Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für Besuche und die Inanspruchnahme der Dienste der Webseite www.bergfuerst.com und aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains oder Apps (nachfolgend BERGFÜRST-Plattform oder Plattform) sowie für alle sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der BERGFÜRST AG, Schumannstraße 18, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend BERGFÜRST) und den Nutzern, soweit sich nichts anderes aus zwischen BERGFÜRST und dem jeweiligen Nutzer oder einem sonstigen Dritten getroffenen Vereinbarungen ergibt. Die von BERGFÜRST geschuldeten Leistungen können auch von einem mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere Tochterunternehmen, erbracht werden.
Für Zwecke dieser AGB gelten je nach Anlageprodukt die Definitionen in Art. 2 der Verordnung (EU) 2020/1503 bzw. des § 1 VermAnlG, soweit nicht nachfolgend in diesen AGB abweichend definiert:
Mit der Nutzung oder erfolgreichen Registrierung auf der BERGFÜRST-Plattform kommen verschiedene Vertragsverhältnisse zur Vermittlung und über die Plattformnutzung zwischen BERGFÜRST AG, Schumannstraße 18, 10117 Berlin und den Nutzern der Plattform gemäß diesen AGB zustande:
Mit jeder Nutzung der BERGFÜRST-Plattform werden diese AGB zur Vertragsgrundlage für die Nutzung der Plattform. Das Rechtsverhältnis zwischen BERGFÜRST AG, Schumannstraße 18, 10117 Berlin und den Nutzern der Plattform richtet sich nach den folgenden Bestimmungen dieser AGB, auch für das vorvertragliche Verhältnis bis zum Abschluss der Registrierung. Diese vertraglichen Regelungen können als Regelungen des Handelsplatzes auch Einfluss auf die Vertragspartner der Nutzer haben, weil sich die Nutzer und deren Vertragspartner darauf einstellen, dass sich alle Nutzer der Plattform als Handelsplatz an die vertraglichen Regelungen der Plattform halten werden.
WARNHINWEIS!
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Gesetzlicher WARNHINWEIS!
Wenn der registrierte Nutzer Interesse an dem Erwerb einer Anlage aus einem Schwarmfinanzierungsangebot im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. f) der Verordnung (EU) 2020/1503 eines bestimmten Projektträgers hat, ist folgender Ablauf für die Vermittlung durch BERGFÜRST vereinbart:
Auf Grundlage dieser Angaben ermittelt BERGFÜRST anhand einer Bewertungsmatrix, ob die potenziellen nicht kundigen Anleger über ausreichend Kenntnisse, Fähigkeiten und Berufserfahrungen verfügen und ob die angebotene Schwarmfinanzierungsanlage für sie grundsätzlich geeignet ist.
WARNHINWEIS!
WARNHINWEIS!
WARNHINWEIS!
Gesetzlicher WARNHINWEIS!
Wenn der registrierte Nutzer Interesse an dem Erwerb einer Vermögensanlage hat, ist folgender Ablauf für die Vermittlung durch BERGFÜRST vereinbart:
WARNHINWEIS!
WARNHINWEIS!
Wenn der registrierte Nutzer Interesse an dem Erwerb von Edelmetallen hat, ist folgender Ablauf für die Vermittlung durch BERGFÜRST vereinbart:
Die Kreditbuchhaltung bzw. das Führen des Vermögensanlagenregisters und die Edelmetallbestandsbuchhaltung erfolgt nicht als Dienstleistung für die Nutzer/Anleger, sondern im Eigeninteresse der Plattform. Die unentgeltliche Bereitstellung von Informationen aus diesen Registern und Buchhaltungsdaten begründet keine vertraglichen Ansprüche der Nutzer/Anleger oder des Verkäufers gegen die Plattform. Es gelten im Übrigen nur diese AGB:
Hinweis auf POSTVOLLMACHT:
BERGFÜRST sendet registrierten Nutzern zur Inanspruchnahme verschiedener Dienste und zur Absicherung sensibler Daten Transaktionsnummern (TAN) per SMS auf ihr mobiles Endgerät, die zur Bestätigung des jeweiligen Prozesses auf der BERGFÜRST-Plattform eingetragen werden müssen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch Kosten beim Telekommunikationsanbieter anfallen.
