Von Dr. Sabine Theadora Ruh, Mauritius Kloft – aktualisiert am 03.07.2023
Punkte sammeln kennen viele Deutsche etwa von Payback beim Bezahlen im Handel. Einige kennen es womöglich durch ihre
Punkte in Flensburg. Dieses Punktesammeln ist aber weniger von Vorteil. Anders sieht es bei der gesetzlichen Rente aus. Hier können Sie
Rentenpunkte sammeln.
Durch die Beiträge in die Rentenkasse, erhalten Versicherte im Gegenzug Rentenpunkte. Diese sind für die
Rentenberechnung wichtig, entscheiden sogar über die konkrete Rentenhöhe.
Doch wie funktioniert das genau? Und wie viele Rentenpunkte kann ich eigentlich maximal sammeln? In diesem Beitrag
erfahren Sie es!
Wie viele Rentenpunkte bekomme ich?
Erfahren Sie es hier!
Wie kann ich meine Rente berechnen?
Zur Erklärung
Wie stark wird meine Rente
angehoben? Alles über die Rentenerhöhung
Rentenpunkte, offiziell Entgeltpunkte genannt, bilden die Grundlage für die Berechnung Ihrer Rente. Auch die Grundrente ist ein Zuschlag an Rentenpunkten. Jeden Monat,
wenn der Arbeitgeber die Rentenbeiträge für Sie abführt, sammeln Sie Rentenpunkte. Das gilt auch bei einem Minijob.
Die Höhe Ihres Einkommens und Ihres Rentenbeitrags entscheidet dabei, wie viele Entgeltpunkte Sie erhalten. Neben der
versicherungspflichtigen Arbeit gibt es aber noch mehr Möglichkeiten, Rentenpunkte zu bekommen (siehe unten).
Prüfen Sie Ihre Renteninformation oder die Rentenauskunft!
Vor Ihrem Renteneintritt rechnet die
Deutsche Rentenversicherung die Rentenpunkte in Ihre Rente um.
Doch bereits davor können Sie sehen, wie gut Ihr Rentenkonto gefüllt ist: In der sogenannten Renteninformation lesen Sie etwa ab,
wie viele Entgeltpunkte Sie gesammelt haben und wie hoch Ihre Bruttorente voraussichtlich ausfallen wird. Diesen Brief
sendet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr ab Ihrem 27. Lebensjahr zu – sofern Sie die Wartezeit von
fünf Jahren erfüllt haben.
Daneben erhalten Sie mit dem 43. Lebensjahr die Aufforderung zur Kontenklärung zugesandt. Ab dem
55. Lebensjahr bekommen Sie alle drei Jahre statt der Renteninformation die ausführliche
Rentenauskunft.
Doch ganz allein entscheiden die Entgeltpunkte nicht über die Rentenhöhe. So gibt es noch weitere Faktoren, die die Höhe
der Rentenzahlung beeinflussen (siehe unten).
Sie bekommen Rentenpunkte gutgeschrieben, wenn Ihr Arbeitgeber für Sie Ihre Beiträge in die
Rentenversicherung einzahlt.
Wie viele Entgeltpunkte es sind, hängt von Ihrem Bruttoeinkommen ab: Verdienen Sie genau so viel wie der Durchschnitt
der Deutschen, bekommen Sie genau einen Rentenpunkt. Verdienen Sie doppelt so viel oder nur die Hälfte, gibt es folglich
zwei Entgeltpunkte oder eben nur einen halben.
Das Durchschnittsentgelt wird dabei jedes Jahr neu errechnet. Um die genaue Anzahl der Entgeltpunkte zu
berechnen, wird
Ihr Jahresbruttoentgelt durch das jeweils gültige Durchschnittsentgelt im aktuellen Jahr geteilt[1]:
Jahresbruttoeinkommen
Durchschnittsentgelt
= Anzahl der Entgeltpunkte
Beispiel |
---|
Das Durchschnittsentgelt im Jahr 2020 lag bei 39.167 € im Westen Deutschlands. Nehmen wir an, Sie verdienten 53.400 € im Jahr. Dann sammelten Sie 2020 genau 1,36 Rentenpunkte. |
Tabelle: Durchschnittsentgelt in den Jahren 2012 bis 2023
Das Durchschnittsentgelt ist eine statistische Größe, die sich jährlich ändert:
Jahr |
Alte Bundesländer |
Neue Bundesländer |
---|---|---|
2023 | 43.142 € | 41.967 € |
2022 | 38.901 € | 37.333 € |
2021 | 40.463 € | 38.317 € |
2020 | 39.167 € | 36.605 € |
2019 | 39.301 € | 36.256 € |
2018 | 38.212 € | 33.700 € |
2017 | 37.077 € | 32.598 € |
2016 | 36.187 € | 31.701 € |
2015 | 35.363 € | 30.745 € |
2014 | 34.514 € | 29.588 € |
2013 | 33.659 € | 28.617 € |
2012 | 33.002 € | 28.003 € |
Rentenpunkte erhalten Sie nicht nur für Ihre Berufstätigkeit, sondern auch für:
Kindererziehung
Für die Erziehung von Kindern erhalten Sie Rentenpunkte. Wenn Ihr Kind vor 1992 geboren wurde, werden Ihnen maximal 2,5
Jahre gutgeschrieben – diese Regel ist auch als „Mütterrente“ bekannt. Bei der Geburt Ihres Kindes ab
