Annette de los Santos, 11.11.2020
Hebelprodukte sind Finanzderivate, die überproportional an den Kursbewegungen des Basiswerts (z.B. Aktien, Indizes, Devisen oder Rohstoffe) partizipieren. Es findet folglich keine Direktinvestition in den Basiswert statt, sondern in das Derivat, also ein daraus abgeleitetes Papier. Bei Ausgabe des Derivats ist dieses mit einem bestimmten Preis, einem Bezugsverhältnis zum Basiswert und einem (veränderlichen) Hebel ausgestattet.
Hebelprodukte ist ein Oberbegriff, der sowohl Optionsscheine als auch Knockout-Zertifikate oder Mini Futures umfasst. Es gibt weitere Finanzderivate, die ebenfalls mit Hebeln ausgestattet sind, jedoch wegen im Übrigen anderer Ausgestaltungen separat und nicht unter dem Begriff Hebelprodukte am Markt angeboten werden (z.B. CFDs).
Rechtlich sind Hebelprodukt-Zertifikate Schuldverschreibungen der emittierenden Kreditinstitute. Diese sichern sich oft über den Kauf oder Verkauf des Basiswerts oder von Optionen auf den Basiswert ab.
Optionsscheine, englisch warrants genannt, sind verbriefte Wertpapiere. Sie waren ursprünglich gekoppelt mit Optionsanleihen (Anleihe cum). Hierbei handelt es sich um die sog. „traditionellen Optionsscheine”, die es auch heute noch gibt. Dem Anleger wird hiermit das Recht (nicht die Pflicht) eingeräumt, während der Laufzeit Aktien des die Optionsanleihe emittierenden Unternehmens zu erwerben. Die traditionellen Optionsscheine betreffen folglich eine ggf. bedingte Kapitalerhöhung. Die Laufzeit kann bis zu 10 Jahren betragen.
Traditionelle Optionsscheine auf Anleihen ermöglichen es dem Anleiheschuldner, eine gegenüber der üblichen Verzinsung am Kapitalmarkt um etwa 1 bis 2 Prozentpunkte geringere Verzinsung für seine Anleihe anzubieten, ohne dass seine Schuldverschreibung an Attraktivität für den Investor verliert. Der Investor hat durch den Optionsschein zusätzlich die Möglichkeit, Eigenkapital in Form von Aktien zu erwerben.
Die Anleihe kann allerdings auch ohne Optionsscheine (Anleihe ex) sowie die Optionsscheine können ebenfalls für sich allein an der Börse gehandelt werden.
Optionsscheine können auch eigenständig als „nackte Optionsscheine” (naked warrants) mit einer Laufzeit von i.d.R. bis zu 2 Jahren herausgegeben werden. Sie werden meist von Banken und Wertpapierhandelshäusern emittiert. Sie stehen nicht in Zusammenhang mit einem Finanzierungsvorhaben, eine gleichzeitige Emission einer Optionsanleihe oder eines anderen Finanzierungsinstruments erfolgt nicht. Nackte Optionsscheine werden zur Gewinnerzielungsabsicht herausgegeben und sind nicht durch entsprechende Vermögenswerte des Verkäufers gedeckt (Barausgleich). Es gibt sie als Call- oder Put-Optionsscheine.
Ein Sonderfall des nackten Optionsscheins ist der „gedeckte Optionsschein” (covered warrant). Dies sind Call-Optionsscheine, bei denen der Stillhalter den Basiswert (meist Aktien) im Depot hat und damit den Optionsschein im Falle einer Ausübung des Käufers bedient. Im Gegensatz zur Optionsanleihe kommt es hier zu keiner Kapitalerhöhung.
Heutzutage machen die nackten Optionsscheine den Großteil des Börsenhandels aus. Wegen ihres Hebeleffekts werden sie als Absicherungsinstrument oder auch zu Spekulationszwecken genutzt. Die nackten Optionsscheine sind ein klassisches Hebelprodukt im Sinne unserer hiesigen Betrachtung.
Da bei Anlegern häufig Verwirrung über den Unterschied zwischen Optionen und Optionsscheinen herrscht, sollen im folgenden kurz die wesentlichen Unterschiede zusammengefasst werden.
