Familienstiftung gründen: Sechs Vor- und Nachteile

Von Ralf Kretzschmar, Dr. Sabine Theadora Ruh – aktualisiert am 11.04.2024

Rund 90 % der deutschen Unternehmen sind in Familienhand[1]. Im
Lebensrhythmus eines Unternehmens stellt sich an einem gewissen Zeitpunkt die Frage der Nachfolge. Findet sich unter den
direkten Nachkommen keine geeignete oder gewillte Person dafür, bietet sich die Gründung einer
Familienstiftung an. So können Sie den Zusammenhalt des Familienvermögens gewährleisten.

Erfahren Sie hier, was eine Familienstiftung ist, wie sie besteuert wird und welche Vor- und Nachteile sie für die
Familienmitglieder hat.

Wie gründe ich eine Familienstiftung? Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung

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Was ist eine Familienstiftung?

Die Familienstiftung ist eine Stiftung, die dauerhaft dem Wohl Ihrer Familie dient. Sie verfolgt damit
einen
wirtschaftlichen Zweck und ist deshalb im Gegensatz zu anderen Stiftungsformen nicht
gemeinnützig
[2].
Die Begünstigten der Stiftung, auch Destinatäre genannt, stehen in einem familiären oder verwandtschaftlichen Verhältnis
zum Stifter. Sie können Zuwendungen aus den laufenden Erträgen des Stiftungsvermögens erhalten, etwa
Mieten,
Kapitalerträge oder Unternehmensgewinne.

Grob lässt sich zwischen privaten und unternehmensbezogenen Familienstiftungen unterscheiden. Von beiden Formen
existieren zahlreiche Varianten. Besonderer Beliebtheit erfreut sich die Familienstiftung im unternehmerischen Bereich
als Unternehmensträgerstiftung. Diese Stiftungsform wird genutzt, um den Fortbestand des Unternehmens
und den
Zusammenhalt des Familienvermögens zu sichern sowie die Familienangehörigen langfristig zu versorgen[3].

So gründen Sie mit Expertenhilfe eine Familienstiftung

Da eine Familienstiftung einen großen organisatorischen und rechtlichen Aufwand mit sich bringt, sollten Sie dafür
ausreichend Zeit einplanen. An einer gründlichen rechtlichen Beratung in Sachen Stiftungsrecht vor der Gründung führt
dabei kein Weg vorbei. Auch bei den anschließenden Schritten zur Errichtung einer Stiftung benötigen Sie eine
rechtliche
und notarielle Begleitung
.

Fünf Schritte zur Stiftungsgründung

  1. Entwurf eines Stiftungskonzepts und einer Stiftungssatzung. In dieser sind
    Stiftungszweck sowie Name und Sitz der Stiftung zu benennen.
  2. Besetzung der Stiftungsorgane, insbesondere des Stiftungsvorstands und des Stiftungsbeirats.
    Der
    Stiftungsvorstand ist dabei das geschäftsleitende Gremium. Ein Stiftungsbeirat kann eingesetzt werden, um eine
    Kontrollfunktion einzunehmen.
  3. Ausstattung der Stiftung mit Kapital. Mindestens eine Million Euro – besser deutlich mehr –
    brauchen Sie an
    Stiftungsvermögen. Neben Bargeld können Sie das Privat- oder Betriebsvermögen auch als Immobilien, Wertpapiere
    oder als Unternehmensteile einbringen.
  4. Versenden des sogenannten Stiftungsgeschäfts. Es handelt sich dabei um den Antrag zur Gründung
    der Stiftung. Diesen müssen Sie schriftlich zusammen mit der Stiftungssatzung und der Vermögenswidmung bei der
    zuständigen Landesbehörde einsenden[4].
  5. Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde.

Von der Familienstiftung profitieren

Generell ist es ratsam, Ihre Familienstiftung mit einer hohen Kapitalsumme auszustatten. Grund dafür
ist, dass
Stiftungen diesen Kapitalstock nicht angreifen dürfen und ihre Erträge hauptsächlich durch Zinserträge aus als sicher
geltenden Anleihen oder ähnlichen Geldanlagen erwirtschaftet. Bei einem geringen Kapitalstock fallen die Erträge jedoch
zu gering aus, als dass sich die Errichtung einer Stiftung lohnen würde.

