Vermögenswirksame Leistungen: Diese Extra-Zahlungen vom Arbeitgeber sollten Sie sich nicht entgehen lassen

Von Dr. Sabine Theadora Ruh, Mauritius Kloft – aktualisiert am 14.07.2023

Eigentlich könnten sich mehr als 20 Mio. Arbeitnehmer in Deutschland eine Extraleistung von ihrem Chef abholen –
ohne großen Mehraufwand. Doch laut einer Analyse aus dem Jahr 2018 machen das nur rund zwei Drittel der Berechtigten.

Der Rest lässt sich das Geld für die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen entgehen. Wir erklären,
wann Sie Anspruch auf die Zahlungen haben und wie Sie diese für die Altersvorsorge nutzen können.

Wie kann ich VL-Sparen? Zur Erklärung!

Neben VL eine Betriebsrente abschließen: Wie funktioniert das?

Was sind vermögenswirksame Leistungen genau?

Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) sind eine freiwillige Zahlung Ihres Arbeitgebers in Höhe von
maximal 40 €, die Arbeitnehmer für ihre Vermögensbildung nutzen sollen. Daher werden sie im
Vermögensbildungsgesetz (VermBG) geregelt[1]. VL
zählen letztlich aber zur betrieblichen
Altersvorsorge
, der Staat fördert die Zahlungen entsprechend.

Neben Angestellten haben Beamte, Soldaten, Richter, aber auch Auszubildende Anspruch auf diese Leistung – b befristet
oder unbefristet angestellt, spielt indes keine Rolle. Arbeitnehmer in Teilzeit bekommen den Bonus üblicherweise nur
anteilig.

Die Extra-Leistung gibt es aber nur, wenn sie im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag
festgeschrieben ist. Einen gesetzlichen Anspruch auf VL haben Arbeitnehmer daher
nicht.

Diese Anlageformen sind bei vermögenswirksamen Leistungen gängig

Vermögenswirksame Leistungen bekommen Sie nicht einfach aufs Konto überwiesen. Vielmehr müssen Sie diese in einen
bestimmten Sparvertrag stecken. Dieser läuft im Regelfall sieben Jahre. Das letzte ist ein Ruhejahr, in dem der
Arbeitgeber den Vertrag nicht bespart.

Es gibt vier Alternativen, in die Sie Ihre Gelder aus den VL investieren können. Von diesen hängt die
staatliche Förderung ab (siehe unten). Ein Überblick über die Anlageformen:

Banksparplan

Die sicherste Form des VL-Sparens: Die Einzahlungen der VL werden mit einem festen oder flexiblen Zinssatz verzinst.
Allerdings ist die Verzinsung bei VL-Banksparplänen sehr gering, ein Großteil der Rendite macht ein „Bonus“ nach dem
Vertrag aus. Viele Banken bieten diese Form angesichts der aktuellen Zinssituation jedoch nicht mehr an. Zudem gibt es
beim Banksparplan keine staatliche Förderung.

Fondssparen

Mit Ihren vermögenswirksamen Leistungen können Sie auch in einen Fondssparplan einzahlen. Dann investieren Sie Ihre VL
in einen Investmentfonds und können von steigenden Kursen an der
Börse
profitieren. Ein Fondssparplan unterliegt daher Kursschwankungen. Um zu verhindern, dass die Auszahlung des
Fondssparplans in ein Börsentief fällt, können Sie den Fonds privat weiter besparen. In diesem Fall belassen Sie den
Fondssparplan einfach in Ihrem Depot.

Deutlich günstiger als ein aktiv gemanagter Investmentfonds ist ein passiver ETF, der einen Aktienindex nachbildet. Zudem sollten Sie
das Depot nicht bei Ihrer Hausbank anlegen. Direktbanken oder Depotanbieter im Internet bieten meist die gleichen
Verträge zu deutlich günstigeren Preisen an. Fürs VL-Fondssparen bekommen Sie bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze
eine Sparzulage.

Bausparvertrag

Planen Sie in Zukunft ein Haus zu bauen oder eine Immobilie zu finanzieren, bietet sich für Ihre vermögenswirksamen
Leistungen ein Bausparvertrag an. So bauen Sie Vermögen auf, können aber gleichzeitig ein Bauspardarlehen in Anspruch
nehmen.

