Annette de los Santos, 11.11.2020
Anleihen werden auch Renten, Bonds, Schuldverschreibungen oder Obligationen genannt. Sie verbriefen eine schuldrechtliche Verpflichtung. D.h. als Inhaber der Anleihe haben Sie einen Anspruch darauf, dass der verliehene Geldbetrag (Nominalbetrag) verzinst und zurückgezahlt wird. Im Allgemeinen besteht eine Anleihe aus 2 Komponenten: dem Nennwert und dem Zinskupon. Die Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind in den Anleihebedingungen im Emissionsprospekt detailliert aufgeführt. Deutsche börsennotierte Anleihen unterliegen der Finanzaufsicht (BaFin). Die Emittenten sind verpflichtet, den Anleiheprospekt durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.
Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Anleihen. Je nach Emittenten unterscheidet man 3 Hauptkategorien:
Anders als Aktien basieren Anleihen nicht auf einem Beteiligungsverhältnis, sondern auf einem Gläubiger – Schuldnerverhältnis. Der Zeichner oder Käufer einer Unternehmensanleihe wird folglich nicht Anteilseigner eines Unternehmens, sondern Kreditgeber, d.h. Gläubiger der emittierenden Institution.
Unternehmen oder auch Regierungen leihen sich Ihr Geld und zahlen dafür Zinsen in Höhe eines vorab festgelegten Zinssatzes i.d.R. jährlich oder halbjährlich, gelegentlich auch vierteljährlich.
Im Fall der Insolvenz des Schuldners werden die Ansprüche der Gläubiger, also auch der Anleiheinhaber, bevorzugt gegenüber denen der Anteilseigner getilgt. Anleihen sind allerdings i.d.R. Nachrangdarlehen und die Ansprüche der Anleihegläubiger werden erst nach denen anderer Gläubiger befriedigt. Eine dingliche Besicherung ist ebenfalls nicht gegeben (Ausnahme: Pfandbriefe).
Anleihen können direkt bei Emission zum Emissionskurs, der meist geringfügig unter 100 % liegt, gezeichnet werden. Anleihen können aber auch während der Laufzeit über die Börse zum aktuellen Kurs erworben werden. Die Kursstellungen von Anleihen schwanken entsprechend dem allgemeinen Zinsniveau bzw. der Bonität des Schuldners. Bei steigendem Zinstrend fallen Anleihen, bei fallendem Zinstrend steigen sie. Je länger die Restlaufzeit ist, desto stärker sind die Kursschwankungen. Bei unklarem oder steigendem Zinstrend wird ein Anleger, der die Anleihe evtl. wieder verkaufen möchte, auf kürzere Restlaufzeiten setzen, bei fallenden auf längere.
Auch die allgemeine Marktlage hat Auswirkungen auf den Kurs von Anleihen. So hatten sich die Kurse sehr vieler Anleihen in der Finanzkrise 2008/2009 halbiert.
Gegen Ende der Laufzeit nähert sich der Kurs einer Anleihe immer stärker dem Nennwert, also 100 % an, wenn keine besonderen Bonitätsrisiken beim Schuldner aufgetreten sind.
Die Höhe der Rendite einer Anleihe ist u.a. abhängig vom Rating, dem allgemeinen Zinsniveau und der Restlaufzeit der Anleihe. Typischerweise werden bei längeren Laufzeiten höhere Renditen erwirtschaftet.
Wird eine Anleihe zu einem niedrigen Kurs, z.B. 50 % des Nennwerts, erworben und ist mit einem Kupon von z.B. 5 % ausgestattet, liegt die laufende Rendite, bezogen auf die Anschaffungskosten des Anlegers, bei 10 %. Hält der Anleger die Anleihe bis zum Ende der Laufzeit und wird diese zu 100 % zurückgezahlt, kann die Rendite sehr hoch sein.
