Renteninformation: Dieses Schreiben der Rentenversicherung sollten Sie gut lesen

Von Dr. Sabine Theadora Ruh, Mauritius Kloft – aktualisiert am 14.07.2023

Es gibt Themen im Leben, die man gerne vor sich herschiebt. Dazu zählt auch die eigene Altersvorsorge. Um die Deutschen
dennoch darauf zu stoßen, verschickt die Rentenversicherung jedes Jahr eine sogenannte
Renteninformation an die meisten der Versicherten.

Dieses Schreiben sollten Sie daher nicht ignorieren und ungeöffnet im Altpapier entsorgen. Denn es enthält wichtige
Informationen über die voraussichtliche Höhe Ihrer künftigen Rentenzahlung.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was in der jährlichen Renteninformation steht, die Besonderheiten des Schreibens sind –
und wie Sie die Renteninformation nutzen sollten.

So sieht Ihre Renteninformation aus: Zum Musterschreiben

Renteninformation, Rentenauskunft oder Rentenbescheid: Was sind die Unterschiede?

Was steht in der Renteninformation?

In der Renteninformation finden Sie Ihre gesammelten Rentenansprüche, auch Anwartschaften genannt, zudem
Informationen
wie Ihren Rentenbeginn und Hinweise zur Rente
wegen einer Erwerbsminderung[1]. Die Renteninformation gibt Auskunft
über
:

  • Die Höhe Ihrer bisherigen Rentenansprüche. Das bedeutet, wie hoch Ihre Rente ausfallen würde, wenn Sie keine
    Rentenbeiträge mehr leisten würden.
  • Die Renteninformation besagt, wie hoch Ihre Altersrente ausfällt, wenn Sie weiterhin so viel einzahlen wie
    durchschnittlich in den letzten fünf Jahren.
  • Auch zeigt die Information, wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ausfallen würde.

Die Angaben in der Renteninformation beziehen sich auf die Bruttorente. Von der späteren Rente
müssen Sie noch Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung als auch womöglich Steuern zahlen.

Musterschreiben: So sieht Ihre Renteninformation aus

Im folgenden Musterschreiben haben wir für Sie dargestellt, welche Angaben Sie in der Renteninformation finden:

Renteninfo richtig lesen
Quellen:

Deutsche Rentenversicherung 
, Eigene Bearbeitung
Sie sollten sich nicht allein auf die Renteninformation verlassen. Denn: Die Angabe zu Ihrer
voraussichtlichen Rentenhöhe ist lediglich eine Hochrechnung, die sich auch ändern kann. Zudem weist die
Rentenversicherung in der Renteninformation daraufhin, dass sich eine Rentenlücke auftun könnte – und die
Inflation zudem zu einem Kaufkraftverlust im Alter führen könnte. Das sollten Sie bei Ihrer Altersvorsorge
stets im Auge behalten.

Ihr Versicherungsverlauf entscheidet über die Rente

Grundlage für eine korrekte Rentenberechnung ist ein vollständiger Versicherungsverlauf. Das bedeutet:
Sämtliche Zeiten, die für die gesetzliche Rente zählen, sind darin aufgeführt. Das sind bei weitem nicht nur
Beitragszeiten, sondern etwa auch Kindererziehungszeiten, Zeiten eines Wehr- oder Zivildienstes oder der nicht
erwerbsmäßigen Pflege.

Je nachdem erhalten Sie für diese Zeiten sogenannte Rentenpunkte, auch Entgeltpunkte genannt.
Diese bestimmen schlussendlich Ihre Rentenhöhe. Andere Zeiten können indes dafür sorgen, dass Sie vor der
Regelaltersgrenze in Rente gehen können, sprich Ihren Renteneintritt vorziehen.

Um sicherzugehen, dass Ihr Versicherungsverlauf vollständig ist, fordert Sie die Rentenversicherung spätestens
mit dem 43. Lebensjahr auf, Ihr Rentenkonto zu klären und mögliche Lücken im
Versicherungsverlauf zu schließen. Das Rentenkonto wird auch Versicherungskonto genannt und enthält eine
Übersicht über Ihre Beitragszeiten.

Sie können sich Ihren aktuellen Versicherungsverlauf jederzeit zusenden lassen. Geben Sie bei sämtlichem
Schriftverkehr mit der Rentenversicherung stets Ihre Sozialversicherungsnummer an. Diese finden Sie entweder in
Ihrem Sozialversicherungsausweis oder auf früheren Schreiben einer Sozialversicherung.

Warum ist die Renteninformation so wichtig?

