Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 02.01.2023
Für viele Menschen ist der Ruhestand der mitunter erstrebenswerteste Part des gesamten Berufslebens – auch wenn man das womöglich nicht offen zugibt. So hat man als Rentnerin oder Rentner endlich Zeit, große Urlaubsreisen zu unternehmen, mit den Enkelkindern zu spielen oder schlicht im Garten zu arbeiten. Nicht verwunderlich also, dass das gesetzliche und das tatsächliche Rentenalter in Deutschland auseinanderdriften – die Menschen tendieren zur Frührente.
Im Jahr 2020 gingen Frauen im Durchschnitt mit 64,2 Jahren in Rente, Männer im Alter von im Schnitt 64,1 Jahren. Die gesetzliche Regelaltersgrenze lag indes bei 65,8 Jahren. Klar ist schon jetzt: Das Renteneintrittsalter wird in den kommenden Jahren steigen, auch weil die Lebenserwartung anzieht.
In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie regulär in Rente gehen können, welche Möglichkeiten es gibt, vor der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand einzutreten und was Sie in diesem Fall beachten sollten.
Wann Sie eine sogenannte Regelaltersrente der Deutschen Rentenversicherung erhalten, hängt maßgeblich von Ihrem Geburtsjahrgang und der Anzahl Ihrer Beitragsjahre ab. Denn in Deutschland gilt eine Regelaltersgrenze, die vom Geburtsjahr bestimmt wird: So können Menschen, die vor 1947 geboren sind, mit 65 Jahren in Rente gehen, ohne Rentenabschläge in Kauf zu nehmen.
Diese Regelaltersgrenze steigt seit 2012 stufenweise an: von 65 auf 67 Jahre. Alle Versicherten ab dem Jahrgang 1964 können nach 2029 erst mit einem Alter von 67 Jahren in Rente gehen.
Tabelle: Diese Regelaltersgrenzen gelten bei der Rente
Welche Regelaltersgrenzen genau greifen, können Sie in folgender Tabelle ablesen:
Geburtsjahr |
Renteneintrittsalter |
---|---|
vor 1947 | 65 Jahre |
1947 | 65 Jahre + 1 Monat |
1948 | 65 Jahre + 2 Monate |
1949 | 65 Jahre + 3 Monate |
1950 | 65 Jahre + 4 Monate |
1951 | 65 Jahre + 5 Monate |
1952 | 65 Jahre + 6 Monate |
1953 | 65 Jahre + 7 Monate |
1954 | 65 Jahre + 8 Monate |
1955 | 65 Jahre + 9 Monate |
1956 | 65 Jahre + 10 Monate |
1957 | 65 Jahre + 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Abgesehen vom Geburtsdatum sind auch die Beitragsjahre entscheidend: Denn mit einer langen Versicherungszeit können Sie auch vorzeitig in Altersrente gehen. Ohnehin gilt: Um einen Rentenanspruch zu erwerben, müssen Sie mindestens fünf Jahre Wartezeit aufweisen, sprich: Diese Zeit Rentenbeiträge gezahlt haben oder andere rentenrechtliche Versicherungszeiten aufweisen.
Ja, ein früherer Renteneintritt ist grundsätzlich möglich – allerdings nur unter zwei Voraussetzungen:
Um die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren zu erreichen, müssen Sie aber nicht 35 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. Sie können auch freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung entrichtet haben. Ebenso zählen auch Kindererziehungszeiten, Monate, in denen Sie Angehörige nicht erwerbsmäßig gepflegt haben sowie sogenannte Anrechnungszeiten. Das sind Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen konnten, etwa wegen einer Schulausbildung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
Es lohnt sich also, regelmäßig Ihre Renteninformation zu überprüfen, ob diese Zeiten dort aufgeführt werden. So können Sie eine Mindestversicherungszeit womöglich etwas früher erreichen.
Beispiel |
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Nehmen wir an, Ihr regulärer Rentenzugang wäre im August 2025. Die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren haben Sie erfüllt, die Höhe Ihrer Altersrente liegt bei 1.200 € im Monat. Da Sie aber bereits im Januar 2025 und somit sieben Monate vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchten, wird Ihnen ein Abschlag von 2,1 % berechnet. Ihre Rente fällt also um 25,20 € geringer aus, und das jeden Monat bis zu Ihrem Tod.
Überlegen Sie sich also gut, ob es wirklich Sinn ergibt, vor dem Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu gehen. Ohnehin sollten Sie sich schon frühzeitig mit Ihrer Altersvorsorge beschäftigen. Denn oftmals reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard im Alter zu halten. Dann hilft eine private Vorsorge. |
Keine Regel ohne Ausnahmen: Sollten Sie besonders lange gearbeitet und Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben, können Sie auch ohne Abschläge vor dem Renteneintrittsalter in Altersrente gehen. Es greift in dem Fall die „Rente mit 63“ – die es im eigentlichen Wortsinne aber gar nicht mehr gibt (siehe unten).
