Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 10.11.2022
Wenn Sie sich mit Ihrer privaten Altersvorsorge beschäftigen, stoßen Sie früher oder später auch auf eine fondsgebundene Rentenversicherung: Sie zahlen Beiträge in eine Versicherung, die diese in einen Fonds anlegt. Im Ruhestand erhalten Sie dann eine lebenslange monatliche Rente, oder eine Einmalzahlung vor Rentenbeginn.
Eigentlich eine sinnvolle Idee – allerdings: Die Kosten für die fondsgebundene Rentenversicherung sind oftmals sehr hoch. Doch es sprechen noch mehr Gründe gegen eine Fondsrente.
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum eine fondsgebundene Rentenversicherung wenig sinnvoll ist und welche Alternativen Sie stattdessen haben.
Letztlich kombiniert eine fondsgebundene Rentenversicherung einen Fondssparplan mit einer privaten Rentenversicherung: im Grunde ist es also ein Fondssparplan im Mantel einer Versicherung.
Konkret funktioniert eine fondsgebundene Rentenversicherung so: Für die Ansparphase wählen Sie einen oder mehrere Fonds aus, die die Versicherung im Angebot hat. Dann entscheiden Sie, ob Sie einen Einmalbetrag ansparen möchten oder stattdessen jeden Monat Beiträge in die Fondsrente abführen wollen. Oftmals ist auch ein flexibles Modell möglich. In der Ansparphase beobachten Sie die Wertentwicklung des Fonds und schichten Ihr Investment, wenn nötig, um.
Aufs Kapitalwahlrecht kommt es an
Bei der Auszahlung gibt es zwei Modelle: Eine Einmalauszahlung Ihrer privaten Fondsrente oder eine monatliche Fondsrente. Sie sollten bei Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung auf ein sogenanntes Kapitalwahlrecht achten. Dann können Sie sich noch vor Rentenbeginn für eines der Modelle entscheiden. Der Unterschied liegt vor allem in der Besteuerung der Erträge (siehe unten).
In der Regel ist es auch möglich, die Auszahlungsphase der Fondsrente bzw. den Renteneintritt vorzuziehen oder nach hinten zu verschieben. Das kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise die Kursentwicklung Ihres Fonds gerade negativ ist, Sie also ein Börsentief überbrücken müssen.
Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Denn: Der Ertrag und damit die Höhe Ihrer fondsgebundenen Rente hängt von der Wertentwicklung am Kapitalmarkt ab. Ihre Rentenzahlung ist dabei in der Regel nicht garantiert.
Allerdings versuchen Versicherer die mögliche Höhe einer Fondsrente abzuschätzen. Hierbei kommt der sogenannte Rentenfaktor ins Spiel, auch Umrechnungsfaktor genannt. Er gibt an, wie viel Rente Sie voraussichtlich pro 10.000 € angelegtem Kapital erhalten. Die Formel zur Berechnung der Rentenhöhe aus dem Rentenfaktor geht so:
Rentenfaktor × angespartes Kapital
10.000 €
= monatliche Höhe der Rente in Euro
Das bedeutet: Bei einem Rentenfaktor von 12 und einem angesparten Kapital von 150.000 € läge Ihre prognostizierte Fondsrente pro Monat bei 180 €.
Rentenfaktor steht erst zu Beginn der Kapitalauszahlung fest
Die Versicherer setzen daher auf einen hohen Rentenfaktor, um die fondsgebundene Rentenversicherung zu bewerben. Denn ein hoher Rentenfaktor würde eine hohe Fondsrente bedeuten. Jetzt aber wird es wichtig: Denn der Rentenfaktor kann sich ändern. Er ist nicht festgeschrieben, sondern hängt beispielsweise von der Kursentwicklung, der Zinssituation oder der Lebenserwartung ab.
