Auslaufmodell Lebensversicherung? Das sind Ihre Alternativen

Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 01.02.2023

Es ist eine schreckliche Vorstellung: Man stirbt und der Ehepartner steht allein mit den Kindern da. Dazu kommt die Existenzangst, weil das Geld plötzlich fehlt. Für den Fall gibt es die Lebensversicherung. Sie soll die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten absichern – damit es in schweren Zeiten zumindest nicht am Kapital mangelt.

Allein: Oftmals nutzen Versicherte die Lebensversicherung auch, um fürs Alter vorzusorgen. Das aber ist heutzutage nicht mehr sinnvoll. In diesem Artikel erfahren Sie, in welchen Fällen eine Lebensversicherung noch Sinn ergibt und welche Alternativen Sie stattdessen haben.

Wie funktioniert die Lebensversicherung?

Das kommt darauf an. Denn grundsätzlich unterscheidet man bei der Lebensversicherung zwei Formen: die Risikolebensversicherung und die Kapitallebensversicherung. Ein Überblick:

Risikolebensversicherung

Bei der Risikolebensversicherung wird allein der Todesfall versichert. Stirbt der Versicherte während der Laufzeit des Vertrages, erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Versicherungssumme. Sinn dieser Form der Lebensversicherung ist also die Absicherung der Familie oder des Partners – eine Auszahlung nach Laufzeitende ist meist nicht vorgesehen.

Bei dieser Variante einigen Sie sich bei Abschluss mit dem Anbieter auf eine Summe, die er im Versicherungsfall zahlen muss. Wie hoch die Versicherungssumme ist, kommt darauf an, wie viel Vermögen Sie versichern möchten. Zudem müssen Sie noch eine Laufzeit festlegen. Die hängt vom Alter Ihrer Kinder, von der Dauer bis zum Ruhestand Ihres Lebenspartners oder der Laufzeit eines Immobiliendarlehens ab.

Risikofaktoren erhöhen Beiträge der Lebensversicherung

Von Versicherungssumme und Laufzeit hängen Ihre Beiträge ab. Mit Ihrem Versicherer können Sie zudem vereinbaren, ob es steigende, sinkende oder gleichbleibende Versicherungsleistungen geben soll. Bei einer sinkenden Leistung fallen die Beiträge mit Dauer der Laufzeit. Das ergibt etwa Sinn, wenn Sie ein Darlehen abbezahlen müssen. Steigende Leistungen können Sie vereinbaren, wenn Sie in Zukunft höhere Kosten erwarten – beispielsweise durch das Studium Ihrer Kinder.

Doch auch sogenannte Risikofaktoren können die Beiträge zur Risikolebensversicherung erhöhen. So müssen Sie mit Zuschlägen rechnen, wenn Sie ungesund leben, rauchen, Übergewicht oder Bluthochdruck haben. Ebenso kann eine kürzlich überstandene Krankheit als Risikofaktor Ihren Versicherungsbeitrag erhöhen.

Eine weitere Möglichkeit, für den eigenen Todesfall vorzusorgen, ist eine sogenannte Sterbegeldversicherung. Diese bietet aber eine andere Versicherungsleistung: Sie soll nicht die Existenz Ihrer Familie absichern, sondern lediglich die Kosten decken, die im Fall eines Todes entstehen. Damit sind etwa Bestattung, Sarg oder Friedhofsgebühr gemeint. Die versicherte Summe bei der Sterbegeldversicherung liegt folglich nur zwischen 2.000 und 20.000 € – also deutlich niedriger als bei der Risikolebensversicherung. Dafür kann die Versicherung noch im hohen Alter abgeschlossen werden, eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt.

Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung gilt als Altersvorsorge-Klassiker. Anders als bei der Risikolebensversicherung soll der Versicherungsnehmer im Regelfall den Vertragsablauf erleben. Sie als Versicherter erhalten dann eine im Versicherungsschein vereinbarte Summe inklusive einer Gesamtverzinsung.

Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt von mehreren Komponenten ab: dem gesetzlich festgelegten Garantiezins sowie der Überschussbeteiligung. Letztere wird von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt, der Entwicklung des versicherten Risikos und den Kosten des Versicherers beeinflusst.

Überschüsse entstehen zum Beispiel dann, wenn die Kapitalanlage der Lebensversicherer höhere Erträge abwirft, als für die garantierte Verzinsung der Sparanteile ihrer Kunden notwendig ist. Wie hoch die Überschussbeteiligung genau ausfallen wird, steht zu Beginn der Versicherungspolice indes nicht fest – weshalb Sie sich darauf nicht verlassen sollten.

Die Abgrenzung der Begrifflichkeiten ist bisweilen etwas schwierig. So laufen kapitalbildende Lebensversicherungen bei Anbietern bisweilen auch als klassische Rentenversicherung – hier liegt die Unterscheidung vor allem in der Auszahlung. Bei einer privaten Rentenversicherung erhalten Sie meist eine lebenslange Rente, wohingegen Sie bei der Lebensversicherung eine Einmalzahlung zum Laufzeitende bekommen. Doch es gibt auch Kapitallebensversicherungen, bei denen Sie eine lebenslange Rentenzahlung vereinbaren können.

Zeit der hohen Verzinsung ist vorbei

Lange Zeit gab es für das eingezahlte Geld der Sparer hohe Garantiezinsen und Überschussbeteiligungen. So sprangen für den Versicherten gute Auszahlungssummen zum Ende der Laufzeit heraus. Seit einigen Jahren haben die Lebensversicherer jedoch immer mehr Schwierigkeiten, ihre Zinsversprechen zu halten.

Denn sie bekommen auf sichere Anlageformen wie beispielsweise Staatsanleihen derzeit praktisch gar keine Zinsen mehr. Dies führte zu einer Talfahrt des Garantiezinses – auf zuletzt magere 0,25 %. Auch im Jahr 2023 verbleibt der Garantiezins bei diesem Satz. Zum Vergleich: In den 1990ern gab es satte 4 %.

Entwicklung des Garantiezinses zwischen 1994 und 2023

Entwicklung des Garantiezinses
Quellen:
Statista , DAV, Eigene Bearbeitung

Was viele Kunden dabei nicht wissen: Die Mindestverzinsung bezieht sich nur auf den Sparanteil der Versicherungsprämie. Das ist der Teil, der nach Abzug der Kosten und Provision der Versicherungsgesellschaft noch für die Anlage zur Verfügung steht – ist also entsprechend niedriger als die gezahlten Beiträge.

Der Garantiezins wird häufig mit dem sogenannten Höchstrechnungszins gleichgesetzt, was allerdings nicht ganz korrekt ist. Der Höchstrechnungszins ist eine gesetzliche Vorgabe, die besagt, wie viel Lebensversicherer ihren Kunden zahlen dürfen, um sich selbst nicht zu überlasten. Denn um die Garantien zu erfüllen, müssen sie entsprechende Rückstellungen anlegen. Der Höchstrechnungszins dient also eher dem Schutz der Versicherung. Der Garantiezins ist dann der Zinssatz, den Versicherer ihren Kunden zahlen. Dabei können sie auch weniger als den Höchstrechnungszins zahlen – mehr jedoch nicht. Im Regelfall sind die beiden Zinssätze aber gleich hoch.

Fondsgebundene Lebensversicherung als Alternative?

Oftmals bieten Versicherer gar keine klassische kapitalbildende Lebensversicherung mehr an. Vielmehr setzen sie auf fondsgebundene Lebensversicherungen, die mehr oder weniger wie Fondsrenten funktionieren. Der Vorteil hier: Versicherer legen Ihre Beiträge in einen Investmentfonds an, also investieren Sie letztlich in eine Vielzahl von Aktien.

