Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 21.12.2023
Das Jahr 2022 ist Geschichte – ein Jahr mit vielen Herausforderungen, allen voran den Folgen des
Ukraine-Krieges. Vieles
wird auch das Jahr 2023 dominieren, etwa die hohen Energiekosten und die in dem Zuge gestiegene Inflation.
Daher hat die Bundesregierung umfassende Hilfspakete verabschiedet, zum März kommen etwa die Strom- und Gaspreisbremsen.
Doch das sind bei weitem nicht alle Änderungen. Wir bei BERGFÜRST haben für Sie eine Übersicht erstellt, was
2023 für
Ihren Geldbeutel bedeutet.
Gaspreisbremse
Die Energiekosten sind 2022 in Folge des Ukraine-Krieges explodiert. Deshalb hat der Bund umfassende Hilfen
für Sie auf den Weg gebracht. Dazu gehört die Gaspreisbremse, auch Gaspreisdeckel genannt. Für 80 % des
Jahresverbrauches gilt ein fester Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für den Verbrauch,
der darüber
hinausgeht, greift der im Vertrag vereinbarte Betrag.
Zusätzlich übernimmt der Bund die Abschlagszahlung für den Dezember, da die Umsetzung der
Gaspreisbremse
dauerte. Die Gaspreisbremse greift ab März, allerdings rückwirkend für die Monate Januar und Februar.
Für Fernwärme gilt dabei ein Satz von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Zunächst läuft die
Gaspreisbremse bis
Ende 2023, kann jedoch bis April 2024 verlängert werden.
Strompreisbremse
Analog zur Gaspreisbremse werden die Kosten für Strom ebenfalls gedeckelt. Die Strompreisbremse funktioniert
dabei ähnlich wie die Gaspreisbremse: Für 80 % des geschätzten Jahresverbrauchs greift ein
gedeckelter
Satz
von 40 Cent pro Kilowattstunde. Die Strompreisbremse startet ebenso im März 2023.
Sie gilt jedoch rückwirkend für Januar und Februar, der Entlastungsbetrag wird erst im März ausgezahlt.
Anders als bei der Gaspreisbremse übernimmt der Bund nicht einmalig einen Abschlag.
49-Euro-Ticket
Das 9-Euro-Ticket war für viele Menschen Deutschlands Sommermärchen 2022. Diesen Eindruck zumindest könnten
Sie bekommen, schauen Sie sich die Reaktionen darauf in den sozialen Netzwerken an. Umso trauriger waren
Viele, als die drei Monate wieder vorbei waren, in denen sie für nur 9 € im Monat den gesamten ÖPNV im
Bundesgebiet nutzen konnten.
Ab 2023 soll es daher ein dauerhaftes Deutschlandticket geben, das jedoch etwas teurer
ausfällt. Für
49 € im
Monat können Sie dann in jeden Bus oder Regionalzug in Deutschland steigen. Das Deutschlandticket soll im
Frühjahr kommen, voraussichtlich erst im Mai. Für das Ticket ist es nötig, die verschiedenen Tarifsysteme zu
vereinheitlichen.
Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 561 Euro. Seit dem 1. Januar liegt er bei
10.908 €. Für
Ehepaare
greift dann der doppelte Wert, also ein Grundfreibetrag von 21.816 €. Bis zu diesem Betrag fällt keine
Einkommensteuer an. Auch Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag erhöhen sich. Der Kinderfreibetrag liegt
dann bei 3.012 € pro Elternteil und Kind, zuvor rangierte dieser bei 2.810 €. Der
Ausbildungsfreibetrag
steigt von 924 auf 1.200 € pro Jahr.
Spitzensteuersatz
Die Grenze beim Spitzensteuersatz hebt die Bundesregierung ebenfalls an: Der
Spitzensteuersatz von 42 %
wird
erst auf Beträge ab 62.810 € fällig. Zuvor lag die Grenze bei 58.597 €. Für Ehepaare gilt ein
doppelter
Betrag von 125.620 €.
