Von Lana Iliev – aktualisiert am 24.05.2024
Das Wort Emittent stammt ursprünglich von dem lateinischen Begriff „emittere“ ab, der mit zahlreichen
sinngemäß verwandten Worten ins Deutsche übersetzt werden kann: zum Beispiel „herausgeben“, „herauslassen“,
„freilassen“ oder auch „ausstoßen“ (Quelle: Pons ).
Ein Emittent ist also jemand, der etwas von sich löst. Aufgrund der vielfachen Übersetzungsweisen findet der
Begriff gleich in mehreren Bereichen Anwendung und meint verschiedene Dinge. Dieser Beitrag legt den Fokus
auf die Emittenten der Finanzbranche.
Am Kapitalmarkt bezeichnet der Begriff Emittent den Herausgeber von Finanzprodukten, Wertpapieren
oder vergleichbaren Urkunden. Die Herausgabe oder Veröffentlichung von Wertpapieren, auch Emission
genannt, erfolgt dabei mit dem Ziel der Kapitalaufnahme – zum Beispiel an einem Finanzmarkt wie der
Deutschen Börse.
Auch die Herausgeber von Kreditkarten entsprechen der Definition des „Emittenten“. Hier sind die
Emittenten Banken, Sparkassen und weitere Finanzdienstleister, die ihren Kunden entsprechende Karten zukommen
lassen.
Notenbanken werden ebenso als Emittent bezeichnet, da sie Währungen als Zahlungsmittel ausgeben.
Beim Crowdinvesting in Immobilien hingegen kommt den
Darlehensnehmern bzw. Immobiliengesellschaften die Bedeutung des Emittenten zu.
Emittenten sind keine natürlichen Personen, sondern stets Wirtschaftssubjekte. So werden Aktien beispielsweise immer von
Unternehmen, bzw. Aktiengesellschaften, ausgegeben. Da die Emission von Aktien an der Börse jedoch
mit erheblichen Kosten einhergeht, kommen streng genommen nur Unternehmen ab einer gewissen Größe und mit einem
hohen Finanzierungsbedarf infrage.
Anleihen bzw. Schuldverschreibungen hingegen können sowohl
von Unternehmen als auch von Staaten, öffentlichen Körperschaften oder anderweitigen
Institutionen emittiert werden. Während Unternehmen als Emittenten mit Unternehmensanleihen frisches Kapital
aufnehmen, nutzen Staaten Anleihen, um ihre Haushalte zu finanzieren. So begibt Deutschland beispielsweise Bundesanleihen.
Auch Banken und Kreditinstitute treten als Emittenten auf, wenn sie Finanzprodukte
wie Zertifikate, Optionsscheine oder Derivate auf den Markt bringen. Hier entsteht
häufig Verwirrung: Denn bezieht sich ein Derivat auf den Aktienkurs eines Unternehmens, ist die Bank der Emittent –
und nicht das Unternehmen.
Wie eingangs bereits erwähnt, verfolgen Emittenten bei der Ausgabe von Wertpapiere das Ziel der Kapitalaufnahme. So
können sie Investitionen finanzieren und sichern ihre Liquidität ab. Im Gegenzug gehen Emittenten mit der Ausgabe
von Wertpapieren Verpflichtungen gegenüber den Wertpapier-Inhabern ein.
Durch die Emission von Aktien geben Eigentümer von Unternehmen Stimmrechte an die Aktionäre ab.
Während die Aktionäre an Kursgewinnen partizipieren können und eventuell auch mit Dividenden belohnt werden,
generiert die Aktiengesellschaft Eigenkapital, das ihr langfristig zur Verfügung steht. So
erweitern Emittenten nicht nur ihre Finanzierungsbasis, sondern erhöhen auch ihre Marktkapitalisierung.
Bei der Herausgabe von Anleihen verpflichtet sich der Emittent dem Wertpapier-Inhaber gegenüber,
den Nennwert der Anleihe zum Ende einer festgelegten Laufzeit zurückzuzahlen und bis zu diesem Zeitpunkt zu
verzinsen.
