Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit dieser allgemeinen Information möchten wir Ihnen einen Überblick über das Unternehmen BERGFÜRST AG und unsere Dienstleistungen und die damit verbundenen Kosten und Nebenkosten sowie Risiken vermitteln.
Daneben wollen wir Sie über die mit dem Erwerb von Finanzanlagen, worunter im Folgenden auch Kredite im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) 2020/1503 zu verstehen sind, auf einer Schwarmfinanzierungsplattform einhergehenden Risiken informieren. Dies beinhaltet auch das Risiko des Totalverlustes der gesamten Finanzanlage und über das Ausmaß der Schwankungen des Preises (Volatilität) und etwaige Beschränkungen des Marktes für solche Finanzanlagen.
Zudem geben wir Ihnen einen Überblick hinsichtlich der anfallenden Kosten bei einer Anlagevermittlung über unsere Schwarmfinanzierungsplattform bergfuerst.com; über Zuwendungen, die wir von Dritten, insbesondere von Projektträgern (auch „Emittenten“ genannt) erhalten oder an Vertriebspartner gewähren und über mögliche Interessenkonflikte.
Dabei tragen wir verschiedenen gesetzlichen Anforderungen Rechnung, die der Verbesserung des Anlegerschutzes oder des Verbraucherschutzes dienen. Das gesetzlich vorgesehene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (nicht-kundiger Anleger, insbesondere Privatkunden und kundige Anleger, insbesondere professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, in die Kategorie „nicht-kundiger Anleger“ einstufen.
Dies hat beispielsweise zur Folge, dass wir für Sie im Rahmen des Vermittlungsprozesses auf bergfuerst.com eine sogenannte Angemessenheitsprüfung oder eine „Kenntnisprüfung und Simulation der Fähigkeit, Verlust zu tragen“ durchführen. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auch Angaben zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen sowie Vermögensverhältnissen im Zusammenhang mit Finanzanlagen einzuholen, um Sie bei Ihrer Anlageentscheidung durch geeignete Warnhinweise bei einer wohl informierten, eigenverantwortlichen Anlageentscheidung zu unterstützen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie im Rahmen des Zeichnungsprozesses in den dort bereitgestellten Dokumenten. Bitte nehmen Sie diese immer gewissenhaft zur Kenntnis. Daneben besteht während der Angebotsphase eines Schwarmfinanzierungsangebotes die Möglichkeit, im Bereich „Fragen & Antworten“ mit dem Projektträger in Kontakt zu treten.
BERGFÜRST AG
Schumannstraße 18
10117 Berlin
Vorstand: Dr. Guido Sandler (Vorsitzender), Robert Koch, Djama Sümenich
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Oliver Pabst
Eingetragener Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO.
Registernummer: D-F-107-9DDG-20
Bezirksamt Mitte von Berlin, Ordnungs- und Gewerbeamt, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Industrie- und Handelskammer zu Berlin, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
Zu überprüfen im Vermittlerregister unter:
http://www.vermittlerregister.info/recherche
Die BERGFÜRST AG verfügt über eine Erlaubnis als Schwarmfinanzierungsdienstleister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß Art. 12 der Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister („SF-VO“ oder auch „ECSP-VO“) im Hinblick auf die Vermittlung von Krediten (Art. 2 Abs. 1 lit. a) sublit. i) SF-VO).
Registernummer: 48448
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
https://www.bafin.de
European Securities and Markets Authority (ESMA):
201-203 rue de Bercy
CS 80910
75589 Paris Cedex 12
Frankreich
https://www.esma.europa.eu
Sie können mit uns persönlich, fernmündlich oder schriftlich in deutscher und englischer Sprache kommunizieren. Für rechtsverbindliche Erklärungen und Informationen gilt die deutsche Sprachfassung als verbindlich. Informationen und Warnhinweise von BERGFÜRST AG an Kunden stellen wir nur in deutscher Sprache bereit. Die Regelungen in Art. 23 Abs. 3 und 4 SF-VO, das Anlagebasisinformationsblatt in einer anderen Amtssprache eines Mitgliedstaats bereit zu stellen, bleiben davon unberührt.
BERGFÜRST AG erbringt weder die Dienstleistung der Anlageberatung noch die Honorar-Anlageberatung. D.h. wir geben grundsätzlich keine konkreten Empfehlungen für Anlagemöglichkeiten in Finanzprodukte (Kredite) ab, die auf bergfuerst.com angeboten werden.
Die Schwarmfinanzierungsplattform der BERGFÜRST AG stellt lediglich den Anlagenvermittlungsprozess zwischen Projektträger und Anleger her. Auf dem Sekundärmarkt (Forum) vermittelt die BERGFÜRST AG den Kontakt zwischen den Kauf- und Verkaufsinteressenten (Inseratssystem).
Sie als Anleger treffen stets eine eigenverantwortliche Anlageentscheidung.
BERGFÜRST schließt in den Verträgen mit den Nutzern der Plattform eine vertragliche Haftung für die Überprüfung der Richtigkeit von Angaben der Projektträger grundsätzlich aus. Sie sind verpflichtet, sich selbst, ggf. durch Nachfrage beim Projektträger vollständig von der Richtigkeit der Angaben eigenverantwortlich zu überzeugen. Die Plattform stellt nur den Zugang bereit (Execution Only).
Gemäß Art. 246d § 1 Nr. 3. EGBGB wird informiert, dass die BERGFÜRST AG und die THV 1 Berlin GmbH verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 des Aktiengesetzes sind.
Gemäß Art. 246d § 1 Nr. 4. EGBGB wird informiert, dass es sich beim jeweiligen Anbieter und Projektträger der Schwarmfinanzierungsanlage um einen Unternehmer handelt.
Gemäß Art. 246d § 1 Nr. 6 EGBGB wird informiert, dass Projektträger die Schwarmfinanzierungsdienstleistung zur Vermittlung von Krediten gem. Artikel 2 Abs. 1 lit. a) i) ECSP-VO der BERGFÜRST AG als Schwarmfinanzierungsplattform nutzen und die Schwarmfinanzierungsplattform insbesondere die Entgegennahme und Weiterleitung von Willenserklärungen, einschl. Widerrufserklärungen durchführt. Soweit die Schwarmfinanzierungsplattform diese Dienstleistungen im Auftrag der Projektträger erbringt, hat ein Verbraucher hierdurch keine eigenen vertraglichen Ansprüche gegenüber dem Betreiber der Schwarmfinanzierungsplattform, der BERGFÜRST AG.
Die Schwarmfinanzierungsplattform erbringt die Dienstleistungen: „Schwarmfinanzierungsdienstleistung“, „Verwaltung von Werten für Anleger“, „Forum und Verkaufsinserate für Anlagen (Sekundärmarkt)“ und „Vermittlung von Kaufverträgen über Edelmetalle“, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.