Sparerpauschbetrag
Gute Nachrichten für Anlegerinnen und Anleger: Der Sparerpauschbetrag steigt für Singles von
801 € auf
1.000
€, für Ehepaare gilt dann ein Pauschbetrag von 2.000 €. Bis zu diesem Betrag fällt
keine Abgeltungsteuer
plus Soli und ggf. Kirchensteuer auf Dividenden oder den Gewinn beim Verkauf von Aktien, Fonds oder ETF an.
Auch Zinszahlungen, wie Sie sie auf der Plattform von BERGFÜRST erhalten, werden bis zum
Sparerfreibetrag
nicht besteuert.
Den Sparerpauschbetrag können Sie einfach geltend machen. Dafür hinterlegen Sie einen
Freistellungsauftrag
bei Ihrer Bank oder Ihrem Depotanbieter – auch auf der Plattform von BERGFÜRST ist das möglich.
Werbungskosten
Der Arbeitnehmerpauschbetrag – auch Werbungskostenpauschale genannt – erhöht sich 2023
erneut. Der pauschale
Betrag, der allen Arbeitnehmern zusteht, steigt von 1.200 auf 1.230 €. Der Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende zieht ebenfalls an: von 4.008 auf 4.260 €.
Homeofficepauschale
Die Homeofficepauschale, die in Corona-Zeiten eingeführt wurde, erhöht sich – auf insgesamt
1.260 €.
Das
wäre der Maximalbetrag bei 210 Tagen Homeoffice und einer Pauschale von 6 € am Tag. Zuvor hatte es für
120
Tage eine Pauschale von 5 € gegeben, die einer Höchstpauschale von 600 € pro Jahr entspricht.
Für die Homeofficepauschale benötigen Sie derweil kein gesondertes Arbeitszimmer. Beachten
Sie: Wenn Sie an
einem Tag die Homeofficepauschale geltend machen, ist es nicht möglich, Fahrtkosten als Werbungskosten
abzusetzen.
Absetzbarkeit der Rentenbeiträge
Beschäftigte können ihre Aufwendungen für die gesetzliche Rente voll von der
Steuer
absetzen. Das ist nun
zwei Jahre früher möglich als ursprünglich geplant. Durch die Absetzbarkeit der Rentenbeiträge will der Bund
die Deutschen um mehr als 3 Mrd. € entlasten – vor allem jedoch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH)
aus dem Jahr 2021 umsetzen. Dieser hatte eine drohende Doppelbesteuerung der Renten
angeprangert, die so
umgangen werden soll.
Auch Zahlungen in die Basisrente, nach ihrem Erfinder bisweilen Rürup-Rente genannt, können
Sie noch stärker
vom zu versteuernden Einkommen absetzen. Die Beträge steigen auf 26.528 € für Singles bzw.
53.056 € für Ehepaare. Von diesem Betrag sollen künftig 100 % absetzbar sein, und nicht wie im
Jahr 2022 nur
94 %. Wie die steuerlichen Förderungen in der Basisrente funktionieren, lesen Sie in diesem Beitrag.
Höhere Tabaksteuer
Rauchen kostet Sie künftig mehr: Denn die Tabaksteuer steigt – erneut. Durch das
„Tabaksteuermodernisierungsgesetz“ aus dem Jahr 2021 hebt die Bundesregierung die Tabaksteuer sukzessive an.
Während der Preis pro Schachtel Zigaretten im Jahr 2023 wie bereits vergangenes Jahr um 10 Cent
steigt,
zieht er 2025 und 2026 um durchschnittlich 15 Cent an. 2024 wird die Steuer nicht angehoben. Auch
Liquid für
E-Zigaretten und Shishatabak werden teurer.
Silbermünzen als Geldanlage
Geldanlage in Silbermünzen? Das dürfte künftig teurer werden, zumindest wenn Sie Münzen aus dem
Nicht-EU-Ausland kaufen möchten. Denn das Bundesfinanzministerium kippt die sogenannte
Differenzbesteuerung.