Aufgrund der langjährigen Nullzinspolitik der EZB haben sich Familienstiftungen allerdings ohnehin zunehmend von
Anleihen abgewandt und investieren vermehrt in Aktien und Immobilien.

Wie werden Familienstiftungen besteuert?

Üblicherweise sind Stiftungen gemeinnützig. Familienstiftungen dagegen sind privatnützig und daher auch
nicht
steuerbefreit
. Deswegen fallen Steuern an – sind aber vergleichsweise vorteilhaft für Sie als Betroffene.

Steuern zur Stiftungsgründung

Bei Gründung einer Stiftung fällt durch die Übertragung von Vermögenswerten Schenkungsteuer an. Die
Besteuerung richtet
sich dabei – wie üblicherweise – nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Stifter und den begünstigten Familienmitgliedern.
Handelt es sich hierbei um den Ehepartner und die direkten Abkömmlinge wie Kinder oder Enkel, gelten die begünstigten
Freibeträge der Steuerklasse 1 von 500.000 oder 400.000 €.

Je nach Verwandtschaftsverhältnis können Freibetrag und Steuersatz der Schenkungssteuer erheblich variieren. So
beträgt der Freibetrag bei Steuerklasse III 20.000 €.

Besteuerung des Stiftungsvermögens und der Ausschüttungen

Daneben werden die Erträge von Familienstiftungen wie Unternehmen behandelt und mit Körperschaftsteuer
von 15 %
besteuert. Hinzu kommt als Besonderheit die sogenannte Erbersatzsteuer. Diese Erbschaftsteuer für
Familienstiftungen ist
im § 1 Abs. 1 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG)[5] definiert.

Der Fiskus erhebt die Erbersatzsteuer, damit vermögende Familien auch Erbschaftsteuer zahlen müssen. Das Vermögen von
Familienstiftungen wird deswegen alle 30 Jahre mit der Erbersatzsteuer belastet. Dabei wird fiktiv von einem Erbfall an
zwei Kinder ausgegangen[6]. Das bedeutet, dass der Freibetrag 800.000 € – entspricht 2 × 400.000 € – und der
Steuersatz zwischen 7 % und 30 % beträgt (je nach Steuerklasse und steuerpflichtigem Vermögen).


Beispiel
Beträgt das Stiftungsvermögen zum Stichtag der Erbersatzsteuer 1,8 Mio. €, müssen nach Abzug
des
Freibetrags von 800.000 € insgesamt 1 Mio. € versteuert werden. Der Steuersatz für diese
Summe liegt
bei 19 %. Entsprechend müssen 190.000 € des Stiftungsvermögens an das Finanzamt abgeführt
werden.

Die Ausschüttungen an die Destinatäre – die Begünstigten – werden ebenfalls besteuert. Die genaue
Regelung ist rechtlich
nicht unumstritten, weil die Besteuerung für diese vergleichsweise günstig ist. Oftmals (aber nicht immer) greift hier
die Abgeltungsteuer[7].

Vorteile von Familienstiftungen

Auch wenn die Familienstiftung nicht steuerbefreit ist, kann sich die Gründung aufgrund mehrerer Faktoren für Sie
lohnen:

