Gold verkaufen: Auf diese Fallstricke sollten Sie achten

Von Mauritius Kloft, Saskia Reh – aktualisiert am 12.11.2024

Überprüft von Wolfgang Wrzesniok-Roßbach

Das Wichtigste in Kürze
  1. Art des Goldes: Der Verkaufsprozess unterscheidet sich je nach Art des
    Goldes. Anlagegold wie Barren und Münzen ist in der Regel einfacher zu verkaufen, da es
    primär um den Feingoldgehalt geht. Altgold, wie Schmuck oder Zahngold, wird ebenfalls nach
    dem Materialwert bemessen, aber hier können Verarbeitungskosten und Verunreinigungen den
    Preis beeinflussen.
  2. Wertermittlung: Der Goldwert hängt vom Feingehalt, Gewicht und dem
    aktuellen Goldpreis ab. Vor dem Verkauf sollten Feingehalt und Gewicht ermittelt sowie der
    Goldpreis verglichen werden, um faire Angebote zu erhalten.
  3. LBMA-Zertifizierung: Barren von LBMA-zertifizierten Herstellern sind
    besonders gefragt. Ein Beispiel hierfür sind die Goldbarren von C. Hafner.
  4. Seriöser Verkauf: Wichtig ist die Auswahl eines seriösen Ankäufers, der
    transparent arbeitet. Vergleichen Sie mehrere Angebote und achten Sie auf mögliche
    Abschläge, die bei etwa 10 % liegen sollten.

Wenn Sie schon einmal die ZDF-Sendung „Bares für Rares” gesehen haben, werden Sie selbst Lust verspürt haben, auf dem
Dachboden nach alten Schätzen zu kramen. Vielleicht finden Sie gar eine Golduhr des Urgroßvaters oder eine Kette der
Großtante wieder – und fragen sich nun, wie viel Sie dafür bekommen.

Doch nicht nur bei Schmuckstücken – sogenanntem Altgold – ist es wichtig, den Wert zu ermitteln, um
das Stück
gewinnbringend zu veräußern. Bei Goldbarren oder Goldmünzen – oder auch Anlagegold – sollten Sie ebenfalls wissen,
wie der Verkauf abläuft und was Sie dabei beachten sollten. Alles Wissenswerte dazu verrät Ihnen
der nachfolgende
Beitrag.

Was möchten Sie verkaufen?

Wie oben ausgeführt, kommt es beim Goldverkauf grundsätzlich darauf an, ob es sich um
Anlagegold oder Altgold
handelt. Denn Anlagegold ist etwas einfacher zu verkaufen – vor allem, da die Barren und Münze genormt und
nachgefragt werden
. Gerade bei Münzen ist es so, dass sie einen festgeschriebenen
Goldgehalt
aufweisen, der in
Tausendsteln angegeben wird. Die Feinheit finden Sie meist in Form eines kleinen Stempels oder einer Prägung auf der
Münze.

Feingold entspricht dabei einem Goldgehalt von 999,9/1.000. Komplett reines Gold
mit einem Feingehalt von 1.000 ist
dagegen praktisch nicht zu realisieren. Eine alte Einheit für den Goldanteil ist Karat. Hierbei wird das Gewicht von
Gold in 24 Einheiten aufgeteilt. 24 Karat bedeutet folglich 999,9er-Gold.

Neben der Reinheit des Goldes kommt es bei Goldmünzen auf das Gewicht an. Es wird in der Gewichtseinheit
Feinunze
angegeben. Eine Unze entspricht dabei 31,1035 Gramm.

Bei Goldbarren gibt es einen großen Zweitmarkt für Barren mit einem Prägestempel einer dieser
Scheideanstalten:

  • C. Hafner
  • Heraeus
  • Umicore
  • Valcambi
  • Royal Mint
  • Perth Mint
  • Heimerle+Meule

Denn diese Hersteller besitzen eine Zertifizierung der London Bullion Market Association
(LBMA)
, dem größten
Handelsplatz für physisches Gold[1].