Zur Stärkung des Anlegerschutzes und um Missverständnisse über telefonisch oder elektronisch getroffene Vereinbarungen vorzubeugen, ist BERGFÜRST gesetzlich verpflichtet, alle Telefongespräche und elektronische Kommunikation mit Bezug auf die Vermittlung von öffentlichen Angeboten aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen dienen als Beweismittel für BERGFÜRST und werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt. Sollte der Anleger mit einer Aufzeichnung nicht einverstanden sein, so darf kein telefonischer Support durch BERGFÜRST erfolgen. Der Anleger kann von BERGFÜRST bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist einmalig eine Kopie der telefonischen oder sonstigen elektronischen Aufzeichnungen beantragen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die telefonische oder elektronische Kommunikation stattgefunden hat. Die Anfrage ist schriftlich an BERGFÜRST zu stellen und muss eine Identifizierung des Anlegers und das Datum oder den Zeitraum der Aufzeichnung mit einer Genauigkeit von 1 Woche angeben. Es wird eine Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen für die Bereitstellung der Aufzeichnungskopien vereinbart. Für die Bereitstellung der Kopien kann BERGFÜRST die Erstattung der nachweislich entstandenen Auslagen verlangen.
Der registrierte Nutzer ist für die Nutzung seines BERGFÜRST-Accounts selbst verantwortlich und hat die Geheimhaltung seines Passworts sicherzustellen.
Stellt der registrierte Nutzer
hat der registrierte Nutzer BERGFÜRST hierüber unverzüglich zu unterrichten („Sperranzeige“).
BERGFÜRST wird auf Veranlassung des registrierten Nutzers seinen Account unverzüglich sperren, sodass neben BERGFÜRST und von BERGFÜRST autorisierte Personen kein Dritter Zugang zu diesem Nutzeraccount hat. BERGFÜRST darf den Account eines registrierten Nutzers ohne dessen Veranlassung sperren, wenn
BERGFÜRST wird eine Sperre aufheben, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind und ggf. in Abstimmung mit dem Nutzer die Stammdaten und insbesondere das Passwort austauschen, soweit dies zur Sicherung des Nutzeraccounts nötig ist.
BERGFÜRST ist berechtigt, einen registrierten Nutzer ohne Angabe von Gründen vom Erwerb weiterer über die BERGFÜRST-Plattform angebotener Schwarmfinanzierungsangebote auszuschließen. Dies beeinträchtigt nicht die Möglichkeit des registrierten Nutzers/Anlegers, bestehende Anlagen regulär im Rahmen von Angebot und Nachfrage auf dem Sekundärmarkt (Forum) zu veräußern oder auf sein Postfach zuzugreifen.
Der registrierte Nutzer/Anleger verpflichtet sich stets, eine aktuelle, gültige Kontoverbindung auf der BERGFÜRST-Plattform in seinen Einstellungen vorzuhalten. Zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt für Ansprüche aus der Anlage wird der Projektträger bzw. der Emittent den auszuzahlenden Betrag auf diese Kontoverbindung überweisen. Zu diesem Zweck werden die Zahlungsinformationen bereits rund zwei Wochen vor dem Zahlungszeitpunkt an den Projektträger bzw. Emittenten übermittelt, damit dessen Kreditinstitut die Zahlung an den Anleger fristgerecht ausführen kann. Sollte der Anleger keine oder eine fehlerhafte Kontoverbindung hinterlegt haben, wird BERGFÜRST den Anleger nach Kenntnissetzung der fehlerhaften Kontoverbindung kontaktieren und zur Aktualisierung seiner Daten auffordern.
Sollte es trotz der Aufforderungen nicht möglich sein, eine entsprechende Zahlung an den Anleger durchzuführen oder verhindert eine geldwäscherechtlichen Auszahlungssperre die Auszahlung, hat der Projektträger bzw. Emittent die Möglichkeit, nicht auszahlbare (Teil-)Beträge unverzinst bei der am Sitz des Projektträgers bzw. Emittenten zuständigen Hinterlegungsstelle für den Anleger unter Verzicht auf das Rücknahmerecht zu hinterlegen.
BERGFÜRST behält sich im Weiteren vor, zum Zweck der Kontaktaufnahme mit dem Anleger kostenpflichtige Dienstleistungen zu beauftragen. Die anfallenden Aufwendungen muss der Anleger tragen. Die Kostensätze sind im Preis- und Leistungsverzeichnis einzusehen.
