Von Ralf Kretzschmar – aktualisiert am 07.04.2022
Der Bodenrichtwert ist eine wichtige Kennzahl bei der Immobilienbewertung, mit der sich der
Grundstückswert ermitteln lässt. Er wird sowohl beim Ertragswertverfahren als auch beim Sachwertverfahren für die Berechnung des
Bodenwerts angewandt. Lesen Sie hier, wie der Bodenrichtwert zustande kommt, wo Sie ihn einsehen können und wie
Sie eine Bodenrichtwertkarte lesen.
Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Kaufpreis pro Quadratmeter Grund und
Boden an. Es handelt sich um den amtlichen Lagewert, der von den zuständigen lokalen
Gutachterausschüssen ermittelt wird. Die Gutachterausschüsse ermitteln auch sogenannte
Bodenrichtwertzonen, in denen ein bestimmter Bodenrichtwert gilt und die sich nach Nutzungs- und
Wertverhältnissen ähneln.
Der Bodenrichtwert wird mithilfe eines Grundstücks ermittelt, das für die Bodenrichtwertzone als repräsentativ gilt.
Dieses Grundstück wird als Bodenrichtwertgrundstück bezeichnet.
Wichtig ist, dass der Bodenrichtwert stets den Wert eines (fiktiven) unbebauten Grundstücks angibt; ist
das Bodenrichtwertgrundstück also bebaut, so müssen die Werte so angepasst werden, als ob es unbebaut wäre.
Einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Bodenrichtwerts haben der Entwicklungszustand und der
Erschließungszustand. Der Erschließungszustand fragt danach, ob das Grundstück mit den Verkehrs- und
Versorgungsanlagen verbunden ist. Der Entwicklungszustand wiederum sagt aus, inwiefern das Grundstück für eine bauliche
Nutzung bereit ist. Dabei sind (nach § 5 ImmoWertV) zu unterscheiden:
In dieser Rangfolge bezeichnet dann das baureife Land den höchsten Entwicklungszustand.
Insgesamt ist die Spannweite der Bodenrichtwerte in Deutschland enorm: Sie reicht von 1 € pro
Quadratmeter in ländlichen Gebieten bis zu 10.000 € pro Quadratmeter in absoluten Toplagen.
Nach der gesetzlichen Regelung laut § 196 Baugesetzbuch (BauGB) müssen die Bodenrichtwerte
spätestens alle zwei Jahre an einem Stichtag aktualisiert werden. Dies geschieht durch Bodenrichtwerttabellen, oder
– häufiger – Bodenrichtwertkarten, auf denen die Werte veröffentlicht werden. In großen Städten
findet diese Aktualisierung jährlich statt. In Berlin ist der Stichtag etwa jedes Jahr am 1. Januar.
Über die Bodenrichtwerte geben die zuständigen Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskunft. Viele Städte und
Bundesländer haben die Bodenrichtwerte mit dem Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) mittlerweile
für ihr jeweiliges Gebiet online zugänglich gemacht. Somit können Sie Bodenrichtwerte auch bequem von
zu Hause aus in Erfahrung bringen.
Äußerst hilfreich ist die Initiative BORIS-D , die Bodenrichtwerte
bundesweit und unkompliziert online zur Verfügung stellt. Bisher haben sich zehn Bundesländer diesem bundesweiten
Bodenrichtwertinformationssystem angeschlossen. Für Informationen über Bundesländer, die dort noch nicht teilnehmen,
müssen Sie auf die Seiten der jeweiligen Länder zurückgreifen:
Bundesland | Karte |
---|---|
Baden-Württemberg | BORIS ist noch nicht verfügbar |
Bayern | Geoportal Bayern , 30 € pro Auskunft |
Hessen | BORIS Hessen |
Niedersachsen | GAG Niedersachsen , 5 € pro Auskunft |
Saarland | Geoportal Saarland |
Sachsen | BORIS Sachsen |
Sachsen-Anhalt | Geodatenportal Sachsen-Anhalt |
In einigen Ländern und Gemeinden ist es nur möglich, die jeweiligen Bodenrichtwerte auf telefonische oder
schriftliche Nachfrage von den zuständigen Geschäftsstellen nachfragen. In Bayern ist die Bodenrichtwertauskunft
sogar gar nicht frei verfügbar, sondern kostet pro Auskunft 30 € (Stand: Juli 2019).
Bodenrichtwertkarten sind nicht einheitlich gestaltet. So ist zum Beispiel die Karte von BORIS-D
einigermaßen selbsterklärend, andere Bodenrichtwertkarten muten hingegen deutlich unübersichtlicher an. Im Prinzip
werden allerdings immer dieselben Werte angegeben.
Wert | Bedeutung |
---|---|
Bodenrichtwert | Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Kaufpreis pro m² Grund an. Der Wert ist jeweils prominent auf den Karten angegeben, jedoch ohne € / m². |
Nutzungsart | Die Nutzungsart gibt die hauptsächliche Verwendung der Fläche an. W steht hier für ein Wohngebiet, M bezeichnet eine Mischzone mit Gewerbe- und Wohnbebauung. Gewerbliche Bauflächen werden mit G bezeichnet. Für Nichtbauland existieren folgende Bezeichnungen: LW (Landwirtschaft), F (Forstwirtschaft) und SF (Sonstige Flächen wie Kleingärten, Sportflächen, Flugplätze, Parkanlagen). |
Geschossflächenzahl (GFZ) | Die GFZ gibt das Verhältnis von der Geschossfläche zur Grundstücksfläche an. Die Geschossfläche gibt das die zusammengerechnete Fläche der einzelnen Ebenen eines Gebäudes an. Eine GFZ von 2,5 bedeutet, dass auf 100 m² Fläche des Grundstücks eine Geschossfläche von 250 m² errichtet werden darf. |
Identifikationsnummer |
Jede Bodenrichtwertzone besitzt eine eindeutige |
Um den Wert Ihres unbebauten Grundstücks, den sogenannten Bodenwert zu erhalten, multiplizieren Sie den entsprechenden
Bodenrichtwert mit der Fläche des Grundstücks.
Dieser Wert sollte für den Preis eines spezifischen Grundstücks jedoch nur als Anhaltspunkt verstanden werden.
Üblicherweise liegt der Markt- oder Verkehrswert des Grundstücks höher, da die Bodenrichtwerte, wie oben beschrieben,
nur Durchschnittspreise angeben. Zahlreiche wertbeeinflussende Faktoren, wie die Grundstücksgestalt, die spezifische
Lage, die Bodenbeschaffenheit und die Art der Bepflanzung sind je nach Grundstück gesondert zu beachten. Diese
individuellen Merkmale des Grundstücks werden durch den Bodenrichtwert nämlich nicht erfasst. Für eine exakte
Einschätzung des Grundstückswerts Ihrer Immobilie sollten Sie deswegen auf einen ausgebildeten
Immobiliengutachter zurückgreifen.
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