Bei folgenden Goldmünzen gibt es einen großen Zweitmarkt:

  • Krügerrand
    Krügerrand
  • Maple Leaf
    Maple Leaf
  • Britannia
    Britannia
  • Nugget (Känguru)
    Känguru
  • American Eagle
    American Eagle
  • Buffalo
    Buffalo
  • Wiener Philharmoniker
    Wiener Philharmoniker
  • Arche Noah
    Arche Noah
  • diverse Münzen aus der Zeit des Goldstandards (z.B. Goldmark, englische Münzen, Goldvreneli)

Bildquellen: jeweils MDM Münzhandelsgesellschaft

Besonderheiten bei Altgold

Während der Verkauf von Anlagegold einfach ist, sieht es bei Schmuckstücken oder Zahngold etwas anders aus. Bei
Goldschmuck ist es für Sie noch möglich, den Wert zumindest grob zu bestimmen.
Dieser kann bei Altgold nicht nur vom
Materialwert, sondern von einem etwaigen Sammlerwert abhängen. Bei Schmuckstücken
finden Sie den Feingehalt in Form
einer eingravierten Punze, etwa auf der Innenseite eines Ringes.

Allerdings kommt bei der Herstellung nie reines Gold zum Einsatz, sondern lediglich
Goldlegierungen, also Gold
vermischt zum Beispiel mit Silber, Kupfer oder
Platinmetallen. So steht die Angabe 333 für einen Goldgehalt von 333
Tausendsteln, ein solcher Ring besteht folglich nur zu einem Drittel aus Gold. Bei Zahngold ist die Wertermittlung
indes für Laien überhaupt nicht möglich.

Durch eine Legierung werden die Schmuckstücke stabiler, Gold in seiner Reinform ist zu weich. Auch eine
andere Farbe können Hersteller erzielen. Roségold besteht zum Beispiel aus Gold, Silber und einem
Kupferanteil, Weißgold neben Gold aus Nickel, Zink oder Silber.

Womöglich besitzen Sie jedoch Gold unbekannter Herkunft ohne Punzierung, etwa aus dem Nahen Osten oder China. Dadurch
wird es für Sie schwerer, den genauen Wert zu bestimmen. Oft kommt das zwar nicht vor. In dem Fall müssen Sie sich
auf die Expertise des Ankäufers verlassen.

Über den Experten

Wolfgang Wrzesniok-Roßbach
Quelle: privat

Wolfgang Wrzesniok-Roßbach ist Gründer und geschäftsführender
Gesellschafter
der in
Deutschland ersten nur auf Edelmetallthemen spezialisierten Unternehmensberatung „Fragold “. Mit mehr als 30
Jahren
Berufserfahrung in der Branche gilt er als einer der profiliertesten Edelmetallexperten
hierzulande.
Vor seiner
Zeit bei Fragold war der gelernte Investmentbanker acht Jahre lang Sprecher der
Geschäftsführung
von
Degussa-Goldhandel, den er zu einem der größten Goldhändler Deutschlands ausbaute. Stationen
seiner
Karriere waren zudem die Dresdner Bank und der Goldhersteller Heraeus.

Schmuckstücke können Sammlerwert haben

Viele Schmuckstücke, die bei „Bares für Rares” verkauft werden, besitzen einen antiquarischen Wert.
Sie können
besonders gefragte Stücke sein, weil sie eine Besonderheit aufweisen. Dann bieten die Händler zum Teil hohe Summen
für die Stücke. In der Realität sieht es aber etwas anders aus. Auch hier kann es in seltenen Fällen ein besonderes
Stück geben, das Sie als Laie vielleicht nicht erkennen. Ein seriöser Ankäufer wird Ihnen das im Zweifelsfall
mitteilen. Dann müssten Sie zu einem Auktionshaus gehen und es dort verkaufen lassen.

Doch die große Mehrheit der Schmuckstücke wird eingeschmolzen, weil der Materialwert den Sammlerwert
übersteigt. Bei
niedrigen Feinheiten dürfte der Ankaufspreis entsprechend gering ausfallen, zumal Sie oft Abschläge für das
Einschmelzen einkalkulieren müssen.

Als Richtschnur gilt ein Abschlag von 10 % auf den Materialwert als noch seriös, höhere Abschläge bei
Goldschmuck

sollten Sie nicht akzeptieren. Bei Zahngold hingegen sind etwas größere Abweichungen möglich. Ob Schmuckstücke einen
Sammlerwert aufweisen oder entwickeln, lässt sich pauschal nicht sagen. Hier kommt es stets auf den Einzelfall an.

