Wie viele Rentenpunkte kann ich maximal sammeln?

Von Dr. Sabine Theadora Ruh, Mauritius Kloft – aktualisiert am 18.03.2024

Punkte sammeln kennen viele Deutsche etwa von Payback beim Bezahlen im Handel. Einige kennen es womöglich durch ihre
Punkte in Flensburg. Dieses Punktesammeln ist aber weniger von Vorteil. Anders sieht es bei der gesetzlichen Rente aus. Hier können Sie
Rentenpunkte sammeln.

Durch die Beiträge in die Rentenkasse, erhalten Versicherte im Gegenzug Rentenpunkte. Diese sind für die
Rentenberechnung wichtig, entscheiden sogar über die konkrete Rentenhöhe.

Doch wie funktioniert das genau? Und wie viele Rentenpunkte kann ich eigentlich maximal sammeln? In diesem Beitrag
erfahren Sie es!

Wie viele Rentenpunkte bekomme ich?
Erfahren Sie es hier!

Wie kann ich meine Rente berechnen?
Zur Erklärung

Wie stark wird meine Rente
angehoben?
Alles über die Rentenerhöhung

Was sind eigentlich Rentenpunkte?

Rentenpunkte, offiziell Entgeltpunkte genannt, bilden die Grundlage für die Berechnung Ihrer Rente. Jeden Monat,
wenn der Arbeitgeber die Rentenbeiträge für Sie abführt, sammeln Sie Rentenpunkte. Das gilt auch bei einem Minijob.

Die Höhe Ihres Einkommens und Ihres Rentenbeitrags entscheidet dabei, wie viele Entgeltpunkte Sie erhalten. Neben der
versicherungspflichtigen Arbeit gibt es aber noch mehr Möglichkeiten, Rentenpunkte zu bekommen (siehe unten). Auch die Grundrente ist ein Zuschlag an Rentenpunkten.

Prüfen Sie Ihre Renteninformation oder die Rentenauskunft!

Vor Ihrem Renteneintritt rechnet die
Deutsche Rentenversicherung die Rentenpunkte in Ihre Rente um.
Doch bereits davor können Sie sehen, wie gut Ihr Rentenkonto gefüllt ist: In der sogenannten Renteninformation lesen Sie etwa ab,
wie viele Entgeltpunkte Sie gesammelt haben und wie hoch Ihre Bruttorente voraussichtlich ausfallen wird. Diesen Brief
sendet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr ab Ihrem 27. Lebensjahr zu – sofern Sie die Wartezeit von
fünf Jahren erfüllt haben.

Daneben erhalten Sie mit dem 43. Lebensjahr die Aufforderung zur Kontenklärung zugesandt. Ab dem
55. Lebensjahr bekommen Sie alle drei Jahre statt der Renteninformation die ausführliche
Rentenauskunft.

Doch ganz allein entscheiden die Entgeltpunkte nicht über die Rentenhöhe. So gibt es noch weitere Faktoren, die die Höhe
der Rentenzahlung beeinflussen (siehe unten).

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Wie erhalte ich Rentenpunkte – und wie viele bekomme ich?

Sie bekommen Rentenpunkte gutgeschrieben, wenn Ihr Arbeitgeber für Sie Ihre Beiträge in die
Rentenversicherung
einzahlt.
Wie viele Entgeltpunkte es sind, hängt von Ihrem Bruttoeinkommen ab: Verdienen Sie genau so viel wie der Durchschnitt
der Deutschen, bekommen Sie genau einen Rentenpunkt. Verdienen Sie doppelt so viel oder nur die Hälfte, gibt es folglich
zwei Entgeltpunkte oder eben nur einen halben.

Das Durchschnittsentgelt wird dabei jedes Jahr neu errechnet. Um die genaue Anzahl der Entgeltpunkte zu
berechnen, wird
Ihr Jahresbruttoentgelt durch das jeweils gültige Durchschnittsentgelt im aktuellen Jahr geteilt[1]:



Jahresbruttoeinkommen


/


Durchschnittsentgelt


 = Anzahl der Entgeltpunkte


Beispiel
Das Durchschnittsentgelt im Jahr 2020 lag bei 39.167 € im Westen Deutschlands. Nehmen wir an,
Sie verdienten 53.400 € im Jahr. Dann sammelten Sie 2020 genau 1,36 Rentenpunkte.

