Lana Iliev, 05.02.2021
Das Wort Emittent stammt ursprünglich von dem lateinischen Begriff „emittere“ ab, der mit zahlreichen sinngemäß verwandten Worten ins Deutsche übersetzt werden kann: zum Beispiel „herausgeben“, „herauslassen“, „freilassen“ oder auch „ausstoßen“ (Quelle: Pons ).
Ein Emittent ist also jemand, der etwas von sich löst. Aufgrund der vielfachen Übersetzungsweisen findet der Begriff gleich in mehreren Bereichen Anwendung und meint verschiedene Dinge. Dieser Beitrag legt den Fokus auf die Emittenten der Finanzbranche.
Am Kapitalmarkt bezeichnet der Begriff Emittent den Herausgeber von Finanzprodukten, Wertpapieren oder vergleichbaren Urkunden. Die Herausgabe oder Veröffentlichung von Wertpapieren, auch Emission genannt, erfolgt dabei mit dem Ziel der Kapitalaufnahme – zum Beispiel an einem Finanzmarkt wie der Deutschen Börse.
Auch die Herausgeber von Kreditkarten entsprechen der Definition des „Emittenten“. Hier sind die Emittenten Banken, Sparkassen und weitere Finanzdienstleister, die ihren Kunden entsprechende Karten zukommen lassen.
Notenbanken werden ebenso als Emittent bezeichnet, da sie Währungen als Zahlungsmittel ausgeben. Beim Crowdinvesting in Immobilien hingegen kommt den Darlehensnehmern bzw. Immobiliengesellschaften die Bedeutung des Emittenten zu.
Emittenten sind keine natürlichen Personen, sondern stets Wirtschaftssubjekte. So werden Aktien beispielsweise immer von Unternehmen, bzw. Aktiengesellschaften, ausgegeben. Da die Emission von Aktien an der Börse jedoch mit erheblichen Kosten einhergeht, kommen streng genommen nur Unternehmen ab einer gewissen Größe und mit einem hohen Finanzierungsbedarf infrage.
Anleihen bzw. Schuldverschreibungen hingegen können sowohl von Unternehmen als auch von Staaten, öffentlichen Körperschaften oder anderweitigen Institutionen emittiert werden. Während Unternehmen als Emittenten mit Unternehmensanleihen frisches Kapital aufnehmen, nutzen Staaten Anleihen, um ihre Haushalte zu finanzieren. So begibt Deutschland beispielsweise Bundesanleihen.
Auch Banken und Kreditinstitute treten als Emittenten auf, wenn sie Finanzprodukte wie Zertifikate, Optionsscheine oder Derivate auf den Markt bringen. Hier entsteht häufig Verwirrung: Denn bezieht sich ein Derivat auf den Aktienkurs eines Unternehmens, ist die Bank der Emittent – und nicht das Unternehmen.
Wie eingangs bereits erwähnt, verfolgen Emittenten bei der Ausgabe von Wertpapiere das Ziel der Kapitalaufnahme. So können sie Investitionen finanzieren und sichern ihre Liquidität ab. Im Gegenzug gehen Emittenten mit der Ausgabe von Wertpapieren Verpflichtungen gegenüber den Wertpapier-Inhabern ein.
Durch die Emission von Aktien geben Eigentümer von Unternehmen Stimmrechte an die Aktionäre ab. Während die Aktionäre an Kursgewinnen partizipieren können und eventuell auch mit Dividenden belohnt werden, generiert die Aktiengesellschaft Eigenkapital, das ihr langfristig zur Verfügung steht. So erweitern Emittenten nicht nur ihre Finanzierungsbasis, sondern erhöhen auch ihre Marktkapitalisierung.
Bei der Herausgabe von Anleihen verpflichtet sich der Emittent dem Wertpapier-Inhaber gegenüber, den Nennwert der Anleihe zum Ende einer festgelegten Laufzeit zurückzuzahlen und bis zu diesem Zeitpunkt zu verzinsen.
Die Höhe des Zins’ wird dabei von der Bonität des Emittenten abhängig gemacht. Sie ist somit abhängig vom Ausfallrisiko. Der Emittent der Anleihe erhält im Gegenzug Fremdkapital und die Stimmrechte verbleiben bei ihm.
Zudem gibt es das sogenannte Mezzanine-Kapital, eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Mezzanine-Kapital verfügt sowohl über eigenkapital- als auch fremdkapitalähnliche Merkmale und entsteht beispielsweise bei der Emission von Genussscheinen oder Nachrangdarlehen.
Emittenten haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Verfahren, mit denen Wertpapiere ausgegeben werden.
Zunächst ist zwischen der öffentlichen und der nicht-öffentlichen Emission zu unterscheiden. Bei Ersterer werden Wertpapiere an einem öffentlich zugänglichen Finanzmarkt platziert, zum Beispiel der Deutschen Börse.
Bei der nicht-öffentlichen Emission, auch Private Placement oder Privatplatzierung genannt, bietet der Emittent die Wertpapiere auf direktem Wege wenigen ausgewählten Investoren unter Ausschluss der Öffentlichkeit an. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind hier weniger streng als bei der öffentlichen Emission.
Darüber hinaus gibt es Fremd- und Selbstemissionen. Wie der Name bereits verrät, wird die Selbstemission vom Emittenten eigenständig durchgeführt. Währenddessen wird die Fremdemission von einem Emissionskonsortium bzw. einem oder mehreren Kreditinstituten durchgeführt und abgewickelt.
