Von Lana Iliev – aktualisiert am 01.03.2023
Die Begriffe Kapitalsteuer und Kapitalertragsteuer beschreiben die Versteuerung von Zinsen und Dividenden, welche beispielsweise durch Geldanlagen in Aktien, Fonds oder Bankeinlagen erwirtschaftet werden.
Da sich die Ausgestaltung der Einkommensteuer von Land zu Land unterschieden, gibt es auch unterschiedliche Formen der Kapitalertragsteuer. In der Regel wird sie von der Bank, die das Depot verwaltet, direkt an den Fiskus abgeführt. Dabei wird sie in vielen Ländern wie eine Steuervorauszahlung behandelt.
Kapitalertragsteuer in Deutschland
In Deutschland wurde die Kapitalertragsteuer (KESt) im Jahr 2009 abgeschafft und durch die Abgeltungssteuer ersetzt.
Dadurch hat sich die Höhe beziehungsweise die Berechnung der Kapitalertragsteuer geändert. Statt unterschiedlicher Steuersätze für die Einnahmen aus Kapitalerträgen gibt es in Deutschland seit 2009 einen einheitlichen Steuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Besteuert werden jegliche Kapitalerträge, die über dem Freibetrag von 1.000 € (bei Eheleuten 2.000 €) liegen.
Die Abgeltungssteuer wird ebenso wie die Kapitalertragsteuer direkt von den Banken abgeführt. Durch den einheitlichen Steuersatz sind jedoch keine Steuervorauszahlung mehr nötig: mit der Abführung von 25 % ist die Steuerlast abgegolten.
Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann der Anleger mit seiner Steuererklärung die Differenz beim Finanzamt zurückfordern.
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