Versicherte wissen daher erst zum Rentenbeginn, wie hoch die tatsächliche Rentenzahlung ist. Erst dann steht der endgültige Rentenfaktor fest. Wenn Sie ein Kapitalwahlrecht haben, können Sie noch entscheiden, wie die Rente überwiesen werden soll – monatlich oder als Einmalzahlung. Letzteres kann besonders sinnvoll sein, wenn Ihnen der Umrechnungsfaktor bei Auszahlungsbeginn zu niedrig sein sollte.
Am Aktienmarkt sollten Sie Ihr Geld grundsätzlich möglichst lange anlegen. So können Sie leicht negative Kursentwicklungen aussitzen. Experten empfehlen hier eine Anlagedauer von mindestens 15 Jahren, eher noch länger – 20 bis 30 Jahre. Diese Faustregel gilt selbstredend auch bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung.
In jedem Fall ist wichtig, dass Sie nur so viel Kapital anlegen, wie Sie entbehren können. Denn sollte es zu Kursschwankungen kommen, müssen Sie folglich nicht gleich die Police der Fondsrente kündigen.
Das kommt darauf an, bis wann Sie den Vertrag Ihrer Fondsrente abgeschlossen haben und wie die Kapitalauszahlung ausgestaltet ist. Grundsätzlich gilt: Erträge von fondsgebundenen Rentenversicherungen, die Sie vor 2005 abgeschlossen haben, sind in jedem Fall steuerfrei.
Bei Verträgen ab dem Jahr 2005 hängt die Höhe der Steuer von der Auszahlung ab. Bei einer Einmalzahlung wird die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % auf sämtliche Ihrer Erträge der Fondsrente fällig, die über den steuerlichen Grundfreibetrag reichen – zuzüglich Soli von 5,5 % und ggf. Kirchensteuer.
Allerdings kann die Halbeinkünfteregelung greifen. In dem Fall müssen Sie bei der Einmalauszahlung nur auf die Hälfte der Erträge Steuern zahlen – und zwar Ihren persönlichen Einkommensteuersatz. Der ist im Alter niedriger als im Erwerbsleben, da Ihre Einkünfte geringer sind.
Um die Steuervorteile der Halbeinkünfteregel zu nutzen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für die Steuervorteile der Halbeinkünfteregelung ist es entscheidend, dass Sie eine Steuererklärung abgeben. Nur so können Sie sich die zu viel gezahlten Abgeltungsteuern zurückholen.
Diese Steuerregeln greifen bei monatlicher Auszahlung der Fondsrente
Bei einer monatlichen Fondsrente kommt es auf Ihr Alter bei Renteneintritt an, wie hoch der zu versteuernde Ertragsanteil ist (§ 22 1bb EStG
). Auf diesen wird wiederum Einkommensteuer fällig. Folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber:
Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr |
Ertragsanteil |
---|---|
60 bis 61 | 22 % |
62 | 21 % |
63 | 20 % |
64 | 19 % |
65 bis 66 | 18 % |
67 | 17 % |
68 | 16 % |
69 bis 70 | 15 % |
71 | 14 % |
72 bis 73 | 13 % |
74 | 12 % |
75 | 11 % |
76 bis 77 | 10 % |
78 bis 79 | 9 % |
80 | 8 % |
81 bis 82 | 7 % |
83 bis 84 | 6 % |
85 bis 87 | 5 % |
88 bis 91 | 4 % |
92 bis 93 | 3 % |
94 bis 96 | 2 % |
ab 97 | 1 % |
Ja, im Regelfall schon. Das geht zum Ende einer Versicherungsperiode mit einem formlosen Schreiben an Ihren Anbieter.
Allerdings ist die Kündigung einer Fondspolice meist nicht sinnvoll. Denn dabei erhalten Sie lediglich den Rückkaufswert zurück: Das meint den angesparten Betrag einschließlich der erwirtschafteten Erträge. Davon werden jedoch die Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen. Da diese in den ersten 5 Jahren besonders hoch liegen, kann der Rückkaufswert deutlich unter ihren Beiträgen rangieren – und Sie am Ende sogar einen satten Verlust einfahren. Das gilt umso mehr, wenn Sie die Police in einem Börsentief kündigen.