Durch die seit 2014 geltende Regelung wurde der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % nur auf die Differenz
zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis von Münzen aus dem Nicht-EU-Ausland fällig, also letztlich die
Händlermarge. Damit ist nun Schluss, jetzt muss er auf den vollen Betrag gezahlt werden. Die Branche
rechnet daher mit einem saftigen Aufgeld, besonders bei beliebten Münzen – etwa
Silver-Krügerrand, Maple Leaf oder Känguru. Der Goldkauf unterliegt hingegen weiter der Steuerfreiheit.
Rentenwert
Sie können sich freuen – zumindest als Rentnerin oder Rentner. Denn die Rente steigt 2023 voraussichtlich
erneut deutlich. Im Rentenversicherungsbericht war bereits die Rede von einer Anhebung des
Rentenwertes um
3,5 % im Westen und um 4,2 % im Osten Deutschlands. Das würde ein sattes Plus für
Rentnerinnen und
Rentner bedeuten. Konkret würde ein Rentenpunkt im Westen bei 37,28 €, im Osten bei 37,01 €
liegen.
Entsprechend wären die Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern nach mehr als 30 Jahren nahezu
angeglichen. Allein: Die genaue Rentenerhöhung steht erst im Frühjahr
fest. Die Redaktion von BERGFÜRST wird
Sie auf dem Laufenden halten.
Grenze für Rentenbeiträge
Für die meisten Versicherten, die Rentenbeiträge einzahlen, dürfte sich wenig ändern – mit Ausnahme der
vollen Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen (siehe oben). Falls Sie jedoch überdurchschnittlich viel
verdienen und entsprechend in die Rentenkasse einzahlen, verschiebt sich die
Beitragsbemessungsgrenze der
Rentenversicherung nach oben.
Sie liegt nun bei 7.300 € im Monat oder 87.600 € im Jahr, zumindest im Westen Deutschlands.
Bislang lag sie
bei 7.050 € bzw. 84.600 €. Im Osten Deutschlands steigt sie ebenfalls, von 6.750 auf 7.100 €
im Monat
(85.200 € im Jahr).
Bis zu dieser Beitragsbemessungsgrenze erhalten Sie Rentenpunkte für die gesetzliche Rente. Jeder
Euro, der
über diese Grenze hinausgeht, fließt entsprechend nicht mehr der Rentenkasse zu. Daher gibt es einen
Höchstbetrag an Rentenpunkten, die Sie im Jahr maximal sammeln können.
Hinzuverdienstgrenze Frührente
Wer sich als Frührentner etwas dazuverdienen möchte, kann das seit jetzt unbegrenzt tun. Bei sogenannten
vorgezogenen Altersrenten – wie etwa der Rente mit
63 – war ein Hinzuverdienst bis zur Corona-Krise bis zu einem Betrag von 6.300 €
anrechnungsfrei. Alles, was darüber hinausging, wurde mit den Rentenzahlungen verrechnet. In der Pandemie
hob die Bundesregierung diese Grenze deutlich an – auf 46.060 €. Nun fällt die
Anrechnungsgrenze
komplett.
Auch die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderungsrente steigt deutlich, auf
17.823,75 €. Sie
soll
fortan jedes Jahr angepasst werden. Hierbei müssen Sie jedoch beachten, dass Sie weniger als drei Stunden am
Tag arbeiten. Die Zuverdienstgrenze bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zieht ebenso an, auf
35.647,50 €. Hier dürfen Sie nur weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten gehen, damit die Rente
nicht
gekürzt wird.
Förderbeträge betriebliche Altersvorsorge
Wenn Sie betrieblich fürs Alter vorsorgen, können Sie sich womöglich freuen. Denn die monatlichen
Höchstbeträge bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds ziehen an. Folglich
können Sie 584
€ im Monat in die Betriebsrente stecken, statt
wie bislang nur 564 €. Der
sozialversicherungsfreie
Förderbetrag, von dem Sie bei einer Entgeltumwandlung profitieren, zieht
ebenfalls an – von 282 auf
292 € im
Monat.
