Genussscheine verstehen: Diese Risiken bergen sie

Von Falko Bozicevic, Mauritius Kloft – aktualisiert am 08.02.2024

In der Regel verbinden Sie mit dem Begriff Genuss etwa ein leckeres Essen oder Ihren wohlverdienten Urlaub. Doch auch
wenn der Name das suggeriert, haben Genussscheine wenig damit zu tun. Sie eignen sich vielmehr als Teil
Ihrer Geldanlage.

Unternehmen nutzen Genussscheine, um neues Kapital zu beschaffen, ähnlich wie bei Aktien. Sie als Anlegerin oder Anleger
können Genussscheine kaufen, um eine Rendite zu erwirtschaften. Es handelt sich jedoch um Finanzinstrumente, die sich
vor allem an erfahrenere Investoren richten. Wir erklären Ihnen, wie Genussscheine genau funktionieren,
welche Risiken es gibt und was Sie bei einem Investment in Genussscheine beachten sollten.

Wie können Sie Genussscheine
handeln?
So
geht’s

Worauf müssen Sie bei Genussscheinen
achten?

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Übersicht

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Was sind Genussscheine?

Genussscheine sind ein recht komplexes Finanzprodukt, das zwischen einer Anleihe und einer
Aktie
angesiedelt ist.
Genussscheine verbriefen ihren Inhabern – also Ihnen als Anlegerin oder Anleger – sogenannte
Genussrechte[1]. Das
umfasst
meist das Anrecht auf eine Gewinnbeteiligung, also einen Teil des Bilanzgewinns, der Ihre Rendite
darstellt (siehe
unten). Das funktioniert ähnlich wie bei einer Aktie, bei der es Dividendenzahlungen gibt.

Ansonsten weisen Genussscheine den Charakter einer Anleihe
bzw. Schuldverschreibung auf: Sie als Käuferin oder Käufer
eines Genussscheins werden zum Gläubiger des Unternehmens. Das wiederum muss die geleistete Einlage zum
Nennwert zurückzahlen, also dem ursprünglichen Betrag. In der Regel wird ein konkreter Termin für die Rückzahlung
festgeschrieben. Einen tabellarischen Vergleich zwischen Aktie, Anleihe und Genussschein finden Sie im nächsten
Abschnitt.

Während der Laufzeit können Genussscheine wie Anleihen an der Börse gehandelt werden. Dann können Sie
sie zum Kurswert
kaufen, der aber auch oberhalb des Nennwertes liegen kann. Oftmals sind Genussscheine aber nicht an der Börse handelbar (siehe
unten). Sie sollten vor der Anlage in Genussscheine die Risiken kennen.

Im Gegensatz zu Anleihen gibt es bei Genussscheinen keine sogenannten Stückzinsen, also Zinsen,
die zwischen zwei Zinszahlungsterminen auftauchen. Genussscheine werden vielmehr „flat“ gehandelt. Die
Ausschüttungsansprüche von Ihnen als Anlegerin oder Anleger fließen indes in die Kursnotierung ein[2].

Vergleich: Aktie, Anleihe und Genussschein


Aktie

Anleihe

Genussschein
Stellung des Anlegers (Mit-)Eigentümer eines Unternehmens Gläubiger des Emittenten Gläubiger des Emittenten
Laufzeit unbegrenzt (meist) fest fest
Form der Erträge Kursgewinne sowie potenzielle Dividendenzahlungen Zinszahlungen sowie mögliche Kursgewinne i.d.R. Recht auf Gewinnbeteiligung
Rendite potenziell höhere Wachstumschancen, Dividenden stetige Einkünfte aus Zinsen, geringeres Kapitalwachstum erhöhte Renditechancen
Risiko höher, gerade bei einzelnen Aktien; teils hohe Volatilität tendenziell niedriger, Volatilität auf dem Rentenmarkt geringer tendenziell hoch, für erfahrene Anleger geeignet

Diese Vorteile haben Unternehmen durch die Ausgabe von Genussscheinen

Sie als Inhaberin oder Inhaber von Genussscheinen bekommen zwar Vermögensrechte sowie
Gläubigerrechte zugesprochen. Sie
erhalten jedoch keine Stimmrechte, wie es bei Aktionären üblich ist[3].

