Was ändert sich 2024?

Von Saskia Reh, Mauritius Kloft – aktualisiert am 31.12.2023

Es waren zähe Verhandlungen, und doch: Die Spitzen der Ampelkoalition haben sich kurz vor Weihnachten auf grobe Züge des Haushalts für 2024 geeinigt. Der Grund war das wegweisende Urteil des Verfassungsgerichts Ende November. Auch für Sie als
Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich einiges – vieles wird teurer. Doch die Bürger sollen an anderer Stelle entlastet werden.

Wir haben für Sie eine Übersicht erstellt, was das Jahr 2024 finanziell für Sie bedeutet. Der Haushalt steht noch nicht final fest – so soll die Ticketsteuer auf Flüge erhöht werden. Auch das Wachstumschancengesetz, das einige Vereinfachungen für Unternehmen und Selbstständige bereithält, ist noch nicht verabschiedet. Wir werden Sie jedoch auf dem aktuellen Stand halten.

Beachten Sie: Die folgende Übersicht soll lediglich die wichtigsten Änderungen für Verbraucherinnen und
Verbraucher im Jahr 2024 darstellen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Einkommensgrenze für eine Arbeitnehmer-Sparzulage steigt: Für Alleinstehende auf 40.000 €
zu versteuerndes
Jahreseinkommen und auf 80.000 € für Ehepaare. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine Zulage vom Staat zu den
vermögenswirksamen Leistungen. Unternehmen können diese zusätzlich zum Lohn zahlen oder auf einen Sparvertrag vom
Arbeitnehmer überweisen[1].

Energiekosten

Freibeträge steigen

Die Deutschen sollen entlastet werden – dafür erhöhen sich die Freibeträge.

Auch den Spitzensteuersatz von 42 % müssen Sie seit 2024 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 % zahlen, zuvor lag dieser Betrag bei 62.810 €.

Wie hoch die Freibeträge Sie entlasten, variiert dabei stark. Das ist abhängig von den Einkünften und der Anzahl der
Kinder im Haushalt. Das „Handelsblatt“ hat berechnet:

Singles mit einem Einkommen von 36.000 € haben dieses Jahr etwa 172 € mehr pro Jahr. Familien mit zwei
Kindern
profitieren noch mehr: Verdient ein Partner 30.000 € und der andere 48.000 €, beträgt die jährliche
Entlastung 508 €[9].

Höhere Renten

Die Renten werden erhöht: Laut dem aktuellen Rentenversicherungsbericht dürfte die gesetzliche Rente im Juli 2024 um 3,51 % auf dann knapp 39 € steigen[10] – ein endgültiger Wert steht indes erst im Frühjahr fest. Menschen, die vor 2019 Erwerbsminderungsrente bekommen haben,
können derweil mit einem Extra-Zuschlag rechnen. Der Grund: Sie haben bislang noch nicht von einer besseren Erwerbsminderungsrente profitiert. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung ändern sich ebenfalls (siehe unten).

Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn erhöht sich, er liegt nun bei 12,41 € brutto je Stunde. Die
gesetzliche Lohnuntergrenze gibt es
in
Deutschland seit 2015. Sie darf nicht unterschritten werden. Zuvor lag der gesetzliche Mindestlohn bei 12 €
brutto
die Stunde – 2025 soll er erneut um 41 Cent angehoben werden[11].

Immobilien-GbRs

GbRs können sich nun in öffentliche und rechtssichere Register eintragen. Diese sogenannten
Gesellschaftsregister
sollen dafür sorgen, dass der Geschäftspartner darauf vertrauen kann, dass die Angaben richtig sind. Künftig sollen
sich damit nicht mehr die Gesellschafter selbst in andere Register eintragen – sondern die GbR.
Für einige GbRs ist es dabei verpflichtend, sich im Gesellschaftsregister einzutragen:

  • GbRs, die Anteile an einer GmbH, Gmbh & Co KG oder AG halten
  • GbRs, die eine Immobilie gekauft haben

Die Anmeldung kann auch freiwillig erfolgen, jedoch können GbRs diese nicht zurückziehen.
Die GbR ist die einfachste Form einer Gesellschaft: Mehrere Personen – wie Eheleute oder Geschäftspartner –
schließen sich häufig als Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen, wenn sie etwa gemeinsam eine Immobilie
kaufen[12].

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Quellenangaben

  1. Verband der Privaten Bausparkassen e.V.: Arbeitnehmer-Sparzulage:
    Einkommensgrenzen werden ab 2024 mehr als verdoppelt
  2. Stiftung
    Warentest: Finanztest. Ausgabe Januar 2024. S. 11
  3. Handelsblatt: Netzentgelte verdoppeln sich 2024
  4. ADAC: CO₂-Steuer: Was der Anstieg für Autofahrer bedeutet
  5. Stiftung
    Warentest: Finanztest. Ausgabe Januar 2024. S. 13
  6. Bundesregierung: Für mehr klimafreundliche Heizungen
  7. Handelsblatt: „Bundesregierung plant zusätzliche Entlastung
    bei der Einkommensteuer“
  8. Die Techniker: Welche Versor­gungs­be­züge sind
    beitrags­frei?
  9. Handelsblatt: „Bundesregierung plant zusätzliche Entlastung bei der
    Einkommensteuer“
  10. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rentenversicherungsbericht 2024, S. 46
  11. Bundesregierung: Eine Frage des Respekts
  12. IHK Schwaben: Einführung eines Gesellschaftsregisters und Reform der
    Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
  13. Stiftung
    Warentest: Finanztest. Ausgabe Januar 2024. S. 13
  14. SWR: Diese Versicherungen werden 2024 teurer
  15. Die Techniker: Der gesetz­liche durch­schnitt­liche
    Zusatz­bei­trags­satz 2024
  16. Bundesregierung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024
  17. Stiftung
    Warentest: Finanztest. Ausgabe Januar 2024. S. 12
  18. Stiftung Warentest: Finanztest. Ausgabe Januar 2024. S. 10
  19. Bundesregierung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen
    für 2024
  20. Stiftung Warentest: Finanztest. Ausgabe Januar 2024. S. 11
  21. Bundesministerium für Gesundheit: Elektronisches Rezept (E-Rezept)