Wechsel in die PKV
Für Sie als Angestellte wird es schwieriger, in die private Krankenversicherung (PKV) zu
wechseln. Das ist
erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 66.000 € möglich. Im Jahr 2022 lag die
Versicherungspflichtgrenze noch bei 64.350 €. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche
Krankenversicherung steigt ebenfalls: von 58.050 auf 59.850 €. Bis zu diesem Einkommen gehen Beiträge
zur
Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Zusatzbeitrag GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird für viele Deutsche teurer. So erhöht sich der
durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 %. Er wird zusätzlich zum
festen
Beitragssatz
von 14,6 % erhoben und greift etwa für viele Azubis, Bürgergeld-Bezieher, Menschen mit Behinderungen
oder
Teilnehmern an einem freiwilligen sozialen Jahr.
Für alle anderen GKV-Versicherten gibt es einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Viele Krankenkassen haben
bereits angekündigt, diesen Betrag anzuheben – die Versicherungen müssen Sie laut einer
neuen Regelung
jedoch nicht gesondert per Post darüber informieren. Sie sollten daher einen Blick auf die Webseite Ihrer
Krankenkasse werfen.
Das Sonderkündigungsrecht bei einer Anhebung des Zusatzbeitrags besteht fort. Vom
GKV-Beitrag zahlen sowohl
Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Hälfte.
Kindergeld
Neben dem Kinderfreibetrag steigt auch das Kindergeld. Fortan beträgt es monatlich 250 € für
jedes
Kind.
Bislang wurden die Kindergeldzahlungen nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Demnach erhielten Familien für
die ersten beiden Kinder jeweils 219 €. Für das dritte Kind lag das Kindergeld bei 225 €, die
Zahlung für
das vierte bereits bei 250 €.
Bürgergeld
Als Trauma der SPD bezeichnen viele politische Beobachter das Arbeitslosengeld II, dessen
unpopulärer Name
„Hartz IV“ vielen Deutschen geläufiger ist. Damit soll es jetzt zu Ende sein. Denn das Arbeitslosengeld II
wird in Deutschland vom sogenannten Bürgergeld abgelöst.
Der Regelsatz des Bürgergelds liegt bei 502 € für einen Single, 53 € mehr als
bisher. Vor allem
die
Sanktionen werden mit dem Bürgergeld zurückgefahren, das Prinzip „Fördern und Fordern“ soll
jedoch
fortbestehen. Dafür steigen etwa die Freibeträge, wenn Bürgergeldempfänger etwas hinzuverdienen möchten. In
einer einjährigen Karenzzeit wird zudem Vermögen bis zu 40.000 € nicht angetastet.
AU-Bescheinigung
Seit Januar ist es nicht mehr nötig, beim Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
(AU-Bescheinigung) vorzulegen. Sie wird durch eine elektronische Krankschreibung abgelöst,
die Ihr
Arbeitgeber bei einer zentralen Sammelstelle der Krankenkassen anfragen und abrufen kann. Dorthin wird sie
von der Arztpraxis übermittelt.
Allerdings müssen Sie sich im Krankheitsfall immer noch bei Ihrem Arbeitgeber krank melden
und angeben, wie
lange Sie voraussichtlich krank sein werden. Ohnehin sollten Sie die AU-Bescheinigung, die Sie von Ihrem
Arzt erhalten, noch nicht wegwerfen.
Denn in der Übergangsphase kann es gut sein, dass Sie diese doch noch einmal benötigen. Die elektronische
AU-Bescheinigung gilt indes nur für gesetzliche Krankenversicherte. Für private Krankenversicherte ändert
sich nichts.
Midijob-Grenze
Die Gehaltsgrenze für Midijobs steigt erneut – auf nun 2.000 €. Erst im Oktober wurde
sie von 1.3000
auf
1.600 € angehoben. Midijobs sind wie Minijobs Beschäftigungsverhältnisse, bei denen die Beiträge zur
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung deutlich geringer sind. Midijobs sind Jobs, für die Beschäftigte
einen monatlichen Bruttolohn ab 520,01 € erhalten – Minijobs gehen entsprechend bis zu 520 € im
Monat.