Hier liegt die Crux: Im Regelfall gibt es keine (volle) Beitragsgarantie – also das Versprechen des Anbieters, dass Sie Ihre Beiträge zurückerhalten. Vielmehr hängen die Erträge vom Kapitalmarkt ab, die dadurch aber deutlich höher ausfallen können als bei der klassischen Variante. Aufgrund hoher Kosten bei Abschluss und Fondsverwaltung sind fondsgebundene Lebensversicherungen in der Regel keine sinnvolle Altersvorsorge (siehe unten).

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Wie wird die Lebensversicherung besteuert?

Das kommt auf die Variante der Lebensversicherung an. Die Beiträge zu Risikolebensversicherungen können Sie steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen – zumindest bis zu einem gewissen Höchstbetrag. Der liegt für Arbeitnehmer bei 1.900 € und für Selbstständige bei 2.800 € im Jahr. Allerdings zählen in diesen Höchstbetrag auch andere Beiträge zur Vorsorge hinein, etwa zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Krankenversicherung.

Die Kapitalauszahlung der Lebensversicherung müssen die Angehörigen nach dem Todesfall des Versicherungsnehmers versteuern, es fällt die Erbschaftsteuer an. Es greifen jedoch hohe Freibeträge, die nach Verwandtschaftsgrad variieren, wie folgende Tabelle zeigt:


Erbe

Freibetrag
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner 500.000 €
Kinder (auch adoptierte Kinder und Stiefkinder) 400.000 €
Enkelkinder 200.000 €
Eltern, Großeltern 100.000 €
Geschwister, Nichten und Neffen, Ex-Partner, unverheiratete Lebenspartner 20.000 €

Besonders bei unverheirateten Paaren kann im Todesfall eines Partners bei Auszahlung der Lebensversicherungssumme schnell Erbschaftsteuer fällig werden. Hier liegt der Freibetrag nur bei 20.000 €, bei Ehepaaren hingegen bei 500.000 €.

Besteuerung von Kapitallebensversicherungen

Die Beiträge zu Kapitallebensversicherungen können nur bei Verträgen als Sonderausgaben abgesetzt werden, die vor 2005 abgeschlossen worden sind. Bei neueren Verträgen ist der Abzug nicht mehr möglich.

Wie indes die Erträge der Kapitallebensversicherung versteuert werden, hängt vom Auszahlungsmodus ab, analog zur Besteuerung bei fondsgebundenen Rentenversicherungen.

Eine Einmalzahlung muss im Alter voll mit der Einkommensteuer besteuert werden. Doch es gibt eine Ausnahme, es kann die sogenannte Halbeinkünfteregelung greifen. Unter folgenden Voraussetzungen müssen Sie dann nur auf die Hälfte des Ertrags Steuern zahlen:

  • Abgelaufene Laufzeit von mindestens 12 Jahren
  • Auszahlung erst ab Alter von 60 Jahren, bei Vertragsabschluss ab 2012 erst ab Alter von 62 Jahren
  • Summe für Todesfallschutz muss bis zum Ende der Laufzeit bei mindestens 50 % liegen (Police sollte im Regelfall entsprechend gestaltet sein)

Besteuerung von monatlichen Renten aus Lebensversicherungen

Anders sieht die Besteuerung bei lebenslangen monatlichen Zahlungen aus der Lebensversicherung aus. In diesem Fall wird der sogenannte Ertragsanteil mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Der Ertragsanteil hängt vom Renteneintrittsalter ab, wie folgende Tabelle zeigt:


Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr

Ertragsanteil
60 bis 61 22 %
62 21 %
63 20 %
64 19 %
65 bis 66 18 %
67 17 %
68 16 %
69 bis 70 15 %
71 14 %
72 bis 73 13 %
74 12 %
75 11 %
76 bis 77 10 %
78 bis 79 9 %
80 8 %

Wie sinnvoll ist eine Lebensversicherung?

Es kommt auf die konkrete Ausgestaltung und das Ziel der Lebensversicherung an. Eine Risikolebensversicherung mit Todesfallschutz kann durchaus sinnvoll sein. Besonders wenn Sie Sorge haben, dass Ihre Angehörigen bei Ihrem Tod zu wenig Vermögen hätten.

