Andrea Kummermehr, 11.11.2020
Auf von BERGFÜRST vermittelte Anlagemöglichkeiten erhalten Sie feste Zinsen zu festgelegten Terminen. Das Gleiche gilt für die Darlehensrückzahlung: Spätestens mit Ablauf der Maximallaufzeit muss das Darlehen an die Anleger zurückgeführt werden.
Gemäß den Angebotsunterlagen darf die Immobiliengesellschaft als Emittent einen Fälligkeitstermin um wenige Tage überschreiten – um Berechnungs- und Auszahlungsprozesse abschließen und dennoch fristgerecht auszahlen zu können.
Wichtige Fristen |
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Darlehensrückzahlungen | 7 Tage nach Fälligkeitsdatum |
Zinszahlungen | 10 Tage nach Fälligkeitsdatum |
BERGFÜRST befindet sich im kontinuierlichen Austausch mit den Emittenten und arbeitet stets auf die Einhaltung aller Auszahlungsfristen hin. Werden die zuvor ausgewiesenen Fristen dennoch überschritten, leitet BERGFÜRST umgehend die vom Gesetzgeber dafür vorgesehenen, kaufmännischen Prozesse ein – etwa die Übersendung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Ebenfalls fordert BERGFÜRST ein Statement zu den Gründen der Verzögerung von den Emittenten ein, das an die Anleger kommuniziert werden kann. In seiner Funktion als Vermittler der Vermögensanlage ist BERGFÜRST hierbei jedoch auf die Mitarbeit der Emittenten angewiesen und kann nicht selbst für das Projekt sprechen.
Wurden die Zinsen oder Darlehensbeträge bis zum Ablauf vertraglicher und gesetzlicher Pflichten nicht gezahlt, besteht die Möglichkeit der Einberufung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung durch den Sicherheitentreuhänder. Auf dieser können die Anleger die außerordentliche Kündigung des Darlehensverhältnisses und eine entsprechende Verwertung der Sicherheiten beschließen.
Neben der Überschreitung vertraglicher und gesetzlicher Fristen bei Darlehens- und Zinszahlungen besteht das Recht zur Verwertung der Sicherheiten unter anderem, wenn
Die BERGFÜRST Service GmbH ist regelmäßig Sicherheitentreuhänder für die Anleger und wird gemäß den Beschlüssen einer online durchzuführenden Gläubigerversammlung die Sicherheiten entsprechend verwerten.
Mit Anlagemöglichkeiten, die von BERGFÜRST vermittelt werden, verdienen Sie in der Regel Zinsen, indem Sie Teilbeträge aus der Forderung eines klassischen Bankdarlehens erwerben.
Dieses Darlehen wird im ersten Schritt von unserer Partnerbank an die Immobiliengesellschaft begeben. Im Rahmen einer Emission wird das gleiche Volumen über die BERGFÜRST Plattform von Anlegern erworben. So erwerben die Anleger über einen automatisierten Forderungskauf das Darlehen der Bank und treten an ihrer statt in den Darlehensvertrag ein.
Auf diese Art genießen Sie als Anleger auf BERGFÜRST einen deutlich besseren Anlegerschutz als beim Standardprodukt am Markt, dem qualifizierten Nachrangdarlehen – denn dieses bietet weder feste Fälligkeiten für Zins- und Darlehensauszahlungen noch verwertbare Sicherheiten.
Gerät der Schuldner eines qualifizierten Nachrangdarlehens mit seinem Projekt in eine wirtschaftliche Schieflage bzw. droht die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz, muss er seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen aus dem qualifizierten Nachrangdarlehen bis auf Weiteres nicht (mehr) nachkommen.
Den Anlegern sind in einem solchen Fall die Hände gebunden: Sie haben keine Möglichkeit, rechtlich gegen die ausbleibenden Zahlungen vorzugehen und müssen abwarten. So können lange und nicht absehbare Kapitalbindungsfristen entstehen.
Zudem: Im Rahmen eines qualifizierten Nachrangdarlehens können keine verwertbaren Sicherheiten begeben werden. Denn auch diese würden qualifiziert nachrangig bleiben. So könnten sie (wie die Forderung aus dem qualifizierten Nachrangdarlehen) nicht geltend gemacht werden.
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