Glossar

Hier finden Sie Erläuterungen der wichtigsten Begriffe für Ihr Investment auf BERGFÜRST.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

A

Abgeltungssteuer

Eine Abgeltungssteuer wird auf realisierte Kursgewinne, Zinsen und Dividenden erhoben. Sowohl die Zinsen als auch die Kursgewinne auf BERGFÜRST sind abgeltungssteuerpflichtig. Jeder Anleger verfügt jedoch über einen jährlichen Freibetrag, der nicht versteuert werden muss. Um den Freibetrag unmittelbar zu nutzen, können Sie bei BERGFÜRST einen Freistellungsauftrag erteilen.

Abstraktes Schuldanerkenntnis

Bei Projektgesellschaften handelt es sich in der Regel um Kapitalgesellschaften, sodass die persönliche Haftung der jeweiligen Initiatoren beschränkt ist. Um dennoch eine persönliche Haftung der Initiatoren zu erreichen, wird mit abstrakten Schuldanerkenntnissen gearbeitet. Hierbei handelt es sich um ein Instrument, welches zur Sicherung von Forderungen verwendet wird. Mit einem abstrakten Schuldanerkenntnis lassen sich nach Eintritt vertraglich definierter Voraussetzungen, die einen Ausfall der Forderung andeuten, direkt Vollstreckungsmaßnahmen in das Privatvermögen der Initiatoren vornehmen. Es handelt sich hierbei um ein bürgschaftsähnliches Schuldverhältnis, wobei mit einer Bürgschaft zunächst einige weitere Schritte gegangen werden müssen, bis eine Vollstreckung stattfindet.

Altlasten

Bei einem Grundstück liegen Altlasten vor, wenn es durch den Menschen verursachte, gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen des Bodens (Bodenkontamination) oder Grundwassers (Grundwasserverschmutzung) gibt, die eine Qualitätsminderung des Grundstücks zur Folge haben. Um Altlasten auszuschließen, sollte vor Baubeginn ein Bodengutachten erstellt werden.

Angemessenheitsprüfung

BERGFÜRST ist dazu verpflichtet, Anleger über ihre Erfahrungen und Kenntnisse zu einzelnen Anlageklassen zu befragen und daraufhin die Angemessenheit der vom Anleger gewünschten Anlage zu prüfen. Im Investitionsprozess beurteilt sich die Angemessenheit danach, ob der Anleger über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um Risiken aus einer Finanzanlage angemessen beurteilen zu können.

Asset Deal

Als Asset Deal wird im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen eine Transaktion bezeichnet, bei der der Investor eine Immobilie direkt erwirbt. Veräußerungsgegenstand ist dabei die Immobilie selbst, ein Asset Deal ist stets mit einem Grundstückserwerb verbunden. Der Käufer wird an Stelle des Verkäufers unmittelbarer Eigentümer des erworbenen Objekts. Bei dieser Deal-Struktur fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an.

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B

BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Sie ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie finanziert sich aus Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen. Weitere Informationen über die BaFin finden Sie unter bafin.de .

Baufreigabe

Eine Baufreigabe wird vom Bauamt erteilt und regelt beispielsweise die Feuerwehrzufahrt der Baustelle. Die Baufreigabe liegt nicht automatisch mit der Baugenehmigung vor. Sie muss eigens beantragt werden. Die Bebauung eines Grundstücks kann erst beginnen, wenn die Baufreigabe vorliegt.

Baugenehmigung

Projektentwickler benötigen eine Baugenehmigung, die ihnen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erlaubt, das Bauvorhaben durchzuführen.

Bauträger

Ein Bauträger ist ein Unternehmen, welches gewerbsmäßig Wohn- und Gewerbeimmobilien vertreibt. Dabei überträgt der Bauträger dem Erwerber das Recht am Gebäude und am Grundstück, welches sich (im Gegensatz zum Bauunternehmer) in seinem Besitz befindet.

Beleihungswert

Der Beleihungswert kommt aus dem Kreditgeschäft und stellt die Höhe des maximalen Kreditbetrags dar, welcher durch die Bank gewährt wird. Er stellt mit hoher Wahrscheinlichkeit den Betrag dar, welcher zu jederzeit durch eine Veräußerung erzielt werden könnte.

Bestandsimmobilie

Eine Bestandsimmobilie ist (im Gegensatz zu einer Projektimmobilie) eine existierende und bereits genutzte Immobilie. Die Zinszahlungen für Finanzierungen erfolgen bei Bestandsimmobilien aus den laufenden Mieteinnahmen.

Betriebskosten

Betriebskosten sind Kosten, die durch den laufenden Betrieb einer Immobilie entstehen. Dazu zählen Haftpflichtbeiträge, Heizkosten, Reparaturen und Grundsteuern.

