Von Valeria Nickel – aktualisiert am 10.11.2022
Wenn es um Sparkonten und andere Anlageprodukte
bei Banken geht, fällt fast automatisch der Begriff „Einlagensicherung“. Er bezeichnet die gesetzlichen und
freiwilligen Instrumente zum Schutz des Kapitals von Bankkunden im Falle der Insolvenz der
Bank. Dazu gehören die Eigenkapitalvorschriften für Banken, das
Einlagensicherungsgesetz sowie freiwillige Sicherungsfonds der Banken.
Diese Mechanismen sind einer der Gründe, wieso Bankprodukte als besonders sichere Geldanlagen gelten.
Die gesetzliche Einlagensicherung nach dem Einlagensicherungsgesetz funktioniert dabei in einem
Dreiecks-System: Der Kunde legt Guthaben bei einem Kreditinstitut an. Das Kreditinstitut
wiederum ist Mitglied im Sicherungssystem. Und das Sicherungssystem erstattet bei einer Insolvenz des
Kreditinstituts dem Kunden sein Guthaben.
Im Zuge der Finanzkrise 2008 hatte die Bundesregierung den deutschen Sparern eine unbegrenzte Sicherung ihrer
Guthaben garantiert.
Eine gesetzliche Umsetzung dieser unbegrenzten Garantie war zunächst nicht geplant. In Deutschland
wurde dann am 31. Dezember 2010 eine gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 € pro
Anleger eingeführt. Dies gilt jedoch nicht für ausländische Banken, die in Deutschland
nur eine Niederlassung betreiben. Kunden, die sich für einen ausländischen Anbieter entscheiden,
müssen sich trotzdem keine Sorgen machen. In allen EU-Ländern gelten nämlich ähnliche Regelungen, da
die EU Mindeststandards vorgegeben hat.
Ihre Sparguthaben sind sicher!
Angesichts der Finanzkrisen hat sie die Bedingungen zur Einlagensicherung je Bank und je
Kunde in den vergangenen Jahren immer weiter hochgesetzt: von 20.000 € auf 50.000 € und mit der
EU-Richtlinie 2009/14/EG aus dem Jahr 2009 auf 100.000 €. Seit dem 3. Juli 2015 können
Sparer zudem einen Entschädigungsanspruch, der sogar bis 500.000 € geht, geltend machen. Dieser gilt
innerhalb von sechs Monaten ab Einzahlung für:
Für diese gesetzliche Einlagensicherung im Inland sind die „Entschädigungseinrichtung deutscher
Banken GmbH“ und die „Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes öffentlicher Banken
GmbH“ zuständig. Aber auch Kunden von ausländischen Instituten innerhalb der EU haben es relativ
einfach: Sie müssen sich nicht mehr auf komplizierten Umwegen an das ausländische Einlagensicherungssystem
wenden, sondern bekommen die Entschädigung von einem deutschen Einlagensicherungssystem ausgezahlt, welches
die ausländische Stelle sozusagen vertritt.
Die meisten privaten deutschen Banken sind außerdem freiwillige Mitglieder des
Bundesverbands deutscher Banken (BdB), der mit dem sogenannten Einlagensicherungsfonds, seit
1976 eine zusätzliche Absicherung bietet. Sicht-, Termin- und Spareinlagen (Guthaben auf
Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Banksparpläne sowie Zuwachssparen) sowie
Namensschuldverschreibungen und auf den Namen lautende Sparbriefe sind bis zu einer individuellen
Sicherungsgrenze der Bank geschützt.
Diese Grenze beträgt pro Kunde 20 % des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts. Am
1. Januar 2020 sinkt sie allerdings auf 15 %. Da eine Bank in Deutschland aber sowieso mindestens
5 Mio. € Eigenkapital aufweisen muss, macht dies mindestens 750.000 € pro Anleger. Darüber
hinaus haben zumindest die Großbanken sehr viel mehr Eigenkapital, so dass die Haftungsgrenzen für
Privatkunden kaum ein Problem darstellen; Firmenkunden mit sehr großen Einlagen sind dagegen eher betroffen.
Entsprechend einer derzeit in Arbeit befindlichen Reform sollen institutionelle Anleger
(Kommunen, Unternehmen) künftig von dem Schutz ausgenommen werden, so dass sich das Schutzvolumen faktisch
erhöht.
Die genossenschaftlich organisierten Volks- und Raiffeisenbanken haben eine eigene
Einlagensicherung in unbegrenzter Höhe. Die Berliner Volksbank beispielsweise hat sich aber
durch rechtliche Umstrukturierungen dieser unbegrenzten Haftung ab 2015 entzogen.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten zur individuellen
Einlagensicherung wird von Banken häufig zu Werbezwecken genutzt, denn es werden sehr hohe Summen
ausgewiesen. Bei einer ernsthaften Bankenkrise dürften diese Summen aber womöglich nicht
für alle Privatkunden ausreichen. Vor allem in der Finanzkrise nach der Pleite von Lehman Brothers wurde
das Szenario eines flächendeckenden Bankenzusammenbruchs stark diskutiert und es gab
Zweifel, ob die nur schwach gedeckten Einlagensicherungsfonds ihren Zweck erfüllen
können. Daher ist zu empfehlen, die Einlagen bei einer Bank auf max. 100.000 € zu
begrenzen und höhere Volumina entsprechend zu diversifizieren.
Kurz & knapp: Zusammenfassung Einlagensicherung |
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Wer ist geschützt? | Gläubiger eines Kreditinstituts
Dazu zählen alle Privatpersonen sowie Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. |
Wie ist man geschützt? | Gesetzliche Einlagensicherung und Einlagensicherungsfonds Die Kunden einer Bank in Deutschland genießen grundsätzlich einen doppelten
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Was ist geschützt? | Einlagen
Als Einlagen gelten auch Wertpapiergeschäfte eines CRR-Kreditinstituts ( = Unternehmen, |
Wie hoch ist der Schutz? | 100.000 € / 500.000 € / 1.000.000 € Die Kundeneinlagen sind gesetzlich bis zu 100.000 € und in |
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