Aktienrente: So will die Regierung die Rentenbeiträge stabilisieren – kann das gelingen?

Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 18.08.2023

Die Deutschen werden immer älter, Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zur Rente immer weniger – die Rentenkasse steht vor einem finanziellen Problem. Um das zu lösen, hat sich die FDP die Aktienrente ausgedacht: Ein Staatsfonds soll das derzeitige Rentensystem stützen.

Kann das gelingen? Wie funktioniert die Aktienrente überhaupt? Und welche Kritik gibt es an der Idee einer
kapitalgedeckten Altersvorsorge? Wir erklären es Ihnen.

Was bedeutet die Aktienrente für
mich?
Was Sie dazu
wissen sollten

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Rente?
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Was ist das Modell der Aktienrente?

Die Ampelkoalition unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will einen staatlichen Fonds einrichten,
dessen Erträge die
gesetzliche Rentenversorgung ab Mitte
der 2030er-Jahre stärken soll[1]. Durch die breit gestreute
und langfristige Anlage am Kapitalmarkt erhofft sich
die Bundesregierung regelmäßige Renditen.

Der Kapitalstock aus diesem Fonds soll das bestehende
System der
umlagefinanzierten Rente auf der Einnahmenseite ergänzen
. Ein „richtige“ Aktienrente stellt dieser
Kapitalstock indes
nicht dar, vielmehr ist von „Generationenkapital“ die Rede. Warum, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Derzeit funktioniert die Finanzierung der Rente nach dem Umlageprinzip. Beim Umlageverfahren
werden aus den
Einzahlungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Rentenversicherung die Bezüge der aktuellen
Rentnerinnen und Rentner bezahlt[2]. Im Gegenzug sollen die Jüngeren sich
auf eine Rente im Alter verlassen können. Durch den demografischen Wandel gerät dieser
Generationenvertrag
aber ins Wanken (siehe unten).

Wie funktioniert die Aktienrente genau?

Im Gegensatz zu Schweden, wo ein Teil der Rentenversicherungsbeiträge in den Investmentfonds AP7[3] investiert wird, setzt
das deutsche Modell zunächst auf den Aufbau einer Aktienrücklage mit Geld aus dem Bundeshaushalt. Ab 2024 plant
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) mit einer Einzahlung von zwölf Milliarden Euro, finanziert über Schulden.
Das Kapital stammt somit nicht aus den Beitragszahlungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Rentenkasse.

Nach den bisherigen Plänen soll das Geld zweckgebunden in einen global diversifizierten Aktienfonds
investiert werden. Die erzielten Erträge sollen ab Mitte der 2030er-Jahre die gesetzliche Rentenversicherung
unterstützen
.

Die Hoffnung: Die Zinsen für die auszugebenden Bundesanleihen
könnten unter der langfristigen Rendite der Kapitalmärkte
liegen, so soll sich die Schuldenaufnahme rentieren. Den Betrag von zwölf Milliarden Euro will die Regierung in den
folgenden Jahren jährlich um drei Prozent erhöhen. Bis 2035 strebt der Bund beim „Generationenkapital“ ein
Volumen von 200 Mrd. € an.

Die Leitung des Staatsfonds soll derweil Anja Mikus übernehmen, die bereits den Fonds zur kerntechnischen Sanierung (Kenfo) führt. Der Kenfo wurde 2017 als öffentlich-rechtliche Stiftung vom Bund gegründet, mit dem Ziel, die finanziellen Folgen des Atomausstiegs zu bewältigen[4].

Gut zu wissen: Die Idee der Aktienrente in der Rentenpolitik geht auf die Politiker Johannes
Vogel und Christian
Dürr (beide FDP) zurück. Sie stellten Anfang 2021 ein Konzept nach schwedischem Vorbild vor[5], das nach den
Bundestagswahlen 2021 Einzug in den Koalitionsvertrag fand: Jeder, der Beiträge zur Rentenversicherung zahlt,
sollte zwei Prozent seines Bruttoeinkommens in einen Fonds investieren, der unabhängig verwaltet wird und
maßgeblich auf Aktien basiert. Von den derzeitigen 18,6 % an Rentenbeitrag würden also zwei Prozentpunkte in
diesen Aktienfonds fließen.

Warum braucht es die Aktienrente?

Weil das aktuelle gesetzliche Rentensystem stark unter Druck steht. Denn immer weniger Beitragszahler
zahlen für immer
mehr Rentnerinnen und Rentner[6]. Das
arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) rechnet etwa damit, dass im Jahr 2030 67 Rentnerinnen und Rentner
auf 100 Beitragszahler kommen[7]. Zum Vergleich: 2020
waren es nur 57, 1992 gar nur 37.

Aktuell geht die Generation der sogenannten Babyboomer (Geburtsjahre 1946 bis 1964) in den Ruhestand,
was die Rentenkasse zusätzlich belastet. Möglich ist in der Folge, dass die Rentenbeiträge oder das Renteneintrittsalter weiter
steigen könnten. Über das „Generationenkapital“ will der Bund die Rentenbeiträge künftig möglichst stabil halten – oder
zumindest nur geringfügig ansteigen lassen[8].

Zugleich soll das Rentenniveau bei dem aktuellen Wert von 48 % festgeschrieben werden. Das
Rentenniveau ist ein Prozentwert, der das Verhältnis zwischen der Standardrente und dem Durchschnittseinkommen in Deutschland widerspiegelt.
Die Standardrente meint dabei die Rente, die ein Versicherter nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsentgelt erhält.
Wichtig ist jedoch: Sinkt das Rentenniveau, bedeutet das nicht, dass die Renten ebenfalls sinken. Das ist gesetzlich
ausgeschlossen. Es heißt nur, dass die Renten im Vergleich zu den Einkommen weniger stark steigen.