In diesem Verhältnis bestehen unmittelbare vertragliche Ansprüche gegen die Schwarmfinanzierungsplattform der BERGFÜRST AG und den Verbraucher (Anleger). Diese direkten vertraglichen Vereinbarungen zur Plattformnutzung sind Verbraucherverträge.
Keine unmittelbaren vertraglichen Ansprüche gegen die Schwarmfinanzierungsplattform der BERGFÜRST AG bestehen hinsichtlich der Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleger gegen den Projektträger des Schwarmfinanzierungsprojektes (Kredit). Hier hat der Anleger als Kreditgeber einen Anspruch nur gegen den Projektträger als Kreditnehmer.
Bei den auf der Schwarmfinanzierungsplattform vermittelten Krediten gem. Artikel 2 Abs. 1 lit. a) i) ECSP-VO handelt es sich nicht um Verbraucherverträge, weil der Anleger Kreditgeber ist.
THV 1 Berlin GmbH
Schumannstraße 18
10117 Berlin
Geschäftsführer: Dr. Guido Sandler, Robert Koch
Die THV 1 Berlin GmbH wurde im Zusammenhang mit Vermögensanlagen in der Vergangenheit im Kreditvertrag der kreditgebenden Bank und bei der Emission von besicherten Krediten als Sicherheitentreuhänder hinsichtlich der vom Emittenten gewährten Sicherheiten bestimmt, soweit dies nach Art der Sicherheit möglich ist. Gemäß den Anlagebedingungen ist die Geltendmachung von Sicherheiten in jedem Fall jedoch nur mit Zustimmung der THV 1 Berlin GmbH als Sicherheitentreuhänder möglich. Dies betrifft keine Schwarmfinanzierungsprojekte (Kredite) gemäß ECSP-VO.
Die BERGFÜRST AG als Schwarmfinanzierungsdienstleister bietet zurzeit Vermittlungsleistungen in Bezug auf Kredite i.S. von Art. 2 ECSP-VO von Projektträgern an, die auf der Internetseite www.bergfuerst.com gelistet sind. Die konkreten Angaben zur Identität der Projektträger entnehmen Sie dem Anlagebasisinformationsblatt nach Art. 23 ECSP-VO, das im jeweiligen Projekt veröffentlicht ist.
Nachstehend informieren wir Sie über mögliche Interessenkonfliktpotenziale und wie wir bei der BERGFÜRST AG dafür sorgen, trotz dieser Interessenkonfliktpotenziale eine interessengerechte Behandlung Ihrer Vermittlungswünsche sicherzustellen.
Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen darüber hinaus gern weitere Einzelheiten zu möglichen Interessenkonflikten und den von uns zu deren Handhabung getroffenen Vorkehrungen zur Verfügung stellen.
Damit wir das Vertrauen nicht verlieren, das Sie uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung entgegenbringen, haben wir die möglichen Interessenkonflikte untersucht, die zwischen Ihnen als unserem Kunden für die Vermittlung von Finanzanlagen und uns als Schwarmfinanzierungsplattform möglicherweise bestehen könnten.
Mögliche Konflikte zwischen Ihren Interessen als Kunde und uns könnten in folgenden Dienstleistungsbereichen auftreten:
Im Bereich der Erstemission eines Schwarmfinanzierungsangebotes stellen wir dem Projektträger (Kreditnehmer) unsere Expertise zur Platzierung von Schwarmfinanzierungsanlagen zur Verfügung. Diese Nähe zum Management der Projektträger führt zu potenziellen Interessenkonflikten.
Wir erhalten für die Veröffentlichung des Schwarmfinanzierungsangebotes oder des Edelmetallkaufvertrages auf unserer Schwarmfinanzierungsplattform bergfuerst.com in der Regel Zuwendungen. Hierzu gehören umsatzabhängige Provisionen, die vom Projektträger aus dem an ihn gewährten Kredit(en) an uns erfolgsabhängig gezahlt werden.
Daneben können Vertriebsprovisionen oder Platzierungsprovisionen anfallen oder es werden Gebühren für die Information über die Existenz von Kauf- und Verkaufsangeboten über das Inseratssystem (Forum) zwischen verschiedenen Anlegern erhoben. Zudem könnten Interessenkonflikte daraus entstehen, dass wir Zuwendungen an institutionelle Anleger oder weitere Vertriebspartner – soweit gesetzlich zulässig – gewähren, wenn diese größere Anlagen über bergfuerst.com tätigen.
Wir haben durch eine Reihe organisatorischer Vorkehrungen dafür Sorge getragen, dass sich Interessenkonflikte zwischen Ihnen und uns nicht zu Ihrem Nachteil auswirken können.
Die BERGFÜRST AG spricht grundsätzlich keine Empfehlungen zur Anlage in die auf bergfuerst.com angebotenen Schwarmfinanzierungsangebote oder Edelmetallkaufverträge aus, damit sich die Anreize durch Zuwendungen nicht auf Ihre eigenverantwortliche Anlageentscheidung auswirken können.
Eigene Analysen zu den im Rahmen der Schwarmfinanzierungsplattform angebotenen Schwarmfinanzierungsanlagen oder des Edelmetallkaufvertrages erstellen wir nicht, sodass auch dort eine Auswirkung zu Ihrem Nachteil ausgeschlossen werden kann.
Zuwendungen, die wir von dem Projektträger erhalten, dienen zudem der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastruktur für die Vermittlung der Finanzanlagen auf der Schwarmfinanzierungsplattform und somit der Qualitätsverbesserung.
Einen erheblichen Anteil der erhaltenen Zuwendungen investieren wir in einen aufwändigen Auswahlprozess für die auf bergfuerst.com präsentierten Projektträger und die von diesen angebotenen Schwarmfinanzierungsprojekte. Auch diese strenge Vorauswahl stellt eine Qualitätsverbesserung für Ihre Anlageentscheidungen dar, ist aber in keiner Weise als Empfehlung zu werten.
Den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen legen wir Ihnen in Kapitel VI dieser allgemeinen Information und damit bereits bei der Anbahnung der Geschäftsbeziehung vollständig offen. Daneben erhalten Sie detaillierte Informationen über die Art und Höhe der Zuwendungen in den jeweiligen Anlagebasisinformationsblättern der einzelnen Schwarmfinanzierungsangebote. Weitere Einzelheiten hierzu werden wir Ihnen gern auf Nachfrage mitteilen.
Wir halten die Verbote und Vorgaben von Art. 8 SVO und der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2111 der Kommission vom 13. Juli 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/1503 ein.