Somit können sich Unternehmen Kapital von Anlegern leihen, ohne diese am Unternehmen zu beteiligen.
Zudem profitieren
Emittenten von großen Spielräumen bei der
Gestaltung
von Genussscheinen[4]. Welche
Ausgestaltungen es
genau gibt, lesen Sie hier.

Genussscheine ähneln in ihrer Ausgestaltung Nachranganleihen, Nachrangdarlehen oder
stillen Beteiligungen. Sie
zählen zum Mezzanine-Kapital, sind also
rechtlich zwischen Eigen- und Fremdkapital angesiedelt.
In der Praxis werden sie indes oft als Eigenkapital bilanziert, was die Eigenkapitalbasis des Emittenten
stärkt[5].
Gibt eine Aktiengesellschaft Genussscheine aus, haben ihre Aktionäre gemäß § 221 Abs. 4 AktG ein Bezugsrecht auf
Genussrechte[6].

Inhaber‐ vs. Namenspapiere

Genussscheine werden sowohl als Inhaber- als auch als Namenspapiere ausgegeben. Ein Überblick:

  • Inhaberpapier: Die gängigere Variante. Das sind nicht personalisierte Wertpapiere. Der Inhaber
    kann das
    verbriefte Recht ohne großen Aufwand übertragen.
  • Namenspapier (Rektapapier): Das sind personalisierte Wertpapiere. Die Übertragung auf eine
    andere Person ist
    möglich, aber mit Aufwand verbunden.
Der Genussschein wurde erstmals im Jahr 1858 in Frankreich unter dem Namen „part de fondateur“
(„Gründungsanteilsschein“) eingeführt –
als Finanzierungsinstrument bei der Gründung der Suezkanal-Gesellschaft[7]. Von dort aus verbreitete sich diese
Finanzierungsform in ganz Europa. Eine erste Legaldefinition gab es im Jahr 1924 in der deutschen
Goldbilanz-Verordnung: „Die Genussscheine gewähren kein Stimmrecht, jedoch einen entsprechenden Anteil am
Reingewinn der Gesellschaft und im Falle der Auflösung der Gesellschaft einen Anspruch in Bezug auf das zu
verteilende Gesellschaftsvermögen.“ Genussrechte werden dabei oft von kleineren Unternehmen verwendet, die etwa
in der Landwirtschaft tätig sind. So sind Genussrechte von Biohöfen oder kleinen Brauereien nicht unüblich.

Wie werden Genussscheine gehandelt?

Beim Handel von Genussscheinen stehen Ihnen mehrere Weisen zur Verfügung. Anbei zeigen wir Ihnen, wie Sie die
Wertpapiere kaufen und verkaufen können:

Wie können Sie Genussscheine kaufen?

Sie können Genussscheine auf verschiedenen Wegen kaufen. Ein Überblick:

  • Direkter Erwerb beim Emittenten: Sie können Genussscheine direkt vom Emittenten beziehen, zum
    Beispiel bei einer
    Bank, Sparkasse, Versicherung oder einem Unternehmen. Das geschieht außerhalb der Börse, und die Transaktion
    erfolgt in der Regel auf dem Verhandlungsweg.
  • Kauf an der Börse: Einige Genussscheine können an der Börse gehandelt werden. In diesem Fall
    können Sie sie wie
    andere börsennotierte Wertpapiere über Banken oder Handelsplattformen (Broker) kaufen und verkaufen. Die
    Liquidität und die Verfügbarkeit hängen von der Nachfrage an der Börse ab.
  • Außerbörslicher Handel: Neben dem Handel an der Börse können Sie Genussscheine auch
    außerbörslich handeln. Das
    bedeutet, dass Transaktionen direkt zwischen Käufern und Verkäufern außerhalb der regulären Börsenplätze
    stattfinden. Der außerbörsliche Handel ist jedoch weniger transparent für Sie als Anlegerin oder Anleger. So
    kann der Spread – die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs – deutlich größer sein als beim Börsenhandel.

