Übersicht: Energieeffiziente Förderung in Deutschland

Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 04.04.2024

„Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen ist die Zukunft”, sagt Jürgen Leppig vom Energieberaterverband GIH. „Nur so
schaffen wir es,
die Treibhausgasemissionen der Gebäude dauerhaft zu senken.” Gebäude sorgen in Deutschland für rund 115 Mio. Tonnen an
CO2-Emissionen – und das jedes Jahr.

Anbei finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Definitionen und Förderprogramme zum Energieeffizienten Bauen,
Sanieren und Wohnen in Deutschland.

Beachten Sie: Die folgende Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Informieren
Sie sich im konkreten Fall am besten bei der Verbraucherzentrale, einem Energieberater, Ihrer Hausbank, der
KfW oder dem BAFA.

Die wichtigsten Definitionen

Staatliche Förderung von energetischem Neubau oder Sanierung

Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten zur energetischen Förderung von Neubau oder Sanierung von
Bestandsimmobilien, sowohl für private Bauherren als auch Bauunternehmen: In der Hauptsache wickelt die
Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW)
die Auszahlungen von Krediten oder Tilgungszuschüssen ab. Die staatliche Förderbank
agiert hier
im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bzw. des Bundesbauministeriums. Für eine
Förderung muss vor Baubeginn über die Finanzierungspartner der Bauträger ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert dagegen nur Maßnahmen für die
Sanierung von
Bestandsgebäuden, im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier geschieht eine Förderung ebenfalls
nur auf Antrag.

Auch steuerliche Förderungen gibt es. So können Privatpersonen die energetischen Sanierungen über ihre
Einkommensteuererklärung absetzen, zumindest einen bestimmten Anteil.

Die Landesförderinstitute stellen ebenfalls Förderungen für Bauherren und Bauunternehmen zur Verfügung.
Allerdings
unterscheiden sie sich deutlich von Bundesland zu Bundesland – ebenso wie die Stelle, die für die Förderung zuständig
ist. Meist ist es die Landesbank oder die landeseigene Investitions- und Strukturbank. Wegen der Vielzahl der Programme
werden diese in der Übersicht nicht aufgeführt.

Es werden niemals die gleichen Maßnahmen von unterschiedlichen Institutionen bzw. Programmen gefördert.
Bauträger müssen sich also vor Antragstellung und Baubeginn überlegen, wie sie die Fördermaßnahmen am
geschicktesten aufteilen.

Privatleute: Förderung für energetischen Neubau

KfW

Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen

  • Klimafreundliches EH40-Gebäude: bis zu 100.000 € Kredit je Wohneinheit
  • Klimafreundliches EH40-Gebäude mit QNG („Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” Plus bzw. Premium): bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss sowie Förderung für Baubegleitung entfallen
Seit Juni 2023 gibt es eine Eigenheimförderung speziell für Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen, als Ersatz
des Baukindergelds. Bis zu 220.000 € in Form von zinsgünstigen Krediten kann es für klimafreundliche EH40-Neubauten abhängig von der Anzahl der minderjährigen Kinder sowie des Haushaltseinkommens geben.

KfW-Förderung für Neubau oder Kauf energetischer Nichtwohngebäude

Förderung von klimafreundlichen EH-40-Nichtwohngebäuden (mit oder ohne QNG)

  • Förderkredit ab 3,21 % effektivem Jahreszins
  • bis zu 15 Mio. € Kredit für Effizienzgebäude
  • bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Privatleute: Förderung für energetische Sanierung

KfW

  • Bedingung: durch Sanierung mindestens EH85-Standard oder besser
  • bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit, bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit mit Erneuerbare-Energien-Klasse
  • bis zu 45 % Tilgungszuschuss
  • zusätzlicher Kredit und Tilgungszuschuss bis zu 50 % für Baubegleitung durch Energieeffizienzberater
    möglich

KfW-Förderung für energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden

  • Bedingung: durch Sanierung mindestens Effzienzgebäude-Stufe 70 oder besser
  • bis zu 10 Mio. € Kredit für Effizienzgebäude
  • Höhe des Tilgungszuschusses steigt mit Effizienzstandard
  • auch Baubegleitung kann gefördert werden
  • Voraussetzung: Bauantrag des Nichtwohngebäudes liegt mind. 5 Jahre zurück
  • auch energetische Sanierung von Baudenkmalen kann gefördert werden

BAFA

  • förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen bei 2.000 €
  • Fördersatz bei 15 % der förderfähigen Ausgaben
  • förderfähige Kosten gedeckelt auf 1.000 €/m2 im Jahr, insgesamt max. 5 Mio. € im Jahr

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Gebäudehülle (Dämmung, Erneuerung von Fenstern, Außentüren, Wärmeschutz)
  • Anlagentechnik
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Heizungsoptimierung
  • Baubegleitung

Die Förderungen der BAFA greifen sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude.

Steuerliche Förderung

Häuslebauer können über drei Jahre verteilt 20 % der Kosten einer energetischen Maßnahme im Rahmen der
Einkommensteuererklärung steuerlich absetzen. Die Höchstsumme liegt bei 40.000 € pro Objekt. Eine energetische
Baubegleitung kann direkt zu 50 % abgesetzt werden und muss folglich nicht verteilt werden.

Folgende Voraussetzungen greifen dafür:

  • Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein
  • Bauträger müssen Eigentümer sein oder Haus bzw. Wohnung selbst bewohnen
  • Fachunternehmen muss Maßnahme ausführen
  • Bei Finanzamt Bescheinigung über Maßnahme vorlegen

Unternehmen: Förderung für energetischen Neubau

KfW

Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen

  • Klimafreundliches EH40-Gebäude: bis zu 100.000 € Kredit je Wohneinheit
  • Klimafreundliches EH40-Gebäude mit QNG („Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” Plus bzw. Premium): bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss sowie Förderung für Baubegleitung entfallen

KfW-Förderung für Neubau oder Kauf energetischer Nichtwohngebäude

Förderung von klimafreundlichen EH-40-Nichtwohngebäuden (mit oder ohne QNG)

  • Förderkredit ab 0,75 % effektivem Jahreszins
  • bis zu 10 Mio. € Kredit für Effizienzgebäude
  • bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Unternehmen: Förderung für energetische Sanierung

KfW

  • Bedingung: durch Sanierung mindestens EH85-Standard oder besser
  • bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit, bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit mit Erneuerbare-Energien-Klasse
  • bis zu 45 % Tilgungszuschuss
  • zusätzlicher Kredit und Tilgungszuschuss bis zu 50 % für Baubegleitung durch Energieeffizienzberater
    möglich

KfW-Förderung für energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden

  • Bedingung: durch Sanierung mindestens Effzienzgebäude-Stufe 70 oder besser
  • bis zu 10 Mio. € Kredit für Effizienzgebäude
  • Höhe des Tilgungszuschusses steigt mit Effizienzstandard
  • auch Baubegleitung kann gefördert werden
  • Voraussetzung: Bauantrag des Nichtwohngebäudes liegt mind. 5 Jahre zurück
  • Auch energetische Sanierung von Baudenkmalen kann gefördert werden

BAFA

  • förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen bei 2.000 €
  • Fördersatz bei 15 % der förderfähigen Ausgaben
  • förderfähige Kosten gedeckelt auf 1.000 €/m2 im Jahr, insgesamt max. 5 Mio. € im Jahr

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Gebäudehülle (Dämmung, Erneuerung von Fenstern, Außentüren, Wärmeschutz)
  • Anlagentechnik
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Heizungsoptimierung
  • Baubegleitung

Die Förderungen der BAFA greifen sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude.

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