Gold verkaufen: Auf diese Fallstricke sollten Sie achten

Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 03.04.2024

Überprüft von Wolfgang Wrzesniok-Roßbach

Wenn Sie schon einmal die ZDF-Sendung „Bares für Rares“ gesehen haben, werden Sie selbst Lust verspürt haben, auf dem
Dachboden nach alten Schätzen zu kramen. Vielleicht finden Sie gar eine Golduhr des Urgroßvaters oder eine Kette der
Großtante wieder – und fragen sich nun, wie viel Sie dafür bekommen.

Doch nicht nur bei Schmuckstücken – sogenanntem Altgold – ist es wichtig, den Wert zu ermitteln, um das
Stück am besten
gewinnbringend zu veräußern. Bei Goldbarren oder Goldmünzen – dem Anlagegold – sollten Sie ebenfalls wissen, wie der
Verkauf abläuft und was Sie dabei beachten sollten. In diesem Beitrag erfahren Sie es.

Wie viel ist mein Gold wert? Erfahren Sie es hier

Was sollte ich beachten? Zu den Tipps

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Was möchten Sie verkaufen?

Wie oben bereits angedeutet, kommt es beim Goldverkauf grundsätzlich darauf an, ob es sich um Anlagegold oder
Altgold

handelt. Denn Anlagegold ist etwas einfacher zu verkaufen – vor allem, da die Barren und Münzen genormt sind und nachgefragt
werden
. Das liegt daran, dass diese Münzen einen festgeschriebenen Goldgehalt aufweisen,
der in Tausendsteln angegeben
wird. Diese Feinheit finden Sie meist in Form eines kleinen Stempels oder einer Prägung.

Feingold entspricht dabei einem Goldgehalt von 999,9/1.000. Komplett reines Gold mit einem Feingehalt
von 1.000 ist
dagegen praktisch nicht zu realisieren. Eine alte Einheit für den Goldanteil ist Karat. Hierbei wird
das Gewicht von Gold in 24 Einheiten
aufgeteilt. 24 Karat bedeutet folglich 999,9er-Gold.

Neben der Reinheit des Goldes kommt es bei Goldmünzen auf das Gewicht an. Es wird in der Gewichtseinheit
Feinunze
angegeben. Eine Unze entspricht dabei 31,1035 Gramm.

Bei folgenden Goldmünzen gibt es einen großen Zweitmarkt:

  • Krügerrand
    Krügerrand
  • Maple Leaf
    Maple Leaf
  • Britannia
    Britannia
  • Nugget (Känguru)
    Känguru
  • American Eagle
    American Eagle
  • Buffalo
    Buffalo
  • Wiener Philharmoniker
    Wiener Philharmoniker
  • Arche Noah
    Arche Noah
  • diverse Münzen aus der Zeit des Goldstandards (z.B. Goldmark, englische Münzen, Goldvreneli)

Bildquellen: jeweils MDM Münzhandelsgesellschaft

Bei Goldbarren gibt es indes einen großen Zweitmarkt für Barren mit einem Prägestempel einer dieser
Scheideanstalten:
Heraeus, Umicore, Valcambi, Royal Mint, Perth Mint, C. Hafner oder Heimerle+Meule. Denn diese Hersteller besitzen eine
Zertifizierung der London Bullion Market Association (LBMA), dem größten Handelsplatz für physisches Gold[1].

Besonderheiten bei Altgold

Während der Verkauf von Anlagegold einfach ist, sieht es bei Schmuckstücken oder Zahngold etwas anders
aus. Bei
Goldschmuck ist es für Sie noch möglich, den Wert zumindest grob zu bestimmen. Dieser kann bei Altgold nicht nur vom
Materialwert, sondern von einem etwaigen Sammlerwert abhängen. Bei Zahngold ist die Wertermittlung
indes für Laien
überhaupt nicht möglich.

Doch von vorne: Bei Goldschmuck finden Sie den Feingehalt in Form einer eingravierten Punze, etwa auf
der Innenseite
eines Ringes. Allerdings kommt bei der Herstellung nie reines Gold zum Einsatz, sondern lediglich
Goldlegierungen, also
Gold vermischt zum Beispiel mit Silber, Kupfer oder Platinmetallen. So steht die Angabe 333 für einen Goldgehalt von 333
Tausendelsten, ein solcher Ring besteht folglich nur zu einem Drittel aus Gold.

Durch eine Legierung werden die Schmuckstücke stabiler, Gold in seiner Reinform ist zu weich. Auch eine
andere Farbe können Hersteller erzielen. Roségold besteht zum Beispiel aus Gold, Silber und einem
Kupferanteil, Weißgold neben Gold aus Nickel, Zink oder Silber.

