Zehn Tipps zur Vorsorge­vollmacht

Von Margit Winkler – aktualisiert am 10.11.2022

Bei Notfällen, die zu Geschäftsunfähigkeit und Pflegebedarf führen wie beispielsweise einer Krankheit oder einem
Unfall, kommt es immer wieder vor, dass die Hilflosigkeit des Betroffenen ausgenutzt wird. Einfache Maßnahmen,
um dem entgegenzuwirken, sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Sowohl Vorsorgevollmacht als auch Betreuungsverfügung und Patientenverfügung werden im Vorfeld durch den
Betroffenen ausgestellt und kommen in Notfällen zum Einsatz. Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt dabei einen
ausgewählten, geschäftsfähigen Vertreter dazu, in dieser Angelegenheit rechtskräftige
Entscheidungen für den Betroffenen zu fällen.

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, schreibt das BGB vor, dass ein Betreuungsgericht einen Vertreter
bestimmt. Doch selbst wenn eine Vorsorgevollmacht besteht, ist es für die bevollmächtigten Personen enorm wichtig, dass
klare Handlungsanweisungen bestehen, sonst kann es leicht zu Missverständnissen und zur Überforderung
kommen.

Hier erfahren Sie von Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung (IGB), Expertin für Vollmachten und Verfügungen,
wie Sie sich in Notsituationen durch eine Vorsorgevollmacht vor Missbrauch schützen können und wie Sie sich richtig auf
die Erstellung einer Vorsorgevollmacht vorbereiten.

Die Autorin

Margit Winkler (Jahrgang 1963), Geschäftsführerin des Instituts GenerationenBeratung (IGB),
ist Expertin in allen Fragen rund um Vollmachten, Verfügungen, Pflege und Testament. Mit
ihrem Buch „Vorsorgen: Keine Frage des Alters!“ hat sie einen Leitfaden für Menschen
vorgelegt, die die eigene Zukunft nicht dem Zufall überlassen wollen. Das Buch gilt als
Standardwerk für die GenerationenBeratung.

Margit Winkler
Über das Institut GenerationenBeratung
Das unabhängige und neutrale Institut GenerationenBeratung (IGB) ist Experte zu Themen der
rechtlichen und finanziellen Vorsorge für den Pflege- und Todesfall. Für Privatpersonen erstellt
das IGB rechtssichere Vollmachten und verwahrt sie, genauso wie die unterschiedlichsten
Verfügungen, die im Bedarfsfall benötigt werden. Finanzdienstleister bildet das IGB zu allen
Themen der GenerationenBeratung aus, damit diese ihre Kunden noch besser zu allen Themen der
Vorsorge beraten zu können.

Zehn Tipps zur Vorsorge­vollmacht mit Missbrauchsschutz

Eine Vorsorgevollmacht ist eine der wichtigsten Vorkehrungen, die privat zu treffen sind. Viele wissen das. Meinen, sie
sei nur etwas für Ältere oder haben andere Gründe, es wieder zu vertagen. Das ist menschlich.

Doch eine Vorsorgevollmacht ist absolut notwendig, um zu vermeiden, dass ein Gericht (Betreuungsgericht) im Notfall
einen Betreuer bestellt. Häufig kommt es dann zur sogenannten Generalvollmacht für Ehepartner und
Kinder oder sonstige Vertrauenspersonen. Sobald der bevollmächtigte Vertreter das Dokument in Händen hält, kann er
handeln. Ein Missbrauch kann bis zur Beleihung oder zum Verkauf der Immobilie gehen. Damit dies nicht mit Schrecken für
den Vollmachtgeber endet, erfahren Sie hier die zehn wichtigsten Tipps.

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1 | Oberstes Gebot ist die Akzeptanz der Vollmacht

Wenn die Vorsorgevollmacht zum Einsatz kommt, ist die wohl sensibelste Lebensphase eingetreten. Angehörige wie
Ehepartner oder Kind kümmern sich um alle Belange des Vollmachtgebers, weil dieser pflegebedürftig ist. Zu dem
zeitlichen Aufwand kommt die nicht zu unterschätzende emotionale Belastung, wenn es um die letzte Lebensphase des
geliebten Menschen, dem Vollmachtgeber, geht. Wir empfehlen Vollmachten, die ein Anwalt errichtet hat, wegen der hohen
Akzeptanz. Zudem hilft der Anwalt im Bedarfsfall auch bei der Durchsetzung der Vollmacht etwa gegenüber
Ärzten.

2 | Überreichen Sie bei Erteilung der Vorsorgevollmacht nur die Alltagsvollmacht

Eine Vorsorgevollmacht gilt ab Übergabe des Dokuments. Andererseits muss gewährleistet sein, dass diese im Bedarfsfall
vorliegt. Um die bevollmächtigte Person zu informieren und für häufige Alltagssituationen handlungsfähig zu machen,
erstellt das Institut GenerationenBeratung automatisch extra Vollmachten für Gesundheit und
Kommunikation
. Damit ist der Partner oder das Kind bereits von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden und
darf Briefe entgegennehmen.