Wie vorstehend dargestellt, sind Optionsscheine verbriefte Wertpapiere. Beiden Instrumenten ist gleich, dass sie sich auf einen bestimmten Basiswert beziehen und die Optionsprämie nur ein Bruchteil dessen beträgt. Hierdurch wird ein Hebeleffekt erzielt. Auch bei den Optionen gibt es Call-Optionen, d.h. der Käufer hat das Recht, die Option zu einem bestimmten, im Voraus vereinbarten Zeitpunkt (europäische Option) oder während der gesamten Laufzeit (amerikanische Option) auszuüben. Der Verkäufer ist der Stillhalter und muss den Basiswert (z.B. Aktie) liefern. Bei der Put-Option verpflichtet sich der Verkäufer (Stillhalter) entsprechend zum Kauf des Basiswerts zu einem bestimmten Betrag. Für den Verkäufer (Stillhalter) besteht folglich eine Nachschusspflicht, was zu einem theoretisch unbegrenzten Risiko führt. Für den Käufer ist das Risiko hingegen auf die gezahlte Optionsprämie begrenzt.
Bei Optionen gibt es keinen Emittenten und damit auch kein Bonitätsrisiko desselben. Der Wert ermittelt sich über den Markt (Angebot und Nachfrage), der sich wiederum aus dem Kurs des Basiswerts herleitet. Optionen werden immer gebündelt gehandelt, z.B. 100 Stück einer Aktie. Für unterschiedliche Laufzeiten und Basispreise gibt es immer nur eine bestimmte Option.
Es gibt hingegen unzählige Optionsscheine für den jeweiligen Bezugszeitraum und Basispreis unterschiedlicher Emittenten. Sie werden von Banken und Finanzierungsinstituten herausgegeben, die die Option besitzen und diese in mehrere Optionsscheine aufteilen, welche sie emittieren.
Bei Optionen stand ursprünglich der Absicherungscharakter im Vordergrund, es gibt sie bereits seit rund 350 Jahren. Sie sind bedingte Termingeschäfte und dienen im Prinzip dem Schutz vor Preisänderungen des Basiswerts. Gleichwohl können sie aufgrund des Hebeleffekts auch zu Spekulationszwecken genutzt werden.
Bei nackten Optionsscheinen ist das Spekulationselement deutlich stärker ausgeprägt – es gibt keinen Stillhalter und damit auch keine Nachschusspflicht. Es kann ein einzelner Optionsschein gehandelt werden.
Das Bezugsverhältnis eines Optionsscheins auf eine Aktie ist häufig 1:10 (0,1), was bedeutet, dass der Anleger 10 Optionsscheine besitzen müsste, um eine Aktie zu kaufen. Bei Optionen beträgt das Verhältnis häufig 1:1.
Optionen können auch außerhalb der Börse gehandelt werden – dies gilt z.B. für Wetteroptionen zur Absicherung gegenüber Unwettern in der Landwirtschaft. Börsenhandel ist immer nur möglich, wo handelbare Basiswerte existieren.
Optionsscheine gibt es in Deutschland auf unzählige Basiswerte und von einer Vielzahl emittierender Banken oder anderer Finanzierungsinstitute. Hierzu zählen beispielsweise die Blue Chip Aktien der deutschen und amerikanischen Börse als auch Indizes wie DAX, DOW Jones, S&P 500 oder EUROSTOXX 50. Des Weiteren gibt es Optionsscheine auf Devisen sowie auf Rohstoffe wie Edelmetalle, Rohöl, aber auch Kaffee, Kakao, Zucker, Baumwolle und Soja um nur einige zu nennen.
Auch hieraus resultiert ein deutlicher Unterschied zu Optionen, denn ein Privatanleger wäre nicht in der Lage im Falle eines Puts z.B. Erdöl an den Käufer zu liefern.
Optionsscheine beziehen sich immer auf ein bestimmtes Basisprodukt, z.B. eine Aktie, den DAX oder Gold. Optionsscheine können mit Laufzeiten von unter einem Monat bis über 2 Jahre erworben werden. Der ausgegebene („nackte”) Optionsschein berechtigt nicht zum Erwerb oder Verkauf des Basisproduktes, auf das er sich bezieht.
Optionsscheine gibt es als Call (bzw. Long bzw. Bull) oder als Put (bzw. Short bzw. Bear) – die Bezeichnungen variieren je nach der Emittentin. Sie können folglich sowohl auf steigende Preise bzw. Kurse setzen, als auch auf fallende Preise bzw. Kurse.