Vorteilhaft zu zudem, dass Sie neben der Arbeitnehmersparzulage – eben der VL – noch von einer weiteren Förderung
profitieren: der Wohnungsbauprämie – das sind 70 € pro Person. Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche
Subvention,
die auf angelegtes Sparvermögen gewährt wird. Das bedeutet: Sie bekommen eine Prämie auf eine Anlage, die später für
Bau- oder Sanierungsvorhaben genutzt werden kann. Diese erhalten sie aber nur für Beiträge in den Sparverträgen, die
über die Arbeitnehmersparzulage hinausgehen.

Gut ist, dass Sie das Geld aus dem Bausparvertrag nicht für eine Immobilie nutzen müssen. Allerdings lohnt sich hier der
Vergleich zum Investmentfondssparen, denn die Zinsen beim Bausparvertrag sind bisweilen sehr niedrig.

Kredit tilgen

Zahlen Sie aktuell einen Immobilienkredit ab? Dann können Sie sich die VL auf das Darlehenskonto überweisen lassen. In
dem Fall können Sie mit den vermögenswirksamen Leistungen den Tilgungssatz erhöhen und monatlich einen größeren
Darlehensbetrag abtragen. Bei einem Bauspardarlehen ist das problemlos möglich. Anders sieht es bei einem regulären
Bankdarlehen aus. Hier sollten Sie vorher eine kostenfreie Sondertilgung abklären, die mittlerweile allerdings üblich
ist.

Viele Anbieter werben mit speziellen VL-Lebensversicherungen. Diese sind oftmals
weniger empfehlenswert. Die Beträge sind zu gering, die Kosten für solche Verträge dafür bisweilen sehr hoch.
Von solchen Angeboten sollten Sie für den VL-Vertrag die Finger lassen.

So funktionieren altersvorsorgewirksame Leistungen

In manchen Branchen ist es auch üblich, sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) zu zahlen.
Das gilt etwa für
die Metall- und die Elektroindustrie. Diese müssen für die Altersvorsorge verwendet werden, der monatliche Betrag von
26,59 € muss folglich in einen Riestervertrag oder
in die betriebliche Altersvorsorge fließen.

Bausparverträge, Banksparpläne oder die Tilgung eines Bauspardarlehens sind bei altersvorsorgewirksamen Leistungen nicht
möglich.

Warum möchten Sie Geld anlegen?

Jetzt Anlegertest machen

Wie hoch ist die Förderung bei VL?

Welche staatliche Unterstützung Sie erhalten und wie hoch die jeweilige Förderung ist, das hängt von der jeweils von
Ihnen gewählten Anlageform ab. Hier der Überblick:


Bausparvertrag

Baukredit tilgen

Investmentfondssparen

Banksparplan
Staatliche Förderung Arbeit­nehmer­­spar­zu­lage / Wohnungsbauprämie Arbeit­nehmer­spar­zu­lage Arbeit­nehmer­spar­zu­lage entfällt
Fördersatz 9 % / 10 % 9 % 20 %
Maximal geförderte Sparleistung 470 € / 700 € 470 € 400 €
Höchstbetrag pro Jahr 42,30 € / 70 € 42,30 € 80 €

Tipp: Wenn der Arbeitgeber nicht die Höchstsumme von 40 € an vermögenswirksamen Leistungen zahlt,
sollten Sie den Beitrag privat aufstocken, um sich den Höchstbetrag der staatlichen Förderung zu sichern.

Allerdings gibt es staatliche Förderung nur bis zu einer gewissen Einkommensgrenze. Dabei zählt nicht
das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Das bedeutet: Vom Bruttoeinkommen werden Sonderausgaben,
Vorsorgeaufwendungen oder Freibeträge abgezogen. Wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen ist, steht im Steuerbescheid.