Bei Anleihen in Fremdwährung beeinflussen zudem Veränderungen des Währungskurses die Rendite.
Die Ausstattungsmerkmale werden in den Emissionsbedingungen (Anleihebedingungen) festgelegt. Dazu zählen insbesondere:
Es gibt kurz-, mittel-und langfristige Anleihen.
Außerdem sind Anleihen in unterschiedlichen Währungen erhältlich wie z.B. EUR, USD, GBP, CHF, YPN, TRY.
Bezüglich der Verzinsung gibt es unterschiedliche Kupontypen:
Öffentliche Anleihen sind Anleihen, die von Bund, Ländern und Kommunen oder öffentlichen Unternehmen wie der Deutschen Bahn oder der Deutschen Post sowie öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden begeben werden. Sie dienen der Finanzierung kapitalintensiver Projekte (z.B. Bau von Krankenhäusern, Kanälen), die aus den gewöhnlichen Einnahmen nicht finanziert werden können und bei denen das Kapital langfristig gebunden ist.
Staatsanleihen werden von den Regierungen der jeweiligen Länder emittiert. Je höher die Bonität der jeweiligen Länder ist, desto geringer sind die Zinsen. So erhält man für Anleihen der Bundesrepublik Deutschland im Moment überhaupt keine bzw. Zinsen unter 1 %. Die Zinsen decken folglich nicht einmal die derzeitige Inflationsrate ab. Der Anleger kann jedoch von Kurssteigerungen profitieren.
Länder mit geringerer Bonität, wie z.B. Schwellenländer oder Länder der dritten Welt zahlen hingegen höhere Zinsen von bspw. 6 %–13 %. Allerdings ist das spezifische Länderrisiko, also die Bonität des Landes bzw. die Gefahr von Kriegen oder Umstürzen ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Dies schlägt sich während der Laufzeit in teilweise stark sinkenden Kursen, Zinsausfallrisiken, dem Ausfallrisiko bezüglich der Tilgung oder auch einer Verlängerung der Laufzeit nieder.
Wie bei Unternehmensanleihen (siehe dort) vergeben Ratingagenturen auch hier Ratings, die entsprechend der Ausfallwahrscheinlichkeit abgestuft sind.
Pfandbriefe gibt es in Deutschland bereits seit dem Mittelalter. Es handelt sich um verzinsliche, gedeckte Schuldverschreibungen, die gemäß ihren Anleihebedingungen unbedingte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin (Pfandbriefbank) darstellen.
Heute gibt es Hypothekenpfandbriefe, Schiffspfandbriefe, Flugzeugpfandbriefe und Öffentliche Pfandbriefe. Sie dienen der Refinanzierung von entsprechend besicherten Darlehen. Bei den Besicherungen handelt es sich je nach Darlehensarten um Grundpfandrechte (Hypotheken), Schiffshypotheken, Registerpfandrechte an Flugzeugen oder Forderungen gegen staatliche Stellen (Kommunalkredite).
Pfandbriefe können als Inhaber-, Order- oder Namensschuldverschreibungen ausgegeben werden, was sich auf die Fungibilität der Pfandbriefe auswirkt.
Mit der Einführung des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) im Juli 2005 wurde das Spezialbankprinzip aufgegeben, d.h. nicht nur Hypothekenbanken oder Schiffsbanken dürfen die jeweiligen Pfandbriefe herausgeben und keine weiteren Bankgeschäfte betreiben. Vielmehr sind alle Banken zur Emission von Pfandbriefen berechtigt, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 1 KWG und des PfandBG erfüllen. Diese Banken werden als Pfandbriefbanken bzw. gemischte Pfandbriefbanken bezeichnet. Pfandbriefe genießen einen gesetzlichen Bezeichnungsschutz.
