Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 02.01.2023
Die Altersvorsorge kann mitunter ein leidiges Thema sein, mit dem man sich nicht oft befasst. Zwar gehen als Arbeitnehmer Beiträge automatisch an die Rentenkasse ab. Doch für die Sicherung des Lebensstandards im Alter reicht die gesetzliche Rente kaum aus. Die private Altersvorsorge gilt vielen jedoch als kompliziert.
Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, das Thema an Ihren Arbeitgeber abzutreten – mit Hilfe der betrieblichen Altersvorsorge. In diesem Artikel erfahren Sie, wie das genau funktioniert, welche Vorteile die betriebliche Altersvorsorge bietet und wann sich diese Zusatzrente besonders eignet.
Die Idee der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist simpel – und steckt bereits im Namen. Sie sorgen über Ihren Betrieb fürs Alter vor und ergänzen damit die gesetzliche Rente. Die betriebliche Altersvorsorge wird daher als zweite Säule der Altersvorsorge geführt, die private Altersvorsorge ist dabei die dritte. Geregelt wird die betriebliche Altersversorgung im Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
Dieser Zweig der Altersvorsorge geht dabei schon mehr als 100 Jahre zurück. Bereits im deutschen Kaiserreich gab es Firmen, die für ihre Mitarbeiter vorgesorgt haben. Diese Maßnahme wird oftmals unter dem Begriff betriebliche Altersversorgung geführt. Letztlich ist aber dasselbe gemeint.
Wie das Geld angelegt und somit die Betriebsrente finanziert wird, hängt von den Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge ab. Man unterscheidet insgesamt fünf Durchführungswege (mehr dazu unten):
Arbeitgeber muss Beiträge bezuschussen
Die Betriebsrente lässt sich in zwei grundlegende Formen einteilen:
Bei letzterer Variante kommt die sogenannte Bruttoentgeltumwandlung ins Spiel. Es gilt: Die alleinigen Leistungen Ihres Arbeitgebers sind freiwillig, er muss diese nicht gewähren. Auf die Entgeltumwandlung hingegen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.
Diese Steuerfreigrenzen greifen bei der Betriebsrente
Der Vorteil: Die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge sind bis zu einer gewissen Grenze für Sie als Arbeitnehmer steuerfrei. Seit 2018 liegt der steuerfreie Höchstbetrag bei 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung im Westen, also im Jahr 2023 8 % von 87.600 €. Das macht einen steuerfreien Höchstbetrag von 7.008 € im Jahr oder 584 € im Monat aus.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt im Regelfall jährlich an. Die Steuerfreigrenze greift indes nur bei Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen, die Beiträge zur Unterstützungskasse und Direktzusage sind ohnehin steuerfrei.
Neben Steuern sparen Sie bei der Entgeltumwandlung auch Sozialversicherungsbeiträge. Dafür gilt: 4 % der Beitragsbemessungsgrenze im Westen sind sozialabgabenfrei. Das macht 2023 einen Betrag von 3.504 € im Jahr aus oder 292 € im Monat. Ihr Arbeitgeber spart durch die Entgeltumwandlung ebenfalls ungefähr 15 % an Sozialabgaben.
Da die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung bisweilen sehr ähnlich klingen, haben wir diese für Sie übersichtlich dargestellt. Weiter unten finden Sie eine ausführliche Beschreibung der jeweiligen Durchführungswege.
