Pfandbriefe: Anforderungen, Eigenschaften und Risiken

Von Valeria Nickel – aktualisiert am 10.11.2022

Pfandbriefe haben bereits einige Jahre auf dem Buckel: Der erste wurde bereits im Jahr 1769 ausgegeben.
Seither ist dieses Finanzinstrument – übrigens das einzige, das in Deutschland erfunden wurde – bei Anlegern
sehr beliebt.

Warum sind Pfandbriefe so beliebt?

Grund dafür ist die hohe Sicherheit,
die der Pfandbrief bietet. Denn er ist eine Anleihe, die mit
einer gesetzlich
vorgeschriebenen Art der Besicherung
ausgestattet ist: mit Grundpfandrechten.

Beipsiele für Grundpfandrechte

  • Hypothek
  • Grundschuld
  • Schiffshypothek
  • Flugzeughypothek
  • Forderungen gegen die öffentliche Hand (Staats- oder Kommunalkredite)

Arten von Pfandbriefen

Man sagt auch, der Pfandbrief ist dadurch „gedeckt“. Auf dem europäischen Markt werden Pfandbriefe deshalb als
Covered Bonds“ (gedeckte Anleihen) bezeichnet. Je nach Art der Deckungsmasse unterscheidet man die
verschiedenen Pfandbriefarten (auch „Covered Bond Gattungen“ genannt): Hypothekenpfandbriefe,
Öffentliche Pfandbriefe, Flugzeugpfandbriefe.

Pfandbrief-Umlauf 2019

Pfandbrief-Umlauf-2019
Quelle: Die deutschen Pfandbriefbanken (vdp) , Stand: Mai 2020

Pfandbriefe werden fast ausnahmslos an der Börse gehandelt. Gekauft werden sie vor allem von
institutionellen Anlegern wie Versicherern und Pensionsfonds. Im Jahr 2018 betrug das Umlaufvolumen von Pfandbriefen
369 Mrd. € und verzeichnete damit zum ersten Mal seit 17 Jahren keinen Rückgang. Im Jahr 2019 sank es
erneut leicht auf 364 Mrd. €.

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Wie funktionieren Pfandbriefe?

Am Pfandbriefgeschäft sind drei Parteien beteiligt:

  1. Die erste Partei ist der Anleger, der einer Bank Geld leiht und dafür einen Pfandbrief bekommt.
  2. Die zweite Partei, die Bank, zahlt dem Anleger Zinsen für das geliehene Geld. Nach Ablauf einer
    festgelegten Frist bekommt er außerdem das Geld von ihr zurück gezahlt. Der Ablauf funktioniert soweit also wie
    bei jeder anderen Anleihe.
  3. Es kommt nun allerdings noch eine dritte Partei hinzu: ein Bankkunde, an den die Bank das Geld
    des Anlegers weiterreicht, zum Beispiel in Form eines Immobilienkredits. Das heißt, dass mit den Einnahmen aus
    der Emission von Pfandbriefen langfristige Hypothekendarlehen vergeben werden, die der Finanzierung von den
    Grundstücken, Gebäuden, Schiffen, Flugzeugen und Kommunen dienen können.

Auslosung von Pfandbriefen

Ein Pfandbriefinhaber hat grundsätzlich kein Kündigungsrecht. Die Rückzahlung erfolgt meist durch
Auslosung, globale Kündigung oder freihändigen Rückkauf, also zu keinem festen Termin, aber dennoch innerhalb einer
bestimmten Laufzeit.

Die Auslosung ist ein besonderes Verfahren, bei dem einige Nummern des emittierten Pfandbriefs
gezogen werden. Die Nummern dieser Wertpapiere werden zu diesem Zeitpunkt zurückgezahlt. Die verbliebenen bekommen
weiterhin eine Verzinsung und werden erst zurückbezahlt, wenn sie bei der Auslosung ausgewählt werden. Es ist aber
sichergestellt, dass jeder Pfandbrief innerhalb seiner festgelegten Laufzeit ausgelost wird.

