Von Ralf Kretzschmar – aktualisiert am 10.11.2022
Für Laien ist es nicht einfach, den Marktwert einer Immobilie realistisch zu bewerten. Lesen Sie hier, welche
vier verschiedenen Wege es gibt, eine Immobilie bewerten zu lassen und was diese kosten.
Im zweiten Teil des Artikels werden außerdem die typischen Verfahren der Immobilienbewertung kurz vorgestellt:
Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren.
Die schnellste und einfachste Möglichkeit zur Bewertung einer Immobilie bieten
Online-Immobilienbewertungen. Hier trägt der Interessent die entsprechenden Daten zu Baujahr, Lage,
etc. in ein Formular ein. Anschließend berechnet ein Algorithmus einen Wert, der maßgeblich auf Vergleichswerten beruht.
Große Immobilienportale wie Immowelt, Immonet, Immobilienscout24 bieten einen solchen Service kostenlos an.
Die Genauigkeit der einzelnen Angebote ist dabei unterschiedlich. Sie hängt davon ab, wie viele
Informationen über Immobilienpreise in dem entsprechenden Gebiet vorliegen. Liegen viele Informationen vor (wie in
Ballungsräumen der Fall), kann das Ergebnis durchaus einen ungefähren Anhaltspunkt für den Wert der Immobilie geben.
Wie Sie schnell merken werden, sind Online-Immobilienbewertungen oft Teil des Marketings von
Immobilienportalen und -maklern. Diese nutzen das kostenlose Instrument als eine Art Visitenkarte, um
Kontakt zu potenziellen Verkäufern herzustellen. Weiterhin sollten sie sich bewusst sein, dass Sie mit der Auskunft
über Ihre Daten und den Informationen über Ihre Immobilie durchaus einen Preis für den Service zahlen und dieser
damit nicht unbedingt kostenlos ist.
Immobilienmakler bieten zumeist die Erstellung eines Kurzgutachtens an, um eine
Marktpreiseinschätzung der Immobilie zu geben. Für einen Immobilienverkauf ist das durchaus ausreichend. Üblicherweise
kostet dieses Gutachten etwa 100 €. Oft wird es von Maklern auch kostenlos angeboten, wenn sie im Anschluss mit dem
Verkauf des Gebäudes beauftragt werden.
Auch Banken müssen eine Immobilienbewertung vornehmen, wenn sie für die Finanzierung eines Gebäudes ein
Darlehen anbieten. Sie ermitteln deswegen einen sogenannten Beleihungswert. Dieser Wert bezeichnet den
erwarteten Verkaufspreis, den die Bank jederzeit durch den Erlös der Immobilie erzielen kann, wenn ihr Gläubiger
zahlungsunfähig wird.
Der Beleihungswert wird meist aus dem aktuellen Verkehrswert abzüglich eines Sicherheitsabschlags von
10 % bis 20 % berechnet. Bei dem Verkehrswert handelt es sich um den erwarteten Marktpreis der Immobilie,
wobei der Sicherheitsabschlag eher einem Erfahrungswert entspricht. Dieser wird von der Bank einbezogen, um
Marktschwankungen in der Zeit der Finanzierung mit einzukalkulieren.
Der Titel „Immobiliengutachter“ oder „Sachverständiger“ ist in Deutschland keine geschützte
Berufsbezeichnung. Deswegen kann der Titel theoretisch von jedem geführt werden. Es ist aber möglich, eine
Vortäuschung von Sachverstand als arglistige Täuschung zu ahnden.
Benötigen Eigentümer eine umfangreiche und dennoch möglichst günstige Immobilienbewertung, so können sie zwischen
freien Gutachtern oder diversen Dienstleistern wie der Dekra, dem TÜV oder etwa der
Firma Sprengnetter wählen.
Deren Untersuchung ist nicht ganz so umfassend wie die eines öffentlich vereidigten Sachverständigen,
das Objekt wird aber dennoch vor Ort besichtigt. Im Gegensatz zu der Einschätzung eines vereidigten Sachverständigen
hat diese Immobilienbewertung zudem nicht vor Gericht Bestand. Bei freien Gutachten und Dienstleistern ist je nach
Angebot und Immobilie mit 500 € bis 800 € zu rechnen.