Wie können Sie Genussscheine verkaufen?

Sie können Genussscheine auf verschiedene Arten verkaufen. Ein Überblick:

  • Rückgabe an den Emittenten: Einige Genussscheine bieten die Möglichkeit, sie vor Ablauf der
    Laufzeit an den
    Emittenten zurückzugeben. Das ist von den jeweiligen Genussscheinbedingungen abhängig – achten Sie also bereits
    beim Kauf eines Genussscheins auf die konkrete Ausgestaltung.
  • Verkauf an der Börse: Einige Genussscheine sind an der Börse handelbar, was den Verkauf
    erleichtert. So können
    Sie Genussscheine über eine Bank bzw. Broker verkaufen.
  • Außerbörslicher Handel: Wenn Genussscheine nicht an der Börse gehandelt werden, können Sie
    versuchen, sie
    außerbörslich zu verkaufen. Hier gehen Sie ein hohes Risiko ein, da der außerbörsliche Handel nicht sehr
    reguliert und transparent ist.
Sie sollten Genussscheine nur an der Börse handeln. So können Sie sicherstellen, einen
Genussschein jederzeit
wieder verkaufen zu können. Es kann aber schwierig sein, einen Käufer zu finden – in solchen
Fällen
kann der
Verkaufskurs unter dem Nennwert des Genussscheins liegen. Sie als Anlegerin oder Anleger erhalten also weniger,
als das, was das ausgebende Unternehmen am Ende der Laufzeit zurückerstatten muss. Die Möglichkeit für Sie,
vorzeitig auszusteigen, hängt indes von den Bedingungen ab, die im Emissionsprospekt festgelegt sind. In einigen
Fällen erlaubt der Emittent die vorzeitige Kündigung. Sieht er diese Option nicht vor, haben
Sie keine
Möglichkeit, Ihren Genussschein vorzeitig zu verkaufen.

Wie werden Gewinne durch Genussscheine besteuert?

Gewinne, die Sie durch Genussscheine erzielen, unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Die
Abgeltungsteuer
liegt bei 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die genaue Höhe der Kirchensteuer hängt dabei von
Ihrer Konfession und dem Bundesland ab, in dem Sie steuerpflichtig sind.

Welche Vorteile bieten Genussscheine?

Sie als Anlegerin oder Anleger erhalten mit Genussrechten oft hohe Renditen, da Sie zumindest teilweise am
Unternehmerrisiko partizipieren
.
Aufgrund dieses Risikoaufschlags fällt die Rendite meist höher aus als bei regulären Anleihen[8].

Die Vorteile von Genussscheinen unterscheiden sich stark in Abhängigkeit von den jeweiligen Ausstattungsmerkmalen der
einzelnen Wertpapiere. Eine Übersicht:

  1. Ausschüttungen: Je nach Gestaltung des Genussscheins erhalten Inhaber Zinsen – Sie werden am
    Reingewinn des
    Unternehmens beteiligt. Dabei richten sich die Ausschüttungen nach der Gewinnsituation des Emittenten. So können
    Gewinnausschüttungen im Zweifelsfall ausgesetzt werden. Womöglich besteht jedoch eine Verpflichtung für den
    Emittenten, diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen.
  2. Kursgewinne: Neben Gewinnausschüttungen können Sie zudem von Kursgewinnen profitieren, da
    börsengehandelte
    Genussscheine Kursschwankungen unterliegen. Kaufen Sie Genussscheine zu einem geringeren Kurs, als Sie sie
    verkaufen, erwirtschaften Sie eine zusätzliche Kursrendite. Gleichzeitig geht hiermit aber die Gefahr fallender
    Kurse und
    daraus resultierender Verluste einher.
  3. Rückzahlungsanspruch: Am Ende der vereinbarten Laufzeit haben Sie als Anlegerin oder Anleger
    ein Anrecht auf die
    Rückzahlung des investierten Kapitals zum Nennwert – wie bei Anleihen.

Welche Risiken gibt es für Sie?

