Von Lana Iliev – aktualisiert am 10.11.2022
Nachranganleihen locken mit satten Renditen und bergen immense Risiken. Gesetzliche Änderungen zur Regulierung von
Banken machen sie derzeit noch attraktiver und laden Anleger zu Spekulationen ein. Hier erfahren Sie was
Nachranganleihen sind und was zu beachten ist.
Bei einer Nachranganleihe handelt es sich um eine spezielle Form der Unternehmensanleihe. Die Sonderform
zeichnet sich primär durch ihre nachrangige Behandlung im Falle einer Insolvenz des Emittenten aus.
Das bedeutet, dass Halter von nachrangigen Anleihen erst
nach Gläubigern, Inhabern von
Schuldverschreibungen und Haltern vorrangiger Anleihen (auch Senior bonds genannt) aus der Insolvenzmasse
bedient werden. Vorausgesetzt natürlich die Mittel reichen dafür aus. Andernfalls droht der
Totalverlust.
Ein weiteres Merkmal von Nachranganleihen ist ihr hybrider Charakter, denn sie stellen eine Mischform aus Fremd- und
Eigenkapital dar. Daher werden sie auch als Hybridanleihen oder hybride bonds bezeichnet.
Nachrangige Anleihen trumpfen mit höheren Renditen und Zinsen als vorrangige Anleihen. Anleger lockt oft die Chance
attraktive Gewinne einzufahren. Der Grund für die hohen Zinsen liegt auf der Hand: Durch die
Nachrangigkeit der Anleihen liegt das Risiko im Falle einer Insolvenz einen Totalverlust zu
erleiden deutlich höher als bei klassischen Anleihen.
Zudem sind Nachranganleihen oft an extrem lange Laufzeiten und komplexe
Emissionsbedingungen geknüpft, die sich nicht selten nachteilig für den Anleger auswirken. Folgende
Attribute sollten dabei in besonderem Maße beachtet werden:
Variable Zinssätze |
Oft behalten sich Emittenten von nachrangigen Anleihen das Recht vor, Zinssätze zu einem späteren Zeitpunkt senken zu können. Dabei werden gemeinhin feste Zinsen bis zum ersten Kündigungstermin vereinbart. Wird dieser nicht wahrgenommen, gilt anschließend und bis zum Ende der Laufzeit ein variabler Zinssatz. |
Aufschiebung von Kuponzahlungen |
Nicht selten werden Kuponauszahlungen von Nachranganleihen an Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise die Liquidität des Emittenten. Hier gilt jedoch: Kuponzahlungen werden lediglich aufgeschoben. Sie bleiben nicht einfach aus, wie es bei Dividendenzahlungen der Fall sein kann. |
Einseitiges Kündigungsrecht |
Nachrangige Anleihen sind nicht durch den Anleger kündbar. Der Emittent allein verfügt über das Kündigungsrecht. |
Aufgrund des einseitigen Kündigungsrechts ist es für Anleger beinahe unmöglich, eine Nachranganleihe vor dem Ende
der Laufzeit zu liquidieren. Zudem lassen sie sich erfahrungsgemäß an der Börse nur unter
Inkaufnahme von Verlusten veräußern. Dies soll sich nun jedoch aufgrund von neuen Regulierungen ändern.
In den vergangenen Jahren wurden nachrangige Anleihen vorwiegend von Banken und Versicherungen ausgegeben, die das
dadurch gewonnene Hybridkapital als Eigenkapital geltend machen konnten.
Im Zuge der Lehman-Brothers-Pleite im Jahr 2008 wurden jedoch Leitlinien zur Regulierung von Banken beschlossen,
genannt Basel III. Perspektivisch sollen weitere Pleiten vermieden und Banken, insbesondere deren Einlagen, besser
vor Krisen abgesichert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt das neue Regelwerk den Banken einen
größeren Anteil an hartem Kernkapital vor.
Seit 2014 werden die neuen Reglementierungen sukzessive in der Europäischen Union umgesetzt. Ursprünglich sollten
Banken bis Anfang 2022 Eigenkapital aufbauen, welches den neuen Regelungen entspricht. Aufgrund der wirtschaftlichen
Folgen der COVID19-Pandemie sollen die finalen Regelungen von Basel III jedoch erst Anfang 2023 in Kraft treten.
Ob 2022 oder 2023: Da nachrangige Anleihen als Ergänzungskapital (Tier II) klassifiziert werden, können sie bald
nicht mehr als Eigenkapital geltend gemacht werden und ihre Ausgabe ist somit auch nicht mehr besonders reizvoll für
Banken.
Warum Anleger davon profitieren
Aus diesem Grund wird die Tilgung vieler nachrangiger Anleihen erwartet und es kommt zu einer gesteigerten
Nachfrage. Diese führt wiederum zu erhöhten Kursen der Wertpapiere und es ergeben sich
Möglichkeiten zur Spekulation für Anleger.
Dies zeigte sich bereits bei einer Nachranganleihe der österreichischen Erste Group: Als die Bank im August 2017 die
Tilgung der Anleihe ankündigte, schossen die Kurse in die Höhe und verdoppelten sich in kürzester Zeit. 2019
wiederholte sich dies, als die spanische Banco Santander eine Floater-Nachranganleihe kündigte.
Falls Sie jetzt überlegen, in nachrangige Anleihen zu investieren, um so auf die durch Basel III verursachten
Marktveränderungen zu spekulieren, sollten Sie den folgenden Punkten besondere Aufmerksamkeit schenken:
Nachranganleihen sind Hochzinsanleihen, Mittelstandsanleihen und Staatsanleihen von
Schwellenländern mit niedriger Bonität nicht unähnlich: All diese Investments stehen für hohe Risiken und
verheißungsvolle Renditechancen.
Auch so manche Aktien ähnelt der
Nachranganleihe. Tatsächlich werden Aktionäre im Falle einer Insolvenz jedoch noch später bedient als Halter von
nachrangigen Anleihen. Zudem gibt es auch sogenannte Coco Bonds: Dabei handelt es sich um Bankanleihen, die in
Aktien umgewandelt werden, unterschreitet die ausgebende Bank eine gewisse Eigenkapitalquote.
Eine andere Alternative zur Nachranganleihe ist das Crowdinvesting in Immobilien, wie es BERGFÜRST vermittelt. Im Gegensatz zu nachrangigen Anleihen wird hier eine
feste Verzinsung vereinbart, die in der Regel zwischen 5,0 % und 7,0 % pro Jahr liegt.
Die Anleger ermöglichen durch ihre Investition die Realisierung größerer Immobilienprojekte und erhalten im Gegenzug
attraktive Zinsen.
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