Diese Risiken bergen alternative Investmentfonds

Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 04.04.2023

Flugzeuge, Schiffe oder Container: Alternative Investmentfonds (AIF) investieren das Geld der
Anlegerinnen und Anleger
in Sachwerte, die sonst Ihnen als Privatpersonen nicht zur Verfügung stehen. Anders als klassische Investmentfonds
bergen AIF jedoch einige erhebliche Risiken für Sie.

So gilt grundsätzlich, dass Sachwerte deutlich schwerer liquidierbar sind als bei Fonds, die in Wertpapiere wie Aktien oder
Anleihen investieren. Außerdem handelt es sich bei alternativen Investmentfonds je nach Ausgestaltung um eine
unternehmerische Beteiligung, bei der Sie direkt an Gewinnen, aber auch Verlusten beteiligt werden.

Im Folgenden erklären wir, wie alternative Investmentfonds genau funktionieren, wie die rechtlichen Grundlagen für diese
Anlageklasse aussieht und was Sie bei einem Investment beachten sollten.

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Was sind alternative Investmentfonds genau?

Bei alternativen Investmentfonds handelt es sich um komplexe Finanzprodukte, die fundierte Kenntnisse
erfordern – und
die Sie deshalb mit Vorsicht genießen sollten. Beispiele für AIF sind Immobilienfonds, Dach-Hedgefonds oder Private
Equity Fonds
, bis hin zu Rohstofffonds, Infrastrukturfonds, Containerfonds oder Flugzeugfonds.

Grundsätzlich sind AIF sämtliche Fonds, die nicht unter die
sogenannte OGAW-Richtlinie der EU fallen. So steht es
wiederum in der AIFM-Richtlinie der EU. Die OGAW-Richtlinie mündete in Deutschland zunächst im Investmentgesetz (InvG).
Später wurde es durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) abgelöst, in dem die Bundesregierung die
AIFM-Richtlinie
umsetzte (siehe nächster Abschnitt). Wichtig ist: Alternative Investments bergen neben hohen Renditechancen
große
Risiken
für Sie.

Wie werden AIF gesetzlich geregelt?

OGAW, AIFM, KAGB: Hinter den komplizierten Namen verbergen sich Regeln für alternative Investmentfonds. Im Folgenden
geben wir Ihnen einen kurzen Exkurs, um die Grundlagen dieser Assetklasse besser
nachvollziehen zu können. Ein Überblick:

Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW)

Die seit 1985 EU-weit existierende Gesetzesvorgabe reguliert Investmentfonds und
Verwaltungsgesellschaften
, die aktive
Fonds als auch passive Fonds wie ETF auflegen. Die von der
EU definierte Norm bietet einen einheitlich regulatorischen
Anlegerschutz
für diese Investmentformen.

Sie schreibt die Zulassungspflicht und Finanzaufsicht von Investmentfonds und Verwaltungsgesellschaften sowie
Pflichtinformationen für Sie als Anlegerinnen und Anleger vor. So müssen Sie Zugriff auf den Emissionsprospekt sowie die
Halbjahres- und Jahresberichte erhalten. Zudem enthält die OGAW-Richtlinie Regelungen zur breiten Risikostreuung von
Investmentfonds.

Unter OGAW fallen laut Artikel 1 der Richtlinie „Organismen, deren ausschließlicher Zweck
es
ist, beim Publikum
beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und/oder
anderen
[…] liquiden Finanzanlagen zu investieren, und deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar
oder
mittelbar zu Lasten des Vermögens dieser Organismen zurückgenommen oder ausgezahlt werden. […]“[1]

Auf Englisch heißt die OGAW-Richtlinie UCITS, was für „Undertakings for Collective Investments in
Transferable
Securities“ steht – und das gleiche meint. Die europaweiten Standards vereinfachen die Arbeitsweise von
Investmentgesellschaften deutlich – und machen es möglich, ein zugelassenes Investmentprodukt auch in anderen Ländern
der EU anzubieten, man spricht von „Fonds mit EU-Pass[2]. Die OGAW-Richtlinie wurde durch weitere
Regelungen ergänzt, die
Begriffe OGAW bzw. UCITS sind jedoch geblieben.

Neue, alternative Fondsmodelle fielen nicht unter die von der EU definierten Vermögensgegenstände für Investmentfonds.
Daher stand Ihnen als Anlegerinnen und Anlegern kein staatlich regulierter Anlegerschutz zur Verfügung.
Geschäfte mit
AIF bewegten sich somit lange in einer rechtlichen Grauzone[3] – bis die EU eine weitere Richtlinie einführte.

Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD)

Mit der 2011 verabschiedeten Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM)
reglementiert die EU nun
ebenso Fondsanbieter, die nicht unter die OGAW-Richtlinie fallen[4]. Auslöser dafür waren die Finanzkrise
2008
und ihre
Folgen für Investoren.

Weil Anlegerinnen und Anleger viel Geld durch das Investment in bisher unregulierte Fondsmodelle verloren haben, wollte
die EU mehr Kontrolle über diese Graumarktanbieter erlangen. Die AIFM-Richtlinie mussten alle EU-Staaten bis 2013
umsetzen, um einheitliche Standards im Anlegerschutz zu etablieren.

In Deutschland geschah dies durch das Kapitalanlagegesetzbuch. Auf die konkreten Regeln der AIFM-Richtlinie gehen wir
daher im folgenden Abschnitt ein. Immerhin gelten die deutschen Regeln als strenger als die AIFM-Richtlinie.

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Das Kapitalanlagegesetzbuch unterscheidet grundsätzlich zwischen offenen und geschlossenen Fonds. In offene
Fonds
können
Sie jederzeit hinein investieren. Geschlossene Investmentfonds dagegen zeichnen sich durch einen langen
Anlagehorizont
mit festen Laufzeiten, eine hohe Mindestzeichnungssumme und eine limitierte Anlegerzahl aus. Beim Erreichen des
Anlagebetrags wird der Fonds geschlossen, weitere Investments werden nicht mehr entgegengenommen.

Das KAGB spricht von „offenen Investmentvermögen“ sowie „geschlossenen Alternative-Investment-Fonds“ bzw. „geschlossenen
Investmentvermögen“[5]. Außerdem unterscheidet das KAGB in OGAW-Fonds und alternative Investmentfonds (siehe oben).

Das KAGB unterteilt diese Investmentvermögen indes weiter – in Publikumsfonds und Spezialfonds. Während
Publikums-AIF
für jeden zugänglich sind, dürfen Spezial-AIF ausschließlich durch semiprofessionelle oder professionelle Kunden
erworben werden. Spezial-AIF sind ungeeignet für Privatanleger, da sie deutlich komplexer sind. Es
handelt sich meist um
geschlossene Investmentfonds, es gibt aber auch offene Spezial-AIF. Zudem wird diese Form des AIF weniger durch das KAGB
reglementiert. So gibt es beispielsweise keine Pflicht zur Veröffentlichung von Emissionsprospekten.

Professionelle Anleger sind im Regelfall Unternehmer oder Institutionen, die in der
Finanzbranche tätig sind –
und ein Mindestkapital sowie regelmäßige Transaktionen aufweisen können. Dazu zählen Banken,
Fondsgesellschaften, Pensionskassen oder Stiftungen. Sie als Privatperson können sich auf Antrag als
professioneller Anleger einstufen lassen, wenn eine Investmentfirma dies durch einen Eignungstest oder eine
sonstige angemessene Beurteilung nachprüft.

Zu semiprofessionellen Anlegern werden Sie indes durch Ihr Investment. Wenn Sie
mindestens 200.000 € in einen
Spezial-AIF zahlen, gelten Sie als semiprofessionell. Zusätzlich muss die Kapitalverwaltungsgesellschaft
überzeugt sein, dass Sie als Anleger umfassende Kenntnisse, Erfahrungen und den Sachverstand für diese
Investition haben und schriftlich bestätigen, das bewertet zu haben. Außerdem muss der semiprofessionelle
Anleger bestätigen, die Risiken der Anlage ausreichend zu kennen. Wer als Privatperson mindestens 10
Mio. € in
die Anlage steckt, gilt ebenso als semiprofessioneller Anleger.

Ein typisches Beispiel für geschlossene Publikums-AIF sind geschlossene Immobilienfonds, dagegen
gelten offene Immobilienfonds entsprechend als
offene Publikums-AIF.

OGAW-Fonds sind stets
offen. In der folgenden Grafik finden Sie eine Übersicht zu der Unterteilung von Investmentvermögen
durch das KAGB:

Investmentvermögen nach KAGB
Quelle: Eigene Darstellung nach Bundesverband Alternative Investments 

Vorgänger des Kapitalanlagegesetzbuches war das Investmentgesetz (InvG), das die Regierung
2004 auf den Weg brachte. Es löste das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) aus dem Jahr 1957 ab. Neben dem
KAGB
gibt es noch weitere Gesetze, die Teile der Anlage in (alternative) Investmentfonds regeln, etwa das
Wertpapierprospektgesetz (WpPG), die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) oder das
Vermögensanlagengesetz (VermAnlG).