Kurs, Zinssatz und Handelbarkeit von Pfandbriefen

Der Kurs von Pfandbriefen ist meist sehr beständig und ihr Zinssatz ist regelmäßig ein wenig
höher als der für Staatsanleihen
trotz der strengen Absicherung. Das liegt daran, dass nicht so viele Pfandbriefe wie Staatsanleihen herausgegeben
werden.

Das hat wiederum Auswirkungen auf die Handelbarkeit von Pfandbriefen: Die Umsätze bei Pfandbriefen
sind meist geringer, sodass man sie nicht so schnell handeln kann.

Eine Sonderform dabei sind Jumbo-Pfandbriefe, die es seit 1995 gibt. Der Begriff ist nicht
gesetzlich geregelt, aber der Verband deutscher Pfandbriefbanken hat die Merkmale definiert: Demnach müssen
diese ein Mindestemissionsvolumen von einer Milliarde Euro erreichen.

Strenge Vorgaben für Pfandbriefe

Pfandbriefe sind durch ein spezielles Gesetz, das Pfandbriefgesetz (PfandBG), geregelt. Es stellt
strenge Anforderungen auf, die im Folgenden erläutert werden.

  1. Pfandbriefe dürfen nur durch sogenannte „Pfandbriefbanken“ ausgegeben werden. Sie benötigen
    eine schriftliche Erlaubnis der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und
    werden zudem regelmäßig von ihr überprüft. In Deutschland sind diese Banken, insgesamt 45, im „Verband
    deutscher Pfandbriefbanken“ (vdp) zusammengeschlossen.
  2. Die den Pfandbriefen zugrunde liegenden Sicherheiten werden aus dem Vermögen der Bank
    ausgesondert, sodass Pfandbriefe im Falle einer Insolvenz der Bank weitgehend vor
    Zahlungsausfällen geschützt
    sind. Denn bei der Insolvenz einer Pfandbriefbank werden die
    Ansprüche von Pfandbriefinhabern vorrangig bedient.
  3. Pfandbriefbanken müssen den Barwert von Pfandbriefen jederzeit absichern. Dazu müssen
    Deckungswerte vorhanden sein, deren Barwert den der umlaufenden Pfandbriefe um
    2 % übersteigt. Die ordentliche Deckung (also 100 % des Gesamtbetrags der
    umlaufenden Pfandbriefe) darf nur durch Hypotheken von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem
    Zinsertrag erfolgen.

    Für die Erfüllung der Überdeckungs-Anforderung (also die hinzukommenden 2 %) werden nur bestimmte
    Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen von Emittenten mit besonders hoher Bonität sowie
    Forderungen gegenüber der Europäischen Zentralbank (EZB) anerkannt.

  4. Die Deckungswerte unterliegen zudem einer geografischen Restriktion: Der
    Sicherungs­gegenstand muss sich in einem bestimmten Länderkreis befinden. Dazu gehören:

    • Deutschland
    • alle EU-Staaten
    • Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
    • Schweiz
    • USA
    • Kanada
    • Japan
    • Australien
    • Neuseeland
    • Singapur
  5. Die Einhaltung der Vorschriften zum Deckungsstock wird durch einen Treuhänder überwacht,
    der von der BaFin bestellt wird.
  6. Immobilien, Schiffe und Flugzeuge dürfen von Pfandbriefbanken nur bis zur Höhe von 60 % des
    Beleihungswerts
    , der von Sachverständigen festgestellt wird, beliehen werden. Der
    Beleihungswert liegt regelmäßig unter dem Marktwert. Er darf keine spekulativen Elemente einbeziehen,
    sondern berücksichtigt nur die langfristigen, nachhaltigen Merkmale. Im Gegensatz zum Marktwert sollte er
    somit möglichst keine Schwankungen aufweisen.
  7. Darüber hinaus müssen die Banken ihre Liquidität für die nächsten 180 Tage sichern und
    dafür einen taggenauen Abgleich zwischen fällig werdenden Forderungen und Verbindlichkeiten vornehmen.

Besondere Eigenschaften des Pfandbriefs

Aufgrund der besonderen gesetzlichen Vorgaben hat der Pfandbrief wiederum auch folgende drei besonderen Qualitäten:
Mündelsicherheit, Lombardfähigkeit und Deckungsstockfähigkeit.


