Von Dr. Sabine Theadora Ruh – aktualisiert am 04.01.2024
Überprüft von Mauritius Kloft
Es ist sinnvoll, sich neben der ersten Säule der Altersvorsorge, der gesetzlichen Rentenversicherung,
mindestens eine zweite aufzubauen. Das Betriebsrentengesetz[1] hilft Ihnen
dabei.
Damit können Angestellte betrieblich
vorsorgen – und einen Teil ihres Gehalts direkt in Beiträge an die
Betriebsrentenkasse umwandeln. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die sogenannte Entgeltumwandlung
funktioniert und
warum sie für Arbeitnehmer sinnvoll sein kann.
Zunächst die Grundlagen der Entgeltumwandlung verstehen? Zur Erklärung!
Was bringt mir eine Betriebsrente überhaupt? Erfahren Sie es hier
Die Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandlung genannt, ist das zentrale Instrument der betrieblichen
Altersvorsorge
(bAV). Einen kleinen Teil Ihres Bruttoeinkommens wandeln Sie in Beiträge zur Betriebsrente um, die Ihr Arbeitgeber in
die von ihm gewählten Altersversorgung einbringt. Das bedeutet auch: Ihr Arbeitgeber überweist Ihnen jeden Monat ein
etwas geringeres Nettogehalt.
Seit 2022 muss der Arbeitgeber dabei auch auf Altverträge einen Zuschuss von 15 % gewähren. Verbraucherschützer
raten jedoch, mindestens auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber von 20 bis 35 % zu setzen.
Geregelt ist die Auflage für die Arbeitgeber im Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Die 15 % Zuschuss zu Ihrem Beitrag
als Entgeltumwandlung gibt es aber nur bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und
Pensionsfonds[2]. Bei
den beiden anderen Durchführungswegen Unterstützungskasse und Direktzusage gibt es keinen Anspruch darauf.
Bei Entgeltumwandlung Lohnsteuern und Sozialabgaben sparen
Der Vorteil der Gehaltsumwandlung für Sie als Arbeitnehmer: Die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge sind
üblicherweise steuerfrei. Seit 2018 liegt der steuerfreie Höchstbetrag bei 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Rentenversicherung im Westen, also im Jahr 2024 8 % von 90.600 €. Das heißt: Bis zu einem
Höchstbetrag von 7.248 € im Jahr oder 604 € im Monat können Sie steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Die
Beitragsbemessungsgrenze steigt jährlich an.
Diese Steuerfreigrenze greift nur bei den Varianten Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Bei manchen
Durchführungswegen sind ohnehin sämtliche Beiträge steuerfrei. Die Beiträge zur Unterstützungskasse und Direktzusage
sind voll steuerfrei, hier entfällt aber der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss.
Arbeitnehmer sparen nicht nur Steuern durch die Entgeltumwandlung. Auch die Sozialversicherungsbeiträge verringern sich
für sie. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze im Westen sind sozialabgabenfrei. Das entspricht im Jahr 2024 einem
Betrag von 3.624 €, oder 302 € im Monat. Aber auch Ihr Arbeitgeber spart durch die Gehaltsumwandlung bis zu
15 % an
Sozialabgaben.
Nachgelagerte Besteuerung
Eng verknüpft mit der Entgeltumwandlung ist die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet: Der persönliche
Einkommensteuersatz ist im Alter oftmals geringer als im Arbeitsleben, da das Einkommen niedriger ausfällt. Zwar wird
die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge versteuert, dennoch ist die Steuerbelastung geringer als im Erwerbsleben.
Im Regelfall müssen Sie einfach einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen, der diesen dann an Versicherung oder anderen
Kooperationspartner weiterleitet. Allerdings: Welchen Vertrag Sie per Entgeltumwandlung besparen, entscheidet allein Ihr
Arbeitgeber. Theoretisch stehen Ihnen fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung.
Doch nicht alle Varianten sind wirklich möglich. Auf die Direktversicherung haben Sie einen Anspruch, Sie können diese
daher von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Das bedeutet: Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, können Sie Ihren Arbeitgeber
immerhin auffordern, für Sie eine Direktversicherung für Ihre betriebliche Altersvorsorge abzuschließen.
Für den Abschluss des Vertrags treffen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Hier halten Sie
auch den Entgeltumwandlungsbetrag fest und bestimmen, ob dieser aus dem laufenden Arbeitsentgelt bezahlt oder
vermögenswirksame
Leistungen in den Vertrag fließen sollen. Manchmal ist es auch möglich, zusätzlich ein
Überstundenentgelt in den bAV-Vertrag einzuzahlen.
In der Entgeltumwandlungsvereinbarung halten Sie ebenfalls eine mögliche Dynamisierung des Betrags fest, der umgewandelt
wird. Möglich ist zum Beispiel, dass der Beitrag mit der Beitragsbemessungsgrenze jährlich ansteigt. Auch der
Arbeitgeberzuschuss findet sich in der Entgeltumwandlungsvereinbarung.
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