FAQ

BERGFÜRST Gold kaufen Anlagen zeichnen Handelsplatz Steuern

Beliebteste Fragen


Der Handelsplatz ist ein Sekundärmarkt, auf dem Anleger ihre Vermögensanlagen untereinander veräußern und erwerben können. Sie veröffentlichen ihre Verkaufsinserate zu individuellen Angebotskursen und Volumen bzw. können bei Kaufinteresse per Klick auf „Zum Inserat“ direkt untereinander in Kontakt treten. Der Sekundärmarkt ist mit einem Schwarzen Brett vergleichbar. Die Kaufinteressenten wählen die Inserate für sich aus und schließen den Vorgang zusammen mit dem Ersteller des Verkaufsinserats dann außerhalb der BERGFÜRST Plattform ab. BERGFÜRST übernimmt lediglich den Übertrag der Vermögensanlage im Anlegerregister, nachdem der Vorgang erfolgreich abgeschlossen und BERGFÜRST durch den Ersteller des Verkaufsinserats darüber informiert wurde.

Ihr Einstieg in den Sachwert Gold ist ganz einfach: Sie legen Ihren monatlichen Wunschbetrag ab 10 € fest und wählen eine Goldmenge, die Sie mit Ihrem Gold-Plan anstreben. Das Beste: Sie bezahlen keine Lager-, Verwaltungs- oder sonstige, laufenden Gebühren.

Wichtig: Sie können Ihren Gold-Plan jederzeit individuell nach Ihren Bedürfnissen steuern – sowohl hinsichtlich Ihrer monatlichen Zahlungen als auch in Bezug auf die maximale Goldmenge, die Sie im Kaufprozess angegeben haben.

Ihren monatlichen Betrag können Sie jederzeit anpassen, pausieren oder stoppen. Dies steuern Sie ganz bequem über die Anpassung Ihres Dauerauftrages. Zudem können Sie im Rahmen Ihres Plans ergänzende Einmalzahlungen in unterschiedlichen Höhen tätigen. Sie allein bestimmen die Geschwindigkeit, mit der Sie Ihr Gold-Ziel erreichen!

Die im Kaufprozess gewählte Goldmenge stellt das maximal mögliche Volumen dar, das Sie mit diesem Vertrag erzielen bzw. erwerben können. Ihr Vertrag mit C.HAFNER verpflichtet Sie jedoch nicht, die von Ihnen angegebene Goldmenge vollständig auszuschöpfen. Selbstverständlich können Sie auch mehr Gold erwerben. Dazu starten Sie einfach den Kaufprozess neu und legen einen neuen Gold-Plan an. Auch dann müssen Sie die maximale Goldmenge nicht ausschöpfen. Wenn Sie sich Ihr Gold zusenden lassen möchten, müssen Sie lediglich eine Goldmenge erreicht haben, die als auslieferbarer Barren gefertigt werden kann.

Sie haben noch keinen Account bei BERGFÜRST? Sie können ihn schnell und einfach erstellen.


Gutschein- oder Bonuscodes sollten Sie immer vor der Zeichnung in Ihrem Account hinterlegen. Dafür müssen Sie sich lediglich auf BERGFÜRST einloggen und unter Ihren Einstellungen den Code an entsprechender Stelle eingeben und aktivieren.

Sie haben allerdings auch die Möglichkeit Gutschein- oder Bonuscodes direkt während dem Investitionsprozess an entsprechender Stelle einzugeben.

Bitte beachten Sie: Gutscheine sind ausschließlich bei Einzelinvestments in aktuelle Anlagemöglichkeiten einlösbar. Sie gelten nicht auf dem Sekundärmarkt („Handelsplatz“) und für den Sparplan.

Um einen Freistellungsauftrag zu hinterlegen, loggen Sie sich bitte auf BERGFÜRST ein und legen diesen unter entsprechender Stelle in Ihren Einstellungen an. Wird Ihnen die Option einen Freistellungsauftrag anzulegen nicht gegeben, kontrollieren Sie bitte folgende Punkte:

  • Sie verfügen über noch kein zugeteiltes Investment
  • Ihr Wohnsitz befindet sich außerhalb von Deutschland
  • Sie sind eine juristische Person
  • Sie haben bisher nur in Projekte von ausländischen Immobiliengesellschaften investiert
  • Sie haben eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei uns hinterlegt

Trifft mindestens eines dieser Kriterien auf Sie zu, erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Hinterlegung eines Freistellungsauftrags (noch) nicht.

Bitte beachten Sie: Die Steuern werden direkt von den Immobiliengesellschaften (Emittenten) abgeführt. Aus diesem Grund muss pro Projekt ein Freistellungsauftrag hinterlegt werden.

Mehr zum Thema Freistellungsaufträge lesen Sie in unserem Ratgeber-Bereich.

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BERGFÜRST

BERGFÜRST ist eine Online-Plattform, über die Sie attraktiv verzinste Finanzanlagen zeichnen und Edelmetalle für Ihren Vermögensaufbau erwerben können. Wir stellen die Infrastruktur bereit und bieten Ihnen schlanke, intuitive Prozesse und ein Höchstmaß an Sicherheit. Flankiert wird unser Service von persönlichen Ansprechpartnern im BERGFÜRST Support-Team.

Die Verträge schließen Sie direkt mit den Anbietern, die Ihnen fundierte Informationen zu allen Angeboten zur Verfügung stellen, sodass Sie selbstbestimmte Entscheidungen im Sinne Ihrer Anlageziele treffen können. Wir arbeiten dabei ausschließlich mit renommierten Partnern wie dem Gold-Experten C.HAFNER zusammen.

