Was bedeuten die Mindest- und die Maximallaufzeit auf BERGFÜRST?

Von Lana Iliev – aktualisiert am 22.04.2022

75 % aller zurückgeführten BERGFÜRST-Immobilienangebote wurden
früher zurückgezahlt. Die Laufzeit der nach einer festgelegten Mindestlaufzeit zurückgeführten Darlehen
verringerte sich im Schnitt um 12 Monate.

Der Grund dafür ist, dass die angegebene Maximallaufzeit bei den Immobilienangeboten besonders
großzügig angesetzt wird, sodass sie bisher gerade einmal bei einem Viertel der BERGFÜRST-Angebote wirklich in
Anspruch genommen wurde.

Was bedeutet die Maximallaufzeit bei einem Immobilienangebot?

Die Maximallaufzeit ist der Zeitraum, der bei Beginn eines neuen Immobilienangebots angegeben wird. Sie beschreibt
jedoch bloß die theoretische Projektlaufzeit eines Darlehens.

Jedes Immobilienangebot auf BERGFÜRST ist bewusst mit einem großzügigen zeitlichen Puffer ausgestattet. Dies erlaubt
den Immobiliengesellschaften in ihren wirtschaftlichen Entscheidungen so flexibel wie möglich zu bleiben. Je nach
Projektverlauf und Finanzierungsstruktur kann die Immobiliengesellschaft aber auch bereits nach Ablauf einer
festgelegten Mindestlaufzeit das Darlehen zurückführen. So muss sie auch nur bis dahin die hohen Zinsen an die Anleger zahlen. Auf
diese Weise ist der Projekterfolg der Immobiliengesellschaft besser abgesichert.

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Wer entscheidet über die tatsächliche Laufzeit?

Letztlich entscheidet stets die emittierende Immobiliengesellschaft, ob sie von einer frühen Rückzahlungsmöglichkeit
Gebrauch macht. Nach Ablauf der festgelegten Mindestlaufzeit und vor dem Erreichen der Maximallaufzeit ist es ihr
überlassen, wann die Rückzahlung erfolgt und welche Laufzeit wirtschaftlich am sinnvollsten ist.

Spätestens wenn die Maximallaufzeit erreicht ist, muss das beanspruchte Darlehen zwingend zurückgezahlt
werden.

In welchen Fällen werden Darlehen bereits vor Ablauf der Maximallaufzeit zurückgeführt?

Prinzipiell gibt es drei mögliche Szenarien, die zur vorzeitigen Rückführung eines Darlehens führen:

1 | Das Darlehen wird aus dem Projekt zurückgeführt

Es gibt eine Reihe von möglichen externen Einflüssen, auf die die Emittenten keinen Einfluss haben und die zur
Verzögerung eines Projekts führen können – von schlechten Witterungsverhältnissen bis hin zu behördlichen Prozessen. Für
unsere routinierten Partner sind dies Erfahrungswerte, die sie bei der zeitlichen Planung durch großzügige
Sicherheitsreserven berücksichtigen. Oft werden diese Zeitpuffer letztlich jedoch nicht benötigt und so können die
Darlehen bereits vor Ablauf der Maximallaufzeit abgewickelt und zurückgeführt werden.

2 | Umgestaltung der Finanzierungsstruktur innerhalb der Unternehmensgruppe

Ebenso denkbar ist dieser Fall: Anderweitige Projekte innerhalb der Unternehmensgruppe des Emittenten werden
fertiggestellt und es fehlt die lohnende Option auf ein neues Projekt. So gibt es für die Unternehmensgruppe keine
Möglichkeit das liquidierte Kapital gewinnbringend anzulegen. Es rechnet sich jedoch, das liquidierte Kapital aus dem
anderweitigen Projekt zu nutzen, um das Darlehen zurückzuführen und weitere hohe Zinszahlungen einzusparen.

3 | Anschlussfinanzierung durch die Bank

Im Laufe eines Projekts verändert sich mit fortschreitender Fertigstellung der Wert des Neubaus. So kann es sein,
dass die mitfinanzierende Bank aufgrund der Wertsteigerung einen größeren Finanzierungsspielraum erhält und ihr
Darlehen aufstocken kann. In diesem Fall ist es für eine Immobiliengesellschaft wirtschaftlich sinnvoll, Mezzanine-Darlehen zurückzuführen und eine
Anschlussfinanzierung durch eine Bank zu vereinbaren – denn diese ist um einiges günstiger.

Welchen Einfluss haben Mindest- und Maximallaufzeit auf Käufe und Verkäufe über den Handelsplatz?

Durch die Möglichkeit der vorzeitigen Rückführung von Darlehen ergibt sich eine Besonderheit für Käufe über den Handelsplatz, dem Sekundärmarkt auf BERGFÜRST. Diese
sollten Sie bei Kaufentscheidungen unbedingt berücksichtigen.

Screenshot Handelsplatz
Screenshot: BERGFÜRST Sekundärmarkt

Beachten Sie, dass sich die genannte Gesamtrendite (Rendite p.a.) – sofern die emittierende Immobiliengesellschaft
nichts anderes angekündigt hat – auf die Maximallaufzeit bezieht. Benötigt die Emittentin lediglich die
Mindestlaufzeit und zahlt das Darlehen früher zurück, erhalten Sie auch Ihre Zinsen entsprechend kürzer. Dies wirkt
sich wiederum auf die noch zu erzielende Gesamtrendite aus. Dieser Umstand sollte unbedingt im Verhältnis zu Preis
und Kurs betrachtet werden.

Die Emittenten müssen die Anleger immer einen Monat vor dem gewünschten Rückzahlungstermin über eine
vorzeitige Rückzahlung informieren. Sobald Informationen dieser Art vorliegen, wird die zu erwartende
Gesamtrendite auf dem Sekundärmarkt umgehend angepasst.

Welche Vorteile bietet die hohe Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung vor Ablauf der Maximallaufzeit dem Anleger?

Da bei der Mehrheit der angebotenen Projekte die Darlehen bereits nach Ablauf der Mindestlaufzeit zurückgezahlt werden,
sind die BERGFÜRST-Immobilienangebote gerade auch für Anleger mit einem mittel- bis kurzfristigen Anlagehorizont interessant. So
gibt es unter anderem Mindestlaufzeiten von gerade einmal sechs Monaten, bei denen die Anleger im Falle einer
vorzeitigen Rückzahlung bereits nach einem halben Jahr wieder über ihr Geld verfügen.

Doch auch für Anleger mit langfristigem
Anlagehorizont
bleiben die Angebote auf BERGFÜRST interessant, denn zurückgezahlte Darlehen lassen sich
stets direkt in weitere BERGFÜRST-Projekte reinvestieren.

Wie geht es nach einem erfolgreich abgewickelten Projekt weiter?

BERGFÜRST ist bestrebt, Seriengeschäfte mit Immobiliengesellschaften zu realisieren. So können Anleger im Anschluss an
ein ausgezahltes Darlehen meist in ein Folgeprojekt der gleichen Immobiliengesellschaft reinvestieren.

Doch es muss nicht zwangsläufig ein Folgeprojekt sein – regelmäßig erscheinen auch neue Immobilienangebote anderer
Emittenten auf BERGFÜRST. Eine weitere Möglichkeit ist über den Sekundärmarkt in bereits finanzierte Projekte
einzusteigen.

Bild-Copyright: Africa Studio / Shutterstock.com