Immobilien-Crowdinvesting: Das sollten Sie wissen

Von Valeria Nickel, Saskia Reh – aktualisiert am 04.11.2024

Das Wichtigste in Kürze
  1. Crowdinvesting-Prinzip: Viele Kleinanleger stellen gemeinsam Kapital zur
    Verfügung, das sie in dieser Höhe nicht einzeln aufbringen könnten – und erhalten so Zugang
    zu den gleichen attraktiven Zinsen wie sie sonst nur Großanleger erhalten.
  2. Ablauf beim Immobilien-Crowdinvesting: Immobiliengesellschaften stellen
    Anlegerinnen und Anlegern ihre Projekte auf einer digitalen Plattform vor. Diese investieren
    online und erhalten attraktive Zinsen.
  3. Erwartete Zinsen: Üblich sind Zinsen in Höhe von 5 bis 10 % pro Jahr,
    abhängig vom jeweiligen Finanzierungsgegenstand.
  4. Mindestanlagebetrag: Typisch sind geringe Einstiegssummen zwischen 100 €
    und 500 €. Bei BERGFÜRST können Sie bereits ab 10 € mit dem Vermögensaufbau beginnen.
  5. Vorteile des Immobilien-Crowdinvesting: Eine einfache Teilnahme,
    Diversifikation und attraktive Renditechancen machen die Investition besonders reizvoll.
  6. Nachteile des Immobilien-Crowdinvesting: Es handelt sich um sehr
    risikoreiche Anlagen, bei denen die Rückzahlung nicht garantiert ist.

Stellen Sie sich vor, Sie könnten sich als Teil einer großen Gemeinschaft von Investoren an der Finanzierung von
Immobilienprojekten
beteiligen, ohne selbst ein Vermögen aufbringen zu müssen. Genau das macht
Immobilien-Crowdinvesting möglich! Immer mehr Menschen nutzen diese moderne Anlageform, um gemeinsam Kapital für
Bau- oder Bestandsprojekte zu sammeln und von attraktiven Renditen zu profitieren. Doch wie funktioniert das genau
und was macht diese Investitionsform so spannend? Mehr über das Immobilien-Crowdinvesting erfahren Sie in diesem
Beitrag.

Was ist Crowdinvesting?

Crowdinvesting – international auch bekannt als „equity-based Crowdfunding“ – ist eine spezielle Form der
Schwarmfinanzierung, bei der, im Unterschied zu anderen Crowdfunding-Angeboten, die Rendite für die Investoren im
Vordergrund steht[1]. Beim Immobilien-Crowdinvesting geht es dabei ausschließlich um Immobilienprojekte. Eine
festgelegte Mindestanlagesumme beim Crowdinvestment gibt es nicht. Anbieter legen jedoch häufig eine Summe zwischen
100 € und 500 € fest. Bei BERGFÜRST können Sie bereits ab 10 € zeichnen.

Crowdinvesting in Deutschland wird derzeit durch das Vermögensanlagengesetz sowie die ECSP-VO geregelt. Die
„European Crowdfunding Service Provider“-Verordnung ist im November 2021 in Kraft getreten und schafft
erstmals eine einheitliche rechtliche Grundlage für das Crowdinvesting in der EU und sorgt dafür, dass mit
einer einheitlichen Regulatorik in den verschiedenen Ländern der Anlegerschutz weiter gestärkt wird[2].

Welche Zinsen kann ich erwarten?

Beim Immobilien-Crowdinvesting erhalten die Anlegerinnen und Anleger für ihr Kapital einen festen Zinssatz. In der
Regel liegt dieser pro Jahr zwischen 5 % und 10 % – ein Umstand, der auch noch einmal als Hinweis darauf zu
verstehen ist, dass es sich um eine Risikoanlage handelt.

Wie lange geht ein Crowdinvestment?

Die Laufzeit der Crowdinvesting-Projekte liegt in der Regel zwischen einem und fünf Jahren.
Bei BERGFÜRST steht den Anlegerinnen und Anlegern ein Sekundärmarkt zur Verfügung, über den Anlagen jederzeit zum
Verkauf angeboten werden können. Auf diese Weise kann man auch vor dem Laufzeitende liquide und flexibel bleiben.


