Familienpool gründen: Wann lohnt sich eine Familiengesellschaft?

Von Mauritius Kloft, Dr. Sabine Theadora Ruh – aktualisiert am 24.05.2024

Mit einem Familienpool ist nicht ein Planschbecken im Garten gemeint, in dem sich Ihre Kinder im Sommer abkühlen.
Vielmehr geht es um die Möglichkeit, Vermögen innerhalb der Familie weiterzugeben – und gleichzeitig von Steuervorteilen
zu profitieren.

Doch wie funktioniert eine solche Familiengesellschaft genau? Was müssen Sie beachten? Und ab wann kann sich ein
Familienpool für Sie lohnen? Wir erklären es Ihnen.

Sollte ich einen Familienpool gründen? Bereits ab diesem Vermögen lohnt es sich!

Was ist eine Familiengesellschaft genau? Zur Erklärung

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Wie funktioniert ein Familienpool genau?

Einen Familienpool, auch Familiengesellschaft genannt, kann eine wohlhabende Familie gründen, um die Vermögensnachfolge
langfristig zu sichern
. Über einen Familienpool wird die Verwaltung des Familienvermögens – einschließlich
Investitionen
in Anlageklassen wie Aktien, Immobilien oder Anleihen – abgewickelt. Eine rechtliche Definition gibt es
nicht, vielmehr
hängt die Ausgestaltung von der jeweiligen Gesellschaftsform
ab.

Der Clou dabei: Ein Familienpool bietet Ihnen insbesondere die Möglichkeit, Ihr Privatvermögen sowie Ihr
Betriebsvermögen bereits zu Lebzeiten auf Ihre Nachkommen zu übertragen – als Alternative zur herkömmlichen Schenkung
oder Erbschaft im Todesfall. Bei der Gründung eines Familienpools bringen Sie Ihre Vermögensgegenstände in diese
spezielle Gesellschaft ein (siehe nächster Abschnitt).

Der Unterschied zur Familienstiftung liegt
darin, dass beim Familienpool das Vermögen in einer gemeinsamen
Gesellschaft gehalten und verwaltet wird – die Familienmitglieder sind beispielsweise als Gesellschafter am
Vermögen beteiligt. Bei einer Familienstiftung werden hingegen Hab und Gut in eine eigenständige Stiftung
übertragen. Dadurch gehört das Vermögen der Stiftung, während die Familienmitglieder Ansprüche auf
Leistungen aus jener haben.

Wie plane ich eine Familiengesellschaft?

Um einen Familienpool zu gründen, übertragen Sie (sowie weitere Gesellschafter) als bisherige(r) Vermögensinhaber Ihre
Vermögenswerte wie Wertpapiere oder Immobilienvermögen auf die
Poolgesellschaft. Sie werden dabei zum Gesellschafter und
behalten die Kontrolle über Ihre eingebrachten Vermögensgegenstände[1].

Zusätzlich machen Sie Familienmitglieder, denen Sie das Vermögen langfristig übertragen möchten, zu Gesellschaftern. Das
geschieht, indem Sie Ihre Anteile an dem Familienpool schrittweise an Ihre Kinder (und andere Verwandten) übertragen.
Bei einer gestaffelten Übertragung über mehrere Jahrzehnte können Sie die Freibeträge bei der Schenkungssteuer mehrfach
nutzen – alle zehn Jahre können Sie diese ausschöpfen[2].

Folgende Freibeträge gelten derzeit bei Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 €
  • Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind: 400.000 €
  • Enkel, deren Eltern noch leben: 200.000 €
  • Urenkel: 100.000 €

Die erzielten Erträge muss jeder Gesellschafter entsprechend seines persönlichen Steuersatzes besteuern (zumindest bei
einer GbR, siehe unten). In der Regel fällt der Steuersatz im jüngeren Alter geringer aus.

Verteilen Sie die Erträge geschickt über die Gesellschafter anhand eines Gewinnverteilungsschlüssels, können Sie als
Familie insgesamt Steuern sparen – und gleichzeitig weit in die Zukunft planen. Welche weiteren Vorteile Sie durch einen
Familienpool haben, lesen Sie hier.

Übersicht über die Rechtsformen einer Familiengesellschaft

Welche Gesellschaftsform für Ihren Familienpool sinnvoll ist, kommt auf den konkreten Einzelfall an. Meist ist ein
Familienpool als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Familien-GbR) strukturiert, also als
Personengesellschaft[3]. Ihre
Gründung ist sehr einfach möglich.

In seltenen Fällen kommt auch die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer
Kommanditgesellschaft (KG) in Frage – anders als bei der GbR handelt es sich dabei um Kapitalgesellschaften, die
weitergehenden Pflichten unterliegen.