Für Mitteilungen an die Anleger bedient sich BERGFÜRST des internen Postfachs sowie externer Telekommunikationsmittel, insbesondere E-Mails und E-Mail-Dienste.
BERGFÜRST erteilt dem Anleger einmal jährlich eine Mitteilung über seinen sich aus den jeweiligen Anlegerregistern ergebenden Bestand an Anlagen als Nachricht in sein persönliches Postfach.
Der Anleger hat sämtliche Mitteilungen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen BERGFÜRST unverzüglich mitzuteilen.
Soweit der registrierte Nutzer auf der BERGFÜRST-Plattform Daten in seinem Profil hinterlegt, ist BERGFÜRST berechtigt, diese Daten zu verwenden und Projektträgern bzw. Emittenten sowie deren Dienstleistern zur Verfügung zu stellen, damit Auszahlungen aus den Anlagen (z. B. Zinsen, Rückzahlungen) an die Anleger erfolgen können und damit die entsprechenden Anmeldungen, insbesondere hinsichtlich Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, von dem Steuerverpflichteten bzw. von dessen Dienstleister bei den hierfür zuständigen Stellen vorgenommen werden können (berechtigtes Interesse). Dies betrifft insbesondere jedoch nicht ausschließlich den Vor- und Nachnamen des Anlegers, den Wert der Anlage, die Bankverbindung, das Kirchensteuermerkmal und die Steueridentifikationsnummer des Anlegers.
Der Anleger erklärt sich damit einverstanden, dass BERGFÜRST sowie die Projektträger/Emittenten bzw. deren Dienstleister beim Bundeszentralamt für Steuern sowie bei jeder weiteren hierfür zuständigen Stelle die Kirchensteuermerkmale des Anlegers abfragen und damit ggf. die Kirchensteuer für den Anleger abgeführt werden kann. Der Anleger kann der Herausgabe seiner Daten durch das Bundeszentralamt für Steuern widersprechen. Hierfür muss der Anleger gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk erteilen. Ein einmal erteilter Sperrvermerk bleibt bis auf einen schriftlichen Widerruf bestehen. Ohne Nachweis eines berechtigten Interesses werden keine Daten an Dritte, insbesondere nicht an Projektträger/Emittenten, herausgegeben.
Für die Beendigung der Registrierung und damit des Nutzungsvertrages kann der Anleger eine Kündigung via E-Mail an [email protected] schreiben oder die Funktion „Account kündigen“ auf der BERGFÜRST-Plattform in seinen persönlichen Einstellungen verwenden.
Stand: I/2025
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Ihnen steht ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB für den Vermittlungsvertrag in Bezug auf Schwarmfinanzierungsangebote, Vermögensanlagen oder Edelmetallkaufverträge zu. Ihr Widerruf kann ohne Bezugnahme auf ein spezifisches Widerrufsrecht erfolgen und hat jeweils zur Folge, dass Sie nicht mehr an den Vermittlungsvertrag gebunden sind.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
BERGFÜRST AG
Schumannstraße 18
10117 Berlin
Bitte nutzen Sie folgende E-Mail-Adresse:
[email protected]
Um Ihnen den Widerruf zu erleichtern, können Sie die Widerrufserklärung auch elektronisch auf der Internet-Dienstleistungsplattform/ Schwarmfinanzierungsplattform an die BERGFÜRST AG über eine elektronische Widerrufsfunktion senden. Mit Absendung einer E-Mail an die BERGFÜRST AG oder dem Betätigen der elektronischen Widerrufsfunktion haben Sie die Frist gewahrt.
Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen.
Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:
Der Unternehmer, mit dem der Verbraucher den Vertrag abschließt, ist:
BERGFÜRST AG
Schumannstraße 18
10117 Berlin
Gesetzliche Vertreter
Vorstand: Dr. Guido Sandler (Vorsitzender), Robert Koch, Djama Sümenich
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Oliver Pabst
Kontakt
Telefon 030 609895220
Fax 030 609895229
E-Mail
[email protected]
Register
Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Handelsregisternummer HRB 139567 B
USt-Id. DE 281 642 854
Gegenstand der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ist die Vermittlung von Vermögensanlagen im Sinne des VermAnlG, das Angebot von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen und die Vermittlung von Edelmetallkaufverträgen.
Status (Internet-Dienstleistungsplattform § 2a Abs. 3 VermAnlG)
Eingetragener Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO.
