Lohnt sich die Riester-Rente heutzutage noch?

Von Dr. Sabine Theadora Ruh, Mauritius Kloft – aktualisiert am 03.04.2024

Rund 16 Mio. Riester-Verträge wurden seit 2001 abgeschlossen. Doch die Tendenz ist rückläufig[1], obwohl es
Zulagen vom Staat und steuerliche Vorteile gibt. Mittlerweile ist die Riester-Rente kein sinnvoller
Teil der privaten Altersvorsorge mehr.

Doch woran liegt das? Lohnt sich der Abschluss eines Riester-Vertrags noch? In diesem Artikel informieren wir Sie über
die Riester-Rente und beantworten die wichtigsten Fragen rund um den früheren Kassenschlager.

Sollte ich meinen Riester-Vertrag kündigen? Das sollten Sie beachten!

Lohnt sich die Riester-Rente noch? Für wen sie sich rentieren kann

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird[2]. Was die
Riester-Verträge gemeinsam haben: Sparer zahlen jeweils einen bestimmten Betrag entweder monatlich oder
jährlich
ein.
Zusätzlich schießt der Staat einen gewissen Betrag hinzu. Wie hoch diese Zulage ausfällt, hängt unter anderem davon ab,
wie viel Sie einzahlen, ob und wie viele Kinder Sie haben und ob Sie Berufseinsteiger sind.

Die Riester-Rente hat ihren Namen von ihrem Erfinder: Walter Riester. Riester war zwischen 1998
und 2002 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD). Anschließend
saß er noch bis 2009 im Bundestag, setzte sich dann zur Ruhe. Riester konstruierte die nach ihm benannte
Privatrente,
weil das Rentenniveau Anfang des Jahrtausends deutlich gesunken war[3].

Die Auszahlung erfolgt im Regelfall als lebenslange monatliche Rente. Statt direkten Zuschüssen können
sich durch die Riester-Rente auch Steuerersparnisse ergeben.

Allerdings: Angesichts des niedrigen Zinsniveaus und hohen Kosten lohnt sich die Riester-Rente oftmals nicht mehr (siehe
unten). Zudem sind Riester-Verträge bisweilen sehr kompliziert und intransparent ausgestaltet[4].

Die Riester-Rente richtet sich an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die
rentenversicherungspflichtig sind. Das
bedeutet: Neben Angestellten können auch Selbstständige riestern, sofern sie versicherungspflichtig in der
gesetzlichen Rente sind. Für die meisten Selbstständigen gilt das jedoch nicht, für sie gibt es daher die Rürup-Rente. Richter, Soldaten und Beamte können
indes einen Riester-Vertrag abschließen. Zulagenberechtigt sind zudem Empfänger von Arbeitslosengeld I oder des
Bürgergelds (ehemals Hartz IV), Elterngeldbezieher oder Minijobber. Auch Ehepartner können über ihren Partner
riestern, sie sind dann mittelbar förderberechtigt.

Welche Riester-Varianten gibt es?

Es gibt verschiedene Riester-Verträge, die jeweils einen anderen Fokus setzen. Eine Übersicht:

Riester-Banksparplan

Diese Variante ist praktisch komplett vom Markt verschwunden. Das Prinzip eines Banksparplans: Sie
zahlen monatliche Beiträge ein, die verzinst werden. Die Beträge werden zudem variabel verzinst – einen festen Zinssatz gibt es nicht.
Sie richten sich nach den aktuellen Sparzinsen, die jedoch seit Jahren niedrig sind.

Klassische Riester-Rentenversicherung

Die klassische Riester-Rentenversicherung funktioniert wie eine übliche Rentenversicherung – nur eben
mit staatlichen Zulagen. Bei der Riester-Form bekommen Sie eine feste Zinszahlung zugesichert.
Allerdings: Aufgrund des aktuellen Zinsniveaus liegt der Garantiezins für Neuverträge seit 2022 bei 0,25 %. In den
Jahren davor ging der Garantiezins stets zurück. Aufgrund der aktuellen Zinswende bleibt es abzuwarten, wie sich die
Zinsen bei Riester-Produkten entwickeln. Ab 2025 soll der Garantiezins wohl auf 1 % steigen. Wir informieren zeitnah darüber.