Die wichtigsten Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs für AIF

Mit dem Kapitalanlagegesetzbuch hat die damalige Bundesregierung einige Kontrollen und Regeln eingeführt. Ein Überblick
über die wesentlichsten:

Gesellschaft

Das Kapitalanlagegesetzbuch spricht bei den Unternehmen, die einen Fonds auflegen und verwalten, von
Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG). Zuvor hießen sie Kapitalanlagegesellschaften. Eine KVG kann sowohl intern – als
Investmentvermögen selbst – oder extern aufgestellt sein, also durch ein anderes Finanzinstitut, das die KVG-Kriterien
erfüllt[6].

Anlageprodukte

Mit dem KAGB änderte sich einiges an den Produkten für Sie als Anlegerinnen und Anleger.

  • Investitions­gegenstände: Ein Publikums-AIF – also ein alternativer Investmentfonds, der
    Privatanlegern offen
    steht – kann in Sachwerte investieren wie Immobilien,
    Wald- und Forstland, Schiffe, Container, Flugzeuge, Züge, Erneuerbare-Energie-Anlagen oder Infrastruktur, die im Zusammenhang mit den zuvor genannten Sachwerten steht.
    Daneben kann ein AIF etwa noch in Beteiligungen an Unternehmen oder Projektgesellschaften anlegen[7]. Gemein haben
    die Vermögensgegenstände, dass sie illiquide sind.
  • Nach­schüsse: Nachschusspflichten entfallen mit dem KAGB[8]. Das bedeutet, Anlegerinnen und
    Anleger müssen im Falle
    einer Insolvenz nicht mehr mit ihrem Privatvermögen haften, sondern nur mit dem eingesetzten Kapital.
  • Risikomischung: Ein AIF muss mindestens in drei Sachwerte investieren, bei denen eine
    Risikostreuung gegeben
    ist. Sollte es keine ausreichende Risikomischung geben, muss der Mindestanlagebetrag bei mindestens
    20.000 €
    liegen[9].
  • Leverage: Damit ist die Hebelung der Eigenkapitalrendite durch eine Finanzierung über
    Fremdkapital gemeint.
    Allerdings kann das die Risiken steigern. Bei offenen AIF muss das Leverage daher auf das „Angemessene“
    beschränkt sein, bei geschlossenen Publikums-AIF sogar auf das Verhältnis 150 % Fremdkapital zu
    Eigenkapital[10].

Zulassung

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft muss durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen
werden[11]. Unter bestimmten Kapitalgrenzen reicht es indes aus, wenn sich ein AIF bei der Finanzaufsicht registriert. Eine
Zulassung ist in diesem Fall nicht nötig.

Transparenz

Die Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen bestimmte Informationen für Anlegerinnen und Anleger herausgeben. Dazu
gehören etwa die Wesent­lichen Anleger­infor­mationen (wAI), die Anlagebedingungen und die Verkaufsprospekte[12]. Die
Unterlagen müssen von der BaFin geprüft werden, allerdings nur formell. So müssen die Wesentlichen Anlegerinformationen
standardisiert auf zwei (maximal drei) Seiten verfasst werden und etwa Angaben zum Anlageziel, dem Risiko oder den
Kosten enthalten. Eine inhaltliche Prüfung der Prospekte und Unterlagen findet nicht statt.

Kontrolle

Die KVG muss eine externe Verwahrstelle beauftragen, die die Vermögensgegenstände verwahrt und die KVG kontrolliert[13].
Diese Aufgabe kann eine Depotbank, eine Anwaltskanzlei oder ein Notar wahrnehmen. Sowohl Fondsgesellschaften als auch
die Kontrollstelle werden von der BaFin kontrolliert.

Gut zu wissen: Zu alternativen Investmentfonds zählen sogar Medienfonds. Mit diesem Vehikel
ist
es möglich,
Filmprojekte zu finanzieren. Allerdings sind die Risiken sehr groß. Denn ob ein Film ein Erfolg wird, ist
fraglich. Ohnehin haben Medienfonds stark an Bedeutung verloren, auch weil sie Privatanlegern mittlerweile
nicht
mehr zur Verfügung stehen. Anfang des Jahrtausends erlebten sie ihren Höhepunkt. Damals investierten die AIF
vor
allem in amerikanische Filmprojekte, bei denen es egal war, ob sie scheiterten. Aufgrund enormer
Steuervorteile
konnten die Anlegerinnen und Anleger ihre Verluste steuerlich absetzen. Von der US-Filmindustrie stammt
daher
der Ausdruck „Stupid German Money“.

