Was passiert bei einer verspäteten Zinszahlung?

Von Andrea Kummermehr – aktualisiert am 22.04.2022

Auf von BERGFÜRST vermittelte
Anlagemöglichkeiten erhalten Sie feste Zinsen zu festgelegten Terminen. Das Gleiche gilt für die
Darlehensrückzahlung: Spätestens mit Ablauf der Maximallaufzeit muss das Darlehen an die
Anleger zurückgeführt werden.

Die Verträge räumen den Emittenten jedoch einige Tage
zeitlichen Spielraum für die Bereitstellung und administrative Verarbeitung der Zahlungen ein.

Diese Fristen sollten Sie kennen

Gemäß den Angebotsunterlagen darf die Immobiliengesellschaft als Emittent einen Fälligkeitstermin um wenige Tage
überschreiten – um Berechnungs- und Auszahlungsprozesse abschließen und dennoch fristgerecht auszahlen zu können.


Wichtige Fristen
Darlehens­­rückzahlungen 7 Tage nach Fälligkeitsdatum
Zinszahlungen 10 Tage nach Fälligkeitsdatum

BERGFÜRST befindet sich im kontinuierlichen Austausch mit den Emittenten und arbeitet stets auf die Einhaltung aller
Auszahlungsfristen hin. Werden die zuvor ausgewiesenen Fristen dennoch überschritten, leitet BERGFÜRST
umgehend die vom Gesetzgeber dafür vorgesehenen, kaufmännischen Prozesse ein – etwa die Übersendung von
Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Ebenfalls fordert BERGFÜRST ein Statement zu den Gründen der Verzögerung von den
Emittenten ein, das an die Anleger kommuniziert werden kann. In seiner Funktion als Vermittler der Vermögensanlage ist
BERGFÜRST hierbei jedoch auf die Mitarbeit der Emittenten angewiesen und kann nicht selbst für das Projekt sprechen.

Wurden die Zinsen oder Darlehensbeträge bis zum Ablauf vertraglicher und gesetzlicher Pflichten nicht gezahlt, besteht
die Möglichkeit der Einberufung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung durch den
Sicherheitentreuhänder. Auf dieser können die Anleger die außerordentliche Kündigung des Darlehensverhältnisses und eine
entsprechende Verwertung der Sicherheiten beschließen.

Wie läuft eine Gläubigerversammlung ab?

Eine Gläubigerversammlung erfolgt rein online: Alle Anleger, die aktuell als Darlehensgeber
geführt werden, erhalten Abstimmungslinks via Postfachnachricht und können per Klick ihre Entscheidung
treffen.

Diese Voraussetzungen müssen für eine Verwertung gegeben sein

Neben der Überschreitung vertraglicher und gesetzlicher Fristen bei Darlehens- und Zinszahlungen besteht das Recht zur
Verwertung der Sicherheiten unter anderem, wenn

  1. der Emittent seine Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung bekannt gibt.
  2. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Emittenten eröffnet wurde oder ein Antrag auf Eröffnung eines
    Insolvenzverfahrens nicht innerhalb von 90 Tagen zurückgenommen wurde.
  3. ein Dritter die Zwangsvollstreckung in das finanzierte Grundstück bzw. die finanzierte Immobilie oder die
    bestellte Sicherheit betreibt.
  4. der Emittent aufgelöst oder liquidiert wird.
  5. ein Kontrollwechsel vorliegt, sodass mehr als 50 % der Geschäftsanteile des Emittenten verkauft wurden und
    somit die Stellung der Anleger infolgedessen wesentlich berührt wird (etwa bei einem Strategiewechsel des
    Unternehmens).

Wie wird die Verwertung der Sicherheiten vorangetrieben?

Die BERGFÜRST Service GmbH ist regelmäßig Sicherheitentreuhänder für die Anleger und wird gemäß den Beschlüssen
einer online durchzuführenden Gläubigerversammlung die Sicherheiten entsprechend verwerten.

Welche Sicherheiten bieten mir die von BERGFÜRST vermittelten Anlageprodukte?

Mit Anlagemöglichkeiten, die von BERGFÜRST vermittelt werden, verdienen Sie in der Regel Zinsen, indem Sie Teilbeträge
aus der Forderung eines klassischen Bankdarlehens erwerben.

Dieses Darlehen wird im ersten Schritt von unserer Partnerbank an die Immobiliengesellschaft begeben. Im Rahmen einer
Emission wird das gleiche Volumen über die BERGFÜRST Plattform von Anlegern erworben. So erwerben die Anleger über einen
automatisierten Forderungskauf das Darlehen der Bank und treten an ihrer statt in den Darlehensvertrag ein.

Das heißt: Die Anleger auf BERGFÜRST übernehmen die Rangposition der Bank und profitieren in vollem Umfang von
den Sicherheiten, mit denen das Bankdarlehen ursprünglich ausgestattet wurde.

Diese Sicherheiten bietet das klassische Bankdarlehen, wie es BERGFÜRST vermittelt

Auf diese Art genießen Sie als Anleger auf BERGFÜRST einen deutlich besseren Anlegerschutz als beim Standardprodukt
am Markt, dem qualifizierten Nachrangdarlehen – denn dieses bietet weder feste Fälligkeiten für Zins- und
Darlehensauszahlungen noch verwertbare Sicherheiten.

Warum sind qualifizierte Nachrangdarlehen aus Anlegersicht von Nachteil?

Gerät der Schuldner eines qualifizierten Nachrangdarlehens mit seinem Projekt in eine wirtschaftliche Schieflage bzw.
droht die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz, muss er seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen aus dem
qualifizierten Nachrangdarlehen bis auf Weiteres nicht (mehr) nachkommen.

Das heißt: Würden anstehende Kapitalausschüttungen an die Anleger seine Zahlungsunfähigkeit und damit einen
Insolvenzantragsgrund auslösen, kann er einseitig und zeitlich unbegrenzt Zins- und Tilgungszahlungen
aussetzen
.

Den Anlegern sind in einem solchen Fall die Hände gebunden: Sie haben keine Möglichkeit, rechtlich gegen die
ausbleibenden Zahlungen vorzugehen und müssen abwarten. So können lange und nicht absehbare Kapitalbindungsfristen
entstehen.

Zudem: Im Rahmen eines qualifizierten Nachrangdarlehens können keine verwertbaren Sicherheiten begeben
werden.
Denn auch diese würden qualifiziert nachrangig bleiben. So könnten sie (wie die Forderung aus dem
qualifizierten Nachrangdarlehen) nicht geltend gemacht werden.

Das heißt: Sofern Sicherheiten im Zusammenhang mit einem qualifizierten Nachrangdarlehen gewährt wurden, sind
diese in der Praxis quasi nicht verwertbar – und damit für den Anleger wertlos.

Mehr zum Vergleich von unserem Anlageprodukt, dem
klassischen Bankdarlehen, vs. einem qualifizierten Nachrangdarlehen
.

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