Welche Anlagesumme passt zu meiner finanziellen Situation?

Investitionsrechner für Ihre persönliche Planung

Anlagen in Schwarmfinanzierungsprojekte bergen das Risiko des Totalverlustes des Anlagebetrages. Daher sollten Sie nicht mehr als 10 % Ihres Reinvermögens anlegen. Simulieren Sie jetzt in drei Schritten Ihre Fähigkeit, Verluste zu tragen. Ihre Angaben werden hierbei weder an BERGFÜRST übermittelt noch gespeichert.

FAQ

Die wichtigsten Antworten im Überblick

Bei Anlagen in Schwarmfinanzierungsprojekte müssen Sie stets das Risiko des Totalverlustes bedenken. Daher sollten Sie nur einen Betrag investieren, auf den Sie im Falle eines Verlustes verzichten können, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Mit dem Investitionsrechner können Sie gemäß Artikel 21 Verordnung (EU) 2020/1503 Ihre Fähigkeit, Verluste zu tragen, ganz bequem und schnell ermitteln. Sie können die Simulation jederzeit erneut durchführen, falls sich Ihre finanziellen Gegebenheiten verändert haben sollten.

Ihre Eingaben sollten sich auf das vorherige Kalenderjahr beziehen. Würde die Bewertung zu diesem Zeitraum jedoch nicht Ihre aktuelle Vermögenssituation abbilden, können sich Ihre Eingaben auch auf einen aktuelleren Zeitraum beziehen, damit Sie ein möglichst aussagekräftiges Ergebnis erhalten.

Die jährlichen Nettoeinkünfte sind Ihre jährlichen Gesamteinkünfte nach Abzug der Nebenkosten und Gebühren, Sozialbeiträge und Steuern. Sie sind die Summe aller Arbeitseinkünfte, aller Zinsen auf Bankeinlagen oder andere Schuldtitel, aller Dividendenzahlungen und aller Einkünfte aus Immobilien.

„Arbeitseinkünfte“ umfassen Löhne, Arbeitslosengeld und Rentenzahlungen – mit Ausnahme von Sonderzahlungen.

„Zinsen auf Bankeinlagen oder andere Schuldtitel“ umfassen Zahlungen auf Bankeinlagen oder andere Schuldtitel, die Sie im vorangegangenen Kalenderjahr erhalten haben – mit Ausnahme von Sonderzahlungen.

„Dividendenzahlungen“ umfasst Zahlungen, die Sie aufgrund des Haltens von Aktien oder Anteilen an einem Organismus für gemeinsame Anlagen oder anderen Eigenkapitalinstrumenten erhalten, mit Ausnahme von Kapitalgewinnen, die durch die vollständige oder teilweise Veräußerung einer solchen Beteiligung erzielt wurden.

„Einkünfte aus Immobilien“ umfasst alle Zahlungseingänge im Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien, mit Ausnahme von Kapitalgewinnen, die durch den Verkauf aller oder eines Teils dieser Immobilien erzielt wurden.

Der Gesamtwert der liquiden Vermögenswerte wird als Summe der gesamten Barmittel, die Sie auf Spar- und Kontokorrentkonten halten, und des Wertes von Vermögenswerten, die mit wenig Aufwand und rasch in Barmittel umgewandelt werden können, berechnet. Dazu zählen Sparprodukten, die innerhalb von höchstens 30 Kalendertagen in Barmittel umgewandelt werden können, Finanzinstrumente, die auf einem geregelten Markt im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 21 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gehandelt werden und Aktien und Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen, die mindestens wöchentliche Rücktauschrechte bieten.

Die folgenden Vermögenswerte gelten nicht als liquide Vermögenswerte: Immobilien, Beträge, die zu Zwecken der betrieblichen Altersversorgung an ein Altersversorgungssystem gezahlt werden und Unternehmensanteile, die nicht frei rückzahlbar oder übertragbar sind, einschließlich laufender Anlagen in anderen Schwarmfinanzierungsprojekten.

Die jährlichen finanziellen Verpflichtungen umfassen alle Ausgaben, zu denen Sie sich in dem betrachteten Zeitraum verpflichtet haben. Dazu zählen Unterhalts- und Kindesunterhaltszahlungen, Miet- und Hypothekenzahlungen, Rückzahlungen von Darlehen, Zahlungen von Versicherungsbeiträgen, Zahlungen für Versorgungsleistungen, einschließlich Zahlungen zur Deckung von Strom-, Heizungs- und Wasserkosten, Zahlungen für Abonnements von Diensten und Einkommens- und Vermögenssteuern.

Nein, Ihre Eingaben werden zu keinem Zeitpunkt an BERGFÜRST übermittelt oder gespeichert. Der Investitionsrechner zur Bestimmung Ihres maximalen Anlagebetrages dient lediglich Ihrer Information. Dies stellt somit keine Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Art. 2 Abs. 2 DSGVO dar.

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Andrea Kummermehr

Investor Relations

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