Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 10.11.2022
Eigentlich könnten mehr als 20 Mio. Arbeitnehmer in Deutschland sich eine Extraleistung von ihrem Chef abholen – ohne großen Mehraufwand. Doch laut einer Analyse aus dem Jahr 2018 machen das nur rund zwei Drittel der Berechtigten. Der Rest lässt sich die Zahlung entgehen.
Die Rede ist dabei von sogenannten vermögenswirksamen Leistungen. Wir erklären, wann Sie Anspruch auf die Zahlungen haben und wie Sie diese für die Altersvorsorge nutzen können.
Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) sind eine freiwillige Zahlung Ihres Arbeitgebers in Höhe von maximal 40 €, die der Arbeitnehmer für die Vermögensbildung nutzen soll. Daher werden sie im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) geregelt. VL zählen letztlich aber zur betrieblichen Altersvorsorge, der Staat fördert die Zahlungen entsprechend.
Neben Angestellten haben sowohl Beamte, Soldaten, Richter als auch Azubis Anspruch auf die Leistung. Ob befristet oder unbefristet angestellt, spielt indes keine Rolle. Arbeitnehmer in Teilzeit bekommen den Bonus in der Regel nur anteilig. Angestellte in der Probezeit, Selbstständige, Freiberufler und Rentner sind jedoch nicht anspruchsberechtigt.
Dieser Anspruch greift aber nur, wenn er in einem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag festgeschrieben ist. Einen gesetzlichen Anspruch auf VL haben Arbeitnehmer nicht. Gibt es folglich keine entsprechende Regelung, können Sie die Bonuszahlungen nicht einklagen. Andererseits kann der Arbeitgeber die gezahlten VL aber nicht zurückfordern.
Diese Anlageformen sind bei vermögenswirksamen Leistungen gängig
Vermögenswirksame Leistungen bekommen Sie nicht einfach aufs Konto überwiesen. Vielmehr müssen Sie diese in einen bestimmten Sparvertrag stecken. Dieser läuft im Regelfall sieben Jahre. Das letzte ist ein Ruhejahr, in dem der Arbeitgeber den Vertrag nicht bespart.
Es gibt vier gängige Wege, wie die VL verwendet werden können. Von diesen hängt die staatliche Förderung ab (siehe unten). Ein Überblick über die Anlageformen:
Die sicherste Form des VL-Sparens: Die Einzahlungen der VL werden mit einem festen oder flexiblen Zinssatz verzinst. Allerdings ist die Verzinsung bei VL-Banksparplänen sehr gering, ein Großteil der Rendite macht ein „Bonus“ nach dem Vertrag aus. Viele Banken bieten diese Form angesichts der aktuellen Zinssituation jedoch nicht mehr an. Zudem gibt es beim Banksparplan keine staatliche Förderung.
Mit Ihren vermögenswirksamen Leistungen können Sie auch in einen Fondssparplan einzahlen. Dann investieren Sie Ihre VL in einen Fonds und können von steigenden Kursen an der Börse profitieren. Ein Fondssparplan unterliegt daher Kursschwankungen. Um zu verhindern, dass die Auszahlung des Fondssparplans in ein Börsentief fällt, können Sie den Fonds privat weiter besparen. In diesem Fall belassen Sie den Fondssparplan in Ihrem Depot.
Deutlich günstiger als ein aktiv gemanagter Investmentfonds ist ein passiver ETF, der einen Aktienindex nachbildet. Zudem sollten Sie das Depot nicht bei Ihrer Hausbank anlegen. Direktbanken oder Depotanbieter im Internet bieten meist die gleichen Verträge zu deutlich günstigeren Preisen an. Fürs VL-Fondssparen bekommen Sie bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze eine Sparzulage.
Möchten Sie in Zukunft ein Haus bauen oder eine Immobilie finanzieren, bietet sich ein Bausparvertrag für die vermögenswirksamen Leistungen an. So bauen Sie Vermögen auf, können aber gleichzeitig ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.
In dem Fall können Sie neben der Arbeitnehmersparzulage noch von einer weiteren Förderung profitieren, der Wohnungsbauprämie. Das greift nur für Beiträge in den Sparvertrag, die über die Arbeitnehmersparzulage hinausgehen.
Sie müssen nicht das Geld aus dem Bausparvertrag für eine Immobilie nutzen. Allerdings lohnt sich hier der Vergleich zum Fondssparen, denn die Zinsen beim Bausparvertrag sind bisweilen sehr niedrig.
Zahlen Sie aktuell einen Immobilienkredit ab? Dann können Sie sich die VL auf das Darlehenskonto überweisen lassen. In dem Fall können Sie mit den vermögenswirksamen Leistungen den Tilgungssatz erhöhen und monatlich einen größeren Darlehensbetrag abtragen. Bei einem Bauspardarlehen ist das problemlos möglich. Anders sieht es bei einem regulären Bankdarlehen aus. Hier sollten Sie vorher eine kostenfreie Sondertilgung abklären.
Bei der Kredittilgung ist es auch möglich, dass der Arbeitgeber die VL auf Ihr herkömmliches Girokonto überweist. Dann müssen Sie ihm jedoch einen Bankbeleg vorzeigen, wonach die VL in die Tilgung des Baukredits fließt.
So funktionieren altersvorsorgewirksame Leistungen
In manchen Branchen ist es auch üblich, sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) zu zahlen. Das gilt etwa für die Metall- und die Elektroindustrie. Diese müssen für die Altersvorsorge verwendet werden, der monatliche Betrag von 26,59 € muss folglich in einen Riester-Vertrag oder in die betriebliche Altersvorsorge fließen. Ein Bausparvertrag, ein Banksparplan oder die Tilgung eines Bauspardarlehens ist bei altersvorsorgewirksamen Leistungen nicht möglich.