Womöglich besitzen Sie jedoch Gold unbekannter Herkunft ohne Punzierung, etwa aus dem Nahen Osten oder China. Dadurch
wird es für Sie schwerer, den genauen Wert zu bestimmen. Oft kommt das zwar nicht vor. In dem Fall müssen Sie sich auf
die Expertise des Ankäufers verlassen. Den Goldanteil bei Zahngold können Sie in der Regel nicht selbst bestimmen.

Über den Experten

Wolfgang Wrzesniok-Roßbach
Quelle: privat

Wolfgang Wrzesniok-Roßbach ist Gründer und geschäftsführender
Gesellschafter
der in
Deutschland ersten nur auf Edelmetallthemen spezialisierten Unternehmensberatung „Fragold “. Mit mehr als 30
Jahren
Berufserfahrung in der Branche gilt er als einer der profiliertesten Edelmetallexperten
hierzulande.
Vor seiner
Zeit bei Fragold war der gelernte Investmentbanker acht Jahre lang Sprecher der
Geschäftsführung
von
Degussa-Goldhandel, den er zu einem der größten Goldhändler Deutschlands ausbaute. Stationen
seiner
Karriere waren zudem die Dresdner Bank und der Goldhersteller Heraeus.

Schmuckstücke können Sammlerwert haben

Viele Schmuckstücke, die bei „Bares für Rares“ verkauft werden, besitzen einen antiquarischen Wert. Sie
können besonders
gefragte Stücke sein, weil sie eine Besonderheit aufweisen. Dann bieten die Händler zum Teil hohe Summen für die Stücke.
In der Realität sieht es aber etwas anders aus. Auch hier kann es in seltenen Fällen ein besonderes Stück geben, das Sie
als Laie vielleicht nicht erkennen. Ein seriöser Ankäufer wird Ihnen das im Zweifelsfall mitteilen. Dann müssten Sie zu
einem Auktionshaus gehen und es dort verkaufen lassen.

Doch die große Mehrheit der Schmuckstücke wird eingeschmolzen, weil der Materialwert den Sammlerwert
übersteigt. Bei
niedrigen Feinheiten dürfte der Ankaufspreis entsprechend gering ausfallen, zumal Sie oft Abschläge für das Einschmelzen
einkalkulieren müssen.

Haben Sie altes Silberbesteck geerbt?
Was Sie beim Verkauf beachten sollten.

Als Richtschnur gilt ein Abschlag von 10 % auf den Materialwert als noch seriös, höhere Abschläge bei
Goldschmuck

sollten Sie nicht akzeptieren. Bei Zahngold hingegen sind etwas größere Abweichungen möglich. Ob Schmuckstücke einen
Sammlerwert aufweisen oder entwickeln, lässt sich pauschal nicht sagen. Hier kommt es stets auf den Einzelfall an.

Selbstverständlich gibt es Anlagegold, das einen Sammlerwert entwickeln kann. Dazu zählen etwa sogenannte
Kurantmünzen: Historische Münzen aus der Zeit des Goldstandards, meist mit einem Feingehalt
von 900. Auch
Münzen der Prägeanstalt Perth Mint aus Australien in relativ geringer Auflage von 5.000 bis 10.000 Stück
können mit der Zeit einen Sammlerwert erhalten.

Wie viel ist mein Gold wert?

Pauschal lässt sich das selbstredend nicht sagen. Grundsätzlich hängt der Ankaufspreis von mehreren Faktoren ab.

  • Feingehalt: Es gilt die einfache Formel: Je höher der Feingehalt des Goldes, desto mehr ist das
    Gold wert. Das
    ist insofern logisch, als dass Sie bei einer höheren Reinheit letztlich mehr Gold besitzen, das Sie verkaufen
    können. Ein Ankäufer wird den Feingehalt trotz Prägung auf dem Barren oder Schmuckstück nachprüfen, etwa mit
    einem Gerät zur Röntgenfluoreszenzanalyse.
  • Gewicht: Selbstredend hängt der Wert des Goldes von seinem Gewicht ab. Das Gewicht Ihres Goldes
    – zumindest wenn
    es sich um Münzen oder Barren handelt – bestimmen Sie am besten mit einer Digitalwaage, etwa einer Küchenwaage.
    Diese arbeitet zwar nicht so genau wie eine Waage eines Edelmetallhändlers. Trotzdem ist das grobe Wissen über
    das Gewicht essentiell, um das Angebot eines Ankäufers besser einschätzen zu können.
  • Goldpreis: Der tagesaktuelle Goldkurs wird in der Regel in US-Dollar pro Feinunze angegeben und
    hängt von
    Angebot und Nachfrage ab. Weitere Faktoren wie die aktuelle wirtschaftliche Situation oder der Dollarkurs
    spielen in den Börsenpreis hinein. Ein Referenzpreis für Gold wird zweimal täglich am Londoner Goldmarkt
    festgestellt. Allerdings werden Sie bei deutschen Ankäufern stets den Europreis pro Gramm finden – die Ankäufer
    und Händler rechnen die Goldkurse bereits um.