Entwicklung des Garantiezinses zwischen 1994 und 2024

Entwicklung des Garantiezinses
Quellen:
Statista , DAV, Eigene Bearbeitung

Das bedeutet: Die klassische Riester-Rente lohnt sich kaum, da die Verzinsung gering ist. Angesichts hoher Inflation
verlieren Sie zudem sogar noch an Kaufkraft.

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Riester-Fondssparen

Das Riester-Fondssparen funktioniert nach dem Prinzip einer fondsgebundenen
Rentenversicherung
. Im Gegensatz zu einer klassischen Riester-Rente kann Ihnen der
Riester-Fondssparplan mehr Rendite bringen. Denn hier legen Sie das Geld samt staatlicher Zulage in einen Investmentfonds an.

Allerdings: Auch hier sind die Renditechancen eher begrenzt. Denn die Anbieter müssen Ihnen sämtliche Einzahlungen zum
Rentenbeginn garantieren. Durch diese Beitragsgarantie schmilzt Ihre Rendite. Dazu kommen die hohen
Kosten. Wie bei einer Fondsrente ohne staatliche Zulage müssen Sie sowohl die Verwaltungskosten an die Fondsgesellschaft
als auch die Abschlusskosten an den Versicherer zahlen. Das schmälert Ihren Ertrag.

Wohn-Riester

  1. Wohn-Riester-Darlehen: Die Idee hinter dem Wohn-Riester-Darlehen ist: Sie erhalten einen
    zinsgünstigen Immobilienkredit, den der Staat bezuschusst. Dadurch sollen Sie ihn einfacher und schneller
    zurückzahlen können. In der Immobilie, die Sie von dem Darlehen bauen oder erwerben, können Sie dann im Alter
    wohnen – anstelle einer Rentenzahlung aus dem Riester-Vertrag.
  2. Riester-Bausparvertrag: Der Riester-Bausparvertrag arbeitet nach einem ähnlichen Prinzip wie
    das Riester-Darlehen. Mit der Ausnahme: Sie bauen oder kaufen erst in einigen Jahren eine Immobilie. Die
    Riester-Förderung unterstützt beim Sparen in den Bausparvertrag und beim Zurückzahlen des Kredits in der
    Zukunft.
    In beiden Fällen bekommen Sie staatliche Zuschüsse. Allerdings sollten Sie sich sicher sein, das Geld
    tatsächlich in eine Immobilie zu stecken. Denn der Riester-Bausparvertrag lohnt sich nicht als Ersatz für andere
    Sparformen. Er kann nur einen geringen Teil der
    Kosten abdecken.

Welche Zulagen gibt es bei der Riester-Rente?

Bei der Riester-Rente unterscheidet der Gesetzgeber diverse Zulagen[5]. Von denen können
Sie auch mehrere erhalten, die
sich summieren.

  • Grundzulage: Die Grundzulage, die jeder Riester-Sparer pro Jahr erhält, liegt bei 175 €
  • Kinderzulage: Für jedes Kind, das vor dem Jahr 2008 geboren ist, bekommen Sie 185 € pro
    Jahr. Für ein Kind, das ab 2008 geboren ist, gibt es 300 € an Riester-Förderung pro Jahr. Die Zulage
    erhalten Sie solange, wie Ihr Kind kindergeldberechtigt ist. Das kann bis zu seinem 25. Lebensjahr der Fall
    sein
  • Berufseinsteigerbonus: Einen Zuschlag von einmalig 250 € bekommen Sie, wenn Sie den
    Riester-Vertrag vor Ihrem 25. Geburtstag abschließen

Mindesteigenbeitrag für Riester-Rente beachten

Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie einen persönlichen Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag
leisten. Dieser
liegt bei 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres. Meist entspricht das
dem Bruttolohn.
Maximal müssen Riester-Versicherte jedoch nur einen Betrag von 2.100 € (inklusive der Zulagen) leisten. Das ist
auch
der betrag, den Sie von der Steuer absetzen können(siehe unten).