Unser Erfolg hängt maßgeblich von der Integrität unserer Mitarbeiter ab. Im Rahmen des Einstellungsprozesses prüfen wir deshalb die Zuverlässigkeit unserer Mitarbeiter und verpflichten alle Mitarbeiter auf die Einhaltung höchster Verhaltensstandards. Die Einhaltung wird jährlich intern im Rahmen unseres Compliance-Konzepts überprüft.
Unzulässige Praktiken in Kenntnis der von Ihnen erteilten Aufträge haben wir in einer Arbeitsanweisung untersagt, deren Beachtung durch unsere Compliance-Abteilung überwacht wird. Mögliche negative Einflussnahmen auf unsere Mitarbeiter durch von Dritten angebotene Zuwendungen, Vergünstigungen oder sonstige Annehmlichkeiten schließen wir durch interne Regelungen aus.
Die BERGFÜRST AG formuliert Zielvorgaben und vereinbart erfolgsbezogene Vergütungskomponenten für Mitarbeiter und Geschäftsleitung, die potenziell negative Anreize hervorrufen könnten (z.B. durch irreführende Werbeaussagen oder Verstöße gegen das Empfehlungsverbot).
Wir haben verschiedene Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Vergütungssystems ergriffen, die darauf ausgerichtet sind, sicherzustellen, dass die Interessen der Anleger kurz-, mittel- oder langfristig nicht beeinträchtigt werden. Dazu zählen u.a.:
Die Gefahr einer unzulässigen Verwendung von Insiderinformationen vermeiden wir durch verschiedene organisatorische Vorkehrungen. Die aus der privaten Vermögenssphäre unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen möglicherweise resultierenden Interessenkonflikte reduzieren wir durch unser Compliance-System. Wir haben organisatorische Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die Einflussnahme unserer Mitarbeiter auf die Zuteilung an einzelne Kunden bei überzeichneten Schwarmfinanzierungsangeboten ausgeschlossen ist. Gleichwohl haben wir unsere Mitarbeiter angewiesen, dass solche Einflussnahmen unzulässig sind.
Theoretisch mögliche Interessenkonflikte durch Mandate, Verträge oder Beteiligungen unserer Entscheidungsträger bei Projektträgern oder mit diesen verbundenen Unternehmen oder Institutionen werden im Rahmen des Compliance-Konzepts erhoben, bewertet und überprüft, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.
Das Bestehen entsprechender Kontrollprozesse wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Prüfung nach § 24 FinVermV überprüft.
Die THV 1 Berlin GmbH tritt bei besicherten Finanzanlagen als Sicherheitentreuhänder auf. Sie hält treuhänderisch die Sicherheiten für die Anleger bzw. macht diese geltend.
Interessenkonflikte sind hier insoweit denkbar, als dass Anleger Sicherheiten geltend machen wollen. Zur Vermeidung dieser Konflikte ist die Geltendmachung von Sicherheiten gemäß den Anlagebedingungen beschränkt. Hinsichtlich potentieller Interessenkonflikte zwischen Mitarbeitern der THV 1 Berlin GmbH und Anlegern gilt das nach lit. b) Gesagte.
Konflikte zwischen den unterschiedlichen Interessen unserer Kunden können in folgenden Bereichen auftreten:
Um Ihnen als Anleger die Möglichkeit zu eröffnen, Finanzanlagen auch nach Abschluss der Erstemission zu kaufen oder zu verkaufen, betreibt die BERGFÜRST AG ein Inseratssystem (Forum) auf bergfuerst.com. Dazu veröffentlicht die BERGFÜRST AG die Verkaufsinteressen über die Schwarmfinanzierungsplattform, damit Käufer und Verkäufer in Kontakt treten können und das Geschäft über die Anschaffung bzw. Veräußerung von Finanzanlagen, nämlich den Kauf- und Abtretungsvertrag einschließlich der Bezahlung des Kaufpreises, außerhalb der Plattform im direkten Austausch abschließen können. Alle Verkaufsinserate werden grundsätzlich nach Priorität erfasst und veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass der Kunde jedoch keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages hat. Dem Käufer bzw. Verkäufer werden die gegenseitigen Kauf- bzw. Verkaufswünsche lediglich offengelegt. Es ist die freie Entscheidung der jeweiligen Parteien, ob ein Geschäft über die angebotene Finanzanlage und mit dem Interessenten außerhalb der Plattform bergfuerst.com zustande kommt oder nicht. Die BERGFÜRST AG stellt lediglich sicher, dass die Kauf- oder Verkaufsangebote innerhalb der vereinbarten Service-Levels sichtbar sind und keine Kunden bei der Bereitstellung dieser Information ungleich behandelt werden.
Für alle vermittelten Finanzanlagen auf www.bergfuerst.com besteht nachfolgende einheitliche Zielmarktdefinition. Mit der Festlegung des Zielmarktes werden insbesondere die Kundengruppen und deren notwendige Anlagepräferenz und die Eignung der Anleger beschrieben, an die sich das vermittelte Produkt aus Sicht des Projektträgers planmäßig richtet.
Privatkunden und professionelle Kunden im Sinne des § 67 WpHG.
Der Anleger muss über einen mittelfristigen Anlagehorizont verfügen, da die Laufzeit der Finanzanlagen bis zu 5 Jahre betragen kann.
Dem Anleger sollte ebenfalls bewusst sein, dass er generell mit den vermittelten Finanzanlagen einen Verlust von bis zu 100 % (Totalverlust) des Anlagebetrages tragen können muss. Daraus könnte sich eine Gefährdung des Privatvermögens des Anlegers über den Totalverlust seiner Finanzanlage hinaus bis hin zu einer Privatinsolvenz ergeben, wenn er z.B. den Anlagebetrag in die Finanzanlage fremdfinanziert hat. Die Finanzanlagen beinhalten keine Nachschusspflicht für die Anleger. Eine zusätzliche Zahlungsverpflichtung in Form einer Nachschusspflicht ist daher im Anwendungsbereich ausgeschlossen.
Die Anleger sollten über Kenntnisse und/oder Erfahrungen mit Finanzanlagen insbesondere mit Schwarmfinanzierungsanlagen nach ECSP-VO verfügen und sich über das Risiko einer solchen Anlage bewusst sein. Fehlende oder nur geringe Erfahrungen mit diesen Finanzanlagen können durch umfassende Kenntnisse über ähnliche Finanzprodukte ausgeglichen werden. Bei der Bewertung nach Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1503 berücksichtigen wir Folgendes:
Daneben werden die gesetzlichen Anlagegrenzen nach ECSP-VO geprüft.
Trotz dieser aufsichtsrechtlichen Sorgfaltspflichten erfolgt die Vermittlung der auf www.bergfuerst.com beratungsfrei und ohne Übernahme eines Auskunftsvertrages, der die Überprüfung der Richtigkeit von Informationen der Projektträger umfasst.