Tabelle: Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Durchführungsweg |
Funktionsweise |
Renditechancen |
Insolvenzfall des Unternehmens |
Unternehmensaustritt |
Steuerfreigrenze |
---|---|---|---|---|---|
Direktversicherung | Arbeitgeber schließt Vertrag für Mitarbeiter ab | gering | sicher, da externer Anbieter (in bestimmten Fällen Pensionssicherungsverein) | weitere Besparung möglich | Ja, richtet sich nach Beitragsbemessungsgrenze (West) |
Direktzusage | Finanzierung der Betriebsrente aus Rücklagen, kombiniert mit Rückversicherung | gering | sicher, da Pensionssicherungsverein | auf weitere Besparung keinen Rechtsanspruch | entfällt, sämtliche Beiträge steuerfrei |
Unterstützungskasse | Versorgungseinrichtung, die Arbeitgeber für betriebliche Altersvorsorge gründet | gering bis hoch, je nach konkreter Ausgestaltung | sicher, da Pensionssicherungsverein | auf weitere Besparung keinen Rechtsanspruch | entfällt, sämtliche Beiträge steuerfrei |
Pensionskasse | Spezielle Lebensversicherung, die Arbeitgeber für betriebliche Altersvorsorge gründet | gering | sicher, da im Regelfall Pensionssicherungsverein | weitere Besparung nur bei unverfallbaren Anwartschaften möglich | Ja, richtet sich nach Beitragsbemessungsgrenze (West) |
Pensionsfonds | rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung | hoch | sicher, da Pensionssicherungsverein | weitere Besparung nur bei unverfallbaren Anwartschaften möglich | Ja, richtet sich nach Beitragsbemessungsgrenze (West) |
Ein weit verbreiteter Durchführungsweg der Betriebsrente, der sich besonders in kleinen oder mittelständischen Betrieben finden lässt. Der Arbeitgeber schließt für seine Arbeitnehmer einen Vertrag über eine Renten- oder Lebensversicherung ab und erhält daher bessere Konditionen als jeder Mitarbeiter für sich.
Das ist besonders einfach für den Arbeitgeber, weil der Anbieter die Verwaltung der Versicherung sowie die Kapitalanlage übernimmt. Daher sind die gesammelten Rentenansprüche, im Fachjargon Anwartschaften genannt, in der Direktversicherung bei einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Sie können die Direktversicherung derweil weiter besparen, wenn Sie das Unternehmen verlassen.
Bei der Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, verspricht Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Betriebsrente. Diese finanziert er nicht etwa durch die Anlage bei externen Anbietern wie bei der Direktversicherung. Stattdessen zahlt der Arbeitgeber sie aus dem Betriebsvermögen und legt extra Rücklagen an. Bisweilen schließt das Unternehmen für die Pensionszusage eine Rückversicherung ab.
Falls Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss, sind die Anwartschaften nicht verloren. Die Beiträge sind über den Pensionssicherungsverein geschützt. Anders als bei der Direktversicherung haben Sie allerdings keinen Rechtsanspruch darauf, den Vertrag weiter zu besparen, wenn Sie das Unternehmen verlassen. Anspruch auf die gesammelten Anwartschaften haben Sie selbstverständlich trotzdem.
Eine Unterstützungskasse gilt als ältester Weg der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine Vorsorgeeinrichtung, die das Unternehmen extra für die betriebliche Altersvorsorge gründet. Sie soll die Beiträge der Mitarbeiter ertragbringend anlegen. Je nach Ausgestaltung ist die Anlage am Kapitalmarkt möglich.
Im besten Fall reichen die Mittel aus der Unterstützungskasse aus, um die Betriebsrenten zu bezahlen. Andernfalls muss Ihr Arbeitgeber selbst die betriebliche Altersvorsorge finanzieren. Der Arbeitgeber muss bei einer Unterstützungskasse Mitglied im Pensionssicherungsverein sein. Dieser springt bei Insolvenz des Arbeitgebers ein.
Wie bei der Direktzusage gibt es keinen Anspruch darauf, den Vertrag einer Unterstützungskasse weiterzuführen, wenn Sie aus dem Unternehmen ausscheiden.
Bei einer Pensionskasse gründet ein Unternehmen letztlich einen speziellen Lebensversicherer; manchmal tun sich mehrere Firmen zusammen. Eine Pensionskasse ist dafür zuständig, die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter zu managen und die Beiträge anzulegen. Sie wird dabei von der Finanzaufsicht BaFin überwacht.