Für Barren oder Münzen sollten Sie in etwa den aktuellen Goldpreis erhalten. Einen größeren
Abschlag sollte
der Ankäufer nicht berechnen, das wäre unseriös. Denn ein Händler kann das Anlagegold ohne Probleme
weiterverkaufen – und spart sich die Kosten für das Einschmelzen oder den Import.

So berechnen Sie den Wert Ihres Goldes

Um den Wert Ihres Goldes zu ermitteln, müssen Sie folglich zunächst das genaue Gewicht sowie den
Feingehalt bestimmen.
Falls Sie weniger oder mehr als eine Feinunze verkaufen möchten, müssen Sie den Goldpreis ggf. auf ein Gramm umrechnen.
Im Internet finden Sie zudem eine Vielzahl von Ankaufsrechnern, die Ihnen bei der Wertermittlung helfen können. Mit
folgender Formel können Sie ebenfalls den Wert Ihres Goldes berechnen:

Wert Ihres Goldes = Feingehalt (als Tausendstelangabe) × Gewicht (in Gramm) ×
aktueller Goldpreis (in Euro bzw. Dollar)


Beispiel
Nehmen wir an, Sie wollen ein Schmuckstück mit einer Punze von 585 und einem Gewicht von 40 Gramm
verkaufen. Dann greift folgende Rechnung (Stand: 03.04.2024):

Materialwert Ihres Goldes = 0,585 × 40 g × (2.110 € / 31,1 g) = 0,585
× 40
× 67,85 € = 1.587,69 €

Der reine Materialwert Ihres Goldes liegt also bei 1.587,69 €. Der Ankaufspreis rangiert
allerdings
etwas darunter, womöglich bei 1.450 €. Die Kosten für die Wertermittlung, den Versand oder das
Einschmelzen sollte der Händler Ihnen beim Ankauf transparent aufschlüsseln. Einen höheren Abschlag
als 10 % sollten Sie nicht akzeptieren.

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Wo kann ich mein Gold verkaufen?

Ganz so spektakulär wie bei „Bares für Rares“ ist der Goldverkauf nicht. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihr
Gold online oder vor Ort zu verkaufen – zum Beispiel an einen Juwelier, einen Münzhändler, professionellen Ankäufer oder
Ihre Hausbank.
Jeder Weg hat Vor- und Nachteile – und eignet sich mehr für Anlagegold oder alten Goldschmuck.

Ein Goldankauf vor Ort ist im Regelfall etwas umständlicher. So ist es nicht so leicht für Sie, Preise
zu vergleichen.
Umso wichtiger daher, dass Sie sich vorab darüber informieren, wie viel Sie für Ihr Gold verlangen können (siehe unten).

Allerdings können Sie bei einem Ankäufer vor Ort einfach Fragen stellen und seine Seriosität
überprüfen
. So können Sie
etwa nach seiner Erfahrung in der Branche fragen, nach dem genauen Bewertungsprozess oder den Kosten. Am besten stellen
Sie Fragen, deren Antworten Sie zuvor recherchiert haben – und entsprechend nachprüfen können. Sollten Sie ein ungutes
Gefühl haben, suchen Sie einen anderen Anbieter auf.

Juwelier oder professioneller Ankäufer?

Ein Goldankauf vor Ort eignet sich eher, wenn Sie Schmuck haben, bei dem die genaue Wertermittlung kompliziert ist. Ein
Juwelier kann hier leicht den antiquarischen Wert bestimmen. Allerdings können die Abschläge bei Juwelieren deutlich
höher sein als bei einem Ankäufer. Denn ein Juwelier kauft in der Regel nicht viel Gold an, verlangt deshalb eine Art
„Sicherheitsabschlag“. Mit Barren und Münzen sollten Sie daher nicht zum Juwelier gehen.

Ein Onlinehändler hat dagegen eher den konkreten Goldwert im Blick. Dennoch dürften die Unterschiede am
Ende marginal
sein und es mehr auf Ihre Vorlieben und den konkreten Fall ankommen. Entscheidender ist die Seriosität des Händlers –
unabhängig davon, ob online oder vor Ort (siehe unten).

Was für viele Menschen ohne Goldankäufer in der Nähe eine gute Nachricht ist: Banken kaufen
ebenso Gold an –
allerdings nur von ihren eigenen Kunden. Ohnehin dürften die Ankaufspreise, die Sie dort erzielen, unter
denen eines regulären Ankäufers liegen. Der Prüfprozess Ihrer Bank oder Sparkasse kann zudem mehrere
Wochen
dauern
, denn sie schickt das Gold zur Prüfung ein. Anders sieht es bei einem Ankäufer aus, der
Ihr Gold
gleich vor Ort überprüft. Wollen Sie also zeitnah eine Rückmeldung, eignen sich Banken weniger.