  1. Schutz des Familienvermögens und des Unternehmens: Mit einer Familienstiftung haben Sie als
    Unternehmerin oder
    Unternehmer die Möglichkeit, Ihr Vermächtnis über den Tod hinaus zu erhalten. Auch ist eine Zersplitterung des
    Vermögens in der Familie, etwa durch Erbschaft oder Scheidung, nicht möglich. Zudem können Sie einer
    Zerschlagung des Unternehmens vorbeugen, da Stiftungen keine Anteile ausgeben, die aufgekauft werden können.
    Somit bietet die Stiftung einen effektiven Vermögensschutz[8].
  2. Einfluss des Stifters: Sie als Stifterin oder Stifter werden durch Familienstiftungen in die
    Lage versetzt,
    selbstbestimmt und individuell den Zweck ihrer Stiftung festzulegen und somit Ihren Willen in die nächsten
    Generationen zu tragen.
  3. Langfristige Erbschaftsplanung: Die Familienmitglieder sind mit Gründung der Stiftung über das
    Stiftungsvermögen
    abgesichert. Mögliche Erbschaftsstreits können durch die klare Struktur der Stiftung im Vorfeld und zu Lebzeiten
    des Stifters entschärft werden. Sie als Stifterin oder Stifter können außerdem den Anspruch von Kindern oder
    Eltern auf sein Erbe – den sogenannten Pflichtteilsanspruch – umgehen, wenn Sie das Vermögen zehn Jahre vor
    Ihrem Tod auf die Stiftung übertragen.
  4. Steuerliche Vorteile: Je nach spezifischer Ausgestaltung der Stiftung ergeben sich steuerliche
    Vorteile. So ist
    etwa die Besteuerung durch die Körperschaftsteuer im Vergleich zu Gesellschaftsformen wie einer GmbH
    vorteilhaft. Denn bei dieser müssen Sie Gewerbesteuer zahlen.
Auch mit einer vermögensverwaltenden
GmbH
kann die Gewerbesteuer entfallen, wenn die entsprechende Gesellschaft
keine Dienstleistungen anbietet.

Nachteile von Familienstiftungen

  1. Unflexible Gesellschaftsform: Familienstiftungen bieten Stabilität, sind aber auch
    dementsprechend unflexibel.
    So können Sie zum Beispiel die Satzung und damit der darin enthaltene Zweck der Stiftung nur schwer verändern.
    Auch die Abtrennung von unrentablen Unternehmensteilen oder die gesamte Liquidation des Unternehmens sind
    kompliziert.
  2. Erbersatzsteuer: Die zusätzliche Belastung durch die Erbersatzsteuer stellt einen weiteren
    Nachteil der
    Familienstiftung dar. Immerhin ist diese alle 30 Jahre stattfindende Besteuerung planbar – im Gegensatz zu einem
    tatsächlichen Erbfall.

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Für wen lohnt sich eine Familienstiftung?

Die Familienstiftung ist in erster Linie kein Vehikel, um Steuern zu sparen. Vielmehr eignet sie sich
als Institution,
die sowohl das Familienvermögen als auch die Absicherung der nachfolgenden Generationen über den Tod des Stifters und
über Generationen hinaus gewährleistet. Sie sollten aber im Auge behalten, dass die Gesellschaft in vielerlei Hinsicht
unflexibel ist. Als sinnvolle Alternative gilt eine Familiengesellschaft.

Vor allem bei Unternehmerfamilien kann sich eine Stiftung dennoch lohnen: Zwar kann auch sie einen Streit um Erbschaften
nicht grundsätzlich verhindern. Im besten Fall schafft die Familienstiftung jedoch klare Verhältnisse.

Bild-Copyright: © PantherMedia / Peopleimages

Quellenangaben

  1. Stiftung
    Familienunternehmen: Daten, Fakten, Zahlen zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Familienunternehmen
  2. Jaenecke, C.,
    Klinkner, T. (2022). Die Familienstiftung: Ein steuerlicher Praxisleitfaden. Wiesbaden: Springer Gabler. S. 3
  3. Jaenecke, C.,
    Klinkner, T. (2022). Die Familienstiftung: Ein steuerlicher Praxisleitfaden. Wiesbaden: Springer Gabler. S. 8
  4. Jaenecke, C.,
    Klinkner, T. (2022). Die Familienstiftung: Ein steuerlicher Praxisleitfaden. Wiesbaden: Springer Gabler. S.
    5
  5. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG): § 1 Steuerpflichtige Vorgänge
  6. Jaenecke, C.,
    Klinkner, T. (2022). Die Familienstiftung: Ein steuerlicher Praxisleitfaden. Wiesbaden: Springer Gabler. S. 117
    ff.
  7. Gummels, M. (2021). So werden
    die Leistungen an die Destinatäre einer Familienstiftung besteuert. StiftungsBrief. Hier abrufbar
  8. Escher, J., Fischer, T.R. (2012). Vermögens- und
    Unternehmensnachfolgeplanung. In: Richter, A., Farkas-Richling, D. und Fischer, T.R. (Hrsg.). Private
    Banking und Family Office: Markt, Geschäftsmodelle, Produkte, rechtliche und steuerliche Aspekte. Stuttgart:
    Schäffer-Poeschel. S. 199 f.