In diesem Alter können Sie in Rente gehen

Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 18.08.2023

Überprüft von Dr. Sabine Theadora Ruh

Für viele Menschen ist der Ruhestand der mitunter erstrebenswerteste Teil des Berufslebens – auch wenn
man das womöglich
nicht offen zugibt. So hat man als Rentnerin oder Rentner endlich Zeit, große Urlaubsreisen zu unternehmen, mit den
Enkelkindern zu spielen oder schlicht im Garten zu arbeiten. Nicht verwunderlich also, dass das gesetzliche und
das
tatsächliche Rentenalter
in Deutschland auseinanderdriften – die Menschen wollen möglichst frühzeitig in
Rente gehen.

Im Jahr 2021 waren Frauen im Durchschnitt mit 64,2 Jahren in Rente, Männer im Alter von im Schnitt 64,1 Jahren[1]. Die
gesetzliche Altersgrenze lag indes bei rund 65 Jahren, je nach Geburtsjahr. Klar ist schon jetzt: Das
Renteneintrittsalter wird in den kommenden Jahren steigen, auch weil die Lebenserwartung steigt.

In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie regulär in Rente gehen können, welche Möglichkeiten es gibt, vor der
gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand einzutreten und was Sie in diesem Fall beachten sollten.

Wie viel früher kann ich in Rente gehen?
Erfahren Sie es hier

Kommt die Zahlung automatisch? Was Sie bei der Rente beachten sollten

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Wann kann ich in Rente gehen?

Wann Sie eine sogenannte Regelaltersrente der Deutschen Rentenversicherung erhalten, hängt maßgeblich
von Ihrem Geburtsjahrgang und der Anzahl Ihrer Beitragsjahre ab. Denn in Deutschland
gilt eine Regelaltersgrenze, die vom Geburtsjahr bestimmt wird: So können Menschen, die vor 1947
geboren sind, mit 65 Jahren in Rente gehen, ohne Rentenabschläge in Kauf zu nehmen[2].

Diese Regelaltersgrenze steigt seit 2012 stufenweise an: von 65 auf 67 Jahre. Alle Versicherten
ab dem Jahrgang 1964 können nach 2029 erst mit einem
Alter von 67 Jahren in Rente gehen.

Tabelle: Diese Regelaltersgrenzen gelten bei der Rente

Welche Regelaltersgrenzen für Sie gelten, können Sie in folgender Tabelle ablesen:


Geburtsjahr

Renteneintrittsalter
vor 1947 65 Jahre
1947 65 Jahre + 1 Monat
1948 65 Jahre + 2 Monate
1949 65 Jahre + 3 Monate
1950 65 Jahre + 4 Monate
1951 65 Jahre + 5 Monate
1952 65 Jahre + 6 Monate
1953 65 Jahre + 7 Monate
1954 65 Jahre + 8 Monate
1955 65 Jahre + 9 Monate
1956 65 Jahre + 10 Monate
1957 65 Jahre + 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate
ab 1964 67 Jahre

Abgesehen vom Geburtsdatum sind auch die Beitragsjahre entscheidend: Denn mit einer langen Versicherungszeit können Sie
auch vorzeitig in Altersrente gehen.

Für schwerbehinderte Menschen oder Bergleute gibt es beim Renteneintritt besondere Regelungen. So können
Versicherte, die mindestens 25 Jahre ständig unter Tage gearbeitet haben, ab 60 Jahren in Rente gehen.
Doch auch bei dieser Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute steigt die
Altersgrenze an. Bergleute, die ab 1964 geboren sind, können im Regelfall erst mit 62 Jahren
abschlagsfrei in Rente gehen.

Für Pensionäre greifen indes andere Regelungen als für Rentner: Ein Beamtenverhältnis gilt
normalerweise auf Lebenszeit – doch auch hier gibt es selbstredend einen Ruhestand. Wann der allerdings ist,
entscheiden in einer föderalen Struktur die Länder und der Bund für ihre jeweiligen Beamten selbst. In den
meisten Fällen gilt das Pensionsalter von 67 Jahren, zumindest für Menschen, die ab dem Jahr 1964 geboren
sind.
Für frühere Jahrgänge gibt es entsprechende Sonderregeln und frühere Eintrittsalter – ähnlich also wie bei
Regelaltersrenten.

Kann ich auch früher in Rente gehen?

