Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 02.01.2023
Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt immer noch die wichtigste Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Mehr als 21 Mio. Rentnerinnen und Rentner gibt es aktuell. Sie alle beziehen eine Altersrente der Deutschen Rentenversicherung, genauer gesagt: eines Regionalträgers der Versicherung.
Neben der regulären Altersrente zahlt die gesetzliche Rentenversicherung bei Tod eines Versicherten auch Hinterbliebenenrenten aus, sprich die Witwenrente oder Witwerrente und die Waisenrente. Sollten Sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können, Ihre Erwerbsfähigkeit also nicht mehr gegeben sein, haben Sie womöglich Anspruch auf eine Rente bei Erwerbsminderung.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie das System der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland funktioniert, wer alles Beiträge in die gesetzliche Rente zahlt – und warum die Rentenkasse vor einem großen Problem steht.
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland beruht auf dem sogenannten Umlageverfahren. Das bedeutet: Die aktuellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen die Renten der derzeitigen Rentnerinnen und Rentner. Im Gegenzug erhalten die aktuellen Erwerbstätigen in ihrem Ruhestand eine Rente auf Basis ihrer eingezahlten Beiträge. Der Beitragssatz liegt aktuell bei 18,6 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte, also 9,3 %.
Das Umlageverfahren wurde von der damaligen Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) im Jahr 1957 mit einer großen Rentenreform eingeführt. Doch mit dem demografischen Wandel gerät es stark unter Druck.
Denn auf immer mehr Rentner kommen immer weniger Beitragszahler. Besonders wenn die Generation der sogenannten Babyboomer in wenigen Jahren in den Ruhestand eintritt, belastet das die Rentenkasse weiter, warnen Experten.
Möglich ist in der Folge, dass die Rentenbeiträge oder das Renteneintrittsalter steigen könnten. Besonders die Arbeitgeber pochen darauf, den Rentenbeginn nach hinten zu verschieben – von einer „Rente mit 70“ ist etwa die Rede. Das Rentenniveau könnte indes sinken, aktuell liegt es noch bei etwa 48 %.
Nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen!
Neben den drei Stellschrauben Rentenalter, Beitragssatz und Rentenniveau, die sich durch den demografischen Wandel ändern könnten, dürften auch die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft drastisch steigen. Diese werden über Steuermittel finanziert.
Um die Folgen für die Rentenkasse insgesamt einzugrenzen, gibt es Ideen, das aktuelle Rentensystem zu stützen. Auch Selbstständige könnten beispielsweise in der Rentenversicherung pflichtversichert und so zu Beitragszahlern werden. Konkret will der Bund zunächst eine Aktienrente einführen (siehe unten).
Trotzdem steht fest: Allein auf die gesetzliche Rentenversicherung sollten Sie sich nicht verlassen. Es ist ratsam, auch privat vorzusorgen – etwa indem Sie Ihr Geld am Aktienmarkt breit gestreut anlegen. Auch Immobilien stellen eine gute Möglichkeit dar, die Altersvorsorge zu ergänzen. Wer nicht selbst in die Rolle des Vermieters schlüpfen möchte oder bei den aktuellen Preisen schlicht nicht genügend Geld für eine eigene Immobilie hat, kann etwa in Immobilienfonds investieren oder ein Teil seines Geldes in digitale Immobilieninvestments stecken.
Die meisten Arbeitnehmer sind pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Angestellte etwa müssen einen Beitrag leisten und erwerben im Gegenzug einen Rentenanspruch. Eine Versicherungspflicht gilt auch für Auszubildende, Mütter oder Väter während der Kindererziehungszeit oder Menschen mit Behinderung.
Anders sieht es bei den meisten Selbstständigen und Freiberuflern aus. Zwar sind Handwerker, Lehrer, Hebammen, Publizisten oder Erzieher ebenfalls pflichtversichert. Alle anderen sind jedoch versicherungsfrei: Sie müssen folglich keinen Pflichtbeitrag zahlen, erhalten aber auch keine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie können sich allerdings freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, um so fürs Alter vorzusorgen.
Zeit- und Berufssoldaten als auch Richter sind ebenfalls nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Beamte zahlen indes nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Staatsdiener erhalten stattdessen eine Beamtenpension.
Das ist die entscheidende Frage. Schon jetzt muss der Staat das System der gesetzlichen Rente jährlich mit einem riesigen Milliardenbetrag stützen. So lagen die gesamten Bundeszuschüsse im Jahr 2020 bei mehr als 75 Mrd. € – Tendenz steigend.