Bodengutachten

Ein Bodengutachten beinhaltet eine Bewertung des Baugrundes und der Grundwasserverhältnisse. In diesem sind eventuelle Altlasten vermerkt.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert aller Verkaufspreise von Grundstücken pro Quadratmeter und spielt eine wichtige Rolle bei der Ermittlung von Immobilienwerten. Die Ermittlung ist in §196 BauGB (Baugesetzbuch) erläutert.

Bodenwert

Der Bodenwert ist der Wert eines unbebauten Grundstücks. Laut §10 ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) können sowohl Preise vergleichbarer Grundstücke als auch Bodenrichtwerte zur Ermittlung des Bodenwerts herangezogen werden.

Brutto-Grundfläche (BGF)

Die Brutto-Grundfläche ist die Fläche, die sich aus der Summe aller Grundflächen eines Gebäudes errechnet. Sie beinhaltet sowohl überdeckte (z.B. Keller, Dachgeschosse) als auch nicht überdeckte Bereiche (z.B. Balkone). Sie wird aus der Summe von Netto-Grundfläche (NGF) und Konstruktionsgrundfläche (KGF) errechnet.

Bürgschaft

Bei Projektgesellschaften handelt es sich regelmäßig um Kapitalgesellschaften, sodass eine persönliche Haftung der jeweiligen Initiatoren beschränkt wird. Um dennoch eine persönliche Haftung der Initiatoren zu erreichen wird mit Bürgschaften gearbeitet. Hierbei handelt es sich um ein Instrument, welches zur Sicherung von Forderungen verwendet wird. Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Eine Höchstbetragsbürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft und ermöglicht es, die Haftung des Bürgen auf einen Höchstbetrag zu begrenzen.

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C

Crowdfinancing

Crowdfinancing (Schwarmfinanzierung) ist der Überbegriff für die Finanzierung eines Projektes über eine Internet-Plattform, auf der sich viele Kleinanleger zusammenschließen und gemeinsam einen bestimmten Geldbetrag aufbringen. Dabei wird zwischen Crowdfunding, Crowdlending und Crowdinvesting unterschieden. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese Begriffe oftmals nicht sehr trennscharf bzw. synonym verwendet.

Crowdfunding

Bei den ersten Schwarmfinanzierungen sprach man von Crowdfundings. Dabei ging es typischerweise um die Unterstützung von kulturellen Projekten wie Filmen oder Musik aber auch gemeinnützigen Aktionen. Die Motivation der Geldgeber war ihre Begeisterung für ein Thema, für dessen Realisierung sie sich einsetzen wollten. Typischerweise erhielten sie für ihr Geld keinen festen Zinssatz, sondern Anerkennung in Form von Fan-Geschenken oder auch der Namensnennung – etwa im Abspann eines Films.

Crowdinvesting

Aus dem Crowdfunding kristallisierte sich die Anlageform Crowdinvesting heraus. Auch auf Crowdinvesting-Plattformen finden sich viele (Klein-)Anleger zusammen, die gemeinsam in ein Projekt investieren – doch steht hier das Erzielen einer Rendite im Vordergrund. Die Anleger (Crowd) geben ihr Geld an junge Unternehmen oder legen es in Immobilien an. Im Gegenzug erhalten die Anleger eine Rendite. Im Rahmen von Unternehmensfinanzierungen werden die Anleger mit einer Unternehmensbeteiligung belohnt, die sich zu einem späteren Zeitpunkt monetarisieren lässt. Investieren sie in Immobilien, beispielsweise in von BERGFÜRST vermittelte Anlagemöglichkeiten, erhalten sie stattdessen einen festen Zinssatz über eine vorab festgelegte Laufzeit hinweg.

Crowdlending

Der Begriff Crowdlending steht für die Kreditvermittlung an Privatpersonen via Online-Plattform. Privatanleger vergeben Kredite an Privatpersonen und erhalten dafür feste Zinsen (P2P-Kredite). Auch die Anlagemöglichkeiten auf BERGFÜRST lassen sich unter diesen Begriff fassen – allerdings unterscheiden sie sich in zwei Punkten: Die Kreditnehmer sind ausschließlich professionelle (Immobilien-)Gesellschaften und das Anlageprodukt ist ein besichertes Bankdarlehen. Das Standardprodukt beim Crowdlending ist hingegen ein qualifiziert nachrangiges Darlehen , das einen deutlich geringeren Anlegerschutz aufweist.

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D

Darlehen

Ein Darlehen (auch Kredit) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der dem Darlehensnehmer Geld auf eine bestimmte Zeit für eine bestimmte Gebühr (Zins) durch den Darlehensgeber gewährt.

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E

Eigenkapital

Mit dem Eigenkapital haftet das Unternehmen. Das Eigenkapital wird durch die Gesellschafter eingezahlt. Das Eigenkapital kann durch Kapitalerhöhungen oder durch die Einstellung von Jahresüberschüssen in die freie Kapitalrücklage erhöht werden. Der Bilanzverlust reduziert das Eigenkapital.