Bei öffentlichen Emission an der Börse ist die Fremdemission die häufigste Form. Das Emissionskonsortium muss dabei mindestens aus einer Bank bestehen, kann aber auch eine Gemeinschaft unterschiedlicher Kreditinstitute sein. Der Emittent kann sich dabei auf die Expertise sowie die vertriebsorganisatorischen Strukturen des Konsortiums verlassen.
Darüber hinaus gibt es auch die Selbstemission an der Börse, bei welcher der Emittent das Absatzrisiko stets selber trägt. Die öffentliche Selbstemission ist seltener, da nicht jeder Emittent zur öffentlichen Selbstemission berechtigt ist.
Theoretisch dürfen fast ausschließlich Kreditinstitute ihre eigenen Wertpapiere emittieren. Das hat der Gesetzgeber in Deutschland so festgelegt, um einen ausreichenden Anlegerschutz zu gewähren. Dies gilt nicht für nicht-öffentliche Emissionen: Hier ist die Selbstemission leichter durchzuführen.
Öffentliche Emissionen an der Börse sind äußerst aufwendig und werden vom Gesetzgeber zum Schutz der Aktionäre streng kontrolliert. So müssen Emittenten, um Wertpapiere wie Aktien, Optionsscheine oder Derivate an der Börse zu platzieren, spezielle Voraussetzung erfüllen. Diese sind im Börsengesetz (BörsG) und in der Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV) festgeschrieben. So soll die Eignung zum Emittenten festgestellt und gewährleistet werden.
Im Nachhinein ergeben sich durch den Börsengang weiterhin spezielle Pflichten für Emittenten. Dabei soll vor allem die unternehmerische Transparenz gewährleistet werden. So werden Emittenten vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, regelmäßig Zwischenberichte in Form von Jahresabschlüssen oder Quartalsberichten zu veröffentlichen (Regelpublizität).
Zudem besteht eine Informationspflicht bezüglich außergewöhnlicher Umstände, die den Wert des emittierten Papiers beeinflussen können. Dazu zählen beispielsweise Änderungen bei den Vorstandspersonalien, aber auch die Schließungen von Unternehmensstandorten.
Neben der Kapitalbeschaffung kann der Börsengang einem Emittenten weitere Vorteile bieten. So kann ein Börsengang beispielsweise den Ruf eines Unternehmens stärken und es bekannter machen. Auch verbessert die gesteigerte Eigenkapitalquote den Zugriff auf weitere Finanzierungen.
Dem stehen jedoch auch Nachteile gegenüber: So sind börsennotierte Unternehmen aufgrund der öffentlich einsehbaren Kurse anfälliger für Spekulationen. Im schlimmsten Fall verursachen rufschädigende Aussagen nicht nur Umsatz- sondern auch Kursverluste beim Emittenten.
Inhaber von Schuldverschreibungen wie Anleihen müssen mit dem sogenannten Emittentenrisiko rechnen. Damit ist der Umstand gemeint, dass Anleger mit Verlusten rechnen müssen, wenn der Emittent der Schuldverschreibungen nicht in der Lage ist, die ausgegebenen Anleihen zum Nennwert zurückzuzahlen.
In diesem Zusammenhang kann es zu Teilverlusten kommen, sodass Zinsleistungen oder Rückzahlungen nur in Teilen durch den Emittenten erbracht werden. Auch eine Stundung ist möglich, bei der Zahlungen aufgeschoben und zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden. Im schlimmsten Fall kann dies auch den Totalverlust bedeuten.
Bei Aktien spricht man hingegen nicht vom Emittenten- sondern vom Insolvenzrisiko. Da Aktien keine feste Laufzeit besitzen sondern gehandelt werden, besteht die Gefahr hier vor allem in einem massiven Kursverlust der Papiere im Handel über die Börse. Zudem droht der Ausfall von Dividenden-Zahlungen.
Um Risiken zu minimieren, setzen viele Investoren auf Emittenten mit einer guten Bonität und hohen Kreditwürdigkeit, die sich anhand offizieller Ratings einschätzen lässt.
Emittenten lassen ihre Kreditwürdigkeit häufig von Rating-Agenturen prüfen, um das Vertrauen der Anleger zu gewinnen. Die bekanntesten Agenturen sind Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch.
Bei den Ratings von Unternehmen fließen unter anderem der Verschuldungsgrad, die Eigenkapitalquote sowie laufende Erträge der Emittenten in das Rating ein. Bei Staaten, öffentlichen Körperschaften oder Institutionen prüfen die Agenturen hingegen die nationale Finanzpolitik sowie wirtschaftliche Stabilitätsfaktoren.
Die Agenturen vergeben die Ratings in Form von Noten, sodass die Bonität der verschiedenen Emittenten für den Anleger vergleichbar gemacht werden. Jede Agentur hat dabei ein eigenes Notensystem.
Die ausgegebenen Ratings dienen zur Orientierung, darüber hinaus sollten Anleger jedoch auch weitere Kriterien zur Beurteilung eines Wertpapiers heranziehen. Dazu zählen beispielsweise Unternehmenskennzahlen oder auch die aktuelle Berichterstattung über den Emittenten.
Der Bilanzskandal rund um Wirecard zeigt, warum Anleger sich in ihren Entscheidungen nicht blind auf Emittenten-Ratings verlassen sollten. Moody’s setzte das Rating des Unternehmens erst drei Tage, nachdem der massive Kursverfall an der Börse einsetzte, auf Ramschniveau herab. In diesem Sonderfall ließen sich auch Rating-Agenturen von den gefälschten Bilanzen täuschen.
Wer es schon lange vorher ahnte? Ein Reporter der Financial Times und seine Leser.
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