Gemäß § 14 PfandBG dürfen die Deckungswerte mit einer Beleihungsgrenze von maximal 60 % beliehen werden. Außerdem muss das Aktivgeschäft der Bank das Volumen der umlaufenden Pfandbriefe um mind. 2 % übersteigen. Die Banken haben ein Deckungsregister (Refinanzierungsregister) zu führen, das von einem von der BaFin bestellten Treuhänder überwacht wird.
Im Refinanzierungsregister eingetragene Gegenstände sind gemäß § 22j Abs.1 KWG nach § 47 InsO aussonderungsberechtigt. Im Falle der Insolvenz der Pfandbriefbank können die Pfandbriefgläubiger die Pfandbriefdeckung somit außerhalb des Insolvenzverfahrens verwerten.
Daneben bestehen die üblichen Anleiherisiken (s. dazu den letzten Abschnitt): Zinsänderungsrisiko, Risiko von Kursverlusten bei Fremdwährungsanleihen sowie das Inflationsrisiko hinsichtlich des realen Wertes der künftigen Auszahlungen. Letzteres kann allerdings bei inflationsindizierten Anleihen verhindert werden.
Unternehmensanleihen werden von deutschen und ausländischen Unternehmen zur Kapitalbeschaffung begeben. Als Kapitalbeschaffungsmaßnahme werden sie i.d.R. als Alternative zur Kreditaufnahme bei Banken emittiert. Häufig dienen sie der Realisation bestimmter Finanzierungsvorhaben (z.B. Investitionen in Betriebserweiterungen oder Erwerb von Beteiligungen).
Unternehmensanleihen sind mit einer Verzinsung über die Laufzeit der Anleihe und mit einem festen Rückzahlungstermin versehen.
Obwohl es sich häufig um Industrieanleihen bzw. -obligationen handelt, gehören zu den Emittenten nicht nur Industrieunternehmen, sondern auch Dienstleistungs- oder Immobilienunternehmen und Finanzinstitute bzw. Banken.
Die Anleihen werden häufig nicht direkt vom börsennotierten Unternehmen begeben, sondern von einem Finanzunternehmen innerhalb des Konzerns, das seinen Sitz im Ausland hat (z.B. BMW Finance B.V.). Hierdurch kann sich das Emittentenrisiko erhöhen.
Eine Hilfestellung für den Anleger bieten die Ratings, z.B. von Moody’s. Ein Rating ist eine Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit der Zahlungsverpflichtungen des Emittenten. Ratings zwischen Aaa und Baa erhalten die Auszeichnung „Investment Grade“. Dies bedeutet eine relativ geringe Ausfallwahrscheinlichkeit.
Wandelanleihen werden auch als Wandelschuldverschreibung oder Wandelobligation bezeichnet. Es handelt sich dabei um ein von einer Aktiengesellschaft emittiertes, verzinsliches Wertpapier (Schuldverschreibung). Der Inhaber des Wertpapiers hat das Recht, es während der festgelegten Wandlungsfrist zu einem vorher festgelegten Verhältnis (Wandlungs- bzw. Umtauschverhältnis) zum Ausgleich des Kursunterschiedes zur Aktie in Aktien einzutauschen. Andernfalls wird die Anleihe am Ende der Laufzeit zur Rückzahlung fällig. Liegt das Wahlrecht bei der Aktiengesellschaft und nicht bei dem Inhaber, handelt es sich um eine „umgekehrte Wandelanleihe“ (reverse convertible bond).
Ist der Emittent der Wandelanleihe nicht mit der Aktiengesellschaft identisch, deren Aktien als Basiswert dienen, handelt es sich um eine Umtauschanleihe, nicht um eine Wandelanleihe. Dies kommt beispielsweise vor, wenn ein Großaktionär (z.B. der Staat) sich von Aktien eines Unternehmens trennen will, diese aber nicht direkt an der Börse platzieren möchte, sondern durch Ausgabe einer Anleihe.