Emission

Mit einer Emission ist meist die Ausgabe von Wertpapieren und deren Platzierung an einem organisierten Kapitalmarkt wie der Börse gemeint. Bei BERGFÜRST versteht man unter Emission ein Immobilienangebot, das sich in der Finanzierungsphase befindet und von den Anlegern gezeichnet werden kann.

Emissionsphase

Während der Emissionsphase wird das Geld, welches die Emittentin für ihr Projekt benötigt, eingeworben. Die Anleger können in dieser Zeit das Angebot zeichnen und auch Fragen in einem öffentlichen Q&A-Bereich stellen. Ist das Finanzierungsziel erreicht, wird die Emission geschlossen und es können keine Zeichnungen mehr abgegeben werden. Die Emittentin erhält das (Crowd-)Geld und setzt es ein, wie im Exposé und den anderen begleitenden Dokumenten ausgewiesen.

Emittentin

Die Emittentin ist eine Immobiliengesellschaft, die eine Vermögensanlage auf BERGFÜRST anbietet. Sie ist die Vertragspartnerin der Anleger und zahlt die Zinsen an die Anleger.

Endfällige Verzinsung

Ist eine Verzinsung endfällig, bedeutet dies, dass die Zinsen zum Ende der Laufzeit gezahlt werden. Wird also beispielsweise ein endfällig verzinster Kredit vergeben, erhält der Gläubiger während der gesamten Kreditlaufzeit keine Zinsen. Mit der Rückzahlung des Darlehen zum Ende der Laufzeit werden die Zinsen gesammelt mit ausgezahlt. Wenn nicht anders ausgewiesen erhalten Anleger ihre Zinsen bei den von BERGFÜRST vermittelten Anlagemöglichkeiten in jährlicher oder halbjährlicher Auszahlung.

Energieausweis
Der Energieausweis bzw. Energiepass ist ein Gütesiegel für Immobilien und drückt deren Energieeffizienz aus.
Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist eins von drei Verfahren zur Wertermittlung einer Immobilie, die in Deutschland gesetzlich in der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) geregelt sind.

Exposé

Das Exposé ist ein Schriftstück, welches Informationen über die zu verkaufende oder zu vermietende Immobilie enthält. Im Fall von BERGFÜRST informiert das Exposé im Detail über Objekte, die über die Plattform finanziert werden sollen. Der Inhalt eines Exposés ist grundsätzlich nicht geregelt. Bei BERGFÜRST enthält das Exposé unter anderem Informationen zur Immobilie und dem Immobilienstandort, zur Mittelverwendung und Finanzierungsstruktur, zur Projektgesellschaft sowie zum Immobilienmarkt.

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F

Formwechselnde Umwandlung

Bei der formwechselnden Umwandlung verändern Gesellschaften unter Beibehaltung der Gesellschafterstruktur ihre Rechtsform, z.B. von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hin zur Aktiengesellschaft (AG). Beim Wechsel von der GmbH zur AG werden aus GmbH-Gesellschaftern Aktionäre. Die AG führt die Geschäfte fort.

Forward Deal

Ein Forward Deal ist eine Immobilientransaktion, bei der der Verkäufer zum Zeitpunkt des Kaufvertrag-Abschlusses eine Immobilie noch schlüsselfertig und auf seine Kosten zu errichten hat. Während ein Forward Deal dem Käufer den frühzeitigen Erwerb einer Immobilie ermöglicht, gibt er dem Verkäufer finanzielle Planungssicherheit.

FreeTrade

Ein FreeTrade befreit Sie als Käufer oder Verkäufer auf dem Sekundärmarkt auf BERGFÜRST („Handelsplatz“) von der Transaktionsgebühr. Sie beträgt 10 € und wird je erfolgreich abgeschlossenem (Teil-)Verkauf oder Kauf auf dem Sekundärmarkt von beiden Parteien erhoben. Ein FreeTrade ist nicht an ein Mindestinvestment gekoppelt und kann zeitlich unbegrenzt eingelöst werden.

Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag verhindert, dass der jährliche Freibetrag auf Kapitalerlöse (Abgeltungssteuer), der jedem Anleger zusteht, durch die zuständigen Instanzen eigenmächtig abgeführt wird. Auch bei BERGFÜRST können Sie einen solchen Freistellungsauftrag bequem online hinterlegen – so funktionierts!

Fremdkapital

Geld, das für einen begrenzten Zeitraum und ggf. gegen Gewährung von Sicherheiten bereitgestellt wird, wird als Fremdkapital bezeichnet. Darunter fallen unter anderem Kredite, Lieferantendarlehen und Anleihen. Sie werden meist befristet und gegen Zinsen geliehen. Während die Eigenkapitalgeber das unternehmerische Risiko tragen, haftet der Fremdkapitalgeber nicht für Unternehmensentscheidungen und wird bei einer Liquidation vorrangig ausgezahlt (sofern entsprechende Liquidität vorhanden ist). Dafür kann er aber auch nicht wie der Eigenkapitalgeber direkt von einer etwaigen Wertsteigerung der Unternehmung profitieren.