Anbei finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Gesellschaftsformen von Familienpools[4]:

Gesellschaftsform GbR
GmbH
KG
Gründungsaufwand Gering, Notar nur bei Übertragung einer oder mehrere Immobilien Hoch, Notar erforderlich; Eintrag im Handelsregister Hoch, Notar erforderlich; Eintrag im Handelsregister
Laufender Aufwand Buchführung Bilanzierungspflichtig Bilanzierungspflichtig
Haftung Gesellschafter haften persönlich Haftung beschränkt auf Stammkapital Kommanditisten haften persönlich

Exkurs: Können Minderjährige Gesellschafter eines Familienpools werden?

Ja, das ist möglich. Dies kann sinnvoll sein, um etwa Steuerfreibeträge mehrfach auszunutzen. Doch die Hürden dafür sind
entsprechend hoch. Minderjährige brauchen bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres einen gesetzlichen Vertreter. Doch
meistens werden Sie als Eltern als Vertretung ausgeschlossen. Das bedeutet: Sie müssen einen Ergänzungspfleger über das
zuständige Familiengericht hinzuziehen, der im Sinne Ihres Kindes entscheidet. Eine schwierige und langwierige, aber
machbare Prozedur.

Bei bestimmten Rechtsgeschäften – etwa beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrags oder dem Erwerb bzw. der Veräußerung
von Gesellschaftsanteilen – kann zudem eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich sein. Das sollten Sie
beachten, wenn Sie Ihre minderjährigen Kinder in die Familiengesellschaft einbeziehen.

Was sind die Vorteile eines Familienpools?

Eine Familiengesellschaft kann Ihnen einige Vorteile bringen. Eine Übersicht:

Welche Nachteile hat eine Familiengesellschaft?

Doch eine Familiengesellschaft hat auch Nachteile, die Sie vor der Gründung bedenken sollten. Ein Überblick:

  1. Komplexität: Die Gründung einer Familiengesellschaft ist recht komplex. Sie sollten sich daher von Ihrem
    Steuerberater und/oder Notar beraten lassen. Das ist allerdings mit Kosten verbunden, die sich nach dem
    Verkehrswert des Gesellschaftsvermögens richten. Auch die laufende Verwaltung eines Familienpools ist mit einem
    gewissen administrativen Aufwand und damit Kosten für Sie verbunden. Das umfasst etwa die Erstellung von
    Jahresabschlüssen und ggf. die Erfüllung von Publizitätspflichten – je nach Rechtsform der Gesellschaft.
  2. Haftungsrisiko: Abhängig von der gewählten Rechtsform kann es weiterhin zu Haftungsrisiken für Sie kommen. Bei
    einer Personengesellschaft wie der GbR haften Sie als Gesellschafter persönlich mit Ihrem Privatvermögen für
    Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Allerdings haften Sie bereits vor der Gründung eines Familienpools ohnehin
    für Ihren Privatbesitz, wie etwa Immobilien.
  3. Familienbeziehungen: Ein Familienpool hängt zudem von den Beziehungen innerhalb Ihrer Familie ab. Bedenken Sie:
    Es kann immer zu Unstimmigkeiten oder Streits kommen[6], die zu einem Ausscheiden aus dem Pool und
    entsprechenden Abfindungen führen können.

Ab welchem Vermögen lohnt sich ein Familienpool?

Ein Familienpool lohnt sich für Sie bzw. Ihre Familie bereits mit wenigen Immobilien und einem Vermögen im einstelligen
Millionenbereich. Sobald Sie die Freigrenzen der Erbschaftsteuer überschreiten (siehe oben), können Sie durch einen
Familienpool erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Das wäre zum Beispiel bei drei Kindern ab einem Vermögen von 1,2
Mio. € der Fall – aufgrund des Freibetrags in Höhe von je 400.000 € pro Kind.

Selbst wenn diese Schwelle noch nicht erreicht ist, sollten Sie das künftige Wachstum Ihres Vermögens beachten – weil
Sie die Freibeträge womöglich in der Zukunft überschreiten.

Die Gründung eines Familienpools kann für Sie indes unabhängig von den steuerlichen Aspekten sinnvoll sein, wenn Sie
möchten, dass Ihr Vermögen innerhalb der Familie bleibt: So können Sie durch eine Familiengesellschaft gesetzliche
Pflichtteile (Kinder, Ehegatten) ausschließen oder eine langwierige Aufteilung des Erbes im Falle Ihres Todes
verhindern.

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Kann ich eingebrachtes Vermögen wieder zurückfordern?

Ja, das ist möglich, wenn es im Gesellschaftervertrag vorgesehen ist. Die Familiengesellschaft sollte grundsätzlich
individuell auf Sie zugeschnitten sein. Sie als Eltern oder Großeltern können sich den wesentlichen Anteil an
Stimmrechten und Gewinnanteilen vorbehalten.

