Von Saskia Reh, Mauritius Kloft – aktualisiert am 31.12.2023
Es waren zähe Verhandlungen, und doch: Die Spitzen der Ampelkoalition haben sich kurz vor Weihnachten auf grobe Züge des Haushalts für 2024 geeinigt. Der Grund war das wegweisende Urteil des Verfassungsgerichts Ende November. Auch für Sie als
Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich einiges – vieles wird teurer. Doch die Bürger sollen an anderer Stelle entlastet werden.
Wir haben für Sie eine Übersicht erstellt, was das Jahr 2024 finanziell für Sie bedeutet. Der Haushalt steht noch nicht final fest – so soll die Ticketsteuer auf Flüge erhöht werden. Auch das Wachstumschancengesetz, das einige Vereinfachungen für Unternehmen und Selbstständige bereithält, ist noch nicht verabschiedet. Wir werden Sie jedoch auf dem aktuellen Stand halten.
Die Einkommensgrenze für eine Arbeitnehmer-Sparzulage steigt: Für Alleinstehende auf 40.000 €
zu versteuerndes
Jahreseinkommen und auf 80.000 € für Ehepaare. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine Zulage vom Staat zu den
vermögenswirksamen Leistungen. Unternehmen können diese zusätzlich zum Lohn zahlen oder auf einen Sparvertrag vom
Arbeitnehmer überweisen[1].
Energiepreisbremse
Die Energiepreisbremse ist Ende 2023 ausgelaufen. Grund dafür: das Geld reicht nach dem
Haushaltsurteil des
Verfassungsgerichts nicht aus. Zunächst war eine Verlängerung bis März geplant.
Die Energiepreisbremsen sollen Sie als Verbraucherin und Verbraucher vor massiv ansteigenden
Energiepreisen bewahren. Die Preise wurden dabei für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten
gedeckelt – 40 Cent für Strom und 12 Cent für Gas je Kilowattstunde.
Spritpreise
Wer in Zukunft weiter mit dem Auto fahren will, muss tiefer in die Tasche greifen. Denn: Der Benzinpreis
steigt. Laut Experten des ADAC müssen Sie als Verbraucherin und Verbraucher dieses Jahr mehr an der
Tankstelle ausgeben: 4,3 Cent bei einem Liter Benzin und 4,7 Cent bei einem Liter Diesel. Das
liegt an
dem höheren CO2-Preis. Dieser steigt von 30 auf 45 € pro Tonne an[2].
Strom
Die Bundesregierung streicht einen Milliardenzuschuss, um die Netzentgelte zu stützen.
Daher zahlen
Verbraucherinnen und Verbraucher nicht wie üblich 11 % mehr für Strom – sondern das doppelte. Die
Preise
steigen von derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde auf 6,43 Cent[3].
Gas
Wer heizt, zahlt – und zwar deutlich mehr als noch 2023. Nicht nur der steigende CO2-Preis
wirkt sich
auf die Heizkosten aus – sondern auch die steigende Mehrwertsteuer (siehe Punkt Mehrwertsteuer).
Berechnungen des Vergleichsportals Check24 zeigen, dass die Gaspreise um durchschnittlich
17 %
anziehen:
Bei einem jährlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Erdgas zahlen sie 2024 etwa 150 €
mehr[4].
Mehrwertsteuer bei Gas und Fernwärme
Die Mehrwertsteuer steigt früher als erwartet: Sie erhöht sich bereits zum 01. März wieder auf
19 %
–
nicht wie erwartet zum 01. April. Die Regierung senkte sie 2023 zunächst auf 7 %. Auch Kundinnen
und
Kunden mit einer Preisgarantie können betroffen sein. Viele Verträge schließen geänderte Steuern von der
Garantie aus[5].
Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen nachhaltiger heizen: Heizungen in Neubauten müssen dieses Jahr
mit mindestens 65 % erneuerbarer Energien eingebaut werden. Für bereits bestehende
Gebäude gelten
großzügige Übergangsfristen. Hier eine Übersicht:
Neubau:
Bestand:
Die Deutschen sollen entlastet werden – dafür erhöhen sich die Freibeträge.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steigt: von 10.908 € auf 11.784 €. Das
ist die Grenze, bis zu der keine
Steuern auf
das Bruttoeinkommen gezahlt werden müssen. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum für Menschen mit
geringem Einkommen sichern.
Kinderfreibetrag
Ein höherer Kinderfreibetrag soll Familien stärker entlasten. Er beträgt nun
6.612 € statt zuvor
6.024 €[7].
Krankenversicherungsbeiträge
Auch der Freibetrag für die gesetzliche Krankenversicherung wird angehoben: auf
176,75 € von vorher
169,75 €. Dieser legt fest, ab welcher Höhe Beiträge für die Krankenversicherung fällig
sind[8].