Fronting Bank

Um ein besichertes Bankdarlehen anbieten zu können, muss man über eine Bankerlaubnis verfügen oder mit einem Kreditinstitut kooperieren. BERGFÜRST arbeitet aus diesem Grund mit einer sogenannten Fronting Bank zusammen, welche die bankerlaubnispflichtigen Tätigkeiten für die Plattform übernimmt und so das Anbieten von Crowdlending, mittels klassischer Bankdarlehen, ermöglicht.

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G

Gemeinschaftseigentum

Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Bereiche einer Immobilie, die nicht zum Sondereigentum gehören. Das sind beispielsweise Treppenhäuser, Waschräume oder Heizungskeller. Das Recht zur Nutzung erhält der Käufer ab dem Erwerbszeitpunkt.

Genussschein

Genussscheine sind die verbriefte Form eines Genussrechts, die deren Inhaber (Gläubiger) je nach Ausgestaltung einen Anspruch auf Ausschüttungen (Genüsse) einräumt. Am Ende der Laufzeit hat der Inhaber, aufgrund des Gläubigerrechts, einen Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert und der vereinbarten Zinsen. Der Inhaber eines Genussscheins hat im Vergleich zum Aktionär kein Stimmrecht und ebenso kein Mitwirkungsrecht in Form einer Teilnahme an der Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung. Genussscheine sind regelmäßig Fremdkapital mit Eigenkapitalcharakter und können für die Emittentin eine Mezzanine-Finanzierungsform darstellen.

Gesamtinvestitionskosten (GIK)

Die Gesamtinvestitionskosten sind alle zur Beschaffung und Herstellung einer Immobilie entstehenden Kosten.

Grundbuch

Hierbei handelt es sich um ein öffentliches Register, in welchem die bestehenden Eigentumsverhältnisse an Grundstücken festgehalten werden. Zudem werden im Grundbuch Belastungen eingetragen. Auch Darlehen können mit einem Eintrag in das Grundbuch abgesichert werden.

Grundschuld

Die Grundschuld ist eine Form der Kreditsicherheit. Sie hat einen fiduziarischen Charakter, was bedeutet, dass sie nicht an eine Forderung gebunden ist. Sie wird in das Grundbuch eingetragen (grundbuchliche Besicherung) und besitzt einen festgelegten Rang. Im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers können nun Ansprüche des Kreditgebers geltend gemacht werden, wobei die Forderung mit einer erstrangigen Grundschuld zuerst bedient wird. Die Sicherheit steigt, je höher der Rang ist.

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H

Handelsplatz

Der Handelsplatz ist der Sekundärmarkt auf BERGFÜRST und ermöglicht den Kauf und Verkauf von Vermögensanlagen, deren Emissionsphase bereits abgeschlossen ist – Anleger bleiben so laufzeitunabhängig. Lesen Sie, wie der Sekundärmarkt funktioniert.

Harte Patronatserklärung

Eine harte Patronatserklärung ist eine harte rechtliche Verpflichtung, die in der Regel von einer Muttergesellschaft zugunsten der Tochtergesellschaft geschlossen wird. Die Muttergesellschaft verpflichtet sich mit der harten Patronatserklärung beispielsweise zur Verlustdeckung gegenüber dem Gläubiger. Auch eine Liquiditätszusage in Bezug auf die Tochtergesellschaft ist denkbar.

Höchstbetragsbürgschaft

Die Höchstbetragsbürgschaft ist eine Bürgschaft, die der Höhe nach auf einen maximalen Haftungsbetrag begrenzt ist.

Hypothek

Eine Hypothek ist eine akzessorische Sicherheit, welche im Grundbuch eingetragen wird und von der Höhe der Forderung des Gläubigers abhängig ist. In Deutschland sind Grundschulden die gängigere Form, während im Ausland (z.B. in Österreich und Spanien) Hypotheken üblich sind.

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I

Institutionelle Anleger

Institutionelle Anleger sind in der Regel Unternehmen, Banken, Versicherungen, Anlagegesellschaften oder die öffentliche Hand, die im Verhältnis zu Privatanlegern große Geldsummen investieren (können). Erfahren Sie mehr über Unternehmensaccounts bei BERGFÜRST.

Investment-Memorandum

Das Investment-Memorandum ist ein Dokument, das den Anlegern Informationen zu den jeweiligen Vermögensanlagen bietet. Hier werden insbesondere Angaben zur Emittentin gemacht und die wesentlichen Risiken sowie die Struktur der Vermögensanlage erläutert.

