Auslaufmodell Lebensversicherung? Das sind Ihre Alternativen

Von Dr. Sabine Theadora Ruh, Mauritius Kloft – aktualisiert am 01.02.2024

Es ist eine schreckliche Vorstellung: Man stirbt und der Ehepartner steht allein mit den Kindern da. Für diesen Fall
gibt es die Lebensversicherung. Sie soll die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten absichern – damit es in
schweren Zeiten zumindest nicht am Kapital mangelt.

Oftmals nutzen Versicherte eine Lebensversicherung auch, um fürs Alter vorzusorgen. Das aber ist heutzutage nicht mehr
sinnvoll. In diesem Artikel erfahren Sie, in welchen Fällen eine Lebensversicherung noch Sinn ergibt und welche
Alternativen Sie stattdessen haben.

Wie sinnvoll ist eine Lebensversicherung? Das sollten Sie wissen

Welche Alternativen haben Sie? Zur Übersicht

Wie funktioniert die Lebensversicherung?

Das kommt darauf an. Denn grundsätzlich unterscheidet man bei der Lebensversicherung zwei Formen: die
Risikolebensversicherung und die Kapitallebensversicherung[1]. Ein Überblick:

Risikolebensversicherung – zur Absicherung der Familie

Bei der Risikolebensversicherung wird allein der Todesfall versichert. Stirbt der Versicherte während
der Laufzeit des Vertrages, erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Versicherungssumme. Sinn dieser Form der
Lebensversicherung ist also die Absicherung der Familie oder des Partners – eine Auszahlung nach Laufzeitende ist meist
nicht vorgesehen.

Bei Risiko-Lebensversicherungen legen Sie bei Abschluss eine Summe fest, die im Versicherungsfall vom Anbieter an Ihre
Hinterbliebenen zu zahlen ist. Zudem müssen Sie noch eine Laufzeit für den Versicherungsvertrag eintragen.
Diese machen Sie abhängig vom Alter Ihrer Kinder, von der Dauer bis zum Ruhestand Ihres Lebenspartners oder der Laufzeit
eines Immobiliendarlehens.

Risikofaktoren erhöhen Beiträge der Lebensversicherung

Von Versicherungssumme und Laufzeit hängen Ihre Beiträge ab. Mit Ihrem Versicherer können Sie zudem vereinbaren, ob es
steigende, sinkende oder gleichbleibende Versicherungsleistungen geben soll. Bei einer sinkenden
Leistung fallen die Beiträge mit Dauer der Laufzeit. Das ergibt etwa Sinn, wenn Sie ein Darlehen abbezahlen müssen.
Steigende Leistungen können Sie vereinbaren, wenn Sie in Zukunft höhere Kosten erwarten – beispielsweise durch das
Studium Ihrer Kinder.

Doch auch sogenannte Risikofaktoren können die Beiträge zur Risikolebensversicherung erhöhen. So müssen
Sie mit Zuschlägen rechnen, wenn Sie ungesund leben, rauchen, Übergewicht oder Bluthochdruck haben. Ebenso kann eine
kürzlich überstandene Krankheit als Risikofaktor Ihren Versicherungsbeitrag erhöhen.

Kapitallebensversicherung – für Ihre Altersvorsorge

Die Kapitallebensversicherung gilt als Altersvorsorge-Klassiker. Sie erhalten damit die im
Versicherungsschein
vereinbarte Summe inklusive einer Gesamtverzinsung.

Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt von mehreren Komponenten ab: vom gesetzlich festgelegten Garantiezins und einer
Überschussbeteiligung. Letztere wird von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt, der Entwicklung des versicherten Risikos
und den Kosten des Versicherers beeinflusst.

Überschüsse entstehen zum Beispiel dann, wenn die Kapitalanlage der Lebensversicherer höhere Erträge abwirft, als für
die garantierte Verzinsung der Sparanteile ihrer Kunden notwendig ist. Wie hoch die Überschussbeteiligung genau
ausfallen wird, steht zu Beginn der Versicherungspolice indes nicht fest – weshalb Sie sich darauf nicht verlassen
sollten.

Zeit der hohen Verzinsung ist vorbei

Früher gab es für das eingezahlte Geld der Sparer hohe Garantiezinsen und Überschussbeteiligungen. Seit einigen Jahren
haben die Lebensversicherer jedoch wegen der langjährigen Niedrigzinsphase immer mehr Schwierigkeiten, interessante Zinsen zu bieten.

