Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 24.04.2024
Möchten Sie ein Haus kaufen und benötigen dafür ein Darlehen? Dann müssen Sie Ihrer Bank Sicherheiten vorweisen. Was
läge näher, als die Immobilie selbst als Pfand für Ihre Baufinanzierung zu nutzen? Immerhin handelt es sich hier um
einen Sachwert, der im Zweifelsfall zu Geld gemacht werden
kann.
Doch wie funktioniert diese Grundschuld genau? Was sollte ich dabei beachten? Und was ist der
Unterschied zur Hypothek? Im folgenden Beitrag erfahren Sie es.
Wollen Sie Ihre Grundschuld löschen
lassen? Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung
Zunächst die Folgen einer
Grundschuld
verstehen? Zur genauen
Erklärung
Durch die Grundschuld (auch Sicherungsgrundschuld) haften Sie mit einer Immobilie für die Rückzahlung einer
geliehenen Geldsumme[1]. Sie dient also der
Kreditsicherheit. Die Grundschuld zählt gemeinsam mit der Hypothek und der Rentenschuld zu
den sogenannten Grundpfandrechten[2], die
etwa bei Pfandbriefen
ebenso zum Einsatz kommen.
Bei der Grundschuld unterscheidet man verschiedene Ausgestaltungen, die auch parallel auftreten können. Eine Übersicht:
Die Grundschuld wird in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Das Grundbuch ist ein öffentliches
Register, das die
bestehenden Eigentumsverhältnisse an Grundstücken festhält. Neben den Angaben zu den Belastungen einer Immobilie enthält
das Grundbuch auch einen Grundriss der jeweiligen Immobilie.
Die Höhe der Grundschuld ändert sich im Laufe der Zeit nicht: Sie bleibt in der Höhe des vereinbarten
Darlehensbetrages
bestehen – auch wenn dieser nach und nach getilgt wird. Das gilt natürlich nicht für den Rückzahlungsanspruch der Bank:
Dieser sinkt mit den getilgten Darlehensraten.
Das wird im Detail in einem Darlehensvertrag (Sicherungsvertrag) – im Speziellen in der sogenannten
Sicherungsabrede
oder Zweckerklärung – festgehalten: Einerseits verpflichtet die Zweckerklärung Sie als Darlehensnehmerin oder
Darlehensnehmer dazu, den Forderungen nachzukommen, also den Baukredit abzubezahlen. Andererseits wird mit dem
Sicherungsvertrag garantiert, dass der Kreditgeber die gesamte Grundschuld nach einer Darlehenstilgung
aufhebt, durch
die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.
Schritt für Schritt zur Grundschuld
Die maximale Höhe der Grundschuld richtet sich derweil nach der sogenannten Beleihungswertgrenze
des Grundstücks oder
der Immobilie. Der Beleihungswert des Objekts beläuft sich meist auf den Kaufpreis abzüglich eines Sicherheitsabschlags.
Die Grundschuld sichert dem Darlehensgeber, zum Beispiel einer Bank, das Recht zu, ein Grundstück oder eine Immobilie
von Ihnen – dem Darlehensnehmer – zu verwerten, falls Sie Ihren vertraglich festgeschriebenen Pflichten
nicht
nachkommen. Auch wenn das Darlehen gekündigt wird oder ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen eingeleitet wird, kann
der Darlehensgeber als Inhaber der Grundschuld von diesem Recht Gebrauch machen.
Die Verwertung des Grundstücks oder der Immobilie erfolgt stets durch eine öffentliche
Zwangsversteigerung oder
Zwangsverwaltung. Letzteres geschieht, falls die Immobilie Einnahmen generiert, mit denen die Bank das
offene Darlehen
tilgen kann.
Bei einer Zwangsvollstreckung kann ein Gläubiger sogenannte Grundschuldzinsen in Höhe von 12 bis
20 % p.a.
einfordern, für maximal zwei Jahre. Die Grundschuldzinsen erhöhen den Wert der eingetragenen Grundschuld bei der
Zwangsversteigerung.
Eine Hypothek ist ebenfalls ein Grundpfandrecht und funktioniert ähnlich wie die Grundschuld. Allerdings ist eine
Hypothek an eine bestimmte Forderung (zum Beispiel einer Bank) gebunden – wie eine Bürgschaft. Im Fachjargon spricht man daher
von einer akzessorischen Sicherheit.