Die Höhe des Zins’ wird dabei von der Bonität des Emittenten abhängig gemacht. Sie ist somit abhängig vom
Ausfallrisiko. Der Emittent der Anleihe erhält im Gegenzug Fremdkapital und die Stimmrechte
verbleiben bei ihm.
Zudem gibt es das sogenannte Mezzanine-Kapital,
eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Mezzanine-Kapital verfügt sowohl über eigenkapital- als
auch fremdkapitalähnliche Merkmale und entsteht beispielsweise bei der Emission von Genussscheinen oder Nachrangdarlehen.
Emittenten haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Verfahren, mit denen Wertpapiere ausgegeben werden.
Öffentliche und nicht-öffentliche Emissionen
Zunächst ist zwischen der öffentlichen und der nicht-öffentlichen Emission zu unterscheiden. Bei Ersterer werden
Wertpapiere an einem öffentlich zugänglichen Finanzmarkt platziert, zum Beispiel der Deutschen Börse.
Bei der nicht-öffentlichen Emission, auch Private
Placement oder Privatplatzierung genannt, bietet der Emittent die Wertpapiere auf direktem Wege wenigen
ausgewählten Investoren unter Ausschluss der Öffentlichkeit an. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind hier weniger
streng als bei der öffentlichen Emission.
Fremd- und Selbstemission
Darüber hinaus gibt es Fremd- und Selbstemissionen. Wie der Name bereits verrät, wird die Selbstemission vom
Emittenten eigenständig durchgeführt. Währenddessen wird die Fremdemission von einem Emissionskonsortium bzw. einem
oder mehreren Kreditinstituten durchgeführt und abgewickelt.
Bei öffentlichen Emission an der Börse ist die Fremdemission die häufigste Form. Das
Emissionskonsortium muss dabei mindestens aus einer Bank bestehen, kann aber auch eine Gemeinschaft
unterschiedlicher Kreditinstitute sein. Der Emittent kann sich dabei auf die Expertise sowie die
vertriebsorganisatorischen Strukturen des Konsortiums verlassen.
Darüber hinaus gibt es auch die Selbstemission an der Börse, bei welcher der Emittent das
Absatzrisiko stets selber trägt. Die öffentliche Selbstemission ist seltener, da nicht jeder Emittent zur
öffentlichen Selbstemission berechtigt ist.
Theoretisch dürfen fast ausschließlich Kreditinstitute ihre eigenen Wertpapiere emittieren. Das hat der Gesetzgeber
in Deutschland so festgelegt, um einen ausreichenden Anlegerschutz zu gewähren. Dies gilt nicht für
nicht-öffentliche Emissionen: Hier ist die Selbstemission leichter durchzuführen.
Öffentliche Emissionen an der Börse sind äußerst aufwendig und werden vom Gesetzgeber zum Schutz der Aktionäre
streng kontrolliert. So müssen Emittenten, um Wertpapiere wie Aktien, Optionsscheine oder Derivate an der Börse zu
platzieren, spezielle Voraussetzung erfüllen. Diese sind im Börsengesetz (BörsG) und in der
Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV) festgeschrieben. So soll die Eignung zum Emittenten festgestellt und
gewährleistet werden.
Beispiele für Voraussetzungen zum Börsengang laut BörsZulV
Pflichten nach dem Börsengang
Im Nachhinein ergeben sich durch den Börsengang weiterhin spezielle Pflichten für Emittenten. Dabei soll vor allem
die unternehmerische Transparenz gewährleistet werden. So werden Emittenten vom Gesetzgeber dazu
verpflichtet, regelmäßig Zwischenberichte in Form von Jahresabschlüssen oder Quartalsberichten zu veröffentlichen
(Regelpublizität).
Zudem besteht eine Informationspflicht bezüglich außergewöhnlicher Umstände, die den Wert des
emittierten Papiers beeinflussen können. Dazu zählen beispielsweise Änderungen bei den Vorstandspersonalien, aber
auch die Schließungen von Unternehmensstandorten.