Eine Pensionskasse ist dabei rechtlich unabhängig vom Betrieb, die Anwartschaften sind bei einer Insolvenz des Unternehmens sicher, weil sie im Regelfall dem Pensionssicherungsverein unterliegen. Ein Beispiel für eine Pensionskasse wäre die Sparkassen-Pensionskasse, die eine Lebensversicherung für die Mitarbeiter der deutschen Sparkassen darstellt.
Ein Pensionsfonds ist eine rechtlich unabhängige Versorgungseinrichtung, die ein Unternehmen zur betrieblichen Altersvorsorge nutzen kann. Sie kombiniert eine Pensionskasse und eine fondsgebundene Rentenversicherung. Beiträge aus der betrieblichen Altersversorgung kann ein Pensionsfonds am Kapitalmarkt anlegen. Dadurch verspricht ein Pensionsfonds oftmals höhere Renditen als eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung.
Allerdings ist auch das Risiko bei einem Pensionsfonds höher. Ein Pensionsfonds wird ebenso wie Pensionskassen von der BaFin überwacht. Falls ein Pensionsfonds insolvent geht, sind die Anwartschaften der Anleger gesichert. Wie bei der Pensionszusage greift der Pensionssicherungsverein. Der Pensionsfonds ist dabei der jüngste der fünf Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge.
Arbeitgeber bestimmt Durchführungsweg der Betriebsrente
Im Regelfall bestimmt Ihr Arbeitgeber den konkreten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, auch den Anbieter wählt das Unternehmen aus. In manchen Betrieben finden sich auch im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge.
Sollte Ihr Unternehmen keine Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge getroffen haben, können Sie den Abschluss einer Direktversicherung verlangen. Auch abgesehen vom jeweiligen Durchführungsweg sollten Sie sich den Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge ausführlich anschauen. Fragen Sie auch bei Ihrem Arbeitgeber im Falle hoher Kosten, intransparenter Verträge oder der Auswahl anderer Anbieter nach.
Meist wird die Betriebsrente als monatliche Leibrente ausgezahlt. Möglich ist auch die Einmalauszahlung des angesparten Kapitals zum Rentenbeginn. Das kommt auf den jeweiligen Versicherungsvertrag mit dem Arbeitgeber an. Der Rentenbeginn fällt indes mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter zusammen. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich.
Auf die Betriebsrente werden bei Auszahlung sowohl Einkommensteuer als auch Sozialabgaben fällig. Allerdings greift für den Krankenversicherungsbeitrag ein monatlicher Freibetrag von 169,75 € (im Jahr 2023). Erst ab dieser Höhe müssen Betriebsrentner tatsächlich den Beitrag zur Krankenkasse zahlen.
Zunächst einmal: Wenn Sie Ihren Job kündigen, sind die gesammelten Rentenanwartschaften nicht weg. Sparen Sie über die Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge, sind die Anwartschaften direkt unverfallbar. Das bedeutet: Sie dürfen sie behalten, wenn Sie das Unternehmen verlassen oder den Betrieb wechseln.
Anders sieht es bei Anwartschaften aus, die daraus entstehen, dass der Arbeitgeber für Sie spart. Diese werden erst nach drei Jahren in dem Unternehmen unverfallbar. So wird eine gewisse Mitarbeitertreue sichergestellt. Außerdem müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Vertrag im Zweifel beitragsfrei stellen
Bei einem Jobwechsel ist nicht gesichert, dass Sie den Vertrag mitnehmen können. Bei bestimmten Durchführungswegen haben Sie auch keinen Rechtsanspruch darauf, den Vertrag mitzunehmen. Die einfachste Variante wäre es zwar, den Vertrag weiterzuführen. Dann überträgt der neue Chef ihn in sein bisheriges Altersvorsorgesystem. Für die Übertragung des alten Vertrags haben Arbeitnehmer ein Jahr nach dem Jobwechsel Zeit.
