Private Placements: Investieren ohne Obergrenze

Von Andrea Kummermehr – aktualisiert am 29.04.2022

Viele Anleger treibt zur Zeit eine wichtige Frage um: Wo bekomme ich noch attraktive Zinsen für mein Geld?

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsen gibt es kaum noch Anlageoptionen, die bei überschaubarem Aufwand mit
vernünftigen Renditen punkten können. Auf bessere Zeiten warten und das Geld einfach auf dem Konto liegen lassen,
ist leider keine Option. Denn immer mehr Hausbanken verlangen Strafzinsen, teilweise bereits ab 50.000 €, und zudem
wird das angesparte Vermögen durch die steigende Inflation stetig entwertet.

Digitale Immobilien-Investments sind eine der wenigen Anlagemöglichkeiten, die auch heutzutage noch
attraktive Zinsen bei kurzen Laufzeiten ermöglichen und nicht den Schwankungen der Börse
unterliegen. Im Gegensatz zu vielen anderen Marktteilnehmern bietet BERGFÜRST diese Vermögensanlagen mit einem
vernünftigen Anlegerschutz, der echte, verwertbare Sicherheiten umfasst.

Die Anlageform erfreut sich daher weiter wachsender Beliebtheit. Wer aufgrund des eingangs beschriebenen Dilemmas
aber größere Summen vor dem Werteverfall bewahren möchte, konnte die attraktiven Zinsen bislang nur
für einen kleinen Teil seines Vermögens vereinnahmen. Das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) schreibt in § 2a Abs. 3
vor, dass Anleger, unabhängig von ihren Kenntnissen und ihrer Kapitalausstattung, maximale Zeichnungshöhen von bis
zu 25.000 € pro Emission investieren dürfen.

So ist es wenig überraschend, dass wir von immer mehr Anlegern gefragt werden, ob es Möglichkeiten gibt, auch
deutlich mehr als 25.000 Euro über BERGFÜRST in ein Projekt investieren zu können.

Diesem Bedürfnis sind wir nun nachgekommen und bieten ab sofort die neue Produktkategorie „Private
Placements“
zusätzlich auf unserer Plattform an.

Was sind Private Placements bei BERGFÜRST?

Private Placements sind Angebote für einen qualifizierten Kundenkreis, die erst nach Login
aufgerufen werden können und für die das VermAnlG in § 2 Abs. 3 folgende Rahmenbedingungen festschreibt:

  • Es dürfen entweder nicht mehr als 20 Anteile angeboten werden,
  • oder der Preis jeder Vermögensanlage muss mindestens 200.000 € je Anleger betragen.

Bis auf ein deutlich höheres Mindestinvestment unterscheiden sich die im Rahmen von Private Placements angebotenen
Projekte nicht hinsichtlich Lage, Besicherung, Laufzeiten oder auch Zinssätzen von denen im öffentlichen Angebot.

Wie hoch ist das Mindestinvestment bei einem Private Placement?

Gemäß VermAnlG ist jedes Private Placement-Angebot an ein Mindestinvestment gekoppelt. Zur Festlegung sieht der
Gesetzgeber zwei Optionen vor: Entweder muss der Kreis der Anleger auf höchstens 20 begrenzt sein oder das
mindestens zu investierende Kapital beträgt pro Zeichnung 200.000 Euro – bei dann unbegrenzter Anlegerzahl.

Bei der ersten Variante ermittelt sich das Mindestinvestment entsprechend dem Emissionsvolumen:

 Mindestinvestment pro Anleger =


Emissionsvolumen


/


20 Anteile

Verfügt die angebotene Vermögensanlage über ein Emissionsvolumen von beispielsweise 1.600.000 €, würde dies
bedeuten, dass

  • entweder höchstens acht Anleger jeweils 200.000 €
  • oder maximal 20 Anleger mindestens 80.000 € investieren können.

Natürlich können Sie auch deutlich mehr als das Mindestinvestment anlegen – bei Private Placements genießen
Sie größtmögliche Flexibilität.

Wie kann ich von Private Placements profitieren?

Grundsätzlich ist es so, dass Sie für diese Angebote freigeschaltet werden müssen. Dabei ist Ihre
Investment-Historie bei uns entscheidend: Sie haben bereits Zeichnungen bis zur Investmentgrenze
für Privatanleger getätigt oder verfügen über ein überdurchschnittlich hohes Depotvolumen? Damit signalisieren Sie
uns, dass Private Placements für Sie von Interesse sein könnten, und wir informieren Sie über neue Angebote in
diesem Bereich via Newsletter. Nach Login sind diese Anlagemöglichkeiten für Sie einsehbar und Sie können über den
gewohnten Zeichnungsprozess teilnehmen.