Die staatliche Prüfung von Immobiliengutachtern ist alles andere als übersichtlich. Prinzipiell ist zwischen
zertifizierten Sachverständigen und öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen zu unterscheiden.
Gutachter mit diesen Titeln verfügen über eine geprüfte Sachkenntnis. Sollten Sie ein gerichtsfestes Gutachten
benötigen, müssen Sie auf einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zurückgreifen. Es ist also
wichtig, auf die entsprechenden Qualifikationsnachweise zu achten. Sogenannte staatlich anerkannte
Gutachter werden zusätzlich von der zuständigen Landesbehörde überprüft.
Die Bezeichnung als zertifizierter Sachverständiger ist nicht gesetzlich geschützt, aber entsprechend
der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Die oder der Sachverständige wird durch eine zuständige
Zertifizierungsstelle regelmäßig geprüft, was für eine gewisse Sachkenntnis spricht. Derzeit gibt es in Deutschland vier
dieser Stellen, die wiederum von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sind.
Renommierter als die relativ junge deutsche Zertifizierung ist bei internationalen Marktteilnehmern die
Anerkennung durch den britischen Berufsverband RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors). Für die
Mitgliedschaft in diesem Berufsverband, der bereits 1868 gegründet wurde, ist die Ablegung einer umfangreichen Prüfung
erforderlich. Mitglieder sind an den Titeln MRICS (Member of the Royal Institution of Chartered
Surveyors) und FRICS (Fellow of the Royal Institution of Chartered Surveyors) zu erkennen.
Im Gegensatz zur Bezeichnung zertifizierter Sachverständiger ist der Titel öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger gesetzlich geschützt (nach §132a StGB). Diese Sachverständigen
werden von einer zuständigen Stelle – etwa der Industrie- und Handelskammer (IHK), oder dem Regierungspräsidium –
vereidigt.
Nur das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen ist auch vor Gericht gültig und der Sachverständige
haftet für die Richtigkeit des Gutachtens. Dies ist notwendig, da Verkehrswertgutachten auch im Fall von Scheidungen,
Auseinandersetzungen um ein Erbe und Zwangsversteigerungen vor Gericht eingesetzt werden.
Für die umfangreichen Gutachten von öffentlich bestellten Sachverständigen findet eine genaue Untersuchung
sowohl des Objektes als auch der relevanten Dokumente statt. Zudem wird die Makro- sowie die Mikrolage der
Immobilie ausführlich analysiert. Deswegen dauert die Erstellung des Gutachtens üblicherweise mehrere Wochen oder Monate
und kostet etwa 1.000 € für eine Eigentumswohnung und für ein Einfamilienhaus je nach Wert der Immobilie von
1.500 € bis 3.000 €.
Fehlt die Zeit, dann ist die Beratung durch einen Sachverständigen eine Alternative, wobei dieser
einschätzt, ob der Kaufpreis des Gebäudes sich im Rahmen befindet. Diese Beratung ist freilich nicht gerichtsfest. Dafür
ist hier lediglich mit Kosten von etwa 500 € zu rechnen. Einen Sachverständigen in Ihrer Nähe können Sie über die
Datenbank des entsprechenden Bundesverbands BVS finden.
Ein staatlich anerkannter Gutachter ist – wie ein vereidigter Sachverständiger auch – von der IHK
geprüft. Er wird zusätzlich noch von der zuständigen Landesbehörde kontrolliert und sein Gutachten wird von sämtlichen
Behörden akzeptiert. Die Immobilienbewertung eines staatlich anerkannten Gutachters werden deswegen als noch wertvoller
als die von öffentlich bestellten Sachverständigen angesehen.