Sie eröffnen einen Account mit E-Mail-Adresse und Passwort – dann kann es auch schon losgehen: Gold kaufen, Anlagen zeichnen oder über den Handelsplatz in bereits laufende Angebote einsteigen – ganz wie Sie wünschen!

Wir legen größten Wert darauf, dass der Anlageprozess so schlank und intuitiv wie möglich ist. Bei den Edelmetallen ist der Kauf mit wenigen Klicks erledigt.

Bei den Finanzanlagen sind wir gesetzlich verpflichtet zu bewerten, ob und welche für Sie geeignet sind. Daher müssen wir Sie im Anlageprozess nach Ihren Erfahrungen, Anlagezielen, finanziellen Verhältnissen sowie Ihrem Verständnis der Risiken fragen. Auch diesen Part haben wir so bequem wie möglich für Sie gestaltet. Die meisten Ihrer Angaben stehen Ihnen dann bei weiteren Anlagen wieder zur Verfügung.

Mit BERGFÜRST nehmen Sie Ihren Vermögensaufbau selbst in die Hand. Chancenorientierte Anlegerinnen und Anleger finden bei uns immobilienbasierte Finanzanlagen mit attraktiven Zinserträgen von bis zu 10 % pro Jahr.

Für sicherheitsorientiertere Strategien bieten wir den Gold-Plan: Damit erwerben Sie schrittweise physisches Gold und statten Ihr Depot mit einem soliden Wertspeicher aus. Bei entsprechender Kursentwicklung bietet Gold ein zusätzliches Renditepotenzial beim Verkauf.

Immobilienbasierte Finanzanlagen

Bei den immobilienbasierten Finanzanlagen gewähren Sie dem Anbieter ein Darlehen für sein Vorhaben – dabei kann es sich um die Hochbauphase eines Objekts handeln oder auch die Refinanzierung einer Bestandsimmobilie. Bei dieser Anlage besteht das Risiko, das eingesetzte Kapital teilweise oder vollständig zu verlieren.

Auf diese Risiken werden Sie an unterschiedlichen Stellen auf der Plattform und auch in den anlagespezifischen Dokumenten hingewiesen. Diese Finanzanlagen bieten Ihnen auf der anderen Seite besonders attraktive Zinsen von bis zu 10 % pro Jahr.

Das inhärente Risiko bei diesen immobilienbasierten Anlagen liegt insbesondere in der Bau- und Vertriebsphase, da dort, trotz sorgfältiger Planung, unvorhergesehene Herausforderungen auftreten können. Das kann für Sie bedeuten, dass Zinszahlungen sowie das angelegte Geld in Teilen oder auch in vollem Umfang verspätet ausgezahlt wird bzw. ausfallen können – allerdings immer beschränkt auf die Höhe der Anlagesumme. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

Edelmetalle

Kaufen Sie beispielsweise Gold über den Gold-Plan, tätigen Sie eine konservative Anlage. Das Edelmetall ist ein solider Wertspeicher in Ihrem Depot. Physisches Gold zahlt jedoch keine laufenden Zinsen. Die Realisierung einer Rendite ist möglich, sofern sich der Kurs entsprechend entwickelt. Da Sie beim Gold-Plan über BERGFÜRST Ihr Gold schrittweise kaufen, zahlen Sie günstige Durchschnittspreise und erhöhen so zusätzlich Ihre Chance auf eine Rendite.

Übrigens: Ihr physisches Gold wird nach den höchsten Sicherheitsstandards und mit vollumfänglichem Versicherungsschutz bei C.HAFNER für Sie als Sondervermögen verwahrt. Bei einer Insolvenz ist es weiterhin Ihr Eigentum und nicht Teil des Betriebsvermögens.

Das Angebot von BERGFÜRST richtet sich grundsätzlich an alle Anlegerinnen und Anleger: Auch, wenn Sie nur mit einem kleinen Budget starten möchten, sind Sie bei uns richtig! Der Einstieg in alle Anlageklassen ist bereits ab 10 Euro möglich.

Bei BERGFÜRST gibt es über alle Anlagen hinweg eine äußerst schlanke Kostenstruktur.

Die Registrierung, Ihr Account und generell die Nutzung der Plattform ist für Sie komplett kostenfrei.

Im Bereich der Finanzanlagen gibt es für Zeichner auch keine Kosten oder Gebühren – also weder Agios, Depotgebühren oder sonstige Aufschläge. Einzig auf dem Sekundärmarkt zahlen Käufer und Verkäufer eine Handelsgebühr von 10 Euro.

Der Gold-Plan ist im Marktvergleich Test-Sieger – denn Sie zahlen keine Lager-, Verwaltungs- oder sonstige regelmäßige Gebühren. Es wird lediglich ein Bearbeitungsentgelt von 3 % beim Kauf bzw. Verkauf berechnet.

Die Finanzanlagen weisen Laufzeiten von etwa einem bis drei Jahre auf. Für noch mehr Flexibilität gibt es den Sekundärmarkt. Ihre Anlage können Sie dort auch während der Laufzeit zum Verkauf anbieten.

Mit dem Gold-Plan sind Sie 100% flexibel. Ihr erworbenes Gold können Sie jederzeit online per Klick verkaufen oder physisch ausliefern lassen.

Da BERGFÜRST nur als vermittelnde Instanz auftritt und Sie alle Verträge direkt mit unseren Partnern schließen, wären Ihre Anlagen und Ansprüche unberührt von einem Ausfall der Plattform von BERGFÜRST.

Unter Meine Anlagen werfen Sie einen Blick in Ihr Portfolio: Sie sehen dort, wie sich die Zinsen Ihrer Finanzanlagen entwickeln und können den Wert Ihres Edelmetall-Vorrats mitverfolgen.