Unabhängig von der Branche ist es indes möglich, die VL in die betriebliche Altersvorsorge fließen zu lassen. Das funktioniert dann per Entgeltumwandlung, also der Umwandlung von Bruttoeinkommen in Beiträge für die Betriebsrente.
Dadurch sparen Sie sich die Steuern in der Einzahlungsphase, da ein bestimmter Beitrag zur Betriebsrente steuer- und sozialabgabenfrei ist. Dafür müssen Sie jedoch im Alter die ausgezahlte Betriebsrente versteuern. Auch die staatliche Förderung in Form von Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie entfällt.
Das kommt auf die konkrete Anlageform an. Ein Überblick:
Bausparvertrag |
Baukredit tilgen |
Fondssparen |
Banksparplan |
|
---|---|---|---|---|
Art der Förderung | Arbeitnehmersparzulage / Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage | Arbeitnehmersparzulage | entfällt |
Fördersatz | 9 % / 10 % | 9 % | 20 % | – |
Maximal geförderte Sparleistung | 470 € / 700 € | 470 € | 400 € | – |
Höchstbetrag pro Jahr | 42,30 € / 70 € | 42,30 € | 80 € | – |
Um sich den jeweiligen Höchstbetrag der staatlichen Förderung zu sichern, sollten Sie den Beitrag privat aufstocken. Das gilt zumindest, wenn der Arbeitgeber Ihnen nicht die Höchstsumme von 40 € an vermögenswirksamen Leistungen zahlt.
Allerdings gibt es die staatliche Förderung nur bis zu einer gewissen Einkommensgrenze. Hier zählt nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Vom Bruttoeinkommen werden Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen oder Freibeträge abgezogen. Wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen ist, steht im Steuerbescheid.
Tabelle: Einkommensgrenzen für staatliche Förderung von VL
Single |
Ehepaar |
|
---|---|---|
Bausparvertrag – Arbeitnehmersparzulage | 17.900 € | 35.800 € |
Bausparvertrag – Wohnungsbauprämie | 35.000 € | 70.000 € |
Kredit tilgen – Arbeitnehmersparzulage | 17.900 € | 35.800 € |
Fondssparen – Arbeitnehmersparzulage | 20.000 € | 40.000 € |
Das ist recht einfach. Zunächst versichern Sie sich, Anspruch auf VL zu haben – etwa weil Ihr Arbeitgeber dies im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt hat. Anschließend können Sie sich einen Sparvertrag aussuchen und ihn abschließen.
Die Bescheinigung, die Sie vom Anbieter erhalten, legen Sie Ihrer Personalabteilung vor. Der Arbeitgeber überweist die VL folglich direkt in den Vertrag, den Sie ausgewählt haben.
Ja, es ist möglich, den VL-Vertrag vor Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren aufzukündigen. Allerdings ist das nicht sinnvoll, sofern Sie einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben. Bei vorzeitiger Kündigung entfällt diese staatliche Förderung. Denn der Zuschuss stellt einen Anreiz zum Durchhalten dar, die Zulage wird erst nach der Sperrfrist ausgezahlt.
Wenn Sie mit Ihrem Gehalt ohnehin über den Einkommensgrenzen liegen, können Sie den VL-Vertrag auch vor der Sperrfrist ohne Abzüge kündigen. Sie sollten bei einem Fonds-VL-Vertrag darauf achten, nicht in einem Börsentief zu verkaufen.
Läuft der VL-Vertrag nach sieben Jahren (einschließlich der Ruhezeit von einem Jahr) aus, können Sie einen weiteren abschließen – und den alten in den neuen übertragen. Im Regelfall informiert Sie Ihr Anbieter über den Ablauf des Zeitraums und Ihre Möglichkeiten.
VL-Sparen lohnt sich im Grunde immer. Denn das Geld von Ihrem Arbeitgeber sollten Sie in jedem Fall mitnehmen. Allerdings bringt VL-Sparen weniger für Gutverdiener als mehr für Menschen mit niedrigem Einkommen und Kindern.
Denn bei Familien ist das zu versteuernde Einkommen wegen hoher Steuerfreibeträge niedriger. Von dieser Grenze hängt jedoch die staatliche Förderung ab, die das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen noch attraktiver macht.
Grundsätzlich sollten Sie die Bonuszahlungen also mitnehmen, wenn Sie Anspruch darauf haben. Doch es kommt letztlich auf die konkrete Ausgestaltung des Sparvertrags auf, wie viel Ihnen die vermögenswirksamen Leistungen am Ende tatsächlich bringen.
Ja. Denn die vermögenswirksamen Leistungen erhöhen Ihr Bruttoeinkommen. Erst nachdem der Betrag im Monat auf Ihr Gehalt aufgeschlagen wurde, gehen Lohnsteuer und Sozialabgaben ab. Entsprechend fällt Ihr Nettogehalt etwas niedriger aus. Staatliche Förderungen müssen jedoch nicht versteuert werden.
Die Auszahlung der VL ist ebenfalls in den meisten Fällen steuerpflichtig. Hier wird – wie bei anderen Kapitaleinkünften – Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Soli von 5,5 % und ggf. Kirchensteuer fällig. Experten raten, im Jahr der Auszahlung einen Freistellungsauftrag einzurichten, damit der steuerliche Grundfreibetrag direkt berücksichtigt werden kann.
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