Lana Iliev, 11.11.2020
Plattformen für Immobilien-Crowdinvesting organisieren Finanzierungen für Immobiliengesellschaften zur Realisierung ihrer Bauprojekte. Das Geld kommt vorrangig aus privater Hand. Selbst, wenn hier durchschnittlich pro Kopf „nur“ etwa 1.000 € je Projekt investiert werden, können aufgrund der Vielzahl der Anleger substanzielle Summen von mehreren Millionen Euro eingeworben werden.
Wie gesagt, mehrheitlich sind es Privatanleger, die diese Darlehen vergeben, und sie sollten bei der Form des Anlagemodells ganz genau hinschauen – denn in puncto Anlegerschutz gibt es große Unterschiede.
In der Regel vermitteln die Plattformen das qualifizierte Nachrangdarlehen als Anlageprodukt an ihre Anleger. Das hat einen einfachen Grund: Der Gesetzgeber setzt enge Grenzen für das öffentliche Anbieten von Anlageprodukten für Privatanleger. Will man als Plattform von diversen Vereinfachungen profitieren und insbesondere auch vermeiden, einen umfangreichen und teuren Prospekt für das Anlageprodukt zur Verfügung stellen zu müssen, bleibt häufig nur noch das qualifizierte Nachrangdarlehen als mögliches Anlageprodukt übrig.
Die Emittenten wiederum schätzen insbesondere die insolvenzhindernden Eigenschaften des Finanzinstruments – denn bei drohender Zahlungsunfähigkeit und damit Insolvenz der Gesellschaft, macht das qualifizierte Nachrangdarlehen das einseitige Verschieben der Fälligkeiten möglich. Deshalb greift auch die Mehrheit der Crowdinvesting-Plattformen mit ihren Emittenten auf dieses spezielle Anlageprodukt zurück.
Für die Plattformen und Emittenten sind qualifizierte Nachrangdarlehen der einfachste und kostengünstigste Weg.
Um den Anlegerschutz ist es bei diesem Anlageprodukt allerdings weniger gut bestellt.
Das Finanzierungsinstrument qualifiziertes Nachrangdarlehen kennt man in erster Linie im Kontext von Unternehmenssanierungen. Unternehmen, die sich in wirtschaftlicher Schieflage befinden, greifen bevorzugt auf diese Darlehensform zurück, da sie ihnen insolvenzhindernde Eigenschaften bietet. Wie diese aussehen und was sie für den Anleger bedeuten, wird im Folgenden erklärt.
Gerät der Schuldner eines qualifizierten Nachrangdarlehens mit seinem Projekt in wirtschaftliche Schieflage bzw. droht die Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz, muss er seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen aus dem qualifizierten Nachrangdarlehen bis auf Weiteres nicht nachkommen. Das heißt: Würden anstehende Kapitalausschüttungen an die Anleger seine Zahlungsunfähigkeit und damit einen Insolvenzantragsgrund auslösen, kann er einseitig und zeitlich unbegrenzt Zins- und Tilgungszahlungen aussetzen.
Den Anlegern sind in einem solchen Fall die Hände gebunden: Sie haben keine Möglichkeit rechtlich gegen die ausbleibenden Zahlungen vorzugehen und müssen abwarten, was passiert. So können lange und nicht absehbare Kapitalbindungsfristen entstehen.
Qualifizierte Nachrangdarlehen sind Finanzierungsinstrumente, die im Falle der Insolvenz des Schuldners erst bedient werden, wenn alle anderen Gläubiger, wie zum Beispiel Lieferanten oder Handwerker, bedient sind.
Mit der qualifizierten Nachrangigkeit steigt das Risiko eines Totalverlustes für die Anleger. Denn: In der Regel können bereits die vorrangigen Gläubiger nur zu einem Bruchteil aus der Masse bedient werden. So tendiert die Wahrscheinlichkeit gegen null, dass Geldgeber im qualifizierten Nachrang ihr Geld ganz oder teilweise zurückerhalten.
Im Rahmen eines qualifizierten Nachrangdarlehens können keine echten Sicherheiten begeben werden. Denn auch diese würden qualifiziert nachrangig bleiben (s. Box). So sind den Anlegern bei Zahlungsausfall zusätzlich die Hände gebunden.
Qualifizierte Nachrangdarlehen sind ein gängiges Finanzierungsinstrument für Unternehmen, in wirtschaftlicher Schieflage.
Zentral ist hierbei die insolvenzhindernde Eigenschaft, dass Zins- und Tilgungszahlungen ausgesetzt werden können, wenn sich die Immobiliengesellschaft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet.
Eine weitere, für die Anleger negative Eigenschaft ist, dass sie sich im Insolvenzfall ganz hinten anstellen müssen und zudem auf keine verwertbaren Sicherheiten zurückgreifen können.
BERGFÜRST hat ein speziell auf die Assetklasse Immobilienfinanzierung zugeschnittenes Crowdlending-Produkt konzipiert. Den Anlegern stehen so, im Gegensatz zum mehrheitlichen Angebot der anderen Plattformen, besicherte Bankdarlehen für ihr Investment zur Verfügung und sie profitieren von einem weitaus größeren Anlegerschutz. Welche Vorteile ein besichertes Bankdarlehen bietet und wieso BERGFÜRST dieses Anlageprodukt vermitteln kann, erfahren Sie im Folgenden.
