Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 10.11.2022
Es gibt Themen im Leben, die man gerne vor sich herschiebt. Dazu zählt auch die eigene Altersvorsorge. Um die Deutschen dennoch darauf zu stoßen, verschickt die Rentenversicherung jedes Jahr eine sogenannte Renteninformation an die Mehrzahl der Versicherten.
Dieses Schreiben sollten Sie daher nicht ignorieren und ungeöffnet im Altpapier entsorgen. Denn es enthält wichtige Informationen über die voraussichtliche Höhe Ihrer künftigen Rentenzahlung.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was alles in der jährlichen Renteninformation steht, was die Besonderheiten bei dem Schreiben sind – und was Sie mit dem Brief der Rentenversicherung machen sollten.
In der Renteninformation finden Sie – wie der Name vermuten lässt – alle wichtigen Informationen zur gesetzlichen Rente, also zu Ihren gesammelten Rentenansprüche, auch Anwartschaften genannt, möglichen Rentenerhöhungen, dem Rentenbeginn und Infos zur Rente wegen einer Erwerbsminderung. Die Renteninformation gibt Auskunft darüber:
Im folgenden Musterschreiben haben wir für Sie dargestellt, welche Angaben Sie in der Renteninformation finden:
Grundlage für eine korrekte Rentenberechnung ist ein vollständiger Versicherungsverlauf. Das bedeutet: Sämtliche Zeiten, die für die gesetzliche Rente zählen. Das sind bei weitem nicht nur Beitragszeiten, sondern etwa auch Kindererziehungszeiten, Zeiten eines Wehr- oder Zivildienstes oder der nicht erwerbsmäßigen Pflege.
Je nachdem erhalten Sie für diese Zeiten sogenannte Rentenpunkte, auch Entgeltpunkte genannt. Diese bestimmen Ihre Rentenhöhe. Andere Zeiten können indes dafür sorgen, dass Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen können, sprich Ihren Renteneintritt vorziehen.
Weil Sie sich mit der Renteninformation ein Bild davon machen können, wie hoch Ihre künftige Rente ausfallen könnte – und wie hoch Ihre Versorgungslücke tatsächlich ist. Oftmals sind Menschen, die zum ersten Mal eine Renteninformation bekommen, zunächst überrascht oder geschockt.
Denn: Der prognostizierte Rentenbetrag dürfte sehr schmal ausfallen, weil das Gehalt im Regelfall im Laufe des Lebens steigt. Doch auch in späteren Jahren könnte Ihnen durch die Renteninformation bewusst werden, dass die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht, um Ihren bisherigen Lebensstandard im Alter zu halten. Oder schlimmer noch: Sie im Ruhestand mit Ihrer gesetzlichen Rente an der Armutsgrenze liegen.
Um ein böses Erwachen zu verhindern, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit der Altersvorsorge zu beschäftigen. Zunächst einmal müssen Sie klären, wie hoch Ihr Vorsorgebedarf ist. Sollte das feststehen, sorgen Sie am einfachsten fürs Alter vor, wenn Sie Ihr Geld breit gestreut anlegen, zum Beispiel über sogenannte ETF. Auch Immobilien können Teil Ihrer Altersvorsorge sein.
Grundsätzlich gilt: Nicht jeder, der rentenversichert ist, erhält eine Renteninformation. Diese kommt erst nach einer bestimmten Zeit.
Für die Renteninformation müssen Sie die Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung erfüllt haben. Diese wird auch Wartezeit genannt und liegt bei fünf Jahren. Das bedeutet: Sie müssen mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben – oder durch Kindererziehung, nicht erwerbsmäßige Pflege oder auf andere Art diese Zeiten erreichen. Zudem gilt: Die erste Renteninformation bekommen Sie erst mit Ihrem 27. Lebensjahr.
Sollten die Voraussetzungen greifen, beginnt die Rentenversicherung mit dem Versand der Renteninformation. Und zwar jedes Jahr. Es ist deshalb auch entscheidend, dass Sie der Rentenversicherung mitteilen, wenn sich Ihre Adresse ändert. Bis jeder Versicherte sein Schreiben erhalten hat, kann es jedoch dauern – jeden Monat werden Zehntausende Briefe verschickt.
Sollten Sie einmal keine Renteninformation zugeschickt bekommen, obwohl Ihnen eine zusteht, ist das kein Problem. Dann können Sie einfach eine Renteninformation bei der Rentenversicherung beantragen.
Das geht am einfachsten online
auf der Seite der Rentenversicherung . Hier müssen Sie lediglich auswählen, was für ein Dokument der Rentenversicherung Sie benötigen (in dem Fall eine Renteninformation) und Ihre Sozialversicherungsnummer als auch Ihren Namen angeben.
Auch wenn die Namen der Schreiben recht ähnlich klingen, stecken unterschiedliche Briefe dahinter. Ein Überblick:
Rentenauskunft
Die Rentenauskunft ist im Grunde die ausführliche Version der Renteninformation. Diese erhalten alle Versicherten mit mindestens fünf Jahren Wartezeit ab dem 55. Lebensjahr. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger schickt Ihnen dieses Schreiben dann alle drei Jahre bis zur Rente zu. Die Renteninformation bekommen Sie dann nicht mehr.
In der Rentenauskunft finden Sie eine Übersicht über Ihren bisherigen Versicherungsverlauf – also sämtliche Beitragszeiten. Im besten Fall haben Sie bereits Ihr Rentenkonto geklärt, sodass die Angaben auch vollständig sind (siehe oben).
Ebenso wie die Renteninformation enthält die Rentenauskunft auch Infos zur Rentenhöhe, die Sie erwarten können. Im Regelfall sollte die Zahl auch deutlich näher an der Realität sein als die Angaben aus der Renteninformation.
Rentenbescheid
Den Rentenbescheid erhalten alle, die einen Rentenantrag gestellt haben. Im Rentenbescheid finden Sie dann sozusagen den abgeschlossenen Versicherungsverlauf sowie die Höhe Ihrer Rente. Anders als bei Renteninformation und Rentenauskunft sind die Angaben im Rentenbescheid nicht vorläufig, sondern stehen fest.
Allein: Sollte der Rentenbescheid doch eine Versicherungszeit nicht enthalten oder eine Angabe in dem Schreiben fehlerhaft sein, können Sie ihn anfechten. Innerhalb eines Monats nach Erhalt haben Sie Zeit dafür. Deshalb sollten Sie den Rentenbescheid gut überprüfen.
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