Für gesetzlich Versicherte ist es wichtig, sich durch die Renteninformation darüber zu, wie hoch Ihre künftige Rente
ausfallen könnte – und wie hoch Ihre Versorgungslücke tatsächlich ist. Oftmals sind Menschen, die zum
ersten Mal eine
Renteninformation bekommen, zunächst überrascht oder geschockt.

Denn: Der prognostizierte Rentenbetrag dürfte eher geringer ausfallen. Durch die Renteninformation kann
Ihnen bewusst
werden, dass die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard im Alter zu
halten. Oder
schlimmer noch: Sie im Ruhestand mit Ihrer gesetzlichen Rente an der Armutsgrenze liegen.

Um ein böses Erwachen zu verhindern, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit der Altersvorsorge zu beschäftigen.
Zunächst einmal müssen Sie klären, wie hoch Ihr Vorsorgebedarf ist. Sollte das feststehen, sorgen Sie
am einfachsten fürs Alter vor, wenn Sie Ihr Geld breit gestreut anlegen, zum Beispiel über Bankspareinlagen, Aktien oder sogenannte ETF. Auch Immobilien können Teil Ihrer
Altersvorsorge sein.

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Wann kommt die Renteninformation?

Grundsätzlich gilt: Nicht jeder, der rentenversichert ist, erhält eine Renteninformation. Diese kommt erst nach einer
bestimmten Zeit.

Für die Renteninformation müssen Sie die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren Rentenversicherung
erfüllt haben. Das
bedeutet: Sie müssen mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben – oder durch Kindererziehung, nicht
erwerbsmäßige Pflege oder auf andere Art diese Zeiten erreichen. Zudem gilt: Die erste Renteninformation bekommen Sie
erst im Alter von 27 Jahren.

Was tun, wenn die Renteninformation ausbleibt?

Sollten Sie einmal keine Renteninformation zugeschickt bekommen, obwohl Ihnen eine zusteht, ist das kein Problem. Dann
können Sie einfach eine Renteninformation bei der Rentenversicherung beantragen.

Das geht am einfachsten online

auf der Seite der Rentenversicherung 
. Hier
müssen Sie lediglich auswählen, welches Dokument der Rentenversicherung Sie benötigen (in dem Fall eine
Renteninformation) und Sozialversicherungsnummer sowie Namen angeben.

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Renteninformation, Rentenauskunft oder Rentenbescheid: Was ist der
Unterschied?

Auch wenn die Namen der Schreiben recht ähnlich klingen, es geht um unterschiedliche Angaben. Ein Überblick:

Rentenauskunft

Die Rentenauskunft ist die ausführliche Version der Renteninformation, die alle Versicherten ab dem 55.
Lebensjahr
erhalten. Danach bekommen Sie diese dann alle drei Jahre bis zur Rente zugesandt. Die Renteninformation bekommen Sie
dann nicht mehr.

Die Rentenauskunft bietet eine Übersicht über den bisherigen Versicherungsverlauf – also sämtliche
Beitragszeiten. Im
besten Fall haben Sie bereits Ihr Rentenkonto geklärt, sodass die Angaben auch vollständig sind.

Ebenso wie die Renteninformation enthält die Rentenauskunft auch Informationen zur Rentenhöhe. Im Regelfall sollte die
Zahl auch deutlich näher an der Realität sein als die Angaben aus der Renteninformation.

Rentenbescheid

Den Rentenbescheid erhalten alle, die einen Rentenantrag gestellt haben[2]. Im Rentenbescheid finden Sie
dann den abgeschlossenen Versicherungsverlauf sowie die Höhe Ihrer Rente. Anders als bei
Renteninformation und Rentenauskunft sind die Angaben im Rentenbescheid nicht vorläufig, sondern endgültig.

Allein: Sollte der Rentenbescheid doch eine Versicherungszeit nicht enthalten oder eine Angabe in dem Schreiben
fehlerhaft sein, können Sie ihn anfechten. Innerhalb eines Monats nach Erhalt haben Sie Zeit dafür. Deshalb sollten Sie
den Rentenbescheid gut überprüfen.

Es ist auch möglich, dass Ihr Rentenantrag abgelehnt wird. Das ist etwa der Fall, wenn Sie die
Mindestversicherungszeit nicht erfüllen. Dagegen können Sie schriftlich Widerspruch einlegen.

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Quellenangaben

  1. Sozialgesetzbuch
    (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung: § 109 Renteninformation und Rentenauskunft
  2. Sozialgesetzbuch
    (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung: § 99 Beginn