Ja, ein früherer Renteneintritt ist grundsätzlich möglich – allerdings nur unter zwei Voraussetzungen:

  1. Sie müssen eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren aufweisen. Dann bekommen Sie die
    sogenannte Rente für langjährig Versicherte[3].
  2. Zudem müssen Sie Abschläge für den früheren Rentenbeginn in Kauf nehmen. Pro Monat, den Sie vor
    der Regelaltersgrenze in Rente gehen, sind das 0,3 %[4]. Aufs Jahr gerechnet
    folglich 3,6 %. Wichtig: Die
    Abschläge gelten für den Rest Ihres Lebens, Ihre Rente bleibt also dauerhaft gekürzt. Der
    maximale Abzug liegt bei 14,4 % für vier Jahre vor Ihrem regulären Renteneintritt.

Um die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren zu erreichen, müssen Sie nicht 35 Jahre lang
Pflichtbeiträge gezahlt haben. Sie können auch freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung
entrichtet haben. Ebenso zählen auch Kindererziehungszeiten, Phasen, in denen Sie Angehörige privat
gepflegt
haben sowie sogenannte Anrechnungszeiten. Das sind Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine
Beiträge zur
Rentenversicherung zahlen
konnten, etwa wegen einer Schulausbildung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Es lohnt sich also, regelmäßig Ihre Renteninformation zu überprüfen, ob
diese Zeiten dort aufgeführt werden. So können Sie eine Mindestversicherungszeit womöglich etwas früher erreichen.


Beispiel
Nehmen wir an, Ihr regulärer Rentenzugang wäre im August 2025. Die Mindestversicherungs­zeit von
35 Jahren haben Sie erfüllt, die Höhe Ihrer Altersrente liegt bei 1.200 € im Monat. Da Sie
aber bereits im Januar 2025 und somit sieben Monate vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen
möchten, wird Ihnen ein Abschlag von 2,1 % berechnet. Ihre Rente fällt also um
25,20 € geringer aus, und das jeden Monat bis zu Ihrem Tod.

Überlegen Sie sich also gut, ob es wirklich Sinn ergibt, vor dem Renteneintritts­alter in den
Ruhestand zu gehen. Ohnehin sollten Sie sich schon frühzeitig mit Ihrer Altersvorsorge beschäftigen. Denn
oftmals reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um den bisherigen Lebens­standard im Alter zu
halten. Dann hilft die private
Vorsorge
.

Keine Regel ohne Ausnahmen: Sollten Sie besonders lange gearbeitet und Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben, können
Sie auch ohne Abschläge vor dem Renteneintrittsalter in Altersrente gehen.

Wer kann im Alter von 63 Jahren in Rente gehen?

Wenn Sie mindestens 45 Jahre rentenversichert gewesen sind, können Sie ohne Abzüge vor der
Regelaltersgrenze
in Rente gehen, also eine Frührente beziehen. Diese sogenannte Rente für
besonders langjährig Versicherte
[5] ist für gewöhnlich als „Rente mit 63“ bekannt.

Allein: Die wirkliche „Rente mit 63“ gibt es nicht mehr. Denn auch hier steigen die
Altersgrenzen schrittweise an, die eigentliche „Rente mit 63“ gab es nur für die Jahrgänge vor 1953. Bis zum Jahrgang
1964 hebt die Regierung das Zugangsalter an. Entsprechend können alle Jahrgänge ab 1964 erst ab dem Alter von
65 Jahren in Rente gehen, sofern sie mindestens 45 Beitragsjahre aufweisen.

Tabelle: Anhebung des Eintrittsalters bei der „Rente mit 63“


Geburtsjahr

Renteneintrittsalter
1953 63 Jahre + 2 Monate
1954 63 Jahre + 4 Monate
1955 63 Jahre + 6 Monate
1956 63 Jahre + 8 Monate
1957 63 Jahre + 10 Monate
1958 64 Jahre
1959 64 Jahre + 2 Monate
1960 64 Jahre + 4 Monate
1961 64 Jahre + 6 Monate
1962 64 Jahre + 8 Monate
1963 64 Jahre + 10 Monate
1964 65 Jahre

Diese Zeiten zählen für die „Rente mit 63“

Neben Pflichtbeiträgen aus einer angestellten Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit zählen bei der Rente
für besonders langjährig Versicherte auch Beiträge aus Minijobs, die sowohl vom Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer
gezahlt worden sind.

Auch Zeiten, in denen Sie Wehr- oder Zivildienst absolviert haben oder Kindererziehungszeiten, zählen. Informieren Sie
sich am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung, sollten Sie noch Rückfragen zu den Regeln haben.

