Von Mauritius Kloft, Dr. Sabine Theadora Ruh – aktualisiert am 24.05.2024
Mit einem Familienpool ist nicht ein Planschbecken im Garten gemeint, in dem sich Ihre Kinder im Sommer abkühlen.
Vielmehr geht es um die Möglichkeit, Vermögen innerhalb der Familie weiterzugeben – und gleichzeitig von Steuervorteilen
zu profitieren.
Doch wie funktioniert eine solche Familiengesellschaft genau? Was müssen Sie beachten? Und ab wann kann sich ein
Familienpool für Sie lohnen? Wir erklären es Ihnen.
Sollte ich einen Familienpool gründen? Bereits ab diesem Vermögen lohnt es sich!
Was ist eine Familiengesellschaft genau? Zur Erklärung
Einen Familienpool, auch Familiengesellschaft genannt, kann eine wohlhabende Familie gründen, um die Vermögensnachfolge
langfristig zu sichern. Über einen Familienpool wird die Verwaltung des Familienvermögens – einschließlich
Investitionen
in Anlageklassen wie Aktien, Immobilien oder Anleihen – abgewickelt. Eine rechtliche Definition gibt es
nicht, vielmehr
hängt die Ausgestaltung von der jeweiligen Gesellschaftsform
ab.
Der Clou dabei: Ein Familienpool bietet Ihnen insbesondere die Möglichkeit, Ihr Privatvermögen sowie Ihr
Betriebsvermögen bereits zu Lebzeiten auf Ihre Nachkommen zu übertragen – als Alternative zur herkömmlichen Schenkung
oder Erbschaft im Todesfall. Bei der Gründung eines Familienpools bringen Sie Ihre Vermögensgegenstände in diese
spezielle Gesellschaft ein (siehe nächster Abschnitt).
Wie plane ich eine Familiengesellschaft?
Um einen Familienpool zu gründen, übertragen Sie (sowie weitere Gesellschafter) als bisherige(r) Vermögensinhaber Ihre
Vermögenswerte wie Wertpapiere oder Immobilienvermögen auf die
Poolgesellschaft. Sie werden dabei zum Gesellschafter und
behalten die Kontrolle über Ihre eingebrachten Vermögensgegenstände[1].
Zusätzlich machen Sie Familienmitglieder, denen Sie das Vermögen langfristig übertragen möchten, zu Gesellschaftern. Das
geschieht, indem Sie Ihre Anteile an dem Familienpool schrittweise an Ihre Kinder (und andere Verwandten) übertragen.
Bei einer gestaffelten Übertragung über mehrere Jahrzehnte können Sie die Freibeträge bei der Schenkungssteuer mehrfach
nutzen – alle zehn Jahre können Sie diese ausschöpfen[2].
Die erzielten Erträge muss jeder Gesellschafter entsprechend seines persönlichen Steuersatzes besteuern (zumindest bei
einer GbR, siehe unten). In der Regel fällt der Steuersatz im jüngeren Alter geringer aus.
Verteilen Sie die Erträge geschickt über die Gesellschafter anhand eines Gewinnverteilungsschlüssels, können Sie als
Familie insgesamt Steuern sparen – und gleichzeitig weit in die Zukunft planen. Welche weiteren Vorteile Sie durch einen
Familienpool haben, lesen Sie hier.
Welche Gesellschaftsform für Ihren Familienpool sinnvoll ist, kommt auf den konkreten Einzelfall an. Meist ist ein
Familienpool als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Familien-GbR) strukturiert, also als
Personengesellschaft[3]. Ihre
Gründung ist sehr einfach möglich.
In seltenen Fällen kommt auch die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer
Kommanditgesellschaft (KG) in Frage – anders als bei der GbR handelt es sich dabei um Kapitalgesellschaften, die
weitergehenden Pflichten unterliegen.
Anbei finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Gesellschaftsformen von Familienpools[4]:
Gesellschaftsform | GbR |
GmbH |
KG |
---|---|---|---|
Gründungsaufwand | Gering, Notar nur bei Übertragung einer oder mehrere Immobilien | Hoch, Notar erforderlich; Eintrag im Handelsregister | Hoch, Notar erforderlich; Eintrag im Handelsregister |
Laufender Aufwand | Buchführung | Bilanzierungspflichtig | Bilanzierungspflichtig |
Haftung | Gesellschafter haften persönlich | Haftung beschränkt auf Stammkapital | Kommanditisten haften persönlich |
Exkurs: Können Minderjährige Gesellschafter eines Familienpools werden?
Ja, das ist möglich. Dies kann sinnvoll sein, um etwa Steuerfreibeträge mehrfach auszunutzen. Doch die Hürden dafür sind
entsprechend hoch. Minderjährige brauchen bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres einen gesetzlichen Vertreter. Doch
meistens werden Sie als Eltern als Vertretung ausgeschlossen. Das bedeutet: Sie müssen einen Ergänzungspfleger über das
zuständige Familiengericht hinzuziehen, der im Sinne Ihres Kindes entscheidet. Eine schwierige und langwierige, aber
machbare Prozedur.