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J

Jahresabschluss

Handelsgesetzbuch und Vermögensanlagengesetz regeln die Publizitätspflicht von juristischen Personen. Entsprechend dieser gesetzlichen Verpflichtungen erstellt jede Emittentin auf BERGFÜRST ihre Jahresabschlüsse und ggf. Geschäftsberichte. Diese werden unter Beachtung der gesetzlichen Fristen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Junior Loan

Im Bereich der Mezzanine-Finanzierung handelt es sich bei einem Junior Loan um Fremdkapital, welches nachrangig zum Senior Loan, dem vorrangig besicherten Darlehen, steht.

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K

Kapitalanlage (Immobilie)

So wird eine Immobilie bezeichnet, die ausschließlich zu Anlage- und Investmentzwecken und nicht zur Eigennutzung gehalten wird.

Katasteramt

Das Katasteramt vermisst einzelne Grundstücke und führt diese in einem öffentlichen Kataster. Die einzelnen Bereiche werden dort als Flure und Flurstücke bezeichnet. Diese Flure und Flurstücke können vor einem Grundstückskauf im Katasteramt eingesehen werden.

Kaufpreisfaktor

s. Vervielfältiger

Kreditsicherheit

Im Gegenzug für die Gewährung von Darlehen verlangen Banken in der Regel Sicherheiten. Diese sach- oder personenbezogenen Rechte können im Falle einer Zahlungsunfähigkeit verwertet werden. Formen verschiedener Sicherheiten sind die Sicherungsabtretung, Grundschuld, Hypothek oder auch die Bürgschaft.

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L

Legitimationsprüfung

Eine Legitimationsprüfung ist in vielen Fällen, insbesondere durch das Geldwäschegesetz rechtlich vorgeschrieben. Dabei wird die Identität eines Anlegers geprüft, um Identitätsdiebstahl auszuschließen. Dies geschieht bei BERGFÜRST mit dem Postident Verfahren der Deutschen Post AG.

Loan-to-Value (LTV)

Loan-to-Value ist eine Bewertungskennzahl, die die fremdfinanzierten Mittel in das Verhältnis zum Wert der Immobilie setzt. Je geringer dieser Wert ist, desto attraktiver scheint die Anlage in das Objekt.

Löschungsbewilligung

Die Löschungsbewilligung ist eine öffentliche Urkunde, die ein Gläubiger nach der Rückzahlung bewilligen kann, um die Grundschuld aus dem Grundbuch entfernen zu können.

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M

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Bei Neubauprojekten werden oft schon vor dem tatsächlichen Bau Kaufverträge abgeschlossen. Dabei hat der Bauträger die Möglichkeit, nach den in der MaBV festgelegten Vorschriften Teile des Kaufpreises je nach Baufortschritt von den Käufern zu verlangen und so das Projekt (teilweise) zu finanzieren. Gleichzeitig haben die Käufer die Sicherheit, dass ihr Geld ausschließlich zum Bau ihres Projektes verwendet wird.

Makrolage

Bei Immobilienverkäufen werden Exposés erstellt, die einen Überblick über das zu erwerbende Objekt ermöglichen. Darin enthalten sind auch Informationen über die Makrolage, welche Aussagen über die Region trifft, in der sich das Objekt befindet. Diese Betrachtung wird ergänzt durch die Mikrolage.

Maximallaufzeit

Die angegebene Projektlaufzeit bei den Anlagemöglichkeiten auf BERGFÜRST beschreibt die Maximallaufzeit eines Darlehens. Ist das Ende der Maximallaufzeit erreicht, muss die Immobiliengesellschaft die Anlegergelder zurückführen. Die Maximallaufzeit muss aber nicht in voller Länge genutzt werden. Die Emittentin kann die Gelder auch deutlich früher an die Anleger zurückzahlen – allerdings erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Auf diese Weise kann die Immobiliengesellschaft in ihren wirtschaftlichen Entscheidungen so flexibel wie möglich bleiben.

Mezzanine-Kapital

Mezzanine-Kapital ist eine Zwischenform von Eigenkapital und Fremdkapital. Die Emittentin kann dieses Kapital eigenkapitalähnlich verwenden – das heißt: Mezzanine-Kapital kann von ihr auch als Eigenkapitalanteil bei der Verhandlung eines Bankdarlehens genutzt werden. Je mehr Mezzanine-Kapital sie standardmäßig einsetzen kann, desto mehr Projekte kann sie parallel realisieren.

Mietspiegel

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten im frei finanzierten Wohnungsbau und ermöglicht einen Vergleich der eigenen und ortsüblichen Mieten.

Mikrolage

Die Mikrolage beschreibt das Gebiet, in dem sich die Immobilie unmittelbar befindet. Sie ist als Ergänzung der Makrolage zu sehen.