Gegenüber dem Kauf von Aktien haben Optionsscheine auf Aktien daher den Vorteil, dass der Investor auch mit fallenden Kursen Geld verdienen kann oder Optionsscheine zur Absicherung seines entsprechenden Basiswerts im Depot erwerben kann.
Außerdem sind aufgrund der viel geringeren Anschaffungskosten und der Hebelwirkung deutlich höhere Gewinne (aber auch Verluste!) möglich.
Die Preisfindung eines Optionsscheins erfolgt nach einem komplizierten Modell, das für den Privatanleger nicht leicht nachvollziehbar ist.
Wesentliche Einflussfaktoren auf den Optionspreis sind:
Je stärker die Volatilität des Kurses des Basiswerts, je länger die Restlaufzeit des Optionsscheins und bei Anstieg des kurzfristigen Zinssatzes ergibt sich ein positiver Effekt auf die Festlegung und Entwicklung des Optionspreises.
Die Berechnung des Optionspreises erfolgt nach dem von Black & Scholes entwickelten Modell unter Berücksichtigung oben genannter Einflussfaktoren. Die einzelnen Berechnungskomponenten sind mit griechischen Buchstaben bezeichnet:
Berechnungskomponenten des Back & Scholes Modells | |
---|---|
Delta (Δ) | Preisänderung des Optionsscheins bei Änderung des Basispreises um eine Geldeinheit. Beispiel: Ein Delta von 0,8 bedeutet, dass bei einer Kursänderung des Basispreises um 1 € der Optionspreis sich um 0,80 € ändert. |
Omega (Ω) | Preisänderung des Optionsscheins um einen Prozentpunkt. Beispiel 7 Omega: Bei einer Preisänderung des Basiswerts um 1 % steigt der Optionspreis um 7 %. Omega ist folglich der Hebel. |
Vega (ν) | Verhältnis des Optionsscheins zur Volatilität des Basiswerts, d.h. wie sich der Optionspreis ändert, wenn die Volatilität des Basiswerts steigt oder fällt. |
Theta (Θ) | Preisänderung des Optionsscheins, wenn sich die Restlaufzeit um einen Tag verkürzt. |
Crowdinvesting als Alternative zur Börse
Bei Ausgabe des Optionsscheins wird außerdem das Bezugsverhältnis (Ratio) angegeben. Es gibt an, wie viele Optionsscheine der Anleger benötigt, um die Kursbewegung des Basiswerts (Aktie, Index, Rohstoff oder Währung) abzubilden oder ggf. den Basiswert selbst zu beziehen.
Beispiel: A besitzt ein Hebelprodukt Long auf eine Siemens-Aktie mit einem Basispreis von 80 €. Bei einem bei Hebelprodukten auf Aktien üblichen Bezugsverhältnis von 10:1 (oder 0,10) benötigt A 10 Longs, um sein Recht auszuüben und die Aktie zu beziehen. Liegt der Kurs der Siemens-Aktie aktuell bei 90 € und ist die physische Ausübung nicht gewollt, nicht möglich oder nicht vorgesehen (z.B. bei einem Index), bekommt A vom Emittenten bei Laufzeitende oder im Falle des Verkaufs seines Hebelprodukts 1,00 € pro Long als Gewinn.
Gewinn = (90 € − 80 €) × 0,1 = 1,00 € |
Neben den oben angegebenen Komponenten enthält der Optionspreis ein Aufgeld für die Emittentin. Der Kaufkurs (Briefkurs) ist höher als der Verkaufskurs (Geldkurs). Die Differenz wird Spread genannt.
Ob der Investor am Ende der Laufzeit einen Gewinn oder Verlust erzielt hat, wird bei Ablauf des festgelegten Laufzeitdatums ermittelt.
Neben den Standard-Optionsscheinen, die zur Gruppe der sog. Plain Vanilla-Produkte gehören, gibt es eine Vielzahl von ihnen abgeleitete sog. exotische Optionsscheine. Sie haben i.d.R. kompliziertere Auszahlungsstrukturen, d.h. solche, deren Auszahlung nicht nur vom Kurs des Underlyings (Basiswerts) abhängt, sondern es wird z.B. die Kursentwicklung während der gesamten Laufzeit einbezogen. Einige sind auch aus mehreren Optionen konstruiert ohne Einbeziehung einer Barkomponente oder des Underlyings selbst. Wie die nackten Standard-Optionsscheine haben sie einen Zeitwert, einen Hebel und ein Totalverlustrisiko.