Sie verfügen als Neukunde noch nicht über eine qualifizierende Investment-Historie bei BERGFÜRST? Bitte
setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir finden eine individuelle Lösung für Sie! Zum Kontaktformular

Inwiefern unterscheiden sich Private Placements von den öffentlichen Angeboten auf BERGFÜRST?

Alle Angebote auf der Plattform von BERGFÜRST zeichnen sich durch ihre Besicherung, attraktiven Zinsen und
die umfassende Prozess-Transparenz aus.
Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für Private
Placements. Die Immobilienangebote unterscheiden sich grundsätzlich nicht hinsichtlich Lage, Besicherung, Laufzeiten
oder auch Zinssätzen von denen im öffentlichen Angebot.

Sie unterscheiden sich nur darin, dass Anleger größere Zeichnungen jenseits von 25.000 Euro
platzieren können.

Ein wichtiger Unterschied: Die Zeichnungsphase bleibt auch nach Erreichen des Finanzierungsziels geöffnet!

Bei Private Placements wird die Emission erst geschlossen, wenn das Finanzierungsziel durch
widerspruchsfreie Zeichnungen inklusive Zahlungseingang vollständig gedeckt ist.

Aus diesem Grund sollten Sie möglichst früh zeichnen und auch direkt die Zahlung anweisen, damit Sie sich sicher
unter den maximal 20 Anlegern des Private Placements befinden. Über die Zuteilung entscheidet der
Zahlungseingang auf dem Emissionskonto. Zudem sind auch ratierliche Zuteilungen möglich.

Häufig gestellte Fragen zu Private Placements

Im Rahmen von Private Placements können Privatanleger unbegrenzt hohe Zeichnungen tätigen. Bei
Angeboten, die allen Anlegern auf der Plattform von BERGFÜRST öffentlich zur Verfügung stehen, ist das
Zeichnungsvolumen auf 25.000 Euro pro Zeichner und Projekt begrenzt.

Private Placements sind Angebote für einen qualifizierten Kundenkreis. Sie werden von uns aufgrund Ihrer
Investment-Historie freigeschaltet, wenn Sie entweder bereits Zeichnungen bis zur Investmentgrenze für
Privatanleger getätigt haben oder über ein entsprechend großes Depotvolumen verfügen.

Das Mindestinvestment ermittelt sich aus dem Emissionsvolumen der Anlagemöglichkeit. Da die Anteile nach
§ 2 Abs. 3 VermAnlG auf 20 beschränkt ist, folgt daraus:

Mindestinvestment pro Anleger = Emissionsvolumen / 20

Natürlich können Sie auch deutlich mehr als das Mindestinvestment anlegen – bei Private Placements
genießen Sie größtmögliche Flexibilität. Eine gesetzliche Prospektpflicht besteht bei dieser Art von
Vermögensanlagen nicht.

Alle Angebote auf der Plattform von BERGFÜRST zeichnen sich durch ihre Besicherung, attraktive Zinsen
und die umfassende Prozess-Transparenz aus. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für Private
Placements-Angebote. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, dass Anleger größere Zeichnungen jenseits
von 25.000 Euro platzieren können.

Die Immobilienangebote unterscheiden sich grundsätzlich nicht hinsichtlich Lage, Besicherung,
Laufzeiten oder auch Zinssätzen von denen im öffentlichen Angebot.

Die Zeichnungsphase wird erst beendet, wenn das Finanzierungsziel durch widerspruchsfreie Zeichnungen
inklusive Zahlungseingang vollständig gedeckt ist. Aus diesem Grund ist es empfohlen möglichst früh zu
zeichnen und auch direkt die Zahlung anzuweisen, damit man bei dem Private Placements berücksichtigt
werden kann. Über die Zuteilung entscheidet der Zahlungseingang auf dem Emissionskonto. Ratierliche
Zuteilungen sind möglich.

Nur mit einer frühen Zeichnung und Einzahlung schaffen Sie die Voraussetzung für die Zuteilung.
Selbstverständlich steht Ihnen eine 14-tägige Widerrufsfrist zur Verfügung.

Nein. Private Placements sind lediglich ein ergänzendes Angebot, das wir auf vielfachen Wunsch unserer
Kunden eingeführt haben. Der Schwerpunkt bei BERGFÜRST liegt weiterhin auf öffentlichen Angeboten, von
denen alle Anleger, und auch Sie – wie gehabt – bereits ab 10 Euro profitieren können.