Von Dr. Sabine Theadora Ruh, Mauritius Kloft – aktualisiert am 14.07.2023
Wenn Sie sich mit Ihrer privaten Altersvorsorge beschäftigen, begegnen Sie früher oder später auch
fondsgebundene
Rentenversicherungen: Das sind private Rentenversicherungen, die Ihre Beiträge in verschiedene
Investmentfonds anlegt.
Nach Vertragsablauf erhalten Sie dann je nach Wunsch und Vertrag eine lebenslange monatliche Rente oder eine
Einmalzahlung.
Eigentlich eine sinnvolle Idee – allerdings: Die Kosten der fondsgebundenen Rentenversicherungen sind oftmals sehr hoch.
Doch es sprechen noch mehr Gründe gegen eine Fondsrente.
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum eine fondsgebundene Rentenversicherung wenig sinnvoll ist und welche Alternativen
Sie stattdessen haben.
Sollten Sie den Vertrag kündigen? Das sollten Sie vorab wissen
Welche Alternativen zur Fondsrente haben Sie? Zur Übersicht
Letztlich kombiniert eine fondsgebundene Rentenversicherung einen Investmentfondssparplan mit einer Rentenversicherung. Eine fondgebundene
Rentenversicherung ist also ein Investmentfondssparplan im Mantel einer
Versicherung[1].
Dazu wählen Sie für die Ansparphase mehrere Investmentfonds aus, die die Versicherung im Angebot hat. Dann entscheiden
Sie, ob Sie einen Einmalbetrag ansparen möchten oder stattdessen jeden Monat Beiträge in die Fondsrente abführen wollen.
Oftmals ist auch ein flexibles Modell möglich. In der Ansparphase beobachten Sie die Wertentwicklung des Fonds und
schichten Ihr Investment um, wenn nötig.
Aufs Kapitalwahlrecht kommt es an
Bei der Auszahlung gibt es zwei Modelle: die Einmalauszahlung Ihrer privaten Fondsrente oder eine
monatliche Fondsrente. Sie sollten bei Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung auf ein
sogenanntes Kapitalwahlrecht achten. Dann können Sie sich noch vor Rentenbeginn für eines der Modelle
entscheiden. Der Unterschied liegt vor allem in der Besteuerung der Erträge (siehe unten).
Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Denn: Ertrag und damit die Höhe Ihrer fondsgebundenen Rente hängt von der
Wertentwicklung am Kapitalmarkt ab. Ihre Rentenzahlung ist also nicht garantiert.
Allerdings versuchen Anbieter die mögliche Höhe einer Fondsrente abzuschätzen. Hierbei kommt der sogenannte
Rentenfaktor ins Spiel, auch Umrechnungsfaktor genannt. Er gibt an, wie viel Rente Sie voraussichtlich
pro 10.000 € angelegtem Kapital erhalten. Die Formel zur Berechnung der Rentenhöhe aus dem Rentenfaktor
ist[2]:
Rentenfaktor × angespartes Kapital
10.000 €
= monatliche Höhe der Rente in Euro
Das bedeutet: Bei einem Rentenfaktor von 12 und einem angesparten Kapital von 150.000 € läge Ihre
prognostizierte monatliche Fondsrente bei 180 €.
Rentenfaktor steht erst zu Beginn der Kapitalauszahlung fest
In der Werbung setzen Versicherer auf einen hohen Rentenfaktor. Denn
ein hoher Rentenfaktor würde eine hohe Fondsrente bedeuten. Dabei kann sich der Rentenfaktor ändern. Er
ist nicht festgeschrieben, sondern hängt beispielsweise von der Kursentwicklung, der
Zinssituation oder der Lebenserwartung ab.
Versicherte wissen daher erst zum Rentenbeginn, wie hoch die tatsächliche Rentenzahlung ist. Erst dann
steht der
endgültige Rentenfaktor fest. Wenn Sie Kapitalwahlrecht haben, können Sie noch entscheiden, wie die Rente überwiesen
werden soll – monatlich oder als Einmalzahlung. Letzteres kann sinnvoll sein, wenn Ihnen der Umrechnungsfaktor bei
Auszahlungsbeginn zu niedrig sein sollte.