Vor- und Nachteile des Börsengangs für Emittenten
Neben der Kapitalbeschaffung kann der Börsengang einem Emittenten weitere Vorteile bieten. So kann
ein Börsengang beispielsweise den Ruf eines Unternehmens stärken und es bekannter machen. Auch verbessert die
gesteigerte Eigenkapitalquote den Zugriff auf weitere Finanzierungen.
Dem stehen jedoch auch Nachteile gegenüber: So sind börsennotierte Unternehmen aufgrund der
öffentlich einsehbaren Kurse anfälliger für Spekulationen. Im schlimmsten Fall verursachen rufschädigende Aussagen
nicht nur Umsatz- sondern auch Kursverluste beim Emittenten.
Inhaber von Schuldverschreibungen wie Anleihen müssen mit dem sogenannten Emittentenrisiko rechnen.
Damit ist der Umstand gemeint, dass Anleger mit Verlusten rechnen müssen, wenn der Emittent der
Schuldverschreibungen nicht in der Lage ist, die ausgegebenen Anleihen zum Nennwert zurückzuzahlen.
In diesem Zusammenhang kann es zu Teilverlusten kommen, sodass Zinsleistungen oder Rückzahlungen nur in Teilen durch
den Emittenten erbracht werden. Auch eine Stundung ist möglich, bei der Zahlungen aufgeschoben und zu einem späteren
Zeitpunkt erbracht werden. Im schlimmsten Fall kann dies auch den Totalverlust bedeuten.
Insolvenzrisiko
Bei Aktien spricht man hingegen nicht vom Emittenten- sondern vom Insolvenzrisiko. Da Aktien keine feste Laufzeit
besitzen sondern gehandelt werden, besteht die Gefahr hier vor allem in einem massiven Kursverlust der Papiere im
Handel über die Börse. Zudem droht der Ausfall von Dividenden-Zahlungen.
Um Risiken zu minimieren, setzen viele Investoren auf Emittenten mit einer guten Bonität und hohen Kreditwürdigkeit,
die sich anhand offizieller Ratings einschätzen lässt.
Rating-Agenturen
Emittenten lassen ihre Kreditwürdigkeit häufig von Rating-Agenturen prüfen, um das Vertrauen der Anleger zu
gewinnen. Die bekanntesten Agenturen sind Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch.
Bei den Ratings von Unternehmen fließen unter anderem der Verschuldungsgrad, die Eigenkapitalquote
sowie laufende Erträge der Emittenten in das Rating ein. Bei Staaten, öffentlichen Körperschaften
oder Institutionen prüfen die Agenturen hingegen die nationale Finanzpolitik sowie wirtschaftliche
Stabilitätsfaktoren.
Die Agenturen vergeben die Ratings in Form von Noten, sodass die Bonität der verschiedenen Emittenten für den
Anleger vergleichbar gemacht werden. Jede Agentur hat dabei ein eigenes Notensystem.
Ratings alleine reichen nicht aus
Die ausgegebenen Ratings dienen zur Orientierung, darüber hinaus sollten Anleger jedoch auch weitere Kriterien zur
Beurteilung eines Wertpapiers heranziehen. Dazu zählen beispielsweise Unternehmenskennzahlen oder auch die aktuelle
Berichterstattung über den Emittenten.
Der Bilanzskandal rund um Wirecard zeigt, warum Anleger sich in ihren Entscheidungen nicht blind auf
Emittenten-Ratings verlassen sollten. Moody’s setzte das Rating des Unternehmens erst drei Tage, nachdem der massive
Kursverfall an der Börse einsetzte, auf Ramschniveau herab. In diesem Sonderfall ließen sich auch Rating-Agenturen
von den gefälschten Bilanzen täuschen.
Wer es schon lange vorher ahnte? Ein Reporter der Financial Times und seine Leser.
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