Das ist oftmals nicht sinnvoll, etwa weil die Konditionen eines neuen Betriebsrenten-Vertrags schlechter sind als bisher. Dann können Sie den Vertrag privat weiter besparen. Hier entfallen dann die Steuervorteile durch die Entgeltumwandlung. Ansonsten können Sie den Vertrag auch ruhen lassen. In dem Fall müssen Sie keine Beiträge mehr einzahlen.
Für Sie als Arbeitnehmer ist vor allem sinnvoll, da Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge Steuern und Sozialabgaben sparen können. Denn das Geld für die Entgeltumwandlung wird vom Bruttogehalt abgezogen. Somit fällt dieser geringer aus – und Sie müssen weniger Abgaben zahlen.
Zudem ist die betriebliche Altersvorsorge recht niedrigschwellig. Das bedeutet: Sie als Arbeitnehmer müssen sich nicht allzu tief mit der Materie auseinandersetzen. Stattdessen kümmert sich Ihr Arbeitgeber maßgeblich um die Betriebsrente. Das bedeutet: Er sucht den Durchführungsweg und damit die Anlageform aus, überweist die Beiträge und ist Vertragspartner bei der Betriebsrente – und eben nicht Sie als Arbeitnehmer.
Das sind die Vorteile für den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann ebenfalls von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren. Denn das ist durchaus eine Form der Mitarbeiterbindung. Dies gilt besonders deshalb, da Arbeitnehmer mindestens drei Jahre im Unternehmen tätig sein müssen, um die Betriebsrente ausgezahlt zu bekommen.
Außerdem kann Ihr Chef durch die Betriebsrente ebenfalls Abgaben sparen: Durch die Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer muss er weniger Lohnnebenkosten zahlen. Allerdings lässt sich nicht pauschal sagen, dass die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist (siehe nächstes Kapitel).
Die betriebliche Altersvorsorge ist in jedem Fall sinnvoll, wenn Ihr Chef die Beiträge selbst zahlt. Diese Zusatzrente sollten Sie nicht ablehnen. Denn im Ruhestand bekommen Sie dann eine Betriebsrente, obwohl Sie nicht eingezahlt haben. Zwar müssen Sie diese im Alter versteuern, doch die Zahlungen dürften sich trotzdem für Sie lohnen.
Ob die betriebliche Altersversorgung indes Sinn ergibt, wenn Sie die Beiträge zur Betriebsrente zahlen und Ihr Chef sie bezuschusst, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf den konkreten Durchführungsweg der Zusatzrente an und die damit verbundenen Renditechancen und Kosten.
Um Steuern und Sozialabgaben zu sparen, kann die betriebliche Altersvorsorge durchaus sinnvoll sein. Das zeigt folgendes Beispiel:
Beispiel |
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Nehmen wir an, Sie sind Single, haben keine Kinder und zahlen keine Kirchensteuer. Ihr jährlicher Bruttolohn liegt bei 48.000 € und Sie wandeln jeden Monat 185 € davon für die betriebliche Altersvorsorge um. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt folglich 27,75 €.
Insgesamt liegt also der Beitrag zur Betriebsrente bei 212,75 € im Monat oder 2.553 € im Jahr. Allerdings liegt Ihr Nettoaufwand lediglich bei 97,18 € im Monat. Denn Sie sparen an Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer 87,82 €. |
In diesem Fall ergibt betriebliche Altersvorsorge wenig Sinn
In jedem Fall sollten Sie sich frühzeitig um Ihre Altersvorsorge und die Sicherung Ihres Lebensstandards kümmern. Die betriebliche Altersvorsorge gilt als wenig aufwändig, da sich Ihr Arbeitgeber um das meiste kümmert.
Allerdings gibt es auch Lebensentwürfe, in denen eine betriebliche Altersversorgung wenig Sinn ergibt. Das ist der Fall, wenn Sie mehrfach den Job wechseln oder im Ausland arbeiten. Dann kann Ihre Altersvorsorge wegen der vielen bAV-Verträge schnell zerstückelt und unübersichtlich werden.
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