Von Dr. Sabine Theadora Ruh, Mauritius Kloft, Saskia Reh – aktualisiert am 23.09.2024
Das Wichtigste in Kürze |
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Punkte sammeln kennen viele Deutsche womöglich aus Flensburg – worauf man wohl besser verzichten kann. Anders sieht
es bei der gesetzlichen Rente aus. Um sich ein auskömmliches Altenteil zu sichern, sollte man möglichst viele
Rentenpunkte sammeln.
Doch wie funktioniert das genau? Und wie viele Rentenpunkte können Sie maximal sammeln? In diesem Beitrag erfahren
Sie es!
Rentenpunkte, offiziell Entgeltpunkte genannt, bilden die Grundlage für die Berechnung Ihrer Rente. Jedes Mal, wenn
Sie den Rentenbeitrag zahlen beziehungsweise Ihr Arbeitgeber die Beiträge für Sie abführt, sammeln Sie Rentenpunkte.
Das gilt im Regelfall also auch bei einem Minijob. Auch die Grundrente ist ein Zuschlag an Rentenpunkten. Sie soll
Menschen unterstützen, die trotz jahrzehntelanger Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung nur eine
geringe Rente erhalten. Ziel der Grundrente ist es, Altersarmut zu mindern, insbesondere bei Personen, die lange
Zeit zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben.
Wie bereits ausgeführt, entscheidet die Anzahl der Entgeltpunkte über die Höhe Ihrer Rente. Neben
versicherungspflichtiger Arbeit gibt es auch diese Möglichkeiten Rentenpunkte einzusammeln:
Kindererziehung
Für die Erziehung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder erhalten Sie Rentenpunkte. Wenn Ihr Kind vor 1992 geboren wurde,
werden Ihnen maximal 2,5 Jahre gutgeschrieben – diese Regel ist auch als „Mütterrente” bekannt. Bei der Geburt Ihres
Kindes ab 1992 werden Ihnen 3 Jahre für die Erziehung angerechnet.
Ein Jahr Kindererziehung bringt dabei fast einen ganzen Rentenpunkt. Dabei ist es egal, ob Mutter oder Vater die
Kindererziehung übernommen haben. Sie müssen sich nur einigen, wer die Kindererziehungszeit angerechnet bekommen
soll. Zusätzlich zu den Rentenpunkten können Sie sich auch Kinderberücksichtigungszeiten gutschreiben lassen – diese
können für die Frührente wichtig werden. Doch worin liegt der Unterschied? Während Kindererziehungszeiten die
Rentenhöhe direkt erhöhen, verlängern Kinderberücksichtigungszeiten die Versicherungszeiten und sind für Frührente
oder den Rentenanspruch insgesamt wichtig.
Pflege eines Angehörigen
Wenn Sie einen Angehörigen, Bekannten oder Nachbarn nicht erwerbsmäßig pflegen, können Sie nicht nur die Zeiten
sammeln, um die Wartezeit für die Regelaltersrente zu erfüllen. Womöglich erhalten Sie gar auf Ihrem Rentenkonto
Entgeltpunkte dafür. Allerdings müssen folgende Voraussetzungen greifen:
Wie viele Rentenpunkte Sie erhalten, ist zudem abhängig von der Leistung der Pflegekasse – also etwa ob Sie
Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen beziehen. Wie hoch der Rentenzahlbetrag im Jahr 2021 war,
wenn Sie Pflegegeld erhalten haben, hat die Deutsche Rentenversicherung errechnet[1]:
Pflegegrad |
Rentenzahlbetrag pro Monat Westen |
Rentenzahlbetrag pro Monat Osten |
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2 | 8,77 € | 8,59 € |
3 | 13,97 € | 13,68 € |
4 | 22,75 € | 22,26 € |
5 | 32,49 € | 31,80 € |
Versorgungsausgleich bei Scheidung
Bei einer Scheidung werden die von beiden Ehepartnern gesammelten Rentenpunkte geteilt und gleichmäßig aufgeteilt.
Hat die Ehefrau etwa 15 Entgeltpunkte gesammelt, Ihr Ehemann jedoch nur 7, bekommen beide Ehepartner nach der
Scheidung 11 Rentenpunkte auf ihr Rentenkonto. Der sogenannte Versorgungsausgleich teilt jedoch nur die
Entgeltpunkte auf, die Sie während der Ehe erworben haben – unberührt bleiben solche, die Sie zuvor verdient haben.