Übersicht: Eigenschaften des Pfandbriefs

Mündel­sicherheit
Eine mündelsichere Anlage ist ein Finanzinstrument, in das ein Vormund das Vermögen seines Mündels
anlegen darf. Denn per Gesetz darf er dies nur in besonders sichere Anlagen.

Lombard­fähigkeit
Lombardfähige Wertpapiere sind Finanzinstrumente, die für einen Kredit bei der Deutschen Bundesbank
bzw. der Europäischen Zentralbank beliehen werden können. Auch dies ist ein Kennzeichen für
besonders sichere und marktgängige Wertpapiere.

Deckungs­stock­­fähigkeit
Die Deckungsstock­fähigkeit erlaubt es Versicherungen, einen Pfandbrief für ihren „Deckungsstock“
(seit 2004: „Sicherungs­vermögen“) zu verwenden, der die Ansprüche von Versicherungs­nehmern gegen
die Versicherung absichert.

Verbleibende Risiken

Trotz aller Sicherheiten, die ein Pfandbrief besitzt, ist die Pfandbrief-Investition dennoch nicht komplett
risikofrei
. Es gibt vier wesentliche Risiken für den Anleger.

  1. Gläubigerrisiko: Der Anleiheschuldner, also die Pfandbriefbank, könnte möglicherweise die
    Zins- und/oder Rückzahlung ganz oder teilweise nicht erbringen. Zwar verringert die Deckung der Pfandbriefe
    dieses Risiko, eliminiert es aber nicht vollständig.
  2. Zinsänderungsrisiko: Da der Pfandbrief grundsätzlich einen festen Zinssatz hat, besteht das
    Risiko, dass dieser während der Laufzeit unter das aktuelle Zinsniveau auf dem Rentenmarkt sinkt. In diesem
    Fall würde sich die Pfandbrief-Investition nicht mehr lohnen.
  3. Kursrisiko: Falls der Anleger seinen Pfandbrief vor dem Ende der Laufzeit an der Börse
    verkauft, hängt der Erfolg seiner Anlage von der allgemeinen Entwicklung des Kurses und der Marktzinsen ab.
  4. Inflationsrisiko: Die Inflation kann während der Laufzeit des Pfandbriefes so sehr
    zunehmen, dass der reale Wert der zukünftigen Rückzahlung unter den ursprünglichen Anlagebetrag sinkt,
    sodass der Anleger mit seiner Vermögensanlage einen Verlust erleidet.

Erprobtes Wertpapier

Ein regelrechtes Schreckensszenario für Pfandbriefe war die Weltfinanzkrise 2008:
Pfandbrief­banken standen vor der Pleite.

Abgesehen davon, dass die Banken dann staatlich gerettet wurden, ist es allerdings praktisch unmöglich, dass alle
Voraussetzungen für einen Ausfall von Pfandbriefen gleichzeitig vorliegen. Denn die Anleger müssen sich nicht allein
auf die Kreditwürdigkeit der Banken verlassen. Zusätzlich müssen die Sicherheiten massiv an Wert verlieren; konkret
muss der Wert der beliehenen Immobilien um mehr als 40 % fallen. Pfandbriefe sind also besonders gut
abgesichert. Deshalb haben sie diese Feuerprobe auch bestanden.

Die Alternative zum Pfandbrief

Im aktuellen Niedrigzins-Umfeld bietet der
Pfandbrief jedoch kaum Renditemöglichkeiten. Eine Alternative für Anleger, die höhere Zinsen erwirtschaften wollen,
gleichzeitig aber nach einer Anlage mit einem dahinterstehenden „Pfand“ suchen, ist das Immobilien Crowdinvesting in Bestandsimmobilien.

Hierbei schließen sich viele Privatanleger über eine Internetplattform zusammen und können so gemeinsam mittels
Darlehen größere Investitionsbeträge für Immobilien aufbringen. Mit ihrem bestehenden und bewertbaren Sachwert haften die Bestandsimmobilien
für die Darlehensaufnahme bei den Crowd-Anlegern und generieren durch die bereits laufenden Mieteinnahmen die
geplanten Zinszahlungen und auch die Rückzahlung. Finden Sie weitere Informationen und Investitionsmöglichkeiten.

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