Von Dr. Sabine Theadora Ruh – aktualisiert am 24.05.2024
Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH (auch VV GmbH) kann vor allem aus steuerlicher Sicht
sinnvoll sein. Doch
die Steuerersparnisse für Sie gleichen nicht immer die eingebüßte Flexibilität und die Kosten aus, die durch die
Gesellschaft entstehen.
Lesen Sie hier, was eine vermögensverwaltende GmbH ist, welche Chancen sie bietet und auf welche Fallstricke einer
vermögensverwaltenden GmbH Sie achten sollten.
Vermeiden Sie diese fünf Fehler! Zur Übersicht
Zunächst die vermögensverwaltende GmbH verstehen? Zur Erklärung
Eine vermögensverwaltende GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung – ist eine Kapitalgesellschaft, die zur
Organisation von Vermögen und
Vermögensgegenständen eingesetzt wird. Es sind auch andere Rechtsformen neben der GmbH
denkbar, beispielsweise GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), UG
(Unternehmensgesellschaft) oder KG
(Kommanditgesellschaft).
Für Sie als Privatperson gibt es vor allem die vermögensverwaltende GmbH zur Verwahrung von Vermögen.
Das teilweise oder
vollständige Einbringen Ihres Vermögens in eine vermögensverwaltende GmbH bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich – vor
allem steuerlicher Natur. Das geschieht, indem Sie Vermögensgegenstände wie Immobilien, Aktien oder mögliche andere
Wertpapiere an die VV GmbH übertragen. Daher wird die vermögensverwaltende GmbH auch salopp als
„Spardosen-GmbH“
bezeichnet. Doch eine vermögensverwaltende GmbH rechnet sich nicht in jedem Fall (siehe unten).
Durch eine vermögensverwaltende GmbH können Sie Steuern sparen. Zudem ermöglicht sie Ihnen eine
Absicherung Ihres Vermögens, ähnlich wie eine Familiengesellschaft.
Das wohl wichtigste Argument für die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH sind die Steuerersparnisse, die Sie mit
ihr realisieren können. Je nach Vermögensgegenständen und zugehöriger Besteuerung gestalten sich Steuervorteile durch
die GmbH anders:
Immobilien in der vermögensverwaltenden GmbH
Durch die Übertragung von Immobilien an die vermögensverwaltende GmbH kann es zu besonders hohen Steuerersparnissen
kommen. Einkünfte, die Sie durch die Vermietung bzw. Verpachtung von Immobilien und Grundbesitz
erzielen, unterliegen
steuerlichen Abzügen. Zwar können Sie Aufwendungen wie Betriebskosten, Darlehenszins, AfA (Absetzung für Abnutzung) und
Erhaltungsaufwendungen für die Immobilie geltend machen. Die überschüssigen Mieteinnahmen unterliegen jedoch
üblicherweise der Einkommensteuer und damit auch Ihrem persönlichen Steuersatz, der sich nach der Höhe Ihres
individuellen jährlichen Einkommens richtet.
Werden Immobilien dagegen aus dem Privatvermögen in eine VV GmbH übertragen, kommt statt der Einkommensteuer die
niedrigere Körperschaftsteuer nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG)[1] zum Tragen:
Steuer | Steuerlast |
---|---|
Körperschaftssteuer | 15 % |
Solidaritätszuschlag | 5,5 % |
Effektive Steuerlast | 15,825 % |
Wertpapiere in der vermögensverwaltenden GmbH
Gewinne, die Sie mit dem Spekulieren in Wertpapieren erwirtschaften, unterliegen nicht der Einkommensteuer, sondern der
Abgeltungsteuer
(Kapitalertragssteuer[2]):
Steuer | Steuerlast |
---|---|
Abgeltungssteuer | 25 % |
Solidaritätszuschlag | 5 % |
ggf. Kirchensteuer | 8 % bis 9 % |
Effektive Steuerlast | 26,375 % bis 27,99 % |
Für realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften gilt bei der VV GmbH ebenfalls die Körperschaftsteuer von
15 %
plus Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Auch hier können Sie folglich Ihre Steuerbelastung
senken[3].
Neben der genannten Steuerersparnisse kann eine vermögensverwaltende GmbH auch genutzt werden, um Vermögen
zwischen
Personen aufzuteilen. So kann der gemeinsame Erwerb von Vermögensgegenständen durch mehrere Investoren
erleichtert
werden.
Wollen Sie Vermögen innerhalb Ihrer Familie bündeln und Ihre Nachfolge oder die Aufteilung Ihres Erbes
sichern, eignet
sich eine vermögensverwaltende GmbH ebenfalls. Das ist eine interessante Option für Familien, bei denen sonst das
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) zur Anwendung kommt.
Durch die Aufteilung in Privat- und Betriebsvermögen erreichen Sie eine Unabhängigkeit der Vermögen.
Konkret heißt das:
Erwirtschaftet die Gesellschaft Verluste, betrifft das nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Umgekehrt bleibt das
Betriebsvermögen der GmbH von Verlusten der
einzelnen Gesellschafter unberührt.
Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH ist nicht in jedem Fall sinnvoll, denn den genannten Vorteilen steht eine
Reihe von Nachteilen gegenüber. Ziehen Sie die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH in Betracht, sollten Sie
unbedingt die folgenden fünf Fehler vermeiden. Ansonsten kann Sie die Gesellschaft teuer zu stehen
kommen und die
eingesparten Steuern gleichen Ihre Ausgaben nicht aus.
Ein heikler Punkt ist die Gewerbesteuer. Jede Kapitalgesellschaft ist zunächst gewerbesteuerpflichtig.
Die
Gewerbesteuerlast für die Vermietung und Verpachtung von eigenem Grundbesitz (Immobilien-GmbH) kann jedoch durch eine Gewerbesteuerkürzung gemindert werden[4] – für Gesellschaften, die nicht gewerblich agieren. Eine solche vermögensverwaltende GmbH darf also keine Dienstleistungen anbieten, zum Beispiel Immobilienhandel betreiben. Machen Sie hier Fehler, müssen Sie die Gewerbesteuer nach dem Gewerbesteuergesetz (GewSTG) entrichten und die erhofften
Steuerersparnisse sind zunichte. Für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung sollten Sie sich unbedingt mit einem Steuerberater abstimmen.
Auf Kapitalvermögen einer vermögensverwaltenden GmbH können Sie die Gewerbesteuerkürzung ohnehin nicht anwenden, selbst wenn diese nicht gewerblich agiert.
Eine weitere Schwierigkeit der VV GmbH liegt in der Gewinnausschüttung. Denn die GmbH ist eine eigenständige juristische
Person – die von ihr erwirtschaftete Gewinne sowie die Vermögen sind Betriebsvermögen. Sie als Gesellschafter besitzen
damit lediglich Anteile an der GmbH und nicht an dem sich in ihr befindlichem Kapital, wie Immobilien
oder Wertpapiere.
Gewinnausschüttungen können deswegen nicht steuerfrei übertragen werden – ein entscheidender Nachteil für
Gesellschafter, auch mit Hinblick auf den langfristigen Vermögensaufbau. Gewinnen unterliegen in diesem Fall
dem Teileinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass Sie 60 % der betrieblichen Kapitalerträge mit Ihrem persönlichen
Steuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag versteuern müssen[5]. Es bleiben aber immerhin 40 % Ihrer
Beteiligungserträge
steuerfrei.
Bei der Gründung einer GmbH entstehen Ihnen Kosten. So benötigen Sie einen Notar für die Satzung bzw.
den
Gesellschaftsvertrag. Zusätzlich müssen Sie die Stammeinlage mit einer Mindesthöhe von 25.000 €
leisten. Außerdem fallen
mit der Übertragung von Immobilien aus Privatvermögen an die GmbH erneut Grunderwerbssteuer sowie weitere Notarkosten
an.
Für die Verwaltung einer VV GmbH fallen für die Verwaltung laufende Kosten an. So muss jährlich eine
Bilanz erstellt
werden. Zudem müssen Sie als Jahresabschluss eine Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung einreichen. Für diesen
buchhalterischen Mehraufwand brauchen Sie einen Steuerberater – der ebenfalls bezahlt werden will.
Ein weiterer Nachteil der vermögensverwaltenden GmbH zeigt sich beim Grundstückshandel, genauer: dem
Verkauf von
Immobilien. Denn die sogenannte Spekulationsfrist
von zehn Jahren[6] gilt nicht für Unternehmen. Die Veräußerung
einer Immobilie durch eine Kapitalgesellschaft wird somit stets besteuert.
Die Übertragung von Immobilien in eine vermögensverwaltende GmbH rentiert sich für Sie also vor allem, wenn es sich
dabei um ein Objekt mit hoher Mietrendite handelt und wenn
Sie den Verkauf nicht kurz- oder mittelfristig planen.
Es lässt sich festhalten, dass eine vermögensverwaltende GmbH nicht für jeden und jedes Szenario sinnvoll ist. Die
Gründung der VV GmbH lohnt sich für Sie erst, wenn der zu erzielende Steuervorteil die Gründungs- und laufenden
Kosten
der Gesellschaft ausgleicht. Das ist erst der Fall, wenn das persönliche Einkommen von Ihnen als
Gesellschafter in spe
deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt.
Doch der persönliche Steuersatz ist nicht das einzige Kriterium, dass über die Sinnhaftigkeit entscheidet. Auch die
Zusammensetzung Ihres Vermögens und die Frequenz, in der Sie Ihr Vermögen umschichten sollten, spielen eine Rolle.
Zudem lohnt sich die Gründung einer Gesellschaft für Sie nur, wenn Sie eine dauerhafte Thesaurierung
Ihrer Erträge planen.
Das meint das Einbehalten der Gewinne, um sie weiter anzulegen. Sind Sie auf regelmäßige Gewinnausschüttungen aus Ihrem
Vermögen angewiesen, passt die VV GmbH eher nicht[7].
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