Am Aktienmarkt sollten Sie Ihr Geld grundsätzlich möglichst lange anlegen. So können Sie leicht
negative Kursentwicklungen aussitzen. Experten empfehlen hier eine Anlagedauer von mindestens 15 Jahren, eher noch
länger – also 20 bis 30 Jahre. Diese Faustregel gilt selbstredend auch für fondsgebundene Rentenversicherungen.
In jedem Fall ist wichtig, dass Sie nur so viel Kapital anlegen, wie Sie entbehren können. Denn sollte es zu
Kursschwankungen kommen, müssen Sie folglich nicht gleich die Police der Fondsrente kündigen.
Ja, das funktioniert mit einem formlosen Schreiben an Ihren Anbieter. Allerdings ist die Kündigung
einer Fondspolice meist nicht sinnvoll. Denn soerhalten Sie lediglich den Rückkaufswert
zurück: Das meint den angesparten Betrag einschließlich der erwirtschafteten Erträge. Davon werden jedoch die
Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen. Da diese in den ersten fünf Jahren besonders hoch sind,
kann der Rückkaufswert deutlich unter ihren Beiträgen rangieren – und Sie am Ende sogar einen satten Verlust einfahren.
Außerdem sollten Sie bei der Kündigung einer Versicherungspolice die Besteuerung beachten. Läuft Ihr
Vertrag noch keine 12 Jahre und sind Sie noch nicht 60 oder 62 Jahre alt, fällig womöglich auf den gesamten Ertrag –
Investmentfondsguthaben minus Abschluss- und Verwaltungskosten – die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich
Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer an.
Bevor Sie die Versicherungspolice kündigen, sollten Sie die Alternativen bedenken. Es ist etwa
möglich, Ihren Vertrag zu verkaufen. Damit treten Sie jedoch auch sämtliche Ansprüche aus der Fondspolice ab. Der Preis,
den sie dafür zahlen, sollte in jedem Fall über dem Rückkaufswert liegen. Beim Verkauf wird auf Ihren Gewinn ebenfalls
die Abgeltungsteuer zuzüglich Soli und ggf. Kirchensteuer fällig. Den Gewinn müssen Sie dann in Ihrer Steuererklärung
angeben.
Sie können Ihren Vertrag auch ruhend stellen. In diesem Fall zahlen Sie für einige Zeit keine Beiträge,
können die Zahlungen
später aber noch einmal aufnehmen. Möglich ist es auch, die Fondspolice dauerhaft beitragsfrei zu
stellen. Dann können
Sie später keine weiteren Beiträge mehr leisten, selbst wenn sich Ihre finanzielle Situation wieder verbessert. Die
Kosten dagegen laufen weiter, was Ihre Erträge schmälert.
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Allerdings gilt: Letztlich müssen Sie bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung
mehrfach zahlen:
Zudem lassen sich Anbieter Hinterbliebenenversorgung oder Absicherung im Falle einer Erwerbsminderung teuer bezahlen.
Diese sind jedoch oftmals unnötig.
Nicht sehr sinnvoll. Denn oftmals fressen die Kosten einer fondsgebundenen Rentenversicherung einen
guten Teil der Rendite auf. Stattdessen können Sie auch eigenständig Ihr Geld anlegen – und sparen sich die Kosten der
Rentenversicherung (siehe unten).
Abgesehen von hohen Kosten gilt bei der fondsgebundenen Rentenversicherung: Ihre künftige Rentenzahlung ist
nicht garantiert.
Sind Sie hingegen risikoavers, also risikoscheu, können Sie mit der Fondsauswahl Einfluss auf das Risiko nehmen.
Rentenfonds, die das Geld der Anleger in Anleihen investieren, sind meist deutlich risikoärmer als Aktienfonds. Doch
klar ist: Das Risiko einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist höher als das einer klassischen Rentenversicherung,
die zinsgebunden ist.
Statt Ihr Geld in eine fondsgebundene Rentenversicherung anzulegen, können Sie auch selbstständig in Investmentfonds oder ETF
investieren. In
diesen Fällen sparen Sie sich den Mantel der Rentenversicherung, den Sie oftmals teuer bezahlen müssen.
Bei der privaten Altersvorsorge ist es entscheidend, Ihr Portfolio breit aufzustellen. Auch
Immobilien können eine
Möglichkeit für die Altersvorsorge sein.
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