Die Zinssituation führte zu einer Talfahrt des Garantiezinses – auf zuletzt magere 0,25 %. Trotz Zinswende liegt der Zinssatz auch 2023 und 2024 bei diesem Wert.

Entwicklung des Garantiezinses
Quellen:
Statista , DAV, Eigene Bearbeitung

Was viele Kunden dabei nicht wissen: Die Mindestverzinsung bezieht sich nur auf den Sparanteil der
Versicherungsprämie
.
Das ist der Teil, der nach Abzug der Kosten und Provision der Versicherungsgesellschaft noch zur Anlage zur Verfügung
steht – ist also deutlich niedriger als die gezahlten Beiträge.

Der Garantiezins wird häufig mit dem sogenannten Höchstrechnungszins gleichgesetzt, was
allerdings nicht ganz korrekt ist. Der Höchstrechnungszins ist eine gesetzliche Vorgabe, die besagt, wie viel
Lebensversicherer ihren Kunden zahlen dürfen, um sich selbst nicht zu überlasten[2]. Der Garantiezins ist der
Zinssatz, den Versicherer ihren Kunden tatsächlich zahlen. Dabei können sie auch weniger als den
Höchstrechnungszins zahlen – mehr jedoch nicht. Im Regelfall sind die beiden Zinssätze aber gleich hoch.

Fondsgebundene Lebensversicherung als Alternative?

Oft bieten Versicherer neben den klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung auch fondsgebundene
Lebensversicherungen
an. Der Vorteil hier: Versicherer legen Ihre Beiträge in einen Investmentfonds an.

Aber bei dieser Variante gibt es keine Beitragsgarantie – also das Versprechen des Anbieters, dass Sie
Ihre Beiträge
zurückerhalten. Vielmehr hängen die Erträge vom Kapitalmarkt ab, die dadurch aber deutlich höher ausfallen können als
bei der klassischen Variante. Aufgrund hoher Kosten bei Abschluss und Fondsverwaltung sind fondsgebundene Lebensversicherungen
in der Regel keine sinnvolle Altersvorsorge (siehe unten).

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Wie wird die Lebensversicherung besteuert?

Das kommt auf die Variante der Lebensversicherung an. Die Beiträge zu Risikolebensversicherungen können Sie steuerlich
als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen – zumindest bis zu einem gewissen Höchstbetrag. Der liegt für
Arbeitnehmer bei 1.900 € und für Selbstständige bei 2.800 € im Jahr. Allerdings zählen in diesen Höchstbetrag
auch andere Beiträge zur Vorsorge hinein, etwa zur gesetzlichen Rentenversicherung oder
zur Krankenversicherung.

Die Kapitalauszahlung der Lebensversicherung müssen die Angehörigen nach dem Todesfall des Versicherungsnehmers
versteuern, es fällt die Erbschaftsteuer an. Es gelten jedoch hohe Freibeträge, die nach
Verwandtschaftsgrad variieren, wie folgende Tabelle zeigt:


Erbe

Freibetrag
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner 500.000 €
Kinder (auch adoptierte Kinder und Stiefkinder) 400.000 €
Enkelkinder 200.000 €
Eltern, Großeltern 100.000 €
Geschwister, Nichten und Neffen, Ex-Partner, unverheiratete Lebenspartner 20.000 €
Besonders bei unverheirateten Paaren kann im Todesfall eines Partners bei Auszahlung der
Lebensversicherungssumme schnell Erbschaftsteuer fällig werden. Hier liegt der Freibetrag nur bei 20.000 €,
bei Ehepaaren hingegen bei 500.000 €.

Besteuerung von Kapitallebensversicherungen

Die Beiträge zu Kapitallebensversicherungen können nur bei Verträgen als Sonderausgaben abgesetzt werden, die vor 2005
abgeschlossen worden sind. Bei neueren Verträgen ist der Abzug nicht mehr möglich.

Wie indes die Erträge der Kapitallebensversicherung versteuert werden, hängt vom Auszahlungsmodus ab,
analog zur Besteuerung bei fondsgebundenen Rentenversicherungen.