Bei bestimmten Rechtsgeschäften – etwa beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrags oder dem Erwerb bzw. der Veräußerung
von Gesellschaftsanteilen – kann zudem eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich sein. Das sollten Sie
beachten, wenn Sie Ihre minderjährigen Kinder in die Familiengesellschaft einbeziehen.
Eine Familiengesellschaft kann Ihnen einige Vorteile bringen. Eine Übersicht:
Steuerliche Freibeträge
So können Sie als Eltern und Großeltern alle zehn Jahre Gesellschaftsanteile an ihre Kinder und/oder Enkel
übertragen und die Freibeträge voll ausschöpfen. Im besten Fall fällt keine Schenkungssteuer an.
Verteilung der Einkommensteuerlast
Wenn Sie Erträge aus dem Gesellschaftsvermögen – wie Immobilien oder Aktien – auf mehrere Gesellschafter
verteilen, reduziert sich Ihre Einkommensteuerlast.
Verfügungsmacht
Die älteste Generation einer Familie kann als Geschäftsführung die Kontrolle über die Familiengesellschaft
behalten. Auch selbst bewohnte Immobilien können Sie in die Gesellschaft einbringen – und sich ein Recht auf
Nießbrauch sichern. Mitspracherechte Ihrer Kinder können Sie individuell im Gesellschaftsvertrag regeln.
Vermögens- und Familienzusammenhalt
Das Vermögen bleibt in der Familie[5]. Sie als Gründungsgesellschafter
beeinflussen durch den jeweiligen
Gesellschaftervertrag die Besitzverhältnisse im besten Falle einige Jahrzehnte oder sogar Generationen lang.
Eine Familiengesellschaft kann Familiensinn und -zusammenhalt stärken.
Zugriffsschutz
Durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag können Sie bestimmten Personen (etwa geschiedene
Ehepartner oder Gläubiger) den Zugriff auf das Vermögen der Familiengesellschaft verwehren (sogenannte Asset
Protection). Teilungsversteigerungen – wie bei Erbengemeinschaften – sind bei Familiengesellschaften nicht
zulässig.
Doch eine Familiengesellschaft hat auch Nachteile, die Sie vor der Gründung bedenken sollten. Ein Überblick:
Ein Familienpool lohnt sich für Sie bzw. Ihre Familie bereits mit wenigen Immobilien und einem Vermögen im einstelligen
Millionenbereich. Sobald Sie die Freigrenzen der Erbschaftsteuer überschreiten (siehe oben), können Sie durch einen
Familienpool erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Das wäre zum Beispiel bei drei Kindern ab einem Vermögen von 1,2
Mio. € der Fall – aufgrund des Freibetrags in Höhe von je 400.000 € pro Kind.
Selbst wenn diese Schwelle noch nicht erreicht ist, sollten Sie das künftige Wachstum Ihres Vermögens beachten – weil
Sie die Freibeträge womöglich in der Zukunft überschreiten.
Die Gründung eines Familienpools kann für Sie indes unabhängig von den steuerlichen Aspekten sinnvoll sein, wenn Sie
möchten, dass Ihr Vermögen innerhalb der Familie bleibt: So können Sie durch eine Familiengesellschaft gesetzliche
Pflichtteile (Kinder, Ehegatten) ausschließen oder eine langwierige Aufteilung des Erbes im Falle Ihres Todes
verhindern.
Ja, das ist möglich, wenn es im Gesellschaftervertrag vorgesehen ist. Die Familiengesellschaft sollte grundsätzlich
individuell auf Sie zugeschnitten sein. Sie als Eltern oder Großeltern können sich den wesentlichen Anteil an
Stimmrechten und Gewinnanteilen vorbehalten.
Auch kann fixiert werden, dass nur leibliche Abkömmlinge Gesellschafter des Familienpools werden können. Im
Gesellschaftsvertrag können Sie alle Regeln treffen, die eine Rückgabe des Vermögens in bestimmten Fällen vorsehen –
beispielsweise bei Insolvenz oder der möglichen Drogensucht eines Gesellschafters[7]. Zusätzlich kann der
Gesellschaftsvertrag Klauseln enthalten, die einen Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Ausscheiden
aus der Gesellschaft berechtigen.
Die „Familienverfassung“ kann darüber hinaus vorsehen, dass Gesellschafter ausgeschlossen werden können, wenn sie keinen
Ehevertrag vereinbaren, der im Scheidungsfall die Familiengesellschaft schützt. Wichtig ist aber, dass Sie die konkreten
Konditionen festlegen sollten. Ein Streitpunkt kann etwa die Abfindung eines Gesellschafters sein[8]. Über den
Gesellschaftsvertrag können Sie ebenso eine Kündigung bzw. das Ausscheiden aus dem Familienpool für eine bestimmte Zeit
untersagen[9].
Zusätzlich ist es bei Immobilien möglich, einen Nießbrauch einzutragen. Dieser sichert den Gründungsgesellschaftern
nicht nur einen lebenslangen Zugriff auf die finanziellen Eingänge, sondern reduziert zudem die Erbschafts- und
Schenkungssteuer bei Übertragung in eine Familiengesellschaft.
Bild-Copyright: © PantherMedia / AndreyPopov
Quellenangaben