Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 15.08.2023
Alte Wohnhäuser, Mühlen oder ganze Burgen: Auch Sie als private Kapitalanlegerin oder -anleger können in
Denkmalimmobilien investieren. Das kann sich vor allem lohnen, wenn Sie ein hohes Jahreseinkommen
haben. Denn die Kosten
für die Modernisierung Ihrer Immobilie können Sie über Jahre abschreiben.
Doch ein Investment in Denkmalimmobilien birgt einige Risiken für Sie. Wir rechnen vor, wann sich ein Kauf besonders
lohnt und erklären, was Sie bei der Investition in denkmalgeschützte Häuser beachten sollten.
Wie funktionieren die Steuervorteile? Zur Erklärung
Möchten Sie die Denkmal-AfA nutzen?
Worauf es dabei ankommt
Wann lohnen sich Baudenkmäler? Hier finden Sie eine Beispielrechnung
Was in Deutschland als Baudenkmal zählt, entscheidet die örtliche Denkmalschutzbehörde. Sie orientiert
sich bei der
Einstufung als „schützenswert“ an den Kriterien der Denkmalschutzgesetze in den einzelnen Bundesländern[1]. Entsprechend
variieren die Anforderungen für eine Aufnahme in eine Denkmalliste.
Prinzipiell notwendig ist jedoch eine besondere historische, städtebauliche, künstlerische oder technische
Bedeutung des
Gebäudes. Ein sehr hohes Alter der Immobilie allein ist nicht unbedingt eine Voraussetzung, um als Baudenkmal bewertet
zu werden.
Als Kapitalanlegerin oder Kapitalanleger können Sie eine Denkmalimmobilie kaufen, sanieren und vermieten oder verkaufen.
Das kann vor allem Steuervorteile für Sie haben (siehe unten).
Es gibt viele unterschiedliche Denkmalobjekte. Eine Übersicht:
Denkmalimmobilien als Kapitalanlage bieten
insbesondere zwei Vorteile:
Wie funktionieren die Steuervorteile genau?
Denkmalgeschützte Immobilien gelten vor allem aufgrund der AfA (Absetzung für Abnutzung) und die
dadurch möglichen
Steuersparmöglichkeiten als lohnende Renditeobjekte. Mit
der sogenannten Denkmal-AfA können Sie Modernisierungs- und
Sanierungskosten einer Denkmalimmobilie nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) von der Einkommensteuer abschreiben –
entscheidend ist hier aber die Anerkennung als Baudenkmal.
Grundsätzlich gilt für die Steuervorteile: Wenn Sie die Denkmalimmobilie als Kapitalanlegerin oder -anleger vermieten,
können Sie die anfallenden Sanierungskosten zu 100 % über den Zeitraum von zwölf Jahren von Ihrem
zu versteuernden Einkommen abschreiben. In den ersten acht Jahren können Sie pro Jahr 9 %
absetzen, in den nächsten
vier Jahren sind es 7 %[3].
Dadurch lässt sich die jährliche Steuerlast erheblich verringern – aufgrund der hohen Sanierungskosten bisweilen um eine
fünfstellige Summe. Wer besonders von Denkmalimmobilien als Steuersparmodell profitiert, lesen Sie hier.
Nicht nur Vermieter sondern auch Eigennutzer profitieren von der Denkmal-AfA. Sie können immerhin 9 % der
Modernisierungskosten über zehn Jahre steuerlich geltend machen, also insgesamt 90 % der angefallenen
Modernisierungskosten.
Neben Denkmal-AfA Anschaffungskosten absetzen
Wie bei anderen Immobilien können Sie als Investorin oder Investor zudem die Anschaffungskosten für das Objekt von der
Steuer absetzen. Zum einen können Sie die Finanzierungskosten zu 100 % als Werbungskosten absetzen
– also die Zinsen auf die monatlichen Kreditraten für das Gebäude[4].
Außerdem können Sie den Gebäudewert linear abschreiben. Hier ist das Stichjahr 1925 entscheidend:
Gebäude ab diesem Jahr
gelten als Neubauten. Gebäude, die hingegen vor 1925 errichtet wurden, werden zu den Altbauten gezählt.
Bei Neubauimmobilien (bzw. Objekten nach 1925) können Sie 2 % der Anschaffungskosten über 50 Jahre
steuerlich geltend
machen. Für Altbauten (zu denen Denkmalimmobilien meist zählen) ist ein Satz von 2,5 % über einen
Abschreibungszeitraum
von 40 Jahren vorgeschrieben[5]. Wichtig
ist: Anschaffungskosten können Sie nur absetzen,
wenn Sie die Immobilie vermieten und nicht selbst nutzen.
