Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 01.02.2023
Es gibt wohl kaum einen Begriff, der in der Rentendebatte öfter fällt als „Riester-Rente“: eine private Rentenversicherung, für die es Zulagen vom Staat und steuerliche Vorteile gibt. Mehr als 16 Mio. Riester-Verträge wurden seit Einführung im Jahr 2001 abgeschlossen – Tendenz rückläufig.
Denn: Die Riester-Rente – für die die Bundesregierung ordentlich die Werbetrommel rührte – gilt mittlerweile nicht mehr als sinnvoller Teil der privaten Altersvorsorge. Doch woran liegt das? Und: Gibt es noch Menschen, für die sich der Abschluss eines Riester-Vertrags lohnen kann?
In diesem Artikel gehen wir der Riester-Rente auf die Spur – und beantworten die wichtigsten Fragen rund um den früheren Kassenschlager.
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Allein: Die eine „Riester-Rente“ gibt es nicht, stattdessen eine Vielzahl von Varianten (siehe unten).
Was die Riester-Verträge gemeinsam haben: Sparer zahlen jeweils in der Ansparphase einen bestimmten Betrag entweder monatlich oder jährlich ein. Zusätzlich schießt der Staat einen gewissen Betrag hinzu. Wie hoch diese Zulage ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie viel Sie einzahlen, ob und wie viele Kinder Sie haben und ob Sie Berufseinsteiger sind.
Die Auszahlung erfolgt im Regelfall als lebenslange monatliche Rente. Statt direkten Zuschüssen können sich durch die Riester-Rente auch Steuerersparnisse ergeben.
Allerdings: Angesichts des niedrigen Zinsniveaus und hohen Kosten lohnt sich die Riester-Rente oftmals nicht mehr (siehe unten). Ganz abgesehen davon, dass die Riester-Verträge bisweilen sehr kompliziert und intransparent ausgestaltet sind.
Es gibt verschiedene Riester-Verträge, die jeweils einen anderen Fokus setzen. Eine Übersicht:
Klassische Riester-Rentenversicherung
Die klassische Riester-Rentenversicherung funktioniert wie eine klassische Rentenversicherung – nur eben mit staatlichen Zulagen. Bei der Riester-Form bekommen Sie eine feste Zinszahlung zugesichert. Allerdings: Aufgrund des aktuellen Zinsniveaus liegt der Garantiezins für Neuverträge seit 2022 bei 0,25 %. Auch davor ging der Garantiezins stets zurück.
Entwicklung des Garantiezinses zwischen 1994 und 2023
Das bedeutet: Die klassische Riester-Rente lohnt sich kaum noch, da die Verzinsung nur marginal ist. Angesichts einer hohen Inflation verlieren Sie sogar noch Kaufkraft. Haben Sie hingegen noch einen alten Riester-Vertrag, dürfte der Zinssatz deutlich höher liegen.
Riester-Fondssparen
Das Riester-Fondssparen funktioniert nach dem Prinzip einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Im Gegensatz zu einer klassischen Riester-Rente kann Ihnen der Riester-Fondssparplan mehr Rendite bringen. Denn hier legen Sie das Geld samt staatlicher Zulage in einen Investmentfonds an.
Allerdings: Auch hier sind die Renditechancen eher begrenzt. Denn die Anbieter müssen Ihnen sämtliche Einzahlungen zum Rentenbeginn garantieren. Durch diese Beitragsgarantie schmilzt Ihre Rendite. Dazu kommen die hohen Kosten. Wie bei einer Fondsrente ohne staatliche Zulage müssen Sie sowohl die Verwaltungskosten an die Fondsgesellschaft als auch die Abschlusskosten an den Versicherer zahlen. Das schmälert Ihren Ertrag.
Wohn-Riester
Beim Wohn-Riester sparen Sie für eine selbstgenutzte Immobilie – und erhalten dafür eine staatliche Zulage. Man unterscheidet beim Wohn-Riester ein spezielles Darlehen und einen Bausparvertrag:
Riester-Banksparplan
Diese Variante ist praktisch komplett vom Markt verschwunden. Es ist nahezu unmöglich, noch einen Riester-Banksparplan zu bekommen. Das Prinzip eines Banksparplans: Ähnlich wie bei der klassischen Rentenversicherung zahlen Sie Beiträge ein, die verzinst werden.
Die Beträge werden wie bei einem Banksparplan variabel verzinst – einen festen Zinssatz gibt es nicht. Sie richten sich nach den aktuellen Sparzinsen, die jedoch seit Jahren auf einem Nullniveau liegen.
Bei der Riester-Rente unterscheidet der Gesetzgeber diverse Zulagen. Von denen können Sie auch mehrere erhalten, die sich summieren.
Mindesteigenbeitrag für Riester-Rente beachten
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie einen persönlichen Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag leisten. Dieser liegt bei 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres. Im Regelfall entspricht das dem Bruttolohn. Allerdings können Sie davon die Zulagen abziehen, der Mindestbeitrag aus eigenen Mitteln liegt also niedriger. Maximal müssen Riester-Versicherte jedoch nur einen Betrag von 2.100 € (inklusive der Zulagen) leisten, so viel können Sie auch von der Steuer absetzen (siehe unten).