Registernummer: D-F-107-9DDG-20
Erlaubnisbehörde
Bezirksamt Mitte von Berlin, Ordnungs- und Gewerbeamt, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Registrierungsbehörde
Industrie- und Handelskammer zu Berlin, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
Zu überprüfen im Vermittlerregister unter:
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Status Schwarmfinanzierungsplattform
Die BERGFÜRST AG verfügt über eine Erlaubnis als Schwarmfinanzierungsdienstleister der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß Art. 12 der Verordnung (EU)
2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister („SF-VO“ oder auch „ECSP-VO“) im
Hinblick auf die Vermittlung von Krediten (Art. 2 Abs. 1 lit. a) sublit. i) SF-VO).
Registernummer: 48448
Erlaubnisbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
https://www.bafin.de
Registrierungsbehörde
European Securities and Markets Authority (ESMA):
201-203 rue de Bercy
CS 80910
75589 Paris Cedex 12
Frankreich
https://www.esma.europa.eu
Für die Vermittlung von Edelmetallkaufverträgen besteht keine Erlaubnispflicht.
Ein Vertreter des Unternehmers ist nicht bestellt.
Name und Sitz
BERGFÜRST AG
Schumannstraße 18, 10117 Berlin
Gesetzliche Vertreter
Vorstand: Dr. Guido Sandler (Vorsitzender), Robert Koch, Djama Sümenich; Vorsitzender des
Aufsichtsrates: Dr. Oliver Pabst
5.1 Wesentliche Merkmale der Dienstleistung
5.1.1 Schwarmfinanzierungsdienstleistung (Vermittlung)
Der Unternehmer vermittelt dem Nutzer/Anleger Kreditverträge für Schwarmfinanzierungsprojekte
gemäß der Verordnung (EU) 2020/1503, bei denen der Nutzer/Anleger Kreditgeber ist.
5.1.2 Internet-Dienstleistungsplattform (Vermittlung)
Der Unternehmer vermittelt dem Nutzer/Anleger Verträge zur Bereitstellung von Genussrechtskapital
(Vermögensanlage) an Emittenten zu den Genussrechtsbedingungen des Emittenten gemäß § 2a VermAnlG.
5.1.3 Vermittlung Edelmetallkaufverträge
Der Unternehmer vermittelt dem Nutzer/Anleger Verträge zum Kauf oder Verkauf und zur Verwahrung
und/oder Auslieferung von Edelmetallen.
5.2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertragsschluss mit der Vermittlungsplattform kommt wie folgt zustande. Der Nutzer gibt auf der
Internet-Plattform elektronisch durch Absenden eines Formulars sein Angebot zum Abschluss des
Plattformnutzungsvertrages und des Vermittlungsvertrages ab (Registrierung). Der Nutzer verzichtet
auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Aus Gründen der Dokumentation wird der Unternehmer
nach der Registrierung auf der Plattform eine E-Mail zur Authentifizierung an die durch den Nutzer
hinterlegte E-Mail-Adresse versenden. Durch die Bestätigung des Aktivierungslinks in der E-Mail wird
die Registrierung abgeschlossen und die Akzeptanz der AGB und der Erhalt der AGB und der
Widerrufsbelehrung als PDF-Datei, in der Anlage zur E-Mail, als dauerhaftem Datenträger bestätigt.
Damit ist der Vertrag geschlossen.
Für die Vermittlung der Verträge entstehen dem Nutzer/Anleger über den Anlagebetrag oder Kaufpreis hinaus keine Kosten durch die Plattform, wie z. B. Aufgelder.
Die Nutzung der Plattform ist gemäß dem Plattformnutzungsvertrag für den Nutzer/Anleger unentgeltlich.
Nur für die Transaktionen im Sekundärmarkt (Forum) und die damit zusammenhängenden Leistungen, d. h. die Eintragung des Käufers in das Anlegerregister und die Inseratsgebühr des Verkäufers werden je Transaktion pauschale Gebühren gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis erhoben. Für die Eintragung eines Käufers in das Anlegerregister beträgt die Gebühr regelmäßig EUR 10,00. Die Inseratsgebühr für die Veröffentlichung einer Verkaufsabsicht durch den Verkäufer beträgt EUR 10,00. Die Inseratsgebühr wird nur im Fall des erfolgreichen (ersten Teil-) Verkaufs fällig.