Auch den Spitzensteuersatz von 42 % müssen Sie seit 2024 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 % zahlen, zuvor lag dieser Betrag bei 62.810 €.
Wie hoch die Freibeträge Sie entlasten, variiert dabei stark. Das ist abhängig von den Einkünften und der Anzahl der
Kinder im Haushalt. Das „Handelsblatt“ hat berechnet:
Singles mit einem Einkommen von 36.000 € haben dieses Jahr etwa 172 € mehr pro Jahr. Familien mit zwei
Kindern
profitieren noch mehr: Verdient ein Partner 30.000 € und der andere 48.000 €, beträgt die jährliche
Entlastung 508 €[9].
Die Renten werden erhöht: Laut dem aktuellen Rentenversicherungsbericht dürfte die gesetzliche Rente im Juli 2024 um 3,51 % auf dann knapp 39 € steigen[10] – ein endgültiger Wert steht indes erst im Frühjahr fest. Menschen, die vor 2019 Erwerbsminderungsrente bekommen haben,
können derweil mit einem Extra-Zuschlag rechnen. Der Grund: Sie haben bislang noch nicht von einer besseren Erwerbsminderungsrente profitiert. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung ändern sich ebenfalls (siehe unten).
Der Mindestlohn erhöht sich, er liegt nun bei 12,41 € brutto je Stunde. Die
gesetzliche Lohnuntergrenze gibt es
in
Deutschland seit 2015. Sie darf nicht unterschritten werden. Zuvor lag der gesetzliche Mindestlohn bei 12 €
brutto
die Stunde – 2025 soll er erneut um 41 Cent angehoben werden[11].
GbRs können sich nun in öffentliche und rechtssichere Register eintragen. Diese sogenannten
Gesellschaftsregister
sollen dafür sorgen, dass der Geschäftspartner darauf vertrauen kann, dass die Angaben richtig sind. Künftig sollen
sich damit nicht mehr die Gesellschafter selbst in andere Register eintragen – sondern die GbR.
Für einige GbRs ist es dabei verpflichtend, sich im Gesellschaftsregister einzutragen:
Die Anmeldung kann auch freiwillig erfolgen, jedoch können GbRs diese nicht zurückziehen.
Die GbR ist die einfachste Form einer Gesellschaft: Mehrere Personen – wie Eheleute oder Geschäftspartner –
schließen sich häufig als Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen, wenn sie etwa gemeinsam eine Immobilie
kaufen[12].
Mehrwertsteuer im Gastgewerbe
Der Besuch im Restaurant wird teurer. Die Umsatzsteuer beträgt wieder 19 %. Während
der
Corona-Pandemie
2020 lag die Mehrwertsteuer auf Speisen nur bei 7 %. Das war jedoch bis Ende 2023
befristet[13].
Plastiksteuer
Eine Steuer für die Umwelt: Der Bund plant, die jährliche Plastikabgabe in Höhe von 1,4 Mrd. € von den
Unternehmen, die Plastik produzieren, einzufordern. Ziel dabei ist es, Kosten einzusparen. Es ist zu
erwarten, dass die Unternehmen die Kosten letztendlich an die Verbraucher weitergeben. Ein Kilogramm
Verpackungsmüll, der nicht recycelt werden kann, kostet 80 Cent. Bisher zahlte der Bund die
Plastikabgabe an die EU.
Versicherungen werden teurer
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung für ganz
Deutschland erhöht
sich. Der Unterschied zwischen Ost und West soll bis 2025 ausgeglichen werden. In diesem
Jahr nähern
sich die Werte weiter an[18]:
Bruttolohn 2023 pro Monat | Bruttolohn 2024 pro Monat | |
---|---|---|
Ost | 7.100 € | 7.450 € |
West | 7.300 € | 7.550 € |
Elterngeld
Die Grenze für das Elterngeld sinkt: Paare erhalten ab April nur noch bei einem gemeinsam zu
versteuernden Einkommen
von maximal 200.000 € Elterngeld. Bis Ende März liegt die Grenze für Paare noch bei
300.000 € – für
Alleinerziehende
bei 250.000 €[20].
E-Rezept
Das elektronische Rezept ist nun für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend.
Seit Sommer 2022 können sie dieses
ausstellen. Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte können Sie als Patientin oder Patient das Rezept
in der
Apotheke einlösen. Sie müssen hierzu nur Ihre Karte in das Lesegerät stecken. Alternativ können Sie das
E-Rezept per
App auf dem Smartphone verwalten und an Ihre Apotheke senden. Wenn Arztpraxen das E-Rezept aus
technischen Gründen
nicht ausstellen können, müssen sie zunächst das vorgesehene Papierrezept nutzen[21].
Quellenangaben