Wehr- und Zivildienst
Je nachdem, wann Sie Ihren Wehrdienst oder Zivildienst absolviert haben, werden Ihnen unterschiedlich viele
Rentenpunkte gutgeschrieben. Das können Sie in folgender Tabelle ablesen:
Zeitraum Wehr-/Zivildienst |
Zu erhaltende Rentenpunkte |
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Wehrdienst bis 30. April 1961 | Entgeltpunkte aus 75 % des Durchschnittsentgelts |
Wehrdienst/Zivildienst vom 01. Mai 1961 bis 31. Dezember 1981 | Entgeltpunkte aus 100 % des Durchschnittsentgelts |
Wehrdienst/Zivildienst vom 01. Januar 1982 bis 31. Dezember 1991 | Entgeltpunkte aus 75 % des Durchschnittsentgelts |
Wehrdienst/Zivildienst vom 01. Januar 1992 bis 31. Dezember 1999 | Entgeltpunkte aus 80 % der Bezugsgröße Ost/West |
Wehrdienst/Zivildienst vom 01. Januar 2000 bis 30. Juni 2011 | Entgeltpunkte aus 60 % der Bezugsgröße Ost/West |
Freiwilliger zusätzlicher Zivildienst vom 01. Dezember 2010 bis 31.Dezember 2011 | Entgeltpunkte aus 60 % der Bezugsgröße Ost/West |
Freiwilliger Wehrdienst vom 01. Juli 2011 bis 31. Dezember 2019 | Entgeltpunkte aus 60 % der Bezugsgröße Ost/West |
Freiwilliger Wehrdienst seit 01. Januar 2020 | Entgeltpunkte aus 80 % der Bezugsgröße Ost/West; bei Teilzeitbeschäftigung wird Prozentsatz mit Teilzeitanteil vervielfältigt |
Wie viele Entgeltpunkte Sie erhalten, ist abhängig vom Bruttoeinkommen: Verdienen Sie genau so viel wie der
Durchschnitt der Deutschen, bekommen Sie genau einen Rentenpunkt. Verdienen Sie doppelt so viel oder nur die Hälfte,
gibt es folglich zwei Entgeltpunkte oder eben nur einen halben.
Das Durchschnittsentgelt wird dabei jedes Jahr neu kalkuliert. Um die genaue Anzahl der Entgeltpunkte zu berechnen,
müssen Sie Ihr Jahresbruttoentgelt durch das jeweils gültige Durchschnittsentgelt in dem Jahr teilen[2]:
Jahresbruttoeinkommen
Durchschnittsentgelt
= Anzahl der Entgeltpunkte
Beispiel |
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Das Durchschnittsentgelt im Jahr 2023 lag bei 43.142 € im Westen Deutschlands. Nehmen wir an, Sie verdienten 63.500 € im Jahr. Dann sammelten Sie 2023 genau 1,47 Rentenpunkte. |
Tabelle: Durchschnittsentgelt in den Jahren 2012 bis 2024
Das Durchschnittsentgelt ist eine statistische Größe, die sich jährlich ändert:
Jahr |
Alte Bundesländer |
Neue Bundesländer |
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2024 | 45.358 € | 44.732 € |
2023 | 43.142 € | 41.967 € |
2022 | 42.053 € | 43.819 € |
2021 | 40.463 € | 38.317 € |
2020 | 39.167 € | 36.605 € |
2019 | 39.301 € | 36.256 € |
2018 | 38.212 € | 33.700 € |
2017 | 37.077 € | 32.598 € |
2016 | 36.187 € | 31.701 € |
2015 | 35.363 € | 30.745 € |
2014 | 34.514 € | 29.588 € |
2013 | 33.659 € | 28.617 € |
2012 | 33.002 € | 28.003 € |
Wie viel Rente Sie nun konkret erhalten, wird anhand einer etwas komplexeren Berechnung ermittelt. Grundlage ist
hierbei die sogenannte Rentenformel, die neben den Rentenpunkten auch den Zugangsfaktor und den Rentenfaktor
berücksichtigt[3].
Rentenformel zur Bestimmung der Rentenhöhe:
Rentenhöhe = gesammelte Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller
Rentenwert
Ein Rentenpunkt entspricht aktuell einem Rentenwert von 39,32 € in den alten und in den neuen Bundesländern (Stand
2024). Der Rentenwert wird jedes Jahr zum Juli angepasst, im Regelfall wird die Bruttorente aber erhöht. Mehr Infos
finden Sie in diesem Beitrag zur jährlichen Rentenanpassung[4].