Außerdem sollten Sie bei der Kündigung einer Versicherungspolice die Besteuerung beachten. Läuft Ihr Vertrag noch keine 12 Jahre und sind Sie noch nicht 60 bzw. 62 Jahre alt, fällig womöglich auf den gesamten Ertrag – Fondsguthaben minus den Abschluss- und Verwaltungskosten – die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Soli und ggf. Kirchensteuer an.
Bevor Sie die Versicherungspolice also kündigen, sollten Sie die Alternativen bedenken. Es ist etwa möglich, Ihren Vertrag zu verkaufen. Damit treten Sie jedoch auch sämtliche Ansprüche aus der Fondspolice ab. Der Preis, den sie dafür zahlen, sollte in jedem Fall über dem Rückkaufswert liegen. Beim Verkauf wird auf Ihren Gewinn ebenfalls die Abgeltungsteuer zuzüglich Soli und ggf. Kirchensteuer fällig. Den Gewinn müssen Sie dann in Ihrer Steuererklärung angeben.
Sie können den Vertrag jedoch auch ruhend stellen. In dem Fall zahlen Sie für einige Zeit keine Beiträge, können die Zahlungen später aber noch einmal aufnehmen. Möglich ist es auch, die Fondspolice dauerhaft beitragsfrei zu stellen. Dann können Sie später keine weiteren Beiträge mehr leisten, selbst wenn sich Ihre finanzielle Situation wieder verbessert. Die Kosten dagegen laufen weiter, was Ihre Erträge schmälern kann.
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Allerdings gilt: Letztlich müssen Sie bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung zwei Mal Kosten tragen:
Neben Abschluss- und Verwaltungskosten kommen womöglich noch Kosten oben drauf: So lassen sich die Anbieter bestimmte Klauseln zur Hinterbliebenenversorgung oder Absicherung im Falle einer Erwerbsminderung teuer bezahlen. Diese sind jedoch oftmals unnötig.
Im Regelfall nicht sehr sinnvoll. Denn oftmals fressen die Kosten einer fondsgebundenen Rentenversicherung einen Teil Ihrer Rendite auf. Stattdessen können Sie auch eigenständig Ihr Geld anlegen – und sparen sich die Kosten der Rentenversicherung (siehe unten).
Abgesehen von hohen Kosten gilt bei der fondsgebundenen Rentenversicherung: Ihre künftige Rentenzahlung ist meist nicht garantiert, eine Garantierente würde auch Ihre Rendite weiter senken.
Sind Sie hingegen risikoavers, können Sie mit der Fondsauswahl zwar Einfluss auf das Risiko nehmen. So gelten Rentenfonds, die das Geld der Anleger in Anleihen investieren, grundsätzlich als deutlich risikoärmer als etwa das Investment in Aktienfonds. Doch Sie müssen sich grundsätzlich darüber bewusst machen: Das Risiko bei der fondsgebundenen Rentenversicherung ist höher als bei der klassischen Rentenversicherung, die zinsgebunden ist. Beim aktuellen Zinsniveau dürften die Erträge jedoch sehr gering sein.
Statt Ihr Geld in eine fondsgebundene Rentenversicherung anzulegen, können Sie auch selbstständig in Fonds oder ETF investieren. In dem Fall sparen Sie sich den Mantel der Rentenversicherung, den Sie oftmals teuer bezahlen müssen.
Allerdings gilt: In dem Fall müssen Sie jedoch auf die steuerlichen Vorteile verzichten, die sich bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung mitunter ergeben können. Oftmals kann es trotzdem sinnvoller sein, die private Altersvorsorge komplett in die eigene Hand zu nehmen.
Bei der privaten Altersvorsorge ist es entscheidend, Ihr Portfolio breit aufzustellen. Auch Immobilien können eine Möglichkeit für die Altersvorsorge sein. Wer kein Geld dafür hat, kann auch auf digitale Immobilieninvestments zurückgreifen, wie BERGFÜRST sie anbietet.
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