3 | Machen Sie den Bevollmächtigen handlungsfähig

Wenn plötzlich das Kind alle Entscheidungen treffen muss, braucht es eine Grundlage. Daher empfehlen wir
Übersichten über Vermögen, Versicherungen, Renten und wichtige Anschriften zu hinterlegen. Dies muss
nicht ständig aktualisiert werden. Es geht darum, dass die bevollmächtigte Person einen Überblick erhält. Es gab bereits
häufig den Fall, dass die bevollmächtigte Person erst zu spät eine Versicherungsleistung, wie etwa das Tagegeld einer
Pflegeversicherung, abgerufen hat, weil sie davon keine Kenntnis hatte.

4 | Generalvollmacht ist nicht zwingend nötig

Eine Vorsorgevollmacht soll den Alltag für den Vollmachtgeber regeln. Wählen Sie nur die Bereiche, die
dann entschieden werden müssen. Schauen Sie genau hin, wenn es um die Veräußerung von nichtbeweglichen
Vermögensgegenständen (Immobilien), Haftungsbefreiung und Untervollmachten geht. Diese Möglichkeiten geben eine enorme
Machtfülle an die bevollmächtigte Person.

5 | Regeln Sie die Finanzen selbst

Wenn die Vorsorgevollmacht zum Einsatz kommt, sind häufig sofort Handlungen in Bezug auf die Finanzen gefragt, etwa bei
Entscheidungen zu Pflegeheim und ambulantem Dienst. In der Situation von Alleinstehenden mit mehreren bevollmächtigen
Kindern kommt es oft zur Überforderung bei Finanzentscheidungen für Vater oder Mutter. Daher kann man nur anraten, mit
der Vorsorgevollmacht selbst konkret festzuhalten, wie im Pflegefall zu verfahren ist: Welches Vermögen
wird aufgebraucht? Welche Versicherung besteht dafür?

6 | Verzichten Sie auf die notarielle Form für Immobilienverkauf

Auch für Hausbesitzer ist es nicht erforderlich, eine notarielle Form zu wählen: Denn so können sich die
Bevollmächtigten jederzeit das Haus übertragen oder darauf eine Grundschuld eintragen und Darlehen aufnehmen. Es wird
nicht geprüft, ob ein Zusammenhang mit den Interessen des Vollmachtgebers besteht. Der Sinn der
Vorsorgevollmacht ist die Regelung des Alltags – nicht die Entscheidung über die Immobilie.

7 | Machen Sie mit weiteren Verfügungen Ihren Willen klar

Die Vollmacht ist das rechtliche Instrument, das es der bevollmächtigten Person erlaubt, Handlungen für den
Vollmachtgeber durchzuführen. Da der Lebenspartner den Vollmachtgeber mit seinen Gewohnheiten sehr gut kennt, ist es für
ihn am einfachsten zu handeln. Doch auch er wird beispielsweise bei der Patientenverfügung an seine Grenzen kommen. Im
Grunde ist es nur eine Frage der Fairness und um unnötige Konflikte zu vermeiden, dass man mit folgenden Verfügungen den
eigenen Willen festhält:

  • Patientenverfügung
  • Pflege- und Trauerverfügung
  • ggf. Sorgerechts- und Haustierverfügung

8 | Missbrauchsschutz mit professioneller Verwahrung

Da die Vollmacht im Bedarfsfall binnen weniger Stunden vorliegen muss, etwa bei einem Unfall, ist die
richtige Verwahrung ausschlaggebend. Liegt die Vorsorgevollmacht nicht vor, kommt es doch zur gerichtlichen Betreuung.

In den wenigsten Fällen leben Vollmachtgeber und bevollmächtigte Personen in einem Haushalt, sodass der Bevollmächtigte
umgehend auf die Vorsorgevollmacht zugreifen kann. Zudem berichten immer wieder Anwälte davon, dass Urkunden, die von
Personen gefunden werden, die nicht bevollmächtigt sind, verschwinden. Dem kann durch die sichere Verwahrung einer
Vorsorgevollmacht (z.B. durch das Institut GenerationenBeratung) vorgebeugt werden, denn die Herausgabe erfolgt erst im
Bedarfsfall.

Vorsorgevollmachten sollten zudem auch im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der
Bundesnotarkammer registriert werden. Das Vorsorgeregister wird im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz
geführt. Im ZVR findet keine Hinterlegung der Vorsorgevollmacht statt, sondern lediglich eine
Registrierung.

9 | Flexibel in der Gestaltung der Bevollmächtigten

Vorsorgevollmachten werden häufig erst Jahre oder Jahrzehnte nach ihrer Erstellung gebraucht. Da können sich die
Beziehungen zu den Personen ändern, zumal jede Vollmacht auf Vertrauen baut. Durch eine einfache Vernichtung
bzw. einen Austausch
der Vollmachtdokumente bei der Verwahrstelle ändert der Vollmachtgeber seinen Willen.

10 | Aktualität schützt vor Missbrauch

Professionelle Unterstützung mit einem regelmäßigen Update Service erleichtert die Aktualität der
Vorsorgevollmachtunterlagen. Gerade weil diese Thematik die große Zahl der Babyboomer betrifft, wird es immer wieder
Gesetzesänderungen geben. Dies macht eine Anpassung an die Vollmacht nötig.