Beispielhaft werden im folgenden 3 Arten vorgestellt:
Wie bei der Darstellung der Komponenten des Optionsscheins ausgeführt, bezeichnet Omega die (überproportionale) prozentuale Veränderung des Kurses des Optionsscheins bei einer einprozentigen Veränderung des Kurses des Basiswerts. Bei den im Folgenden vorgestellten Knock Out Zertifikaten und Mini Futures wird der Hebel direkt als Hebel bezeichnet und nicht Omega. Die Funktionsweise ist jedoch dieselbe.
Je geringer der Anschaffungspreis des Hebelprodukts, desto höher der Hebel. Da der Hebel in beide Richtungen wirkt, bietet die Hebelwirkung (Leverage-Effekt) erhebliche Gewinnchancen, aber auch sehr hohe Verlustrisiken bis zum Totalverlust. Ein hoher Hebel bedeutet immer einen niedrigen Preis für das Hebelprodukt und einen entsprechend sehr geringen Abstand zur Verfalls-Schwelle (Knockout-Schwelle) und damit ein stark erhöhtes Verlustrisiko. Der Hebel ist, wie der Preis des Zertifikats, entsprechend der Kursentwicklung veränderlich und kann sogar 100 % und mehr betragen.
Bei einem Hebel von 100 bekommt der Anleger beim Verkauf oder der Fälligkeit des Hebelprodukts entweder das Doppelte seines eingesetzten Kapitals zurück oder – bei umgekehrtem Kursverlauf – er verliert sein gesamtes Kapital. Ein Hebel von beispielsweise 8 bedeutet folglich höhere Anschaffungskosten für das Hebelprodukt und einen Kursgewinn (Rendite) von 8 % gegenüber einem Kursgewinn von nur 1 % beim Basiswert. Das eingesetzte Kapital „verzinst” sich folglich um 8 %. Entwickelt sich der Markt gegenläufig zum Zertifikat, d.h. fällt der Kurs der Aktie um 1 %, fällt der Kurs des Zertifikats um 8 %.
Knockouts sind eine Weiterentwicklung der nackten Optionsscheine. Es gibt sie sowohl zeitlich befristet, d.h. mit einer befristeten Laufzeit bis zu einem bestimmten Datum, als auch mit unbefristeter Laufzeit (unlimited KO). Die Laufzeit von befristeten Knockout-Zertifikaten ist allerdings bedeutend kürzer als bei nackten Optionsscheinen und beträgt i.d.R. maximal 3 Monate. Der “knock out” kann auch bei befristeten Knockouts während der Laufzeit eintreten und der Optionsschein wertlos verfallen. Die Auszahlung beträgt dann i.d.R. 0,001 € pro Zertifikat.
Die Berechnung der Preise für Knockouts ist wesentlich einfacher als die der Standard-Optionsscheine. Es werden keine nach griechischen Buchstaben der Preisberechnung zugrunde liegenden Einflussfaktoren berücksichtigt. Auch gibt es kein Aufgeld, so dass die Differenz zwischen Brief- und Geldkurs deutlich geringer als bei Standard-Optionsscheinen ist.
Ein Knockout Zertifikat besteht lediglich aus folgenden Komponenten:
Knockouts werden häufig für Day-Trading-Strategien genutzt, daher erfolgt kein physischer Ausgleich, sondern regelmäßig ein Barausgleich.
Basispreis und Knockout-Schwelle werden täglich vom Emittenten um einige Nachkommastellen zu Ungunsten des Anlegers angepasst (Zinsanpassungssatz). Je länger ein Knockout gehalten wird, desto geringer wird deshalb die Rendite und er wird risikoreicher für den Investor. Da Knockouts einfacher strukturiert sind als Optionsscheine, sind sie für den Anleger leichter zu verstehen – Chancen und Risiken sind transparenter.
Knockouts gibt es wie Optionsscheine als Long/Call und als Short/Put. Befristete Knockouts sind etwas teurer als unbefristete.
Knockouts werden nicht immer als solche bezeichnet. Je nach Emittentin werden sie auch (Un)Limited Turbo-Optionsschein oder einfach Optionsschein genannt.