Der Betrieb einer hochverfügbaren und sicheren Schwarmfinanzierungsplattform für die Schwarmfinanzierungsdienstleistung für die Vermittlung von Krediten ist für uns mit einem kostenintensiven personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses Aufwandes und der Erwirtschaftung eines angemessenen Gewinns erhalten wir Zuwendungen von den Projektträgern. Diese Zuwendungen werden in der Regel in Form von Geldzahlungen geleistet. Dabei stellen wir organisatorisch sicher, dass diese Zuwendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen, sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns erbrachten Dienstleistungen zu verbessern und auf einem möglichst hohen Niveau aufrechtzuerhalten.
Kosten sind Gebühren oder Provisionen, die zwischen Ihnen als Anleger und der BERGFÜRST AG direkt erhoben und abgerechnet werden.
Zuwendungen sind dagegen Zahlungen, die an die BERGFÜRST AG von Dritten im Zusammenhang mit der Schwarmfinanzierungsdienstleistung zur Vermittlung von Krediten auf der Schwarmfinanzierungsplattform gewährt werden oder die wir im Zusammenhang mit der Vermittlung Dritten gewähren.
Zuwendungen können in Geldzahlungen oder in unentgeltlichen Zuwendungen vorkommen. Zu den als Geldzahlung geleisteten Zuwendungen zählen sämtliche Formen von einmaligen und laufenden Geldleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Krediten.
Unentgeltliche Zuwendungen können z.B. durch die kostenlose Bereitstellung von Sachmitteln wie Prospekten, Videos etc. erfolgen.
Für die Anlage in ein Schwarmfinanzierungsprojekt entstehen dem Anleger (Kunde) über den Anlagebetrag hinaus im Rahmen der Schwarmfinanzierungsangebotes keine Kosten, wie z.B. Aufgelder.
Der Projektträger wird für die Abwicklung des Schwarmfinanzierungsangebotes eine Provision in Höhe von bis zu 10 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bezogen auf die Höchstangebotssumme des Schwarmfinanzierungsprojektes an die BERGFÜRST AG leisten. Hierzu wird der Projektträger in der Regel Teile der Kreditsumme aus den Schwarmfinanzierungsanlagen verwenden.
Daneben erhält die BERGFÜRST AG für die laufende Verwaltung der Schwarmfinanzierungsanlagen über die Laufzeit weitere Gebühren in Höhe von bis zu 5,0 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Jahr bezogen auf die Höchstangebotssumme des Schwarmfinanzierungsprojektes sowie eine endfällige Gebühr bis zu 6 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bezogen auf die Höchstangebotssumme des Schwarmfinanzierungsprojektes
Daneben kann die BERGFÜRST AG für diverse Dienstleistungen Kosten berechnen, welche mit einem Stundensatz von bis zu EUR 250,- zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vergütet werden.
Genaue Angaben zu den Zuwendungen an die BERGFÜRST AG können dem Anlagebasisinformationsblatt des jeweiligen Schwarmfinanzierungsprojektes entnommen werden.
Für die Vermittlung der Schwarmfinanzierungsprojekte entstehen dem Anleger (Kunde) über den Anlagebetrag hinaus im Rahmen der Erstemission des Schwarmfinanzierungsprojektes keine Kosten, wie z.B. Aufgelder. Auch im Falle einer Bonuszinszahlung werden keine weiteren Kosten oder Provisionen erhoben. Eine Nachschusspflicht für den Anleger besteht nicht. Sie können bei uns zu jedem Schwarmfinanzierungsprojekt eine Aufstellung, die nach den einzelnen Zuwendungsposten aufgegliedert ist, anfragen. Bitte wenden Sie sich dazu an: [email protected].
Die Anlagebeträge für die Schwarmfinanzierungsanlage zahlen Sie direkt per SEPA-Überweisung auf das Konto des jeweiligen Projektträgers. Die Plattform ist nicht berechtigt, solche Zahlungen entgegenzunehmen oder weiterzuleiten. Die Gebühren für Inserate bei Verkäufen oder Käufen über das Forum werden im SEPA-Lastschriftverfahren von der BERGFÜRST AG von Ihrem Konto eingezogen. Für die Bearbeitung der Überweisungen oder Einzugsermächtigung können bei Ihrem Kreditinstitut oder sonstigen Zahlungsdienstleistern Gebühren anfallen.
Anlagen in Schwarmfinanzierungsprojekte, die als Kredite auf bergfuerst.com vermittelt werden, können mit erheblichen Risiken verbunden sein, die zum vollständigen Verlust der eingesetzten Gelder führen können (Totalverlustrisiko).
Ihre Anlage ist nicht durch die gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Einlagensicherungssysteme geschützt. Ihre Anlage ist auch nicht durch die gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Anlegerentschädigungssysteme geschützt.
Anlagen in Schwarmfinanzierungsprojekte sind riskant und sollten nur als Teil eines diversifizierten Portfolios erfolgen. Jede Anlage kann einen Totalverlust der Anlagesumme zur Folge haben.
Die Angebote der BERGFÜRST AG richten sich deshalb ausschließlich an Kunden, die ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen haben, um die Risiken von Schwarmfinanzierungsprojekten (Krediten) zu verstehen und eigenverantwortliche Anlageentscheidungen zu treffen.
Die Investition in diese Anlagen ist nicht für Anleger geeignet, die einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf haben. Sie ist nur für solche Anleger geeignet, die bei negativer Entwicklung auch einen vollständigen Verlust des Anlagebetrages finanziell bewältigen können. Dieses Angebot ist insbesondere nicht zur Altersvorsorge geeignet. Es handelt sich hierbei nicht um ein Sparprodukt, und es wird geraten, nicht mehr als 10 % des Reinvermögens in Finanzprodukte der BERGFÜRST-Plattform anzulegen.
Bei Kapitalanlagen stehen Rendite, Risiko und Liquidität in einem Zusammenhang zueinander. So ist eine risikoreichere Anlage in der Regel mit einer höheren Rendite ausgestattet als eine weniger risikobehaftete Anlage. Ebenfalls ist eine liquidere Anlage mit einer geringeren Rendite ausgestattet als eine illiquidere Anlage.
Für die auf bergfuerst.com angebotenen Schwarmfinanzierungsprojekte werden keine von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekte erstellt, da der Gesetzgeber dies ausdrücklich zugelassen hat. Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar vom Projektträger des jeweiligen Schwarmfinanzierungsprojektes. Die notwendigen Kontaktdaten können Sie aus dem Anlagebasisinformationsblatt entnehmen.
Als Anleger einer verzinslichen Finanzanlage in Form eines Kredites in ein Schwarmfinanzierungsprojekt sind Sie Kreditgeber (Gläubiger) des Projektträgers (Kreditnehmer). Wie jeder Kreditgläubiger tragen Anleger also bestimmte typische Risiken, über die wir Ihnen nachstehend einen kurzen zusammenfassenden Überblick geben.