Weitere Ängste bei der Vorsorge­vollmacht und ihre Lösungen

Neben der Angst vor dem Missbrauch, gibt es noch weitere Gründe, weswegen man die Errichtung der Vorsorgevollmacht
gerne vertagt. Hier sind die häufigsten Probleme dargestellt und wie leicht man diese lösen kann.

1 | Die richtige Person benennen

Errichten Sie in Partnerschaften immer die Vorsorgevollmacht, um füreinander da zu sein. Eine Vorsorgevollmacht soll
nichts anderes als den Alltag regeln, beispielsweise Briefe entgegennehmen oder mit dem ambulanten Dienst Verträge
abschließen. Wer jemanden hat, der auch nur teilweise unterstützt, kommt damit recht weit.

2 | Sorge ums Haus

Um den Alltag zu regeln, ist es nicht notwendig, die Immobilie verkaufen oder beleihen zu dürfen. Die anwaltliche
Vorsorgevollmacht ist das Instrument, das rechtssicher ist und die Immobilie nicht gefährdet. Wer seinem Partner die
Befugnis zur Veräußerung von Immobilien erteilen will, lässt diese Vollmacht einfach beglaubigen.

3 | Gleichbehandlung der Kinder

Die bevollmächtigte Person sollte jemand sein, der den Vollmachtgeber gut kennt und aufgrund seiner Persönlichkeit
dessen Willen durchsetzt. Deswegen werden nicht alle Kinder infrage kommen und die Familie tut gut daran,
miteinander darüber zu sprechen.

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Vier-Punkte Plan zur Vorbereitung einer Vorsorge­vollmacht

Lesen Sie hier, wie die Errichtung der Vorsorgevollmacht in vier Schritten leicht gelingt und Sie bestimmen, welcher
Umfang der Vollmacht für Sie sinnvoll ist.

1 | Person/en bestimmen

Bei Eheleuten, Eltern-Kind-Verhältnissen oder ähnlichen Beziehungen sind Vertrauenspersonen da. Die
meisten von uns haben Personen, die zumindest Briefe annehmen dürfen oder von der Schweigepflicht der Ärzte
entbunden werden. Sonst gibt es die Möglichkeit, eine Person als Betreuer vorzuschlagen, wobei hier das Gericht
kontrolliert.

2 | Umfang benennen

Häufig ist die Vorsorgevollmacht eine umfängliche Generalvollmacht, weil die bevollmächtigte Person
Entscheidungen in allen Lebensbereichen treffen soll.

3 | Machtfülle eingrenzen

Überlegen Sie nachfolgend den Umfang, denn eine Vorsorgevollmacht dient der Organisation des Alltages.


Gesundheit
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, ob der Bevollmächtigte über Untersuchungen,
Heilbehandlungen oder anderweitige medizinische Behandlungen entscheiden darf. Sie bestimmen zudem,
ob die bevollmächtigte Person Bettgitter oder sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen bei
stationärem Krankenhausaufenthalt oder in einem Pflegeheim erlauben darf.

Versicherungen und Vermögen
Sie legen fest, ob die bevollmächtigte Person Verträge kündigen und über Vermögen verfügen darf.
Geschenke im üblichen Umfang für Geburtstag, Hochzeit und ähnlichem werden üblicherweise erlaubt.
Laut Gesetz ist der Verkauf, die Übertragung oder das Beleihen von Immobilien hingegen nur möglich,
wenn ein Notar oder die Betreuungsbehörde beglaubigt bzw. beurkundet.

Insichgeschäft
Die bevollmächtigte Person darf sich wie der Kontoinhaber oder wie bei einer Bankvollmacht
verhalten.

Untervollmacht
Für beratende Berufsgruppen sehr sinnvoll. Bei allgemeiner Untervollmacht kann die bevollmächtigte
Person an jede beliebige Privatperson die Vollmacht weitergeben.

Haftungs­befreiung
Die bevollmächtigte Person ist nur dem Vollmachtgeber zur Rechenschaft verpflichtet und er übernimmt
mögliche Kosten, die ihr in diesem Zusammenhang entstehen.

4 | Weitere Verfügungen und Übersichten

Als Patient, für Pflege und Trauer, bei Kindern und auch bei Haustieren bringen Sie Klarheit und
Handlungsanweisung
für die bevollmächtigte Person. Übersichten zu Vermögen, Renten, Versicherungen,
Kennwörter und wichtigen Personen helfen der bevollmächtigten Person bei der Umsetzung Ihrer Belange.

Das Institut GenerationenBeratung unterstützt Sie in Angelegenheiten der Vorsorgevollmacht und bei der
eigentlichen Erstellung der rechtssicheren Vollmachten durch kooperierende Anwälte. Darüber hinaus stellt das
Institut GenerationenBeratung mit einem professionellen Verwahrservice sicher, dass die Vollmacht für den
Bedarfsfall vorliegt und immer aktuell bleibt.

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