1992 werden Ihnen
3 Jahre für die Erziehung angerechnet.
Für ein Jahr Kindererziehung wird fast ein ganzer Rentenpunkt berechnet. Oder umgekehrt formuliert: Dem Gesetzgeber ist
die Erziehung eines Kindes drei Mal weniger als der Durchschnittsverdienst wert. Dabei ist es egal, ob Mutter oder
Vater die Kindererziehung übernommen haben. Sie müssen sich nur einigen, wer die Kindererziehungszeit
angerechnet
bekommen soll.
Die Rentenpunkte erhalten Mütter oder Väter zusätzlich, auch wenn sie einer Vollzeitbeschäftigung
nachgehen. Zusätzlich zu den Rentenpunkten können Sie sich auch Kinderberücksichtigungszeiten – bis zu
zehn Jahren –
gutschreiben lassen. Das ist wichtig, damit Sie einen lückenlosen Versicherungsverlauf für Ihre gesetzliche Rente
nachweisen können.
Nicht erwerbsmäßige Pflege
Wenn Sie einen Angehörigen, Bekannten oder Nachbarn nicht erwerbsmäßig pflegen, können Sie nicht nur
die Zeiten sammeln, um die Wartezeit für die Regelaltersrente zu erfüllen. Womöglich erhalten Sie gar auf Ihrem
Rentenkonto Entgeltpunkte dafür.
Allerdings müssen folgende Voraussetzungen greifen:
Wie viele Rentenpunkte Sie erhalten, ist zudem abhängig von der Leistung der Pflegekasse – also etwa ob
Sie Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen beziehen. Wie hoch der Rentenzahlbetrag für Pflege das Jahr
2021 über wäre, wenn Sie Pflegegeld erhalten, hat die Deutsche Rentenversicherung errechnet:
Pflegegrad |
Rentenzahlbetrag pro Monat Westen |
Rentenzahlbetrag pro Monat Osten |
---|---|---|
2 | 8,77 € | 8,59 € |
3 | 13,97 € | 13,68 € |
4 | 22,75 € | 22,26 € |
5 | 32,49 € | 31,80 € |
Versorgungsausgleich bei Scheidung
Bei einer Scheidung werden die von beiden Ehepartnern gesammelten Rentenpunkte geteilt und gleichmäßig
aufgeteilt. Hat die Ehefrau etwa 15 Entgeltpunkte gesammelt, Ihr Ehemann jedoch nur 7, bekommen beide
Ehepartner nach der Scheidung 11 Rentenpunkte auf ihr Rentenkonto.
Der sogenannte Versorgungsausgleich teilt jedoch nur die Entgeltpunkte auf, die Sie während der Ehe
erworben haben – unberührt bleiben solche, die Sie zuvor verdient haben.