Zudem erhalten Sie zu allen wichtigen Vorgängen und Transaktionen begleitende Postfachnachrichten, Rechnungen, turnusmäßige Berichte oder Updates sowie umfassende Unterlagen für die steuerliche Berücksichtigung Ihrer Aktivitäten auf unserer Plattform.

Ihre Vermögensverwaltung haben Sie so ganz einfach im Griff.

Bei BERGFÜRST stehen Ihnen persönliche Ansprechpartner zur Verfügung, die Sie sowohl telefonisch als auch via E-Mail erreichen können. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

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Gold kaufen

Das Traditionsunternehmen C.HAFNER verfügt über langjährige Expertise im Umgang mit Edelmetallen. Sicherheit steht dabei immer an erster Stelle: Ihr Gold wird von C.HAFNER gemäß den höchsten Sicherheitsvorkehrungen verwahrt und ist zu 100 %, also vollumfänglich, versichert. C.HAFNER weist Ihr Gold als Sondervermögen aus: Das bedeutet, es ist im Falle einer Insolvenz des Unternehmens vor den Forderungen von Gläubigern geschützt.

Zum Sicherheitskonzept gehört ebenfalls die monatliche Prüfung des Goldbestandes durch C.HAFNER sowie eine halbjährliche umfassende Inspektion durch einen unabhängigen, zertifizierten Prüfer.

Da Sie beim Gold-Plan keine Lager-, Verwaltungs- oder sonstige, laufende Gebühren bezahlen müssen, lohnt sich der Einstieg auch mit kleinen Beträgen. Sie können bereits ab 10 € monatlich starten und profitieren von einer zu 100 % flexiblen und kostengünstigen Sachwertanlage. Durch den regelmäßigen Kauf kleinerer Mengen können Sie dennoch langfristig ein signifikantes Gold-Volumen Ihr Eigen nennen und zudem vom Cost-Average-Effekt profitieren, der i.d.R. über die Zeit den Durchschnittspreis Ihrer Goldkäufe senkt.

Mit dem Gold-Plan müssen Sie sich keine Gedanken über Marktbewegungen und Kursschwankungen machen. Die Sorge, den richtigen Zeitpunkt zum Kauf zu verpassen, das sogenannte Timing-Risiko, entfällt. Anstatt viel Geld auf einmal für einen größeren Goldbarren zu investieren, kaufen Sie mit dem Gold-Plan regelmäßig und ganz automatisch kleinere Mengen. Ist der Preis hoch, erhalten Sie eine geringere Menge, ist der Preis niedriger, bekommen Sie mehr Gold für Ihr Geld. Sie können so den Cost-Average-Effekt für sich nutzen: Über die Zeit werden die Preisschwankungen ausgeglichen und sie profitieren auf diese Weise langfristig von einem günstigeren Kurs.

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Anlagen zeichnen


Bevor eine neue Anlagemöglichkeit bei uns online geht, müssen viele unterschiedliche Prozesse abgeschlossen werden – vieles liegt in unserer Hand, jedoch nicht alles. So sind wir hier auch immer auf die Mitarbeit diverser Behörden, Notariate etc. angewiesen. Dort können wir die Schnelligkeit bestimmter Abläufe nicht weiter beeinflussen. So kann es auch immer mal wieder vorkommen, dass Projekte etwas mehr Zeit benötigen bevor sie bei uns auf der Seite erscheinen.


Ihr Investment wird 14 Tage nach Zeichnung mit Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist (Zahlungseingang vorausgesetzt) wirksam und vom Emittenten verzinst. Falls nicht anders ausgewiesen, erhalten Sie jährliche Zinsen jeweils zum 30.06. oder endfällige Zinsen im Rahmen der Darlehensrückzahlung zum Laufzeitende.

Die Vermittlung der Vermögensanlagen auf der Internet-Dienstleistungsplattform von BERGFÜRST erfolgt beratungsfrei. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen des Vermittlungsprozesses also während der Nutzung der Funktion „Zeichnung“, eine sogenannte Angemessenheitsprüfung durchzuführen.
Sie als Anlegerin oder Anleger sollten über Kenntnisse und/oder Erfahrungen mit der Anlageform Vermögensanlagen nach dem VermAnlG insbesondere mit verzinslichen Finanzinstrumenten verfügen und sich über das Risiko einer solchen Anlage bewusst sein. Fehlende oder nur geringe Erfahrungen mit Vermögensanlagen können durch umfassende Kenntnisse über Vermögensanlagen ausgeglichen werden.

Die Angaben im Rahmen der Angemessenheitsprüfung werden nicht von BERGFÜRST geprüft und müssen auch nicht durch Nachweise oder ähnliche Angaben belegt werden. Sie dient in erster Linie dazu, den Anlegerinnen und Anlegern das Anlagerisiko zu vergegenwärtigen.

Im Rahmen des Investmentprozesses werden weitergehende Informationen zu den Risiken der Vermögensanlagen in den jeweiligen Dokumenten (insbesondere Vermögensanlagen-Informationsblatt, Investment-Memorandum, Anlagebedingungen sowie Exposé) zur Verfügung gestellt. Vor einer Anlageentscheidung sollten diese Angaben stets gewissenhaft zur Kenntnis genommen werden.

Wollen Sie Ihr Zeichnungsvolumen erhöhen, ändern Sie nicht Ihre bestehende Zeichnung, sondern stellen eine weitere Zeichnung ein. Dies hat den Vorteil, dass der Zinslauf für die erste Zeichnung schnellstmöglich starten kann. Dennoch erreichen Sie Ihr Wunschvolumen indem Sie zwei getrennte Zeichnungen einstellen, die dann in Summe das gewünschte Volumen ergeben.