Tabelle: Durchschnittsentgelt in den Jahren 2012 bis 2024

Das Durchschnittsentgelt ist eine statistische Größe, die sich jährlich ändert:


Jahr

Alte Bundesländer

Neue Bundesländer
2024 45.358 € 44.732 €
2023 43.142 € 41.967 €
2022 42.053 € 43.819 €
2021 40.463 € 38.317 €
2020 39.167 € 36.605 €
2019 39.301 € 36.256 €
2018 38.212 € 33.700 €
2017 37.077 € 32.598 €
2016 36.187 € 31.701 €
2015 35.363 € 30.745 €
2014 34.514 € 29.588 €
2013 33.659 € 28.617 €
2012 33.002 € 28.003 €

Für die Jahre 2023 und 2024 sind die Zahlen vorläufig. Wir ergänzen das endgültige Durchschnittsentgelt, sobald
es vorliegt.

Für diese Tätigkeiten erhalten Sie ebenfalls Rentenpunkte

Rentenpunkte erhalten Sie nicht nur für Ihre Berufstätigkeit, sondern auch für:

Kindererziehung

Für die Erziehung von Kindern erhalten Sie Rentenpunkte. Wenn Ihr Kind vor 1992 geboren wurde, werden Ihnen maximal 2,5
Jahre gutgeschrieben – diese Regel ist auch als „Mütterrente“ bekannt. Bei der Geburt Ihres Kindes ab
1992 werden Ihnen
3 Jahre für die Erziehung angerechnet.

Für ein Jahr Kindererziehung wird fast ein ganzer Rentenpunkt berechnet. Oder umgekehrt formuliert: Dem Gesetzgeber ist
die Erziehung eines Kindes drei Mal weniger als der Durchschnittsverdienst wert. Dabei ist es egal, ob Mutter oder
Vater die Kindererziehung übernommen haben. Sie müssen sich nur einigen, wer die Kindererziehungszeit
angerechnet

bekommen soll.

Die Rentenpunkte erhalten Mütter oder Väter zusätzlich, auch wenn sie einer Vollzeitbeschäftigung
nachgehen. Zusätzlich zu den Rentenpunkten können Sie sich auch Kinderberücksichtigungszeiten – bis zu
zehn Jahren –
gutschreiben lassen. Das ist wichtig, damit Sie einen lückenlosen Versicherungsverlauf für Ihre gesetzliche Rente
nachweisen können.

Nicht erwerbsmäßige Pflege

Wenn Sie einen Angehörigen, Bekannten oder Nachbarn nicht erwerbsmäßig pflegen, können Sie nicht nur
die Zeiten sammeln, um die Wartezeit für die Regelaltersrente zu erfüllen. Womöglich erhalten Sie gar auf Ihrem
Rentenkonto Entgeltpunkte dafür.

Allerdings müssen folgende Voraussetzungen greifen:

  • Die Dauer der Pflege beträgt mindestens 10 Stunden, verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche.
  • Neben der Pflege dürfen Sie keiner Berufstätigkeit von mehr als 30 Stunden nachgehen.
  • Die zu pflegende Person hat mindestens den Pflegegrad 2.
  • Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt.

Wie viele Rentenpunkte Sie erhalten, ist zudem abhängig von der Leistung der Pflegekasse – also etwa ob
Sie Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen beziehen. Wie hoch der Rentenzahlbetrag für Pflege das Jahr
2021 über wäre, wenn Sie Pflegegeld erhalten, hat die Deutsche Rentenversicherung errechnet:


Pflegegrad

Rentenzahl­betrag pro Monat Westen

Rentenzahl­betrag pro Monat Osten
2 8,77 € 8,59 €
3 13,97 € 13,68 €
4 22,75 € 22,26 €
5 32,49 € 31,80 €

Versorgungsausgleich bei Scheidung

Bei einer Scheidung werden die von beiden Ehepartnern gesammelten Rentenpunkte geteilt und gleichmäßig
aufgeteilt
. Hat die Ehefrau etwa 15 Entgeltpunkte gesammelt, Ihr Ehemann jedoch nur 7, bekommen beide
Ehepartner nach der Scheidung 11 Rentenpunkte auf ihr Rentenkonto.