So läuft der Goldankauf online ab

Der Goldankauf online ist sehr einfach möglich – und kann sich sowohl für Anlagegold als auch einfachen Goldschmuck ohne
Edelsteine oder Diamanten eignen. Befolgen Sie am besten diese Schritt-für-Schritt-Anleitung, die bei
den meisten
Ankäufern greifen sollte:

  1. Zunächst müssen Sie einen Anbieter wählen. Achten Sie unbedingt auf seine Seriosität (siehe unten).
  2. Fordern Sie eine Versandtasche an. Manche Händler lassen das Gold auch abholen.
  3. Nach dem Versand wird das Gold überprüft und sein Wert ermittelt. Sind Sie damit einverstanden, schließen Sie
    einen Kaufvertrag mit dem Ankäufer ab.
  4. Sie erhalten nun das Geld für Ihr Gold auf Ihr Konto. Sollten Sie nicht einverstanden sein, sendet der Anbieter
    Ihnen das Gold wieder zurück – im besten Fall sind Ihnen keine Kosten entstanden. Um auf Nummer sicher zu gehen,
    das Gold zurückzuerhalten, sollten Sie auf jeden Fall auf einen seriösen Anbieter setzen. Sie können zudem Fotos
    anfertigen. Bis zu einer gewissen Grenze sollte das Gold auch versichert sein (siehe unten).

Was sollte ich beim Goldverkauf beachten?

Beim Goldverkauf sollten Sie einiges beachten. Ein Überblick:

Beachten Sie zudem, dass Sie beim Ankauf immer nach einer Legitimation gefragt werden, etwa Ihrem
Personalausweis. Das
ist keine Schikane des Ankäufers, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Einige Händler bieten Haus-zu-Haus-Verkäufe an, bei denen sie Ihnen einen Preis für Ihr
Gold anbieten.
Obwohl diese Art von Verkauf bequem sein kann, sollten Sie vorsichtig sein, da solche Händler in der Regel
weniger für Ihr Gold bezahlen. Im schlimmsten Fall kann es gar sein, dass sich ein Ankäufer als Betrüger
entpuppt – oder Sie ausspionieren will, für einen späteren Einbruch.

Eine besondere Warnung gilt zudem vor unseriösen Kombi-Angeboten. Hierbei bewirbt ein
Ankäufer in Anzeigen
den Ankauf von Pelzen oder Teppichen und will diese plötzlich nur ankaufen, wenn Sie gleichzeitig auch Ihr
Altgold verkaufen. Bei diesem Vorgehen handelt es sich praktisch immer um nichts anderes als eine
Betrugsmasche.

Welche Steuern muss ich beim Verkauf meines Goldes zahlen?

Ob Sie beim Verkauf Ihres Goldes Steuern zahlen müssen, hängt grundsätzlich von der Haltedauer ab. Ein
Überblick:

  • Weniger als ein Jahr: Verkaufen Sie Goldschmuck, Zahngold, Goldbarren oder Goldmünzen vor
    Ablauf der
    Spekulationsfrist von einem Jahr, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Auf den
    Veräußerungsgewinn müssen Sie Ihren persönlichen Einkommensteuersatz leisten. Sie müssen den Gewinn folglich in
    Ihrer Steuererklärung angeben. Es gibt jedoch eine Freigrenze von 600 €[2]. Liegen Ihre gesamten
    Veräußerungsgewinne darunter – also neben dem Goldverkauf auch aus anderen Geschäften –, müssen Sie keine
    Steuern zahlen. Überschreiten Sie die Grenze, wird die Steuer auf die gesamten Gewinne fällig, und nicht nur auf
    den Betrag oberhalb der Freigrenze.
  • Nach einem Jahr: Verkaufen Sie das Edelmetall indes nach einem Jahr, sind die Gewinne
    steuerfrei. Ganz egal, wie
    hoch Ihr Gewinn mit dem Goldverkauf ist. Allerdings greift die Steuerfreiheit nur, wenn Sie nachweisen können,
    dass Sie das Gold tatsächlich ein Jahr gehalten haben. Sollten entsprechende Belege fehlen, kann das Finanzamt
    stutzig werden und die Steuerfreiheit anzweifeln.

Bild-Copyright: © PantherMedia / netfalls

Quellenangaben

  1. Kühn, M., Kühn, S. (2023). Handbuch Geldanlage – Verschiedene Anlagetypen für Anfänger und Fortgeschrittene einfach erklärt: Aktien, Fonds, Anleihen, Festgeld, Gold und Co. Berlin: Stiftung Warentest. S. 355
  2. Einkommensteuergesetz (EStG): § 23 Private Veräußerungsgeschäfte