Das gilt insbesondere, wenn Sie eine Baufinanzierung nutzen. Aus dem Geld einer Risikolebensversicherung können Ihre Angehörigen die Raten des Immobiliendarlehens tilgen.

Es ist grundsätzlich sinnvoller, die Altersvorsorge oder den Todesfallschutz vom eigentlichen Anlageprodukt zu trennen. Das bedeutet: Eine Risikolebensversicherung oder eine Sterbegeldversicherung kann sinnvoll sein, um den eigenen Tod abzusichern.

Die Kapitallebensversicherung ergibt indes nur noch wenig Sinn. Denn sie wirft kaum noch Zinsen ab. Durch die hohe Inflation verlieren Sie am Ende sogar Kaufkraft. Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung als kapitalbildende Lebensversicherung winken dagegen noch ordentliche Renditen. Die Policen sind bisweilen sehr teuer. Hier ergibt es mehr Sinn, sich selbst um seine Altersvorsorge zu kümmern (siehe unten).

Welche Alternativen zur Lebensversicherung gibt es?

Statt Ihr Geld in eine kapitalbildende Lebensversicherung zu stecken, sollten Sie es besser selbst anlegen. Das geht am einfachsten mit einem ETF-Sparplan. Ein ETF ist ein passiver Fonds, der einen ganzen Aktienindex nachbildet. Vorteil für Sie als Anleger: Sie streuen Ihr Risiko breit. Außerdem sind die Kosten bei einem ETF deutlich geringer als etwa bei einem Investmentfonds, den ein Fondsmanager steuert.

Eine Riester-Rente oder ein Rürup-Vertrag ist im Regelfall keine sinnvolle Alternative. Vorteil wäre hier wenigstens, dass Versicherungsnehmer von staatlichen Zulagen bzw. Steuerersparnissen profitieren können. Denn die Beiträge zur Kapitallebensversicherung können Sie mittlerweile nicht mehr von der Steuer absetzen (siehe oben).

Immobilien hingegen können Ihre Altersvorsorge sinnvoll ergänzen. Wer kein Geld für eine eigene Immobilie hat, sollte sich einmal digitale Immobilieninvestments ansehen, wie BERGFÜRST sie anbietet.

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Bei Ihrer Altersvorsorge ist grundsätzlich entscheidend, dass Sie Ihr Portfolio diversifizieren. Dann streuen Sie Ihr Risiko und sichern sich gleichzeitig noch Renditechancen.

Kann ich die Lebensversicherung kündigen?

Ja, das ist zwar möglich – meist aber nicht sehr sinnvoll. Denn: Beim Kündigen erhalten Sie nur noch den sogenannten Rückkaufswert. Das meint den angesparten Betrag einschließlich der erwirtschafteten Erträge, abzüglich der Kosten. Je nachdem kann der Rückkaufswert deutlich unter Ihren eingezahlten Beiträgen liegen. Das gilt besonders bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung.

Brauchen Sie kurzfristig Geld, sollten Sie besser bestehende Kapitallebensversicherungen verkaufen. So gibt es professionelle Ankäufer, die Lebensversicherungen weiterführen. Ihr Vorteil: Es entstehen keine Kosten bei einer Kündigung.

Es gibt unzählige Anbieter, die Kaufangebote für Versicherungen unterbreiten. Trotzdem ist der Rückkaufswert von Lebensversicherungen meist nicht so hoch, Versicherungsnehmer erhalten etwa 5 bis 10 % mehr als bei einer Kündigung. Beachten Sie: Sie treten ebenso die Ansprüche aus der Lebensversicherung an den Ankäufer ab.

Sie können auch Ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen. Dann laufen die Kosten für die Police weiter, Sie müssen jedoch keine Beiträge zahlen. Eine dauerhafte Beitragsfreistellung ergibt meist keinen Sinn, weil darunter Ihre Rendite leidet. In diesem Fall sollten Sie über einen Verkauf Ihres Versicherungsvertrages nachdenken.

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