Mindestlaufzeit

Die Mindestlaufzeit beschreibt die kürzest mögliche Laufzeit eines Darlehens. Ist diese abgelaufen, kann die Immobiliengesellschaft monatlich kündigen und die Anlegergelder zurückführen. Sie ist jedoch erst mit Ablauf der Maximallaufzeit auch verpflichtet dies zu tun.

Miteigentumsanteil

Der Miteigentumsanteil ist ein Bruchteil des gesamten gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft und wird in einer Teilungserklärung erfasst.

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N

Nachrangdarlehen

Bei einem Darlehen handelt es sich um einen Kredit, der vom Unternehmen zurückgezahlt werden muss und für den ein vereinbarter Zins geleistet wird. Die Rangfolge aller aufgenommenen Darlehen bestimmt die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung im Insolvenzfall. Die Kreditgeber von Nachrangdarlehen können vom Risiko ähnlich gestellt sein wie Eigenkapitalgeber, haben aber keine Mitspracherechte als Gesellschafter. Ein höheres Rückzahlungsrisiko führt regelmäßig zu einer entsprechend höheren Verzinsung.

Nachschusspflicht

Nachschusspflichten bedeuten für Gesellschafter, dass weitere Investitionskosten für bereits bestehende Anteile entstehen können. So kann es beispielsweise durch die Sanierung einer Immobilie zu Nachschusspflichten kommen. Beteiligte Gesellschafter sind über ihre ursprüngliche Investition in das Immobilienprojekt hinaus in der Pflicht Kapital für die Sanierung aufzubringen. Für BERGFÜRST Anleger können aufgrund ihrer Beteiligungsart keine Nachschusspflichten entstehen.

Netto-Grundfläche (NGF)

Die Netto-Grundfläche ist ein Flächenmaß, das durch die DIN 277 Norm definiert wird. Sie stellt die Summe aus allen nutzbaren Flächen eines Gebäudes dar. Die Netto-Grundfläche ist der Teil der Fläche eines Gebäudes, die für die gewerbliche Nutzung zur Verfügung steht.

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O

Objektrendite

Die Objektrendite ist eine Kennziffer aus der Immobilienwirtschaft und stellt den Reinertrag zu den Anschaffungskosten ins Verhältnis. Sie ist ein Indikator dafür, ob sich die Investition in die Immobilie lohnt. Je höher die Objektrendite, desto attraktiver ist die Investition. Erfahren Sie mehr über die Rendite von Immobilien.

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Ö

Öffentliches Angebot

Ein öffentliches Angebot ist eine Mitteilung an die Anleger in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise über eine Investitionsmöglichkeit. Das öffentliche Angebot muss dabei ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietende Investition enthalten, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über den Kauf oder die Zeichnung selbstbestimmt zu entscheiden.

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P

Partiarisches Darlehen

Ein partiarisches Darlehen ist eine Sonderform des Darlehens, welches sich durch eine gewinnabhängige Beteiligung auszeichnet. Es kann zusätzlich mit einem Festzins ausgestattet sein.

Patronatserklärung

Die Patronatserklärung ist eine Kreditsicherungsmaßnahme, die bei Zahlungsverzug oder -ausfall zur konzerninternen finanziellen Unterstützung verpflichtet. Sie wird in der Regel von einer Muttergesellschaft zugunsten der Tochtergesellschaft an den Gläubiger abgegeben. Zu unterscheiden sind weiche und harte Patronatserklärungen.

Privatanleger

Privatanleger sind Anleger, die natürliche Personen sind. Sie können sowohl allein als auch in Gruppen auftreten und betreiben klassische Geldanlage.

Privatplatzierung

Bei einer Privatplatzierung handelt es sich um das Gegenteil eines öffentlichen Angebots: Vermögensgegenstände, Wertpapiere und Unternehmensanteile werden exklusiv und gezielt wenigen Anlegern angeboten und können von diesen gezeichnet werden. Dabei sind die zu erstellenden Angebotsunterlagen i.d.R. nicht gesetzlich geregelt. Man spricht auch von einem Private Placement.

Projektentwicklung
Die Projektentwicklung stellt den gesamten Prozess aus Entwicklung, Untersuchung und Durchführung von Immobilienprojekten dar.
Projektgesellschaft

Eine Projektgesellschaft ist eine juristische Person, die für einen genau definierten Zweck gegründet wurde (im Falle von BERGFÜRST zur Durchführung des jeweiligen Immobilienprojekts). Nach Erfüllung eben dieses Zwecks wird die Projektgesellschaft in der Regel wieder aufgelöst. Dies hat den Vorteil, dass eine klare Risikoabgrenzung zu anderen, parallel laufenden Projekten der Initiatoren gegeben ist.

Projektimmobilie

Bei einer Projektimmobilie oder einem Immobilienprojekt handelt es sich (im Gegensatz zur Bestandsimmobilie) um den Neubau oder die Sanierung eines Gebäudes oder Gebäudekomplexes.

