Von Lana Iliev – aktualisiert am 10.11.2022
Die Investition in eine Genossenschaft verspricht zum einen Rendite, zum anderen Nachhaltigkeit. Klingt fast zu gut, um wahr zu sein – doch was steckt hinter der Beteiligung in Form von Genossenschaftsanteilen? Diese sieben Fragen sollten Sie beantworten können, bevor Sie Genossenschaftsanteile kaufen.
Genossenschaften sind Zusammenschlüsse von Personen, die durch einen Geschäftsbetrieb ein gemeinsames Ziel verfolgen.
Dabei zielt eine Genossenschaft in der Regel darauf ab, die eigenen Mitglieder wirtschaftlich und sozial zu fördern. Diese Ausrichtung ist im Genossenschaftsgesetz festgelegt. Vereinfacht können Genossenschaften auch als‚ demokratische Unternehmensform‘ beschrieben werden, denn jedes Mitglied besitzt durch gekaufte Genossenschaftsanteile ein Stimmrecht und ist gleichberechtigt. Da die Geschäftsanteile verzinst und bei dem Austritt aus der Genossenschaft an die Halter zurückgezahlt werden, werfen sie eine Rendite ab und sind auch für Sparer interessant.
Da der Begriff zunächst recht allgemein gefasst ist, gibt es verschiedene Genossenschaftsformen, die unterschiedliche wirtschaftliche Ziele verfolgen.
Zunächst gibt es Wohnungsgenossenschaften (oder Wohnungsbaugenossenschaften), die darauf abzielen, ihren Mitgliedern preiswerten Wohnraum bereitzustellen. Bewohner von Genossenschaftswohnungen genießen außerdem oft ein lebenslanges Mietrecht. Im Gegenzug müssen sie in die Genossenschaft eintreten und eine bestimmte Anzahl von verzinsten Genossenschaftsanteilen aufkaufen. Bei manchen Wohnungsgenossenschaften besteht auch die Möglichkeit, Anteile zu erwerben ohne eine Wohnung zu beziehen.
Ferner gibt es Genossenschaftsbanken. Dazu zählen beispielsweise Volks- und Raiffeisenbanken. Anstelle von Aktien können hier Genossenschaftsanteile erworben werden. Im Gegenzug erhalten die Besitzer der Anteile ein Mitspracherecht über die General- oder Vertreterversammlung und Dividenden auf ihre Kapitaleinlage. Dabei machen Kreditgenossenschaften den größten Umsatz unter den Genossenschaften.
Darüber hinaus gibt es auch Agrar- und Energiegenossenschaften. Theoretisch kann aber jeder Betrieb eine Genossenschaft sein. So ist beispielsweise die Supermarktkette ‚Edeka‘ eine Genossenschaft.
Mit dem Besitz von Geschäftsanteilen geht ein Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung in Form von jährlichen Dividenden einher. Ausgeschüttet werden diese aber meist erst am Ende des Investments, wenn die Anteile gekündigt wurden.
Durchschnittlich gibt es auf Genossenschaftsanteile 1,5 % bis 5,0 % Zinsen pro Jahr. Aufgrund der einzelnen Unterschiede ist es jedoch schwierig hier einen festen Wert zu bestimmen. Bei einer neu gegründeten Genossenschaft kann es beispielsweise passieren, dass in den ersten Jahren gar keine Dividende ausgeschüttet werden, da sich der Betrieb noch im Wachstum befindet.
Ebenso werden die Dividenden manchmal gedeckelt. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Zinswert maximal 4 % betragen darf. Der restliche Gewinn wird innerhalb der Genossenschaft reinvestiert. Dennoch gibt es keine Garantie für die Zinszahlungen, denn Genossenschaften erwirtschaften nicht zwangsläufig Gewinne.
Durch den Besitz von Geschäftsanteilen bestehen nicht nur Ansprüche auf eine Gewinnbeteiligung. Kommt es zur Insolvenz der Genossenschaft, bedeutet das einen Totalverlust für die Anteilseigner, denn die geleisteten Kapitaleinlagen zählen als Eigenkapital der Genossenschaft. Je nach Genossenschaft können darüber hinaus sogar noch weitere Zahlungen auf die Halter von Genossenschaftsanteilen zukommen.
Das dürfte zunächst daran liegen, dass ihre Insolvenzquote unter 0,5 % liegt. Überdies erfolgt eine sehr viel striktere Regulierung von Genossenschaften als es bei klassischen Unternehmen der Fall ist. So werden sie beispielsweise gesetzlich zu hohen Kapitalrücklagen verpflichtet. Durch eine weitgehende Überwachung, vorgeschriebene Transparenz sowie Mitbestimmungsrechte wird Anlegern ein hohes Maß an Sicherheit geboten.