Auch gibt es eine Untergrenze, den sogenannten Sockelbetrag. Dieser liegt bei 60 € im Jahr oder
5 € im Monat.
Sollte also Ihr persönlicher Mindestbeitrag unterhalb des Sockelbetrags liegen, müssen Sie mindestens die 60 €
zahlen, um vollen Anspruch auf die Zulagen zu erhalten. Diese Sockel-Regelung ist wichtig für Hausfrauen und Hausmänner,
Eltern in Elternzeit oder Minijobber – also zulagenberechtigte Menschen mit keinem oder niedrigem Vorjahreseinkommen.

Sie sollten regelmäßig überprüfen, ob der Mindestbeitrag für die Riester-Rente noch stimmt. Er
kann sich etwa ändern, wenn Sie eine Gehaltserhöhung erhalten. Allerdings wird er stets
erst im kommenden Jahr angepasst. Denn er bezieht sich stets auf das Vorjahreseinkommen.

So läuft der Riester-Antrag

Keine Zulagen ohne Antrag: Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen, den
Sie von Ihrem Riester-Anbieter bekommen. Den ausgefüllten Antrag wird an die Zentrale Zulagenstelle für
Altersvermögen

(ZfA) geleitet, die für Riester-Zulagen zuständig ist[6]. Für die Kinderzulage müssen Sie
zudem einen Ergänzungsvertrag
ausfüllen.

Für die korrekte Antragstellung sind folgende Dokumente nötig:

  • Riester-Vertragsunterlagen Ihres Versicherers
  • Ihre Sozialversicherungsnummer
  • Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für das Vorjahr (vom Arbeitgeber)
  • Ihren Einkommensteuerbescheid (für die Steuernummer und das zuständige Finanzamt)
  • eventuell Kindergeldbescheid
  • oder weitere relevante Bescheinigungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld o.Ä.)
Am besten erteilen Sie bei Ihrem ersten Antrag auf die Riester-Zulagen Ihrem Anbieter eine Vollmacht für einen
Dauerzulagenantrag. Dann müssen Sie den Riester-Antrag nicht jedes Jahr stellen – er verlängert
sich automatisch.

Beim Riestern von Steuervorteilen profitieren

Statt der Zulagen können besonders Menschen mit hohem Einkommen von einem Steuervorteil durchs Riestern
profitieren. So können Sie maximal 2.100 € des Riester-Beitrags (einschließlich Zulagen) als
Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das nennt sich auch Sonderausgabenabzug. Üblichweise greift die
sogenannte Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft, was sich für Sie mehr lohnt – die Zulagen oder der
Steuervorteil.

Grundsätzlich gilt: Auf die Riester-Zahlungen fällt in der Auszahlungsphase Einkommensteuer an, keine
Abgeltungsteuer wie bei anderen Kapitaleinkünften. Das
ist gut für Sie: Denn im Alter liegt der persönliche Einkommensteuersatz in der Regel niedriger, da auch das Einkommen
geringer ausfällt.

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Für wen lohnt sich die Riester-Rente noch?

Wegen der niedrigen Zinsen waren Riester-Renten in den vergangenen Jahren weniger attraktiv. Grundsätzlich gilt aber:
Riestern ist sinnvoll, wenn Ihr Einkommen eher niedrig ist und Sie Kinder haben.