Der sogenannte Versorgungsausgleich teilt jedoch nur die Entgeltpunkte auf, die Sie während der Ehe
erworben haben – unberührt bleiben solche, die Sie zuvor verdient haben.

Wehr- und Zivildienst

Je nachdem wann Sie Ihren Wehrdienst oder Zivildienst absolviert haben, werden Ihnen
unterschiedlich viele Rentenpunkte gutgeschrieben. Das können Sie in folgender Tabelle ablesen:


Zeitraum Wehr-/Zivildienst

Zu erhaltende Rentenpunkte
Wehrdienst bis 30. April 1961 Entgeltpunkte aus 75 % des Durchschnittsentgelts
Wehrdienst/Zivildienst vom 01. Mai 1961 bis 31. Dezember 1981 Entgeltpunkte aus 100 % des Durchschnittsentgelts
Wehrdienst/Zivildienst vom 01. Januar 1982 bis 31. Dezember 1991 Entgeltpunkte aus 75 % des Durchschnittsentgelts
Wehrdienst/Zivildienst vom 01. Januar 1992 bis 31. Dezember 1999 Entgeltpunkte aus 80 % der Bezugsgröße Ost/West
Wehrdienst/Zivildienst vom 01. Januar 2000 bis 30. Juni 2011 Entgeltpunkte aus 60 % der Bezugsgröße Ost/West
Freiwilliger zusätzlicher Zivildienst vom 01. Dezember 2010 bis 31.Dezember 2011 Entgeltpunkte aus 60 % der Bezugsgröße Ost/West
Freiwilliger Wehrdienst vom 01. Juli 2011 bis 31. Dezember 2019 Entgeltpunkte aus 60 % der Bezugsgröße Ost/West
Freiwilliger Wehrdienst seit 01. Januar 2020 Entgeltpunkte aus 80 % der Bezugsgröße Ost/West; bei Teilzeitbeschäftigung
wird
Prozentsatz mit Teilzeitanteil vervielfältigt

Menschen, die in der ehemaligen DDR ihren Wehrdienst bei der NVA absolviert haben, werden pro
Kalenderjahr 0,75 Rentenpunkte angerechnet. Das gilt auch für den Zivildienst im Beitrittsgebiet.

Rentenformel: So berechnet sich die Rente aus den Rentenpunkten

Die Rentenformel besteht neben den Rentenpunkten aus Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und dem Rentenwert[2]:

Rentenhöhe = gesammelte Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller
Rentenwert

  • Der Zugangsfaktor wird durch den Termin bestimmt, an dem Sie in Rente gehen. Er hängt
    folglich davon ab, ob
    Sie vor Ihrem Regelalter in Rente gehen und womöglich mit Abschlägen rechnen.
  • Der Rentenartfaktor richtet sich hingegen nach der Rentenart. Die Altersrente erhält
    beispielsweise den Faktor „1“, die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung dagegen den Faktor „0,5“.

Ein Rentenpunkt entspricht aktuell () einem Rentenwert von , sowohl in
den alten als auch den neuen Bundesländern. Der Rentenwert wird jedes Jahr zum Juli angepasst, oft wird die Bruttorente aber erhöht. Seit Juli 2023 hat sich der Rentenwert zwischen Ost und West angeglichen[3].

Beachten Sie: Auf Ihre Rente müssen Sie noch Beiträge zur Krankenversicherung zahlen und womöglich auch Steuern.