Wollen Sie Ihr Zeichnungsvolumen verringern, können Sie Ihre Zeichnung während der Widerrufsfrist streichen und eine neue Zeichnung, mit geringerem Volumen, einstellen.


Innerhalb des Angebotszeitraumes haben Sie das Recht, Ihre Zeichnung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Loggen Sie sich dafür auf BERGFÜRST ein und widerrufen Sie die unerwünschte Zeichnung unter „Meine Investments“. Die Rückzahlung bereits eingezahlter Beträge wird im Anschluss automatisch angewiesen.


Unsere Emittenten sind gemäß den Anlagebedingungen berechtigt, das Darlehen auch vorzeitig zu kündigen bzw. zurückzuzahlen. Das heißt, unsere Kunden erhalten dann vor Ablauf der maximalen Laufzeit ihr Geld zurück und profitieren von den Zinszahlungen bis zur Rückzahlung. Wieso das möglich ist und warum Sie als Anleger von dieser Regelung profitieren, erläutern wir im Folgenden.


Laufzeiten sind mit Zeitpuffer ausgestattet

Wir verhandeln die Darlehen grundsätzlich mit einem Zeitpuffer, denn Verzögerungen im Projekt können immer vorkommen (z.B. durch einen strengen Winter, der die Bauarbeiten verzögert). So versuchen wir sicherzustellen, dass die Projektentwickler bzw. Bestandshalter genügend Zeit haben, das Projekt fertig zu stellen und zum Rückzahlungstermin über die erforderliche Liquidität zu verfügen.


Flexibilität für den Projekterfolg

Das über uns vermittelte Darlehen ist im Vergleich zur erstrangigen Bankfinanzierung deutlich teurer. Damit die Immobiliengesellschaften wirtschaftlich vernünftig arbeiten können, ist es für sie wichtig dieses teure Geld so schnell wie möglich zu tilgen. Auf diese Weise sichern wir den Projekterfolg im Ganzen mit ab – was natürlich auch im Sinne der Anleger ist.


Attraktive neue Angebote für das Re-Invest

Erhalten Sie Ihr Geld vorzeitig zurück, ist das eine rundum positive Nachricht: Es bedeutet, dass das Projekt erfolgreich und zudem früher als geplant realisiert werden konnte. Wir sorgen dafür, dass Sie attraktive neue Angebote bei BERGFÜRST finden, in die Sie Ihr Geld umgehend re-investieren können und weiterhin von attraktiven Zinsen profitieren. Viele unserer Immobiliengesellschaften führen Seriengeschäft mit uns durch. Sollten Sie eine Immobiliengesellschaft besonders schätzen, haben Sie die Möglichkeit Ihr ausgezahltes Geld in weitere Projekte des gleichen Anbieters zu investieren.

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Handelsplatz


Auf dem Handelsplatz, dem Sekundärmarkt von BERGFÜRST, werden alle Verkaufsinserate aufgelistet, die aktuell zu einer Vermögensanlage veröffentlicht wurden. Zu jedem Inserat sind folgende Angaben auf dem Sekundärmarkt zu finden:

Angebotskurs: Der Angebotskurs stellt den Wert dar, zu welchem Verhältnis die Vermögensanlage im Vergleich zum Ausgabepreis während der Angebotsphase oder auch Zeichnungsphase verkauft werden soll.

Rendite p.a.: Die Rendite p.a. ergibt sich aus dem jeweiligen Angebotskurs, den der Ersteller des Verkaufsinserats festlegt, sowie dem Festzins p.a. und der geplanten Restlaufzeit der Anlage. Bei Kaufinteresse sollte deshalb darauf geachtet werden, wann das geplante Laufzeitende ist und ob es sich um eine variable Laufzeit handelt, bei der die Immobiliengesellschaft auch vor Laufzeitende zurückzahlen kann.

Maximales Verkaufsangebot: Ist der maximale Betrag, der dem Verkaufsinserat insgesamt zugrunde liegt. Dieser kann auch ggf. in Teilen von mehreren Interessenten erworben werden – je nach Ausgestaltung des Inserats (s. “Min. Kaufinteresse”).

Min. Kaufinteresse: Ist der Mindestbetrag, der dem Ersteller des Verkaufsinserats als Kaufinteresse vorgelegt werden muss.

Aufgelaufene Zinsen: Sind die Zinsen, die seit dem letzten Zinstermin für das maximale Verkaufsangebot des Inserats aufgelaufen sind und zum Angebotspreis hinzuaddiert werden.

Gesamtpreis: Der Gesamtpreis gibt den Betrag an, den der Kaufinteressent für das gesamte Verkaufsinserat bezahlen muss. Dabei setzt sich der Gesamtpreis aus dem maximalen Verkaufsangebot, dem zugrunde liegenden Angebotskurs und den aufgelaufenen Zinsen zusammen.


Als Ersteller eines Verkaufsinserats klicken Sie dazu in Ihrem persönlichen Bereich unter „Meine Investments“ bei der jeweiligen Vermögensanlage, welches Sie auf dem Handelsplatz anbieten möchten, auf „Inserat erstellen“. Im nächsten Schritt geben Sie das max. Verkaufsangebot, das min. Kaufinteresse und den Angebotskurs an, zu dem Sie verkaufen möchten. Anschließend wird Ihr Verkaufsinserat anonymisiert auf dem Sekundärmarkt veröffentlicht. Bei einem erfolgreich abgeschlossenen (Teil-)Verkauf wird die Inseratsgebühr in Höhe von EUR 10 fällig. Diese zahlt der Ersteller einmalig für das gesamte Inserat, auch wenn der Betrag in mehreren Teilen von mehreren Kaufinteressenten erworben wird.