Anders die Grundschuld, die im Gegensatz dazu einen sogenannten fiduziarischen Charakter aufweist: Die
Grundschuld
bleibt bestehen, wenn die Forderung beglichen ist[6]. Zudem kann der
Kreditgeber selbst dann auf das
Grundstück zugreifen, wenn Sie als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer andere Forderungen bedienen, aber Ihre Zahlungen für
den besicherten Kredit aussetzen.
Anders als eine Hypothek erlischt eine Grundschuld nicht automatisch, nachdem Sie einen
Immobilienkredit getilgt haben.
Vielmehr müssen Sie die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen. Voraussetzung hierfür ist eine sogenannte
Löschungsbewilligung. Das meint die Erlaubnis des Gläubigers – also etwa Ihrer Bank, die Ihnen den
Baukredit gewährt hat
– seine Grundschuld löschen zu lassen. Diese vereinbaren Sie gemeinsam mit der Bank in einem Sicherungsvertrag (siehe
oben).
Die Löschungsbewilligung muss schriftlich vorliegen, die Unterschrift des Gläubigers muss von einem Notar beglaubigt
werden. Nur mit diesem Schreiben ist es möglich, eine Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen.
Stimmt der Gläubiger zu, dass seine Grundschuld gelöscht wird, erlischt dadurch auch seine Sicherheit.
Mit dem Ende der
Grundschuld ist es für ihn nicht mehr möglich, ein Grundstück oder eine Immobilie durch eine Zwangsversteigerung zu
verwerten.
Ja, das ist möglich – Sie können mehrere Grundschulden auf eine Immobilie bestellen. Allerdings handelt es sich bei
später eingetragenen Grundschulden um nachrangige Grundschulden. Denn bei der Grundschuldbestellung
wird in verschiedenen Rängen unterschieden.
Das Prinzip der unterschiedlichen Rangfolgen kommt bei einer Verwertung der Grundschuld zum Tragen,
dann also, wenn Sie
als Kreditnehmerin oder -nehmer Ihr Darlehen nicht mehr tilgen können – und die Gläubiger eine Immobilie
zwangsversteigern lassen möchten. Bei der Aufteilung des Erlöses kommt es auf den Rang im Grundbuch an. Zunächst werden
die erstrangigen Gläubiger bedient, anschließend die Gläubiger in den nächsten Rängen[7].
Klar ist: Wer im Grundbuch im ersten Rang steht, hat in der Regel sehr gute Chancen, dass seine Ansprüche (nahezu)
vollständig getilgt werden. Bei den nachfolgenden Rängen ist es möglich, dass der Verkaufserlös nicht zur vollständigen
Begleichung der Darlehensforderung ausreicht.
Um zu illustrieren, wie die Nachrangigkeit der Grundschuld funktioniert, finden Sie hier ein
Beispiel[8]:
Darlehensgeber | Darlehenshöhe | Rang |
---|---|---|
Hausbank | 100.000 € | 1 |
Sparkasse | 50.000 € | 2 |
Bauspardarlehen | 25.000 € | 3 |
Für die Darlehensgeber steigt entsprechend die Sicherheit, je höher der Rang der Grundschuld ist. Im
Umkehrschluss werden die Kredite, die durch Grundschulden auf den unteren Rängen abgesichert werden, für den Schuldner
immer teurer:
Denn die Gläubiger wollen ihre höhere Risikobereitschaft durch attraktive Darlehenszinsen vergütet
sehen.
Ja, das geht. Grundsätzlich stehen Ihnen hier zwei Wege offen. Ein Überblick:
Grundschuld übertragen
Der Käufer einer Immobilie oder eines Grundstücks kann die Grundschuld einfach übernehmen, falls das
Darlehen bereits
abbezahlt ist (es sich also um eine Eigentümergrundschuld handelt). Wenn das Darlehen noch läuft, kann der neue
Grundstückseigentümer den alten Darlehensvertrag übernehmen und ihn abbezahlen. Dem muss die Bank oder Sparkasse jedoch
zustimmen.
Grundschuld löschen
Sie können die Grundschuld löschen lassen – zumindest wenn das Darlehen bereits abbezahlt ist (siehe
oben). Dann kann der Verkauf
einfach und ohne Grundschuldabtretung vollzogen werden.
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