Doch nicht nur die Rendite von Genussscheinen ist höher als die von Anleihen, auch die Risiken sind größer. Die konkrete
Risikostruktur hängt von den Ausstattungsmerkmalen des Genussscheins ab. Eine Übersicht:

  1. Ausschüttungsrisiko: Je nach Gestaltung des Genussscheins ist die Beteiligung der Anleger am
    Unternehmensgewinn
    an die Gewinnsituation des Emittenten geknüpft. Es ist somit möglich, dass Ausschüttungen ausgesetzt werden,
    wenn der Emittent zu wenig oder keinen Gewinn macht. Manche Genussscheine verbriefen in solchen Fällen einen
    Anspruch auf
    Nachzahlung. So werden die Gewinnausschüttungen nachgezahlt, sobald der Emittent wieder einen Bilanzgewinn
    verzeichnet. Ein solches Anrecht besteht nicht über das Ende der vereinbarten Laufzeit hinaus. Ohnehin kann es
    sein, dass das Anrecht komplett entfällt.
  2. Insolvenzrisiko: Zwar besteht für Inhaber von Genussscheinen ein Anrecht auf die Rückzahlung
    des eingezahlten
    Kapitals zum Nominalwert. Es folgt ein „Aber“: Denn kommt es zur Insolvenz des Emittenten, kann diese
    Rückzahlung reduziert werden oder ganz ausbleiben. Hier kommt es auf die konkrete Gestaltung des Genussscheins
    an. Generell zählen sie in der Regel zum Eigenkapital und werden damit im Konkursfall nachrangig behandelt. Das
    bedeutet, die Forderungen von Ihnen als Genussscheininhabern werden erst bedient, wenn alle anderen
    Gläubigeransprüche – zum Beispiel offene Rechnungen von Dienstleistern – befriedigt sind. Dadurch besteht das
    Risiko eines Totalausfalls für Sie.
  3. Bonitätsrisiko: Verschlechtert sich die Bonität des Emittenten, kann das zu Kurseinbußen
    führen. Da die Gefahr
    einer Insolvenz und des damit einhergehenden Totalausfalls der Genussscheine steigt, sinkt die Nachfrage und
    damit der Kurs.
  4. Liquiditätsrisiko: Das Emissionsvolumen von Genussscheinen ist in der Regel deutlich geringer
    als das von
    Anleihen. Eine niedrige Stückzahl sowie eine geringe Nachfrage erschweren den Verkauf und Handel mit den
    Wertpapieren. Aufgrund der geringen Marktliquidität besteht ein erhöhtes Risiko, bei einem Verkauf keinen fairen
    Preis zu erzielen. Ohnehin gilt: Nicht immer gibt es ein vertragliches Kündigungsrecht – in dem Fall müssen Sie
    einen Genussschein bis zum Ende der Laufzeit halten.
  5. Marktrisiko: Genussscheine mit fester Verzinsung und ohne Endfälligkeit oder mit einer langen
    Laufzeit
    unterliegen dem Zinsänderungsrisiko. Steigt das Zinsniveau, sinken die Kurse dieser Genussscheine. Denn die
    Verzinsung büßt im Verhältnis zum Marktdurchschnitt an Attraktivität ein.

Wie sind Genussscheine gestaltet?

Die Ausgestaltung von Genussscheinen ist weitgehend von den emittierenden Unternehmen selbst bestimmt, da es nur
wenige
gesetzliche Vorgaben
für ihre Ausgabe gibt. Dadurch können die Unternehmen bei der Gestaltung dieser
Wertpapiere recht
flexibel agieren – Genussscheine richten sich daher vor allem an erfahrene Investoren.

Welche Alternativen zu Genussscheinen gibt es für Anleger?