Auf dem Handelsplatz bzw. Sekundärmarkt der jeweiligen Vermögensanlage können Sie sich nach Login Ihren individuellen Wünschen entsprechend Verkaufsinserate heraussuchen. Sie klicken einfach bei einem Inserat Ihrer Wahl auf „Zum Inserat“. Sie können dann je nach Verkaufsinserat für nur einen Teil oder auch für das gesamte Inserat Ihr Kaufinteresse übermitteln. Wenn Sie Ihr Wunschvolumen mit einem Inserat noch nicht erreicht haben, können Sie natürlich auch auf weitere Verkaufsinserate eingehen. Je erfolgreich abgeschlossenem Vorgang wird eine Registergebühr in Höhe von EUR 10 fällig.


Der Kaufinteressent klickt im Sekundärmarkt („Handelsplatz“) auf „Zum Inserat“ und gibt an, wie viel vom Verkaufsinserat erworben werden soll. Der Ersteller des Inserats erhält anschließend von BERGFÜRST eine Postfachnachricht über das Kaufinteresse und nimmt außerhalb der Plattform von BERGFÜRST per E-Mail Kontakt mit dem Interessenten auf, um einen Vertrag zu schließen und die eigene private Bankverbindung für die Zahlungsabwicklung zu übermitteln.

Der Kaufinteressent bezahlt den Gesamtpreis dann per Überweisung. Nachdem der Gesamtpreis auf dem Konto des Erstellers des Verkaufsinserats eingegangen ist, informiert dieser BERGFÜRST über den Geldeingang und veranlasst den Registerübertrag. Dies geschieht per Klick auf einen Bestätigungslink in der entsprechenden Postfachnachricht oder über „Mein Handelsplatz“. Erst danach nimmt BERGFÜRST die Dokumentation der Übertragung der Vermögensanlage im Anlegerregister vor.

Im Bereich „Mein Handelsplatz“ sehen die Anleger ihre übermittelten Kaufinteressen und eingestellten Verkaufsinserate auf einen Blick.


Auf dem Handelsplatz sehen Sie immer mal wieder Verkaufsinserate, die nur noch negative Renditen und somit keine Erträge mehr aufweisen. Deshalb werden diese Inserate standardmäßig ausgeblendet.

Die noch erzielbare Rendite eines Verkaufsinserats ergibt sich aus dem jeweiligen Angebotskurs, dem Festzins p.a. und der geplanten Restlaufzeit.

So kann es sein, dass sich im Laufe der Zeit – insbesondere, wenn eine Vermögensanlage nur noch eine kurze Restlaufzeit hat – die Rendite ins Negative entwickelt.

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Steuern


1. Sie zeichnen bei einem Projekt während der Angebotsphase (Emission)

Wenn Sie als Zeichner während der Angebotsphase (Emission) über BERGFÜRST investieren, erwerben Sie die Vermögensanlage zum Nominalkurs (100 %).

BERGFÜRST führt für Sie bei Fälligkeit die deutsche Kapitalertragsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer) auf Ihre Zinsen ab, wenn die Zinszahlungen dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegt.

Über alle abgeführten Beträge des vergangenen Kalenderjahres erhalten Sie von BERGFÜRST zu Beginn des Folgejahres eine Auflistung („Steuerbescheinigung“) per Postfachnachricht. Mit dieser Steuerbescheinigung verfahren Sie wie mit der Steuerbescheinigung, die Sie von Ihrer Bank auch für Ihre übrigen Kapitaleinkünfte erhalten.

Soweit BERGFÜRST keinen Kapitalertragsteuerabzug für Sie vornimmt, bedeutet dies nicht automatisch, dass Ihre Zinseinnahmen nicht einkommensteuerpflichtig sind, etwaige Erklärungspflichten sind zu prüfen (siehe dazu bspw. Wie funktioniert die Besteuerung von Auslandsinvestitionen?).


2. Sie investieren in ein Projekt nach der Angebotsphase (Emission)

Ein wenig komplizierter wird das Thema Steuern, wenn Sie nach der Angebotsphase (nach der Emission) über den Sekundärmarkt auf BERGFÜRST („Handelsplatz“) kaufen oder verkaufen. Das ist leider so, weil die Transaktionen aus gesetzlichen Gründen außerhalb der Plattform abgewickelt werden müssen und BERGFÜRST aus diesem Grund nicht wissen kann, welche Kaufpreise tatsächlich bezahlt worden sind. Im Folgenden werden verschiedene Szenarien betrachtet:


2.1. Behandlung von Zinseinnahmen im Rahmen von Transaktionen, die über die Plattform BERGFÜRST abgewickelt werden

Über den Sekundärmarkt finden Sie als Kaufinteressent ein Angebot und kaufen im Anschluss die Vermögensanlagen direkt von einem anderen Anleger. Die Zahlung wird zwischen den Beteiligten außerhalb der Plattform abgewickelt. BERGFÜRST erhält nach Abschluss der Transaktion lediglich die Aufforderung vom Verkäufer, den Registerübertrag vorzunehmen.

Analog zur Handelsabwicklung an einer Wertpapierbörse (Stichwort: Stückzinsen) müssen beim Kauf ggf. auch anteilig bis zum Kaufdatum aufgelaufene Zinsen bezahlt werden, da dem Verkäufer die Zinsen für seine Haltedauer der Kapitalanlage zustehen. Als Service ermittelt BERGFÜRST diese anteiligen Brutto-Zinsen. Die jeweiligen Zinstermine können von Projekt zu Projekt variieren. In der Regel erhalten Sie Ihre Zinsen zum 30.06. eines Jahres. Zum nächsten Zinstermin zahlt der Emittent die aufgelaufenen Zinsen für die gesamte Zinsperiode an Sie aus *.