Zur Emission einer Wandelanleihe ist ein Hauptversammlungsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit zur Schaffung des bedingten Kapitals (§ 221 AktG) erforderlich, aus dem bei der Wandlung die entsprechenden Aktien genommen werden. Den Aktionären steht folglich ein gesetzliches Bezugsrecht zu.
Der Nominalzins einer Wandelanleihe liegt meist unter dem jeweiligen Kapitalmarktzins.
Bei einer Pflichtwandelanleihe/Zwangswandelanleihe (mandatory convertible security) ist die Wandlung spätestens zum Ende der Laufzeit verpflichtend. Durch Ausgabe junger Aktien findet eine indirekte Kapitalerhöhung statt, die mit einer Kapitalverwässerung verbunden ist. Die Investoren tragen hier ein höheres Risiko, durch Kursverluste der Aktie selbst Renditeverluste zu erleiden.
Eine weitere Sonderform der Wandelanleihe sind Contingent Convertible Bonds (CoCo – Bonds). Dies sind Obligationen, die bei Unterschreiten einer gewissen Eigenkapitalquote des Unternehmens automatisch in Aktien des Emittenten umgewandelt werden. Die Entstehung der CoCo-Bonds ist auf die Finanzkrise 2007 und deren Auswirkung auf Kreditinstitute zurückzuführen. Damals waren Anleihebesitzer nicht vom entstandenen Schaden betroffen, weil sie ihre Zinsen erhielten und aufgrund der staatlichen Bankenrettung der Tilgung durch die Emittenten sicher sein konnten. Aufgrund der für Banken geltenden Eigenkapitalregeln muss jede Bank eine gewisse Eigenkapitalquote haben. CoCo Bonds sind ein Instrument, dies in Zukunft zu erreichen. Die Verzinsung ist höher als bei normalen Wandelanleihen, weil auch das Verlustrisiko höher ist.
Vorteile:
Nachteile:
Jumboanleihen sind durch besonders hohe Emissionsvolumina gekennzeichnet. Geld- und Briefkurse werden daher laufend gestellt wie etwa bei Aktien (Marktpflege). In ihren Anleihebedingungen unterscheiden sie sich nicht von anderen Anleihen.
Anleihen können an der Börse gehandelt werden und sind häufig bereits in kleinen Stückelungen von 1.000 € Nennwert handelbar. Dies kann sie auch für Kleinanleger attraktiv machen. Die Zinsen sind meist höher als die Sparzinsen und der Anleger kann entsprechend seiner Anlagestrategie und -ziele zwischen unterschiedlichen Kupons wählen. Die wesentlichen Anleihearten sind Unternehmens- und Staatsanleihen.
Die wesentlichen Risiken sind folgende:
Wer als Anleger an einer festen und über dem marktüblichen Zins liegenden Geldanlage interessiert ist, sollte alternative Investments wie Crowdinvesting in Erwägung ziehen.
Über Crowdinvesting werben Unternehmen Finanzierungen für ihre Projekte ein, die sie entweder über ihre eigene Internetseite oder über eine Crowdinvesting-Plattform anbieten. Investitionen sind bereits in sehr geringen Stückelungen möglich und damit auch für Kleinanleger attraktiv. Entsprechend groß ist der Anlegerkreis. Die feste Verzinsung beträgt zwischen 5 % und 7 %.
Die Plattform BERGFÜRST bietet verschiedene Investitionsvorhaben im Bereich Immobilien-Crowdinvesting an.
Aufgrund des Bezugs zu definierten Immobilienprojekten besteht für den Anleger die Möglichkeit, sich im Vorfeld umfassend mit den Chancen und Risiken des zu finanzierenden Objektes vertraut zu machen.
Anschaffungsnebenkosten für die Anlagebeträge entstehen nicht und die Anleihen sind nach Erreichen des erforderlichen Investitionsvolumens über die Plattform frei handelbar. Ein (kostenpflichtiges) Depot des Anlegers ist ebenfalls nicht erforderlich.
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