Crowdfunding: Steuern und Recht

Von Valeria Nickel – aktualisiert am 13.04.2022

Wie ist die steuerliche Behandlung von Crowdfunding?

Achtung: Crowdinvesting wird besteuert. Wer als Privatpersonen mit seinen Crowd-Investments Gewinne erwirtschaftet, erhält Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese werden mit 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert.

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Was bedeutet das Kleinanlegerschutzgesetz für das Crowdfunding?

Das Crowdfunding unterliegt weniger strengen Regulierungsvorschriften als andere Finanzierungsformen. Zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern, um die Transparenz von Vermögensanlagen zu erhöhen und Anlegern eine bessere Einschätzung über die Erfolgsaussichten von Finanzanlagen zu ermöglichen, ist 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Dadurch wurden die bis dahin ungeregelten partiarischen Darlehen und Nachrangdarlehen grundsätzlich von der Pflicht umfasst, dafür einen Wertpapierprospekt zu erstellen.

Da dies jedoch sehr teuer ist und sich bei kleinvolumigen Emissionen nicht lohnt, wurden für Crowdfunding- bzw. Crowdinvestingplattformen gleichzeitig Ausnahmetatbestände geschaffen, sodass für sie unter bestimmten Voraussetzungen immer noch keine Prospektpflicht besteht. Notwendig ist in diesem Fall, dass die angebotenen Vermögensanlagen ausschließlich über eine Internet-Dienstleistungsplattform vermittelt werden und der Verkaufspreis der Vermögensanlagen von ein- und demselben Emittenten 6 Mio € nicht übersteigt. Gerade wegen dieser Voraussetzungen hat das Kleinanlegerschutzgesetz aber einen sehr einschränkenden Einfluss auf die Plattformen gehabt.

Welche Rolle spielt die BaFin beim Crowdfunding?

Wer Finanzdienstleistungen oder Vermittlung von Finanzanlagen betreibt, bedarf grundsätzlich einer schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei Crowdlending- oder Crowdinvesting-Finanzierungen prüft die BaFin anhand der jeweiligen Vertragsvereinbarungen, ob eine Erlaubnispflicht besteht.

Was ist das Vermögensanlageninformationsblatt?

Zu jeder angebotenen Finanzanlage muss ein sogenanntes „Vermögensanlageninformationsblatt“ erstellt werden – unabhängig davon, ob das Produkt prospektpflichtig ist. Das Vermögensanlageninformationsblatt informiert in aller Kürze – auf höchstens 3 DIN-A4-Seiten – über die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Vermögensanlage. Solche wesentlichen Informationen sind zum Beispiel: die Art der Vermögensanlage, Laufzeit, Kündigungsfrist oder die mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken. Dadurch soll es für den Anleger einfacher sein, Finanzanlagen miteinander zu vergleichen.

Außerdem führt diese Information zu mehr Transparenz. Vor allem wenn kein Wertpapierprospekt erstellt werden muss, wie für Angebote auf Crowdfunding-Plattformen, ist das Vermögensanlageninformationsblatt die einzige Informationsquelle, die gewissen formalen Vorgaben entsprechen muss. Dabei wird das VIB allerdings nicht durch die BaFin geprüft.

Warum werden beim Crowdfunding vor allem Nachrangdarlehen ausgegeben?

Das partiarische und das qualifizierte Nachrangdarlehen sind die am häufigsten angebotenen Finanzinstrumente beim Crowdfunding bzw. -investing. Die Beliebtheit dieses Finanzprodukts rührt daher, dass es aus rechtlichen Gründen der einfachste Weg ist, um als Plattform Crowdfunding-Investments zu vermitteln

Gleichzeitig bedeuten Nachrangdarlehen jedoch auch große Nachteile für die Anleger, da sie im Falle einer Insolvenz nachrangig bedient werden und keine verwertbaren Sicherheiten hinterlegt werden können. Vereinbarte Zins- und Tilgungszahlungen beim qualifizierten Nachrangdarlehen können zudem unter bestimmten Umständen ausgesetzt werden.

BERGFÜRST vermittelt seinen Kunden aus diesen Gründen keine Nachrangdarlehen, sondern besicherte Bankdarlehen an. Besicherte Bankdarlehen verfügen über verwertbare Sicherheiten und haben keine der oben genannten Nachteile.

Der Einfachheit halber wird immer der Oberbegriff Crowdfunding verwendet. Alternative Bezeichnungen wären Crowdinvesting, Crowdlending, Crowdfinancing oder Schwarmfinanzierung.

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