Aufgrund von Kündigungsfristen für Genossenschaftsanteile werden außerdem Spekulationen verhindert. Doch auch wenn es äußerst selten vorkommt, ist die Pleite einer Genossenschaft theoretisch möglich. Des Weiteren sollten Sie sich bewusst sein, dass Genossenschaftsanteile nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt sind. Ferner ist die genossenschaftliche Form eines Betriebs keine Garantie für Seriosität. Auch wenn sie verschärften gesetzlichen Vorgaben unterliegen, gibt es schwarze Schafe.
Überzeugen Sie sich von der Seriosität der Genossenschaft. Beachten Sie dabei die Mitgliederzahl, die personelle Aufstellung und die Professionalität sowie Expertise der Geschäftsführung. Sehen Sie sich die Bilanzen und Jahresabschlussberichte der letzten Jahre an. So bekommen Sie schnell ein Gefühl dafür, ob die Genossenschaft rentabel wirtschaftet.
Gerade bei Neugründungen sollten Sie Vorsicht walten lassen, da Sie nicht auf vergangene Zahlen zurückblicken können. Versuchen Sie herauszufinden, ob die neu gegründete Genossenschaft über die erforderliche Expertise verfügt und ob der Geschäftsplan strategisch schlüssig ist. Lesen Sie zudem die Satzung der Genossenschaft und informieren Sie sich über die Bedingungen unter denen Sie die Genossenschaftsanteile erwerben. Achten Sie dabei vor allem auf folgende Punkte.
Beachten |
Detail |
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Nachschusspflicht |
Die Nachschusspflicht sollten Sie unbedingt beachten, denn hier wird festgelegt, was im Falle einer Insolvenz geschieht. Oft ist die Haftungssumme lediglich auf die Kapitaleinlage beschränkt. Manchmal geht sie jedoch auch darüber hinaus und Anteilseigner haften mit ihrem Privatvermögen. |
Illiquidität |
Sie sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass Genossenschaftsanteile nicht frei handelbar sind und nach ihrem Erwerb eine Sperrfrist von einem bis zu fünf Jahren einzuhalten ist. Somit müssen Sie die Anteile über einen gewissen Zeitraum halten. Fragen Sie sich, ob Sie für diesen Zeitraum auf das investierte Kapital verzichten können. Bedenken Sie dabei, dass Dividenden oft erst mit der Kündigung ausgezahlt werden. |
Mindest- & Maximaleinlagen |
Manche Genossenschaften schreiben für die Investition einen gewissen Mindestbetrag vor. Andere deckeln die Investitionssummen gar, damit die Mitbestimmungsrechte einzelner Anleger nicht zu groß werden. Auch hier sollten Sie sich vorab informieren. |
Eintrittsgebühren bei Wohnungsgenossenschaften |
Aufgrund der hohen Nachfrage verlangen Wohnungsgenossenschaften teilweise eine Eintrittsgebühr. Diese Gebühr zählt nicht zu der eigentlichen Kapitaleinlage und wird somit nicht zurückgezahlt oder verzinst. |
Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen kann gerade für langfristige Sparer durchaus sinnvoll sein. Zinszahlungen von 2,0 % – 5,0 % erscheinen gerade in Zeiten der Niedrigzinspolitik attraktiv.
Doch nicht nur die vergleichsweise hohe Rendite macht Genossenschaften als Kapitalanlage beliebt. Viele Anleger sehen hier auch eine Möglichkeit ihr Geld nachhaltig anzulegen. Die Transparenz der wirtschaftlichen Ziele sowie die Tatsache, dass ihre Einhaltung gesetzlich vorgeschrieben wird, macht die Genossenschaft in vielen Fällen zu einem sozialen Investment. Ein Beispiel für eine solch nachhaltige Investition ist der Kauf von Genossenschaftsanteilen der ökologischen Bank GLS.
Wenn Sie auf der Suche nach einer hohen Rendite sind, könnte Immobilien-Crowdinvesting für Sie ebenfalls interessant sein. Von der Crowdinvesting-Plattform BERGFÜRST vermittelte Anlagemöglichkeiten bieten Ihnen eine Verzinsung von 5,0 % bis 7,0 % p.a. auf Kapitaleinlagen. Dabei handelt es sich hier, im Gegensatz zur Genossenschaft, um einen fest vereinbarten Zinssatz. Anleger können auf BERGFÜRST bereits ab 10 € gebührenfrei investieren. Ein Sekundärmarkt („Handelsplatz“) ermöglicht den Kauf bzw. Verkauf von Investmentanteilen während der Laufzeit, welche in der Regel zwischen einem und fünf Jahren liegt.
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