Verkaufs fällig.

Die Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung und ggf. Hinterlegung bei nicht zustellbaren Zahlungen an den Anleger beträgt 10 % je angefangenem Kalenderjahr bezogen auf den ursprünglichen Gesamtbetrag der nicht zustellbaren Zahlungen. Je zusätzlichen Kontaktversuch per Postfachnachricht, E-Mail oder Telefon zur Abwicklung der nicht zustellbaren Zahlungen fallen zudem EUR 30,00 an. Das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis ist abrufbar unter: https://de.bergfuerst.com/preis-und-leistungsverzeichnis.

Die Schwarmfinanzierungsplattform ist gesetzlich verpflichtet, im Zusammenhang mit der Gutschrift der Zinszahlungen des Projektträgers bzw. Emittenten Kapitalertragsteuer einzubehalten und fristgerecht anzumelden und abzuführen. Der Anleger erhält die Zinszahlungen nur netto, d. h. nach Abzug der Kapitalertragssteuern, sofern der Projektträger/Emittent seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und der Anleger der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. In diesem Fall werden anfallende Kapitalertragsteuern durch die Plattform bei dem Projektträger/Emittenten einbehalten, von der Plattform eingezogen und fristgerecht angemeldet und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Angaben zu Art. 246b Nr. 7 EGBGB

Für Anleger, die der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, oder Projektträger/Emittenten mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, entfällt der Einbehalt von Kapitalertragsteuer. Der Anleger muss selbst die Einkünfte aus Kapitalerträgen gegenüber dem Finanzamt anzeigen. Auch Einkünfte aus Edelmetallgeschäften muss der Anleger selbst gegenüber dem Finanzamt anzeigen.

Angaben zu Art. 246b Nr. 8 EGBGB

Der Vermittlungsvertrag und die Vermittlungsdienstleistung selbst führen nicht zu spezifischen Risiken für den Nutzer/Anleger.

Für die Vermittlungsgegenstände gemäß Kap. IV Nr. 2 und Nr. 3 und die Erwerbsgegenstände im Sekundärmarkt für Schwarmfinanzierungsanlagen (Forum) gemäß Nr. 5 geben wir folgende Hinweise ab:

Diese sind mit erheblichen Risiken verbunden, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die vermittelten Schwarmfinanzierungsanlagen (Kreditverträge) sind mit Risiken verbunden, einschließlich des Risikos eines teilweisen oder vollständigen Verlusts des angelegten Geldes (Totalausfallrisiko). Solche Anlagen sind nicht durch die gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Einlagensicherungssysteme geschützt. Solche Anlagen sind auch nicht durch die gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Anlegerentschädigungssysteme geschützt. Der Anleger erhält möglicherweise keine Rendite aus der Anlage. Es handelt sich hierbei nicht um ein Sparprodukt und der Unternehmer rät dazu, nicht mehr als 10 % des Reinvermögens des Anlegers in Schwarmfinanzierungsprojekte anzulegen. Sie werden die Schwarmfinanzierungsanlagen möglicherweise nicht jederzeit verkaufen können. Selbst wenn Sie sie verkaufen können, können Sie doch Verluste erleiden.

Insbesondere sind folgende weitere Risiken zu nennen:

  • Geschäftsrisiko und Ausfallrisiko des Projektträgers
    Dieses umfasst auch das
    • Geschäftsrisiko und Ausfallrisiko des Kreditnehmers
    • Sicherheitenrisiko (d. h. bestellte Sicherheiten sind nicht in voller Höhe werthaltig oder nicht durchsetzbar)
  • Zinsänderungsrisiko
  • Liquiditätsrisiko/Fungibilitätsrisiko
  • Insolvenzanfechtungsrisiko

Hinweis zu Volatilität:

Die Finanzdienstleistung bezieht sich nicht auf Finanzinstrumente, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängig ist, auf die der Projektträger keinen Einfluss hat. Die Schwarmfinanzierungsanlagen haben keinen Zugang zum Finanzmarkt.

Hinweis zu Liquidität:

Die Schwarmfinanzierungsanlagen sind mit einer Mindestvertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige, ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht vorgesehen. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für Schwarmfinanzierungsanlagen. Das Forum (Schwarzes Brett-Funktion, Annoncensystem) auf der Plattform stellt keinen liquiden Markt dar. Das Forum kann auch jederzeit beendet bzw. eingestellt werden. Das angelegte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder bei Leistungsstörungen wegen der ggf. vorhandenen Nachrangabrede mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre deutlich länger gebunden sein.

Hinweis zu Vergangenheitswerten:

Bisherige Markt- oder Geschäftsentwicklungen sowie in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge des Projektträgers bzw. des Kreditnehmers sind keine Grundlage oder Indikator für zukünftige Entwicklungen.

Für die Vermittlung von Edelmetallgeschäften wird insbesondere auf den spekulativen Charakter der Kursabhängigkeit hingewiesen, die zu erheblichen Verlusten führen kann. Für den Vermittlungsgegenstand gemäß Kap. IV Nr. 3 geben wir folgende Hinweise ab:

  • Geschäftsrisiko und Ausfallrisiko des Verkäufers/Verwahrers
  • Kursrisiko für Edelmetalle
  • Verwahrungsrisiko der gelagerten Werte
  • Kostenrisiko für die Auslieferung im Fall der Insolvenz des Verwahrers

Angaben zu Art. 246b Nr. 9 EGBGB

Für die Angebote gemäß Kap. IV, insbesondere der Vermittlung, werden vom Unternehmer keine speziellen Befristungen vereinbart.