Selbstverständlich gibt es Anlagegold, das einen Sammlerwert entwickeln kann. Dazu zählen etwa sogenannte
Kurantmünzen: Historische Münzen aus der Zeit des Goldstandards, meist mit einem Feingehalt
von 900. Auch
Münzen der Prägeanstalt Perth Mint aus Australien in relativ geringer Auflage von 5.000 bis 10.000 Stück
können mit der Zeit einen Sammlerwert erhalten.


Wie viel ist mein Gold wert?

Pauschal lässt sich das nicht sagen. Grundsätzlich hängt der Ankaufspreis von mehreren Faktoren ab.

  • Feingehalt: Es gilt die einfache Formel: Je höher der Feingehalt des Goldes, desto mehr ist das
    Gold wert. Das ist insofern logisch, als dass Sie bei einer höheren Reinheit letztlich mehr Gold besitzen, das
    Sie verkaufen können. Ein Ankäufer wird den Feingehalt trotz Prägung auf dem Barren oder Schmuckstück
    nachprüfen, etwa mit einem Gerät zur Röntgenfluoreszenzanalyse.
  • Gewicht: Selbstredend hängt der Wert des Goldes von seinem Gewicht ab. Das Gewicht Ihres Goldes
    – zumindest wenn es sich um Münzen oder Barren handelt – bestimmen Sie am besten mit einer Digitalwaage, etwa
    einer Küchenwaage. Diese arbeitet zwar nicht so genau wie eine Waage eines Edelmetallhändlers. Trotzdem ist das
    grobe Wissen über das Gewicht essentiell, um das Angebot eines Ankäufers besser einschätzen zu können.
  • Goldpreis: Der tagesaktuelle Goldkurs wird in der Regel in US-Dollar pro Feinunze angegeben und
    hängt von Angebot und Nachfrage ab. Weitere Faktoren wie die aktuelle wirtschaftliche Situation oder der
    Dollarkurs spielen in den Börsenpreis hinein. Ein Referenzpreis für Gold wird zweimal täglich am Londoner
    Goldmarkt festgestellt. Allerdings werden Sie bei deutschen Ankäufern stets den Europreis pro Gramm finden – die
    Ankäufer und Händler rechnen die Goldkurse bereits um.

Für Barren oder Münzen sollten Sie in etwa den aktuellen Goldpreis erhalten. Einen größeren
Abschlag sollte
der Ankäufer nicht berechnen, das wäre unseriös. Denn ein Händler kann das Anlagegold ohne Probleme
weiterverkaufen – und spart sich die Kosten für das Einschmelzen oder den Import.

So berechnen Sie den Wert Ihres Goldes

Um den Wert Ihres Goldes zu ermitteln, müssen Sie folglich zunächst das genaue Gewicht sowie den
Feingehalt
bestimmen. Falls Sie weniger oder mehr als eine Feinunze verkaufen möchten, müssen Sie den Goldpreis ggf. auf ein
Gramm umrechnen. Im Internet finden Sie zudem eine Vielzahl von Ankaufsrechnern, die Ihnen bei der Wertermittlung
helfen können. Mit folgender Formel können Sie ebenfalls den Wert Ihres Goldes berechnen:

Wert Ihres Goldes = Feingehalt (als Tausendstelangabe) × Gewicht (in Gramm) ×
aktueller Goldpreis (in Euro bzw. Dollar)


Beispiel
Nehmen wir an, Sie wollen ein Schmuckstück mit einer Punze von 585 und einem Gewicht von 40 Gramm
verkaufen. Dann greift folgende Rechnung (Stand: 15.10.2024):

Materialwert Ihres Goldes =
0,585 × 40 g × (2.444,57 € [2]/ 31,1 g) =
0,585 × 40 × 78,60 € = 1.839,24 €

Der reine Materialwert Ihres Goldes liegt also bei rund 1.839,24 €. Der Ankaufspreis für Gold
liegt in der Regel unter dem reinen Materialwert, da Händler verschiedene Abschläge vornehmen.
Diese beinhalten:

  • Abschmelzkosten: Vor allem bei Altgold (z.B. Schmuck) wird der Schmelzwert berechnet, was zu
    einem Abschlag führen kann.
  • Risikoabschläge: Händler kalkulieren oft mit einem gewissen Risiko und berechnen dafür einen
    Abschlag.
  • Gewinnmarge des Händlers: Der Ankaufspreis muss den Händler-Gewinn und eventuelle
    Lagerkosten abdecken.