Reicht die Aktienrente aus?

Nein – zumindest nicht nach den aktuellen Plänen. Die Summe von zwölf Milliarden Euro entspricht nicht einmal den
Rentenausgaben des Bundes für einen Zeitraum von zwei Wochen.

Das Verbraucherportal „Finanztip“ hat indes ausgerechnet, welche Mittel tatsächlich nötig wären. Laut
der Analyse müsste
der Staatsfonds ein Volumen von mehr als 212 Mrd. € aufweisen, um eine Beitragssteigerung von einem Prozentpunkt zu
verhindern. Hierbei nimmt das Portal an, dass am Aktienmarkt eine durchschnittliche Rendite von 8 % pro Jahr
erzielt wird[9].
Diese historische Entwicklung ist jedoch nicht garantiert, der Aktienmarkt unterliegt schließlich
Schwankungen.

Zur Einordnung: Der Bund plant mit einem Volumen von 200 Mrd. € bis zum Jahr 2035, also wenn der Staatsfonds
bereits Erträge ausschütten soll.

Was bedeutet die Aktienrente für die eigene Vorsorge?

Eher wenig – die Hoffnung ist, dass durch die Aktienrente die Rentenbeiträge nicht ansteigen, was
positiv für aktuelle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wäre. Dennoch gilt: Sie müssen weiterhin selbst fürs Alter
vorsorgen
. Denn die
Kapitaldeckung der Rentenversicherung wird Ihre Bezüge als Rentnerin oder Rentner nicht erhöhen. Es geht lediglich um
eine Stabilisierung der Rente, eine Entlastung der Einnahmenseite.

Am einfachsten geht die Altersvorsorge über die breit gestreute Anlage am Kapitalmarkt – also
prinzipiell nach der Idee
der Aktienrente. Mit einem ETF-Sparplan investieren Sie in einen Indexfonds. Das ist ein Investmentfonds, der passiv
einen ganzen Aktienindex nachbildet. So liegen sämtliche Vermögenswerte des Index in Ihrem Portfolio.

Sie können Ihr Geld auch etwa in einen breit diversifizierten Aktienfonds stecken, hier liegen die
Kosten aber
(deutlich) höher als bei ETF. Neben der privaten
Altersvorsorge
kann die betriebliche
Versorgung
zudem helfen. Welche Möglichkeiten Sie haben, fürs Alter vorzusorgen, lesen Sie in diesem Artikel.

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Welche Kritik gibt es an der Aktienrente?

Besonders Arbeitnehmervertreter stemmen sich gegen die Aktienrente. Sie führen einige Kritikpunkte an der Aktienrente
auf[10]. Eine
Übersicht:

  • Volatilität: Der Hauptkritikpunkt. Aktien unterliegen Schwankungen, es gibt keine garantierte
    Rendite.
    Langfristige Investitionen können kurzfristige Verluste ausgleichen, doch bei schlechter Performance könnte das
    zu Rentenkürzungen führen, so die Sorge. Eine Rentenkürzung ist durch die staatliche Rentengarantie jedoch
    ausgeschlossen.
  • Finanzierung: Der Aufbau eines Kapitalstocks erfordert zunächst Ausgaben. Die von
    FDP-Finanzminister Lindner
    geplante Finanzierung über Kredite könnte daher zukünftige Generationen mit noch höheren Schulden belasten.
  • Wachstum: Um langfristig einen halben Prozentpunkt des Beitragssatzes zu finanzieren, muss der
    Kapitalstock
    kontinuierlich wachsen – auch um die Zinszahlungen in die Rentenkasse auszugleichen.
Neben der Aktienrente gibt es noch weitere Vorschläge, das System der gesetzlichen Rente zu
stützen. So hat die
Wirtschaftsweise Veronika Grimm vorgeschlagen, die „Rente mit 63“ abzuschaffen. Ein höheres
Renteneintrittsalter wird ebenso diskutiert, die CDU hatte eine entsprechende Idee ins Spiel gebracht.

Bild-Copyright: © PantherMedia / AndreyPopov

Quellenangaben

  1. Bundesfinanzministerium: Christian Lindner gibt Startschuss für das
    Generationenkapital
  2. Deutsche Rentenversicherung: Umlageverfahren
  3. AP7: About us
  4. Kenfo: Über den Kenfo
  5. FDP: Studie – Gesetzliche Aktienrente führt zu Stabilisierung und
    Entlastung
  6. Roppel, C. (2020). Der demografische Wandel und die gesetzliche Rentenversicherung in
    Deutschland – Kapitaldeckungsverfahren, Erhöhung des Bundeszuschusses oder die Anhebung des Renteneintrittsalters als
    Lösung? In: Rebeggiani, L., Wilke, C.B. und Wohlmann, M. (Hrsg.). Megatrends aus Sicht der Volkswirtschaftslehre:
    Demografischer Wandel – Globalisierung und Umwelt – Digitalisierung. Wiesbaden: Springer Gabler. S. 33 f.
  7. Institut der deutschen Wirtschaft: Rente, Pflege, Kranken- und
    Arbeitslosenversicherung
  8. Bundesfinanzministerium: „Das Generationenkapital: für
    Gerechtigkeit und solide Staatsfinanzen“, BMF-Monatsbericht
  9. Finanztip: So
    soll die Rentenversicherung entlastet werden
  10. Deutscher Gewerkschaftsbund: Aktienrente – Was bisher zum
    Generationenkapital geplant ist