Angaben zu Art. 246b Nr. 10 EGBGB

Die Gebühren, wie bei den Angaben zu Art. 246b Nr. 6 EGBGB dargestellt, sind unbar durch Überweisung oder im Lastschrifteinzugsverfahren zu entrichten. Der Unternehmer ist zudem berechtigt, mit vorhandenem Guthaben aus Zinsen oder Guthaben des Nutzers/Anlegers zu verrechnen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.

Der Unternehmer erfüllt die Vermittlungsdienstleistungen im Rahmen der Ausführungsbedingungen und des Kreditvertrages in der Regel unverzüglich. Die Vermittlung ist abgeschlossen, wenn der Vertrag zustande gekommen ist. Soweit im Rahmen der Verwaltung Zahlungsdienstleister oder Dritte erforderlich sind, am nächsten Werktag. Die Verwaltungs- und Registerleistungen werden regelmäßig innerhalb von 5 Werktagen erfüllt.

Angaben zu Art. 246b Nr. 11 EGBGB

Kosten für die Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels werden vom Unternehmer nicht erhoben.

Angaben zu Art. 246b Nr. 12 EGBGB

Es besteht ein Widerrufsrecht für den Vermittlungsvertrag von Schwarmfinanzierungsangeboten nach §§ 312g, 355 BGB. Detaillierte Informationen zur Ausübung dieses Widerrufsrechts, den Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Falle des Widerrufs nach § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat und die gesetzliche Widerrufsbelehrung befinden sich in Anlage B zu diesen AGB.

Angaben zu Art. 246b Nr. 13 EGBGB

Der Vertrag enthält keine Regelungen zu dauernden oder wiederkehrenden Leistungen.

Angaben zu Art. 246b Nr. 14 EGBGB

Der Vermittlungs- und Plattformnutzungsvertrag mit den Leistungsinhalten nach Kap. IV wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit ordentlich von beiden Seiten gekündigt werden. Von der ordentlichen Kündigung macht der Unternehmer nur Gebrauch, wenn:

  • keine Anlagen oder Werte im Register verwaltet werden,
  • keine ausstehenden Lastschriften für die Inserats- oder Registergebühren bestehen,
  • keine offenen Vorgänge auf dem Sekundärmarkt bestehen,
  • keine ausstehenden Zinszahlungen mehr zu erwarten sind,
  • keine offenen Zahlungen auf einem Treuhandkonto bestehen,
  • keine offenen Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern bestehen.

Für die Kündigung eines Vertrages kann der Nutzer/Anleger eine Kündigung via E-Mail an [email protected] senden oder die Funktion „Account kündigen“ auf der Plattform von BERGFÜRST in seinen persönlichen Einstellungen verwenden. Soweit der Anleger noch eine Anlage in seinem Bestand hat, besteht der Plattformnutzungsvertrag bis zum Verkauf oder der Rückzahlung oder der Ausbuchung wegen Uneinbringlichkeit der letzten Anlage fort. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Angaben zu Art. 246b Nr. 15 EGBGB

Der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrages wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland (Mitgliedstaat der Europäischen Union) zugrunde gelegt. Die Bestimmung der zuständigen Rechtsordnung nach dem nationalen oder harmonisierten internationalen Privatrecht (Verordnung (EG) Nr. 593/2008 - Rom I und Verordnung (EG) Nr. 864/2007 - Rom II) bleibt unberührt.

Angaben zu Art. 246b Nr. 16 EGBGB

Für den Vermittlungs- und Plattformnutzungsvertrag mit den Leistungsinhalten nach Kap. IV ist deutsches Recht vereinbart, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen des harmonisierten internationalen Privatrechts (Verordnung (EG) Nr. 593/2008 - Rom I und Verordnung (EG) Nr. 864/2007 - Rom II) entgegenstehen.

Angaben zu Art. 246b Nr. 17 EGBGB

Der Vermittlungs- und Plattformnutzungsvertrag mit den Leistungsinhalten nach Kap. IV und die in der Widerrufsbelehrung genannten vorvertraglichen Informationen werden in deutscher Sprache erstellt und die Kommunikation zwischen dem Unternehmer und dem Nutzer/Anleger wird während der Laufzeit der Schwarmfinanzierungsanlage nur in deutscher Sprache erfolgen.

Angaben zu Art. 246b Nr. 18 EGBGB

Der Unternehmer ist gesetzlich nicht verpflichtet und bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die Europäische Kommission hat unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Der Unternehmer ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, eine Stelle für alternative Streitbeilegung (AS-Stelle) im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe h der Richtlinie 2013/11/EU Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013) für die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen.

Der Unternehmer ist per E-Mail zu erreichen unter:
E-Mail an [email protected]

Angaben zu Art. 246b Nr. 19 EGBGB

Es besteht weder für die Vermittlungsleistungen noch die vermittelten Produkte eine Einlagensicherung oder ein Garantiefonds und es bestehen keine Entschädigungsregelungen. Insbesondere besteht keine Entschädigungseinrichtung, die unter die Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme oder unter die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger fällt.

Abschnitt 3

Widerrufsfolgen

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.