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Q

Quartalsbericht

Quartalsberichte berichten über jeweils drei Monate eines Geschäftsjahres. Sie enthalten alle Neuigkeiten zu dem jeweiligen Projekt (u.a. Verkaufs- bzw. Vermietungsstand, Umbauarbeiten, nächste Schritte), die für den Anleger relevant sind, um zu beurteilen, ob er eine Anlage halten, kaufen oder verkaufen möchte.

Quellensteuer

Eine Quellensteuer bezeichnet eine Steuer auf Erträge, die unmittelbar bei der Auszahlung abgezogen und an das zuständige Finanzinstitut entrichtet wird. Die Abgeltungssteuer ist eine solche Quellensteuer. Aus diesem Grund führen beispielsweise Finanzinstitute die zu zahlenden Steuern auf Kapitalerträge ab. Auch BERGFÜRST führt die Quellensteuer auf Zinszahlungen und ggf. Bonuszinszahlungen ab. Etwas komplizierter wird es bei nicht-deutschen Immobiliengesellschaften. Lesen Sie alles zum Thema Steuern und Crowdinvesting bei BERGFÜRST.

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R

Reinertrag

Der Reinertrag ist der jährliche Rohertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten einer Immobilie.

Rohertrag

Der Rohertrag einer Immobilie ergibt sich aus den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblichen erzielbaren Erträgen.

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S

Sachwert

Der Sachwert ist der Grundstückswert, welcher sich aus Bodenwert, Bauwert der Immobilien und dessen Außenanlagen berechnet. Er dient zur Ermittlung des Beleihungswertes einer Immobilie.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist eines von drei Verfahren zur Wertermittlung einer Immobilie, die in Deutschland gesetzlich in der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) geregelt sind.

Senior Loan

„Senior Debt Loan“ ist die englische Bezeichnung für vorrangiges Fremdkapital und zeichnet sich dadurch aus, dass es im Insolvenzfall zuerst zurückbezahlt wird.

Share Deal

Als Share Deal wird im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen eine Transaktion bezeichnet, bei der der Investor nicht die betreffende Immobilie selbst, sondern Anteile an einer Objektgesellschaft erwirbt, die ihrerseits eine oder mehrere Immobilien hält. Eigentümer der Immobilie bleibt weiterhin die Objektgesellschaft, während der Investor durch den Share Deal mittelbares Eigentum an der Immobilie erlangt. Rechtlich handelt es sich um den Kauf eines Unternehmens beziehungsweise einer Unternehmensbeteiligung und nicht um einen Immobilienkauf. Regelmäßig werden diese Deal-Strukturen rechtlich so ausgestaltet, dass keine Grunderwerbssteuer anfällt.

Sicherheitsfragen

Sie sollten in Ihrem BERGFÜRST Account zwei Sicherheitsfragen anlegen. Diese dienen dem Schutz von sensiblen Daten und werden zur Authentifizierung genutzt. Detaillierte Informationen

Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung, auch Zession genannt, beinhaltet die Abtretung von Forderungen des Schuldners an den Gläubiger. Dabei steht dem Gläubiger gegenüber dem Schuldner der abgetretenen Forderungen (bei Gehaltsabtretung beispielsweise dem Arbeitgeber des Schuldners, Gehaltszahlungen betreffend) die volle Rechtsstellung des Schuldners zu.

Sondereigentum

Das Sondereigentum ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein dem Volleigentum ähnliches Recht. Dabei muss dieses jedoch nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Dadurch können dies beispielsweise auch Geschäfts- oder Lagerräume sein.

Sondernutzungsrechte

Sondernutzungsrechte sind Rechte auf die Alleinnutzung von bestimmten Flächen und Räumen wie beispielsweise Terrassen für Erdgeschosswohnungen oder KFZ-Stellplätze und müssen in der Teilungserklärung beschrieben und festgelegt sein.

Sparplan

Mit einem Sparplan werden in regelmäßigen Intervallen kleine Geldbeträge automatisch in eine Geldanlage eingezahlt. So können Anleger langfristig ohne großen Aufwand Vermögen aufbauen. Mit dem Sparplan auf BERGFÜRST können Anleger auch langfristig in Immobilien investieren.

Stille Zession

Bei der stillen Zession wird der Schuldner nicht über den Vorgang der Zession (Abtretung von Forderungen) unterrichtet.

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T

Teileigentum

Das Teileigentum ist ein Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.

Teilungserklärung

Sowohl Haus als auch Grundstück werden durch eine sogenannte Teilungserklärung aufgeteilt. Diese notarielle Teilungserklärung regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und die Pflichten des Verwalters für das Gemeinschafts- und Sondereigentum.

Treuhandgesellschaft

Eine Treuhandgesellschaft verwaltet das von anderen übertragene Vermögen und nimmt die damit verbundenen Rechte wahr.