Ein üblicher Abschlag kann zwischen 5 % und 20 % liegen, abhängig von Faktoren wie der Reinheit
des Goldes und der Seriosität des Ankäufers​. Wenn der reine Materialwert bei 1.839,24 € liegt,
könnte der Ankaufspreis etwa 1.471,39 € bis 1.747,28 € betragen. Bei weniger seriösen Händlern
kann dieser Preis aber auch deutlich niedriger ausfallen. Einen höheren Abschlag als 10 %
sollten Sie jedoch nicht akzeptieren.

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Wo kann ich mein Gold verkaufen?

Ganz so spektakulär wie bei „Bares für Rares” ist der Goldverkauf nicht. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihr
Gold online oder vor Ort zu verkaufen – zum Beispiel an einen Juwelier, einen Münzhändler, Ankäufer
oder Ihre
Hausbank. Jeder Weg hat Vor- und Nachteile – und eignet sich mehr für Anlagegold oder alten Goldschmuck.

Ein Goldankauf vor Ort ist im Regelfall etwas umständlicher. So ist es nicht so leicht für Sie,
Preise zu
vergleichen. Umso wichtiger daher, dass Sie sich vorab darüber informieren, wie viel Sie für Ihr Gold verlangen
können (siehe unten).

Allerdings können Sie bei einem Ankäufer vor Ort einfach Fragen stellen und seine Seriosität
überprüfen
. So können
Sie etwa nach seiner Erfahrung in der Branche fragen, nach dem genauen Bewertungsprozess oder den Kosten. Am besten
stellen Sie Fragen, deren Antworten Sie zuvor recherchiert haben – und entsprechend vor Ort nachprüfen können.
Sollten Sie ein ungutes Gefühl haben, sollten Sie einen anderen Anbieter aufsuchen.

Ein Goldankauf vor Ort eignet sich eher, wenn Sie Schmuck haben, bei dem die genaue Wertermittlung kompliziert ist.
Ein Juwelier kann hier leicht den antiquarischen Wert bestimmen. Allerdings können die Abschläge bei Juwelieren
deutlich höher sein als bei einem Ankäufer. Denn ein Juwelier kauft in der Regel nicht viel Gold an, verlangt
deshalb eine Art „Sicherheitsabschlag”. Mit Barren und Münzen sollten Sie daher nicht zum Juwelier gehen.

Ein Onlinehändler hat dagegen eher den konkreten Goldwert im Blick. Dennoch dürften die Unterschiede am Ende marginal
sein und es mehr auf Ihre Vorlieben und den konkreten Fall ankommen. Entscheidender ist die Seriosität des Händlers
– unabhängig davon, ob online oder vor Ort (siehe unten).

Was für viele Menschen ohne Goldankäufer in der Nähe eine gute Nachricht ist: Banken kaufen ebenso Gold an –
allerdings nur von ihren eigenen Kunden. Ohnehin dürften die Ankaufspreise, die Sie dort erzielen, unter
denen eines regulären Ankäufers liegen. Der Prüfprozess Ihrer Bank oder Sparkasse kann zudem mehrere Wochen
dauern, denn sie schickt das Gold zur Prüfung ein. Anders sieht es bei einem Ankäufer aus, der Ihr Gold
gleich vor Ort überprüft. Wollen Sie also zeitnah eine Rückmeldung, eignen sich Banken weniger.