Sie haben einige Alternativen zum Investment in Genussscheine. Ein Überblick:

  • Aktien: Aktien sind Anteile an einem Unternehmen. Anders als Genussscheine verbriefen sie also
    direkte
    Eigentumsrechte. Aktien bieten Ihnen die Möglichkeit, von Kurssteigerungen und Dividendenzahlungen zu
    profitieren. Zusätzlich können Sie auf der jährlichen Hauptversammlung Einfluss – obgleich meist sehr geringen –
    auf die Geschäftsführung nehmen.
  • Anleihen: Anleihen sind Schuldverschreibungen, bei denen Sie als Anlegerin oder Anleger Geld an
    einen Emittenten – in der Regel ein Unternehmen oder einen Staat – verleihen. Im Gegenzug erhalten Sie
    regelmäßige Zinszahlungen
    und das Versprechen, das geliehene Geld zum Fälligkeitsdatum zurückzuerhalten. Hier erwerben Sie folglich kein
    Eigentumsrecht wie bei der Aktienanlage.
  • Crowdinvesting: Beim Crowdinvesting schließen sich viele Kleinanlegerinnen und -anleger
    zusammen, um gemeinsam
    von Immobilienprojekten zu profitieren oder in Start-ups zu investieren. Konkret investieren Sie als Investor
    meist in ein Nachrangdarlehen, das ebenfalls
    mit großen Risiken verbunden ist.

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Worauf müssen Sie bei Genussscheinen achten?

Bei Genussscheinen kommt es stark auf die konkreten Ausstattungsmerkmale an. Darauf sollten Sie vor einer Investition in
Genussscheine achten:

  1. Wie ist der Genussschein gestaltet? Wie sehen die Genussscheinbedingungen aus? Wie werden
    Gewinne ausgeschüttet und wie lang ist die Laufzeit? Gibt es eine Nachschusspflicht? Diese Informationen finden
    Sie im Emissionsprospekt oder im Informationsblatt.
  2. Wie steht es um die Bonität des Genussschein-Emittenten? Informieren Sie sich anhand von
    Unternehmensbilanzen und Quartalsberichten.
  3. Wie groß ist das gesamte Volumen der Emission und (wo) ist es handelbar?
  4. Wie sehen die Rechte für Anleger aus, wenn Zahlungen nicht geleistet werden? Gibt es einen
    Nachzahlungsanspruch?
Bei Genussscheinen handelt es sich um Finanzinstrumente für erfahrene Anleger. Sehen Sie von einem Investment
ab, wenn Sie die Funktionsweise sowie die Risiken nicht nachvollziehen können.

Bild-Copyright: © PantherMedia / billiondigital

Quellenangaben

  1. Kühn, M., Kühn, S. (2023). Handbuch Geldanlage – Verschiedene Anlagetypen für
    Anfänger und Fortgeschrittene
    einfach erklärt: Aktien, Fonds, Anleihen, Festgeld, Gold und Co. Berlin: Stiftung Warentest. S. 102 f.
  2. Kühn,
    M., Kühn, S. (2023). Handbuch Geldanlage – Verschiedene Anlagetypen für Anfänger und Fortgeschrittene
    einfach erklärt: Aktien, Fonds, Anleihen, Festgeld, Gold und Co. Berlin: Stiftung Warentest. S. 104
  3. Hahn, C. (2018). Virtuelle
    Mitarbeiterbeteiligung: Grundlagen, Aufbau und praktische Formulierungsbeispiele.
    Wiesbaden: Springer Gabler. S. 4
  4. Kühn, M., Kühn, S. (2023). Handbuch Geldanlage – Verschiedene
    Anlagetypen für Anfänger und Fortgeschrittene
    einfach erklärt: Aktien, Fonds, Anleihen, Festgeld, Gold und Co. Berlin: Stiftung Warentest. S. 103
  5. Göttert, B. (2011). Genussscheine als Instrument der Unternehmensfinanzierung und der
    Mitarbeiterbeteiligung. Frankfurt am Main: Diplomica Verlag. S. 6 f.
  6. Aktiengesetz: § 221
  7. Göttert, B. (2011). Genussscheine
    als Instrument der Unternehmensfinanzierung und der
    Mitarbeiterbeteiligung. Frankfurt am Main: Diplomica Verlag. S. 8
  8. Kühn, M., Kühn, S.
    (2023).
    Handbuch Geldanlage – Verschiedene Anlagetypen für Anfänger und Fortgeschrittene
    einfach erklärt: Aktien, Fonds, Anleihen, Festgeld, Gold und Co. Berlin: Stiftung Warentest. S. 103