Der Projektträger eines Schwarmfinanzierungsprojektes will einen Kredit von dem Anleger aufnehmen, um Fremdkapital zu beschaffen. Als Anleger eines solchen Schwarmfinanzierungsprojektes geben diese im Ergebnis Kreditkapital gegen eine Verzinsung an den Projektträger als Kreditnehmer. Der Anleger hält Kreditforderung in Höhe der von ihm gewählten Anlagesumme. Die Verzinsung kann fest oder variabel und/oder teilweise erfolgsabhängig ausgestaltet sein. Der in Aussicht gestellte Zinsertrag und die Rückzahlung der Kreditsumme sind nicht gewährleistet und können auch niedriger oder ganz ausfallen.
Anleger haben regelmäßig nicht die Informations- und Mitbestimmungsrechte, die einem Eigentümer bei der Hingabe von Eigenkapital zustehen würden. Sie sind lediglich Fremdgläubiger des Kreditschuldners (Projektträgers).
Unter dem Bonitätsrisiko versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Illiquidität des Schuldners, hier also des Projektträgers der Schwarmfinanzierungsanlage, d.h. eine mögliche, vorübergehende oder endgültige Unfähigkeit zur termingerechten Erfüllung seiner Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen für den Kredit. Alternative Begriffe für das Bonitätsrisiko sind das Schuldner- oder Emittentenrisiko. Die bei der BERGFÜRST AG angebotenen Finanzanlagen unterliegen keiner gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung. Finanzanlagen, die über die Plattform BERGFÜRST angeboten werden, sind weder durch die gemäß Richtlinie 2014/49/EU geschaffenen Einlagensicherungssysteme noch durch die gemäß Richtlinie 97/9/EG geschaffenen Anlegerentschädigungseinrichtungssysteme geschützt. Die Insolvenz des Projektträgers führt deshalb regelmäßig zum Totalverlust des Anlagebetrages.
Es ist von besonderer Bedeutung für den Anleger, sich das Totalverlustrisiko verzinslicher Anlagen in Form eines Kredites vor Augen zu führen und stets zur Risikoverringerung eine angemessene Diversifikation umzusetzen. D.h. der Anleger sollte sein Kapital auf mehrere Anlagen verteilen und er sollte stets nur einen kleinen Teil seines Vermögens in Hochrisikoanlagen wie Schwarmfinanzierungsanlagen investieren. Eine Diversifikation kann dem Entstehen von unerwünschten Risikokonzentrationen und Klumpenrisiken (zu viele Anlagen bei einem Projektträger oder im selben Konzern des Projektträgers) entgegenwirken. Ein Anleger sollte immer darauf achten, nicht alles „auf eine Karte“ zu setzen, da dies ein unnötig hohes Risiko mit sich bringt, für das die in Finanzanlagen vermittelten Produkte nicht geeignet sind. Durch die Diversifikation lässt sich das Konzentrationsrisiko senken, wobei der Grad der Risikoreduzierung davon abhängt, wie unabhängig sich die Werte in diversifizierten Anlageportfolios entwickeln. Grundsätzlich ist es möglich, Verluste einer Anlage durch Gewinne einer anderen Anlage auszugleichen, um im diversifizierten Portfolio einen angemessenen und tragfähigen Ertrag zu erzielen und sich vor übermäßigen Verlusten zu schützen.
Mit Konjunktur bezeichnet man im Allgemeinen die Geschäftslage einer Volkswirtschaft. Sie wird durch Angebot und Nachfrage geregelt und verläuft zyklisch. Man geht dabei von einem ständig wiederkehrenden Konjunkturzyklus aus.
Das Konjunkturrisiko ist ein Kriterium einer Finanzanlage und bezeichnet das Risiko, welches durch die Schwankungen innerhalb des Konjunkturzyklus hervorgerufen wird. Die Konjunktur steigt und fällt. Diese Konjunkturentwicklung sollte jeder Anleger und jeder potentielle Anleger beobachten und bewerten können, damit er keine falschen Entscheidungen für seine persönliche Vermögensanlage fällt. Oft berücksichtigen Anleger die Konjunkturentwicklungen nicht und tätigen eine Anlage zum falschen Zeitpunkt oder halten Finanzanlagen in einer ungünstigen Konjunkturphase. Um Verluste zu vermeiden, sollten Anleger Konjunkturentwicklungen für ihre Anlageentscheidung berücksichtigen.
Ein Konjunkturzyklus bewegt sich wellenförmig auf dem langfristigen ökonomischen Wachstumspfad. Ein durchschnittlicher Zyklus dauert zwischen drei und acht Jahren und besteht aus vier Phasen: Die erste Phase ist das Ende der Rezession, auch Depression genannt, anschließend kommt der Aufschwung, die Erholung. Daraufhin folgen der Konjunkturboom mit dem oberen Wendepunkt und schließlich der Abschwung, die Rezession. Die Dauer und das Konjunkturrisiko der einzelnen wirtschaftlichen Phasen variieren. Auch die Auswirkungen auf die einzelnen wirtschaftlichen Bereiche sind unterschiedlich. Die Konjunkturzyklen aus anderen Ländern laufen nicht parallel. Sie können vor- oder nachlaufen.
Alle wirtschaftlichen Aktivitäten haben Auswirkungen auf eine Volkswirtschaft und so auch auf das Risiko von Schwarmfinanzierungsprojekten. Das Risiko schwankt meist mit einem Vorlauf parallel zum Zyklusverlauf der Konjunktur. Für Sie als Anleger bedeutet das, dass manche Anlagen in einer bestimmten Konjunkturphase empfehlenswert und Gewinn versprechend sind. In anderen Phasen können sie Verluste einbringen. Entscheidend ist das genaue Timing, das heißt, die Wahl des Zeitpunkts einer Anlage und deren Veräußerung. Denn nur so bestimmen Sie, ob Ihre Anlageentscheidung gut oder schlecht ist. Anleger sollten ihre Anlage in Finanzanlagen zunächst unter konjunkturellem Aspekt bewerten. Korrigieren Sie gegebenenfalls Ihre zuvor anders eingeschätzten Anlageentscheidungen, um eine bessere Entwicklung zu erzielen.
Auf Veränderungen in der staatlichen Konjunktur- und Finanzpolitik reagieren Finanzanlagen. Binnenwirtschaftliche Ereignisse beeinflussen Finanzanlagen genauso stark wie Streiks, die sich auf die gesamtwirtschaftliche Situation einer Nation ausgebreitet haben. Daher können auch in den Bereichen, in denen die Entwicklungsaussichten gut waren, Rückschläge an Kapital- und Devisenmärkten auftreten, die auch Finanzanlagen beeinflussen.