Zur Veranschaulichung der Funktionsweise eines Knockouts dient folgendes Beispiel:
Basispreis: | 89,5506 € |
Knockout-Schwelle: | 89,5506 € |
Bezugsverhältnis: | 0,1 |
Zinsanpassungssatz: | 3,5 % |
Kurse am 21.09., 9:00 Uhr
Kurs des KO (in €): |
0,36 Geld 0,37 Brief |
Differenz zum Knockout (= Basispreis): | 3,2794 € |
Kurs der Bayer Aktie (in €): | 92,83 |
Hebel: | 25,04 |
Kurse am 21.09., 17:45 Uhr
Kurs des KO (in €): |
0,23 Geld 0,26 Brief |
Differenz zum Knockout (= Basispreis): | 2,04 € |
Kurs der Bayer Aktie (in €): | 91,596 |
Hebel: | 38,09 |
Der Kurs der Bayer Aktie ist von 92,83 € morgens auf 91,596 € zu Börsenschluss gesunken, also um 1,234 €. Aufgrund des Bezugsverhältnisses von 0,1 müsste folglich der Kurs des KO um 0,1234 € gesunken sein. Tatsächlich ist der Briefkurs um 0,11 € und der Geldkurs um 0,13 € gesunken, im Mittel also um 0,12 €. Der Abstand zwischen aktuellem Aktienkurs und Basispreis / Knockout-Schwelle beträgt 2,04 € nach 3,2794 € am Morgen. Ein Zehntel dieser Differenzen entspricht nahezu dem Kurs des KO’s zum jeweiligen Zeitpunkt unter Einbeziehung der Zinsanpassung. Dies verdeutlicht, wie sich das Bezugsverhältnis auf die Kursänderungen des KO auswirkt, wenn sich der Aktienkurs verändert. Besitzt der Anleger 10 KO’s, entspricht deren Kursänderung genau der Änderung des Kurses der Bayer Aktie.
Auch der Hebel hat sich verändert. Er ist um rd. 13 Prozentpunkte gestiegen, was auf dem gesunkenen Kurs des KO beruht. Eine einprozentige Veränderung des Aktienkurses führte morgens zu einer 25 %igen Kursänderung des KO, abends zu einer 38 %igen Änderung des KO.
Wegen des aktuell sinkenden Aktienkurses und des geringen Abstands zwischen Kurswert der Aktie und Basispreis (= Knockout-Schwelle) des KO besteht ein sehr hohes Verfallsrisiko für den KO. Sollte sich der Kurs der Bayer Aktie erholen, bestehen überproportionale Gewinnchancen für den KO.
Hinweis: Wie Ihnen vielleicht aufgefallen ist, ist der Spread abends höher als tagsüber. Dies hat nichts mit obigen Einflussfaktoren zu tun, sondern wird von der Emittentin entsprechend festgelegt – vermutlich um den geringeren Umsätzen außerhalb der üblichen Handelszeiten Rechnung zu tragen. Bei DAX-KO’s unter 1 € Kurswert werden gegen Ende der Handelszeiten die Spreads, die normalerweise 1 Cent betragen, deutlich höher. Als Anleger sollten Sie darauf achten, nicht gerade zu solchen Zeiten zu kaufen.
Ihre Funktionsweise ist ganz ähnlich derer von Knockouts. Im Gegensatz zu letzteren haben sie jedoch neben dem Basispreis eine höhere (Call) oder geringere (Put) Stop Loss-Schwelle, d.h. der Anleger erhält bei Erreichen dieser Schwelle (Stopp Loss) einen Restwert in Höhe der Differenz zwischen Stopp Loss-Kurs und dem Basispreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.
Allerdings ist der Mini Future bei gleichem Kurs des Basiswerts auch teurer als der Knockout und zwar genau um den Betrag, den der Anleger bei Erreichen des Stop Loss (Knockout) als Restwert erhält. Der Mini Future ist also eigentlich „Augenwischerei”, denn der Verlust des Anlegers ist genauso hoch wie beim Knockout.
Gegenüber dem Knockout bietet der Mini Future allerdings einen steuerlichen Vorteil: Verluste sind auch bei einem Verfall des Zertifikats steuerlich absetzbar. Beim Knockout-Zertifikat hat die Finanzverwaltung diese Möglichkeit seit 1. Januar 2015 gekappt, weil der Restwert von 0,001 € beim Totalverlust des Zertifikats im Vergleich zum Anschaffungspreis zu gering ist.