Vorteile beim Immobilien-Crowdinvesting

Anstatt allein viel Geld für eine Immobilie auszugeben, investieren viele Anleger gemeinsam in die Finanzierung von
Bauprojekten oder bestehenden Immobilien. So können auch Personen mit kleineren Budgets teilhaben und Zinsen
erzielen, die früher nur professionellen Investoren vorbehalten waren.

  • Man kann bereits mit kleinen Beträgen investieren und sichert sich dennoch die Renditechancen eines
    Großanlegers.
  • Durch die geringe Mindestbeteiligung kann man das Risiko streuen, statt alles in eine Einzelimmobilie zu stecken
    und ein Klumpenrisiko einzugehen.
  • Ebenfalls entfällt der Verwaltungs- und Kostenaufwand, den man als Halter einer Immobilie tragen müsste.
  • Jeder Anleger kann sein eigenes Portfolio mit ausgewählten Projekten aufbauen und muss nicht einem Fondsmanager
    vertrauen, der zudem kostenintensiv ist.
  • Dank Vermittlung über niedrigschwellige Online-Plattformen entfallen hohe Vertriebskosten – was höhere Renditen
    ermöglicht.

Nutzen Sie die guten Rahmenbedingungen für den Einstieg

Die weiterhin niedrigen Zinsen und steigenden Marktpreise sind derzeit vorteilhaft für alle Arten von
Immobilienanlagen. Es gibt keine „beste“ Anlageklasse, aber es ist wichtig zu wissen, welche Kriterien für
Immobilienanleger entscheidend sein können. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick über diese Kriterien.

Kriterien Crowd­investing Kauf einer Immobilie Immobilien­fonds Immobilien­aktien
Zinsen: sind die Zinsen fest vereinbart?
Kosten: Ist das Angebot gebührenfrei?
Aufwand: Bin ich von der künftigen Verwaltung befreit?
Laufzeit: Gibt es einen festen Rückzahlungstermin? /
Flexibilität: Kann ich die Immobilie selbst auswählen?

Immobilien-Crowdinvesting bietet spannende Möglichkeiten für selbstbestimmte Anleger, die ihr Anlageportfolio weiter
diversifizieren wollen. Wer bereit ist, ein höheres Risiko für bessere Renditechancen einzugehen und die Stabilität
und Beliebtheit von Immobilien als ausbalancierte Gegengewichte ansieht, findet beim Immobilien-Crowdinvesting eine
geeignete Option[3].

Crowdinvesting ist eine Geldanlage für Investoren, die bereit sind, ein Risiko-Investment zu tätigen, um
möglicherweise hohe Zinsen zu erzielen. Es gibt weder eine Garantie auf vollumfängliche Rückzahlung noch auf
Zahlung der vereinbarten Erträge sollte ein Projekt in Schwierigkeiten geraten. Daher sollte Crowdinvesting
nur einen Teil Ihres Portfolios ausmachen.

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Müssen Sie Crowdinvesting-Erträge versteuern?

Ja, Gewinne aus Crowdinvesting müssen versteuert werden. Sie unterliegen der Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich
Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Es gibt einen Freibetrag von 1.000 € pro Jahr für Singles, der
jedoch nur gilt, wenn er nicht schon für andere Kapitalerträge wie Aktien genutzt wurde. Verluste aus Crowdinvesting
können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Einige Plattformen – wie auch BERGFÜRST – übernehmen die
Steuerabführung
, ähnlich wie es ein Broker bei Aktiengeschäften tut. Diese Informationen stellen keine
Steuerberatung dar. Bitte konsultieren Sie zu allen steuerrechtlichen Fragen grundsätzlich Ihren Steuerberater.

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Quellenangaben

  1. Becker, H.P., Peppmeier, A. (2021). Investition und Finanzierung: Grundlagen der betrieblichen Finanzwirtschaft. Wiesbaden: SpringerGabler. S. 259 f.
  2. European Union: Verordnung (EU) 2020/1503
  3. Gabler Banklexikon: Crowdinvesting