Von Valeria Nickel, Mauritius Kloft – aktualisiert am 03.05.2024
Überprüft von Jürgen Pieper
Für Investoren spielen bei der Fondsauswahl nicht nur die Höhe der Rendite, sondern auch die Kosten eines
Investmentfonds eine wichtige Rolle. Dabei sorgt die Total Expense Ratio (TER) für mehr Durchblick: Die
Gesamtkostenquote enthält die jährlich anfallenden Verwaltungskosten eines Fonds – und erleichtert Ihnen so den
Fondsvergleich[1].
Die TER ist jedoch nicht die einzige Kennzahl, die Sie bei Ihrer Anlagestrategie im Blick behalten müssen: Der
Ausgabeaufschlag macht einen bedeutenden Teil der Fondskosten aus. Wir zeigen Ihnen, was damit gemeint
ist – und welche
Kosten beim Fondskauf noch auf Sie zukommen.
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Der Ausgabeaufschlag (auch Agio, Aufgeld oder Load genannt) ist eine
Gebühr, die Sie als Investorin oder Investor
einmalig zahlen müssen, wenn Sie einen Fondsanteil kaufen. Der Ausgabeaufschlag wird erhoben, um die
Vertriebskosten des
Investmentfonds zu decken. Er fließt nicht der Fondsgesellschaft,
sondern größtenteils ihrem Vertriebspartner (z.B. Ihrer Hausbank) zu[2]. Das Aufgeld
kommt also nicht der Wertentwicklung des Fonds zugute, sodass sich der Ausgabeaufschlag negativ auf die Rendite
auswirkt.
Sie finden die Höhe des Ausgabeaufschlags in den Fondsunterlagen, bisweilen wird der Aufschlag in den
Fondsinformationen
als „Einstiegspreis“ geführt.
Berechnung des Aufschlags
Sie können den Ausgabeaufschlag leicht über den sogenannten Rücknahmepreis berechnen. Das ist der
Betrag, zu dem eine
Fondsgesellschaft einen Fondsanteil zurücknehmen wird[3].
Der Rücknahmepreis liegt unterhalb des Kaufpreises – Sie müssen
also mit einem Abschlag (Disagio) rechnen.
Bei der gängigen Nettomethode wird die folgende Formel verwendet:
Ausgabeaufschlag (in Prozent) =
Ausgabepreis
Rücknahmepreis
× 100 – 100
Der Ausgabeaufschlag wird üblicherweise in Form eines Prozentsatzes auf der Basis vom Rücknahmepreis angegeben (siehe
oben). Die Höhe des Ausgabeaufschlags legt die Kapitalanlagegesellschaft fest. Sie variiert zwischen
0 % und
8 %, bei
etwa der Hälfte der in Deutschland zugelassenen Publikumsfonds liegt der Ausgabeaufschlag bei mindestens 5 %.
Höhe des Ausgabeaufschlags je nach Fondsart
Um den Ausgabeaufschlag zu vermeiden, können Sie folgende Möglichkeiten in Betracht ziehen:
ETF
Als Alternative mit deutlich geringeren Fondskosten eignen sich sogenannte ETF („Exchange Traded
Funds“). Im Gegensatz zu
aktiv verwalteten Fonds, die versuchen, den Markt zu übertreffen, bilden ETF in der Regel einen bestimmten Index wie den
S&P 500 oder den DAX nach – oder umfassen Vertreter einer bestimmten Branche. ETF heißen daher auch
Indexfonds bzw. Branchenfonds (siehe oben).
Durch ihr passives Management haben ETF niedrigere Verwaltungskosten im Vergleich zu aktiv
verwalteten Fonds. Sie bieten Ihnen die Möglichkeit, breit gestreut in den Markt zu investieren. Da ETF an der Börse
gehandelt werden, können Sie als Anlegerin oder Anleger sie während der Handelszeiten kaufen und verkaufen, ähnlich wie
Aktien.
Neben dem Ausgabeaufschlag können beim Kauf von Investmentfonds weitere Kosten anfallen. Ein Überblick:
Verwaltungskosten
Diese laufende Gebühr wird vom Fondsmanager erhoben, um die Kosten für das Management des Fonds zu
decken. Sie
wird jährlich als Prozentsatz des Fondsvermögens berechnet und aus dem Fondsvermögen abgezogen. Sie
findet Eingang in der Gesamtkostenquote[4] (siehe oben).
Performancegebühr
Bisweilen erheben (aktive) Fonds eine Performancegebühr. Sie wird fällig, wenn der Fonds eine bestimmte
Benchmark überschreitet – also eine Überrendite erzielt.
Transaktionskosten
Beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren im Fondsportfolio entstehen Transaktionskosten. Diese Kosten
hängen von der Handelsaktivität des Fondsmanagements ab.
Depotgebühren
Wenn Sie Ihre Fondsanteile über ein Wertpapierdepot halten, fallen in der Regel Depot- und Ordergebühren
an – entweder ein pauschaler Betrag oder eine prozentuale Gebühr auf Basis der Investitionssumme.
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Quellenangaben