Wehr- und Zivildienst
Je nachdem wann Sie Ihren Wehrdienst oder Zivildienst absolviert haben, werden Ihnen
unterschiedlich viele Rentenpunkte gutgeschrieben. Das können Sie in folgender Tabelle ablesen:
Zeitraum Wehr-/Zivildienst |
Zu erhaltende Rentenpunkte |
---|---|
Wehrdienst bis 30. April 1961 | Entgeltpunkte aus 75 % des Durchschnittsentgelts |
Wehrdienst/Zivildienst vom 01. Mai 1961 bis 31. Dezember 1981 | Entgeltpunkte aus 100 % des Durchschnittsentgelts |
Wehrdienst/Zivildienst vom 01. Januar 1982 bis 31. Dezember 1991 | Entgeltpunkte aus 75 % des Durchschnittsentgelts |
Wehrdienst/Zivildienst vom 01. Januar 1992 bis 31. Dezember 1999 | Entgeltpunkte aus 80 % der Bezugsgröße Ost/West |
Wehrdienst/Zivildienst vom 01. Januar 2000 bis 30. Juni 2011 | Entgeltpunkte aus 60 % der Bezugsgröße Ost/West |
Freiwilliger zusätzlicher Zivildienst vom 01. Dezember 2010 bis 31.Dezember 2011 | Entgeltpunkte aus 60 % der Bezugsgröße Ost/West |
Freiwilliger Wehrdienst vom 01. Juli 2011 bis 31. Dezember 2019 | Entgeltpunkte aus 60 % der Bezugsgröße Ost/West |
Freiwilliger Wehrdienst seit 01. Januar 2020 | Entgeltpunkte aus 80 % der Bezugsgröße Ost/West; bei Teilzeitbeschäftigung wird Prozentsatz mit Teilzeitanteil vervielfältigt |
Die Rentenformel besteht neben den Rentenpunkten aus Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und dem Rentenwert[2]:
Rentenhöhe = gesammelte Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller
Rentenwert
Ein Rentenpunkt entspricht aktuell () einem Rentenwert von , sowohl in
den alten als auch den neuen Bundesländern. Der Rentenwert wird jedes Jahr zum Juli angepasst, oft wird die Bruttorente aber erhöht. Seit Juli 2023 hat sich der Rentenwert zwischen Ost und West angeglichen[3].
Tabelle: Rentenwerte in den Jahren 2012 bis 2023
Jeweiliger Zeitraum des Rentenwerts |
Alte Bundesländer |
Neue Bundesländer |
---|---|---|
Seit Juli 2023 | 37,60 € | 37,60 € |
Juli 2022 – Juni 2023 | 36,02 € | 35,52 € |
Juli 2021– Juni 2022 | 34,19 € | 33,47 € |
Juli 2020 – Juni 2021 | 34,19 € | 33,23 € |
Juli 2019 – Juni 2020 | 33,05 € | 31,89 € |
Juli 2018 – Juni 2019 | 32,03 € | 30,69 € |
Juli 2017 – Juni 2018 | 31,03 € | 29,69 € |
Juli 2016 – Juni 2017 | 30,45 € | 28,66 € |
Juli 2015 – Juni 2016 | 29,21 € | 27,05 € |
Juli 2014 – Juli 2015 | 28,61 € | 26,39 € |
Juli 2013 – Juli 2014 | 28,14 € | 25,74 € |
Juli 2012 – Juni 2013 | 28,07 € | 24,92 € |
Juli 2011 – Juni 2012 | 27,47 € | 24,37 € |
Um die spätere Rente zu erhöhen, können Sie freiwillig Einzahlungen in die Rentenkasse leisten[4]. In 2023
können Sie
freiwillige Beiträge zwischen 96,70 und 1.357,80 € pro Monat zahlen. Damit erhöhen Sie Ihren Rentenanspruch um rund
4 bzw. 70 € im Monat – unabhängig von Ihrem Lebensalter. Um Rentenpunkte zu kaufen, müssen Sie einen Antrag bei der
Deutschen Rentenversicherung stellen. Lassen Sie sich jedoch am besten zunächst beraten.
Ohnehin gilt: Sie sollten sich gut überlegen, wie sinnvoll es wirklich ist, freiwillig in die gesetzliche
Rentenversicherung einzuzahlen. Womöglich bringt es
Ihnen mehr, wenn Sie das Geld stattdessen anlegen. Das geht etwa breit gestreut am Aktienmarkt über
sogenannte ETF. Wer lieber auf Betongold
setzen möchte, kann sein Geld auch in Immobilien stecken.
Tatsächlich können Sie nicht unbegrenzt Rentenpunkte sammeln, um damit Ihre gesetzliche Rente drastisch
zu steigern. Die Entgeltpunkte, die Sie erwerben können, sind ab einem gewissen Jahreseinkommen gedeckelt.
Dafür sorgt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt im Jahr 2023 im Westen bei
87.600 €, im Osten bei 85.200 €. Nur bis zu dieser Einkommenshöhe sammeln Sie Entgeltpunkte. Mit jedem Euro,
den Sie mehr verdienen, erhalten Sie keine zusätzlichen Ansprüche auf die Rente.
Im Jahr 2023 können Sie bei einem Durchschnittseinkommen von 43.142 € in den alten Bundesländern und 41.967 €
in den neuen Bundesländern (siehe Tabelle oben) folglich maximal 2,03 Entgeltpunkte sammeln – ganz
egal, ob im Osten oder Westen Deutschlands.
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