Unter dem Inflationsrisiko versteht man das Kaufkraftrisiko. Dieses Risiko definiert die Gefahr, die entsteht, wenn ein Anleger auf Grund einer Geldentwertung einen Vermögensschaden erfährt. Das Risiko setzt sich aus dem Realwert des vorhandenen Vermögens und dem realen Ertrag, welcher durch das Vermögen erwirtschaftet werden kann, zusammen.
Anleger sollten auf die Realverzinsung achten. Die Realverzinsung beschreibt den Zins, der sich als Differenz zwischen Nominalzins und Inflationsrate ergibt. Berücksichtigt man die Versteuerung des Einkommens aus Kapitalvermögen, dann kann nicht immer wenigstens ein Ausgleich des Kaufkraftverlustes erreicht werden.
Hinzu kommt, dass eine Inflationsrate von 4 bis 5 Prozent per anno einen Geldwertschwund von ca. einem Viertel in 6 Jahren erzeugen würde. Das bedeutet, dass innerhalb von 12 Jahren die Hälfte der Kaufkraft des Geldvermögens schwindet.
Schon bei einer Inflation von nur 2 bis 2,5 Prozent, welche das langfristige Mittel der vergangenen Jahrzehnte darstellt, schrumpft die Realwertentwicklung, die Anleger bei einer Geldanlage in Finanzanlagen erzielen, auf ein Minimum zusammen. So bleiben bei angenommenen 6 Prozent Zinsen nach Abzug der oben beispielsweise genannten Inflation nur noch 3,5 bis 4 Prozent Rendite übrig und das vor Steuern auf die Zinserträge, die ggf. in Abzug gebracht werden müssen.
Vom Länder- und Transferrisiko spricht man, wenn ein Schuldner aus dem Ausland seine Tilgungs- und Zinsleistungen nicht fristgerecht oder gar nicht leisten kann, obwohl er liquide ist. Diese Situation kann bei einer fehlenden Transferfähigkeit oder fehlender Transferbereitschaft seines Sitzlandes entstehen.
Das Länderrisiko beinhaltet in diesem Zusammenhang auch die Gefahr einer politischen und wirtschaftlichen Instabilität. Das heißt, dass Zahlungen auch aus Devisenmangel oder Transferbeschränkungen ins Ausland ausbleiben können. Das Transferrisiko kann man nicht absichern, denn Ereignisse, die stabilisierend wirken, können zu einer staatlichen Einflussnahme im politischen und sozialen System führen, besonders auf die Bedienung von den jeweiligen Auslandsschulden und auf die Zahlungseinstellung zu dem jeweiligen Land.
Der Devisen- und Kapitalmarkt ist weltweit verflochten. Deshalb können politische Ereignisse wie beispielsweise Änderungen im Verfassungssystem Risiken in Finanzanlagen beeinflussen. Des Weiteren können sich Änderungen in der Wirtschaftsordnung, der politischen Machtverhältnisse, nationale und internationale Krisensituationen, Revolutionen, Kriege oder Naturgewalten sowohl positiv als auch negativ auf die Entwicklung der Projektrisiken auswirken.
Das Währungsrisiko ist das Risiko, welches Anleger aufnehmen, wenn sie Finanzanlagen in einer fremden Währung kaufen. Der Kurs der fremden Währung kann gegenüber der eigenen Währung steigen oder sinken. Wenn der zuvor zugrunde liegende Devisenkurs sinkt, dann sinkt auch der Wert der Anlage.
Wenn der Euro beispielsweise aufgewertet wird, ist die Folge die Abwertung der Auslandswährungen. Das heißt, die ausländischen Vermögenspositionen, die in Euro bewertet werden, fallen in ihrem Wert, und das umso stärker, je höher der Euro steigt.
Fundamentale Faktoren für die Schwankung von Devisenkursen sind die jeweilige Inflationsrate eines Landes, die Einschätzungen der Konjunkturentwicklung, die Zinsdifferenzen zum Ausland sowie die weltpolitische Situation und die Sicherheit der Geldanlage. Die Sicherheit der Geldanlage ist ein Safe-Haven-Argument. Die Politik eines Landes und die politische Stabilität können zu Vertrauenskrisen der Bürger führen. Diese psychologischen Aspekte können ebenfalls die Währung eines Landes schwächen. Somit steigt das Währungsrisiko.
Kann eine Finanzanlage kurzfristig gekauft und verkauft werden, bedeutet dies, dass sie liquide ist. Die über die Plattform erworbenen Finanzanlagen sind nicht zum amtlichen Handel im geregelten Markt, im Freiverkehr oder in sonstigen gleichwertigen Märkten einbezogen noch zugelassen.
Bei dem auf der BERGFÜRST-Plattform gebotenen Inseratssystem (Forum) können Anleger ihre Anlagen zum Verkauf anbieten. Käuferkreis können ausschließlich registrierte Nutzer der BERGFÜRST-Plattform sein. Für die Veräußerung der Anlage über die BERGFÜRST-Plattform muss ein Käufer für den angebotenen Preis dem Kauf zustimmen.
Eine Übertragbarkeit der Anlage außerhalb der BERGFÜRST-Plattform ist nicht vorgesehen. Die Veräußerbarkeit der Anlage ist folglich eingeschränkt. Die Veräußerbarkeit und der Wert der Anlage sind daher maßgeblich davon abhängig, ob ein Käufer gefunden werden kann und welchen Kaufpreis dieser zu zahlen bereit ist.
Das Kostenrisiko beschreibt das Risiko, das sich aus Preisveränderungen beim Kauf, Verkauf oder Halten von Finanzanlagen ergeben kann.
Durch einen unerwarteten Eintritt eines unabwendbaren Ereignisses wie z.B. Naturkatastrophen, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brände, Verkehrsunfälle, Kriege, politische Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen, Terrorismus, Sabotageakte sowie Pandemien oder Epidemien können sich negativ auf den Wert und/oder die Entwicklung von Finanzanlagen auswirken.
Änderungen der Marktgegebenheiten wie z.B. Marktumfeld, Marktentwicklung, Wachstumsraten, Markttrends und Wettbewerbssituation, die der Finanzanlage zugrunde liegen, können Einfluss auf den Wert von Finanzanlagen haben.
Änderungen des regulatorischen Rahmens, wie z.B. Gesetze und Verordnungen, die der Finanzanlage zugrunde liegen, können ebenfalls Einfluss auf den Wert von Finanzanlagen haben.