Staatliche Förderung für Denkmalschutzimmobilien nutzen!
Auch der Staat fördert die Sanierung Ihrer Denkmalimmobilie. Eine wichtige Adresse für Fördergelder, die Sie beantragen
können, ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Förderbank unterstützt energetische
Sanierungen mit günstigen
Krediten und Zuschüssen[6]. Gefördert wird etwa der Einbau einer neuen
Heizung oder der Austausch alter Fenster.
Weitere Zuschüsse sind durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz[7] und die örtlichen
Denkmalschutzbehörden möglich. Ob Ihnen eine Förderung gestattet wird, hängt dabei vom jeweiligen Objekt und den Mitteln
der örtlichen Kommune ab.
Grundsätzlich unterstützen beide Institutionen jedoch nur den Erhalt der historischen Bausubstanz und keine weiteren
Maßnahmen – ähnlich wie bei der steuerlichen Abschreibung. Eine doppelte Förderung für die gleiche Maßnahme ist
ebenso ausgeschlossen.
Neben der großzügigen Steuervorteilen und Förderungsmöglichkeiten für denkmalgeschützte Immobilien sollten Sie ebenso
die Risiken von Denkmalimmobilien im Blick behalten. Eine Übersicht:
Beim Kauf einer Denkmalschutzimmobilie sollten Sie eine Vielzahl an Faktoren beachten. Eine Übersicht:
Zustand
Der wichtigste Entscheidungspunkt. Ein hoher Sanierungsanteil bei Denkmalimmobilien bedeutet eine hohe
Abschreibung – aber auch einen hohen Kapitaleinsatz. Von dem Zustand bzw. dem Sanierungsbedarf hängt zudem
ab, welcher Grad der Energieeffizienz
erreicht werden kann.
Lage
Der Gebäudewert sollte im Verhältnis zum Bodenwert – also dem Grundstückswert – relativ hoch sein. Dadurch
können Sie eine besonders hohe lineare Abschreibung geltend machen. Denn der Prozentsatz von 2 % bzw.
bei
Denkmalimmobilien in der Regel 2,5 % greift nur auf den Gebäudewert. In bestimmten Städten ist der
Bodenwert
jedoch sehr hoch, etwa in München. Hier dürften sich Denkmalimmobilien tendenziell weniger lohnen.
Grundschuld
Werfen Sie vor dem Erwerb einer Denkmalimmobilie unbedingt einen Blick ins Grundbuch. Hier finden Sie
Informationen über mögliche Altlasten, die auf der Immobilie ruhen.
Grundsätzlich lohnt sich der Erwerb einer Denkmalimmobilie nur für Sie als Kapitalanlegerin oder Kapitalanleger, wenn
Sie ein hohes zu versteuerndes Jahreseinkommen beziehen. Denn nur in diesem Fall können Sie besonders von den
Abschreibungsmöglichkeiten bei denkmalgeschützten Immobilien profitieren.
Beispiel |
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Gehen wir davon aus, dass Sie eine Denkmalschutzimmobilie für 200.000 € erwerben. Vom Kaufpreis entfallen 120.000 € auf den Gebäudewert, der Rest (80.000 €) auf den Bodenwert für das Grundstück. Die Sanierung kostet Sie insgesamt 400.000 €. An Zinsen auf die Kreditsumme zahlen Sie 10.000 €. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt bei 55.000 €, Ihre Mieteinnahmen bei 25.000 €. 55.000 € + 25.000 € (Mieteinnahmen) = 80.000 € Einnahmen insgesamt abzüglich Sanierungs-AfA (9 % von 400.000 €): 80.000 € – 36.000 € = abzüglich Gebäudewert-AfA (2,5 % von 120.000 €): 44.000 € – 3.000 € = abzüglich Zinsen als Werbungskosten: 41.000 € – 10.000 € = 31.000 € Ihr neues zu versteuerndes Einkommen liegt also nur bei 31.000 €, zumindest in den ersten acht |
Sie sehen: Die Denkmalabschreibung lohnt sich bei einem hohen zu versteuernden Jahreseinkommen sowie
einem niedrigen
Bodenwert im Vergleich zum Gebäudewert. Bei einem hohen Sanierungsbedarf (also hohen
Sanierungskosten) profitieren Sie
ebenso besonders von der Denkmal-AfA.
Außerdem lohnen sich Denkmalimmobilien eher, wenn Sie die Immobilie mindestens zehn Jahre lang halten.
Denn so fällt
beim Verkauf keine Spekulationssteuer an[8].
Grundsätzlich sollten Sie jedoch Denkmalimmobilien nicht leichtfertig kaufen
und sich vor dem Erwerb mit Fachleuten sowie den Denkmalfachbehörden in Verbindung setzen.
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