Kommt die Rente im Alter automatisch?

Nein, die Deutsche Rentenversicherung überweist Ihre Rentenzahlungen nicht automatisch auf Ihr Konto,
sobald Sie das Rentenalter erreicht haben. Was viele nicht wissen: Um tatsächlich eine Rente zu erhalten, müssen Sie
einen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

Die Rentenversicherung empfiehlt, das etwa drei Monate vor Ihrem geplanten Rentenbeginn zu machen. Am einfachsten
funktioniert es online, den Rentenantrag finden Sie auf der Homepage der Rentenversicherung . Vor Ihrem Renteneintritt sollten Sie unbedingt prüfen,
ob die Rentenversicherung sämtliche Beitragszeiten erfasst hat.

Nach Ihrem Rentenantrag stellt die Versicherung einen sogenannten Rentenbescheid aus. Hier finden
Sie nochmals Ihren gesamten Versicherungsverlauf und Ihre Rentenhöhe aufgeführt. Den Rentenbescheid sollten Sie gut
durchsehen. Binnen eines Monats können Sie noch Einspruch einlegen, sollte der Rentenbescheid falsch sein.

Im Gegensatz zur Altersrente fließt die Grundrente
automatisch, also der Aufschlag auf Mini-Renten. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie nicht
stellen: Falls Sie eine Altersrente beziehen und Anspruch auf die Grundrente haben, überweist die
Rentenversicherung Ihnen den Zuschlag mit Ihrer herkömmlichen Rentenzahlung.

Wird das Renteneintrittsalter weiter steigen?

Davon ist auszugehen, ja. Denn durch den demografischen Wandel steht die gesetzliche Rentenversicherung
in wenigen Jahren vor einem Finanzierungsproblem. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Bundesregierung an den drei
Stellschrauben Renteneintrittsalter, Rentenhöhe und Rentenbeiträge dreht – auch um die Bundeszuschüsse aus Steuermitteln
zur Rentenkasse nicht noch weiter steigen zu lassen[6].

Die aktuelle Ampelkoalition unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) setzt auf einen freiwillig späteren Renteneintritt und
will dafür die Flexi-Rente bekannter und attraktiver machen. So entfiel die Hinzuverdienstgrenze seit
2023
komplett – entsprechend können Sie als Rentner Geld dazuverdienen. Auch eine Aktienrente will der Bund
etablieren. Mehr dazu lesen Sie hier.

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Kann ich auch später in Rente gehen?

Ja, das geht. Analog zu einem Rentenbezug vor dem Renteneintrittsalter ist auch ein späterer Rentenbeginn möglich.

Für jeden Monat, den Sie über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten und rentenversichert sind, erhalten Sie einen
Zuschlag von 0,5 % von der Rentenversicherung. Auf ein Jahr gerechnet macht dies bereits einen
Zuschlag von 6 % aus – zusätzlich zu den Beiträgen, die Sie in der Zeit noch einzahlen.

Sprechen Sie am besten frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie überlegen, über das reguläre Eintrittsalter
hinaus arbeiten zu gehen. In manchen Betrieben ist das nicht möglich. Dann könnten Sie stattdessen auch in Rente
gehen, aber einen Nebenjob aufnehmen, etwa auf Minijob-Basis. Auch auf die Beiträge, die Sie
freiwillig in die Rentenkasse zahlen, kommt der Zuschlag obendrauf. Die erhöhte Rente bekommen Sie dann ab Juli
des Folgejahres ausgezahlt.

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Quellenangaben

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rentenversicherungsbericht 2022.
    S.68
  2. Sozialgesetzbuch
    (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung: § 235 Regelaltersrente
  3. Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung: § 236
    Altersrente für langjährig Versicherte
  4. Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung: § 77
    Zugangsfaktor
  5. Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung:
    § 236b Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  6. Roppel, C. (2020). Der demografische Wandel und die gesetzliche
    Rentenversicherung in Deutschland – Kapitaldeckungsverfahren, Erhöhung des Bundeszuschusses oder die Anhebung des
    Renteneintrittsalters als Lösung? In: Rebeggiani, L., Wilke, C.B. und Wohlmann, M. (Hrsg.). Megatrends aus Sicht der
    Volkswirtschaftslehre: Demografischer Wandel – Globalisierung & Umwelt – Digitalisierung. Wiesbaden: Springer Gabler. S.
    33 f.