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V

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ist eines von drei Verfahren zur Wertermittlung einer Immobilie, die in Deutschland gesetzlich in der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) geregelt sind.

Verkehrsfläche

Unter Verkehrsfläche versteht man Flächen für den Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf Wasserstraßen dienen.

Verkehrswert

Der Verkehrswert ist der Wert, zu dem eine Immobilie zum gegenwärtigen Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußert werden könnte. Er entspricht demnach dem aktuellen Marktpreis und wird mithilfe des Vergleichswertverfahrens bestimmt.

Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB)

Das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) ist ein von der BaFin gefordertes Produkt und muss auf maximal drei DIN A4-Seiten kurz und verständlich über die angebotene Vermögensanlage informieren. Dieses muss über die gesamte Dauer des öffentlichen Angebots in der aktuellsten Version auf der Website des Anbieters hinterlegt sein. Die BaFin prüft jedoch nicht den Inhalt des VIBs.

Vervielfältiger

Der Vervielfältiger bzw. Kaufpreisfaktor spielt eine große Rolle in der Bewertung von Investments in Bestandsimmobilien. Er wird durch die Division des Kaufpreises mit der durchschnittlichen jährlichen Miete definiert. Je höher der Wert ist, desto weniger Rendite kann mit der Bestandsimmobilie erzielt werden.

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W

Wertermittlungsverfahren

Wertermittlungsverfahren dienen zur Bestimmung des Wertes von Immobilien. Dafür sind drei Verfahren von Bedeutung: Das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Diese drei Verfahren sind in der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) näher erklärt.

Wohneigentum

Als Wohneigentum wird das Eigentum oder Teileigentum an einer Immobilie bezeichnet. Entscheidend ist, dass dieses Eigentum zur Selbstnutzung bestimmt ist.

Wohnfläche

Zur Wohnfläche gehören alle anrechenbaren Grundflächen, die ausschließlich zum Bewohnen dienen. Dazu gehören keine Zubehör-, Wirtschafts- und Geschäftsräume. Die genaue Berechnung der Wohnflächen ist in der Wohnflächenverordnung (WFlV) geregelt.

Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer bestimmten Wohnanlage. Sie ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Alle Parteien der Eigentümergemeinschaft müssen Entscheidungen gemeinsam treffen und werden von außen durch einen Verwalter vertreten.

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt das Eigentum der durch eine Teilungserklärung geregelten, zu Wohnzwecken sowie nicht-Wohnzwecken genutzten Räumen und Flächen.

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Z

Zeichnung

Im Wertpapierhandel beschreibt die Zeichnung den Erwerb von neu ausgegebenen bzw. emittierten Aktien oder Anleihen. Bei BERGFÜRST zeichnen Anleger neue Immobilien-Investments. Der Zeichnungsprozess umfasst dabei den Erwerb über die BERGFÜRST Plattform bis hin zur Überweisung des fälligen Gesamtbetrags.

Zession

Unter einer Zession versteht man die Abtretung einer Forderung von einem bisherigen Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger (Zessionar). Schuldner sowie Inhalt der Forderung bleiben bei der Zession unverändert.

Zinsausgleichszahlung

Nähere Informationen zur Zinsausgleichszahlung finden sich im entsprechenden Beitrag zum Thema Zinstermin.

Zinseszinseffekt

Die jährlichen Zinsen auf Anlagemöglichkeiten, die von BERGFÜRST vermittelt werden, erhalten Sie, sofern nicht anders ausgewiesen, in halbjährlicher oder jährlicher Auszahlung. Auf diese Weise können Sie Ihre Zinsen direkt reinvestieren und optimal vom Zinseszins profitieren.

Zinszahlung

Sofern nicht anders ausgewiesen, werden die jährlichen Zinsen auf über BERGFÜRST vermittelte Anlagemöglichkeiten halbjährlich oder jährlich ausgezahlt. Die Zinsen werden dabei immer zum 30. Juni oder zum 31. Dezember eines Jahres gezahlt. Die regelmäßigen Auszahlungstermine bieten Ihnen dabei besondere Vorteile: Ob Sie die erhaltenen Zinsen nun nutzen, um ein passives Einkommen aufzubauen oder ob Sie reinvestieren und vom Zinseszinseffekt profitieren bleibt Ihnen überlassen.

Zwangsversteigerung

Wenn der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen auf Dauer nicht mehr nachkommen kann, wird die beliehene Immobilie zwangsverwertet und wird dann, im Rahmen eines vom Gesetzgeber genau vorgegebenen Prozedere, zwangsversteigert.

Zwischenfinanzierung

Unter Zwischenfinanzierung versteht man die Beschaffung von kurz- bis mittelfristigen Geldmitteln, die zu einem späteren Zeitpunkt durch Endfinanzierungen abgelösten werden.

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