Anleger können durch Kreditaufnahme oder Beleihung ihrer Investitionen in Schwarmfinanzierungsanlagen zusätzliche Mittel für die Geldanlage erhalten, mit dem Ziel, den Anlagebetrag zu steigern. Dieses Vorgehen bewirkt eine Hebelwirkung des eingesetzten Kapitals und kann das Risiko deutlich erhöhen. Sinkt der Wert der Finanzanlagen, können unter Umständen Zins- und Tilgungsforderungen der Finanzanlage nicht mehr bedient werden. Dies kann zur persönlichen Insolvenz des Anlegers führen. Von kreditfinanzierten Finanzanlagen ist daher im Grundsatz abzuraten.
Das Zinsänderungsrisiko ist eines der zentralen Risiken von verzinslichen Finanzanlagen. Schwankungen im Zinsniveau sind am Geldmarkt (kurz- bis mittelfristig) und Kapitalmarkt (langfristig) an der Tagesordnung und können den Wert Ihrer Finanzanlagen im Inseratssystem (Forum) stark beeinflussen.
Das Zinsänderungsrisiko ergibt sich aus der Ungewissheit über die zukünftigen Veränderungen des Marktzinsniveaus. Der Käufer einer festverzinslichen Finanzanlage ist einem Zinsänderungsrisiko in Form eines Kursverlustes ausgesetzt, wenn das Marktzinsniveau steigt. Dieses Risiko wirkt sich grundsätzlich umso stärker aus, je deutlicher der Marktzinssatz ansteigt, je länger die Restlaufzeit der Finanzanlage ist und je niedriger die vereinbarte Nominalverzinsung ist. Befinden sich die Marktzinsen am Rückzahlungstag auf einem niedrigen Niveau, können Sie den Rückzahlungsbetrag u. U. nur zu ungünstigen Bedingungen wieder neu anlegen. Wird die Finanzanlage bis zum Schluss der vereinbarten Laufzeit gehalten, wirkt sich das Zinsänderungsrisiko nicht aus.
Im Kreditvertrag kann sich der Projektträger (Schuldner) eines Kredits einseitig ein Kündigungsrecht vorbehalten oder die Möglichkeiten zur ordentlichen Kündigung oder einer Sondertilgung vereinbaren. Regelmäßig werden gestufte Mindesthaltefristen vertraglich vereinbart und die Verträge sehen Laufzeitverlängerungsoptionen durch den Projektträger vor. Werden Kredite mit unbestimmter Laufzeit vereinbart, setzt die Fälligkeit zur Rückzahlung des Kredites eine Kündigung durch den Anleger voraus. Die Kündigungsbedingungen und der konkrete Ablauf sind den jeweiligen Kreditverträgen bzw. dem Anlagebasisinformationsblatt zu entnehmen.
Bei entsprechenden Kreditbedingungen könnten diese zur vorzeitigen Beendigung oder Verlängerung der Laufzeit des Kredites führen. Mit einem solchen Kündigungsrecht werden Kredite oft in Hochzinsphasen ausgestattet oder diese dienen dazu, eine neue Finanzierungsrunde für den Projektträger zu ermöglichen, wenn dies eine Ablösung der Altverbindlichkeiten aus vorherigen Finanzierungsrunden erfordert. Sinkt das Marktzinsniveau, so steigt für Sie als Anleger das Risiko, dass der Projektträger von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht, oder dass im Rahmen der Umfinanzierung eine vollständige Ablösung des Kredites verlangt wird. Der Projektträger kann auf diese Weise seine Verbindlichkeiten abbauen, oder er refinanziert sich durch Ausgabe eines neuen Instruments billiger und verringert damit seine Zinslast.
Wir weisen darauf hin, dass aus Geschäften im Zusammenhang mit Schwarmfinanzierungsanlagen Steuern entstehen können. Die steuerliche Behandlung ist zudem von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und kann künftigen Änderungen unterworfen sein.
Wohnimmobilien (wie Wohnungen und Reihenhäuser) sowie Gewerbeimmobilien (wie Bürogebäude und Ladenflächen), in welche durch Projektträger investiert oder durch diese verwaltet werden, zählen zu der Anlageklasse der Immobilienanlage.
Es ergeben sich folgende Risiken:
Wird eine Immobilie erworben, erfordert dies zu Anfang eine hohe Investition, welche sich erst im Laufe der Zeit rentiert, durch etwaige Zahlungsströme wie die Mieteinahmen. Eine Erstanlage kann jedoch in der Nutzbarkeit eingeschränkt sein, sowohl in zeitlicher wie auch in gegenständlicher Hinsicht. Dies kann die Tilgung der Finanzanlage über einen längeren als den geplanten Zeitraum bedeuten.
Lage, Umfeld, Nutzungsfläche, Baujahr etc. spielen bei der Bewertung einer Immobilie eine entscheidende Rolle. Zudem ergibt sich das Problem, dass es verschiedene und voneinander räumlich abgetrennte Teilmärkte gibt. Dies hat zur Folge, dass eine Bewertung einer großen Zahl an Kriterien abhängig ist und Prognosen nur schwierig und mit großer Unsicherheit erstellt werden können.
Immobilien werden aufgrund der verschiedenen Teilmärkte und der Individualität der Immobilien eher als illiquide eingestuft. Dies kann sich auf den Prozess der Bewertung, des Verkaufes und der Übereignung auswirken und diesen in die Länge ziehen. Eine schnelle Realisierung des Wertes der Immobilie ist daher in der Regel nur schwer möglich.
Bewertung, Verkauf und die Übereignung von direkten Immobilienanlagen können hohe Kosten verursachen.
Hier ist vor allem die Bauqualität von wesentlicher Bedeutung, denn diese hat Einfluss auf die langfristige Vermietung und die Wertentwicklung der Immobilie. Unerkannte Baumängel stellen ein erhebliches Risiko für den Wert einer Immobilie dar. Es können Kosten für die Beseitigung von Baumängeln auftreten. Auch nicht behebbare Baumängel können zu Mietminderungen führen und sich somit nachteilig auf künftige Mieterlöse und den Wert der Immobilie auswirken. Diese Risiken können somit die Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleger gefährden.
Viele Immobilien sind zwar schuldrechtlich gekauft, dinglich wurde jedoch das Eigentum noch nicht übertragen. Wird der Kaufpreis bei Fälligkeit nicht gezahlt, kann das Geschäft nicht durchgeführt werden, da es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages kommen kann. Dies kann zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung bei der Rückzahlung der Finanzanlage führen.
Die Umbaukosten einer Immobilie können höher als geplant ausfallen. Vor allem ungeplante Ereignisse wie bspw. eine fehlerhafte Projektplanung oder dauerhaft schlechte Wetterverhältnisse können die Kosten deutlich erhöhen. Auch Bauzeitverzögerungen können die Kosten für die Fertigstellung erhöhen. Dies kann im Ergebnis dazu führen, dass der Projektträger Zins und Tilgung der Finanzanlage nicht zeitgerecht oder auch überhaupt nicht leisten kann. Es besteht sodann ein Insolvenzrisiko auf Seiten des Projektträgers.