Wenn Sie mindestens 45 Jahre rentenversichert gewesen sind, können Sie ohne Abzüge vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, also eine Frührente beziehen. Diese sogenannte Rente für besonders langjährig Versicherte ist für gewöhnlich auch als „Rente mit 63“ bekannt.
Allein: Die „Rente mit 63“ im tatsächlichen Wortsinne gibt es nicht mehr. Denn auch hier steigen die Altersgrenzen schrittweise an, die eigentliche „Rente mit 63“ gab es nur für die Jahrgänge vor 1953. Bis zum Jahrgang 1964 hebt die Regierung das Zugangsalter an. Entsprechend können alle Jahrgänge ab 1964 erst ab dem Alter von 65 Jahren in Rente gehen, sofern sie mindestens 45 Beitragsjahre aufweisen.
Tabelle: Anhebung des Eintrittsalters bei der „Rente mit 63“
Geburtsjahr |
Renteneintrittsalter |
---|---|
1953 | 63 Jahre + 2 Monate |
1954 | 63 Jahre + 4 Monate |
1955 | 63 Jahre + 6 Monate |
1956 | 63 Jahre + 8 Monate |
1957 | 63 Jahre + 10 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre + 2 Monate |
1960 | 64 Jahre + 4 Monate |
1961 | 64 Jahre + 6 Monate |
1962 | 64 Jahre + 8 Monate |
1963 | 64 Jahre + 10 Monate |
1964 | 65 Jahre |
Diese Zeiten zählen für die „Rente mit 63“
Neben Pflichtbeiträgen aus einer angestellten Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit zählen bei der Rente für besonders langjährig Versicherte auch Beiträge aus Minijobs, die sowohl vom Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gezahlt worden sind.
Auch Zeiten, in denen Sie Wehr- oder Zivildienst absolviert haben oder Kindererziehungszeiten zählen. Informieren Sie sich am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung, sollten Sie noch Rückfragen zu den rentenrechtlichen Regeln haben.
Nein, die Deutsche Rentenversicherung überweist Ihre Rentenzahlungen nicht automatisch auf Ihr Konto, sobald Sie das Rentenalter erreicht haben. Was viele nicht wissen: Um tatsächlich eine Rente zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.
Die Rentenversicherung empfiehlt, das etwa drei Monate vor Ihrem geplanten Rentenbeginn zu machen. Am einfachsten funktioniert es online, den Rentenantrag finden Sie auf der Homepage der Rentenversicherung
. Vor Ihrem Renteneintritt sollten Sie unbedingt prüfen, ob die Rentenversicherung sämtliche Beitragszeiten erfasst hat. Das kann Ihre Rente noch erhöhen.
Nach Ihrem Rentenantrag stellt die Versicherung Ihnen einen sogenannten Rentenbescheid aus. Hier finden Sie nochmals Ihren gesamten Versicherungsverlauf und Ihre Rentenhöhe aufgeführt. Den Rentenbescheid sollten Sie gut durchsehen. Binnen eines Monats können Sie noch Einspruch einlegen, sollte der Rentenbescheid falsch sein.
Davon ist auszugehen, ja. Denn durch den demografischen Wandel steht die gesetzliche Rentenversicherung in wenigen Jahren vor einem Finanzierungsproblem. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Bundesregierung an den drei Stellschrauben Renteneintrittsalter, Rentenhöhe und Rentenbeiträge dreht – auch um die Bundeszuschüsse aus Steuermitteln zur Rentenkasse nicht noch weiter steigen zu lassen.
So gibt es aktuell etwa Vorschläge, das Renteneintrittsalter nach 2030 an die Lebenserwartung zu koppeln: Steigt die Lebenserwartung der Deutschen, würde folglich auch das Rentenalter anziehen. Diese Idee ist aber umstritten.
Die aktuelle Ampelkoalition unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) plant einen solchen Schritt nicht, sie will das Renteneintrittsalter nicht anrühren. Stattdessen setzt der Bund auf einen freiwillig späteren Renteneintritt und will dafür die Flexi-Rente bekannter und attraktiver machen. So ist die Hinzuverdienstgrenze bei der Frührente seit 2023 komplett entfallen – entsprechend können Sie bei vorgezogenen Altersrenten ohne Anrechnung auf die Rentenzahlung Geld dazuverdienen. Auch eine Aktienrente will der Bund etablieren.
Ja, das geht. Analog zu einem Rentenbezug vor dem Renteneintrittsalter ist auch ein späterer Rentenbeginn möglich.
Für jeden Monat, den Sie über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten und rentenversichert sind, erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 % von der Rentenversicherung. Auf ein Jahr gerechnet macht dies bereits einen Zuschlag von 6 % aus – zusätzlich zu den Beiträgen, die Sie in der Zeit noch einzahlen.
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