Photovoltaik-Anlage
Wollen Sie sich eine Photovoltaik-Anlage (PV) aufs Dach bauen lassen? Dann können Sie sparen. Denn die
Umsatzsteuer beim Kauf der Anlagen und Speicher entfällt – zumindest bei Leistungen bis 30
Kilowatt.
Zudem fällt die Einkommensteuer auf Einnahmen aus dem Einspeisen des erzeugten Stroms komplett weg, bereits
seit Januar 2022. Dafür gelten jedoch auch entsprechende Grenzen bei der Größe der PV-Anlage.
Immobilie erben
Das Erben von Immobilien könnte deutlich teurer werden. Denn: Der Wert der Immobilien soll
marktgerechter
berechnet werden – sich, vereinfacht gesagt, am möglichen Verkaufswert orientieren. Konkret
zieht der
sogenannte Sachwertfaktor an, mit dessen
Hilfe der Restwert einer Immobilie multipliziert wird. Außerdem
fließt ein Regionalfaktor in die Berechnung mit ein, für Gegenden mit hoher Nachfrage.
Steigt jedoch der Wert einer zu vererbenden oder verschenkenden Immobilie, hat das deutliche Folgen. Der
Grund: In der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer gelten zwar hohe Freibeträge. Bei
Ehepartnern gibt es einen
Freibetrag von 500.000 €. Bei Eltern, die ihren Kindern etwas vererben, schlägt der Fiskus erst ab
einem
Wert von 400.000 € zu.
Allein: Durch die höheren Werte werden die Freibeträge schneller überschritten – und
entsprechend fällt auf
den Betrag, der darüber hinausgeht, die Erbschaftsteuer an. Schließlich wurden die Freibeträge nicht an die
neue Rechenweise angepasst. Experten warnen daher, dass besonders in Gegenden mit stark gestiegenen
Immobilienpreisen hohe Steuerbeträge fällig werden.
Wohngeld
Der Bund hat das Wohngeld umfassend reformiert und angehoben, um die aktuellen
Energiekosten mit
einzubeziehen. So steigt das Wohngeld von durchschnittlich 180 € auf rund 370 € im Monat. Außerdem
sollen
mehr Bürger vom Wohngeld profitieren: statt 600.000 rund 2 Mio. Haushalte.
Auch zusätzliche Bagatellgrenzen führte die Regierung ein, durch die es möglich ist, den
Bewilligungszeitraum des Wohngelds zu verlängern – auf 24 Monate. Zudem greift eine dauerhafte
Heizkostenkomponente in der künftigen Berechnung des Wohngeldes. Das Wohngeld fließt weiterhin nicht
automatisch, sondern nur auf Antrag.
E-Auto-Förderung
Die Förderung von E-Autos fällt deutlich geringer aus. So werden etwa
Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge überhaupt
nicht mehr gefördert.
Auch die staatliche Förderung für E-Autos sinkt. Bei einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 € gibt es
dann nur
noch 4.500 € statt 6.000 €. Für Autos mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 €
rangiert die
Förderung sogar nur noch bei 3.000 €. Bislang hat der Staat 5.000 € für die Anschaffung des
E-Wagens
hinzugeschossen.
Neue Typklassen bei Kfz-Versicherung
Sind Sie Autofahrer? Das könnte teurer für Sie werden. Im neuen Jahr ändern sich zudem die Typklassen für
Autos. Eine Typklasse ist wichtig, um die Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung zu
bestimmen. Sie versucht
die Schadensanfälligkeit eines Autos abzubilden.
Für 8,1 Mio. Fahrzeughalter dürfte es teurer, für 4,8 Mio. dagegen günstiger werden. Für die große
Mehrheit
der Fahrzeughalter – knapp 30 Mio. – bleibt die Typklasse jedoch gleich.
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