Es besteht ein Risiko, dass die Errichtung oder der Umbau einer Immobilie mangelhaft erfolgt. Auch wenn grundsätzlich Schadensersatz- und Nachbesserungsansprüche auf Seiten des Projektträgers bestehen, kann es sein, dass diese Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Es können daher für die Mängelbeseitigung Kosten entstehen, wie auch für Folgekosten. Auch nicht behebbare Baumängel können zu Mietminderungen führen und sich somit nachteilig auf künftige Mieterlöse und den Wert der Immobilie auswirken. Diese Risiken können die Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleger aus den Finanzanlagen gefährden.
Bei Neubauprojekten können Kostenänderungen zu erheblichem Risiko für den Anleger führen. Steigen beispielsweise die Kosten für Baumaterialien, Energie und/oder Arbeitskraft, so kann das dazu führen, dass Projekte nicht mehr wirtschaftlich tragfähig durchgeführt bzw. zu Ende gebracht werden können. Führt dies zur Insolvenz des Projektträgers, kann dies bei erfolgloser Verwertung von gewährten Sicherheiten zum Totalverlust der Anlage führen.
Ein Kostenrisiko ergibt sich insbesondere bei den Kapitalkosten. Steigen während der Laufzeit einer Finanzanlage die Kosten für Geld, sprich die Zinsen, deutlich an, führt dies zu sinkenden Marktwerten bei den finanzierten Immobilien. Das kann dazu führen, dass ein Verkaufserlös, der zur Rückzahlung der Finanzanlage dienen soll, nicht ausreicht, um die Finanzierung ganz oder in Teilen zurückzuzahlen. Für Anleger in Finanzanlagen ergibt sich durch steigende Kapitalkosten während der Projektlaufzeit ein erhebliches Rückzahlungsrisiko.
Bei einem Kredit überlassen die Anleger dem Projektträger Kapital auf Zeit für einen bestimmten Zweck und bekommen dafür eine vereinbarte Verzinsung. Es handelt sich um einen Darlehensvertrag gemäß § 488 ff. BGB. Dieser Vertrag ist kein Verbrauchervertrag und wird auch nicht durch die Vermittlung über die Schwarmfinanzierungsplattform zu einem Verbrauchervertrag.
Regelmäßig sehen die Kreditverträge für Kreditnehmer folgende Zinsregelungen vor:
Die Laufzeit des Kredites ist regelmäßig befristet. Die Kredite sind meistens endfällig, aber es können auch vorzeitige Sondertilgungen vertraglich vereinbart sein oder diese sind optional zulässig. D.h. im Falle der Endfälligkeit können sowohl die Kreditforderung als auch der Zinsanspruch erst nach Ende der Laufzeit fällig werden. In anderen Fällen können halbjährlich oder jährlich fällig werdende Zinszahlungen vereinbart sein. Anleger können den Kredit an den Projektträger nach vorvertraglicher Bedenkzeit von vier Tagen und Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist nicht mehr widerrufen. Die Handelbarkeit der Kredite bzw. deren Übertragbarkeit an Dritte ist eingeschränkt. Eine Veräußerung der Kredite ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Abtretung der Rechte aus dem Kredit ist aber regelmäßig nach den Verträgen nur mit Zustimmung des Projektträgers (Kreditnehmer) möglich. Dieser wird die Zustimmung erteilen, wenn der Sekundärhandel geordnet über das Inseratssystem (Forum) der Plattform bergfuerst.com erfolgt. Die Plattform ist aber jederzeit berechtigt den Handel über das Inseratssystem auszusetzen bzw. zu beenden. Eine Verpflichtung zum Anbieten und zur Aufrechterhaltung eines Inseratssystems (Forum) gibt es seitens der Plattform und des Projektträgers nicht. Aufgrund der geringen Handelsvolumen ist jedoch nicht sichergestellt, dass ein Verkauf gelingt. Ein an einer Wertpapierbörse vergleichbarer liquider Handelsplatz existiert für diese Finanzanlagen nicht. Sofern ein Käufer gefunden wird, muss gegenüber der ursprünglichen Anlage deshalb unter Umständen mit Wertabschlägen gerechnet werden. Zudem wird das Inseratssystem (Forum) spätestens einen Monat nach Ablauf der (ursprünglichen) Laufzeit der Finanzanlage (Laufzeit des Kredites) eingestellt und somit ist eine Handelbarkeit der Kredite über die Plattform dann nicht mehr gegeben. Die Finanzanlage kann damit illiquide werden und es besteht dann weiterhin das Rückzahlrisiko des Projektträgers bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.
Im Insolvenzfall können bestimmte Rechtshandlungen in Bezug auf den Kredit anfechtbar sein, d.h. der Insolvenzverwalter kann diese rückgängig machen, um Vermögen zur Insolvenzmasse des Projektträgers zu ziehen. Das kann insbesondere Zinszahlungen und die Rückzahlung betreffen, wenn diese in engem zeitlichen Zusammenhang mit einer späteren Insolvenz des Projektträgers erfolgt. Das bedeutet, dass erhaltene Rückzahlungen auf den Kredit und/oder erhaltene Zinszahlungen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, die bis zu 3 Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind, einem Insolvenzanfechtungsrisiko unterliegen könnten. Im Fall der Anfechtung müssen Sie die bereits erhaltenen Zahlungen oder Sicherheiten an den Insolvenzverwalter herausgeben.
Soweit es sich bei den vermittelten Krediten um jene handelt, welche besichert wurden (z.B. durch Grundschulden oder Hypotheken oder Bürgschaften), erwerben Sie auch einen anteiligen Anspruch auf diese Sicherheiten. Diese Sicherheiten werden durch sie selbst verwaltet. Ob die Sicherheiten tatsächlich werthaltig sind, ist jedoch ungewiss. Insbesondere kann die Verwertung erhebliche Kosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) verursachen, die den Verwertungserlös erheblich schmälern können. Typischerweise werden die Finanzanlagen, die über Schwarmfinanzierungsplattformen vermittelt werden, keine oder nur nachrangige Sicherheiten aufweisen oder Sicherheiten, die den Kreditbetrag wertmäßig nicht voll absichern können. Es kann insbesondere bei nachrangigen Sicherheiten dazu kommen, dass nach Verwertung der Sicherheiten des vorrangigen Sicherheitengläubigers wertmäßig keine Sicherheit mehr besteht, um die Forderungen des Anlegers zu sichern und dadurch das Totalverlustrisiko voll zum Tragen kommt. Auch wenn Finanzanlagen besichert werden, können diese Sicherheiten typischerweise nicht das Totalverlustrisko ausschließen.
Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Stand: V/2025