So läuft der Goldankauf online ab

Der Goldankauf online ist dagegen sehr einfach möglich – und kann sich sowohl für Anlagegold als auch einfachen
Goldschmuck ohne Edelsteine oder Diamanten eignen. Befolgen Sie am besten diese
Schritt-für-Schritt-Anleitung, die
bei den meisten Ankäufern greifen sollte:

  • Zunächst müssen Sie einen Anbieter wählen. Achten Sie auf seine Seriosität (siehe unten).
  • Fordern Sie eine Versandtasche an. Manche Händler lassen das Gold auch abholen.
  • Nach dem Versand wird das Gold überprüft und sein Wert ermittelt. Sind Sie damit einverstanden, schließen Sie
    einen Kaufvertrag mit dem Ankäufer ab.
  • Sie erhalten nun das Geld für Ihr Gold auf Ihr Konto. Sollten Sie nicht einverstanden sein, sendet der Anbieter
    Ihnen das Gold wieder zurück – im besten Fall sind Ihnen keine Kosten entstanden. Um auf Nummer sicher zu gehen,
    das Gold zurückzuerhalten, sollten Sie auf jeden Fall auf einen seriösen Anbieter setzen. Sie können zudem Fotos
    anfertigen. Bis zu einer gewissen Grenze sollte das Gold auch versichert sein (siehe unten).

Was sollte ich beim Goldverkauf beachten?

Beim Goldverkauf sollten Sie einiges beachten. Ein Überblick:

Beachten Sie zudem, dass Sie beim Ankauf immer nach einer Legitimation gefragt werden, etwa Ihrem Personalausweis.
Das ist keine Schikane des Ankäufers, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Einige Händler bieten Haus-zu-Haus-Verkäufe an, bei denen sie Ihnen einen Preis für Ihr Gold anbieten. Obwohl
diese Art von Verkauf bequem sein kann, sollten Sie vorsichtig sein, da solche Händler in der Regel weniger
für Ihr Gold bezahlen. Im schlimmsten Fall kann es gar sein, dass sich ein Ankäufer als Betrüger entpuppt –
oder Sie ausspionieren will, für einen späteren Einbruch.

Eine besondere Warnung gilt zudem vor unseriösen Kombi-Angeboten. Hierbei bewirbt ein Ankäufer in Anzeigen
den Ankauf von Pelzen oder Teppichen und will diese plötzlich nur ankaufen, wenn Sie gleichzeitig auch Ihr
Altgold verkaufen. Bei diesem Vorgehen handelt es sich praktisch immer um nichts anderes als eine
Betrugsmasche.

Welche Steuern muss ich beim Verkauf meines Goldes zahlen?

Ob Sie beim Verkauf Ihres Goldes Steuern zahlen müssen, hängt grundsätzlich von der Haltedauer ab. Ein Überblick:

  • Weniger als ein Jahr: Verkaufen Sie Goldschmuck, Zahngold, Goldbarren oder Goldmünzen vor Ablauf der
    Spekulationsfrist von einem Jahr, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Auf den
    Veräußerungsgewinn müssen Sie Ihren persönlichen Einkommensteuersatz leisten. Sie müssen den Gewinn folglich in
    Ihrer Steuererklärung angeben. Es gibt jedoch eine Freigrenze von 600 €[3]. Liegen Ihre gesamten
    Veräußerungsgewinne darunter – also neben dem Goldverkauf auch aus anderen Geschäften –, müssen Sie keine
    Steuern zahlen. Überschreiten Sie die Grenze, wird die Steuer auf die gesamten Gewinne fällig, und nicht nur auf
    den Betrag oberhalb der Freigrenze.
  • Nach einem Jahr: Verkaufen Sie das Edelmetall indes nach einem Jahr, sind die Gewinne steuerfrei. Ganz egal, wie
    hoch Ihr Gewinn mit dem Goldverkauf ist. Allerdings greift die Steuerfreiheit nur, wenn Sie nachweisen können,
    dass Sie das Gold tatsächlich ein Jahr gehalten haben. Sollten entsprechende Belege fehlen, kann das Finanzamt
    stutzig werden und die Steuerfreiheit anzweifeln.

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Bild-Copyright: © PantherMedia / netfalls

Quellenangaben

  1. Kühn, M., Kühn, S. (2023). Handbuch Geldanlage – Verschiedene
    Anlagetypen für Anfänger und Fortgeschrittene einfach erklärt: Aktien, Fonds, Anleihen, Festgeld, Gold und
    Co. Berlin: Stiftung Warentest. S. 355
  2. goldpreis.de: Aktueller Goldpreis
  3. Einkommensteuergesetz (EStG): § 23 Private Veräußerungsgeschäfte