Ein Beschwerdeverfahren eröffnen

Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig

Unser erklärtes Ziel ist es, Ihnen auf unserer Plattform attraktive Anlagemöglichkeiten zu vermitteln und dabei den bestmöglichen Service zu bieten. Sollte dies einmal nicht gelingen, freuen wir uns, wenn Sie BERGFÜRST darüber direkt persönlich informieren. Für diesen Zweck steht Ihnen unser Kontaktformular jederzeit zur Verfügung.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde über die Plattform und Dienstleistungen von BERGFÜRST mittels eines formellen, standardisierten Verfahrens, das für alle Schwarmfinanzierungsdienstleister in der Europäischen Union einheitlich ist, zu eröffnen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Prozess transparent und nachhaltig ausgestaltet sein muss. Das heißt, dass eine mehrjährige, datenschutzkonforme Speicherung Ihrer Daten erfolgt, so dass eine Rückverfolgung und Darlegung Ihres Falles über einen längeren Zeitraum gewährleistet ist. Reichen Sie das Beschwerdeformular ein, stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO für 5 Jahre zu, damit der gesetzlich erforderlichen Nachweispflicht entsprochen werden kann.

Detaillierte Informationen, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen unserer gesetzlichen Pflicht zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens verarbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Das Beschwerdeverfahren im Detail

Ausfüllen des Beschwerdeformulars

BERGFÜRST stellt Ihnen ein standardisiertes Formular für die Eröffnung Ihres Beschwerdeverfahrens zur Verfügung, welches Sie bitte so umfassend wie möglich ausfüllen. Tragen Sie hierfür bitte alle relevanten persönlichen Daten ein und schildern Sie Ihr Anliegen ausreichend detailliert. Die Beschwerde sollten Sie postalisch an den unten aufgeführten Kontakt versenden. Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich.

Fristen

In der Regel bestätigen wir innerhalb von 3 Werktagen den Eingang Ihrer Beschwerde. Binnen 10 Werktagen teilen wir Ihnen mit, ob die Beschwerde zugelassen werden kann bzw. erläutern im Fall einer Ablehnung die entsprechenden Gründe. Fehlen relevante Informationen zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde, werden wir diese bei Ihnen anfordern – was die Bearbeitung Ihres Anliegens entsprechend verzögern wird. Liegen alle Informationen klar und verständlich vor, erhalten Sie in der Regel binnen 30 Werktagen eine Antwort auf Ihre Beschwerde. Sollte der Prozess mehr Zeit in Anspruch nehmen, erhalten Sie eine Nachricht zum Stand der Bearbeitung.

Führen eines Beschwerderegisters

BERGFÜRST ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein internes Beschwerderegister zu führen, in welchem das Anliegen der Anlegerin oder des Anlegers, persönliche Daten des Anleger-Accounts, die ergriffenen Maßnahmen und die Abschlussentscheidungen gespeichert werden.

Gesetzliche Nachweispflicht über 5 Jahre

Die Speicherung der Daten im internen Beschwerderegister erfolgt aufgrund gesetzlicher Nachweispflichten für 5 Jahre, auch wenn Sie in dieser Zeitspanne Ihren Account bei BERGFÜRST gelöscht haben. Die geltenden Vorschriften zum Datenschutz werden hierbei jederzeit eingehalten.

Weitere wichtige Informationen zum Beschwerdemanagement

Voraussetzung

Ihre Beschwerde muss auf Deutsch verfasst sein und alle Angaben sowie Nachweise enthalten, die uns eine schnelle und sachgerechte Lösung ermöglichen. Außerdem muss das unten herunterladbare Beschwerdeformular genutzt werden.

Kommunikation

Die Mitteilungen von BERGFÜRST zu Ihrer Beschwerde erfolgen schriftlich auf elektronischem Weg oder auf Ihren Wunsch in Papierform. Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Auskunft nicht möglich ist.

Keine rechtliche Beratung

BERGFÜRST ist um eine optimale Lösung im Beschwerdefall bemüht – allerdings können und dürfen wir Ihnen keine rechtliche Beratung anbieten.

Standardisierung

Der Gesetzgeber sieht eine einheitliche und faire Bearbeitung von Beschwerden vor. Wenn ähnliche Beschwerden vorliegen, wird deshalb in standardisierter Form kommuniziert und es werden entsprechend einheitliche Entscheidungen getroffen – es sei denn, eine objektive Abweichung von einer vorherigen Entscheidung kann plausibel begründet werden.

Verjährung

Beschwerden, die sich auf Umstände beziehen, die zum Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung mehr als ein Jahr zurückliegen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, das Beschwerdeverfahren und seine Hintergründe besser zu verstehen. Selbstverständlich können Sie uns auch wie gewohnt über das Kontaktformular erreichen. Das formelle Beschwerdeverfahren steht Ihnen lediglich als weitere Möglichkeit zur Verfügung.

Beschwerdeformular

Formular herunterladen

Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular per Post an:

BERGFÜRST AG
Abteilung Beschwerdemanagement
Schumannstr. 18
10117 Berlin

Alternativ können Sie das Formular per E-Mail senden.