Tabelle: Rentenwerte in den Jahren 2012 bis 2023


Jeweiliger Zeitraum des Rentenwerts

Alte Bundesländer

Neue Bundesländer
Seit Juli 2023 37,60 € 37,60 €
Juli 2022 – Juni 2023 36,02 € 35,52 €
Juli 2021– Juni 2022 34,19 € 33,47 €
Juli 2020 – Juni 2021 34,19 € 33,23 €
Juli 2019 – Juni 2020 33,05 € 31,89 €
Juli 2018 – Juni 2019 32,03 € 30,69 €
Juli 2017 – Juni 2018 31,03 € 29,69 €
Juli 2016 – Juni 2017 30,45 € 28,66 €
Juli 2015 – Juni 2016 29,21 € 27,05 €
Juli 2014 – Juli 2015 28,61 € 26,39 €
Juli 2013 – Juli 2014 28,14 € 25,74 €
Juli 2012 – Juni 2013 28,07 € 24,92 €
Juli 2011 – Juni 2012 27,47 € 24,37 €
Wenn sich die Rente in einem Jahr nicht erhöht hat, spricht man von einer Nullrunde. Die letzte
gab es im Jahr 2021: Wegen der Corona-Krise waren die Durchschnittslöhne im Jahr 2020 eingebrochen, weshalb die
Rentenerhöhung ein Jahr später ausfiel.

Wie kann ich Rentenpunkte kaufen?

Wenn Sie vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand eintreten möchten und Ihre Rentenabschläge kompensieren wollen, können Sie Rentenpunkte kaufen. So verschieben Sie leicht das Renteneintrittsalter nach vorne. Allerdings: Der Kauf von Entgeltpunkten ist in diesem Fall erst ab einem Alter von 50 Jahren möglich. Außerdem müssen Sie bereits in die gesetzliche Rente eingezahlt haben, also pflichtversichert sein. Das kann sich vor allem für Besserverdiener lohnen, die ihre aktuelle Steuerlast senken wollen – weil Altersvorsorgeaufwendungen seit 2023 zu 100 % steuerlich absetzbar sind.

Wenn Sie hingegen nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rente sind, können Sie ebenfalls freiwillig Einzahlungen in die Rentenkasse leisten[4]. Das ist etwa eine Möglichkeit für viele Selbstständige, Freiberufler oder Hausfrauen- und Männer und klappt bereits ab einem Alter von 16 Jahren.

In 2024
können Sie
freiwillige Beiträge zwischen 100,07 und 1.404,30 € pro Monat zahlen. Damit erhöhen Sie Ihren Rentenanspruch um rund
5 bzw. 76 € im Monat – unabhängig davon, wie alt Sie werden. Um Rentenpunkte zu kaufen, müssen Sie einen Antrag bei der
Deutschen Rentenversicherung stellen. Lassen Sie sich jedoch am besten zunächst beraten.

Ohnehin gilt: Sie sollten sich gut überlegen, wie sinnvoll es wirklich ist, freiwillig in die gesetzliche
Rentenversicherung einzuzahlen. Womöglich bringt es
Ihnen mehr, wenn Sie das Geld stattdessen anlegen. Das geht etwa breit gestreut am Aktienmarkt über
sogenannte ETF. Wer lieber auf Betongold
setzen möchte, kann sein Geld auch in Immobilien stecken.

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Wie viele Rentenpunkte kann ich maximal sammeln?

Tatsächlich können Sie nicht unbegrenzt Rentenpunkte sammeln, um damit Ihre gesetzliche Rente drastisch
zu steigern. Die Entgeltpunkte, die Sie erwerben können, sind ab einem gewissen Jahreseinkommen gedeckelt.

Dafür sorgt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt im Jahr 2024 im Westen bei
90.600 €, im Osten bei 89.400 €. Nur bis zu dieser Einkommenshöhe sammeln Sie Entgeltpunkte. Mit jedem Euro,
den Sie mehr verdienen, erhalten Sie keine zusätzlichen Ansprüche auf die Rente.

Im Jahr 2024 können Sie bei einem Durchschnittseinkommen von 45.358 € in den alten Bundesländern und 44.732 €
in den neuen Bundesländern (siehe Tabelle oben) folglich maximal 1,99 Entgeltpunkte sammeln – ganz
egal, ob im Osten oder Westen Deutschlands.

Bild-Copyright: © PantherMedia / AndreyPopov

Quellenangaben

  1. Sozialgesetzbuch
    (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung: § 70 Entgeltpunkte für Beitragszeiten
  2. Deutsche Rentenversicherung: Wie wird meine Rente berechnet?
  3. Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2023
  4. Deutsche Rentenversicherung: Freiwillige Rentenversicherung