Welche Risiken bergen AIF?

Auch wenn AIF durch die neu erlassenen Gesetze weniger Risiken bergen – verschwunden sind diese natürlich nicht. Zwar
gibt es durch die Informationspflichten nun für Anlegerinnen und Anleger mehr Möglichkeiten, sich über
die Risiken zu
informieren. Wirklich minimiert werden diese dadurch allerdings nicht.

Christopher Kress, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, warnt vor einer falschen Sicherheit. „Es
gibt zwar die
Vorschriften einer breiteren Streuung oder weitergehende Informationspflichten, aber im Kern hat sich nicht viel
verändert“, sagt der Experte der Redaktion von BERGFÜRST. So gebe es noch immer „schwarze Schafe“, auch menschliche
Fehler könne das Kapitalanlagegesetzbuch nicht verhindern. Mehr dazu in diesem Beitrag zu den Risiken geschlossener
Immobilienfonds
.

AIF locken im Regelfall mit überdurchschnittlichen Renditechancen. Allein: Ob eine Rendite
tatsächlich
erwirtschaftet wird, ist fraglich. Im schlimmsten Fall droht Ihnen bei geschlossenen alternativen
Investmentfonds der Totalverlust.

Viele Arten von alternativen Investmentfonds

Zudem sollten Sie bedenken, dass nur bestimmte AIF reguliert werden. Spezial-AIF beispielsweise bilden
immer noch
Sonderformen, die in Teilen von dem erhöhten Anlegerschutz ausgenommen sind.

Generell umfasst das Feld der AIF eine Vielzahl unterschiedlichster Arten von Investmentfonds, von denen jede ihre
eigenen Chancen und Risiken bergen. Geschlossene Immobilienfonds unterscheiden sich beispielsweise grundlegend von
Hedgefonds. Viele dieser Assetklassen sind sehr komplex und erfordern fundierte Kenntnisse und
Erfahrung. Wollen Sie in
AIF investieren, sollten Sie die Investmentstrategie des ausgewählten Finanzprodukts überprüfen und kritisch
hinterfragen. Sie sollten von einem Investment absehen, wenn Sie die Anlage und ihre Risiken nicht
vollumfänglich

verstanden haben.

Zudem sollten Sie die Gebühren des Fonds genau
betrachten. Gebühren von AIF sind oft höher als die klassischer
Investmentfonds. Durch die Regelungen des KAGB und einem gesteigerten Verwaltungsaufwand hätten sich die Kosten für
Anleger erhöht, monieren Fondsinitiatoren.

Welche Alternativen zu alternativen Investmentfonds gibt es?

Die naheliegendste Alternative zu AIF sind traditionelle Investmentfonds, die unter die OGAW-Richtlinie
der EU fallen.
Sie werden schon seit Jahrzehnten gesetzlich kontrolliert und abgesichert und gelten daher als sicherer für Sie als
Anlegerin oder Anleger.

Darüber hinaus ist es schwierig, sinnvolle Alternativen zu nennen, da AIF eine große und heterogene Gruppe von
Investmentfonds beschreiben. Eine Alternative zu Private Equity Fonds für Sie kann zum Beispiel der Kauf von Aktien sein, also die Beteiligung an bereits
börsennotierten Unternehmen.

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Quellenangaben

  1. Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
  2. Beike, R., Schütz, J. (2018): Finanznachrichten lesen – verstehen – nutzen. Ein Wegweiser durch Kursnotierungen und Marktberichte. Stuttgart: Schäffer-Poeschel Verlag. S. 612
  3. Beike, R., Schütz, J. (2018): Finanznachrichten lesen – verstehen – nutzen. Ein Wegweiser durch Kursnotierungen und Marktberichte. Stuttgart: Schäffer-Poeschel Verlag. S. 611
  4. Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010
  5. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB): § 1 Begriffsbestimmungen
  6. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB): § 17 Kapitalverwaltungsgesellschaften
  7. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB): § 261 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
  8. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB): § 152 Anleger
  9. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB): § 262 Risikomischung
  10. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB): § 263 Beschränkung von Leverage und Belastung
  11. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Erlaubnis und Vertrieb – Aufsicht über Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentfonds
  12. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB): § 162 Anlagebedingungen
  13. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB): § 68 Beauftragung und jährliche Prüfung; Verordnungsermächtigung