Der Anleger kann beim limitierten Verkauf eines Knockouts zwar auch selbst eine Stopp Loss-Marke setzen, um den gleichen Effekt zu erzielen. Ein „eingearbeiteter” Stopp Loss hat demgegenüber den Vorteil, dass der Anleger sich hierum beim Verkauf nicht zu kümmern braucht und kein Risiko besteht, dass der Knockout so schnell eintritt, dass der Kurs an der gesetzten Stopp Loss-Marke vorbeirutscht und der Knockout wertlos verfällt.
Ein Beispiel soll die Unterschiede zwischen klassischen Knockouts und Mini Futures verdeutlichen:
Anleger A erwirbt am 1. September 2016 einen „unlimitierten Long Turbo ohne Stopp Loss”, d.h. einen klassischen Knockout ohne Laufzeitbegrenzung:
Anleger A |
|
---|---|
Basiswert | Brent Öl |
Basispreis (= Knockout) | 45,4908 US$ |
Bezugsverhältnis | 1,0 |
Hebel | 47,64 |
Anschaffungskurs | 0,92 € |
Anleger B erwirbt am 1. September 2016 eine unlimitierte Long Mini Future mit Open End:
Anleger B |
|
---|---|
Basiswert | Brent Öl |
Basispreis | 44,0815 US$ |
Bezugsverhältnis | 1,0 |
Hebel | 19,77 |
Anschaffungskurs | 2,10 € |
Stopp Loss | 45,4039 US$ |
Obwohl beide, nahezu gleichwertigen Produkte bei einem Ölpreis von ca. 45,50 US$ verfallen, ist der Mini bedeutend teurer in der Anschaffung, hat einen geringeren Basispreis (44,0815 US$) und einen geringeren Hebel. B erhält die Differenz zwischen Stopp Loss und Basispreis als Restwert vergütet. A erhält nur 0,001 €.
Würde A einen Knockout Long mit einem Hebel von 19,77 kaufen, müsste er dafür 2,04 € zahlen und der Basispreis würde 40,050 US$ betragen.
Bei nahezu gleichen Anschaffungskosten hätte A bei sinkenden Ölpreisen ein geringeres Verlustrisiko als B, weil der Basispreis um 5,45 US$ niedriger und damit der Puffer entsprechend höher ist als beim Mini Future.
Auch beim Mini Future gibt es je nach Emittentin ganz unterschiedliche Bezeichnungen, z.B. Turbo-Optionsschein mit Stopp Loss o.ä. Die Bezeichnung Mini Future wurde von der Royal Bank of Scotland Deutschland (RBS) gewählt.
Beide Produkte sind i.d.R. nicht währungsgesichert. Für Anleger, die eine Fremdwährungskursabsicherung wünschen, gibt es sog. Quanto Produkte, die dieses Risiko ausklammern. Allerdings werden sie selten angeboten.
Aufgrund der vorstehend genannten Chancen und Risiken werden Hebelprodukte vornehmlich von Banken und anderen institutionellen Anlegern genutzt.
Aufgrund des vergleichsweise niedrigen Kapitalbedarfs sind Hebelprodukte grundsätzlich auch für Kleinanleger interessant. Für unerfahrene Anleger überwiegen jedoch die Risiken die Chancen. Erfahrungen mit Aktien- oder Rohstoffinvestments, Marktkenntnis und laufende Marktbeobachtung sind daher sinnvoll bzw. notwendig. Außerdem sollten Sie Produkte mit relativ geringen Hebeln zwischen 4 und 6 wählen. Die Gewinnchancen sind dann auf das Vierfache oder Sechsfache derer des Basiswerts begrenzt, aber auch das Verlustrisiko ist bedeutend geringer als bei höheren Hebeln.
Des Weiteren sollte die Anlage in Hebelprodukte aus dem sog. „Spielgeld” erfolgen, dessen Verlust für Sie gut verkraftbar ist. Die Funktionsweise des Produktes sollte Ihnen genau verständlich sein und auch den Basiswert sollten Sie gut kennen bzw. analysiert haben. Hier gilt der vom amerikanischen Großinvestor Warren Buffet geprägte Satz: „Ich investiere in nichts, was ich nicht auch verstehe”.
Sie sollten die Markt- und Kursentwicklung täglich beobachten und beim Handel sollten Sie Limits und Stopp Loss-Kurse setzen.
Unter den vorgenannten Voraussetzungen können Hebelprodukte als (geringe) Depotbeimischung durchaus in Betracht gezogen werden.
Hebelprodukte sind zudem eher für den kurzfristigen Anlagehorizont als für den langfristigen Vermögensaufbau geeignet.
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