Beachten Sie: Auf Ihre Rente müssen Sie noch Beiträge zur Krankenversicherung zahlen und womöglich auch Steuern.
Tabelle: Rentenwerte in den Jahren 2012 bis 2024
Jeweiliger Zeitraum des Rentenwerts |
Alte Bundesländer |
Neue Bundesländer |
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Seit Juli 2024 | 39,32 € | 39,32 € |
Juli 2023 – Juni 2024 | 37,60 € | 37,60 € |
Juli 2022 – Juni 2023 | 36,02 € | 35,52 € |
Juli 2021– Juni 2022 | 34,19 € | 33,47 € |
Juli 2020 – Juni 2021 | 34,19 € | 33,23 € |
Juli 2019 – Juni 2020 | 33,05 € | 31,89 € |
Juli 2018 – Juni 2019 | 32,03 € | 30,69 € |
Juli 2017 – Juni 2018 | 31,03 € | 29,69 € |
Juli 2016 – Juni 2017 | 30,45 € | 28,66 € |
Juli 2015 – Juni 2016 | 29,21 € | 27,05 € |
Juli 2014 – Juli 2015 | 28,61 € | 26,39 € |
Juli 2013 – Juli 2014 | 28,14 € | 25,74 € |
Juli 2012 – Juni 2013 | 28,07 € | 24,92 € |
Juli 2011 – Juni 2012 | 27,47 € | 24,37 € |
Wenn Sie vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand eintreten möchten und Ihre Rentenabschläge kompensieren wollen,
können Sie Rentenpunkte kaufen. Allerdings: Der Kauf von Entgeltpunkten ist in diesem Fall erst ab einem Alter von
50 Jahren möglich. Außerdem müssen Sie bereits in die gesetzliche Rente eingezahlt haben.
Wenn Sie hingegen nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rente sind, können Sie ebenfalls Rentenpunkte kaufen –
sich also freiwillig versichern. Das ist etwa eine Möglichkeit für viele Selbstständige, Freiberufler oder
Hausfrauen- und Männer und klappt bereits ab einem Alter von 16 Jahren[5].
Für das Jahr 2024 beträgt das vorläufige Durchschnittsgehalt im Westen Deutschlands 45.358 € brutto. Der Rentenbeitrag liegt bei 18,6 %. Multiplizieren Sie das vorläufige Durchschnittsgehalt durch den Rentenbeitrag ergeben sich daraus Rentenbeiträge von rund 8.436,59 €:
45.358 € × 18,6 % = 8.436,588 €
Das bedeutet, dass Sie einen Rentenpunkt für 8.436,59 € kaufen können[6].
Freiwillige Rentenbeiträge bekommen Sie nicht zurück
Aktuell können Sie freiwillige Beiträge zwischen 100,07 € und 1.404,30 € pro Monat zahlen. Damit erhöhen Sie Ihren
Rentenanspruch um rund 6 bzw. 79 € im Monat – unabhängig von Ihrem Lebensalter. Um Rentenpunkte zu kaufen, müssen
Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Lassen Sie sich jedoch am besten zunächst beraten.
Denn: Freiwillige Ausgleichszahlungen in die Rentenkasse bekommen Sie nicht erstattet.
Ohnehin gilt: Sie sollten sich gut überlegen, wie sinnvoll es wirklich ist, Rentenpunkte zu kaufen. Womöglich bringt
es Ihnen mehr, wenn Sie das Geld stattdessen gewinnbringend anlegen.
Tatsächlich können Sie nicht unbegrenzt Rentenpunkte sammeln, um damit Ihre gesetzliche Rente drastisch zu steigern.
Die Entgeltpunkte, die Sie erwerben können, sind ab einem gewissen Jahreseinkommen gedeckelt.
Dafür sorgt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt im Jahr 2024 im Westen bei 90.600 €, im Osten bei
89.400 €. Nur bis zu dieser Einkommenshöhe sammeln Sie Entgeltpunkte. Mit jedem Euro, den Sie mehr verdienen,
erhalten Sie keine zusätzlichen Ansprüche auf die Rente.
Im Jahr 2024 können Sie bei einem Durchschnittseinkommen von 45.358 € in den alten Bundesländern und 44.732 € in den
neuen Bundesländern (siehe Tabelle oben) folglich maximal 1,99 Entgeltpunkte sammeln – ganz egal, ob im Osten oder
Westen Deutschlands.
Warum Sie sich nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen sollten lesen Sie
hier.
Renteninformation:
Dieses Schreiben der Rentenversicherung sollten Sie gut lesen
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