Den Darlehensnehmern eines besicherten Bankdarlehens ist es nicht möglich Zins- und Tilgungszahlungen einseitig aufzuschieben, anders als bei den qualifizierten Nachrangdarlehen, die diese insolvenzhindernde Option beinhalten. Das besicherte Bankdarlehen muss vorbehaltlos zu vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten bedient und zurückgezahlt werden.
BERGFÜRST Emittenten bestellen die jeweils vereinbarten Sicherheiten deshalb zwingend vor Darlehensauszahlung, sodass diese, im Fall des Falles, effektiv verwertet werden können.
Bei den von BERGFÜRST vermittelten besicherten Bankdarlehen besteht keine qualifizierte Nachrangigkeit. Wie die Tabelle „Rangfolge der Verwertungserlöse einer Immobilie“ aufzeigt, stehen die Anleger beim besicherten Bankdarlehen mindestens im zweiten Rang, hinter der erstrangig finanzierenden Bank. Ist eine erstrangige Bankfinanzierung nicht vorgesehen bzw. notwendig, sind die Anleger sogar auf dem ersten Rang und können direkt aus den bestellten Sicherheiten bedient werden. Somit werden sie in der Regel vor allen anderen Gläubigern und insbesondere weit vor Inhabern qualifizierter Nachrangdarlehen bedient.
Dadurch sinkt das Risiko, dass die Forderungen der Anleger nicht mehr durch Sachwerte oder letztendlich durch vorhandene Insolvenzmasse gedeckt sind und die Gefahr eines Totalverlustes ist wesentlich geringer.
Rangfolge | Bezeichnung | Gläubiger |
---|---|---|
1 | Bankdarlehen (Senior Loan) | Bank (falls vorhanden) |
2 |
Besichertes Bankdarlehen = Mezzanine Darlehen (Junior Loan) |
BERGFÜRST Anleger |
3 | Normale Verbindlichkeiten | Handwerker, Lieferanten etc. |
4 |
Nachrangiges Fremdkapital |
qualifizierte Nachrangdarlehen anderer Anbieter |
5 | Gesellschafterdarlehen | Darlehen des/der Gesellschafter an die eigene Gesellschaft |
6 | Eigenkapital | Kapital des/der Gesellschafter(s) |
Das Bankdarlehen kann mit echten Sicherheiten ausgestattet werden. Mit echten bzw. verwertbaren Sicherheiten sind Absicherungen gemeint, von denen im Fall der Leistungsstörung und vor allem im Fall der Insolvenz Gebrauch gemacht werden kann. Diese können als dingliche und persönliche Sicherheiten ausgestaltet sein, wie etwa Grundschulden, persönliche Bürgschaften oder Mietabtretungen und sind auch miteinander kombinierbar.
Das besicherte Bankdarlehen ist nicht qualifiziert nachrangig. Bei wirtschaftlicher Schieflage bzw. drohender Insolvenz ist es für den Darlehensnehmer eines besicherten Bankdarlehens nicht möglich, Zins- und Tilgungszahlungen einseitig aufzuschieben. Das besicherte Bankdarlehen muss vorbehaltlos zu vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten bedient und zurückgezahlt werden.
Durch die grundbuchliche Besicherung des Bankdarlehens stehen die Anleger im Fall der Verwertung der Immobilie mindestens im zweiten Rang, d.h. direkt nach den Forderungen der Bank die Verwertungserlöse zu. Je nach Ausgestaltung des Darlehens können sie zudem von weiteren bestellten Sicherheiten profitieren.
Das Bankdarlehen kann mit verwertbaren Sicherheiten ausgestattet werden, auf die der Anleger, auch bei (drohendem) Zahlungsausfall oder im Insolvenzfall, zurückgreifen kann.
Um ein besichertes Bankdarlehen anbieten zu können, muss man über eine Bankerlaubnis verfügen oder mit einem Kreditinstitut kooperieren. BERGFÜRST arbeitet aus diesem Grund mit einer sogenannten Fronting-Bank zusammen, welche die bankerlaubnispflichtigen Tätigkeiten für die Plattform übernimmt und so das Vermitteln von Crowdlending, mittels klassischer Bankdarlehen, ermöglicht. BERGFÜRST gelingt es auf diese Weise, das Regime der qualifizierten Nachrangigkeit zu verlassen und seinen Kunden einen deutlich besseren Anlegerschutz – zu gleichen bzw. oft besseren Konditionen – zu vermitteln. Die Plattform lässt somit in puncto Sicherheit die Mehrheit der Konkurrenz hinter sich.
Das qualifizierte Nachrangdarlehen ist das Finanzinstrument, das der Gesetzgeber für Crowdinvesting vorgesehen hat. Die Mehrheit der Plattformen vermittelt diese Anlageform, da sie simpel und kostengünstig ist. Doch gerade für die Anleger birgt das qualifizierte Nachrangdarlehen, aufgrund seiner eigenkapitalnahen und damit insolvenzhindernden Eigenschaften, immense Nachteile.
BERGFÜRST vermittelt zur Erreichung eines größeren Anlegerschutzes ein klassisches Bankdarlehen als Crowdlending-Angebot für den Immobilienbereich. Dieses Finanzierungsinstrument kann mit verwertbaren Sicherheiten ausgestattet werden, die schon weit vor und auch im Insolvenzfall greifen. Dies gelingt BERGFÜRST dank der Kooperation mit einer Fronting-Bank. Auf diese Weise hebt sich die Plattform von der Mehrheit des Marktes ab und kann ihren Anlegern ein besseres Anlageprodukt bieten.
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