Entwicklung der gesamten Bundeszuschüsse in Mrd. €
Auch deshalb will die aktuelle Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) gegensteuern – und eine Aktienrente etablieren. Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle „die gesetzliche Rentenversicherung um eine teilweise Kapitaldeckung“ erweitern. So sollen jährlich zehn Mrd. € in einen Fonds fließen und breit gestreut am Aktienmarkt angelegt werden.
Experten kritisieren jedoch, dass diese Summe kaum ausreicht, um die Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung aufzufangen. Ohnehin gilt: Eine umfassende Rentenreform plant die Ampelkoalition nicht.
Auf die Frage nach dem Rentenbeginn gibt es keine pauschale Antwort. Wann Sie in Rente gehen können, hängt grundsätzlich sowohl von Ihrem Geburtsjahrgang ab – als auch davon, wie lange Sie bereits Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben.
Grundsätzlich gilt eine Regelaltersgrenze, die vom Jahrgang abhängt. So können Menschen, die vor 1946 geboren sind, mit 65 Jahren in Rente gehen. Möchten Sie früher in Rente gehen, müssen Sie einen Abschlag in Kauf nehmen. Für jeden Monat vor der Altersgrenze sind das 0,3 % auf Ihre Rentenzahlungen – und zwar ein Leben lang.
Diese Regelaltersgrenze steigt seit einigen Jahren schrittweise an. Alle Versicherten, die ab dem Jahrgang 1964 geboren sind, sollen erst mit einem Alter von 67 Jahren in Rente gehen können – ohne Abschläge in Kauf zu nehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn Sie sehr lange gearbeitet und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, können Sie auch vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Die eigentliche „Rente mit 63“ gibt es aber nicht mehr. Mehr zu den genauen Regelungen der Regelaltersrente lesen Sie in diesem Beitrag zum Renteneintrittsalter.
Pauschal lässt sich die Frage nach der Rentenhöhe selbstredend nicht beantworten. Grundsätzlich gilt jedoch: Die Höhe Ihrer künftigen Altersrente hängt sowohl von Ihren Beitragszeiten als auch der Höhe Ihrer Rentenbeiträge ab. Denn mit den Beiträgen zur Rentenversicherung sammeln Sie sogenannte Rentenpunkte, auch Entgeltpunkte genannt.
Versicherte erhalten genau einen Entgeltpunkt, wenn sie genau so viel verdienen wie der Durchschnitt der Deutschen. Verdienen Sie mehr, sammeln Sie auch entsprechend mehr Entgeltpunkte. Ein Rentenpunkt entspricht aktuell einem Rentenwert von 36,02 € in den alten Bundesländern und 35,52 € in den neuen Bundesländern.
Allerdings sind die Rentenpunkte, die Sie erwerben können, ab einem gewissen Arbeitsentgelt begrenzt. Dafür sorgt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt im Jahr 2023 im Westen bei 87.600 €, im Osten bei 85.200 €. Nur bis zu dieser Einkommenshöhe sammeln Sie Entgeltpunkte – mit jedem Euro, den Sie mehr verdienen, erhalten Sie keine zusätzlichen Rentenansprüche.
Die Rentenhöhe hängt nicht nur von den Rentenpunkten ab. Vielmehr sind die Entgeltpunkte Teil der sogenannten Rentenformel:
Rentenhöhe = gesammelte Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert
Der Zugangsfaktor hängt davon ab, ob Sie vor Ihrem Regelalter in Rente gehen und womöglich Abschläge in Kauf nehmen.
Der Rentenartfaktor richtet sich hingegen nach der Rentenart. Die Altersrente erhält beispielsweise den Faktor „1”, kann also bei der Berechnung vernachlässigt werden.
Jährliche Renteninformation sollten Sie nicht ungelesen wegwerfen!
Um sicherzugehen, dass die Rentenversicherung sämtliche Beitragszeiten erfasst hat und Ihre Rente ordnungsgemäß berechnet, sollten Sie Ihren Versicherungsverlauf überprüfen, bevor Sie in Rente gehen. Wenn Sie Ihren Rentenantrag gestellt haben, schickt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung einen sogenannten Rentenbescheid zu. Den sollten Sie gut durchschauen und sich bei Rückfragen an die Rentenversicherung wenden.
Doch bereits vorher sollten Versicherte tätig werden. In der sogenannten Renteninformation können Sie sehen, wie viele Entgeltpunkte Sie gesammelt haben und wie hoch Ihre Rente voraussichtlich ausfallen wird. Diesen Brief sendet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr ab Ihrem 27. Lebensjahr zu – sofern Sie die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
In der Renteninformation werden Sie womöglich ablesen, dass Sie Ihren bisherigen Lebensstandard im Alter allein durch die gesetzlichen Rentenzahlungen nicht halten können. Dann ist es sinnvoll, privat fürs Alter vorzusorgen.
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