Lana Iliev, 04.12.2020
Seit dem 01.01.2020 sind alle Crowdinvesting-Plattformen dazu verpflichtet ihre Anleger zu identifizieren. Dies gilt auch für die BERGFÜRST Anleger. Festgelegt wird dies durch das „Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“.
Der Großteil der Anleger kann über eine sogenannte vereinfachte Sorgfaltspflicht identifiziert werden (vgl. § 14 GwG ). Hierbei müssen Sie als Anleger nichts weiter tun. Leider ist diese Form der Identifikation nicht in allen Fällen ausreichend. Manche Anleger müssen sich darüber hinaus mit dem POSTIDENT Verfahren der Deutschen Post AG legitimieren.
Während fast alle Anlegergruppen seit dem 01.01.2020 ohne Übergangsregelung identifiziert werden müssen, sind nur bestimmte Gruppen auch zur Legitimation via POSTIDENT verpflichtet. Dies sind:
Privatanleger (natürliche Personen), die in Deutschland steuerpflichtig sind und innerhalb eines Kalenderjahres einen Zuwachs von mehr als 15.000 € in Ihrem BERGFÜRST Depot verzeichnen.
Privatanleger (natürliche Personen), die in einem anderen Land als Deutschland steuerpflichtig sind und innerhalb eines Kalenderjahres einen Zuwachs von mehr als 1.000 € in ihrem BERGFÜRST Depot verzeichnen.
Alle institutionellen Anleger (juristische Personen).
Anlegergruppe |
Investitionsvolumen |
---|---|
Natürliche Person (Steuerinländer) | 15.000 € |
Natürliche Person (Steuerausländer) | 1.000 € |
Juristische Person (Steuerinländer) | 10 €* |
Juristische Person (Steuerausländer) | 10 €* |
*Mindestanlagevolumen
In einzelnen Fällen scheitert die Identifikation im Rahmen der vereinfachten Sorgfaltspflicht und Anleger sind verpflichtet sich via POSTIDENT zu legitimieren, obwohl die oben aufgeführten Merkmale nicht auf sie zutreffen. Auch in diesem Fall kontaktieren wir Sie und informieren Sie über die nächsten Schritte.
Mit dem Begriff der Identifikation ist die Identitätsfeststellung einer Person gemeint. Das bedeutet beispielsweise bei der Eröffnung eines Bankkontos, dass die Identität des Kontoinhabers anhand von offiziellen Dokumenten durch die Bank überprüft werden muss. Das Institut muss verifizieren, dass es sich bei dem Kontoinhaber um eine reale Person handelt.
Diese Vorgehensweise schreibt das Geldwäschegesetz vor. Es soll verhindern, dass Bankkonten unter Vortäuschung einer falschen Identität eröffnet werden und so Kapital fragwürdiger Herkunft (z.B. Steuerhinterziehung, Drogenhandel oder Korruption) eingezahlt und unbemerkt in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingespeist werden kann.
Neben der Geldwäsche soll auf diesem Weg auch die Terrorismusfinanzierung unterbunden werden.
BERGFÜRST ist keine Bank und als Anleger eröffnen Sie kein Bankkonto. Dennoch ist die Identifikation der Anleger sowie die zusätzliche Legitimation bestimmter Anlegergruppen (s.o.) seit dem 01.01.2020 auch im Bereich Crowdinvesting gesetzlich vorgeschrieben.
Grund dafür ist eine Gesetzesänderung des Geldwäschegesetzes im Zuge der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Zwar wurden bisher keine Fälle bekannt, bei denen in Deutschland Geldwäsche-Geschäfte über Crowdinvesting-Plattformen abgewickelt wurden, dennoch möchte der Gesetzgeber hier vorbeugen .
Ist die Identifikation auf Grundlage der vereinfachten Sorgfaltspflicht in Ihrem Fall nicht ausreichend, da Ihr Investitionsvolumen zu groß ist oder Sie zu den genannten Ausnahmefällen zählen, müssen Sie sich zudem mittels POSTIDENT legitimieren lassen. Die Legitimation ist unkompliziert, sicher und kostenlos.
Das POSTIDENT Verfahren der Deutschen Post AG ist auf die Verarbeitung sensibler Daten spezialisiert und ist ein sicheres und gesetzeskonformes Verfahren zur Identifikation von Personen.
Es ermöglicht eine schnelle und einfache Legitimation, die bereits in vielen Bereichen Anwendung findet, beispielsweise bei der Eröffnung eines Bankkontos, zur Freischaltung einer SIM-Karte oder auch beim Carsharing.
Beim POSTIDENT Verfahren prüft ein Mitarbeiter der Deutschen Post AG Ihre Identität anhand eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass). Dies kann entweder persönlich in einer Filiale der Deutschen Post AG oder online per Videochat erfolgen.
Verfahren |
Sie benötigen |
---|---|
Postfiliale |
Öffnungszeiten: abhängig von Postfiliale |
Videochat (Smartphone) |
Öffnungszeiten: täglich zwischen 8 und 22 Uhr |
Videochat (Laptop, PC) |
Öffnungszeiten: täglich zwischen 8 und 22 Uhr |
Online-Ausweisfunktion |
Öffnungszeiten: Jederzeit |
Wir bedauern sehr, Ihnen diesen, zum Glück einmaligen, bürokratischen Akt aufbürden zu müssen. Der Gesetzgeber lässt uns hier jedoch leider keine andere Wahl.
Führen Sie die Legitimation nicht durch, ist BERGFÜRST seit dem 01.01.2020 gesetzlich dazu verpflichtet, folgende Maßnahmen durchzuführen:
Sperrung Ihres BERGFÜRST Kontos: Sie können weder Investments tätigen, noch den Sekundärmarkt auf BERGFÜRST („Handelsplatz“) nutzen. Laufende Einzahlungen in den Sparplan werden für die Dauer der Sperrung Ihres Kontos ausgesetzt.
Aussetzen aller Auszahlungen an Sie: Sowohl Zinszahlungen, als auch Darlehensrückzahlungen an Sie werden ausgesetzt, bis Sie sich via POSTIDENT legitimiert haben. Sie müssen bis zu 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin legitimiert sein. Sollten Sie dies versäumen, wird das Geld bis zu Ihrer Legitimation auf einem Treuhandkonto hinterlegt.
Um dies zu vermeiden, legitimieren Sie sich umgehend, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Alternativ können Sie sich natürlich auch jederzeit vorab legitimieren. So kommen Sie nicht in Zeitnot und können eine Kontosperrung vermeiden. Sollte es dennoch zur Sperrung Ihres Kontos kommen, wird diese nach erfolgreicher Legitimation umgehend aufgehoben.
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