Wie oben unter 1. dargestellt, führt BERGFÜRST die Kapitalertragsteuer für die gesamte Zinsperiode ab. Da Sie als Erwerber jedoch nur für den Zeitraum ab Erwerb über den Sekundärmarkt steuerpflichtig sind, wird Ihnen in diesem Fall zu viel Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer abgezogen. Die auf die von Ihnen an den Verkäufer gezahlten Brutto-Zinsen entfallenden Steuern können Sie über Ihre Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen.

Analog muss der Verkäufer, der die anteiligen Zinsen (brutto) von Ihnen bis zum Verkaufszeitpunkt erhalten hat, im Rahmen seiner Steuererklärung angeben und entsprechend zusätzlich versteuern.


* Bei Anlagemöglichkeiten, bei denen eine endfällige Zinszahlung ausgewiesen ist, stellt es sich etwas anders dar: In diesem Fall müssen die seit Zuteilung der Anlage in den Bestand des Verkäufers aufgelaufenen Zinsen vom Käufer beglichen werden. Der Emittent zahlt die Zinsen für die gesamte Laufzeit dann endfällig, zusammen mit der zurückzuführenden Kapitalanlage, an den Käufer aus.


2.2 Behandlung von Veräußerungsgewinnen bzw. Veräußerungsverlusten im Rahmen von Transaktionen, die über die Plattform BERGFÜRST vermittelt werden

Verkäufer einer Vermögensanlage können auf dem Sekundärmarkt den Preis angeben, zu dem sie bereit sind zu verkaufen. Dieser Preis wird in Prozent vom Nominalwert des Darlehens angegeben. Der Veräußerungsgewinn/-verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten. Eine Gebühr für den Verkauf mindert steuerlich den Veräußerungspreis und die Gebühr für den Kauf erhöht die Anschaffungskosten (siehe Leistungsverzeichnis). Wird also die Transaktion zu einem Handelskurs von 100 % über den Sekundärmarkt erworben und erfolgt die Rückzahlung zu 100 %, entsteht sowohl beim Verkäufer als auch beim Käufer ein Veräußerungsverlust in Höhe der Gebühr.

Wird eine Transaktion jedoch zu einem Preis von mehr als 100 % abgewickelt, entsteht beim Verkäufer ein Veräußerungsgewinn, der im Rahmen seiner Steuererklärung anzugeben ist. Wenn Sie als Käufer die Anlage bis zur Rückzahlung durch den Emittenten halten, erleiden Sie einen Verlust in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem Rückzahlungsbetrag (100 %) und Ihren Anschaffungskosten (100 % + x). Diesen Verlust können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend machen.

Wird eine Transaktion dagegen zu einem Preis von unter 100 % abgewickelt, ergibt sich eine spiegelbildliche Auswirkung zum vorgenannten Fall: Der Verkäufer realisiert einen Veräußerungsverlust, den er im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen kann. Halten Sie als Käufer die Anlage bis zur Rückzahlung durch den Emittenten und vereinnahmen Sie bei der Rückzahlung 100 % des Nominalbetrags, dann erzielen Sie einen Veräußerungsgewinn (Unterschiedsbetrag zwischen dem Rückzahlungsbetrag (100 %) und Ihren Anschaffungskosten (100 % - x)). Diesen Gewinn müssen Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung deklarieren.


Wichtig

Die Abwicklung der Finanztransaktionen über den Sekundärmarkt erfolgt außerhalb der Plattform von BERGFÜRST und direkt zwischen Käufer und Verkäufer. Daher hat BERGFÜRST keine Kenntnis über den tatsächlich gezahlten Preis und die Zinsanteile. Somit kann BERGFÜRST keine Kapitalertragsteuer auf die Gewinne einbehalten und entsprechende Steuerbescheinigungen zu Transaktionen, die über den Sekundärmarkt abgewickelt werden, erstellen.

Vielmehr müssen die an der Transaktion Beteiligten diese steuerlich relevanten Sachverhalte über ihre eigenen Kontoauszüge oder in sonstiger, geeigneter Weise nachweisen und in den persönlichen Steuererklärungen deklarieren. BERGFÜRST nimmt lediglich nach der Verkaufsabwicklung, auf Weisung des Verkäufers, den Übertrag im Darlehensregister vor. Anleger erhalten von BERGFÜRST einen jährlichen Transaktionsausweis per Postfachnachricht, der die auf der Plattform getätigten Transaktionen zusammenfasst.

Ist der Anleger eine juristische Person, stellt BERGFÜRST einen monatlichen Transaktionsausweis aus. Der Transaktionsausweis kann Transaktionen nur in der Weise abbilden, wie diese auf der Plattform eingestellt wurden. Zu steuerlichen Zwecken sind tatsächliche Zahlungen in geeigneter Weise dem Finanzamt zu belegen.


3. Ich habe eine Bonuszahlung erhalten

3.1 Wie ist der Bonus steuerlich zu behandeln?

Bei der Bonuszahlung handelt es sich um Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG und nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG.

3.2 Unterliegt die Zahlung einer Quellensteuer?

Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG unterliegen keinem Kapitalertragsteuerabzug. Für die Besteuerung ist allein der Anleger zuständig.

3.3 Wie erfolgt die steuerliche Behandlung beim Anleger?

Für Privatpersonen
Einkünfte aus Leistungen sind nach § 22 Nr. 3 EStG nicht einkommensteuerpflichtig, sofern sie insgesamt weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. Es spielt keine Rolle, ob ein oder mehrere (Re)-Investments betroffen sind. Die Freigrenze steht pro Veranlagungszeitraum zur Verfügung.