Beispiel
Nehmen wir an, Sie sind Witwer und alleinerziehender Vater von drei Kindern, eins davon ist nach
2008 geboren. Dann erhalten Sie die Grundzulage von 175 €, zusätzlich zwei Kinderzulagen in
Höhe von 185 € und noch einmal eine Kinderzulage von 300 €. Das macht insgesamt an Zulagen
845 € im Jahr. Verdienen Sie dagegen nur so wenig, dass Sie den Sockelbetrag von 60 €
zahlen müssen, liegt Ihr Gesamtbeitrag in den Riester-Vertrag bei 905 € im Jahr – der Großteil
kommt dabei vom Staat.
Zwar kommt über die Jahre so eine stattliche Summe zusammen. Klar ist jedoch: Allein wird ein
solcher Riester-Vertrag kaum Ihre Rente sichern. Zumal hohe Kosten an den Erträgen nagen.

Für Menschen, die ein hohes Einkommen haben, fallen die Zulagen dagegen im Vergleich geringer aus – sie können
stattdessen von einem Steuervorteil profitieren, dem Sonderausgabenabzug (siehe oben). Doch bei aktuell geringer
Verzinsung und hohen Abschlusskosten bei einem Riester-Vertrag rechnet sich das nur selten.

Wenn Sie sich für einen Riester-Vertrag entscheiden, sollten Sie unbedingt mehrere Angebote miteinander
vergleichen und sich das jeweilige Produktinformationsblatt sorgfältig anschauen. Hier finden
Sie die
Produktbeschreibung, die Chancen-Risiko-Klassen, eine Beispielrechnung sowie Daten zu Musterkunden.
Die Form des Produktinformationsblatts ist gesetzlich festgelegt, die Angaben der Anbieter werden entsprechend
kontrolliert.

Kann ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Ja, das ist zwar möglich. Allerdings sollten Sie sich das gut überlegen. Denn: Eine Kündigung wird als
„förderschädlich“ eingestuft. Schließlich ist der Sinn aus Sicht des Staates die Unterstützung Ihrer
Altersvorsorge, den
Sie mit der Kündigung untergraben würden.

Eine Kündigung bedeutet, Sie müssen die Zulagen und Steuerersparnisse wieder zurückzahlen. Möglich ist
also, dass Sie am Ende sogar mit Verlust den Vertrag beenden.

Diese Alternativen zur Riester-Kündigung gibt es

Tatsächlich haben Sie Alternativen zur Kündigung: So können Sie den Riester-Vertrag vorübergehend ruhend
stellen
. In dem Fall zahlen Sie für einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge mehr ein. Oder Sie minimieren
Ihre Beiträge: Dann bekommen Sie nur ein Teil der Zulagen.

Anders sieht es bei einer sogenannten Kleinbetragsrente aus. Diese können Sie ohne Abzug von
Steuervorteilen oder Zulagen erhalten und den Riester-Vertrag auflösen. Eine Kleinbetragsrente liegt pro Monat
unterhalb von 1 % der Bezugsgröße. Diese rangiert im Jahr 2024 bei 3.535 €. Die Kleinbetragsrente darf also nicht mehr als 35,35 € im Monat betragen.

Bild-Copyright: © PantherMedia / AndreyPopov

Quellenangaben

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Statistik zur privaten
    Altersvorsorge (Riester-Rente)
  2. Deutsche Rentenversicherung: Riester-Rente
  3. Gasch, T. (2022). Mit kluger Planung
    früher in Rente: Wie Sie Ihr Lebenskapital strategisch zum Ausstieg aus dem Erwerbsleben einsetzen. Regensburg:
    Walhalla Fachverlag. S. 131
  4. Janitz-Seemann, U.
    (2019). Kapitalmarktnahe Rentenversicherungen. Karlsruhe: Verlag Versicherungswirtschaft. S. 67
  5. Deutsche Rentenversicherung – Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen:
    Staatliche Förderung für Sie
  6. Deutsche Rentenversicherung – Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen:
    Formulare