Tabelle: Einkommensgrenzen für staatliche Förderung von VL



Single

Ehepaar
Bausparvertrag – Arbeitnehmersparzulage 17.900 € 35.800 €
Bausparvertrag – Wohnungsbauprämie 35.000 € 70.000 €
Kredit tilgen – Arbeitnehmersparzulage 17.900 € 35.800 €
Fondssparen – Arbeitnehmersparzulage 20.000 € 40.000 €

Die Arbeitnehmersparzulage fließt nicht automatisch, vielmehr müssen Sie diese beantragen. Das
geht per Abgabe einer Steuererklärung. Geben Sie in der Einkommensteuererklärung entsprechend an, dass Sie
vermögenswirksame Leistungen beziehen. Liegen Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen unter der obenstehenden
Grenze, erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage. Der Antrag auf staatliche Förderung funktioniert noch für vier
Jahre rückwirkend – Sie müssten also im vierten VL-Jahr die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Sie wird Ihnen
dann
am Laufzeitende überwiesen.

Wie kann ich VL-Sparen?

Das ist recht einfach. Zunächst versichern Sie sich, Anspruch auf VL zu haben – etwa weil Ihr Arbeitgeber dies im
Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt hat. Anschließend können Sie sich einen Sparvertrag aussuchen und ihn abschließen.

Die Bescheinigung, die Sie vom Anbieter erhalten, legen Sie Ihrer Personalabteilung vor. Der
Arbeitgeber überweist die VL folglich direkt in den Vertrag, den Sie ausgewählt haben.

Arbeitnehmer, die Anspruch auf VL haben, können die Zahlungen auch rückwirkend beantragen. Das
geht aber nur für das laufende Jahr. Wenn Sie also im Mai mit einem VL-Vertrag beginnen möchten, können Sie sich
für die vier Monate zuvor die ausstehenden Zahlungen zurückholen. Für das vergangene Jahr ist das aber nicht
möglich.

Kann ich den VL-Vertrag kündigen?

Ja, es ist möglich, den VL-Vertrag vor Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren aufzukündigen.
Allerdings ist das nicht
sinnvoll, besonders wenn Sie Anspruch auf die staatliche Förderung haben. Bei vorzeitiger Kündigung entfällt diese.
Schließlich stellt der Zuschuss einen Anreiz zum Durchhalten dar, die Zulage wird erst nach der Sperrfrist ausgezahlt.

Läuft der VL-Vertrag nach sieben Jahren (einschließlich der Ruhezeit von einem Jahr) aus, können Sie einen weiteren
abschließen – und den alten in den neuen übertragen. Im Regelfall informiert Sie Ihr Anbieter über den Ablauf des
Zeitraums und Ihre Möglichkeiten.

Wann lohnt sich VL-Sparen?

VL-Sparen lohnt sich im Grunde immer. Denn „geschenkte“ Geld von Ihrem Arbeitgeber sollten Sie in jedem Fall mitnehmen.
Besonders empfehlenswert ist VL-Sparen für Menschen mit geringem Einkommen und Familien. Wegen der
Steuerfreibeträge ist das zu versteuernde Einkommen von Familien niedriger.

Grundsätzlich sollten Sie die Bonuszahlungen also mitnehmen, wenn Sie Anspruch darauf haben. Doch es
kommt letztlich auf
die konkrete Ausgestaltung des Sparvertrags auf, wie viel Ihnen die vermögenswirksamen Leistungen am Ende tatsächlich
bringen.

Investment geschenkt


Ihr Gutscheincode

10 € Startguthaben

Sind VL steuerpflichtig?

Ja. Denn die vermögenswirksamen Leistungen erhöhen Ihr Bruttoeinkommen. Erst nachdem der Betrag im
Monat auf Ihr Gehalt aufgeschlagen wurde, gehen Lohnsteuer und Sozialabgaben ab. Entsprechend fällt Ihr Nettogehalt
etwas niedriger aus. Staatliche Förderungen müssen jedoch nicht versteuert werden.

Die Auszahlung der VL ist ebenfalls in den meisten Fällen steuerpflichtig. Hier wird – wie bei anderen Kapitaleinkünften
Abgeltungsteuer in Höhe von
25 % zuzüglich Soli von 5,5 % und ggf. Kirchensteuer fällig. Experten raten, im Jahr der Auszahlung einen
Freistellungsauftrag einzurichten, damit der steuerliche Grundfreibetrag direkt berücksichtigt werden
kann.

Bild-Copyright: © PantherMedia / Peopleimages

Quellenangaben

  1. Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes
    Vermögensbildungsgesetz – 5. VermBG)