Für Unternehmen
Gehören diese Leistungen zu anderen Einkunftsarten (§§ 13, 15, 18 oder 21 EStG), stellen sie Betriebseinnahmen dar und unterliegen der vollen Besteuerung.

3.4 Wie sind Beträge zu berücksichtigen, die über die Steuerfreigrenze hinausgehen? Wer hat die Versteuerung vorzunehmen?

Die Besteuerung ist von der Person vorzunehmen, die den Bonus empfängt. Für die Besteuerung ist allein der Anleger zuständig.

Für Privatpersonen
Betragen diese Einkünfte mindestens 256 EUR oder sind sie höher, ist der gesamte Betrag entsprechend der individuellen Verhältnisse zu versteuern.

Für Unternehmen
Gehören diese Leistungen zu anderen Einkunftsarten (§§ 13, 15, 18 oder 21 EStG), stellen sie Betriebseinnahmen dar und unterliegen der vollen Besteuerung.


Der Inhalt der hier bereitgestellten Informationen dient lediglich zu Informationszwecken und soll Anlegern einen Überblick über einige der steuerlichen Aspekte einer Anlage über die Internet-Dienstleistungsplattform der BERGFÜRST AG geben. Diese Informationen stellen keine spezifische Anlage- oder Steuerberatung dar. Diese Anlegerinformationen dienen insbesondere der Veranschaulichung und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Wir empfehlen Anlegern, ihren eigenen Steuerberater zu konsultieren, sollten sie weitere Fragen zur steuerlichen Situation einer Investition über die Internet-Dienstleistungsplattform von BERGFÜRST haben.

Quelle: Mazars GmbH & Co. KG (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft)



Grundsatz: Automatische Abführung der Steuern an das Finanzamt

Als Anleger auf BERGFÜRST1 erzielen Sie regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Erträge aus Kapitalforderungen (also Zinsen) und Veräußerungsgewinn/-verluste von Kapitalforderungen.2

Auf Ihre Kapitalerträge, wie zum Beispiel auf Zinsen für Ihre Investitionen über BERGFÜRST, wird in der Regel eine Kapitalertragsteuer, die seit der Steuerreform 2009 Abgeltungsteuer heißt, erhoben. Die Abgeltungsteuer ist keine eigene Steuer, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer – daher ist sie im Einkommensteuergesetz geregelt. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent.

Die Abgeltungsteuer wird als Quellensteuer erhoben. Das heißt, sie wird an der Quelle einbehalten, also von dem Schuldner der Kapitalerträge bzw. der auszahlenden Stelle. Im Falle der Investition über BERGFÜRST ist dies seit 1.1.2021 die Internet-Dienstleistungsplattform von BERGFÜRST. Auch hier wird die Steuer direkt einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet. Der Gläubiger der Kapitalerträge, also Sie, bekommen daraufhin eine Steuerbescheinigung ausgestellt, die in Ihrem Postfach bei BERGFÜRST hinterlegt wird. Darin wird angegeben, welche Zinseinkünfte erzielt und welche Steuern abgeführt wurden.

Bitte beachten Sie, dass BERGFÜRST nicht für alle steuerpflichtigen Erträge verpflichtet ist, Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Daher hat jeder Anleger selbständig seine jeweiligen steuerlichen Obliegenheiten zu prüfen.


Auslandsimmobilien: Erklärungspflicht des Anlegers

Auf BERGFÜRST haben Sie auch die Möglichkeit in Immobilien außerhalb Deutschlands zu investieren. Dies hat Auswirkungen auf die steuerliche Situation, da auch ausländische Kapitalerträge bei Steuerinländern der Steuer unterliegen. Denn das deutsche Steuerrecht folgt dem sogenannten Welteinkommensprinzip. Das heißt, dass deutsche Anleger auch die im Ausland erwirtschafteten Einkünfte in Deutschland versteuern müssen.

Zinsen für eine ausländische Anlage werden regelmäßig brutto auf das bei BERGFÜRST hinterlegte Konto ausgezahlt, da die Abgeltungsteuer nicht automatisch von BERGFÜRST an das Finanzamt abgeführt wird. Folglich haben Sie diese Erträge in Ihrer jährlichen Steuererklärung zu erfassen. Dies gilt auch für etwaige Veräußerungsgewinne. Bitte beachten Sie die Ausführungen unter 2., soweit Sie ein Projekt nach der Emission über den Sekundärmarkt veräußern oder erwerben.


Fazit

Als Anleger müssen Sie sich bei Auslandsinvestitionen selbst um die korrekte Besteuerung kümmern und die Einkünfte in Ihrer jährlichen Steuererklärung angeben.


Exkurs
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, also die Zahlung einer Quellensteuer im Ausland plus einer Steuer im Inland, hat die Bundesrepublik Deutschland mit den meisten Ländern Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) abgeschlossen.

Die Besteuerungsrechte der beteiligten Länder können allerdings unterschiedlich geregelt sein: Deutsche DBA weisen grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für Zinsen zu. Dennoch gibt es auch Fälle, in denen der Quellenstaat eine Besteuerung vornimmt. Wenn man in Ländern, die ein Quellenbesteuerungsrecht haben, Erträge bei Finanzinstituten erzielt, also zum Beispiel durch Konten bei ausländischen Banken, behalten diese die Quellensteuer meist direkt ein. In diesen Fällen können sich die deutschen Kapitalanleger die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen und in einigen Fällen auch erstatten lassen.


