Gold, Silber & Co.: Wie Edelmetalle wirklich besteuert werden

Von Saskia Reh – aktualisiert am 16.04.2025

Das Wichtigste im Überblick:
  1. Steuerfreiheit: Physische Edelmetalle sind nach 1 Jahr Haltedauer
    steuerfrei. Beim Verkauf vor dieser Haltedauer fallen Steuern als privates
    Veräußerungsgeschäft an. Dabei gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr.
  2. Mehrwertsteuer: Während beim Kauf von Gold keine Mehrwertsteuer anfallen,
    müssen Sie bei Silber und anderen Edelmetallen 19 % Mehrwertsteuer zahlen.
  3. Zollfreilager: Um dennoch in Silber und andere Edelmetalle zu investieren,
    kann man diese in einem Zollfreilager kaufen und verkaufen. Dadurch entfällt die
    Mehrwertsteuer.
  4. ETCs: Nur wenn ein ETC physisch hinterlegt ist und eine Auslieferung des
    Goldes möglich ist, gelten die Steuerregeln wie bei physischem Gold. Fehlt eine dieser
    Voraussetzungen, unterliegt der ETC der Abgeltungsteuer.

Gold und Silber gelten als krisensichere Anlagen[1] – doch wie sieht es mit der Steuer aus?
Während
etwa der Kauf von physischem Gold mehrwertsteuerfrei ist, zahlen Sie beim Kauf anderer Edelmetalle die
Mehrwertsteuer. In diesem Artikel erfahren Sie, welche steuerlichen Besonderheiten es gibt, wo
Unterschiede zwischen Gold, Silber und anderen Edelmetallen liegen und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.

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Gold: Steuerliche Vorteile und Besonderheiten

Ein Investment in Gold kann steuerlich attraktiv
sein. Beim Goldkauf fällt keine
Mehrwertsteuer

an[2].
Wenn Sie Ihr physisches Gold nach mindestens einem Jahr Haltefrist verkaufen, bleibt der
Gewinn steuerfrei. Das bedeutet, dass – anders als bei Aktien oder Fonds – keine Abgeltungssteuer
anfällt. Verkaufen Sie Ihr Gold vor Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist, wird der Gewinn als privates
Veräußerungsgeschäft gewertet und mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – jedenfalls ab der
Freigrenze von 1.000 €. Diese Freigrenze für private Veräußerungsgewinne gilt laut § 20 Abs. 9 EStG
pro Person und pro Jahr – Sie müssen Ihrer Bank jedoch einen Freistellungsauftrag erteilen. Bei Ehepaaren liegt die
Freigrenze bei 2.000 €. Achtung: Wird die Freigrenze überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden –
nicht nur der Betrag über 1.000 €[3].

Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt nur für reguläres Anlagegold, also:

  • Goldbarren mit einem Feingehalt von mindestens 995
  • Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 900, sofern sie nach 1800 geprägt wurden und in ihrem
    Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel waren oder sind

Ein möglicher Nachteil dieser Steuerregelung ist, dass Verluste aus dem Goldverkauf nicht
steuerlich geltend
gemacht werden können. Während bei Aktien oder Fonds Verluste mit Gewinnen
verrechnet werden dürfen, ist das bei physischem Gold nicht möglich. Die Steuerfreiheit ist also ein Vorteil,
solange der Goldpreis steigt – bei einem Wertverlust hingegen gibt es keine steuerliche Entlastung.

Option Beschreibung Vorteile Herausforderungen Steuern
Physischer Besitz Direkter Besitz von Goldbarren oder -münzen. Greifbare Sicherheit Sichere Lagerung mit Kosten, Versicherung und erschwertem Verkauf Steuerfrei nach 1 Jahr Haltedauer
ETCs Börsengehandelte Zertifikate, die
den Preis von Gold widerspiegeln
Flexibilität, leicht zu handeln, kostengünstig Emittentenrisiko, in der Regel hohe Lieferkosten Steuerliche Behandlung abhängig von Hinterlegung und Lieferung
Physischer Sparplan Regelmäßiger Kauf von Gold zur Lagerung mit Option auf Auslieferung oder Verkauf Unkomplizierte Möglichkeit physisches Gold zu erwerben, leicht zu handeln Konditionen variieren stark nach Anbieter In der Regel Steuerfrei nach 1 Jahr Haltedauer

Edelmetall-ETFs sind in Deutschland verboten, weil UCITS-Fonds nicht in einzelne Rohstoffe
investieren dürfen. UCITS (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) ist ein
EU-Regelwerk, das Fondsanleger schützt. ETFs hingegen, die in Minenunternehmen, Futures-Kontrakte oder
Aktien mit Edelmetallbezug investieren, sind zulässig.

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Besteuerung von Gold-Wertpapieren

Bei Gold-ETCs hängt die steuerliche Behandlung davon ab, ob
das Wertpapier physisch hinterlegt ist und eine
Auslieferung des Goldes möglich
ist. Gold-ETCs mit physischer Hinterlegung und Lieferoption gelten
steuerlich wie physisches Gold – steuerfreier Verkauf nach einem Jahr. Ohne Lieferoption oder ohne physische
Hinterlegung gelten sie als Finanzprodukte – Abgeltungssteuer auf Gewinne. Experten raten oft von Letzteren ab.

Goldaktien sind von der Steuerfreiheit
ausgenommen: Da es sich um Unternehmensbeteiligungen handelt und nicht
um physisches Gold, fallen auf Gewinne immer Abgeltungsteuer an.