Alle Wege zur Immobilienbewertung auf einen Blick
Welche Immobilienbewertung Sie vornehmen lassen möchten, hängt sowohl von der Immobilie als auch ihren persönlichen
Zielen ab. Online-Anbieter (kostenlos) können in Ballungsgebieten eine ungefähre Vorstellung des
Preises für Sie ermitteln. Für den Verkauf einer Immobilie wiederum können Sie das Kurzgutachten eines
Maklers (etwa 100 €) zurate ziehen. Wollen Sie es noch genauer wissen, so lohnt sich die
Einschätzung durch einen freien Gutachter mit einem Langgutachten (500 € bis 800 €). Wenn das
Gutachten auch noch gerichtsfest sein soll, dann müssen Sie sich an einen vereidigten Sachverständigen
oder einen staatlich anerkannten Gutachter (1.500 € bis 3.000 €) wenden.
Immobilienbewertung durch |
Gutachtenform |
Vor-Ort- Besuch |
gerichtsfest | Preis |
---|---|---|---|---|
Online-Anbieter |
Automatisiertes Kurzgutachten |
nein | nein | kostenlos |
Makler | Kurzgutachten | ja | nein |
0 €- 100 € |
Freie Gutachter / Dienstleister |
Langgutachten | ja | nein |
500 €- 800 € |
Öffentlich bestellte Sachverständige / staatlich anerkannte Gutachter |
Langgutachten | ja | ja |
1.500 €- 3.000 € |
Um eine Immobilienbewertung durchzuführen, nutzen professionelle Bewerter drei in Deutschland rechtlich normierte
Verfahren. Es handelt sich um das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren. Diese werden als
Wertermittlungsverfahren bezeichnet und durch die Immobilienwertermittlungsverordnung
(ImmoWertV) reguliert. Welches Verfahren das geeignete ist, hängt von der Art der Immobilie und ihrer zukünftigen
Nutzung ab. Sehr häufig werden die Verfahren zudem kombiniert.
Bei dem Vergleichswertverfahren (ImmoWertV
§ 15 und § 16) wird durch den Vergleich der Immobilie mit verfügbaren Kaufpreisen von ähnlichen
Grundstücken der Umgebung ein Durchschnittspreis ermittelt. Je mehr Vergleichsobjekte existieren, desto
genauer wird die Immobilienbewertung. In ländlichen Regionen mit wenigen Vergleichsobjekten ist dieses Verfahren somit
schwieriger durchzuführen. Spezifische Merkmale des Objektes wie die Ausstattung oder das Alter werden ebenfalls
beachtet.
Das Ertragswertverfahren (ImmoWertV § 17 bis
§ 20) ist eine kompliziertere Methode, um eine Immobilienbewertung durchzuführen. Das Verfahren bezieht sowohl den
Bodenwert und den Gebäudeertragswert mit ein. Der Gebäudeertragswert basiert hierbei maßgeblich auf den
zu erwartenden Mieteinnahmen.
Beim Sachwertverfahren (ImmoWertV § 21 bis
§ 23) werden aus zahlreichen Faktoren der Grundstück- und der Gebäudesachwert ermittelt. Auch die
Abnutzung und notwendige Sanierungsmaßnahmen werden miteinbezogen. Da sich das Sachwertverfahren maßgeblich auf die
Gebäudesubstanz bezieht und weniger auf den aktuellen Marktpreis, ist es im Falle eines Verkaufs wenig aussagekräftig.
Die Wertermittlung im Überblick
Je nach Immobilienart werden die Gutachter verschiedene Verfahren zur Immobilienbewertung verwenden. Zumeist werden die
Verfahren allerdings je nach der individuellen Beschaffenheit des Grundstücks miteinander kombiniert, um einen möglichst
realistischen Wert zu erhalten. Hier finden Sie noch einmal alle Wertermittlungen im Überblick:
Verfahren | Methode | Häufig verwendet für |
---|---|---|
Vergleichswert |
Vergleich mit ähnlichen Gebäuden und Grundstücken der Umgebung |
|
Ertragswert |
Ermittlung von Bodenwert und Gebäudeertragswert |
|
Sachwert |
Ermittlung von Bodenwert und Gebäudesachwert |
|
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