Der Inhalt der hier bereitgestellten Informationen dient lediglich zu Informationszwecken und soll Anlegern einen Überblick über einige der steuerlichen Aspekte einer Anlage über die Internet-Dienstleistungsplattform der BERGFÜRST AG geben. Diese Informationen stellen keine spezifische Anlage- oder Steuerberatung dar. Diese Anlegerinformationen dienen insbesondere der Veranschaulichung und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Wir empfehlen Anlegern, ihren eigenen Steuerberater zu konsultieren, sollten sie weitere Fragen zur steuerlichen Situation einer Investition über die Internet-Dienstleistungsplattform von BERGFÜRST haben.

Quelle: Mazars GmbH & Co. KG (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft)


1 BERGFÜRST ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen. Entsprechend fokussieren sich die Ausführungen auf die deutschen steuerlichen Regelungen.

2 Dies gilt, sofern diese Einkünfte nicht einer anderen Einkunftsart zuzuordnen sind. Die weiteren Ausführungen beziehen sich zur Vereinfachung auf Privatanleger.



Wenn Sie über eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung („NV-Bescheinigung“) verfügen, können Sie sich Ihre Zinsen ohne Steuerabzug, brutto für netto, auszahlen lassen.

Dazu müssen Sie Ihre NV-Bescheinigung BERGFÜRST im Original zusenden. BERGFÜRST wird dann für den Gültigkeitszeitraum der NV-Bescheinigung keinen Kapitalertragsteuerabzug vornehmen. Ihre Bescheinigung muss für diesen Zeitraum bei BERGFÜRST verbleiben. Benötigen Sie das Dokument, sendet BERGFÜRST es Ihnen zurück – Ihre NV-Bescheinigung kann jedoch dann bei der nächsten Zinsauszahlung nicht mehr berücksichtigt werden.


Der Inhalt der hier bereitgestellten Informationen dient lediglich zu Informationszwecken und soll Anlegern einen Überblick über einige der steuerlichen Aspekte einer Anlage über die Internet-Dienstleistungsplattform der BERGFÜRST AG geben. Diese Informationen stellen keine spezifische Anlage- oder Steuerberatung dar. Diese Anlegerinformationen dienen insbesondere der Veranschaulichung und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Wir empfehlen Anlegern, ihren eigenen Steuerberater zu konsultieren, sollten sie weitere Fragen zur steuerlichen Situation einer Investition über die Internet-Dienstleistungsplattform von BERGFÜRST haben.

Quelle: Mazars GmbH & Co. KG (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft)



Wie kann ich meinen Status „Steuerausländer“ bei der Besteuerung über BERGFÜRST geltend machen?

Soweit Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bei BERGFÜRST als Steuerausländer (= beschränkt steuerpflichtig) führen lassen. In Abhängigkeit vom jeweiligen Projekt erhalten Sie dann Ihre Zinsen brutto für netto (siehe unten). Dafür benötigt BERGFÜRST je nach Sachverhalt unterschiedliche Dokumente von Ihnen.

a) Status „Steuerausländer“ besteht bereits bei Account-Eröffnung
Sie sind Steuerausländer und daher im Inland nur beschränkt steuerpflichtig, dann können Sie dies gegenüber BERGFÜRST erklären.

Für diese Erklärung reichen Sie bitte

  • eine ausländische Ansässigkeitsbescheinigung und
  • eine Selbstauskunft zum Steuerstatus
bei BERGFÜRST ein. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird Ihr Steuerstatus auf beschränkt steuerpflichtig gesetzt.

b) Umzug vom Inland in das Ausland
Wenn Sie vom Inland in das Ausland umziehen und Sie in Ihrem Account Ihre Anschrift in eine ausländische Anschrift ändern, werden sie von BERGFÜRST erst dann als beschränkt steuerpflichtig behandelt, wenn Sie die Änderung Ihres Steuerstatus gegenüber BERGFÜRST erklären.

Für diese Erklärung reichen Sie bitte

  • die melderechtlichen Nachweise über den Wohnsitzwechsel oder eine ausländische Wohnsitzbescheinigung und
  • eine Selbstauskunft zum Steuerstatus
ein. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird Ihr Steuerstatus auf beschränkt steuerpflichtig geändert.


Wann bin ich als Steuerausländer in Deutschland steuerpflichtig?

Auch Steuerausländer können in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sein. Hierzu kann es immer dann kommen, wenn das Projekt durch inländischen Grundbesitz besichert wird.

Daraus resultieren die folgenden Fälle:

  • Sie investieren in ein Projekt in Deutschland, bei welchem eine Besicherung durch inländischen Grundbesitz erfolgt. Die Zinserträge unterliegen dann dem abgeltenden Kapitalertragsteuerabzug, der durch BERGFÜRST durchgeführt wird.
  • Sie investieren in ein Projekt im Ausland, bei welchem eine Besicherung durch inländischen Grundbesitz erfolgt. Dann ist für diese Zinserträge eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben.
  • Erzielen Sie Veräußerungsgewinne aus einer solchen Anlage, ist ebenfalls eine Steuererklärung in Deutschland zu erstellen.

Bitte beachten Sie die Ausführungen unter 2., soweit Sie ein Projekt nach der Emission über den Sekundärmarkt veräußern oder erwerben.


Der Inhalt der hier bereitgestellten Informationen dient lediglich zu Informationszwecken und soll Anlegern einen Überblick über einige der steuerlichen Aspekte einer Anlage über die Internet-Dienstleistungsplattform der BERGFÜRST AG geben. Diese Informationen stellen keine spezifische Anlage- oder Steuerberatung dar. Diese Anlegerinformationen dienen insbesondere der Veranschaulichung und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Wir empfehlen Anlegern, ihren eigenen Steuerberater zu konsultieren, sollten sie weitere Fragen zur steuerlichen Situation einer Investition über die Internet-Dienstleistungsplattform von BERGFÜRST haben.

Quelle: Mazars GmbH & Co. KG (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft)


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