Allerdings gibt es eine Untergrenze, den sogenannten Sockelbetrag. Der liegt bei 60 € im Jahr oder 5 € im Monat. Sollte also Ihr persönlicher Mindestbeitrag unterhalb des Sockelbetrags liegen, müssen Sie mindestens die 60 € zahlen, um vollen Anspruch auf die Zulagen zu erhalten. Diese Sockel-Regelung greift etwa für Hausfrauen und Hausmänner, Eltern in Elternzeit oder Minijobber – also zulagenberechtigte Menschen, die kein oder nur ein niedriges Vorjahreseinkommen haben.
Keine Zulagen ohne Antrag: Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen, den Sie von Ihrem Riester-Versicherer bekommen. Füllen Sie ihn aus und senden ihn an den Anbieter. Dieser leitet den Antrag weiter an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die für Riester-Zulagen zuständig ist. Für die Kinderzulage müssen Sie zudem einen Ergänzungsvertrag ausfüllen.
Für die korrekte Antragstellung sind folgende Dokumente nötig:
Bei Riester von Steuervorteilen profitieren
Statt der Zulagen können besonders Menschen mit hohem Einkommen von einem Steuervorteil durchs Riestern profitieren. So können Sie maximal 2.100 € des Riester-Beitrags (einschließlich Zulagen) als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das nennt sich auch Sonderausgabenabzug. Allerdings greift die sogenannte Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft, was sich für Sie mehr lohnt – die Zulagen oder der Steuervorteil.
Der Steuervorteil errechnet sich vereinfacht gesagt dadurch, dass von Ihrem Einkommen die Einzahlungen in die Riester-Vertrag und die Zulagen abgezogen werden. Ist am Ende der Betrag positiv, mindert das Ihre Steuerschuld. Ist er negativ, ändert sich nichts – Sie profitieren mehr durch die Zulagen.
Grundsätzlich gilt: Auf die Riester-Zahlungen fällt in der Auszahlungsphase Einkommensteuer an, keine Abgeltungsteuer wie bei anderen Kapitaleinkünften. Das ist gut für Sie: Denn im Alter liegt der persönliche Einkommensteuersatz in der Regel niedriger, da auch das Einkommen geringer ausfällt.
Tatsächlich gibt es nicht mehr viele Menschen, für die sich der Neuabschluss eines Riester-Vertrags noch lohnt. Grundsätzlich gilt aber: Riestern kann Ihnen noch etwas bringen, wenn Ihr Einkommen niedrig ist und Sie mehrere Kinder haben. Für Familien kann Riestern also noch sinnvoll sein. Warum, lässt sich anhand folgenden Beispiels erklären:
Beispiel |
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Nehmen wir an, Sie sind Witwer und alleinerziehender Vater von drei Kindern, eins davon ist nach 2008 geboren. Dann erhalten Sie die Grundzulage von 175 €, zusätzlich zwei Kinderzulagen in Höhe von 185 € und noch einmal eine Kinderzulage von 300 €. Das macht insgesamt an Zulagen 845 € im Jahr. Verdienen Sie dagegen nur so wenig, dass Sie den Sockelbetrag von 60 € zahlen müssen, liegt Ihr Gesamtbeitrag in den Riester-Vertrag bei 905 € im Jahr – der Großteil kommt dabei vom Staat.
Über die Jahre sparen Sie so eine stattliche Menge an, wenn die Rendite stimmt. Klar ist jedoch: Allein wird ein solcher neu abgeschlossener Riester-Vertrag kaum Ihre Rente sichern. Zumal hohe Kosten an den Erträgen nagen. |
Für Menschen, die ein hohes Einkommen haben, fallen die Zulagen dagegen im Vergleich geringer aus – sie können stattdessen von einem Steuervorteil profitieren, dem Sonderausgabenabzug (siehe oben). Doch bei aktuell geringer Verzinsung und hohen Abschlusskosten bei einem Riester-Vertrag ergibt das nur wenig Sinn.
Ja, das ist zwar möglich. Allerdings sollten Sie sich das gut überlegen. Denn: Eine Kündigung wird als „förderschädlich“ eingestuft. Schließlich ist der Sinn aus Sicht des Staates die Altersvorsorge, den Sie mit der Kündigung untergraben würden.
Eine Kündigung bedeutet, Sie müssen die Zulagen und Steuerersparnisse wieder zurückzahlen. Möglich ist also, dass Sie am Ende sogar mit Verlust den Vertrag beenden.
Doch Sie haben Alternativen zur Kündigung: So können Sie den Riester-Vertrag vorübergehend ruhend stellen. In dem Fall zahlen Sie für einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge mehr ein. Oder Sie minimieren Ihre Beiträge: Dann bekommen Sie zwar nur ein Anteil der Zulagen, doch es ergibt womöglich mehr Sinn, als den Vertrag zu kündigen.
Auch eine dauerhafte Beitragsfreistellung ist möglich – allerdings sollten Sie prüfen, wie sinnvoll das bei einer geringen Verzinsung ist. Denn Sie sparen dann kein Kapital mehr an, die bisherige Summe vermehrt sich nur noch durch den Zinseszins-Effekt.
Es geht auch, dass Sie den Anbieter Ihres Riester-Vertrags wechseln, sollte dieser ein attraktiveres Angebot haben. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihren Vertrag mitnehmen können. Klären Sie das unbedingt vor einem Wechsel ab.
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