Silber, Platin und andere Edelmetalle

Neben Gold können Sie in weitere Edelmetalle wie Silber, Platin, Palladium oder Rhodium investieren.
Auch hier gilt
die Spekulationsfrist von einem Jahr. Aber Achtung: Zwar sind die Gewinne beim Verkauf nach einem
Jahr grundsätzlich steuerfrei, jedoch zahlen Sie hier beim Kauf 19 % Mehrwertsteuer. Diese
Umsatzsteuer bekommen Sie beim Wiederverkauf nicht zurück. Das bedeutet, dass Ihre Anschaffungskosten steigen, ohne
dass sich der Wert Ihrer Edelmetallanlage dadurch erhöht.

Differenzbesteuerung

Die Differenzbesteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG) ist ein spezielles Steuerverfahren,
bei dem nur die Gewinnspanne (also die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis) versteuert wird[4]. Sie wird oft bei gebrauchten Waren
angewendet, da auf diese meist schon einmal Mehrwertsteuer gezahlt wurde. Dadurch soll eine doppelte
Besteuerung vermieden
werden.

Für Silber und Platin galt die Differenzbesteuerung hauptsächlich für Anlagemünzen, nicht jedoch für
Barren in Rohform. Einige Händler besteuerten also nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis mit 19 %
Umsatzsteuer, anstatt den vollen Verkaufspreis. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Anlagemünzen von
Privatpersonen gekauft oder importiert
werden, da in diesen Fällen keine Vorsteuer geltend gemacht
werden kann. Barren fallen jedoch unter Zolltarifpositionen (z. B. 7106 für Silber[5]), die von
der Differenzbesteuerung ausgeschlossen sind.

Bis 2024 war die Differenzbesteuerung für folgende Silbermünzen relevant:

  • Neu geprägte Silbermünzen aus Ländern außerhalb der EU
  • Neu geprägte Silbermünzbarren aus Nicht-EU-Staaten (zunächst in der Größe von einer Unze)
  • Silbermünzen aus EU-Ländern mit einem reduzierten Umsatzsteuersatz (deutlich unter 19 %)

Seit dem 1. Januar 2025 entfällt die Differenzbesteuerung für neu in die EU eingeführte Silbermünzen
vollständig. Stattdessen wird auf den gesamten Verkaufspreis die reguläre Mehrwertsteuer von 19 % erhoben.

Allerdings gibt es eine Übergangsregelung für bereits vor 2025 importierte Silbermünzen:

  • Lagerbestände von Händlern dürfen weiterhin differenzbesteuert verkauft werden.
  • Silbermünzen aus Privatankäufen bleiben ebenfalls von der Regelung unberührt. Hier wird
    weiterhin nur die Gewinnspanne mit 19 % versteuert.


Zollfreilager

Ein zollfreies Lager ist ein spezieller Aufbewahrungsort, an dem unter anderem Edelmetalle gelagert
werden können, ohne dass dabei sofort Abgaben wie Zölle oder Steuern fällig werden. Solche Lager befinden sich
häufig in der Nähe internationaler Verkehrswege, etwa bei Seehäfen oder Flughäfen.

Nicht jedes Lager ist ein Zollfreilager! Es muss offiziell als solches deklariert sein.

Die Einlagerung selbst erfolgt vollständig steuerfrei – es fallen weder Einfuhrabgaben noch
Mehrwertsteuer an. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn die Edelmetalle aus dem Freilager geholt und
offiziell eingeführt oder wieder ausgeführt werden, können Steuern oder Zollgebühren anfallen. Entscheiden Sie sich
jedoch, den Wert Ihrer Metalle direkt auszahlen zu lassen, etwa durch den Verkauf innerhalb des Lagers, entfällt
auch dieser steuerliche Schritt vollständig.

Da der Goldkauf grundsätzlich mehrwertsteuerfrei ist, ist ein Zollfreilager besonders interessant für Silber, Platin
und andere Edelmetalle.

Zollfreilager sind zusätzlich besonders gesicherte Lager mit höchsten Sicherheitsstandards. Sie
verfügen über große Tresore, Überwachung rund um die Uhr und strenge Zutrittskontrollen. Die gelagerten Edelmetalle
sind vollständig versichert und bleiben allein Ihr Eigentum. Dadurch sind Sie nicht von der finanziellen Lage der
Lagerfirma oder des Edelmetallhändlers abhängig.

Seriöse Zollfreilager erkennen

Wenn Sie Edelmetalle in einem Zollfreilager aufbewahren möchten, ist es wichtig, auf Seriosität und
Transparenz zu achten
. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Investment geschützt und jederzeit
zugänglich ist.

Ein zuverlässiges Zollfreilager arbeitet mit bekannten und etablierten Partnern wie der Noble Metal Factory zusammen.
Sie sollten jederzeit Zugriff auf Unterlagen wie Lagerlisten, Bestandsübersichten und Kaufnachweise haben. Ein
weiterer Vertrauensbeweis ist die schnelle Verfügbarkeit Ihrer Edelmetalle – etwa durch eine zügige Auszahlung oder
Auslieferung. Das zeigt, dass Ihre Metalle tatsächlich eingelagert sind und nicht erst im Hintergrund organisiert
werden müssen.

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Bild-Copyright: © PantherMedia / Destina

Quellenangaben

  1. Prof. Hens, T., Amstein, A. (2025). Gold für
    den langfristigen Vermögensaufbau: Eine Finanzwissenschaftliche Analyse. UZH Department of Finance. Hier abrufbar
  2. Lindmayer, P., Dietz, H.-U. (2020). Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte. Tools für
    Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler. S. 232
  3. Einkommensteuergesetz (EStG): § 23 Private Veräußerungsgeschäfte
  4. Umsatzsteuergesetz (UStG): § 25a Differenzbesteuerung
  5. Europa Zollportal:
    Zolltarifnummer Position 7106