Die Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung und ggf. Hinterlegung bei nicht zustellbaren Zahlungen an den Anleger beträgt 10 % je angefangenem Kalenderjahr bezogen auf den ursprünglichen Gesamtbetrag der nicht zustellbaren Zahlungen. Je zusätzlichen Kontaktversuch per Postfachnachricht, E-Mail oder Telefon zur Abwicklung der nicht zustellbaren Zahlungen fallen zudem EUR 30,00 an. Das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis ist abrufbar unter: https://de.bergfuerst.com/preis-und-leistungsverzeichnis.
Die Internet-Dienstleistungsplattform/ Schwarmfinanzierungsplattform ist gesetzlich verpflichtet, im Zusammenhang mit der Gutschrift der Zinszahlungen des Emittenten bzw. Schwarmfinanzierungsprojektträgers Kapitalertragsteuer einzubehalten und fristgerecht anzumelden und abzuführen. Der Anleger erhält die Zinszahlungen nur netto, d. h. nach Abzug der Kapitalertragssteuern, sofern der Emittent/Projektträger seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und der Anleger der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. In diesem Fall werden anfallende Kapitalertragsteuer durch die Internet-Dienstleistungsplattform bei dem Emittenten/Projektträger einbehalten, von der Plattform eingezogen und fristgerecht angemeldet und an das Finanzamt abgeführt.
Für Anleger, die der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, oder Emittenten/Projektträger mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, entfällt der Einbehalt von Kapitalertragsteuer. Der Anleger muss selbst die Einkünfte aus Kapitalerträgen gegenüber dem Finanzamt anzeigen. Auch Einkünfte aus Edelmetallgeschäften muss der Anleger selbst gegenüber dem Finanzamt anzeigen.
Der Vermittlungsvertrag und die Vermittlungsdienstleistung selbst führen nicht zu spezifischen Risiken für den Nutzer/Anleger.
Für die drei Vermittlungsgegenstände gemäß Kap. IV Nr. 2 und Nr. 3 und die Erwerbsgegenstände im Sekundärmarkt für Schwarmfinanzierungsangebote (Forum) gemäß Nr. 6 geben wir folgende Hinweise ab:
Diese sind mit erheblichen Risiken verbunden, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
Die vermittelten Schwarmfinanzierungsangebote (Kreditverträge) sind mit Risiken verbunden, einschließlich des Risikos eines teilweisen oder vollständigen Verlusts des angelegten Geldes (Totalausfallrisiko). Solche Anlagen sind nicht durch die gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Einlagensicherungssysteme geschützt. Solche Anlagen sind auch nicht durch die gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Anlegerentschädigungssysteme geschützt. Der Anleger erhält möglicherweise keine Rendite aus der Anlage. Es handelt sich hierbei nicht um ein Sparprodukt und der Unternehmer rät dazu, nicht mehr als 10 % des Reinvermögens des Anlegers in Schwarmfinanzierungsprojekte anzulegen. Sie werden die Schwarmfinanzierungsanlagen möglicherweise nicht jederzeit verkaufen können. Selbst wenn Sie sie verkaufen können, können Sie doch Verluste erleiden.
Insbesondere sind folgende weitere Risiken zu nennen:
Die vermittelten Genussrechte (Vermögensanlagen) enthalten eine Nachrangabrede mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, was für den Anleger mit erheblichen Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust (Totalausfallrisiko) des eingesetzten Vermögens führen kann.
Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen:
Hinweis zu Volatilität:
Die Finanzdienstleistung bezieht sich nicht auf Finanzinstrumente, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängig ist, auf die der Emittent keinen Einfluss hat. Die Genussrechte/Schwarmfinanzierungsangebote haben keinen Zugang zum Finanzmarkt.
Hinweis zu Liquidität:
Die Genussrechte/Schwarmfinanzierungsangebote sind mit einer Mindestvertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige, ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht vorgesehen. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für Genussrechte/Schwarmfinanzierungsangebote. Das Annoncensystem/Forum (Schwarzes Brett-Funktion) auf der Internet-Dienstleistungsplattform stellt keinen liquiden Markt dar. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder bei Leistungsstörungen wegen der Nachrangabrede mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre deutlich länger gebunden sein.
Hinweis zu Vergangenheitswerten:
Bisherige Markt- oder Geschäftsentwicklungen sowie in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge des Emittenten oder des Darlehensnehmers sind keine Grundlage oder Indikator für zukünftige Entwicklungen.
