Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 04.04.2024
„Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen ist die Zukunft”, sagt Jürgen Leppig vom Energieberaterverband GIH. „Nur so
schaffen wir es,
die Treibhausgasemissionen der Gebäude dauerhaft zu senken.” Gebäude sorgen in Deutschland für rund 115 Mio. Tonnen an
CO2-Emissionen – und das jedes Jahr.
Anbei finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Definitionen und Förderprogramme zum Energieeffizienten Bauen,
Sanieren und Wohnen in Deutschland.
EH40
Ein EH40-Gebäude weist einen Energiebedarf von nur 40 % auf im Vergleich zu einem Neubau ohne
Energieeffizienzstandards. Die Abkürzung EH steht für Effizienzhaus.
EH55
Ein EH55-Gebäude braucht nur 55 % der Energie eines Neubaus ohne Energieeffizienzstandards. EH55 gilt
mittlerweile als Standard im Markt, weshalb er nicht mehr gefördert wird.
Niedrigenergiehaus
Ein Gebäude, das im Vergleich zu einem anderen Referenzgebäude (deutlich) weniger Energie benötigt. In der
Regel meint man mit einem Niedrigenergiehaus ein KfW-Effizienzhaus. Der genaue EH-Standard hängt dabei von
der konkreten Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienz ab.
Energieausweis
Hier stehen Infos zum Energiebedarf eines Hauses oder einer Wohnung sowie Angaben zu den
Energieeffizienzklassen. Immobilieneigentümer müssen den Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern
vorlegen.
Energieeffizienzklasse
Bei der Energieeffizienzklasse geht es stets um den absoluten Bedarf an Endenergie, den ein Haus benötigt.
Die Energieeffizienzklasse A+ ist die beste, H die schlechteste. Ein Neubau nach EH40-Standard entspricht
der Energieeffizienzklasse A+ bis A. Mithilfe der Energieeffizienzklassen lassen sich die energetischen
Niveaus mehrerer Gebäude miteinander vergleichen.
Gebäudeenergiegesetz
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind die aktuellen Energieeffizienzstandards festgelegt. Das GEG greift seit
November 2020 für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude, unabhängig von ihrer Nutzung. Daher gilt es
sowohl für Wohn- als auch Gewerbegebäude.
Passivhaus
Ein Haus, das besonders wenig Wärme verbraucht, also an Heizenergie spart. Im Regelfall verzichten
Passivhäuser
auf eine klassische Heizung, einen Ofen oder Kamin. Entsprechend gut isoliert müssen Passivhäuser sein, um
den
Wärmeverlust zu vermeiden.
Nullenergiehaus
Ein Gebäude, das ohne externe Energie auskommt – also so wenig Energie verbraucht, dass der Mehrbedarf
durch
Eigenproduktion gedeckt werden kann.
Primärenergie
Unter die Primärenergie fallen alle Energieträger, die für die eigentliche Energieerzeugung nötig
sind, aber
noch nicht weiterverarbeitet wurden. Dazu zählen beispielsweise Kohle, Öl oder Gas.
Gebäudehülle
Zur Gebäudehülle zählen Außenwände, Dach oder Türen. Über die Gebäudehülle geht besonders viel
Energie verloren.
Luftdichtheit
Über die Gebäudehülle tritt leicht Luft mit gespeicherter Wärme nach außen. Eine
funktionierende Isolierung
sorgt für eine Luftdichtheit, um den Wärmeverlust zu vermeiden.
Wärmerückgewinnung
Eine Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz in einem Gebäude. Konkret geht es
darum, Wärme (thermische
Energie) zum Beispiel aus der Luft zurückzugewinnen.
Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten zur energetischen Förderung von Neubau oder Sanierung von
Bestandsimmobilien, sowohl für private Bauherren als auch Bauunternehmen: In der Hauptsache wickelt die
Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) die Auszahlungen von Krediten oder Tilgungszuschüssen ab. Die staatliche Förderbank
agiert hier
im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bzw. des Bundesbauministeriums. Für eine
Förderung muss vor Baubeginn über die Finanzierungspartner der Bauträger ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert dagegen nur Maßnahmen für die
Sanierung von
Bestandsgebäuden, im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier geschieht eine Förderung ebenfalls
nur auf Antrag.
Auch steuerliche Förderungen gibt es. So können Privatpersonen die energetischen Sanierungen über ihre
Einkommensteuererklärung absetzen, zumindest einen bestimmten Anteil.
Die Landesförderinstitute stellen ebenfalls Förderungen für Bauherren und Bauunternehmen zur Verfügung.
Allerdings
unterscheiden sie sich deutlich von Bundesland zu Bundesland – ebenso wie die Stelle, die für die Förderung zuständig
ist. Meist ist es die Landesbank oder die landeseigene Investitions- und Strukturbank. Wegen der Vielzahl der Programme
werden diese in der Übersicht nicht aufgeführt.
KfW
Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen”
KfW-Förderung für Neubau oder Kauf energetischer Nichtwohngebäude
Förderung von klimafreundlichen EH-40-Nichtwohngebäuden (mit oder ohne QNG)
KfW-Förderung für energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
Häuslebauer können über drei Jahre verteilt 20 % der Kosten einer energetischen Maßnahme im Rahmen der
Einkommensteuererklärung steuerlich absetzen. Die Höchstsumme liegt bei 40.000 € pro Objekt. Eine energetische
Baubegleitung kann direkt zu 50 % abgesetzt werden und muss folglich nicht verteilt werden.
Folgende Voraussetzungen greifen dafür:
KfW
Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen”
KfW-Förderung für Neubau oder Kauf energetischer Nichtwohngebäude
Förderung von klimafreundlichen EH-40-Nichtwohngebäuden (mit oder ohne QNG)
KfW
KfW-Förderung für energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
BAFA
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
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