Eine Einmalzahlung muss im Alter voll mit der Einkommensteuer besteuert werden. Doch es gibt eine Ausnahme, es kann die
sogenannte Halbeinkünfteregelung greifen[3]. Unter folgenden Voraussetzungen müssen Sie dann nur auf die
Hälfte des Ertrags Steuern zahlen:

  • Abgelaufene Laufzeit von mindestens 12 Jahren
  • Auszahlung erst ab Alter von 60 Jahren, bei Vertragsabschluss ab 2012 erst ab Alter von 62 Jahren
  • Summe für Todesfallschutz muss bis zum Ende der Laufzeit bei mindestens 50 % liegen (Police sollte im
    Regelfall entsprechend gestaltet sein)

Besteuerung von monatlichen Renten aus Lebensversicherungen

Anders sieht die Besteuerung bei lebenslangen monatlichen Zahlungen aus der Lebensversicherung aus. In diesem Fall wird
nur ein kleinerer Teil, der sogenannte Ertragsanteil, mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz
besteuert. Der Ertragsanteil hängt vom Alter ab, in dem Sie die Rente abrufen[4].


Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr

Ertragsanteil
60 bis 61 22 %
62 21 %
63 20 %
64 19 %
65 bis 66 18 %
67 17 %
68 16 %
69 bis 70 15 %
71 14 %
72 bis 73 13 %
74 12 %
75 11 %
76 bis 77 10 %
78 bis 79 9 %
80 8 %

Wie sinnvoll sind Lebensversicherungen?

Es kommt auf die konkrete Ausgestaltung und das Ziel der Lebensversicherung an. Eine
Risikolebensversicherung mit
Todesfallschutz ist zur Absicherung der Familie sinnvoll. Das gilt insbesondere, wenn Sie eine Baufinanzierung nutzen.
Oftmals fordern Banken zu ihrer eigenen Absicherung bei Abschluss einer Immobilienfinanzierung sogar eine
Risikolebensversicherung. Mit dem Geld einer Risikolebensversicherung können dann im Fall des Falles Ihre Angehörigen
die Raten des Immobiliendarlehens tilgen.

Die Kapitallebensversicherung war früher das Altersvorsorge-Produkt schlechthin. Doch die Folgen der langanhaltenden
Niedrigzinsphase sorgt für
sehr niedrige Renditen. Durch die hohe Inflation verlieren Sie am Ende sogar Kaufkraft. Bei einer
fondsgebundenen
Rentenversicherung als kapitalbildende Lebensversicherung winken dagegen noch Renditen.

Welche Alternativen zur Lebensversicherung gibt es?

Statt Ihr Geld in eine kapitalbildende Lebensversicherung zu stecken, sollten Sie es besser selbst
anlegen
. Das geht am einfachsten mit einem ETF-Sparplan. Ein ETF ist ein passiver Fonds, der einen ganzen
Aktienindex nachbildet. Vorteil für Sie als Anleger: Sie streuen Ihr Risiko breit. Außerdem sind die Kosten bei einem
ETF deutlich geringer als etwa bei einem Investmentfonds, den ein Fondsmanager steuert.

Immobilien hingegen können Ihre Altersvorsorge sinnvoll ergänzen. Wer kein Geld für eine eigene
Immobilie hat, sollte sich einmal digitale Immobilieninvestments ansehen, wie sie auf BERGFÜRST angeboten werden.

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Bei Ihrer Altersvorsorge ist grundsätzlich entscheidend, dass Sie Ihr Portfolio diversifizieren. Dann
streuen Sie Ihr Risiko und sichern sich gleichzeitig noch Renditechancen.

Kann ich die Lebensversicherung kündigen?

Ja, das ist zwar möglich – meist aber nicht sehr sinnvoll. Denn: Beim Kündigen erhalten Sie bei
Kapital-Lebensversicherungen nur den sogenannten Rückkaufswert. Das meint den angesparten Betrag
einschließlich der
erwirtschafteten Erträge, abzüglich der Kosten. Je nachdem kann der Rückkaufswert kann deutlich unter Ihren
eingezahlten
Beiträgen
liegen. Das gilt besonders bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung.

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Quellenangaben

  1. Lindmayer, P.K.M.,
    Dietz, H.(2020). Geldanlage und Steuer 2020: Bewährte und innovative Konzepte. Tools für Anleger und Berater. Wiesbaden:
    Springer Gabler. S. 322 ff.
  2. Deutsche Aktuarvereinigung: Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung
  3. Lindmayer, P.K.M., Dietz, H.(2020). Geldanlage und Steuer
    2020: Bewährte und innovative Konzepte. Tools für Anleger und Berater. Wiesbaden:
    Springer Gabler. S. 330
  4. Einkommensteuergesetz (EStG): § 22 Arten der sonstigen Einkünfte