Auch kann fixiert werden, dass nur leibliche Abkömmlinge Gesellschafter des Familienpools werden können. Im
Gesellschaftsvertrag können Sie alle Regeln treffen, die eine Rückgabe des Vermögens in bestimmten Fällen vorsehen –
beispielsweise bei Insolvenz oder der möglichen Drogensucht eines Gesellschafters[7]. Zusätzlich kann der
Gesellschaftsvertrag Klauseln enthalten, die einen Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Ausscheiden
aus der Gesellschaft berechtigen.

Die „Familienverfassung“ kann darüber hinaus vorsehen, dass Gesellschafter ausgeschlossen werden können, wenn sie keinen
Ehevertrag
vereinbaren, der im Scheidungsfall die Familiengesellschaft schützt. Wichtig ist aber, dass Sie die konkreten
Konditionen festlegen sollten. Ein Streitpunkt kann etwa die Abfindung eines Gesellschafters sein[8]. Über den
Gesellschaftsvertrag können Sie ebenso eine Kündigung bzw. das Ausscheiden aus dem Familienpool für eine bestimmte Zeit
untersagen[9].

Zusätzlich ist es bei Immobilien möglich, einen Nießbrauch einzutragen. Dieser sichert den Gründungsgesellschaftern
nicht nur einen lebenslangen Zugriff auf die finanziellen Eingänge, sondern reduziert zudem die Erbschafts- und
Schenkungssteuer bei Übertragung in eine Familiengesellschaft.

Diese Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Fragen zur
Erstellung eines Gesellschaftsvertrags oder sonstigen rechtlichen oder steuerlichen Themen wenden Sie sich
bitte an Ihren Steuerberater oder an Ihr Finanzamt.

Bild-Copyright: © PantherMedia / AndreyPopov

Quellenangaben

  1. Escher, J. & Richter, A. (2012). Strukturierung
    privater Großvermögen. In: Farkas-Richling, D., Fischer, T.R. und Richter, A. (Hrsg.). Private Banking und Family
    Office. Geschäftsmodelle – Produkte – Recht und Steuern. Stuttgart: Schäffer-Poeschel. S. 536
  2. Weber, B. (2020). Schenkung- und erbschaftseuerliche
    Besonderheiten. In: Rechenberg, W.-G., Thies, A. und Wiechers, H. (Hrsg.). Handbuch Familienunternehmen und
    Unternehmerfamilien:
    Gestaltungspraxis in Zivil-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Stuttgart: Schäffer-Poeschel. S. 727
  3. Escher, J. & Richter, A. (2012). Strukturierung privater Großvermögen. In: Farkas-Richling,
    D., Fischer, T.R. und Richter, A. (Hrsg.). Private Banking und Family Office. Geschäftsmodelle – Produkte – Recht und
    Steuern. Stuttgart: Schäffer-Poeschel. S. 539 f.
  4. Escher, J. & Richter,
    A. (2012). Strukturierung privater Großvermögen. In: Farkas-Richling, D., Fischer, T.R. und Richter, A. (Hrsg.). Private
    Banking und Family Office. Geschäftsmodelle – Produkte – Recht und Steuern. Stuttgart: Schäffer-Poeschel. S. 540
    f.
  5. Plesse, J. & Kuppe, M. (2019). Wie Immobilien als Ganzes in
    Familienbesitz bleiben. In: Private Banking Magazin. Hier abrufbar
  6. Hagen-Eck, R. (2020). Streitvermeidung und
    Streitlösung unter Gesellschaftern des Familienunternehmens. In: Rechenberg, W.-G., Thies, A. und Wiechers, H.
    (Hrsg.). Handbuch Familienunternehmen und Unternehmerfamilien: Gestaltungspraxis in Zivil-, Gesellschafts- und
    Steuerrecht. Stuttgart: Schäffer-Poeschel. S. 739
  7. Hagen-Eck, R. (2020).
    Streitvermeidung und Streitlösung unter Gesellschaftern des Familienunternehmens. In: Rechenberg, W.-G., Thies, A. und
    Wiechers, H. (Hrsg.). Handbuch Familienunternehmen und Unternehmerfamilien: Gestaltungspraxis in Zivil-, Gesellschafts-
    und Steuerrecht. Stuttgart: Schäffer-Poeschel. S. 772
  8. Hagen-Eck, R.
    (2020). Streitvermeidung und Streitlösung unter Gesellschaftern des Familienunternehmens. In: Rechenberg, W.-G., Thies,
    A. und Wiechers, H. (Hrsg.). Handbuch Familienunternehmen und Unternehmerfamilien: Gestaltungspraxis in Zivil-,
    Gesellschafts- und Steuerrecht. Stuttgart: Schäffer-Poeschel. S. 773 f.
  9. Hagen-Eck, R. (2020). Streitvermeidung und Streitlösung unter Gesellschaftern des Familienunternehmens.
    In: Rechenberg, W.-G., Thies, A. und Wiechers, H. (Hrsg.). Handbuch Familienunternehmen und Unternehmerfamilien:
    Gestaltungspraxis in Zivil-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Stuttgart: Schäffer-Poeschel. S. 769 f.