Für die Vermittlung von Edelmetallgeschäften wird insbesondere auf den spekulativen Charakter der Kursabhängigkeit hingewiesen, die zu erheblichen Verlusten führen kann. Für den Vermittlungsgegenstand gemäß Kap. IV Nr. 4 geben wir folgende Hinweise ab:
Für die Angebote gemäß Kap. IV, insbesondere der Vermittlung, werden vom Unternehmer keine speziellen Befristungen vereinbart.
Die Gebühren, wie bei den Angaben zu Art. 246b Nr. 6 EGBGB dargestellt, sind unbar durch Überweisung oder im Lastschrifteinzugsverfahren zu entrichten. Der Unternehmer ist zudem berechtigt, mit vorhandenem Guthaben aus Zinsen oder Guthaben des Nutzers/Anlegers zu verrechnen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.
Der Unternehmer erfüllt die Vermittlungsdienstleistungen im Rahmen der Ausführungsbedingungen und Anlagebedingungen in der Regel unverzüglich. Die Vermittlung ist abgeschlossen, wenn der Vertrag zustande gekommen ist. Soweit im Rahmen der Verwaltung Zahlungsdienstleister oder Dritte erforderlich sind, am nächsten Werktag. Die Verwaltungs- und Registerleistungen werden regelmäßig innerhalb von 5 Werktagen erfüllt.
Kosten für die Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels werden vom Unternehmer nicht erhoben.
Es besteht ein Widerrufsrecht für den Vermittlungsvertrag von Schwarmfinanzierungsangeboten und Vermögensanlagen (Genussrechte) nach §§ 312g, 355 BGB. Detaillierte Informationen zur Ausübung dieses Widerrufsrechts, den Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Falle des Widerrufs nach § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat und die gesetzliche Widerrufsbelehrung befinden sich in Anlage B zu diesen AGB.
Der Vertrag enthält keine Regelungen zu dauernden oder wiederkehrenden Leistungen.
Der Vermittlungs- und Plattformnutzungsvertrag mit den Leistungsinhalten nach Kap. IV wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit ordentlich von beiden Seiten gekündigt werden. Von der ordentlichen Kündigung macht der Unternehmer nur Gebrauch, wenn:
Für die Kündigung eines Vertrages kann der Nutzer/Anleger eine Kündigung via E-Mail an [email protected] senden oder die Funktion „Account kündigen“ auf der BERGFÜRST-Plattform in seinen persönlichen Einstellungen verwenden. Soweit der Anleger noch eine Anlage in seinem Bestand hat, besteht der Plattformnutzungsvertrag bis zum Verkauf oder der Rückzahlung oder der Ausbuchung wegen Uneinbringlichkeit der letzten Anlage fort. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrages wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland (Mitgliedstaat der Europäischen Union) zugrunde gelegt. Die Bestimmung der zuständigen Rechtsordnung nach dem nationalen oder harmonisierten internationalen Privatrecht (Verordnung (EG) Nr. 593/2008 - Rom I und Verordnung (EG) Nr. 864/2007 - Rom II) bleibt unberührt.
Für den Vermittlungs- und Plattformnutzungsvertrag mit den Leistungsinhalten nach Kap. IV ist deutsches Recht vereinbart, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen des harmonisierten internationalen Privatrechts (Verordnung (EG) Nr. 593/2008 - Rom I und Verordnung (EG) Nr. 864/2007 - Rom II) entgegenstehen.
Der Vermittlungs- und Plattformnutzungsvertrag mit den Leistungsinhalten nach Kap. IV und die in der Widerrufsbelehrung genannten vorvertraglichen Informationen werden in deutscher Sprache erstellt und die Kommunikation zwischen dem Unternehmer und dem Nutzer/Anleger wird während der Laufzeit der Vermögensanlage nur in deutscher Sprache erfolgen.
Der Unternehmer ist gesetzlich nicht verpflichtet und bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Europäische Kommission hat unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Der Unternehmer ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, eine Stelle für alternative Streitbeilegung (AS-Stelle) im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe h der Richtlinie 2013/11/EU Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013) für die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen.
Der Unternehmer ist per E-Mail zu erreichen unter:
E-Mail an
[email protected]
Es besteht weder für die Vermittlungsleistungen noch die vermittelten Produkte eine Einlagensicherung oder ein Garantiefonds und es bestehen keine Entschädigungsregelungen. Insbesondere besteht keine Entschädigungseinrichtung, die unter die Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme oder unter die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger fällt.
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.